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Zwangsversteigerung.
Die nachstehend bezeichneten Grundstücke, die zur Zeit der Eintragung des VerstcigerungSverrnerks auf den Namen des Georg Bill zu Rieder-Weisel im Grundbuch eingetragen waren, sollen Samstag, den 15. Rovbr. 1913, vorm. 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, Zimmer Nr. 18, versteigert werden.
Die Versteigerung erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung.
Der Versteigerungsvermerk ist an» 28. August 1913 in das Grundbuch eingetragen worden.
Insoweit Rechte zur Zeit der Eintragung des , Dersteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, sind sie spätestens im Versteigerung« termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bei dem unterzeichneten Gericht anzumelven und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche dcS Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung ent» gegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung dcS Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für daS Recht der Der- steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Gießen, den 25. September 1913.
Großherzogliches Amtsgericht. 8'/,.
Bezeichnung der Grundstücke.
Grundbuch für Gießen, Band 49, Blatt 2445:
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