Ausgabe 
3.10.1913 Zweites Blatt
 
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ttfifit oh, Zn sagen, baß ich in Uebereinstmrükung mif der etpcrten ursprünglichen Auffassung Knittels das nicht für an­hängig halte. Knittel hat sil^ anders entschieden und er kann verlangen, daß seine UeberzeugUng geachtet nrirb. Ich verlange bann aber auch, daß er gerecht ist und die Berechtigung des ^entgegengesetzten Standpunktes anerkennt, und er darf nicht 'sagen, daß er ein Opfer einer politischen Hetze geworden sei. Frhr. v. Bietinghoff hat sich zwar ge­sagt, daß der Angeklagte nichts gegen die Offiziersehre getan i habe. Der Llngeklagte ist nicht bestraft worden. Ich kann es aber dem Angeklagten nachfühlen, daß es ihm schmerzlich gewesen ist, aus dem ihm liebgewordenen Osfizierkorps zu scheiden. Er hat aber Sic Sache von seinem Ehrenstandpunkt aus aufgefaßt, obwohl er sich sagen mußte, daß seine Ehre unberührt sei. Es ist zu verstehen, daß er trotzdem ein Ehrengerichtsverfahren gegen sich beantragt hat. Alle Instanzen bis zum Kaiser hinauf haben ihm aber attestiert, daß seine Ehre unberührt geblieben ift

Nun aber setzte ein Kampf ein, der als äußerst frivol zu bezeichnen ist. Tie Anzeigen Knittels nxiren unbegründet. Ich habe nicht den Eindruck gewonnen, daß wir einen Mann vor uns haben, der unbekümmert um die Folgen für Freiheit und Gerechtigkeit eintreten wollte, sondern um einen Mann, der in unbe leh rb arem Eigensinn seinen eigenen Kops durchsetzen wollte und der, mn dieses Ziel zu erreichen, bereit ist, über Leichen zu schreiten. Die Eingabe an den Kriegsminister enthält die grandiosesten Ber- leumdungen und Beleidigungen. Der Angeklagte stellt sich als das Opfer eines bösartigen, heimtückischen und geisteskranken Mannes hin, als das Opfer eines Lügners und Verleumders, er unternimmt es, hoch­verdiente Offiziere der Lüge und Verleumdung zu zeihen, er unter­nimmt es, den Offizier an der Spitze eines Ehrenifates als Leiter einer Faree zu bezeichnen, lediglich um fein Unrecht zu verdecken. Niemand kann zweifeln, daß der Beweis der Wahrheit dem Angeklagten nicht in einem einizigen Punkte gelungen ist. Ich bin sogar der Ueberzeugung, daß der Beweis der Unwahr­heit gelungen ist. Das Ergebnis der Beweisaufnahme mag in Manchem Punkte unerfreulich gewesen sein, aber sie war doch rin Teil der Kraft, die stets das Böse will und nur das Guta schafft. Ich habe den Eindruck gewonnen, als ob Haupt­mann Kammler vernichtet werden sollte. Welche Qualen dieser Herr in den letzten Monaten erlitten hat, mag sich jeber vorstellen. Kammler ist vor der öffentlickm Meinung als ein bösartiger, heimtückischer, geisteskranker Mensch hingestellt wor­den, der seinem Gegner eine Falle stellt. Wir haben aber gehört, daß wir es mit einem musterhaften Offizier und un­tadeligen Ehrenmann zu tun haben. Wenn Hauptmann 'Kammler auch manches Tolle getan haben mag, so ist cs un­recht, so grandiose Beschuldigungen gegen ihn zu erheben. Wenn der Angeklagte bei Kontrollversammlungen sehr scharfe Aeuße- rungen gebraucht hat, so ist das bei allen Armeen der Vergangen­heit so gewesen und wird auch in Zukunft so bleiben. In früheren Zeiten hat man sich sogar nicht gescheut, dieselben Ausdrücke und Reden, wie sie Kammler gebrauchte, von der Kanzel herab zu gebrauchen. In dem schweren Dienst der Armee wirkt ein scharfes Wort befreiend und erlösend. Und das wollen wir nickst missen. Wer wollte beispielsweise die christliche Einladung ver­missen, die Goethe in seinemGötz von Berlichingen" ergehen läßt? In diesem Sinne habe ich gegen die derben Redensarten Kammlers nichts einzuwenden. Wie man daraus beweisen will, daß Kammler geisteskrank ist, ist mir nicht erfindlich.

Der Angeklagte hat auch nicht in Wahrung berechtigter 'Interessen gehandett. Er mußte sich sagen, daß seine Eingabe nicht geeignet war, die von ihm gewünschte Rückversetzung zur Reserve zu erwirken. Er wollte auch etwas ganz anderes. Er wollte gegen sich eine Anklage erzwingen und unter dem Schutz des § 193 alle diese Dinge zur Sprache bringen. Das liegt aber 'gar nicht in der Absicht des Gesetzgebers. Selbst wenn man aber dem Angeklagten zugute halten wollte, daß. er ab und zu be­rechtigte Interessen vertreten wollte, so geht doch aus einigen .Punkten seiner Eingabe die Absicht der Beleidigung hervor. Es liegt auch nicht eine fortgesetzte Beleidigung vor, sondern .verschiedene Beleidigungen, das bitte ich auch bei dem Strafmaß !zu berücksichtigen. Der Angeklagte hat inbezug auf die Beleidigten Wehauptllngen aufgestellt, die geeignet sind, die Herren ^moralisch totzuschlagen. Das hat er ohne Rücksicht auf die Folgen getan, er war von allen guten Geistern verlassen sund es scheint auch, als ob er keine guten Berater hatte. Ich hatte erwartet, daß der Angeklagte nach dem Gutachten der Sach­verständigen hervortreten und sagen würde: ich habe gesündigt und gefehlt, ich will meine Strafe dafür hinnclMcn, verurteilen Sie mich, wie ich es verdiene! Das wäre ein großer Augenblick gewesen: aber trotz der Anregung des Herrn Vor­sitzenden hat der Angeklagte diesen Augenblick vorüb''cgehen lassen und sich damit einen Teil der Sympathien der Richter verscherzt. Die Höch st zulässige Geldstrafe für eine Handlung ist 6 0 0 Mark. Ist das eine ausreichende Sühne für eine solche Beleidigung? Ist das eine genügende Ausgleichung des vorhandenen Rechtsbruches? Ich wäre dem iAngellagten gern entgegengekommen, aber ich kann nicht anders, ich muß gegen ihn eine Freiheitsstrafe bean­tragen. Ich beantrage gegen den Angeklagten wegen Beleidi­gung des Hauptmanns Kammler eine Gefängnisstrafe von drei Monaten, wegen Beleidigung der übrigen Herren eine Gefängnisstrafe von je zwei Monaten und bitte die Gesamt­strafe in sechs Monate zusammenzufassen.

Hierauf sprachen die Vertreter der Nebenkläger, die ebenfalls Bestrafung beantragten.

Verteidiger Justizrat Manrroth: Ich habe nicht geglaubt, 'daß ich hier gegen ein solches Strafausmaß und ein solches Urteil !werde plädieren müssen, wie der Herr Staatsamvalt es für richtig befunden hat, gegen ein Strafmaß, welches den bürgerlichen und -richterlick-en Tod meines Mandanten nach sich ziehen müßte. Der Staatsanwalt hat die Qualen, die Kammler ausgestanden hat, voll gewürdigt, nicht aber auch die Qualen, die Knittel in der Zeit erduldete, wo er vergeblich sein Recht suchte. General­major v. d. Groebcn hat anerkannt, daß die in der Meldung Kammlers enthaltenen Tatsachen nicht genügen, um eine Maßregel, wie die Versetzung zur Landwehr zu rechtfertigen. Es ist fest- gestellt, daß das Verhalten Knittels bei der Kirchenwahl ein- , wandsfrei war. Nun wurde gesagt, daß die Uebcrführung zur Landwehr keine Strafe oder Maßregelung sei. Das kann im all- ' gemeinen richtig fein, aber Knittel ist noch nicht intLandwehr­alter" und jeder, der von der Versetzung hörte, mußte sie als ' eine Maßregel auffassen. Auch das hat man nicht bedacht, daß ' Knittel sich nicht vorstellen konnte, daß die ihm bekanntgewor- denen Gründe die einzigen für die Maßregelung waren und , !daß er lange Jagd darauf gemacht hat, die wirklichen Gründe zu erfahren, Nachdem nun General v. d. Groeben eingesehen ; hatte, daß Knittel Unrecht geschehen war, hätte ein gerecht denkender Mensch erwartet, daß General v. d. Groeben das geschehene Un- I recht gutjumadjen suche. Statt dessen mißbilligte der General, 1 das; man dem Amtsrichter die Gründe für die Versetzung zur i Landlvehr mitgeteilt hat. Das ist für jeden rcdjtlid) denkenden 1 .Mensch geradezu ein Schlag ins Gesicht und deshalb bat sich ; ibie öffentliche Meinung auch mit der Sache beschäftigt. Mit ' Stolz hat man die Freisprechung in Ratibor begrüßt und die , öffentliche Meinung sagte fick), daß das Rattborcr Urteil der Gerechtigkeit Genüge tat.

Vors. (unterbrechend): Die öffentliche Meinung ist nicht \ Gegenstand der Verhandlung gewesen. Id) bitte sid) auf die : in der Verhandlung erörterten Okgciiflänbe zu beschränken.

Justiz rat M a m r o t h: Solche Unterbrechungen halte ich -nicht für berechtigt. Wenn ich weiter unterbrochen we^de, müßte ich um einen Gerichtsbeschluß bitten, daß id> über den Einfluß . des Ratiborer Urteils auf die öffentliche Meinung sprechen barr. Es ist nicht richtig, daß Knittel -wischen dem Ratiborer Urteil und diesem Prozeß die Zeit benützt hat, uni nach dem Vor­leben Kammlers zu spionieren. Alle Beweismittel sind ihm von fremder Seite ohne sein Zutun zugetragen worden. Ter Ange­klagte hat erfiärt, den Vorwurf der Geistesschwäche nicht mehr ausrechterhalten zu können, und daß es ihm leid tue, dergleichen gesagt zu haben. Mehr kann man doch von . ihm nicht verlangen. Sie können dock) von einem Mann, der i

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Ans Stadt und Land.

Gießen, 3. Oktober 1913,

** Das Großh. Hessische Regierungsblatt, Beilage Nr. 23, ausgegeben den 1. Oktober, hat folgenden Inhalt: 13. Oefsemliche Anerkennung. 4. Uebersicht über die in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Oppenheim zu erhebenden Gemeindesteuern für das Rech­nungsjahr 1913. 5. Uebersicht der für das Rech­nungsjahr 1913 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Krei­ses Darmstadt. 6. Uebersicht über die in den Gemeinden des Kreises Lauterbach zu erhebenden Gemeindesteuern für das Rechnungsjahr 1913. 7. Ordensverleihungen. 8. Ermäch­tigung zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 9. Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft. 10. Dienstnach­richten. 11. Charaktererteilungen. 12. Berichtigungen.

**DerEilbotenlaufderdeutschenTurner- schäft zum Völkerschlachtdenkmal, den wir schon mehrfad) erwähnt haben, ist in mehrere Haupt- und Neben­läufe eingeteilt, von denen der Nebenlauf von Nassau (Steindenkmal) nach Fulda durch unser (Gebiet führt. Der Gau Hessen übernimmt vorn Lahn-Dill Gau in Oberndorf den Lauf und führt ihn nack) folgender uns von dem Gau- turnwart Will zugegangenen Ordnung durch.,

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§ eventuell auch Schüler der Bürgerschule ©rünberg.

In Fulda übernimmt der 7. Kreis die Führung. Wün­schenswert wäre es, wenn die Prinzipale und Meister bei einer derartig groß angelegten Feier der deutschen Turner- schaft ihren Angestellten und Gehilfen die Möglichkeit gä­ben, sich an dem Laufe zu beteiligen.

"Preußische K l a s s e n l o t t e r i e. Tie Erneuerung der Lose zur 4. Klasse muß mit Vorlegung des Vorklassenloses bis zum 6. Oktober, abends 6 Uhr, geschehen. Auch müssen bis zum vorgenannten Termin die Freilose gegen Rückgabe der Gewinn- lose abgeholt werden.

Landkreis Gießen.

ig. Rüddingshausen, 28. Sept. Unsere in den Jahren 176568 erbaute Kirche wurde im Laufe dieses Sommers reno­viert, nachdem schon vorigen Herbst eine mrrttwHc Orgel mit 11 klingenden Stimmen aufgestellt iwrbeu war. Tie Wieder­herstellungsarbeiten an der Kirche hatten etwa 3 Monate be' ansprucht. Seit dieser Zeit wurden in dem einen Schulsaal die Gottesdienste gehalten. Ten Hauplidunuck unserer Mirdx bilden 19 auf Leinwand und 2 auf Holz gemalte Oelbildcr. Die Leinwandbilder stellen die Propheten, die Holzbilder die Weisen, aus dem Morgenland und Kreuzigung Ehr ich bar. Diese beiden Bilder, von denen man bisher nichts wuche, wur­den unter dem Anstrich gefunden unb freigelegt. Es liegt die Vermutung nahe, daß die auf Leinwand gemalten Bilder schon in der 1765 abgebrochenen Kapelle hingen und von dort in die neue Kirche übcrsührt wurden. Außerdem wurden and) 9 fast lebensgroße Figuren über den Fenstern (Richter und Könige Israels) wieder freigelegt und wie die übrigen Bilder von Malere Velte-Frankfurt erneuert. Gestern wurde nun die mit einem Kostenaufwand von rund 5000 Mark renovierte Mirdje wieder geweiht und in Gebrauch genommen. Bis auf den letzten Platz mar das große, prächtige Gotteshaus gefüllt, aud) die Patrone der Kirche, Freiherr von Nordeck zu Rabenau, waren vertreten. Die Weihe vollzog Dekan Röschen-Freienseen, dem die beiden Geistlichen von Londorf assistierten. Tie Festpredigt über 1. Petr. 2,5 hielt Pfr. Bausch-Londorf Die von Lehrer Becker mit den Schulkindern eingeübten mehrstimmigen Lieder trugen zur weihe­vollen Stimmung bei. Nad) dem Gottesdienst vereinte noch ein gcmütlidxr Kaffee die Patronatsherrschaft, .Geistlichen, Lehrer und Kirchenvorstand mit Familien.

Hessen-Nassau.

h Marburg, 1. Okt. Die Einnahmen der elektrisdOn Straßenbahn betrugen im September d. Js. 8141.30 ML gegen 5709.82 ML im gleichen Monat des Vorjahrs Beim Jager- j bataillon wurde heute die Masdßncngewehr- und die "Radfahrer-1 Abteilung' formiert.

h Fulda, 1. Okt. Die Oesfnung des vor einigen Tage» auf dem Dvmplatz gefundenen 5 t c inf ar tob ba g cd fand heute mittag in Gegenwart des Bifchoss, des Domkapitels und zahl­reicher Historiker statt. Der Sarg barg die Reste eines männ­lichen Leichnams, zu dessen Füßen sich die Spuren einer älteren Bestattung zeigten. An Beigaben sand _man einen Bußqürtel, einen Ledergurt und eine Bronzeplatte Tie Inschrift dieser dem 12. Jahrhundert entstammenden Tafel konnte noch nicht enttaselt werden. Der gesamte Fund würbe zur näheren Untersuchung dem Diözesan-Muieum übertoiefen.

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^-^-rbeshausen 2. Okt. Die hier abgehaltene Synode d e S L e k a n a t s Lauterbach hatte sich säst ausschließlich mit der Vornahme von Wahlen zu beschäftigen, vor allem mit der Neu- mabl eines -tefanS. Oberpfarrer Müller von Lauterbach wurde tast emlhmimg gewählt, zum Stellvertreter Stadtpsarrer Schlösser von Lauterbach. Die Wahl des Dekanatsausschusses hatte das Ergebnis, daß Geheimer Justizrat Wahl - Schliß , Bürgermeister «toppler-Lauterbach unb Pfarrer Grauliug - Engelrod gewählt wurden. Als Ersatzmänner würben Pfarrer Wahl-Queck und Bürgermeister Schrimps-Schlechtenwegen bestiuimt. Ferner wiirde r e^au. 8um Abgeordneten für die Laubessynobe gewählt. Schließlich ivurde noch Pfarrer Naumami-Niederuioos zu>n Leiter ^-^^'"^^^iebuugsvereins ernannt und Pfarrer Schorleniiner- Frischborn zum Vertreter für innere Mission. Der Synode voraus ging, wie »'blich, ent Gottesdienst, in dem Stadtpfarrer Schlösser von Lauterbach predigte. Gemeinsamer Gesang beschloß die Synode.

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Resultat, wenn man bedenkt, daß der A. T. A. C. mit 22 000 Mitgliedern nur 76 Wagen, bei der Westdeutschen Zuver- lässigkettsfahrt 8 KiartelMuds mit 3500 Mitgliedern 28 Wa­gen zusammenbrachten, während der erst seit wenigen Jah­ren bestehende Hessische .Automobilklub 125 Wagenbesitzer Zählt.

Außer diesen 18 Wagen, unter denen nur deutsche Mar­ken Opel, Adler, Benz, Protos, Presto, Dürrkopp, Mathis, Neckarsulm und Loreley vertreten sind, laufen noch zwei Wagen für die Leitung, Arzt usw, die von den beiden großen Fabriken Adler und Opel zur Verfügung gestellt wurden. Alle schwierigen Stellen des weiten Weges find mit blauen Fahnen markiert, die Fahrtrichtung ist mit roten Pfeilen angegeben. Es wird ernste Arbeit für alle Teilnehmer in den 3 Tagen werden, aber jeder wird auch die Genugtuung nrit- nehmen, einer Veranstaltung beigewobnt zu haben, die den Forderungen unserer modernen Zeit entspricht. Gute Fahrt Ft

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auch noch die Turnvereine Lützellinden, Großen Linden unb Allenborf (Lahn).

ungerecht angegriffen worden war, nicht uerlmtgar, daß er hier be- unb wehmütig um Verzeihung nrinfetn soll, nur um sich das Wohlwollen feiner Herren Richter zu verschaffen.

Es muß berüzffid)tigt werben, baß der Angeklagte durchaus des guten Glaubens war, daß Kammler geisteskrank ist. Weshalb zweifett man denn daran? Knittel befindet sich doch mit dieser Meinung in sehr guter Gesellschaft: die Ratiborer Strafkammer, fünf unbefangene Richter haben nach unbefangener Verhandlung ihr Urteil dahin abgegeben, baß man es mit einem bösartigen Geisteskranken zu tun habe, unb diese Richter sind doch ebenso unbefangen gewesen, nric Sie meine Herren Richter. Wir haben doch auch hier so viele Wunderlichkeiten von Sammler gehört, unb Dinge an ihm bemerkt, bie ein normaler Mensch nicht hat. Der Herr Staatsanwalt hat in sehr netter humoristischer DÄse ausgeführt, baß ein derbes Wort auf die müden und abgearbeiteten Soldaten erfrischend wirkt. Ganz richtig, das wird nicht bestritten, aber hier handelt es sich nicht um ermüdete, vom Marsch hcim- kchrende Leute, sondern um Leute, die aus bürgerlichen Berufen zu der Kontrollvenammlung tarnen, und Kammler ha: nidft bloß derbe Ausdrücke gebraucht, ,andern auch verletzende, die umsomehr verletzen mußten, weil sich bie Ausdrücke vor allem gegen die Frauen unb das eheliche Verhältnis der Kontrollpflichttgen wen- beten. Nach allebcm ist die Verfehlung Knittels sehr milde zu beurteilen. Es liegt auch eine einheitliche Handlung vor unb es Ifeifjt, dem Recht Gewalt antun, wenn man in dem Brief an den Krieggsminister vier selbständige Handlungen Knittels konstruieren will. Der Antrag auf Gefängnisstrafe wird damit begründet daß das Gericht nur 600 ML für einen Fall zulasfe. Wir sind ja n^cht dazu da, Gesetze zu verbessern, und deshalb, weil das Gefetz eine vielleicht zu milde Strafe Vorsicht, jemanden härter zu bestrafen als er verdient, zumal eine solck>e Strafe den Amtsrichter Stnittel auö seiner Karriere herauswerfen würde. Wenn das 0K- ncht den AngeNagten nach § 186 für schuldig hält, so muß er in eine Geldstrafe verurteilt werden, die sich in angemessenen Greiizcu bewegt. Der Angeklagte ist überhauvt nicht zu bestrafen. Er hat in der Wahrung berechtigter Interessen gehandelt; er suchte nur das Unrecht gegen ihn, das in der Ueberführung zur Landwehr bestand, abzuwälzen. Es liegt allo hier der typische Fall des 8 IW vor. Auch aus der Form ist bie Absicht der Beleibigung nicht zu erkennen, so baß der Angeklagte freizusprechen ist.

Nach Replik und Duplik erhält i m der Angeklagte Knittel bas letzte Wort., Er gibt folgende Erklärung ab:Id) habe nach den erschöpfenden Ausführungen meines Verteidigers zu den Einzelheiten nichts hinzuzufügen. Ich erfläre nur, und zwar mit benemgen Gewisfenhastigkeit, die der Ehre eines prcußffdfcn Rid>- ters entspricht: ich Hobe mit meiner Eingabe an den Kriegsminister beleidigen wollen. Ich habe nur mein Recht gebuht und habe es dazu für notwendig gehalten, zu was ich gesagt habe, unb waS ich für nötig und wahr hielt. Wenn sich, wie id) rückhaltslos anerkenne, burd) die im Ver- faljren erfolgten Aufklärungen manches davon, iusbefondere die Bchoiiptung der Geiitesschwäche des Hauptmanns Kammler und Oie -öeljauptung, daß einzelne Maßnahmen mir gegenüberwider besseres Wissen geschehen sind, während sic im guten Glauben erfolgten fid) als eine Annahme hcrausgestellt haben, so nehme ich alles dieses selbstverständlich zurück und bedauere, daß ich die Herren mfortrcit ohne meinen Willen beleidigt habe."

Hierauf zieht sich der Gerichtshof zur Beratung zurück.

Das Urteil.

Gl ei witz, 2. Okt. In dem Prozeß gegen den Amts­richter Knittel wurde um Mitternacht das Urteil gefällt. Amtsrichter Knittel wurde wegen Beleidigung einer Reihe höherer Offiziere zu einer Geldstrafe von 2400 Mark u u d z u den Kosten verurteilt.

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Ziemlich am Ende der sportlichen Saison dieses Jah­res ladet der 5-essische Automobilklub noch für den 4., 5. und 6. Oktober zu einer Vevanstaltung großen Stils ein, die aller Voraussicht nach das Interesse weiter Kreise er­regen wird. Die Zetten der Automvbilrennen sowohl, Ivie die der großen Tourenfahrten, wie der Herkomer- und Prinz-Heinrich fahrt, scheinen endgültig vorbei zu sein. Wie m allen übrigen Zweigen unserer Kultur beginnt auch im ttutomobilismus die gründliche Tetailarbeit nach diesen großen Prunkveranstaltungen, jene Arbeit, die in der Stille geleistet wird, die aber Fahrer erzieht, die auch in schwie­rigen Lagen kaltes Blut und ruhige Nerven bewahren und dte beim Bau der Wagen nicht mehr nur auf deren Schnel- Iigtmt und Stärke Bedacht nimmt, sondern bie den klei­neren Wagen genau so zuverlässig herstellt, wie den schweren, und die namentlich dem Gebrauchswagen auch seine Schnel­ligkeit und Sicherheit gewährleistet, die ihn zum unentbehr­lichen Verkehrsmittel macht. Die Aufgabe, die der Hessische Automobilklub für die ausgeschriebene Fxchrt stellt, berück- sichtigt beide Gesichtspunkte. In den 3 Tagen ist eine Strecke von fast 1000 Kilometer Länge und bedeutenden Terrain- unterschieben zu durchfahren. Während der F^hrt darf der Motor des Wagens nicht stillstehen, Haube und Kühler blei­be» geschlossen, sie sind plombiert und können ohne An­rechnung von Strafpunkten nicht geöffnet werden. Alle Ar­beiten am Wagen sind vorn Fahrer selbst auszusichren, die Zeit für Beseitigung von Reifenschädcn wird nicht mit Straf­punkten belegt. Fahrerwechsel ist nicht gestattet. Alle Wa­gen müssen als Toureuwagen ausgestattet sein und den be­hördlichen Vorschriften entsprechen. Jeder Wagen wird mit drei, resp. mit zwei Personen und 75 Kilogramm Ballast beschwert. Außer dem Fahrer nimmt in jedem Wage» ein Kontrolleur Platz, wozu sich die Herren Ingenieure der Hess. Dampstesselinspektion und verschiedene Offiziere in liebens­würdiger Weise bereit erklärt haben. Tie Wertung der Wa­gen erfolgt in der Weise, daß für jede PS. Normalgeschwin- digkeitcu verlangt werden, über und unter die ohne Straf- piLnhc^nic()t gegangen werden darf Die Fahrt geht am elften Tag von Darmstadt nach Luxemburg, am zweiten Tag von dort uaich Freudenstadt, am 3. von bii nach Darmstadt. Der Start beginnt am nächsten Samstag, vormittags 6 Uhr, an der Nord Ost-Ecke des Exerzierplatzes. Die Wagen iver- den am Freitag mittag plombiert und bleiben unter Wache < ??acht in dem von der Großh. Kommandantur gütigst überlassenen Exerzierhaus. Tas Ende der Fahrt wird am Montag mittag zwischen 3 und 4 Uhr am Böllenf<rll- tor fein, von wo die Wageii in geschlossenem Zuge nach dem Heim des AutomobEubs in der Laiidgraf-Philipp-Anlage zu eurer gemütlichen Feier der Teilnehmer geben. Gemel­det haben zu der Fahrt 18 Wagen ein hervorragendes

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