Abg. Erzliergrr (Zer )
jg.’tTctrt persönlich: Herr Scheidemann b: ii± r beschwert, daß ich seiner Rede nicht beigewohnt b ' keine Ver-
vflichtung dazu. WaS er gesagt hat, ito ■ on in sozialdemokratischen Zeitungen. (Lebhafte ' hne ein paar
Liebenswürdigkeiten für mich macht s 1 >n der sozialdemokratischen Presse, z. B. in der vacht", bin ich
sogar als „Obergauner" bezei (Hört! hört!)
Das ist die Kuliurpartei.
In der E i n z e l b e r a t u n
Abg. Bassermann (iu.
die in zweiter Lesung gestrichenen drei Kavallerie-Regimenter wieder herzu stellen. Die Bedeutung der Kavallerie hat sich erst jetzt wieder im Balkankriege erwiesen. Die drei Kavallerie-Regimenter sind unbedingt notwendig, wenn wir unser Heer auf der Höhe halten wollen. Im übrigen weisen wir die sozialdemokratischen Behauptungen zurück, als ob nur die Sozialdemokraten bei der Wehrvorlage an das Volk gedacht hätten. Wir sind stolz darauf, daß weite Kreise des Bürgertums, und daß auch Hunderttausende von deutschen nationalgesinnten Arbeitern in dieser Frage mit uns eins sind. (Beifall.)
Abg. von Putlitz (Kons.)'
Unterstützt den Antrag Basiermann. Die drei Kavallerieregimenter sind eine militärische Notwendigkeit. Die Kavallerieregimenter nötig zum Schutz unserer Grenzprovinzen, die sehr erhebliche materielle Interessen für uns bergen. Lutschiffe und Radfahrer können sic in der Aufklärung niemals ersetzen.
Kriegsminister v. Heeringen:
Die Forderungen der Militärvorlage sind das Mindestmaß dessen, was zum Schutz Deutschlands erforderlich ist. Verquicken Sic nicht pokitischc mit militärischen Verhältnissen. Es handelt sich lediglich um eine militärische Frage. Alle, die eine Verant- Wortung für die Verteidigung Deutschlands tragen, halten übereinstimmend sechs Regimenter für das Mindestmaß des Erforderlichen. Sonst bleibt eine Lücke, die sich im Ernstfall für Deutschland sehr empfindlich bemerkbar machen würde.
Die Abstimmung über die Anträge findet Montag statt, sie wird auf Antrag der Sozialdemokraten namentlich sein.
Abg. Schultz-Erfurt (Soz.)?
Die Behauptungen über die Verurteilung der Reservisten in Erfurt sind keineswegs ohne Unterlagen aufgestellt. Der Redner verliest einen Bericht des Erfurter „Allgemeinen Anzeigers" über diesen Prozeß. Es ist eine furchtbare Grausamkeit, diese Leute für diese Dinge, bi£ wir natürlich nicht beschönigen wollen, die aber doch eine ganzv gewöhnliche Wirtshausrauferei darstellen, so hart zu bestrafen. Den Angeklagten ist von Leuten, die sie lange kennen, das allerbeste Zeugnis ausgestellt worden. Ich hoffe, daß Sie nun zugeben werden, daß wir Sozialdemokraten mit unserer Kritik des Militarismus recht haben. Wir haben von unseren Anträgen darum den einen wieder herausgegriffen, daß äuS dem RÄitärstrafgesetzbuch die furchtbarsten Paragraphen herauSkouunen. Wir verwahren uns auch dagegen, daß man etwa solche Roheiten, wie sie die Reservisten im trunkqnen Zustand begangen haben, uns zur Last legt. Sie (zur Rechten) fühlen sich auch nicht verantwortlich für Mißhandlungen von Offizieren. Nehmen Sie unseren Antrag auf Reform des Militärstrafrechts an.
Kriegsministe: v. Heeringen:
In einer Kritik des Urteils kann ich dem Abgeordneten nicht folgen. DaS Urteil ist erst gestern ergangen. Wenn man ein Urteil kritisieren will, mutz man zum mindesten die Akten lesen. Auf Zeitungsartikel hin kann ich mir ein Urteil nicht bilden. Wenn wirklich solche, wie der Abgeordnete sagt, Unmenschlichkeiten Vorkommen, so gibt eS auch noch die Anrufung der aller- h ö ch stcu Gnade. (Lachen b. d. Soz.) Sie wissen, daß Seine Majestät, wo es immer geht, bereit ist, derartige Härten zu mildern. (Unruhe b. d. Soz.) Wir werden gewiß in eine Erwägung einireten, wo mildernde Umstände im Militärstrafrecht eintreten können. Diese Frage wird geprüft werden, aber auf Grund eines gestern erkannten Urteils ein Gesetz zu ändern, das nach vielen Kämpfen Gesetzeskraft erlangt hat, dafür kann ich nicht stimmen. (Hört! Hört! b. d. Soz.) Gegen eins muß ich mich aber doch mit ganzer Schärfe noch wenden. Es handelt sich nicht um politische Beeinflussungen von Richtern. Das ist ein Angriff, den Sie unseren Militärrichtern machen, für den Sie nicht die geringste Berechtigung haben. Unsere Richter, Zivil- wie Militärrichter, urteilen lediglich nach chrem Eid und nach Pflicht und Gewissen.
Abg. Dr. Frank-Mannheim (Soz.):
Wenn wir nicht die Zustände bessern wollten, hatten wir . nicht unseren Antrag auf Reform des Militärstrafrechts gestellt. Denn mehr als unsere Agitation wird ein solches Urteil dazu beitragen, im Volke Haß und Verachtung gegen die Einrichtungen des Heeres und gegen den Militari sm us hervorzurufen. (Sehr richtig! b. d. Soz.) Wenn wir hier nicht Abhilfe schassen, machen wir uns alle moralisch mitschuldig an Urteilen solcher Art. Wenn der Kriegsminister sich unter der Wucht des Urteils endlich wieder einmal dazu herbeigelasien hat, zu erklären, es solle geprüft werden, so ist das für unS so gut wie nichts. Eschandelt sich hier auch nicht um einen einzelnen Vorgang. Es vergeht kaum eine Kontrollversammlung, kaum ein Manöver, w o sich nicht ähnlich gelagerte Fälle mit genau denselben Konsequen- 3 c n wiederholen.
Diese barbarischen Mißhandlungen müsien endlich einmal ein Ende haben. Darum beantragen wir, d i e mildernden Umstände in das Militär straf recht aufzunehmen. Der Reichstag hat heute die Macht. Wenn er will, dann kann er die Regierung zwingen. Dann mag die Regierung versuchen, dem deutschen Volke zu erklären: Wir lehnen die Militärvorlage ab, weil damit eine Bestimmung verbunden ist, die mit den barbarischen Urteilen der Militärgerichte aufräumen will. Fast alle. Paragraphen des Militärstrafrechts sind reparaturbedürftig. Man! sagt nun, man könne einen einzelnen Paragraphen nicht heraus-^ nehmen. Tas ging aber auch beim Bürgerlichen Strafrecht, warum soll eS hier nicht auch gehen. Jetzt Ijaben Sie die Wahl, ob Sie dem Rechtsbewuhlsein des Volkes nachgeben wollen, oder ob Sie in übel angebrachtem Vertrauen warten wollen, ob das Kriegsministerium nach zwanzigjährigen Erwägungen wirklich etwas bringt. (Beifall links.)
Abg. Dr. Müller-Meiningen (Vv.):
Ich bin nicht in der Lage, für meine Fraktion eine bindende Erklärung abzugeben, da uns der Antrag eben erst vorgelegt wird. Auch wir wünschen dringend, daß so rasch wie möglich, telephonisch oder telegraphisch, emc Aufklärung über das drakonische Urteil in , Erfurt verschafft wird. Solche Urteile müssen ungeheuere Aufregung Hervorrufen und aufreizend wirken. Diese Krux muß end- lieh beseitigt werden. Die Militärverwaltung muß endlich erklären, daß fie ein Notgcsctz bringen will. Wir vermissen aber ein derartiges Entgegenkommen. Wir haben auf die II n • Haltbarkeit dieser ganzen Judikatur genug hinge- wiesen. Es liegt int Interesse der Militärverwaltung selbst, wenn sie jetzt die Initiative ergreift. Ich appelliere auch an den Staatssekretär des Neichßjnstizamts, daß man aus denselben Motiven, au£ denen man und vor zwei Iobren die Novellen Vor gelegt hat, jetzt auch für das Militärstrasrecht eine Besserung schafft. Dieser G e w l s s e n S z w a n g d e r R ichtcr muß beseitigt werden. Ich bitte die Regierung, chic bindende Erklärung abzugeben, ob sie analog den Novellen von VHl hinsichtlich des bürgerlichen Strafrechts einNötgeseh für das Militärstrafrecht einbringen will. Kann sie das nicht, daun würde den bürgerlichen Parteien trotz der formalen Bedenken nichts übrig lil-'ibcn, als für einen derartigen Antrag zu stimmen. Ich bebaure lebhaft diese Hartnäckigkeit. (Beifall links.)
.(lrieg§minifter v. Heeringen:
Ich soll hier eine Erklärung abgeben, daß die verbündeten Regierungen ein Nokgesctz einbringen werden. Dazu bin ich doch gar nicht in der Lage. Wenn die ber= feüßieteji RegierWLW eine solche. Erklärung abgcklcn Loöen. toi
müssen fie die Angelegenheit doch erst beraten haben. Wenn diese Resolution zur Prüfung kommt. Dann wird entschieden werden, ob ein derartiges Notgesetz kommt oder nicht. Ich nehme aber keinen Anstand zu erklären, daß eS in einer ganzen Anzahl von Paragraphen zu wünschen ist, daß mildernde Umstände eingefuhrt werden oder minder schwere Fälle. DaS ist im Grunde dasselbe. Diese Frage wird ernsthaft geprüft werden. Darauf können Sie sich berlaffen. (Lachen links.) In Erfurt liegt noch gar kein rechtskräftiges Urteil vor. Ich weiß noch nicht einmal, ob eS schon schriftlich fijiert ist. Es ist da ausgeschlossen, telephonisch oder telegraphisch nähere Details einzuholen. Machen Sie diese überstürzte Gesetzesmacherei nicht mit, sonvern warten Sie darauf, was die verbündeten Regierungen tun. (Lachen links.) Uns liegt an solchen drakonischen Urteilen nichts. Qb im Erfurter Falle die Singe so liegen, ist noch nicht aufgeklärt.
Abg. Stadthagen (Soz.)
fordert nochmals die bürgerlichen Parteien dringend auf, ven sozialdemokratischen Antrag anzunehmen.
Abg. Dr. Müller-Meiningen (Vp.))
Die Erklärung des Kriegsministers genügt unS in keiner Weise. Es wird sich vielleicht empfehlen, die Beratung hierüber auf Montag zu vertagen, damit wir dann weitere Erklärungen entgegennehmen können, wenn nähere Berichte über diesen Fall vor liegen.
Abg. Gröber (Zentr.):
Eine Entscheidung über den Fall ist heute nicht möglich. Eine Vertagung dieser Sache ist notwendig. Es kommt hier auch eine dauernde Handhabung des Militärstrafrechts in Betracht, Ich beantrage die Vertagung dieses Antrags,
Abg. Basiermaun (Natl.):
Ich kann mich dem nur anschließen.
Abg. Dr. Frank (Soz.): .
Es handelt sich hier nicht nur um den Erfurter Fall. ES sandelt sich um zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle.
Kriegsminifter v. Heeringen:
Auch am Montag bin ich nicht in der Lage, über den Erfurter Fall Auskunft zu geben. Bis dahin können die Akten noch nicht eingegangen fein. Der Kernpunkt der Sache kann bis dahin nicht einwandfrei festgestellt werden. (Lachen bei den Soz.) Dio Frage, ob milder schwere Fälle in weiterem Umfange in Rechnung gezogen werden sollen, werden wir gemäß Ihrer Resolution prüfen, ebenso ob ein Notgesetz für solche Fälle angängig ist. Ein bindendes Versprechen kann ich aber nicht abgeben. 1
Das Haus beschließt die Vertagung dieser Angelegenheit und des sozialdemokratischen Antrags auf Reform des Militärstrafrechts auf Montag.
Nine Resolution des Zentrums, bei Vergebung von' Lieferungen für das Heer das Handwerk zu berücksichtigen, wird nach kurzer Begründung durch den Abg. Irl (Zentr.) angenommen.
Damit ist die Debatte über die Wehrvorlage erledigt. Die Abstimmungen sindcn am Montag statt.
Dec emnmlize Wehrbellrag.
(Dritte Lesung.)
Eine Generaldebatte findet nicht statt, da feine Worb'. Meldungen vorliegen.
In der Einzelberatung begründet
Abg. Dr. Bollert (Natl.)k
einen Antrag, der eine Milderung bei der VeranlagUpg hon Werk- papieren, die nicht börsenfähig sind, bezweckt.
Abg. Waldstein (Vp.) unterstützt den Antrag.
Die Abstimmung hierüber erfolgt ebenfalls am Momag^ Eine Reihe redaktioneller Anträge fberben angenommen-
Die Lovelle zum Leichssiempelgesetz.
(Dritte Lesung.)
Eine Generaldebatte findet auch hier nicht statt. Zentrum, Nationalliberale und Volkspartei beantragen in der gestern geankerten Bestimmung über Feuerversicherungen für unbewegliche Gegenstände die Regierungsvorlage wieder herzustellen. Die Abstimmung wird ausgesetzt.
Abg. Fischbeck (Vp.)
beantragt bei der Einbruchsdiebstahl, und GlaSverHcherung zehn Prozent der Versicherungsprämie als Grundlage für die Stempelsteuer zu nehmen.
Die Abstimmung wird ausgesetzr.
Die dritte Beratung der Reichsstempelnovelle ist damit ebenfalls erledigt.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Abg. Waldstcin (Vp.)
überreicht einen von allen Parteien der Linken und des Zentrums gestellten Gesetzentwurf auf Einführung der mildernden Umstände in das Militär strafrecht, entsprechend dem sozialdemokratischen Antrag.
Montag 12 Uhr: Antrag Wald stein in 1., 2. und 3. Lesung, zurü^stellte^Abstimmungen. Rest der Deckungsvorlagen.
Gießener Strafkammer.
Gießen, 27. Juni.
Ein gefälschtes Einmarkstück wurde im Mai 1913 in Ortenberg ungehalten. Tas Gericht sprach die Einziehung des Geldstückes aus.
Beleidigung.
K. L. in Obermoos hatte in zwei an das Kreisamt Lauterbach gerichteten Eingaben vom 9. September uni) 21. Oktober 1912 oem Bürgermeister S. in Obermoos verschiedene Vorwürfe in Beziehung auf dessen Beruf gemacht. Er sollte ihn weiter gelegentlich auf dein Felde beleidigt lMen. Das Schöffengericht Herbstein billigte dem Angeklagten hinsichtlich der ersten Eingabe den Schutz des § 193 StrGB. zu und hielt einen genügenden Nachweis dafür, daß Beleidigungen auf dem Felde gefallen sind, nicht für erbracht. Dagegen wurde der Angeklagte im übrigen zu einer Geldstrafe von 30 Mark oder 6 Tagen Gefängnis wegen Beleidigung im L-innc der §§ 186, 196 StrGB. verurteilt. Ter Angeklagte wurde auf seine Berufung bin freigesprochcn und die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Tas Gericht war der Ansicht, daß auch hinsichtlich der zweiten Eingabe dem Angeklagten der Schutz des § 193 StGB, züznbilligcn' sei.
Wegen Urkundenfälschnng
in Idealkonkurrenz mit Beleidigung nach §§ 267, 268,1 und 187 StrGB. ist der Landwirt H. W. in Holzhausen angeklagt. Er hatte einen Brief an den Feldwebel des Musketiers W. in Hanau geschrieben, in dem er W. ehrenrühriger und strafbarer Handlungen, insbesondere Verfehlungen gegen die Tisziplin, bezichtigte, um desfen Bestrafting zn erreich. Tas Schriftstück war von ihm mit „Heinrich Zeiger" unterschrieben worden. Auf Grund der Beweisaufnahme und des teilweisen Geständnisses erachten* das Gericht den Angeklagten für schuldig und verurteilte ihn unter Zubilligung mildernder Umstände in eine Gefängnisstrafe von zwei Wochen.
Auf falsche Wege geraten ist der Kaufmannslehrling K. M. in Gießen. Der erst sünfzehn- xShrige Angeklagte, der bei einer hiesigen Firma tätig war, batte in kurzer Zeit in verschiedenen Fallen Betrügereien, Unterschlagungen und Tiebstähle zum 'Nachteil einer größeren Anzahl von Personen, darunter Gießener Geschäftsleuten, begangen, sowie Nch auch mehrerer schwerer Urkundenfälschungen sckmldig gemacht Der Angeklagte war geständig. Tas Gericht war der Ansicht, daß er bei Begehung |einer Straftaten die zur Erkenntnis ihrer ^tracharkett erforderliche Einsicht besessen habe. Das Urteil lautete auf eine .Gesamtgefängnisstrafe von drei Monaten, An-
»rechnung von 4 Wochen Untersuchungshaft. Wegen DiebstaPs in einem Falle wurde der Angeklagte freigesprvchen.
Bei dem Kirchweihfest
in Rüddingshausen am 25. August 1912 war, wie dies bei derartigen Festen öfters der Fall ist. Streit entstanden, der schließlich in Tätlichkeiten ausartete. Man bediente sich dabei gefährlicher Werkzeuge. I. H. K. in Rüddingshausen, sowie G. M. in Queck- born wurden dieserhalb wegen Körperverletzung nach §§ 223, 223 a StrGB. angellagt. Das Schöffengericht Homberg verurteilte K. zu einer Gesamtgefängnisstrafe von drei Monaten und zwei Wochen. M. dagegen sprach eS frei, NtzA seine Behauptung, er habe in Notwehr gehandelt, durch die Beweisaufnahme nicht widerlegt sei, auch glaubhaft erscheine. Auf die Berufung des Angeklagten K., der zugleich als Nebenkläger auftrat, wurde das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Die Strafkammer verurteilte den Angeklagten K. wegen eines Vergehens der Körperverletzung nach §§ 223, 223 a SttGV. zu drei Wochen Gefängnis, megen eines weiteren! gleichen Vergehens sprach sie ihn frei. Das Verfahren gegen ihn wegen Körperverletzung in zwei Fällen wurde mangels Strafantrages eingestellt. M. erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine GÄdstrafe von dreißig Mark oder sechs Tagen Gefängnis. Das Gericht nahm an, daß 'bet M. eine Ueberschreitrmg der Notwehr vorliege.
rb. Tarrnstadt, 26. Juni. Der letzte Straffall der gegenwärtigen SchwurgerichtÄperiode betraf eine Anklage wegen Straßenraubs, die sich gegen zwei junge Burschen in Mühl - heim a. M., den 18jährigen Mäurer £ubnrig Schmitt und den 21jährigen Portefeuiller Joh. Rückert, richtete. Sie hatten in der Nacht zum 11. Mai stark gezecht. In der Wirtschaft entstand ein Streit, bei welchem der kürzlich erst nach Mühlheim gezogene Kaufmann Rvsenbaum mit einem anderen Gast znsarmncngeriet. Rosenbaum schien sich nun vor dem Heimgang allein zn fürchten und nahm deshalb das Anerbieten von Schmitt und Rückert, ihn zu begleiten, gern an. Sie besuchten auch noch mehrere Wirtschaften, tn denen Rosenbaum die Zeche bezahlte und ziemlich viel Gelt» blicken ließ. Als Rosenbaum dann nicht noch ein weiteres Lokal besuchen woUte, wurde er von den Heiden zu Boden geworfen! und ihm ein Bettag von 5Q Mk., sowie eine goldene Uhrkette und ein goldener Zwicker geraubt. In der heutigen Verhandlung suchten sich die Angeklagten gegenseitig die Hauptschuld zuzuschieben. Tie Geschworenen verneinten nach längerer Verhandlung die Schuldfrage <ntf Straßenraub und bejahten nur das Schuldig des einfachen Diebstahls. Schmitt wurde darnach in Rücksicht auf feine Jugend und seine Reue zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt, die durch die .Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wurden, während Rückert, als der eigentliche Anstifter zu der Tat, 5 Monate Gefängnis erhielt.
Ä, Ulm a. D, 27. Juni. Mit einer erschütternden Famtlientragödie hatte sich das hiesige Schwurgericht zu befassen, das gegen die 31 Jahre alte Ehefrau Anna Müller wegen Totschlags in zwei Fällen verhandelte. Die Angeklagte, die Mutter von vier Kindern im' Alter von vier bis neun Jahren war, lebte nicht glücklich mit ihrem Mann, da dieser nur wenig zum Unterhalt der Familie beitrug. Schließlich verließ die Frau mit ihren vier .Kindern die eheliche Wohnung und begab sich auf die Wanderschaft, um ihre Schwiegermutter zu besuchen. Hier sand sie aber keine besonders freundliche Aufnahme, und so wanderte die Familie weiter. Unterwegs nährten sieb die Kinder überwiegend nur von Obst, das sie von den Chausseebäumen pflückten. Verschiedentlich erregte die Gruppe auf der Landstraße das Mitleid der Passanten, die den Kindern Geld schenkten. Es kenn vor, daß Mutter und Kinder an einem Tage acht Stunden lang marschierten. Da es der Angeklagten immer schlechter ging, beschloß sie, zu ihrem Manne, der tn der Pfalz arbeitete, zurwkzu- kehren. Sie befand sich damals in der Nähe von Deggendorf. Bei strömenden Regen ttoch die Angeklagte mit ihren Kindern in einer Heubude unter. Arn Mend verlangten die Kinder Brot. Ta fie nichts mehr besaß, übermannte sic die Verzweiflung und sie beschloß, ins Wasser zu gcchen und die Kinder mitzunehmen. Sie warf die beiden jüngsten Kinder in die Fils, in der diese erttanken. Tie beiden ältesten weinten so, daß die Angeklagte von ihrem Vorhaben abließ und mit ihnen weiter wanderte. Als die beiden kleinen Leichen gefunden wurden, stellte man NachforsckMngen an und ermittelte die Angeklagte als die Schuldige. Tas Urteil lautete unter Zubilligung mildernder Umstände auf fünf Jahre Gefängnis.
Sport-
— Der 14. deutsche Kongreß für Volks- und Jugend spiele ist am 28. d. Mts. in Stettin eröffnet worden. Oberbürgermeister. Dr. Ackermann -Stettin begrüßte die Anwesenden, unter denen zahlreiche Delegierte aus allen Teilen Deutschlands waren, und wies darauf hin, daß Stettin 100 000 Mark für einen großen Spiel- und Sportplatz bewilligt habe. In den Verhandlungen sprachen Professor Dr. Schmidt- Bonn, Stadtschulrat Dr. Wickinger -Mannheim und Oberbürgermeister Dom i ni e us-Schöneberg über Spielplätze und Volksgesundheit. Im Anschluß an die Vorträge faßte der Kongreß folgende Entschließung:
„Der 14. deutsche Kongreß für Volks- und Jugendsviele begrüßt die vom Reichstag am 24. Juni gefaßte Resolution, durch die der Reichskanzler ersucht loird, dafür zu sorgen, datz in allen deutschen Bundesstaaten die Wehrfähigkeit der Jugend durch bessere körperliche Ausbildung gehoben wird. Der Kongreß bittet den Reichskanzler, den verbündeten Regieruw gen warm zu empfehlen, der Resolution zuzustimmen."
Nach den Verhandlungen vereinigten sich die Kongreßteilnehmer auf dem großen Kreckower Exerzierplatz, wo Tausende von Schulkindern verschiedene Hebungen vor- führten. Für Sonntag sind große sportliche und turnerische Wettkämpfe vorgesehen.
Meteorologische Beobachtungen der Station Eietzen, c—. - ■ ■■ -- ■ ■ ■■■ -n—'— ■■ . —=»
u । I i I I
Höchste Temperatur am 28« bis 29. Juni =■ + 16,8 " c.
Niedrigste , , 28. , 29. , = + 11,6 6 J.
Niederschlag: 0,3 mm-
Juni
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