Deutsche- Reich.
Ein Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und Belgien
über Unfallversicherung, das am 1. ^ebruaT 1913 in Kraft treten soll, ist dem Reicl-stage zur Kenntnisnahme zugegangen.
Zwo ngsvergleichauberhalbdes Konkurses.
Das Zentrum hat im Reichstagezur zweiten Beratung des Voranscl>lags für die Neichsjustizvertvaltung den Antrag gesellt, die verbündeten Regierungen um Vorlage eines Gesey- en^wurfeS über den Zwangsvergleich außerhalb des Konkurses zu ersuchen.
Zum Voranschlag des R e i chs g e su n d he i tsamts haben die Sozialdemokraten einen Antrag gestellt, der stieichstag wolle beschließen^ den Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesehentwurs folgenden Inhalts vorzulegen:
1. Obligatorisä>e Ausbildung des Pflege-, Massage und Badepersonals sowie Regelung des Prüfungswesens. 2. Unterstellung des gesamten Personals unter die Reick)sgewerbeordmrng. Aufhebung der in § 154 der Gewerbeordnung für .Heilanstalten und Genesungsheime enthaltenen Ausnahmebestimmungen in Bezioliung aus die 88 133 g bis 136, 138 bis 139 a Aushebung der in 8 169 der ReickOversich"rungso'^"'i"" schenen Einschränkung der V rsicherung pflicht. AtlSdehnung de geseylickyrn Unfallversicherung aus das "Personal. Emorz.^^ng des § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches in die Arbeitsbedingungen. 3. Festsetzung von Minimal sähen und regelmäßigen Tienstalterszulagen, Beseitigung des Trinkgelderunwescns. 4. Dienstzeit von täglich 8 Stunden. Gewährung einer wöchentlichen Ruhepause von mindestens 36 Stunden. Persönliche Freiheit während der dienstfreien Zeit. 5. Beseitigung des heutigen Kost- und Logiswescns. 6. Gleichstellung des männ lichen und weibliä-en Personals. Verbot iveiblicher Pflege aus den Stationen für Männliche Geschlechtskranke in örfcntlirf)cn Anstalten. 7. Gewährung eines alljährlichen Sommerurlaubs unter Fortzahlung des Lohnes und Entschädigung für Kost und Logis.
Gewährung von Ruhelohn und Hinterbliebenenversorgung. H. Einführung öffentlicher, unter paritätischer Verwaltung stehender Facharbeitsnachwcise. Verbot der gewerbsmäßigen Stellenvermittlung. Anrechnung der Dienstzeit beim Stellenwechsel.
E i n preußisches Wohnungsgesetz.
Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht heute den Entwurf eines preußffchen Wohnungsgesetzes nebst Begründung. Der Entwurf enthält Bestimmungen üocr Baugelände, Bauordnung, Wohnungs- ordnuug und Wolmungsaufsicht. Seine Einbringung bei dem preußischen Landtag wird erst nach den Neuwahlen erfolgen, da in der zu Ende gehenden jetzigen Legislaturperiode keine Zeit mehr für die Durchberatung des wichtigen Gesetzes ist. Neu ist die Vorschrift, die der Gemeinde das Recht verleiht, mit dem Zeitpunkt, an dem die Straße oder der Straßenteil für den öffentlichen Verkehr und den Anbau fertig hergestellt ist, ein an der Fluchtlinie angrenzendes Grundstück, so weit es nach den daupolizei lichen Vorschriften des Ortes nicht zur Bebauung geeignet ist, dem Eigentümer gegen Enffchädigung zu entziehen. Bon der Vorschrift des den Gemeinden ein^e*-mimten Bauve'bots an den noch nicht für den Verkehr und den A bau fert'ggestcllten Straßen sieht der Entwurf einen Dispens dann vor, wenn der Eigentümer eine Gewähr dafür bietet, daß dem Wohnungsbedürfnis durch den Bau gesunder, zweckmäßig eingerichteter Wohnungen Rechnung getragen wird und dem Van keine berechtigten Gemeindeinter essen cntgegenstchen. Die Vorschri't soll entsprechend der Absicht des Entwurfs die Wohnungsverhältnisse im allgemeinen, wenn auch unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der minderbemittelten Bevölkerungskreise verbessern und für alle Fälle Anwendung finden, in denen das Bedürfnis nach Wohnungen in gewisser Art und Größe besteht und diesem Bedürfnisse durch die Errichtung von Wohnungen der in Betracht kommenden Art abgeholfen werden soll. Polizeiliche Wohnung so rdnung en können Vorschriften treffen über die Instandhaltung der Wohn- und Schlafräume, auch der Küchen, eine den Anforderungen des Familienlebens entsprechende Trennung der von verschiedenen Haushaltungen benutzten Wohin- und Schlafräume voneinander, die Zahl und Beschaffenheit der erforderlichen Kochstellen, Aborte, Wasserentnahmestellen und Ausgüsse, die dem gesundheitlichen und sittlichen Interesse zulässige Belegung der Wohn- und Schlafräume, die Einrichtung, Ausstattung und Unterh'ltung der den Dienstboten ober Gewerbegehilfen zugewicscnen Schle.fränme und Bedingungen, unter denen die Aufnahme nicht zur Familie gehöriger Personen gegen Entgelt als Zimmermieter, Tin ieger ober Schlasgänger statthaft ist. Durch Polizeiverordnungen Finnen Mindestanforderungm hinsichtlich der Beschaffenheit der Unter» kunftsränme für Arbeiter vorgesehen werden. Für Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern ist zur Durchführung der Wohnungsaussicht ein Wohnungsamt zu errichten, das mit dem crbrberlifbcn in geeigneter Weise vorgebildeten Personal, insbesondere' mit einer genügenden Anzahl beamteter Wohnimgs- aufseher, besetzt sein muß, bem auch ehrenamtlich tätige Personen als Mitglieder angehören können. Eine enffprechcnde Vorschrift Farm auch für kleinere Gemeinden durch Anordnung der Aufsichtsbehörde- erlassen loerben. Mehrere Gemeinden können sich zur Errichtung eines gemeinsamen Wohnungsamtes für ihre Bezirke vereinigen.
Der Zentrumsabg. Schaedler schwer erkr-ankt.
Der „Morgenpost" zufolge, erlitt der Zentnirnsabgeordnete Sch a edler einen Schlaganfall und liegt hoffnungslos darnieder.
Weg in das gelobte Land antraten. Der Papyrus erwähnt die int Exodus aufgezählten Ortschaften in nahezu derselben Reihenfolge. Bekanntlich nahmen die Israeliten ihren Weg von dem Lande Gosen aus, von bem1 feststeht, daß es ein Landstrich im östlichen Nildelta war, den die Äegypter „Gesern" nannten. Genau genommen begannen sie ihre Wanderung von der Stadt Raemses ans, nnd wie es im Exodus heißt, rnacknm sie ihren ersten .Halt in Suckwth Der Papyrus mir ft diesen Ort mit Pit Hom zusammen, das ebenfalls in der Bibel erwähnt wird. Ter ägyptische Name ist „Pe Aturn-Zultu", aus dem mit Leichtigkeit der Doppel türme „Pitboni Suckwth" herausgelesen werden kämt. Tann wanderten die Israeliten südöstlich und lagerten sich „gegen das Tal Hiroth, zwischen Migdol und dem Meer, gegen Baal-Zephon". Tort holten die Scharen Pharaos die Israeliten ein, und hier war es, wo Moses auf des Herrn Gelnntz seine Hand ausstreckte, so das; die Israeliten trockenen Fußes hinüber zum anderen Ufer wandern konnten, während die Krieger des Pharao, die ihnen nachzufolgen trachteten, elendiglich in den über sie lwreinbrechen- den Wassern nm hinten. Im Papyrus ist nun die Rede von einem See Khai'ta. Tas Wort Klnirta klingt aber unzweifelhaft an daS biblh'dte „Hiroth" an. Ferner erwähnt der Papyrus einen „Migdal von Zephon", »nährend die Bibel von „Migdol gegen Baal-Zephyn" spricht. Ein Migdol mar im alten Aegypten so viel wie ein Fort ober befestigter Turm und wahrscheinlich stand dieses Migdol außerhalb der Stadtmauern von Baal-Zephon So bestätigt dieser aufgefundene Papyrus die geographischen Angaben des Exodus in vollem Umfange.
— E i n e d e u t s ch a f r i k a n i f ch e Z e n t r a l st a t i o n k ü r drahtlose Telegraphie. In einem aus Solode vom 8. Te zember 1912 datierten Briefe lnwichtet Ernst N. Heims, Mitglied der zweiten Inner-Afrika Expedition Herzog Adolf Friedrichs zu Mecklenburg, von einer 'Fällst int Auto von der Telefunkenstatioii Kami na nach seinem jetzigen Aufenthaltsort und erwähnt dabei die großen Forffckwitte, die beim Bau der Station gemacht sind Baron v. Codclli hat mit Hilfe von drei Monteuren und etiuc 600 schwarzen Arbeitern in kurzer Zeit die Grundlage gesck>affen Arbetterlxäuser und Brunnen, ein Wasserturm und die Funda mente zu den ho ch»u tickst enden Effemürinen sind entstanden. Auf den mäckstigen Zeinentsockeln rotten bereits drei 80 Meter frohe Eisenkonstruktionen in die Lust, denen noch drei weitere 150 Meter hohe folgen werden. Einer dieser Riesen ist zur Hälfte fertig Nicht lange mehr und eine drahtlose direkte Verbindung mit der Fttnkenstation Nauen und eine Zentrale für unsere samt lichen asrilanischeu Kolonien ist doUenvet.
Die Neckar-Kanalisation.
Auf eine sozialdemokratische Anfrage in der mürttem* bergischen Zweiten Kammer gab der Minister des Innern von Fleischhauer die Erklärung ab, die auch ihrerseits die baldige Inangriffnahme der Neckar-Kanalisation dringend wünsche, davon ausgegangen sei, daß die Kanalisation nur aus Grund der durch das Reichsgesetz vorgezeichneten Vereinbarungen ausgeführt werden könne. Tie Inkraftsetzung des Reichsgcsetzes für das Stromgebiet des Rheines hänge von der Erzielung einer Verständigung mit Holland ab. lieber den der- maligen Stand der Verhandlungen könne er, der Minister, keine Auskunst geben. Tie württembergische Regierung habe nicht versäumt, bei den zuständigen Stellen des Reichs das große Interesse an der baldigen Inkraftsetzung des Reichsgesetzes zum Ausdruck zu bringen. Wie sich Baden und, Hessen zu einer Neckar-Kanalisation außerhalb des Reiches stellen wurden, entziehe sich seiner Kenntnis. Weiter erinnerte der Minister daran, daß die Regierungen von Baden und Hessen im Jahre 1903 die Beteiligung an der Kanalisation des Neckars innerhalb ihres Gebietes vollständig ab gelehnt haben. Bei aller Anerkennung der Notwendigkeit der Neckar-Kanalisation sei die Regierung zur- zsit nicht in der Lage, dem Unternehmen näbersutrrten.
Arbeiterbewegung.
Ausschreitungen bei einem Kohlcnaus stand in
New D o r k.
New Pork, 25. Ian Tausende von ausständigen Kellnern und Leute, die mit ihnen sympathisieren, begingen gestern ernste Ausschreitungen. Sic warfen in Hotels und Rcstau - rants mit Steinen die Fenster ein und mi'.hande'tcn arbeitswillige Kellner, die sich weigerten, die Arb it einz istcllcn. Mehrere Schüsse wurden ab;g geben. Z h r iche Verletzungen sind vorgekommen, jedoch ist keine töt'ich. Vi le große Hotels und Restaurants sind durch die Arbeitseinstellung ihres Personals in ihrem Betrieb stark behindert.
Aus Stadt und Cand.
Gienen, 27. Januar 1913.
Gegen das Ueberhandnehmen des Vorgunwcfcns.
Aus dem Detaillistenverbande wird uns geschrieben: In letzter Zeit häufen sich wieder die Klagen der Geschäftswelt über ein bedenkliches Anwachsen der Inanspruchnahme langer Zahlungsziele seitens der Käufer. Während einerseits die Fabrikanten auf prompte Einhaltung der Zahlungstermine drängen und andererseits die Banken entsprechend einer Weisung des Reichsbankpräsidenten auf Einschränkung der Kredite bedacht sind, sucht ein großer Teil der Käufer in unangemessenster Weise die Bezahlung seiner Verbindlichkeiten möglichst lange hinausz-uschieben, ohne Rücksicht darauf, ob dadurch dem Kaufmann große Zinsverluste und sogar Verlegenh'i^en entstehen. Hierunter leiden naturgemäß am meisten diejenigen Geschäfte, deren Waren größtenteils auf Bestellung angefertigt und erst nach Ablieferung und Prüfung im Hause angenommen zu werden pflegen, wie z. B. die Geschäfte der Kleiderkonfek-- Hon, sowohl für Damen wie für Herren, her Damenhutbranche, der WäschekonsetHon, die Wohnungseinrichtungsund Jnstallationsgeschäste u. a., welche ihre Waren nicht ohne weiteres wie die Warenhäuser mit Quittung abliefern können. Die Ursachen der zu großen Ausdehnung der beanspruchten Kredite sind hauptsächlich in der bekannten Erscheinung zu suchen, daß viele Familien offenbar weit über ihre Verhältnisse leben. Eine weitere Ursache ist der von Jahr zu Jahr wachsende Luxus und die Vergnügungssucht, welche mehr oder weniger alle Stände ergriffen hat und zu vielen überflüssigen Ausgaben verleitet, ferner die stark übertriebene Putzsucht mancher Damen, welche lieber das verfügbare Geld für kostspielige Modestücke, womöglich noch im Ausland, ausgeben, als für dringend notwendige Bezahlungen. Die Folge hiervon ist natürlich die, daß viele Damen, welche Bestellungen über den ihnen zur Verfügung stehenden Etat gemacht haben, sich scheuen, ihrem Manne die eingelaufenen Rechnungen zur Bezahlung vorzulegen, um unangenehmen Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen. Je "länger aber dieser Aufschub dauert, um so höher läuft das Konto auf und um so schwerer wird naturgemäß der Entschluß zur Vorlage der Rechirungen. Eine große Gefahr für den Kaufmann liegt in der sehr oft gemachten unangenehmen Erfahrung, daß Kunden, welche, pochend auf ihren Titel oder ihre soziale Stellung, vor dem Kaufabschluß Barzahlung direkt nach Ablieferung in Aussicht stellen, nachher jedoch mit der Bezahlung monatelang warten lassen, oder langfristige Teilzahlungen beanspruchen, ohne daß dem Kaufmann hinreichende Sicherheit und Entschädigung für Zinsverlust geboten werden. Geht dem Kaufmann nach mehrfach vergeblich gesandten Rechnungsauszügen die Geduld aus und erlaubt er sich, etwas energischer an die endliche Bezahlung zu erinnern, dann zeigt sich vielfach eine ganz unangebrachte Ueberempfindlichleit der Kundschaft, welche aufs höchste gekränkt tut und mit dauernder Ent ziehung der Aufträge droht. Wird aber nach Ablauf einer gewissen Zeit dem Schuldner die Berechnung von Zinsen angekündigt, so kennt die Entrüstung solcher Kunden gewöhnlich keine Grenzen und die Verbindung ist dann meist als abgebrochen anzusehen. Es ergeht die dringende Bitte an alle Diejenigen, die es angeht, den ihnen vom Kaufmann eingeräumten Kredit nicht zu mißbrauchen, sondern die erhaltenen Rechnungen nach kürzester Zeit zu begleichen und so den Geschäftsmann vor Schaden zu bewahren.
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** Ordensangelegenheit. Ter Großherzig hat dem 'Hofrat Alex. Koch, Kunstschriststeller und Verleger zu Darmstadt, die Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen der ihm von dem Prin^regenten Ludwig von Bayern verliehenen Goldeneii Medaille für Wissenschaft und Kunst erteilt.
** Lehrer Personalien. Ernannt wurde der Lehrer Johs. Klös zu Friedberg zum Reallehrer an der Augustinerschule (Gymnasium und Realschule) zu Friedberg unter Belassung in der Kategorie der Volksschullehrer. Die M i n i st e r i a l a b t e i l u n g für Schulangelegen- heiten gibt bekannt, daß mit Rücksicht auf die Prüfungen von Mitte Januar bis Ende März nicht darauf gerechnet werden kann, die Mitglieder der Abteilung an den regel- mäßigen Sprechtagen anzutreffen. Es empfehle sich daher, für dringende Fälle einen Enipfang durch Vermittelung des Sekretariats nachzusuchen.
** Kreisvermessungswesen. Der Großherzog hat die Kreisgeometer Hch. Weber zu Reinheim, Balth Wiegand zu Homberg a. d. O., Adolf Heim zu Alzey und Ferd. Bischoff zu Sckwtten zu Kreisgeometern der üreisvermessungsämter Butzbach bezw. Remheim, Homberg a. d. O. und Alzey ernannt
** Zur Verstaatlichung des Gerichtsvoll- zieherwesens Zu der Vorstellung der Vereinigung yessifcher EKrichtvvoltzieher um Verstaatlichung des ch * " VN zieherweseWen die hessisclfttn Hmf- oelMammem dem Ministerium der Justiz auf entjpcech«ide
Aufforderung einen gemeisamen Bericht durch ihren Vorort zugehen lassen. In dem Bericht wird zunächst erwälmt, daß die von der Deveinigung der Gerichtsvollzieher u a. als Grund für die Verstaatlichung herangez->gene Notlage dieser t -Beamten, angesichts der Garaniterung eines Mrnimulem kommens au Gebühren durch den Staat, erst zahlenmäßig nachgewiesen werden müsse. Die weiteren Bchauptungey der in Rede stehenden "Denkschrift, daß der Stand der Gc richtsvollzieher unter unwürdigen Dienstverrichtungen unö Abhängigkeitsverhältnissen leide und das Sportelwesen den Gerichtsvollzieher zum Geschäftsmann niache, können die heffischen Handelskammern ebenfalls nicht als stichhaltige Gründe für eine Verstaatlichung ansehen. £>ic befürchten vielmehr, daß die Ausschaltung der freien Konkurrenz durch Verstaatlichung des Gei-ichtsvollzieher- oder durch Bc seitigung des Sportelwesens, die jetzt schon sehr zahlreichen > erfolglosen Pfändungen in Hessen, ebenso wie seit der Ein - führung der Gerichisvollzicherordnung in Preußen, nockM vermehrt werden. Aus den erwähnten Gründen haben du , hessischen Handelskammern eine Verstaatlichung des GcrÄ richtsvollzicherwesens nicht gutheißen können und deshall i das Ministerium der Justiz gebeten, der Vorstellung de Gerichtsvollziehervereinigung nicht stattzugeben.
** Der Boi «land der La n dw i rl s cha f tskam wer
tagte gestern in Darmstadt. Er beriet in der Hauptfach geschäslliche und PerwaltungSangelegenheiten. U a. rourbt beschlossen, wieder Instrnltionslnise durch die Sammelsteller des Pstanzenschulzdlenstes abhalten zu lassen. Für die Förderung der Kaninchenzucht sollen von der Regierung Mat 3000 gefordert werden. Der Antrag wegen Pachtung vor Gelände zur Errichtung einer Iungviehweide in Rbeinhesfer wurde genehmigt. Auch der von der Hengslbaltungs' Genossenschaft Maar und Umgebung erbetene Unterstützung? betrag von Mk. 250 wurde gutgeheißen. Eine Reihe weitere: Beratungsgegennände wurde auf die m der nächsten Wochi stattfindende Sitzung verschoben.
**■ Frauenftimmrechtsvortrag, Man schreibt um: Morgen wird Tr. Broda aus Paris (Herausgeber der "Dokumente des Fortschritts und Generalsekretär des Instituts für internationalen ^lustausch fortschrittlicher Ersahrnngen) im Holä Schütz über die Erfolge des Frauenstimmrechts ü Finnland und Australien sprechen. Tn Dr. Broda diejr Länder selbst besucht hat, ist seinen Worten besondere Beachtun, zu schenken. Er ividerlegt die Ansicht vieler, die fürchten, duw das Stimmrecht der Fraueil mürben einzelne Parteien, wie b;.i Zentrum unb die Sozialbemolraten, besonders gestärkt und betont, j daß sich das politische Kraftverhältnis der Parteien in leina« der genannten Staaten nach Einführung des Wahlrecht-5 dn Frauen geändert bat. Die Erörterung politischer MachtfragerW bleibt den Männern überlassen, weil die Wirksantke t der FrauerW im Parlament sich vorzugsweise auf soziale und kulturelle Pro" i bleme richtet. Auch geht ihr Streben dahin, die arbeitenden FrauoW durch geselckichc Festlegung der Arlx itsbedingungen vor te beutuiig und Not zu schützen und das Elend der Hcimarbeiterinnu. zu beseitigen. Ms Hüterinnen der Familie suchen sic durch GefeseM die Trunksucht zu bekämpfen.
** Fernsprechwesen. Im Interesse möglichst srül-M zeitiger Inangriffnahme der Arbeiten zum weiteren Ausbau tae Fernsprechanlagen ist es erforderlich, daß die Anmeldungen neun Fernsprechanschlüsse spätestens bis zum 1. März den Kaiserliche> Telephonanstaltcn vorliegen. Berfpätci angenreldete Anschluss Hi die infolgedessen außerhalb des Bauplans nur mit Mehrau! wendungeu (z. B. durch besondere Entsendung einer Baukolorm usw.) herzustellen sind, werden in dem laufeirden Bauabschin: nur bann ausgefüyrt, wenn bie Antragsteller zu den entstehende!^ Mehrkosten einen Zuschlag von 15 Mk. leisten, ober, wenn bm" Mehrkosten ben -Betrag von 30 Mk. übersteigen, den ivirM'41 aufgewendctcn Kostenbetrag erstatten.
** Zweijährig-Freiwillige für das hejj. Garde-Jnfanter'ieRegiment Die LeioFoiii- pagnie des 1. Hess. Infanterie- (Leibgarde-) Regiments Nr. 113 nimmt bis 31. März 1913 Zweijährig-Freiwillig, für den Diensteintritt im Herbst d. I. an. Die sich Melden« den müssen gute Füße unb gute Augen haben und ofrut Stiefel gemessen mindestens 1.78 Meter groß sein. Schuh« ntacher und Schneider können auch geringere Größe haben. Die Meldung der Freiwilligen kann Dienstabs Vormittao; bis 10 Uhr auf der Schreibstube der Kompagnie, Darmstad!, Infanterie-Kaserne, Mexanderstraße 22, erfolgen.
Landkreis Gießen.
b. Wies eck, 26. Jan. Am Montag, abends 8 llhr, findet Gemeinderatssitzung mit folgender Tage- Ordnung statt: 1. Abwafferung in die Straßenkanäle durch die Grundstückseigentümer in der Gießener Straße. 2. Dir Lokalfrage des Gemeinde-Einnehmers. 3. Genehmigung d<i auf Submission vergebenen Holzes. 4. Festsetzung cirtrf Betrages für erforderliche Schreibhilse seitens der Bürger« meisterei. ö. Baugesuch des Ludfvig Schäfer V.; hier Festsetzung der Baufluchtlinien an der Mtenbnsecker Straße. 6. Die Verpachtung der Schafweide an Hermann Süggler. hier Vertrag mit demselben 7. Schreiben der Bürge? meisterei Gießen; hier Vereinbarung über die Unterl>alw»z des Grenzweges am Huhn. 8. Gesuch der Bewohner za Erlangung von Wasser aus der Gemeindewasserleitung.
Starkenburg und Rheinhessen.
Offenbach, 25. Ian. Die Handelskammer fvählte zum Vorfitzenden Louis Feistmann, als ersten stelle Vorsitzenden Gustav Boehm unb als zweiten stellv. Vv? sitzenden Direktor Andreas Aicheler; als Rechner nnrrDa gewählt Bernhard Merzbach und Hartmann Stöhr.
Hessen-Nassau.
— Diez, 26. Jan. -Aus Grund verschiedener scheinend zu geringer Stenereinschätzungen hat die Behör» in verschiedenen Orten des Diezer Bezirks die Bücher ichlaqncchmt; so in Pohl, Nassau, Ems u. a. Orten.
lbiivcrütäts*Hacbricbtcn.
— Der bekannte Geograph und Ethnologe, emerit. ord 1?nL an der Universität S t r a B b u r g i. Els. Geh. RcgicrungsrU (SScorg ö erlaub feiert am 29. Januar seinen 80. Gcburt-ttz. Geboren am 29. Januar 1833 zu Kassel, stubierte er in Marbl« und Berlin unb mürbe im Jahre 1875 orbentlicher Prosessoc « OKmgraphie an der Universität Straßburg unb am 1. ?lpril 19» auf sein Ansuchen emeritiert. Gerlanb hat sich besonders iim * Organisation des intmrationalen Erbbebendimstes verdient f macht. Gerland ist auch Liederkomponist unb hat noch im v» gangencn Jahr vier Lieder für eine Singstimmc beraudgegeo*
Gcrich^^al.
ff Marburg, 24. Jan. Ein Mädchen aus dem Ätr- .Iranfenberg batte vor etwa fünf Woweu in der Räbe der Äo> fdiule in den Anlagen fein damals etwa acht Tage altes ausgesetzt und war daun nach Gießen getobten, wo es nm oubfiS Tage fefigenommen wurde. Ein des We.is fominenöec Stu^ hatte das Kind noch zu rechter Zeit ge'imben und iu die vcrbradit. Tas Piädcdeu wurde unter Zubilligung nuiberuK Umstände zu f e cd S Ak o u a t e n Gefängnis vcnnteil'.
Petersburg, 23. Jan Tas Gclnöurqcrid'.t verurteilte ts Bürgermeister »uw zwei Ratsberten von N y u a d ive^en Wld» nandes gegen das Gesetz über die 1 leidabeveditmung, in Fiuulanb zu einer sechsmonatigen G e j ä n lÄU
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