Präsident des Reichsqefundheitsamts Bnmm,' verweist auf die eingehenden Forschungen, die hierüber im Reichs- -gesundheitsamt schon seit langem angetzellt und deren Ergebnisse in den wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht sind. Tie Schweineseuchc war im alten Viehseuchengesetz noch nicht brrück- sichtigt.' Das neue führt sie aber namentlich auf. Nach der Statistik ist sie schon 1911 gegen das Vorjahr zurückgegangen. Es existieren schon drei Arten von Serum, davon eines im Re ich s- gesundheitscnnt selber hergestellt. Heber die Ergebnisse wird im Februar auf der Versammlung der deutschen Schweinezüchter berichtet werden.
Abg. Antrick (Soz.)
setzt sich mit dem nationalliberalen Abgeordneten Thoma in Sachen eines persönlichen Zitats auseinander. Er erklärt die Bezugnahme Thomas auf eine Antricksche Rede aus dem Jahre 1901 für leichtfertig, fahrlässig und frivol.
Abg. Herold (Zentr.) 1
unterstützt die Forderung der fortschrittlichen Resolution auf Einrichtung eines Wissenschaftilchen Milchinstituts, will aber die Ausführung Preußen Vorbehalten.
Abg. Koßmann (Zentr.)
fuhrt Klage über die Abwäfferkalamität unter Bezugnahme auf die Schädigungen, die die Abwässer der großen Jndustriewerke in feinem Kreise Ottweiler der Landwirtschaft zufügen.
Beim Kapitel Patentamt sprich'.
Abg. Bell (Zentr.)
über die Organisation dieses Amtes, dem ein besonderes Re ichsamt für ge weiblichen Schutz und ein Warenschutzamt zur Seite gestellt werden solle. Er äußert Bedenken gegen die Anregu ng d-'S Dr. Junck auf Beseitigung des Vor- prüfungsverfabrens -nd äuß-rt sich über den Dualismus zwischen Patentamt und ordentlickem Gericht; statt dessen möchte er Patentkammcrn aus Technikern und Juristen. Der Redner beschäftigt sich des weiteren mit der Lage der Erfinder und spricht von Expropriation auf geistigem Gebiete, Expropriation ohne jede Entschädiaimg. Die Angestellten der großen Betriebe würden durch ausgctüftclte Knebel- Verträge um die Erfolge ihrer Erfindungen gebracht. Sodann erhebt der Redner, wie er erklärt, auf Ersuchen von Frauen- ärzten Beschwerde über bxe Erteilung gewisser Patente, die ganz zweifellos wenn auch nicht dem Gesetz, so doch den guten Sitten widersprechen.
Abg. Werner (Refürmp.)
tritt, wie alljährlich, sür oic Bcamicnschaft des Patentamts ein. Weiterberatnng Mittwoch 1 Uhr, Schluß 3% Uhr.
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In der Freitag-Sitzung wehrte sich der Abg. Dr. Werner- Gießen gegen den Abg. Heftermann mit folgender persönlicher Bemerkung:
Herr Heftermann hat behauptet, ich hätte neulich den Bauernstand beleidigt durch meine Aeußerung, er möchte den Bauern Herdringen, der in seinem Kreise sein Vieh mit Mais füttere und ihn auf den Tisch des Hauses niederlegen. Herr Heftermann versteht keinen Humor, sonst hätte er darin eine Beleidigung des Bauernstandes nicht sehen fönnen. Herr Heftermann hat mich ferner gefragt, was ich gesagt hätte, wenn er dieselbe Bemerkung von einem Oberlehrer gemacht hätte. Ich würde nur gesagi haben: Hier stehe ich, dort sicht der Tisch des Hauses, also bitte! (Stürmische Heiterkeit.)
Theodor von holleben t.
Der frühere Botschafter Th. v. Holl eben, der geschäftsführende Vizepräsident der Deutschen Kolonialgesellschaft, ist am Freitag abend im 75. Lebensjahr an Herzschwäche gestorben. Er war am 16. September 1838 in Stettin geboren und trat, nachdem er Offizier im Garde- hirsarenregiment gewesen war, dann in Heidelberg studiert hatte, 1872 in den diplomatischen Dienst. Den Feldzug gegen Frankreich hatte er mitgemacht und das Eiserne Kreuz erworben. Scl)vn 1874 wurde er zum Legations- sckretär bei der Gesaitdtschaft in Peking ernannt, 1875 bis 1885 vertrat er dann das Reich bei der Argentinischen Republik. Tann wurde er auf den Gesandtenposten von Tokio berufen, wo er nicht nur in gelvandtcr Weise die Geschäfte des Reichs mit Japan führte, sondern sich durch sein Auftreten auch die Verehrung seiner deutschen Landsleute erwarb. Von Tokio ging Herr v. Holleben 1892 nach Washington, noch als Gesandter, dann im folgenden Jahre als preußischer Gesandter nach Stuttgart.
Von 1897 bis 1903, wo er seine Laufbahn beschloß, war der Verstorbene dann Botschafter des Reichs in Washington. Es «gelang ihm, auf dem schwierigen Posten, bei einer Stirn-
Aeghpten und Rom geleistet haben, steht unseren heutigen Errungenschaften taum nach. Freilich, wie diese Künstler hießen, vermag die Geschichte nicht zu sagen, aber ihre Arbeiten haben unzweifelhaft bewiesen, daß die )o genannte „Brückenarbeit", aus die wir Modernen so swlz sind, schon sed)s bis sieben Jahrhunderte vor Christo in vollendetster Art geleistet wurde. Im Grabe von Sidon fand man im Kiefer einer Frau vier Schneide- und zwei von den ersteren waren eingesetzte Zähne, die wir heute „Kronen" Augenzähne, die durch Golddraht zusammengehalten wurden: zwei nennen würden und mit Golddraht befestigt. In dem Museum von Corneto, der alten Hauptstadt des etruskischen Bundes, kann man verschiedene Beispiele von Brückenarbeit sehen, bei der vernietete Metallbänder benutzt worden sind. Eins dieser Bänder trögt drei und ein anderes zwei künstliche Zähne, letztere sind .aus einem Ochsenzahn gemacht, der so ausgekehlt worden ist, daß er mensch- licbcn Zähnen ähnlich sieht. Solche Arbeit wurde im sechsten oder siebenten Jahrhundert v. Ehr. gefertigt. In den Gesetzen der „Zwölf Tafeln", die in Rom 450 v. Chr. niedergcschrieberr wurden, ist es ausdrtücklich verboten, goldene Schmucksachen mit den Toten zu begraben, eine Ausnahme ist nur für das Gold zugelassen, mit dem die Zähne zusammengehalten werden. Martial, der große römische Satiriker, spricht einmal von einer Frau, die dunkle Zähne habe, und von einer anderen, deren Zähne weiß seien: den Unterschied erklärt er damit, daß die eine ihre Zähne gekauft bade, während die der anderen echt wären. Die Verpflanzung von Zähnen aus dem Munde von Sklavinnen in den ihrer Herrin soll in der ersten Zeit des römischen Kaiserreiches allgemein üblich gewesen sein.
— Eine humorvolle Behörde. 2lus Straßburg wird der Frlf. Ztg. nnterm 31. Januar gemeldet: Am schwarzen Brett der Universität ist seit gestern folgender Anschlag zu lesen:
Die Tirektion des städtischen Skraßenreinigungs und Abfuhr - bctriebe» erlaubt sich folgende Bitte an die Stubcntcnidwit der Kaiser-Wilbelm-Universitäk zu richten: In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen Mülleimer spurlos verschwinden. Lobsame Bürger haben sich schon mehrmals an mich gewandt, voll von Verzweiflung über nächtlichen Höllenlärm, verübt mit Mülleimern. Es sind nun zwingende Indizien vorhanden, daß Angehörige der Universität manchmal an diesem nächtlichen Treiben nicht unbeteiligt sind. Dariun wird hierdurch ersucht, in Zukunft sowohl den Mülleimertrausport, als auch das Cimerspiel etwas ein,u- schränken, womöglich ganz unterlassen zu wollen. Die Studentenschaft würde durch die Gewährung dieser Bitte Bürger und Stadtverwaltung zu großem Dank verpflichten.
Straßburg i. E., den 29. Januar 1913.
Abfuhr- und Straßcnreinigungsbetrieb. Der Direktor F. Clauß.
Einer so artig vorgeirageneu Bitte gegenüber ist die Studentenschaft wehrlos.
rnung, die den Deutschen auch jetzt noch im allgemeinen nicht besonders günstig ist, sich unter den Einheimischen ra-hlreiche Freunde verschaffen. Daß er Erfolg gehabt hat, geht aus den denkwürdigen Worten hervor, womit die Universität Harvard ihm die schmeichelhafte Huldigung der Verleihung des Ehrendoktortitels tundgab.
Deutscher Reich.
Die „Bayerische Staatszeitung" und die Heeresvorlage.
Die „Bayrische Staatszeitung" schließt einem Leitartikel, welcher sich mit der Heeresvorlage befaßt, folgende .Nahnuirg an die Parteien an: So einleuchtend diese Ge- dankcngänge sind, scheint ihnen doch der Weg des Verständnisses jener Kreiie versperrt zu sein, die die öffentliche Meinung beeinflussen, versperrt durch das Wirrsal, welches unser politisches Leben erschwert und Die edelsten Kräfte unseres Volkes zermürbt. Wer immer aber in den kommenden Tagen über die Heeresvorlage spricht oder schreibt, sei sich klar darüber, daß hier eine Frage des Deutschen Reiches der Erledigung harrt, die •i ber den Interessen steht, und in deren Bannkreis sich die Parteien sonst befangen fühlen, eine Frage, die würdig nur in Einigkeit und Geschlossenheit gelöst werden kann.
Ausgaben und Ziele der Gewerbevereine.
*■ Gießen, 3. Febr.
Der Ortsgewerbeverein hielt am Sonntag vormittag im Cafe Ebel eine gut besuchte Versammlung, in der Reallehrer Kahl (Darmstadt- über die Aufgaben und Ziele der Gewerbe- percinc sprach. Er erinnerte zunächst an den Aufschwung von Handel und Gewerbe nach der Gründung des Reiches. Aber über der Förderung der Großindustrie vergaß man ganz das Handwerk, das allerdings mit dem in der Großindustrie angelegten Kapital üNd dem Maschinenbetrieb nicht konkurrieren formte. Man glaubte, daß dem Handwerk nid# mehr zu helfen sei und das gefährlichste sei gewesen, daß das Handwerk selbst mutlos wurde. Aber bald besann man sich auf sich selbst: man rief die Hilfe des Staates an und erreichte auch im Handwerker gesetz von 1897 die staatliche Förderung. Daneben wurden freiwillige, auf der Selbsthilfe beruhende Gewerbevereine gebildet. Llber namentlich in Süddeutschland bestanden schon viel länger Gewerbevereine, die Handwerker, Industrielle, Künstler und Gelehrte zur Förderung des gesamten Handwerks zusammenschlossen. Man gründete namentlich geroerblidjc und technische Lehranstalten und auch heute noch bilden diese alten Gewerbevereine den Mittelpunkt des gewerblichen Zusammenschlusses. Die Gewerbeordnung von 1869 trug dem Wen des genossenschaftlichen Zusammenschlusses für das Gewerbe Rechnung. Aber die besiehenbe Organisation der Gewerbevereine und Innungen genügte nicht, da man bei der Gesetzgebung über das Handwerk nicht Mitwirken durste. Aus diesen Gesicksts- punkten heraus kam es zu dem Gesetz von 1897, das die Handwerkskammern einführte. Der Entwurf fand - geteilte Aufnahme, mit den Bestimmungen über das Lehrlingsweseu war man allgemein einverstanden, dagegen nicht mit denen über die Organisation, da diese den Innungen zu viel Rechnung getragen hatte. _ Der hessische Gewerbeverein nahm gegen die Einrichtung einer Handwerkskammer Stellung, da die Aufgaben der Kammer schon zum großen Teil im Landesgewerbeverein erfüllt wurden. Dem Antrag, bem L.-G.-V für Hessen die Aufgaben der Handwerkskammer zu übertragen, wurde nicht stattgegeben. Die Handwerkskammer setzte siä) zusammen aus den Vertretern der Gewerbevereine, der Innungen und sonstigen gewerblichen. Korporationen. Der Redner führte aus, daß er nicht, wie vielfach angenommen werde, Gegner der Innungen sei, aber sr sei nur für freie Innungen, zumal Zwangsinnungen nicht in der Lage seien, Preisverabredungen zu treffen. Der Redner wandte sich gegen die in gewissen Kreisen herrschende Agitation gegen den § 100 q der Gewerbeordnung, der den Zwangsinnungen die Festsetzung von Mindestpreisen verbietet. Cs sei unbegreiflich, daß auch gewerbliche Korporationen für die Aufhebung des § 100 q sind, da die Festsetzung von Mindestpreisen nicht in allen Fällen durchführbar sind und ihre Innehaltung nicht kontrollierbar ist. Hinter der Gründung von Zwangsinnungen unter Hinweis auf die Aufhebung des § 100 q stecken vor allem parteipolitische Besttebungen. Die Förderung bet' Festsetzung der Mindestpreise beruht auf einer Verkennung der modernen Zeit: in ber Zeit ber Eisenbahnen und angesichts der Tatsache, baß auch in Läden fast alles zu haben ist, was aud) der Hanb- werker hat, ist die Festsetzung von Mindestpreisen undenkbar. Bloß für zwei Gewerbe sei die Festsetzung von Mindestpreisen möglich und rätlich, nämlich für Bäaer und Metzger. Mit ber Aufhebung von § 100 q sei man am Anfang vom Ende der Gewerbefreiheit. Es werde dann in logischer Konsequenz eine Bestimmung nach der anderen aufgehoben werden unb es werde schließlich zum Krieg aller gegen alle kommen. Deshalb müsse das Handwerk aufgeklärt werden, damit es die Gewerbefreiheit nicht verliere. Die Festsetzung von Mindestpreisen unter der Mitwirkung des Staates führe zu bem mittelalterlichen Taxwesen und stelle das Handwerk unter staatliche Vormundschaft. Das Zusammenwirken der Korporationen, die die Handwerkskammer bilden, sei nicht immer erfreulicher Natur. Deshalb halte er cs für richtig, daß jeder Handwerker dem Gewerbeverein bei tritt und innerhalb biefes Ver eins sich Fachorganisationen zur Vertretung ihrer Sonderinteressen bilden. Es sei etwas ganz anderes, wenn hinter dem Wunsche eines Gewerbes eine große Organisation.stehe, anstatt nur ioenige Mitglieder. Tie Schaffung einer solchen Organisation sei auf Grnud des Handwer kerg esetz es durchführbar und auch die Wahlen zur Handwerkskammer feien gut durchzu- führen. Gewerbevereinc und Innungen halte er an sich für gleichwertig, aber vielfad) würden bei der Handwerkskammer An- )id)tcn vertreten, als ob die Gewerbevereine als Wahlkörper minderwertiger seien. Stehe bod) im letzten Jahresbericht der hessischen Hanbwerlskammer, daß die den Gewerbevereinen als Mitglieder angehörigen Nichthandwerker vielfad) bem Handwerk entgegengesetzte Interessen vertreten. Das sei nach seiner Ansicht unzutreffend und er wüßte aud) nicht, wie die Nid)thandwerker dies machen sollten. Die Leistungen ber Gewerbevereine für das Handwerk seien denen der Handwerker mindestens gleichwertig, im Gewerbcschullvesen reidien die Leistungen der Innungen nicht entfernt an die der Gewerbevereine heran. Darum müsse verlangt werden, daß in den Gewerbeorganijationen die Gewerbevereine unb Fachvereinigungen gleichwertig sind. Deshalb hat der Verband deutscher Gcwerbevereine an die fHcidy-Sregierung das Ersuchen gerichtet, die Bestimmungen auszuluben, daß nur die Gewerbevereine das Wahlrecht zur Handwerkskammer haben, deren Mitglieder mindestens zur .Hälfte Handwerker sind. Es ist bod) ganz einerlei, wo ein Handwerker organisiert ist, die .Hauptsache ist, daß er Handwerker ist. Einem sehr VtTbientcii hessischen Gewerbeverein, dem Offenbacher, droht bei der nächsten Wahl das Schicksal, nicht mehr zur Handwerkskammer wählen zu können, da er etwas weniger Handwerkermitglieder als die Hälfte hat Man muß alle Kräfte heranziehen zur Bildung der Handwerkskammern, damit diese wirklich die Vertretung des gesamten Handwerks bilden. Die Bedeuttmg der Gewerbevereine für das gewerbliche Leben ist febr groß Sie bienen vor allem der Förderung des Handwerks und des gewerblichen Schulwesens. Die hessischen (Wernerbern-reine haben nahezu ehte Million für (hewerbe- schulen und Handwerkerschulen aufgebracht. Zurzeit werden in den Schulen ber hessischen siKwerbevereine hn Sommer 8000 und im Winter über 11000 Schüler unterrichtet. Die gewaltige Förderung des gewerblichen Schulwesens rührt nicht etwa von der Anregung durch das Handwerkgesetz her, sondern sie begann mit der Gründung des Landesgewerbevereins, also im Jahre 1836 Auch die Gesellenprüfungen der hessische Landesgewerbeverein schon fett 1886, allo lange Zett vor dem Inkrafttreten des Handwerker gesetzes etngefübrt und vor brr Gründung der Handwerkskammer hatten die Gewerbevereine 2638 Gesellenprüfungen abichalteit Gewerbebibliotheken, Meisterkurse usiv. wurden ebenfalls schon
vor dem Handioerkgesetz vom Geiverbeverein begründet. Zu bedauern ist das geringe Interesse der meisten Handwerker an den Vereinsbestrebungen, das müßte bedeutend besser werden, wenn das Handwerk vorwärts schreiieu will. Er wiederholt daher seine Mahnung, den CücmerbeDcreinen beizutreten und innerhalb der Vereine Fachvereinigungen zu bilden. Vor allem müsse das Handwerk einig sein, dann werde es auch vorwärts kommen. (Lebhafter Beifall.)
Der Vorsitzende, Professor Dr. K r a u s m ü l l e r, bankte bem Rebner unb führte aus, daß ihm die Anregung Herrn Kahls aus Bildung von Fachvereinigungen innerhalb der Gewerbevereine sehr fvmpatbii'd) fei. Die Aufklärung über den § 100 q sei febr wertvoll für die Handwerker gewesen. Der Redner betont bann ebenfalls bic großen Berbienste, die der hessische^ Landesgewerbeverein sich auf bem Gebiet bes gewerblichen Schulwesens, des Ansstellungs- unb Bibliothekwefens erworben hat Jrn Verein-- leben teilt er ine Wünsche des Vortragenden, dock) könne er feststellen, daß das Interesse im hiesigen Gewerbeverein in brr letzten Zeit größer geworden sei. In ber Aussprache betonte Schlossermeister Dörr an Hand von '-Seiftriefen den Ruhen des Zusammenschlusses für die einzelnen Handwerker. Der Vorsitzende wies in seinem Schlußwort auf die Vorteile hin, die durch den Zusammenschluß für die einzelnen Handwerker erzielt werden können.
Ktaöt ttnfr fand.
Gießen, 3 Februar 1913.
** Hessischer Handelskammertag. Ank Sonntag, 9. Februar, vormittags 11 Uhr, wird in Mainz (Saal der Stadtverordneten^ ein Hessischer Han- delslammertaq mit nachstehender Tagesordnung ftattfin- den: 1. Verkehr mit Lenchtöl. 2. K on ku rr enzk lause l int Handelsgewerbe. 3. Arbeitszeit der Arbeiterinnen. 4. Internationaler Handelskammer-^ ongreß in Boston 1912. 5. Vertretung von Industrie und Handel in den Ersten Kammern. 6. Verkehr mit Nahrungs- und Genußrnittcln. 7. Fortbildungsschulpflicht für Mädchen. 8. Buchfüh- rungs- und Registerpfticht für Minderkaufleute und Handwerker. 9. Schutz der Arbeitswilligen.
** Wenn ich König wäre! Der zweite Akt dieser indischen Märchenoper, die am Mittwoch durch das Darmstädter Hoftheater aufgeführt wi^d, spielt am Hofe des Königs von Goa (dargestellt von Herrn Semper) imd macht die Heranziehung des gmt^cn Ballettkorps nötig, lieber die höfischen Szenen dieses Akts schrieb nach der Erstaufführung die Darmstädter Kritik: Sie trugen dank der Mitarbeit des Indologen Thowann das Gepräge der Echtheit und Ratnrtreue, und die von Helene Thiele-Leonhardt gemeinsam mit Hans P.ellar arrangierten Tänze gewährten einen ästhetischen Genuß, wie ihn hier Wohl selten em Ballett verschaffte. Das Ivar wirkliche Tanzkuuft. Ruth St. Denis, Madel Jong und andere erotische Tänzerinnen ivaren offenfichtlich die großen Vorbilder, von denen man neben den Anregungen allgemeiner Art auch manches Detail glücklich übernommen hatte. Die Damen des Balletts, deren farbig wundervolle, schlicht in violett unb gelb gehaltene Cöeivänder Hanns Pellar entworfen hatte, übertrafen sich selbst, und Frl. Huber, die zunächst mit Frl. Croneberg gemeinsam auftrat, konnte in entern Schlangentanz erneut die Ausdrucksfähigkeit ihres Kärpcrs und die Kunst ihrer Gesten bewundern lassen. -
** Berufsvormundschaft auf dem Lande Es ist bekannt, daß die llnterhattsansprüche unehelicher Kinder gegen ihre Erzeuger oft nicht zur Verwirklichung kommen können, weil viele Vormünder zur DurchsührMg verwickelter Prozesse und der nachfolgenden Zwangsa».^ nahmen nicht in der Lage sind. Rtutter und Kind foxtmen dadurch in eine recht üble Lage und es fehlt ihnen oft an dem notwendigsten Lebensunterhalt. Man wird wvhl nicht fehlgchen, wenn man auch die Tatsache, daß die Sterblichleit der unehelichen Kinder.wesentlich größer ist als die der ehelichen, damit in Zusammenhang bringt. Es ist deswegen naturgemäß, daß die in neuerer Zeit einsetzcnden intensiven Bestrebungen auf Herabminderung der Säug- lingssterblichkeit ihr Augenmerk auch auf die Besserstellung der m a t e v.i e l l e n Lag c dieser am meisten gefährdeten Kinder richten. In fast allen größeren Städten sind zu diesem Zwecke Berufsvormundschaften eingerichtet worden. Die Zentrale für Mutter und Säuglingsftlrsorge in Darmstadt hat sich dieser Frage angenommen und trägt sich mit der Absicht, die Berufsvormundfchaft auch aiy dem Lande zur Einfichrung zu bringen. Zunächst hat sie fett Herbst v. I. eine Berufsvovmundschaft für den Landkrev- Darmstadt eingerichtet, von der jetzt bereits über 20 Vormundschaften geführt werden. In der kurzen Zeit ihre* Bestehens hat sie mit Sicherheit erwiesen, daß aus bem Lande eine derartige Maßnahme ebenso notwendig ist, ttxt für städtische Verhältnisse, wenn auch die Zahl der Fälle, deren sich die Berufsvorurundschaft anzunebmen hat, verhältnismäßig geringer ist, als in der Stadt.
Kreis Büdingen.
H. Büdingen, 1. Febr Auf Freitag war Gemeind er atssitzung cinberufen. ES erschien nur der Beigeordnete und fünf Gemeinderatsmitglieder und dje Sitzung mußte loegcn Beschlußunfähigkeit vertagt werde» Der Bürgermeister besttmmte auf Samstag vormittag 11 Uhr eine weitere Sitzung, zu der Beigeordneter Dotter, die Gemeinderatsmitgliedei Schulz, Schön, Schäfer. Klei» Diemcr, Wtttekind und Hinkel erschienen waren. Tie übrige» Mitglieder fehlten entschuldigt. Der Bürgermeister mafr darauf aufmerksam, daß in Zukunft beim Fehlen oder nicke pünttlichen Erscheinen bei dem Kreisamt Anzeige erfoly« müsse. Nachdem die Kulturinspektion Friedberg das Prosill1 des Beigeordneten Dotter, zur Reinigung der Klär* an läge ein Baggerwerk zu errichten, wegen des ^zu geringen Wasserst an des der Lorbach, für nicht ausführbLi erklärt hatte, wird vom Bürgermeister die Anschaffuqß einer Schlammpumpe beantragt. Gemeinderat Schäfer ist der Ansicht, daß man von einem Handbetrieb ein für allemal abseheu solle, da die'er Betrieb durch die entstehe».' den hohen Kosten an Tagelöhnen zu teuer würde Die 6>' fahrung habe überdies gezeigt, daß eine Pumpanlagc weg« der sehr leicht und oft eintretenden Verstopfungen überbmiX nicht zu empfehlen sei. Eine Baggeranlagc scheine tmntrr noch am vorteilhaftesten und wenn möglich, solle inan eire solche anbringen Beig Dotter schließt sich diesen AUS' fübnmgcn an und empfiehlt eine andere Antriebskrcßt als Wasser zu wählen. Ter Bürgermeister wird beauftragt, das von Dotter vorgelegte Projekt durch einen Sachvec ständigen daraufhin prüfen zu lassen, ob als Antriebskraft nicht ein Gas- oder Elektromotor verwendet werden könrs. Auch über die Ansck-afsung einer Pumpe mit ftraftbetrit» sotten von verschiedenen Firmen Gutachten und KostcM- Voranschläge eingeholt werden. Die Aufftellung einer R i ch t l a t e r n e in der Schlachthausstraße wird abgelehiM. dagegen wird die Anbringung eines Geländers über d« Kälbcrbachsteg bef(bluffen. Durch Rechtsanwalt Sandmann war im Auftrage des Gerichtsvollziehers i. P. I. Heutzc» röder ein Gesuch um Herstellung des Vachufcr-r


