Ausgabe 
26.6.1913 Drittes Blatt
 
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Vernn?eyter.

Vüchertisch.

Mission.

Abg. v. Halem (Np.):

R u d o l s v o n I h c r i n g, einer der bedeutendsten Juristen der neueren Zeit, dessen Liu stich auf die Rechtswissenschaft der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von hervorragender Bedeutung war, ist'auch in Laientreisen als Schriftsteller bekannt geworben

wurde unter Ausschluß der Öffentlichkeit gegen den Chauffeur Qualität sind. D., zurzeit in Untersuchungshaft, verhandelt. Der Angeklagte, wegen derselben Delikte bereits mehrfach vorbestraft, wurde in einem Fall zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, auf die 2 Monate der erlittenen Unter!uchimgshaft angerechnet wurden, Der urteilt; in einem zweiten Falle dagegen mangels sicheren Beweises freigesprochen.

In der Berufungsinstanz verurteilt

In § 12 hat die Kommission die Beitrags Pflicht der Aktiengesellschaften durch Sondervorschriften abge- schwächt, indem sie z. B. die Fonds für Wohlfahrtszwecke ab­zugsfähig machte.

Abg. Dr. Südekum (Soz.)

begründet einen Antrag, die Regierungsvorlage wiederherzufiellen.

Der Antrag wird abgelehnt.

In § 13 will ein sozialdemokratischer Antrag die b e i t r a g s- freie Vermögens grenze auf die Sätze der ursprüng­lichen Kommissionsbeschlüffe erhöhen.

Abg. EMmel (Soz.)..

begründet den Antrag.

Abg. Graf Westarp (Kons.7

tritt der Behauptung des Vorredners entgegen, die Kommission habe bei der Besteuerung der großen Vermögen eine Lucke ge­lassen und diese durch strengere Heranziehung der Heinen Ver­mögen ausgefüllt. Im Durchschnitt ist die Staffel für die kleinen Vermögen günstiger als die erste.

§ 13 bleibt unverändert; ebenso die folgenden bis § 16.

Nächste Sitzung Donnerstag, 11 Uhr: Weiter beratung.

Schluß iVi Uhr. _____

enucii iimiuiinvi * Ausländische H o li i g e. Tie Doktoren I. Fichc Geldstrafe von unb Ph. St eg müll er veröffentlichen in denArbeiten aus 'dem Deutschen Gesundheirsamte" die Ergebniste ihrer Unter suchungen über ausländische Honige. Ihre Ermittelungen er­gaben, daß die ausländischen Honigsorten im allgemeinen von gurer ' Dunkle Honige stammten meistens von -tium- weizen und Koniferenblüten. Geschmack und Geruch zeigten Nch sehr verschieden und ließen zum Teil schon erkennen, von welchen Pflanzen sie gewonnen waren. Besonders Heide- und Konileren- houig ließ sich leicht heranssinden, auch der Orangenblutenhonig. Honig von Eukalstptusblüten hatten keinen ausgesprochenen Geruch.

5 Mark.

Wegen Vergehens gegen § 183 StGB.

Ausgabe von s e st e n (ermäßigten) Rund- re i sekar t en nach der Schweiz in Norbbeu11 ch 1 ano. Die festen ermäßigten Rundreisetarten ab Heidelberg,und Karls­ruhe nach der Schweiz erfreuen sich andauernd großer Beliebt­heit, da sie auf deutschem Gebiet die schönsten Teile de» Schwarz­waldes, sowie die iiiteressante Schwarzwaldbahu bezw. den Boden­see einschließen, in der Schweiz aber zu dem billigen Rundreiie- tarif nach den sehensweiuesten und am meisten besuchten Gegen­den führen. Tie Karten gelten 2 Monate und berechtigen zu allen Zügen und zu beliebigen Fahrtnnterbreck)uilgen. infolge der Erhöhung des Preises der schweizerischen Generalabonnemcnts ist das Interesse für diese Rundreiselarten besonders rege ge-

Jch muß feststellen, daß bei der ersten Lesung mehrere dankens­werte Anregungen von Angehörigen meiner Partei gegeben loor- ben sind. Nun wollen wir aber keineswegs verkennen, daß die Bildgetkommission eine Reihe erheblick)er Verbesserungen ' und Milderungen gegenüber der Regierungsvorlage ge­schaffen hat. Namentlich ist es ihr gelungen, mehrere recht betenk- lichc und erzesnve Anträge der äußersten Linken zurückzuweisen. Allerdings haben große Körperschaften der Industrie und des Han­dels, darunter z. V. Hansa-Bund, .Handelstag, die Aeltesten der Llaufmannsck)aft, unterschrieben Dr. Kaempf, die Arbeiten der L!om-- Mission auch scharf getadelt. Deutschland verdankt seinem führen­den Kapital wirtschaftlich und politisch sehr viel. Wir behalten uns die Freiheit der Aüstimm'.ing vor. Eine ständige Wiederholung des Wehrbeitrages würde den Ruin Deutschlands bedeuten. Indirekte Steuern wird das Reich nicht entbehren.

Damit schließt die Generaldebatte znm grund­legenden § 1. § 1 wird gegen die Polen angenommen.

Zu § 5, dcr den Begriff Kapitalvermögen definiert, liegt ein Llompromißantrag Basser mann (Natl.), Erz-- bergcr (Ztr.), Gothcin (93 p.) vor, wonach Bank- und andere Guthaben, soweit sie zur Bestreitung der laufenden Aus­gaben für drei Monate dienen, als Äai-italvermögen, anzusehen sind, ebenso wie Ansprüche auf Lebens- und Kapitalvcrsicherungen.

Die Anträge werden nach kurzer Begründung durch Abg. G o t h c i n (93p.) angenommen.

Abg. Dr. David (Soz.) begründet einen Antrag, Sch m n ck s a ch e n im Gesamtwert von über tausend Mark zu dem beitragspflichtigen Vermögen zu rechnen.

Ter Antrag wird abgelehnt. .

Aby. Wurm (Soz.)' empfiehlt einen weiteren Antrag, der auch dietote Han d" zum Wehrbeitrag heranziehen will. Das Vermögen der toten Hand hat sich auch in letzter Zeit so stark vermehrt, daß eine Ab­gabe hier gar nicht drückend wirken kann.

Abg. Dr. Junck (Natl.):

Dem Gedanken der Besteuerung der toten Hnd an sich stehen wir nicht ablehnend gegenüber. Mit der vorgeschlagenen Fassung können wir uns aber nicht befreunden, da es unmöglich ist, hier einzelne juristische Persönlichkeiten herauszugreisen, zumal der Steuerertrag unbedeutend wäre.

Der Antrag wird gegen die Stimmen der Sozialdemokratie unb eines Teils dcr Fortschrittler abgelehnt..

worden.

Es soll nach Ihren Berechnungen annähernd eine Milliarde herauÄommcn. Dazu lvar, wenn es in sozialem Geiste geschehen sollte, eine Proaression erforderlich. Das ist die wesent­lichste Verbesserung, die die Kommission herbeige- führt hat. Das Gesetz Hot jetzt eine breitere Grundlage erhalten, es ist eine Vermögens- und Einkommenssteuer geworden. Leider ist die bessere ursprüngliche Faffnng der Kommissionsbeschlüsse in der zweiten Lesung erheblich verschlechtert worden. Hätte die Vorlage alle ihre Steuersätze als Mindestleistung vor­geschrieben, dann erst hätte sie ein wahrhaft nationales Gesicht be, kommen.

Schon nahen die Agrarier mit der Forderung, alle kom­menden Stenern müssen wieder indirekte Stenern sein. Ihnen zur Seite tritt das kommerzielle Kapital, das gegen die Staffelung des Wehrbeitrages anstürmt, und dabei hat die Füh­rung die Duisburger Handelskammer, also die Han­delsvertretung desjenigen Bezirks, der von der Rüstungsver- mehrnng den größten Vorteil hat. Sie spricht allen Errrstes von der drohenden KonfisLrtion der großen und mittleren Vermögen und die Folge war in der Tat dir Rückwürtsrevidierung der ur­sprünglichen Kommissionsbcschlnsie. Nur zu!

Die weitere Folge ist ja doch die spätere Uebernahme der Rüftungsinduftrie auf den Staat. Die reichen Herren rufen eben immer Konfiskation, wenn sie selbst zu zahlen haben. Dabei ver­teilt sich doch der Wehrbeitrag auf drei Jahre und schmilzt so auf eine durchaus erträgliche Abgabe zusammen. Natürlich werden wir die Wiederherstellung der Kommissionsbeschlüsse erster Lesung beantragen und sie durch weitere Anträge noch zu ver­bessern suchen. Auffällige Kunde kam vom Regierungstisch. Da hieß es klipp und klar, das Steuerzahlen widerstrebe dem Begriff des Monarchen Hieß es denn nicht einst, der König sei der erste Diener des Staats? (Zuruf der Soz.: Das ist schon lange her!) Die einzige Möglichkeit, aus dem Reichssteuerwhuwabohu heraus­zukommen, ist die Schaffung direkter Reichs steuern, zu denen die Bundesstaaten Zuschläge erheben mögen, und diesem Zustand treiben wir mit Geschwindigkeit entgegen. Wir brauchen ja nach drei Jahren nur zu beantragen: Der Wehrbeitrag wird weiter erhoben! (Heiterkeit.) Werden etwa neue Ausgaben nicht kommen? Welcher Reichsschatzsekretär kann denn neue Heeres- ober Flottenvorlagen verhindern?

Die sozialdemokratischen Wähler vom vorigen Jahre haben mit diesem Gesetz den ersten großen Erfolg erzielt. Nun fitzt man hinter verschloßenen Türen und zieht und Sozialdemokraten nicht zu. Aber draußen, da waren die Hundertzehn und drin­nen, da war der Geist der Einhnndertzehn dabei, hinter den Kn- lißen. Das haben Sie ja sesbst in der Kommission erklärt. Was wir erreicht haben und weiter erreichen werden, das ist, daß das .Gesetz mit sozialen Bcitatcn versehen wird.

Abp. Dr. Spohn (Zentr.):

Rur eine kurze Bemerkung: Es ist nicht das Verdienst der Partei des Vorr^ners, das Gesetz sozial gestaltet zu haben. Das Hauptverdienst haben daran die Berichterstatter in der Kom-

GerrchtsZaaL.

Eine wichtige Entscheidung über die Straßenreinigungspflicht der Hausbesitzer erliest Die Ltras- kammeriWieSbaben. Die Anwohner der Möiugltcincr rnUnter- [leberü-ad) haben sich seither nicht verpflichtet gehalten, den^En zu reinigen. Sic beriefen sich daraus, daß tue Straßen Elg..ntum des Kommunalverbandes ist und auch von diesem unterhalten und und bis Ende v. I. gereinigt worden sei. Aus Grund einer bohM- Verordnung, wonach jeder Hauseigentümer zur Reinigung des vor seinem Anwesen liegenden Straßcnteils verpslichtet i|t, crhielttn nun eine Anzahl Hauseigentümer in der Königsteiner <strat£ Strafbefehle, weil sie dieser Pflicht nicht nachgekommen. . Um eine prinzipielle gerichtliche Entscheidung darüber hcrbcizusuhrcn, ob sie überhaupt zur Reinigung verpflichtet icten, erheben die meisten Hausbesitzer Einspruch, unter dmcn auch der Werkmeister H. Heist. Das Höchster Schöffengericht kam nach.Vernehmung einer Anzahl der ältesten Einwohner von Unterliederbach zur Verurtei­lung des Heist zu 1 Mk. Geldstrafe. Die Zeugen bekundeten fast übereinstimmend, daß in dem eigentlichen Orte, tm alten Unterliederbach, die Straßenreinigung stets von den Hauseigen­tümern ausgeführt wurde, lieber die erst in neuerer Zeit be­baute Königsteiner Straße war ihnen im allgemeinen nur ve- kaunt, daß die Straße seither von dem Kommiinalverband ge­reinigt wurde. Das Gericht stellte fest, dast sich das tut alten Unterliederbach eingebürgerte Gewohnheitsrecht, nach welchem die Hausbesitzer zur Straßenreiniguug verpflichtet sind, ohne weiteres auch auf die neu gebauten Straßen und Ortsteile übertragt, wie auch das Kammergericht wiederholt entschieden habe. Wer Eigen­tümer der Straße ist, ist hierbei völlig . gleichgültig; da die Poliz-eiverordnung auf Grund des Gewohnheitsrechts als guttig zu erklären ist, waren die gegen die. Verordnung verstostenden Daus- besitzer strafbar. Aus diesen Gründen kam aber auch Die Wies­badener Strafkammer zur Verwerfung der von Heist eingelegten

jugendliche" Angeklagte die nach ß 57 StGB, erforderliche Ein­sicht besessen habe und verurteilte ihn zu einer Gesamtgefangnw- strafe von einem Monat.

ivurbc der Fahrbursche K. L. von Büdingen wegen fahrlässiger Eisenbahntransportgefährdung. Am 4. Dezember 1912 wurde ein Bierfuhrwerk, auf dem sich der Angeklagte befand und mit dem er nach Gedern fahren wollte, auf dem Bahnübergang der l|U UHV1, ------ ---------- --------

Ztr eis straf; e StockheimGedern von einem Guterzug iiberWen burd) jcine satirische SchriftScherz und Ernst in der FunS- und zertrümmert. Das Schöffengericht Crtcnberg sprach Den An- peudenz". Zwanzig Jahre sind seit seinem Tode verflossen, aber geklagten frei, weil eine Fahrlässigkeit des Angeklagten, nicht ^öerk ist so lebendig wie je. Daher wurde auch, als die vorliege. Die Strafkammer stellte sich auf den entgegengesetzten Gießener Universität vor einigen Jahren ihr Jubiläum Standpunkt und erkannte, indem sie der Berufung der Staats-1 unb bei dieser Gelegenheit einige Briese JheringS aus anwaltfchaft stattgab, gegen den Angeklagten aus eine Geld- ^ec Gießener Zeit veröffentlicht wurden, der Wunsch nach einn strafe von 30 Mark oder 6 Tagen Gefängnis. Sammlung für Briefe laut. Diesem Wunsche sucht jetzt die

Falsche Anschuldigung. Tollster Jl>eringS durch Herausgabe einer Heinen Auswahl teils

Der Arbeiter E. M. in Hanau hatte seinen früheren Dienst- ernsten, teils humoristischeu Inhalts (unter dem Lite!: R'udols von üerru den Bäcker A. H. in Friedberg, der ihn wegen Unter- Jhenng in Briesen an seine Freunde) zu entsprechen, ^er Vries- Idilaqimn angezeigt hatte, bei seiner Vernehmung vor dem Amts- ivcchscl umfaßt einen Zeitraum voi» säst <>0 Zahlen. .Hst cui n 11 i.bhera h/r B-aelmna einer strafbaren Handlung ningeren Jahren war Jhenng mit dem spateren ^achiischen

beschuldigt mden^ er behauptete H habe sich ihm unsittlich ge Kultusminister v. Gerber durch eine enge Freundschaft verbunden' näher Die Mweisaufnahme ergab, daß diese Angaben wider in den mittlneu. Jahren stand ihm Bernhard Windschcid am besseres Wissen gemacht mären. Urteil: 6 Monate Gefängnis nächsten, Die Briefe aus^dem spateren Alter sind meist an Os ar. unh Bi.kchkation^be'uaniä für den A H. Billow und an Wiener Freunde gerichtet. Reben der Entwichlung

und Publikation 'berngnw snr Den -y. U R«hrswissenschaft im 19. Jahrhundert spiegeln sich auch dm

Wegen f d) m e re n c b )t q l) .großen politischen Wandlungen der Zeit in Dielen Briefen. An­

im Sinne der §§ 242, 243 Ziss. 2 StGB, mürbe ber Arbeiter Hangsmeise mirb JheringS berühmter Brief an Bismarck wicber

I. M., zuletzt in Friedberg, zu einer GefängniSstrase von 3 JRo abgebrud:t; eine lebendig geschriebene Elstrraklcrißii au5 der Feder uaten verurteilt, wobei 2 Monate UnterfuchiingShast angercchnet seines ältesten Sohnes bildet den Sdstuß; zwei Bildnisse ldMÜ-ken wurden. Er erbrach in der Nacht vom 15. zum 16. 2lpril 1913 baö ^eine Werk.

Diebstahls von Wurst im Werte von 2 Mark, konnte er mcht ?12 Armee-und Maiineeinteilung

sur überführt erachtet rnerden. . Wehrpflicht - Ter Rekrut Freiwilliger Eintritt (Unter

Betrug ii n b Urkunbenfal) chung ! nffizierichulen, Schiffsjimgendivision) Der Zwei- intb Mem

beging der Geflugelhändler A. H. zu Dorheim. Der Wagner jährig-Freiwillige Der Einjährig-Freiwillige Die Kapttu

S. in Pohlgöns hatte von dem Pfei'behünbler F. in Gießen santenlaufdahn im beutfchen Heere unb bringt im ttnyang ein Pfcrb gekauft, obwohl er gar keines nötig batte. Das Pferb Gelmltstafel, *tJhiftcr für Meldungem, Vcrzcillmis ber gemrDertni mürbe noch am gleichen Tag nach Pohlgöns gebracht. Am an- Größen, Bezeill'.mmgen ber körperlichen Fehler, VcTzeichnis dei deren Tag kam H. borchin zu S. unb gab sich als Sohn bes! Regimenter unb selbstäubigcn Bataillone, mit brei Taseln unv Pscrbehanblers G. von Frankfurt aus, fnbem er behauptete, s formobzeichen und einer Gnrnisonläi'te bes beutich-en Heeres. er sei Kompagiwn von F. Er erklärte sich bereit, baS Pferb!. ___j

gegen Zahlung eines Rücktrittsgelbes von 50 Mark zurückzu- nehmen. Man sckienkte seinen Angaben Glauben unb S. zahlte liianic.

dem Angektagten 50 Mark bar aus. Die Vereinbarungen mur Limbnrg a. d. Lahn, 2->. Juni, ^ru cht ma rrr. F" den in einem Schriftstück niedergelegt, das ber Angeklagte selbst scbnittLvreis vro Malter, ^ioter Weizen (naßauischer)i. schrieb unb seinerseits mitßioldschrnibt Sohn" unterschrieb, weißer Weizen (angebaute tfremtüorteii) öa5e7

während er einen weiter von ihm eb-Mfalls geschriebenen ^satz Gerste: Futtergerste 10,50 Mk., Lraugerste 0,00 0.00 .

mitGoldschmidt u. Dornberg Sohn, Fraiikfuista. M." unter- 7,00-9,00 Mk., Erb|en 0,00 Mk^ Kartoffeln Mk. 4,00-0,00 jju. j zeichnete. Das Gericht war bet Ansicht, daß der ixwals noch-

jenigen, die im Jahre 1913 eine schwere Belastung erfahren haben, nicht zugemutet werden soll, in einem späteren Jahre einen Zu­schlag, der fick) doch nur als ein neuer Wehrbeitrag barstellen würde, auf sich zu nehmen, noch dazu mit dem späteren Betrage der Vermögenszuwachssteiicr. Ich verkenne trotzdem nicht, daß es unter allen Umständeii ein gewaltiges Opfer ist, das die Nation bringt. Sic wird cs bringen, um sich dadurch die Aussicht auf den Frieden zu erkaufen, her ihr künftig in kulttireller und auch in materieller Hinsicht wohl einen Ausgleich für dieses gegen­wärtige Opfer bieten kann. Möge ein dauernder Friede und mögen die Segnungen dieses Friedens dem hohen Preise ent­sprechen, den wir dafür zu tragen gesonnen sind. (Beifall.)

Abg. Dr. David (Soz.):

Der Staatssekretär scheint nicht bloß die Außenwelt be­ruhigen zu ivollen, sondern die Negieruiigen selbst. (Heiterkeit.) Es scheint ihnen selbst bange geworden zu sein. Wir hatten von vornherein keine Sympathien für baS Gesetz. Wir wollen aber zugestehen, daß n a ch den Arbeiten der Kommission unsere Sl)inpathien dafür etloas gewachsen sind. Wir stehen natürlich nicht freundlich zu einem Gesetz, bas - aufs neue ungeheure Summen der nationalwirtschaftlichen Organisation entziehen will, zu rulturwidrigen Zwecken, angeb­lich um das Vaterland zu sichern, in Wirklichkeit aber um die Unsicherheit zu erhöhen und unser Verhältnis zu den anderen Staaten zu verschleichtcrn, namentlich zu dem großen französischen Kulturvolk geradezu kritisch zu gestalten. (Sehr richtig! b. d. Soz.)

Die Beratung der Wchrvorlage hat gezeigt, baß die Bürger­lichen fest eutsck)!osten sind, die neue ungeheure Mehrbelastung zu bewilligen, aber unsere Gegengriinbe find in den Wind gesprochen gewesen. Wir haben kein Mittel, um diese Steigerung der Rüstun­gen zu verhinsern. TaZ nötigte uns dazu, die Vorlage in einer * 1 * * * S. Gestalt zu verabscküeben, daß die wirtschaftlich Schwächeren ge- , schont und möalichst die ganzen Lasten auf die wirtschaftlich Star­ken tmd Stärksten geschoben wurden. (Zuruf rechts: Also Sie sind auch bafiir!) Wir haben ja noch die dritte Lesung. Warten Sie ab, dort roirt sich alles finden. Durch die Beratungen ber Kom­mission ist das Gesicht der Vorlage wesentlich beeänoert, und zwar wesentlich verstlwnert worden. Tie Regierung wollte schon zehn- tausend Ndark Vermögen besteuern, unbeschadet ob ein großes ober kleines Einkounnen damit verl-unden ist, andererseits Einkommen bis zu 50 000 Mk. freilassen, überhaupt sollten Große und Kleine mit herangezogeu werden. Das war keine Vesitzsteuer mehr, son- ' dern eine Steuer, die von den kleinen unb kleinsten Leuten auf­gebracht wurde, namentlich von dem kleinen Mittelstand. Für diesen fino we?cntlichc Aenderungen in den Sätzen geschaffen

2Ius der Rechtssprechung des Reichsgerichts.

Inwieweit muß ber Gastwirtbem V e rkchr von Kindern bei ben Einrichtungen l e;ncs Hotels Rechnung tragen? BGB. §§ 276, 823 c. b W. o

,',cbruar 1912 in ber Jur. W.-r)chr. von 1912 S. 530

einem Zimmer des Hotels des Beklagten konnte dic mikeinem ! ^r-egel versehene Platte eines Tisches auf- und

\ ,j Da;; der Tisch ic nachdem als Toilette- oder Schrcwti|d) benutzt werden konnte. " , Jahre c'ic Kläger, der mit seinen. Eltern

am Tage vorher u- bn3 Hotel gekommen mar, machte ftch.an der offenstehenden Platte des Tisches zu schäften, P baß ,ie um- iivpte und dem Kläger den rechten Daumen verguctMe.ö i ihm im Zimmer waren seine Mutter und das Emders rau lein beschäftigt gewesen. Der Beklagte wurde von dem Klager bczw. dessen Vater für den Unfall verantwortlich gemacht, weil er die verhältnismäßig schwere Platte ohne sd.ützende 'Stellvorrichtung und somit in einem, besonders für Kinder, gefahrdrohenden Zu­stand in dem dem Kläger und seinen Elttzrn zugcmiesenen Zimmer unterhalten habe; es falle ihm sowohl Ver|a-.uldcn bei Erfüllung des mit dem Gast geschlossenen Vertrags BGB. F -'3b . 3 als auch schuldhafte rechtswidrige Verletzung des Körpers des Klagers BGB. § 823 zur Last. Verlangt wurde Ersatz der Heilungsiosten, eines erheblichen Schmerzensgeldes, Uüoic olle dem Kläger noch künftig, namentlich hinsichtlia, inner ^r^,Cv"^' sähigkeit, entstehenden Nachteile. Tie Klage wurde in allen Rcll>s- jügen abgewiesen. Allerdings müsse ein Gastwirt bet Aufnahme von Kindern in den Gasthof auck) auf deren Sicherheit tunlichst bedacht sein. Allein es müsse auch der, ^cr k i n I iN oas ^5 n irre ne juu vie,r aiunuiuiuuiiu. *"?«

Kindern nne Hotelmohnung beziehe, ans bieje 9ben, Da ni ^rben, so daß sich der Verein ber Schwarzwaldfreunde zu Berlin ben Gasthossrniimetl mancherlei, sur Kinber in unbewachte Augen- -ß t Ausführung seiner gemeinnützigen Bestrebungen

blicken gefährliche, Einrichtungsgegenstärche vorhanden 'em könn en - ^1^» des VeÄhrs Bestellungen auf Rundreisekarten und der Gastwirt könne mii der ^Vcaaisilchttgung eines^ndcS durch Originalpreisen zu vermitteln. Ein Verzeichnis der ver- bte bazu berufenen Perionen rechnen. Nach, ben llmllandin pey .-d«cßcncn ^nb^ouren nebst näheren Angaben ist gegen Porto- vorliegenben Falles, in bem es sich nm eine fnr ^rwachjene^leM durch die Geschästsstelle bes Vereins, Rechtsanrnalt Walther

crfcnnbarc und vermeidbare Gefahr gehandelt habe, '" 0)5/nach Potsdamer Straße 41 a, zn beziehen.

dem Bellagten ein Verschulden, eine fahrlässige Vernachla||igung ^rauu, ^ri>n, loi^ina -na> ber ihm gegen ben Gast Obliegenheit Pflicht, nickst zur st zu legen. Man lege hierbei auck: nicht dem Kläger die ichnldvoll Niangelhafte Aufsicht seiner Äussichtspersonen unzuläiiigerweiie zur Last, sondern man verneine übeNtzaupt ein vorliegendes Verlchulden des Beklagten.

* S i e b e n m a l e i n g e s ch l a g e n. Nach 9 Uhr am Tiens^ tag «abend zogen sich über Leipzig vier G e w 11ter zu- fammen. Ter Blitz zündete siebenmal.

m I * Eine gefährliche Bootsfahrt machte ein 19jähr

Gretzener Strasl^mmer. Münchener namens Dietrich aus der hochgehenden <yiar. Tas

Gießen, 24. Juni 1913. Boot schoß senkrecht über eine Wellmauer in .den Strubel und

SuX?eflÄloSn abanbe" InM tru, Quetfdpm.en am gan8en M

Sranfteit im $«min nicht =rfd,einen tonnte. VitÄ« & W

'Vergehen gegen das Per | onenstandsge etz. Berlin die 16 Jahre alte Anna Feldner aus dem zensier

Der Stanbesbeantte W. Sch. m Bubesheim hatte eme ^ ^rten Stockwerks auf ben Hof: sie blieb nut schweren Bcr- Eheschließnng am 3. Februar 1912 vollzogen, obmohl ber Brau- langen liegen unb tourbe ftcrbcnb nach bem Kvankenhcms tigam Witwer war unb aus seiner ersten Ehe mnidermhrige cbr(t^t Kinder hatte, ohne daß ein Zeugnis des Vormundlchastsgerichts vorlag, daß er die ihm nad.i 8 1314 BGB. obliegenden Pflichten' erfüllt habe. Das Gericht erkannte auf eine

Berufung. __________________

wandern und Reisen. Räder.