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Erscheint ISglich mit Ausnahme beS Sonntags.
®<e Gießener Zamilirnblätter" werden dem »Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit- frageü" erscheinen monatlich zweimal.
Es muß für uns alle, die wir in der Hceresvorlagc und an ihrer Deckung Mitarbeiten, jetzt, wenn wir'diese Gesetze verab- ich,eben, von vornherein feststehen, daß ein zweiter derartiger Zu- griff nicht mehr eintreten darf. Nur unter dieser Voraus, schung konnten die verbündeten Regierungen den Vorschlag deS Wehrbeitrages machen. Diese Stellungnahme und diese äffen b- l'che Erklärung sind die Regierungen nicht nur sich selbst schuldig, sondern auch den Steuerzahlern, bei denen sonst nicht ohne Grund eine Beunruhigung eintreten könnte. Ich glaube, daß noch etwa? anderes eine Beruhigung schassen könnte. . Ich begrüße, daß die Kommission sich dafür entschieden hat, denjenigen Betrag, der über den vorgesehenen Bedarf hinaus eingehen sollte, den Einzahlern wieder zukommen zu lassen. Ich begrüße mit ganz besonderer Ge. nugtuung, daß die Kommission nicht etwa auch umgekehrt vor- gesehen hat, daß Mindereinnahmen durch Zuschläge auf den Wehr, beitrag gedeckt werden sollen. (Heiterkeit.)
Hieraus wird man ersehen, daß einerseits der Dehrbeitrag nur zu dem Zweck verwendet werden soll, zu dem er von vorn, herein bestimmt war. Man wird ferner daraus ersehen, daß den.
Brikets
beste Marke.
es, daß noch immer ein so grosser Teil der nordschleswiger Bevölkerung staatlos ist, und daß die Verhandlungen darüber mit Däne- mack feinen Fortgang nehmen?
Staotssekretär Dr. Delbrück:
Ich bin aus den Fall Laurils nur eingegangen, weil uns des- wegeu in der zweiten Lesung illoyales Verhaltenvor- g e w oi s en Ivar. Ich stelle fest, daß die damaligen Mitteilungen der preußischen Regierung zutreffend und nicht unberechtigt waren. Sonst will ick, mich auf den Leumund des Herrn Laurits nicht
Verhandlungen mit Dänemark
Redaktion, Expedition und Dnickerci: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e^s@5L Redaktion: 112. Tel.-Adr2AnLcigcrDieben.
wegen der Staatlos en weroen erst Erfolg haben, wenn Deutschland allein die Frage aus der Welt schaffen könnte. Der jetzige Zustand ist lediglich die Konsequenz der dänischen Gesetzgebung, und weil die dänische Regierung sich bisher geweigert hat, eine Blenderung herbeizusübren. Daß diese Verhandlungen nicht Erfolg haben können, solange der Abg. Haussen die dänischen Interessen so wirksam vertritt, liegt klar auf Der Hand. (Beifall rechts.)
§ 7a, wonach die Einbürgerung in einem Bunde S st a a t gestattet werden muß, wenn keiner der anderen Sun» dcssiaaten out Tatsachen gestützte Bedenken dagegen erhebt, bean. tragt die Sozialdemokratie zu streichen, oder doch wenigstens weiter erhebliche Erleichterungen der Einbürgerung.
Abg. Dr. Quarck-Franckfurt (Soz.), der diese Anträge begründet. bezeichnet Preußen als den b ö s e n G e i st D e u t sch l a nd s (Vizepräsident Dove rügt den Ausdruck.)
Abg. Waldstein (Vp.):
Die sozialdemokratische Fassung könnte vielfach brauchbarer erscheinen. Wenigstens wird doch dafür gesorgt werden, daß die Bestimmungen des § 7a zu einer Vereinheitlichung der Einbürgerung führen. Der Reichskanzler möge diese Frage, die durch die preußische Praxis dringend geworden fei, im Auge behalten.
aus die Ausweisung des dänischen Arbeiters Laurits zurück.
Mann ist ivegen des Portemonnaie-DiebstahlS vor 15 Jahren als Schulfnabe, und zwar lediglich mit einem Verweise bestraft worden. Er kann aus der letzten Zeit Zeugnisse vorlegen, die ihm für langjährige ehrliche Dienste ausgestellt Ivorden sind. Das wiegt doch schwerer als jene Bestrafung. Die Beleidigung des Nachtwächters erfolgte nach einem Maskenball, als die jungen Leute angetrunken und in heilerer Stimmung waren. Wie kommt
Össmannl
Aba. Dr. Blnnck (Vp.):
ES bleibt bedauerlich, daß dem Erwerb der deutschen StaalS- Nugehörigkeit die Abstammung, das jus sanguinis, und nicht der Ort der Geburt, das ins soli. zugrunde gelegt wird. Im ganzcii ist aber das Gesetz ein Fortschritt und >vir werden an einzelnen Unstimmigkeiten nicht das Gesetz scheitern lassen. Der Widerspruch des Herrn Landsberg geht viel zu weit. Es ist z. A. angesichts der Bestimmungen des § 7a nicht denkbar, das-, die gerügte preußische Praxis auf das ganze Reich übertragen wird. Das Gesetz wird die deutschen Interessen ausrechterhalten und bedeutet einen außerordentlich wesentlichen Fortschritt. Wir begrüßen auch die Resolution Bassermaiin, eine Zentralstelle im Auswärtigen Amt zu begründen, um denjenigen Deutschen, die im Ausland: Unternehmungen lii'terhalteu, es zu erleichtern, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten oder gar zu erwerben. Das Gesetz ist geeignet, auch unsere Wehrfähigkeit zu stärken ,-nd vor allem in unseren Ausländsdeutschen das Gefühl der festen Zugehörigkeit zum deutschen Vaterlande zu erwecken.
Abg. Bernstein (Soz.):
In seiner jetzigen Gestalt steckt das Gesetz voller Fusion a e l n. Der Staatssekretär meinte, mit unseren Anträgen sei cd unannehmbar Wir warten das ab, ein solches Gesetz muß kinuial kommen. Wir lehnen es aber ab, wenn es in seiner Wirkung außerordentliche Gefahren mit sich bringen muß.
Abg Dr Landsbcrg (Soz.):
Dis preußischen Behörden, deren Praxis in bisheriger Zeit ’C Viele Mißbräuche gezeitigt bat, die aber solche Mißbräuche stets bcsiritten haben, verdienen kein Vertrauen und gegen sie schafft das Gesetz keine Gewähr.
Abg. Dr. Blnnck (Vp.):
Tic Log!) der .Kollegen Bernstein und Landöberg ist sehr an- fcditbnr. Mißbräuche, die wir als pieußische Praxis bezeichnet haben, sind durch die Fassung des Gesetzes aiisgeschlosscu.
. Damit schließt die allgemeine Aussprache. '
In der Cinzelberatung kommt
Abg. Haussen (Däne)
Mb. Deutscher Neichstag. 169. Sitzung, Mittwoch, den 25. Juni, ni Tische des Bundesrats: Delbrück.
. Präsident Dr. Kacmpf eröffnet die Sitzung um 1 Uhr.
Trille Lesung öes Aaaksangehörjglelksgesetzes.
icr Kunst, Wigentchaft, Moral einander nahestehenden auch redjt» hd) aiqnmmcnfmbcn. Ein einheitliches Echeckrecht ist ja in Vorbc- rcitung, hoffentlich auch bald ein Oligationenrecht und ein ein- Zeitliches Handelsrecht. Man hätte den Reichstag mit einer rvraktionSvertretung nicht von den Vorkonferenzen ausschließen sollcii. Bedauerlich ist die Richtbeil iligung der Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien.
Abg. Dr. Belzer f^entr.):
ein überaus erfreulicher Erfolg erzielt worden; hoffend nch ichliegen sich die beiden Grohstaaten, die noch draußen sind, bald der internationalen Verständigung an. TaS Abkommen wurde gekrönt werden durch einen internationalen Gerichtshof. .Vinn sollte zu den Vorkonferenzen in zukünftigen Fällen auch eine Kommission des Reichstags beraten lassen; bei solchen internatio. nalen Verhandlungen wurde sie der Regierung natürlich eine weite fiatitübc lassen.
Abg. Dr. Junck (Nciil.): , -
G8 ist in der Tat unerfreulich, daß der eine Faktor der Gesetz, gebung hier einfach ja oder luin sagen soll. Erfreulich ist dabei nur, daß unS erst die neu? Wechselordnung vorgelcgt werden soll und daß die Ratifikation des Abkommens nachfolgt. Schon d>« bisher ge Debatte zeigt, daß d e deutsche Volksvertretung das Ab- kommen freudig begrüßt, und cs märe nur zu wünschen, daß wir bei internationalen Abkommen stets so ausgezeichnet vertreten mären. Wir stimmen ohne Kommissionsberatung zu.
Abg. Dr. Giese (Kons.):
Wir begrüßen gleichfalls das Abkommen und danken unseren Vertretern auf der Haag.r Konferenz, ebenso mic der nieder- m>n^''c^cn Negierung. In der Hauptsache ist unser gutes altes Wechielrecht aufrecht erhalten morden. Der Gedanke eines Welt, tvechselgerichts ist uns sympathisch.
Abg. Dovc (Vp.):
Der Ausbau der internationalen Abkommen ist in der Tat eine ,yr:cbcn^arantic. Man macht konstitutionelle Bedenken geltend. Aber wenn ich mich international binde, muß ich aus der anderen Seite Zugeständnisse machen. Die Hauptsache ist doch, daß sonst der konstitutionelle Geist lebendig ist.° Unser Tank für das Zustandekommn des Abkommciis gilt zugleich dem internationalen Handelskammerkongreß. Möge sich auch England dem Abkommen bald anschließen.
Abg. Wnrmutl, (Np.)
spricht gleichfalls für das Abkommen.
Ministerialdirektor Dr. Kriege:
Dem Wunsche, dem Reichstag künftig von dem Ergeb« n i S internationaler Rechtskonferenzen so bald mic möglich Kenntnis zu geben, und zwar vor dem endgültigen Abschluß, werden mic entsprechen.
Damit schließt die erste Lesung. Kommissionsberatung ist nicht beantragt. Das Abkommen rnird deshalb sofort auch in zweiter Lesung genehmigt.
Entschädigung der Schössen und Geschwornen.
Die Vorlage wird in dritter Lesung ohne Aussprache unverändert angenommen.
, Nachtragsetat für das Statistische Amt wird o.;nc Aussprache in erster und zweiter Lesung angenommen.
Zweite Lesung des Mehr'ueMgs.
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Staatssekretär des NcichSschatzamtes Kühn:
Ter Grundgedanke des Vorschlags der Regierung ist aus all. gemeine Zustimmung gestoßen. Er wollte das Vermögen in ge- rechter Weise erfassen. Natürlich bleiben da immer Mängel bc» neben Die Kommission hat versucht, diesen Mängeln abzuhelfen. Lne nt dabei fast in das entgegengesetzte Extrem verfallen, denn oaß pe trotz langer dankenswerter Arbeit, trotzdem alle Parteien nfn haben, nicht die allgemeine Zustimmung findet, dcw beweist die Richtigkeit des Erfahruiigssatzes, den ich in meiner Emfuhrungsrede dargelegt habe ,daß es nicht möglich Nt nut einer direkten Steuer dieLeistungsfähigkeitder
U CJ r- vollkommen gerecht z u erfassen. Wahrend die Regierung im wesentlichen das Vermögen, dieses allerdings auf breitester Grundlage, zu besteuern gedachte, will die Roinmifpon in ziemlich weitem Maße das Vermögen von der 'Steuer frei lassen, dafür hat sie eine Art von einmaliger E i nt o m m e n s st e u e r in den Gesetzentwurf eingefügt
^re Regierungen sind der Meinung, daß ihr Vorschlag de r be er e war, trotzdem stimmen sic doch nicht in die Icharse Kritik eia, welche allgemein in der Presse gegen die arbeiten der Kommission eingesetzt hat. Diese Kritik beraubt sich leibst von vornherein der Möglichkeit jedes Eindrucks und jeder Beweiskraft, indem sie sich in maßlosen llcbertrcibun. g c n bewegt, sosehr richtigI) Man spricht von einem brutalen öingrin m das Privatvermögen, von einer .Konfiskation des 23c- utzes, von einer neuen Steuerära, die sich auf der einfachen Weg- nähme des Vermögens aufbaue und dergleichen mehr. Eingriffe in das Privateigentum sind bei jeder Steuergesetzgebung notwen- Ug. Der Gesetzgeber hat nur Sorge zu tragen, daß das zulässige Maß nicht überschritten wird. Die Frage des Maßes ist aber im wesentlichen abhängig Davon, ob es sich um eine einmalige oder dauernde Abgabe handelt. Wir haben jedenfalls eine neue Steuer- ara nicht angebahnt, denn ich kann auch bei diesem An
laß nicht umhin, mit vollem Nachdruck zu 6 e, tonen,daßeinefoaußerordentliche Maßnahme, tote es die Fordern ng eines Wehrbeitrages ist, sich nicht wiederholen bar f. (Bravo rechts. — Heiter-
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rassamen fir Zur
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Staatssekretär des Auswärtigen v. Jagow:
Die Bestrebungen, ein einheitliches Wechselrecht für alle Kullurstaatcn zu schassen, reichen weit zurück. Schon in den fiebriger fahren wurde im Deutschen Reich der Versuch gemacht, zu einem einheitlichen Wechselrecht zu. gelangen, der aber ebenso wie em Versuch der belgischen Regierung gescheitert ist. Vor ungefähr sechs Jahren ist aus deutschen ö a n b c I § t r c i f c n eine neue Anregung ergangen. Besonders die Aeltesten der Kausiuannschaft uno an ihrer Spitze der jetzige Präsident des deutschen Reichstag? haben sich große Verdienste nach dieser Richtung erworben. Auch der deutsche Reichstag hat sich im Jahre 18U7 in einer Resolution im Sinne dieser Bc- ftrcbungei. ausgesprochen.
Inzwischen hat die Reichsleitung den Gcdankeii aufgenommen und mit verschiedenen Staaten wegen der Berufung einer diplomatischen Wechselrechtskouscrcnz Fühlung genommen. Gemeinschaftlich mit der italienischen Regierung hat sic sich an die niederländische Regierung mit dem Vorschlag gewendet, eine W e ch s c l r c ch t s k o n f e r c n z na ch dem Haag einzu- berufen, wozu so gut wie alle zivilisierten Staaten eingeladen werden sollten. Die niederländische Regierung ist dieser Aiiregung dankbar entgegengekommen. Diese Haager Wcchselrechtskonfercuz trat 1910 zusammen. Außer Vertretern des Auswärtigen Amts und dcö Rcichsjustizamts nahmen als deutsche Delegierte auch der leider zu früh verstorbene Bankier Arthur Fischet daran teil. Am 23. Juli 1912 ist dann ein Abkommen unterzeichnet worden, dem fast alle Staaten des europäischen Kontinents sowie große Teile von Mittel- und Südamerika beigetreten sind. Es ist zu hoffen, daß auch mehrere noch außenstehende Konfereiizstaaten das Abkoinrnen unterzeichnen werden.
Abseits stehen Großbitannien und die Vereinigten Staaten von Nordamerika, deren Vertreter erklärt haben, daß Iic nach der Verfassung ihrer Länder einem internationalen Vertrag über Wechselrecht nicht beitreten können. Wenn dies auch sehr bedauerlich ist, so bedeutet doch die Einigung der übrigen Staaten c i n c :i erheblichen Gcwin n für die gesamte Hande l treibende Welt. (Beifall.) Aber nicht bloß die kaufmännische Welt begrüßt das Abkommen, sondern auch in politischer Hinsicht ist es von großer Bedeutung, denn es ist ein neues B a nd zwischen den Völkern, das zur gegenseitigen Annäherung führen muß. (Lebhafte Zustimmung.) Die verbündeten Regierungen geben sich der Hoffnung hin, daß der Reichstag das Ergebnis der Haager Konferenz freudig begrüßen und dem Abkommen feine Zustimmung erteilen wird. (Lebhafter Beifall.)
Staatsseretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:
Das Abkommen wird zur Folge haben, daß dem deutschen Reichstag eine neue Wechselordnung für das Deutsche Reich vorgelegt wird. Dies wird bereits im
Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück?
h.-witiü..?« ?IU?,cn "^ung hat der Abg. Haussen den Fall eines EJr“ .Leiters angeführt, der zu Unred;t des Diebstahls und oer Beamteiwelcuigung beschuldigt und auf Grund dieser Beschul- aUkOelUm.!Cn toorben sei. Nach den angestellten Er.iutte- wngen hat der Mann im Hause seines Tienstherrn eine vcr- Wioncne siommobe geöffnet und aus ihr ein Portemonnaie mit <?■!?-UÜ7 entwendet. Er ist deswegen auch gerichtlich wegen
-I3. l,eKcaft toorben. In dem zweiten Fall hat er den f chs wacht er ump uno Lausekerl genannt. Gegenüber den lozia.demokratischen Anträgen möchte ich auf meine Erklärungen ?iur ersten Lesung verweisen, daß der Entwurf der Nied-.-rsck'lag von Wünschen fei, die bei uns im Lande, vor allem aber außerhalb Der LandeSgrcuzen von feiten ter Auslanddeutschen laut gewor- Den seien, und daß er bei allen Parteien auf weites Entgegen, kommen rechnen könne. Hoffentlich werde cs gelingen, ein st.st Gba re L Gesetz zustande zu bringen. Nach den Be
schlüssen icr Kommiss:on und der zweiten Lesung schien diese Hoffnung ivoht berechtigt. Die so zustande gekommene Form konnte der Regierung wohl annehmbar er,'.fahren. Gleichwohl sind An. trage gestellt worden, die den Negierungen eine Annahme dcö Ge- fetzcs unmöglich machen würden. Diese Anträge, z. B. der- jcnige, daß die deutsche Staatsangehörigkeit ohne weiteres vcr- ttehcn wird, können nur unentwirrbare Verhältnisse schassen.
w ... Abg. Dr. Landsberg (Soz.): aclcbHt QSC öullun sten der Frauen sind leider tollen m'c>e,u"d anderc Anträge, die w.r gestellt haben, toiefarhn mv0Cbvn CnJ,a-cIcn- Wir werden sie auch diesmal ,u bcni ^uwahme machen wir unsere Haltung
Kcu Sm® ,C<? -Q^an^: W.r müssen nach wie vor dem preußi- !olit dog er die Bestimmungen des Gesetzes zu
poilttschen Zwecken mißbraucht.
Handlung U
JdaDDQöDDnDDDöD7- n
Staatssekretär Dr. Delbrück:
Bestimmung soll allen Bundesstaaten die Möglichkeit eines Einipruches gewahren. Es ist aber aufs dringendste zu wünschen, , Vn der Einbiirgernr.gSpraxis sich eine gewisse Einmütigkeit SJ «*• Jrcr?cn ^iurlich sehen, daß wir auch auf diesem Wege oic Einheit starken.
_ „ T^r sozialdemokratische Abänderungsantrag wird im Hamme l, p r u » g mit 164 gegen 121 Stimmen abgelehnt.
, . . . . „ Abg. Gröber (Zentr.) t
begründet einen Antrag, im § IO ?II sagen, dass die Anstellung ,.im Dienst einer von den Bundesstaaten cnrfannlcn Religions- gerne in idjaft" für einen Ausländer als Einbürgerung gilt, wahrend es bisber heißt „im Kirchendieiist". Das entspricht der ucrcd)ligfcit und ist nöt g, weil sonst der Bedarf an Kultus- beamten gar nicht gedeckt tverden kann.
Staatssekretär Dr. Delbrück:
Es ist ichon wiederholt auf die Bedenklichkeit dieses Antrages hingeivie,en worden. Ich bitte, den Antrag abzillehnen.
. a ~CF n < r a g iv i r b a ii g e n o m m e n und ebenso der Rest de» Gesetzes. Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Ge- sttzco wird auf Antrag des Abg. Beck-Heidelberg (Natl.), Belzer (Zeiilr.), Dr. Blnnck (Vp.) und Dr. Giese (Kons.), der 1. Ja- nuar 1914 eingesetzt.
Das Gesetz ivirb in der Gesamtabstimmung gegen öie Stimmen der Sozialdemokraten, Polen und Elsässer a n nc - n o m m c n. u
r k Abg. Zimmermann (9?atL)« begründet eine Resolution seiner Partei, im Au 8 - toaritgen A in t eine Z e n t r a I st e l l c für alle Fragen bc treffend Wiedererlangung der verlorenen deutschen StaatSbürg-'r- lchaft cinzurichten. ö‘
,Q Lc ’ 0 1 u-f 1 0 11 wird einstimmig angenommen. (Lebhafte Bravorufe.)
Sie Vereinheitlichung öei Dechselrechiz.
ES folgt die erfte Beratung des Abkommens zur Vereinheitlichung des WechsclrechtS vom 23. Juli 1912, nebst der dazugehörigen einheitlichen Wechselordnung.
Dieses Haager Wechselrechtöabkommen stellt in der internationalen Rechtsentwicklung einen bedeutsamen Fortschritt dar. Jeder Vertragsstaat übernimmt die Verpflichtung, die einheitliche Wechselordnung bei sich einzuführeil und sic nuverändert beizu- behalten, fohuiue für ihn das Vertragsverhältnis besteht.
nächsten Winter geschehen. Erst wenn diese neue Wechselordnung die Zustimmung des Reichstags erhalten hat, wird die Ratifikation dieses Abkommens erfolgen können. Der neuen Wechselordnung zugrunde gelegt wird die deutsche Uebersehung des Abkommens, die sich möglichst enge an den französischen Text anlehnt, ohne daß der deutschen Sprache Zwang angetan wird. Natürlich enthält die Haager Wechselordnung auch Neuerungen, deren Inkrafttreten von der deutschen Kaufmanns- und Juristenwelt mit einem gewipen Bedauern aufgenommen werden wird. Ueberhaupt wird man das Verschwinden unserer Wechselordnung vielfach beklagen, da sie sich allgemeiner Anerkennung erfreut hat. Unter den Aenderungen, die ein Entgegenkommen gegenüber den von anderen Staaten geäußerten Wünschen bedeuten, ist an erster Stelle die Zulassung der sogenannten nicht akzeptablen Tratten zu erlv.-micn. Man erblickt darin ein besonders geeignetes Mittel für die Diskontierung ausstehender Forderungen. Wichtig ist auch die gesetzliche Gewährung einer UcberlcgungSfrift für den Bezogenen, dem ein Wechsel zur Annahme vorgelegt wird. Jedenfalls sind wir überzeugt, daß sich die neue Wechselordnung ebenso bewähren wird wie die alte und hoffen deshalb, daß Sie ihr zustimmen werden. (Beifall.)
Abg. Landsberg (Soz.):
Dieses Gesetz wird hoffentlich eine Regelung auch auf weiteren internationalen Gebieten zur Folge haben, daß sich die auf dem in
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□ Spesialäät: g n Bürgerlich □ Wohnungs-b- s 9 vii'httilM
^03.Jahrgang Donnerstag, 26. Juni 1913
Eeneral-Auzeiger für Gberhefs«»


