Ausgabe 
23.10.1913 Erstes Blatt
 
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EinneuerVorschlagzurfranzösi scheu Heere s- organisation.

Der französische Kriegsmini st er schlug dem Präsi­denten Poincare vor, bei jedem Armeekorps im Mutter­lande einen Posten für einen Inspektor der Referveforma- tionen zu schaffen, der auch die militärische Vorbereitung überwache. Der Posten wird einem Tivisionsgeneral des ak­tiven Caräs übertragen. Die Inspektoren erhalten die Ober­leitung der Vereinigungen für die militärische Vorberei­tung und die Schießausbildung und werden beauftragt, die Mobilmachung der Reserve- und Landwehrformationen zu überwachen. Tie Inspektoren übernehmen im Kriegsfälle das Kommando der Rcsevedivisionen.

Der König von Spanien ist am gestrigen Mittwoch, von San Sebastian kommend, in Toulon eingetroffen. Auf seine Aufforderung hat sich der Ministerpräsident aufs Schloß begeben.

£ 2.

Friedrichshafen, 22 Cft. Die Absicht des Luftschiff­baus Zeppelin, die Leichen des Ingenieurs Schirle und der Mon- trvre Dauer und Hohenstein in Friedrichshofen nemcininm bei­gneten, kann nicht verwirklicht werdm, da die Anaehöriaen die Beisetzung in den Heimatgemeinden gewünscht haben. Abord­nungen des Luftschiffbaues Zeppelin werden an der Leichenfeier teilnebmen. Für Friedrichshafen ist eine besondere Trauerfeier voraesehen. Beim Grafen Zeppelin ist eine ungemein große Zahl von Beileidskundgebungcn cingetroffen, die alle der Person des Grafen und dessen System das unbegrenzte Vertrauen ausspre­chen. Beileidstelegramme sandten u. a. der deutsche Kronprinz, Großherzogin Witwe Luiie von Baden, Königin Viktoria von Schweden, Erbprinz Bernhard von Sachsen-Weimar, Prinz Adal- ,bert von Preußen, Prinzessin Hildegard von Bayern, der Reichs­kanzler v. Bethmann Hollweg, der Staatssekretär des Reichs- amts des Innern Delbrück, der Staatssekretär des Rcichsmarine- amts v. Tirpitz. der Chef des Großen Generalslabs v. Moltke. der bayerische Ministerpräsident v. Hertling, Generalfeldmarschall Freiherr v. d. Goltz, verschiedene Luftschiff-Verbände und ver­schiedene Städte, deren Ehrenbürger der Graf ist.

Die Beisetzung des Kapitäns Gluud.

Bremen, 22. Okt. Die Beisetzung des beim Absturz des Marineluftschiffes verunglückten Kapitäns Gluud fand heute mit­tag unter großer Teilnahme aller Bevölkerungsichichten statt. Außer den nächsten Angehörigen waren erschienen Graf Zepve- l i n, der Direktor des Norddeutschen Lloyds Heineken. Mit­glieder des Senats und der Bürgerschaft, Vertreter des Offizier­korps des Infanterieregiments 1. hanseatisches Nr. 75 und eine große Anzahl Kapitäne und Offiziere des Norddeuffchen Lloyds. Der Sarg stand inmitten der Kapelle unter herrlichen Kränzen, unter denen sich ein großer Lorbeerkranz des Kaisers, Kranzspenden vom Kronprinzeupaar, vom Senat und vom Grälen Zeppelin be­fanden. In der Trauerrede gedachte Hauptvastor V e ek des großen Werks des Grafen Zeppelin, schilderte den Lebensgang des Ver­unglückten und schloß mit der Mahnung, standhaft zu sein im Un­glück und Glück. Unter Musik wurde der Sarg in die Gruft ge­senkt, die Kameraden des Verunglückten mit Kränzen gefüllt hatten.

Tie Beisetzung des Kapitäns Behnisch.

Görlitz, 22. Okt. Heute nachmittag fand unter großen mili­tärischen Ehren und zahlreicher Beteiligung der Bevölkerung die feierliche Beisetzung des bei der Katastrophe des Marinelustschiffes ,,L. 2" verunglückten Korvettenkapitäns Behnisch statt, der im Trauerhausc eine Trauerseier vorausging. In dem Trauerzuge waren staatliche und städtische Behörden vertreten. Nach Gebet und Segen am Grabe beendete eine Ehrensalve die erhebende Feier. Unter den Kranzspenden befanden sich solche vom Kaiserpaar, dem Kronprinzenpaar, dem König von Württemberg u. a.

Das Massengrab.

Tie Morgenblätter melden aus Berlin: Das Massengrab der Opfer des ,L. 2" auf dem Garnisonfriedhof in der Hafen- Heide bildete gestern von den frühen Morgen- bis in die späten Abendstunden das Ziel unzähliger Personen. Keine laute Neugier machte sich breit, still und in sich gekehrt gingen alle an den mit den kostbarsten und einfachsten Kranz­spenden geschmückten Grab vorbei.

Internationale Tuberfulose-Nonferenz.

--- Berlin, 22. Okt. 1913.

Als Einleitung zu der 11. Internationalen Tuberkulose-Kon­ferenz trat heute der 2. Fürsorgestellentag für Lungenkranke im Abgeordnetenhaus unter dem Vorsitz des Wirkl. Geheimrats G a f s ky (Berlins zusammen.

Generalsekretär Professor Tr. Nietner machte zunächst einige geschäftliche Mitteilungen und wies aus das mit der Tagung verbundene Wandermuseum zur Bekämpfung der Lungentuber­kulose hin.

Sodann sprach Hofrat Tr. Ferdinand May (München) über: Organisation der Fürsorgestellen für Lungenkranke und ihre Stel­lung zu den anderen für die Tuberkulosebekämpfung in Betracht kommenden Wohlsahrtseinrichtungen".

Nach dem Vorträge begrüßte der Vorsitzende den greisen Vor­kämpfer für die Tuberkulosebekämpfung in Frankreich, Professor Camet, der in französischer Sprache die diotwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens aller Kulturvölker auf diesem Gebiete betonte.

Hieraus hielt Oberregicrungsrat Dr. Oertel (Chemnitz) einen Vortrag über die Aufgaben der F ü r s o r g e s ch w e - steru in den Fürsorgcstellen für Lungenkranke, wobei er aus Einzelheiten der Schweftcrntätigkeit einging.

Ter Vorsitzende schloß sodann die Tagung.

Morgen früh Irinnen die Beratungen der 11. Interna­tionalen T ubcrkulose-K onserenz.

Die Teilnehmer an der Tuberkulosekonfcrenz fanden sich abends zur gegenseitigen Begrüßung sehr zahlreich in der Wandelhalle des Abgeordnetcnhililses zusammen.

Der Uiewcr Mualmordpro;eh.

Kiew, 22. Okt. In der heutigen Verhandlung sagte der Ches der Sicherheitspolizer K r a s s o w § k y aus, die ersten Er­gebnisse der Untersuchung zeigten, daß der Mord von einer Diebesbande vollsührt worden sei. Obschon er, Krassowsky, zn gleicher Zeit anch die Untersuchung nach der Richtung eines eventuellen Ritualmordes fortgesetzt, und die Wohnung Beilis dllrchsucht habe, hätten doch alle Spuren in untrüglicher Weise nach der Wohnling der Tscheberiak geführt.

Kiew, 22. Okt. In der heutigen Verhandlung wurde das Kreuzverhör Krassowskys fortgesetzt. Ter Zeuge sägte aus, er habe bei der Hanssuclmng bei Bcilis auch das Zimmer des bei Beilis wohnenden Schneerson alias Tschernobulski durchsucht, er erinnere sich aber nicht, ob das in das Protokoll eingetragen wor­den sei. Er habe außer dem ermähnten Zimmer die Sattlerei, hie Wohunng Beilis und die Wachtstube dnrchsncht. Er fand ein blutiges Messer und einen Sack. Er habe auch den Brunnen durch­sucht, aber nichts geffinden, was auf den Mord Bezug haben könnte. Karabtschervski fragte, ob die Arbeiter der Saizewschen Fabrik nicht aus die Möglichkeit eines RitualmordeS hin-wwiesen hätten. Ter Zeuge antwortete, er lxtbe selbst als Arbeiter verkleidet ein Gespräch der Arbeiter angehört, wobei allgemein gemeint worden sei, daß Diebe die Mörder seien.

Darnach ivurde die Aussage, die Krassowskv vor dem Unter- suchungsrichtcr gemacht hatte, verlesen. Tas Gericht stellte fest, daß .^assowsky über viele Einzellnüten, darunter über Inscht- schinSkis öftere Besuche bei Tscherberiaks dem Untersuchungsrichter nichts mitgeteilt hatte. Krassoivsky erklärte, er könne sich nicht erinnern, daß er dem Untcrsuckmngsrichter gesagt habe, Mar­golin habe geäußert, Wcra T/cherberjak könne von dem fort schrittlichen Teile der Gesellschaft, welche an der Bekämpfung des

Ritualmord-Gerüchtes interessiert sei, eine Belohnung erhalten.

Tie Zeugin Tjakonowa sagte aus, als sie auf Auf­forderung der Wera Tscherberjak bei ihr nächttgte, schlief sie im Bett der Wera. Als sie nachts die Stiefel absteifte, sei sie mit den Füßen durch das Bettgitter hindurchgefahren und berührte einen in einen Sa^k lgehüllten leichenähnlichen Gegenstand. Sie sei er­schrocken gewesen, aber Wera sagte, laß das liegen, das sind Lappen. Tie Zeugin erwähnt dann ein Gespräch, das sie mit Frau Rawitsch gehabt habe. Diese habe ihr erzählt, sie hätte in, der Wohnung des Tscherberjoski in einem Teppich eine Leiche gesehen, jedoch darüber geschwiegen, da sie sich durch ein Ber- tprechen gebunden gefühlt habe.

ICircbc und Schule.

Eiu bedenklicher Erlaß.

Wir lesen in der Korresp. des Deutschen Lehrervereins: Turch einen Erlaß vom 4. September d. I. hat der preußische Kultusminister den Königlichen Regierungen überalassen, bezüglich der Form der Entlassungszeugniffe sür Schüler und Schülerinnen der Volksschule nähere An­ordnungen zu treffen. Wo das geschieht, soll untersagt werden, die Klasse zu vermerken, aus welcher der Schüler oder die Schülerin entlassen worden ist, und das ist denn auch bereits geschehen. Leider ist dem Erlasse keine Begründung hinzugefügt, so daß eine Würdigung der Tatsachen, die ihn notwendig gemacht haben, nicht möglich ist. Das ist zu bedauern, weil nun den Bedenken, die er wachruft,das nötige Gegengewicht fehlt, und Bedenken muß er erwecken. Fehlt die Angabe der Klasse, dann fehlt dem Entlassungszeugnisse jeder Wertmesser. Es ist wertlos für Meister, Prinzipale und Herrschaften, wertlos für das Fort­kommen der Schüler und Schülerinnen, lähmt jedes ehrliche Streben, jeden löblichen Ehrgeiz, in der Schule vorwärts zu kommen, und reizt die Unfähigen und die, welche wäh­rend ihrer Schulzeit von Pflicht und Schuldigkeit nichts ge­wußt haben, geradezu zur Unwahrheit. Es ist anzunehmen, daß der Kultusminister und seine Ratgeber das alles ernst­lich und reiflich in Erwägung gezogen haben, aber dann hätte man bei einer so tief einschneidenden Verfügung auch die Gründe angeben sollen, welche sie stützen, sonst kann man si chnicht wundern, wenn Schule und Leben sich da­gegen auftehnen und die Meinung gestärkt wird, daß die Schulverwaltung dem Bureaukratismus verfallen sei.

Ans Stadt und Land.

Gießen, 23. Oktober 1913.

Die Aufstellung der Gemeindevoranschläge.

Nach einem soeben erschienenen Ministerialerlaß treten bei der Aufstellung der Gemeindevoranschläge sür 19 1 4, zu denen eine ne ueDien st an Weisung in Kürze herausgegeben wird, wesentliche Aenderungen ein.

So haben die Bürgermeister der Gemeinden, in deren Gemarkung der Fiskus einen zur Gemeindesteuer herange­zogenen Grundbesitz im steuerbaren Werte von wenigstens 100 000 Mk. hat, alljährlich, gleichzeitig mit der Offenle­gung des Voranschlags, der mit der Verwaltung der fis­kalischen Güter beauftragten O b e r s ö r st e r e i ohne wei­teres Begleitschreiben ein Exemplar des Zahlenvoranschlags und des Erläuterungsheftes zur Einsicht zu übersenden, das von der Oberförsterei innerhalb der einwöchigen Offenle­gungsfrist zurückgesendet wird.

Da die neue Landgemeindeordnung keine Vorschriften über das von dem Bürgermeister zu führende Inventar ent­hält, ist bestimmt worden, daß über die beweglichen G e g e n st ä n d e, die im Eigentum der Gemeinde stehen, Verzeichnisse geführt werden, die nach der Bestimmung oder dem Aufbewahrungsort der Gegenstände zu trennen sind. Ter Bürgermeister als verantwortlicher Leiter der Ge­meindeverwaltung bestimmt, wer diese Verzeichnisse zu füh­ren hat, soweit nicht, z. B. bei den Schulen, schon besondere Vorschriften hierüber bestehen. Die Verzeichnisse haben den Anschaffungswert der Gegenstände, soweit sie nicht mit Zu­stimmung des Bürgermeisters alfi wertlos ausgeschieden werden, anzugeben.

Da mit der Aufstellung des ersten Voranschlags nach der neuen Voranschlagsanweisung größere Arbeiten verbun­den fein werden, soll einmalig in die Voranschläge für 1914 für Stellung des Voranschlags und der Rechnung ein beson­derer Betrag eingestellt werden, damit die normale Bureau­kostenvergütung durch diese Kosten nicht geschmälert wird.

Die Gemeinderechnung ist unter den gleichen Ti­teln usw. aufzustellen, unter denen die Einnahmen und Ausgaben in dem Voranschlag vorgesehen sind. Sie ist, wie der Voranschlag, in eine Betriebs- und eine Vermögensrecht nnng eingeteitt und es sind bei Aufstellung zunächst alle Einnahmerubriken der Betriebsrechnung, danach alle Aus- goberubriken mit Abschluß und ebenso die Rubriken der Ver­mögensrechnung anzuführen. R.

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* * Tageskalender für Donnerstag, den 23. Okt. »Die Schrecken des Kriege 3", Lichtbildervortrag des Kriegs­berichterstatters Reichsfreiherrn v. Binder-Krieglstein, im Neuen Eaalbau, pünktlich 814 Uhr.

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* * Vorlesung von all-gemeinem Interesse. In dem am nächsten Montag, 27. d. M., beginnenden Wintersemester wird wieder eine ganze Reihe von Vorlesun­gen gehalten, die allgemeines Interesse haben und denen mit Erlaubnis der Dozenten auch Nichistudierenoe zugelassen werden. Prof. Tr. Gunkel lieft Dienstags von 45 über Hebräische Dichtungen, Sic. Frhr. v. Gall spricht Donnerstags von 78 über Tod und Jenseits im Glauben des Alten Orients. Zur selben Zeit lieft Prof. Dr. Krüger über die Aufklärungszeit nno ihre führenden Geister. Prof. Dr. Schi an hat sich das Thema gestellt: Ter evangelische Pfarrer der Gegenwart, wie er sein soll. Weiter lesen: Prof. Dr. Garten: Allgemeine Physiologie, Dienstag und Mittwoch von 78 Dr. Neumann: Tropen- Hygiene und Tropenkrankl)eiten, Mittwoch von 56 Prof. Dr. Sommer: Experimentelle Psychologie und Psycho­pathologie, Freitag von 56 Prof. Tr. Messer: Ge­schichte der Philosophie im 19. Jahrhundert, Dienstag und Freitag von 34 Prof. Dr. Kinkel: Schiller als Philo­soph (einstündig), Dr. Weidenbach: Der Kampf um die Weltanschauung (zweistündig), Privatdozent Dr. Pepp- ter: Das Klima von Mitteleuropa (einstündig), Prof. Dr. Bruck: Probleme der deutschen Kolonialwirtschaft, Freitag von 67 Prof. Dr. Skalweit: Verkehrswesen und Ber- kchrspolitik einschl. Weltverkehr, Montag und Dienstag von «8 Prof. Tr. Rauch: Die Kunst Frankreichs, Mitt­woch von 68 Prof. Tr. BehagheI: lieber Sprach­gebrauch und Sprachrichtigkeit, Montag rnrd Mittwoch von 1112 Prof. Dr. Hirt: Urheimat und Kultur des Jndo- aermanen, Mittwoch von 4ti Prof. Trautmann- Io- hann Sebastian Mich und seine Werke (mit Beispielen am Klavier) Tonnerstag von 89.

" Prinzefsiu Friedrich Carl von Hessen hat in Begleitung der Königin von Griechenland das Cronberger Kaiserin-Friedrich-Krankenhaus besucht und sich längere Zeit

mit den Patienten unterhalten. Tie Abreise der Königin nach Berlin wird wahrscheinlich am kommenden Montag erfolgen.

* * Hessisches Staatsschuldbuch. Die die Groß­herzoglich Hessische Staatsschuldenverwaltung bekannt gibt, werden die am 15. November 1913 fälligen Zinsen der in das Hessische Staatsschuldbuch eingetragenen Forderun- aen bei allen in Betracht kommenden Hessischen Kassen und bei den Reichsbankanstalten vom 1. November ab ge­zahlt. Vom gleichen Tage ab wird die Staatsschulden- rasse die durch die Post oder durch Gutschrift auf Reicks. bank-Girokonto zu berichtigenden Schuldbuchzinsen über­weisen.

Schulangelegenheiten. Erledigt ist die mit einem coong. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle zu Wingers­hausen. Mit ihr ist Organistendienst verbunden.

Stadttheater. Als Schuler-Vorstellung gelangt Kleists .Hermannsschlacht am kommenden Samstag nachmittag 31/, Uhr zur Aufführung.

" Feuerwehr-Ehrenzeichen. Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde vom Groß. Herzog dem Jakob Weber II. in Pfungstadt verliehen.

Kreis Büdingen.

h . Büdingen, 22. Okt. Unter dem Vorsitz des Für­sten Wolfgang zu $)en bürg und Büdingen hat sich hier ein Ausschuß zur Feier des 1914 stattfindenden 40 0 jährigen Bestehens der Büdinger S ch ü tz e n g es ell sch'aft gebildet. Das Jubiläum, zu dem bereits 10000 Mark ge­zeichnet wurden, soll vom 19.26. Juli 1914 gefeiert und durch einen historischen Festzua und die Ausführung eines Festspiels besonderen Glanz erhalten.

x Bleichenbach, 22. Okt. Heute morgen öffnete das Dienstmädchen Elise Noß im hiesigen Pfarrhause auf wiederholtes Klopfen ihre Schlafkammerttir nicht. Man brach die Türe auf; das Mädchen lag tot am Boden; Tisch­decke und Fußboden waren angebrannt, Hemd und Haare versengt, ebenso die Hand ftarf verkohlt. Wie das Unglück geschehen, ist noch nicht aufgeklärt. Jedenfalls ist der Tod durch Ersticken ober Herzschlag herbeigeführt worden.

Kreis Schotten.

w . ® c b e r n, 22. Okt. Die Elektrizitätsversorgung des Vogelsberges durch die neue Zentrale der Provinz arbeitet zum Lekdmesen vieler Beteiligten immer noch nicht ein- ivüiibdhei, z. B. erfuhren wir kürzlich, daß die Arbeiter des Bu- derus'chen Hüttenwerkes ieiern mußten, weil der Strom von Woliersbeim öfters auSbleibt. Jniolge des geringeren Verdienstes sind die Arbeiter sehr aufgebracht, was man bei den sonst so fried­lichen Zustande» in Hirzenhain gar nicht gewöhnt ist Es wäre anzunehmen, inen» die Werksleitug energisch gegen die Provinz vorginge, das Ablnlie geschaffen werden könnte, damit nicht auch noch die minderbemittelleit Arbeiter bei den ohnedies teuren Zeiten in Mitleidenschaft gezogen werden. ES scheint, daß bei der Ueber- londzeutrale in Wölfersheim Mangel vorliegen, roobiird) daS '53er- rnuen zn dieser Anlage, die doch dem Vogelsberg Se.,en bringen ollte, verloren gebt.

1 Starkenburg und Rheinhessen.

rrn Darmstadt, 22. Okt. Der Hessische Reiter­verein hält am Sonntag auf dem Truppenübungsplatz Griesheim fein Herb st rennen ab, wobei vier Rennen und ein Springen zum Austrag kommen.

b. Langen, 22. Okt. Zur Beschaffung eines Auto­mobils, das den Verkehr zwischen der Stadt und dem Bahnhof vermitteln soll, stellte die Stadt dem vorbereiten­den Ausschuß ein Kapital von 16000 Markzinslos zur Verfügung.

m. O s fc n b a ch a. M., 23. Okt. Ter Erweiterungs­bau des Stadtbadcs, der auf Grund eines Preisaus­schreibens nach den Plänen des Architekten Fritz Bosfert ausgeführt wurde, ist nunmehr feiner Bestimmung über­geben worden.

Heffen-Rassau.

h. Nied, 22. Okt. Aus Gram über einen verlorenen Prozeß um 3000 Mark wurde ein hiefiaer Schreinermeister irrsinnig ; er mußte dem Jrrenhause zugcftihrt werden.

Geffentliche Gaftwirte-versammluna.

Gießen, den 23. Oktober.

Am Mittwock) nachmittag fand im Saale des Gasthauses Ein­horn eine GaUwirteversammlung statt, in der außer den zahlreicku'n Gasttvirten Gießens und dem Vorsitzenden des Rhein-Main Gast­wirte Verbandes, Haus-Darmstadt, auch Vertreter der Witte- Vereinigungen von Wetzlar, Dillenburg und Krofdorf-Gleiberg anwesend waren. Als Redner hatte Man den Amtssekretär Mül­ler Halle a. S., gerühmten, der über P oil i z e i v e r o r d nun gen, die das Gastwirtschaftsgewerbe betreffen, sprach. Er bemerkte einleitend, daß auf keinem andern Ok-biet und in fernem andern Gewerbe Deuffchlands so zahlreiche und vielgestaltigo Polizeivorschristen bestehen, wie für den Wirtsbetrieb, daß ein großer Teil dieser Vorschriften ganz unzroeckmößia, aber auch gesetzlich ungültig sei, weil die Verordnungen direkt gegen das Reichsrecht verstießen. Die Unzweckmäßigkeit vieler Poliutverord»- nungen erkläre sich daraus, daß sie vom grünen Tisch aus ge­macht würden, ohne vorher die Vertreter des (tzasnvirtsgcwerbes zu hören. Leider habe sich weder der Strafrichter noch der Richter der Verwaltungsgerichtshöfc um die Zweckmäßigkeitssrage von Polizeiverordnungen zu kümmern, sie sprechen Recht nach dem Bllchstaben. In allen solchen Fällen sollte man vorüeNig werden bei der Behörde, die unzweckmäßige Vorschristen erlassen bat, und sich aut einen ablehnenden Bescheid der untersten Inftan, nicht beruhigen, sondern den Jnstaitzenweg beschreiten. Die Rechts- Igültigteit jeder Polizei Verordnung, toenn Besttasung eintrtterr soll, hat jedoch der ordentliche Richter zu prüfen und bei dieser Prüfung muß man untersuchen, ob einem Polizeigesetz oder einem! Landesgesetz nicht ein Reichsgesetz entgegen steht. Ist dieser Fall aber gegeben, so ist jede Bestrastmg ausoeschlossen. Da Reichsrecht bekanntlich jedes Landesgesetz auflicbt. Hierbei ist zu beachten, daß die Reichsgesetzgebrmg sich ganrz besonders stark mit dem Wirts- gewcrbe beschäftigt, und daß dessen Rechtslage in zahlreichen Reichsgesetzen geordntt ist.

Der Redner führte eine ganze Anzahl von Polizei­verordnungen auf, welche den bestehenden Reichsgesetzen zuwiderlaufen und daher rechtsunwirksam sind, die allerdings in Hessen zum Teil außer Betracht bleiben können. Der Redner wies aber an der Hand tton Reichsgesetzen nach, daß auch für Hessen eine polizeilich einzuholende Erlaubnis des Wirtes ober des Veranstalters bei Jnstrumentalkonzetten und bei nichtöffent­lichen Pereine-lustbarkeiten gegen das Reichsgesetz verstößt nnb bemerkt, daß das hessische Gesetz über die Erhebung des Urkunden­stempels direkt gegen das geltende Rcichsrecht, soweit es die Ver­anstaltung von Konzerten unb Lustbarkeiten betrifft, verstößt. Ein generelles Konzertverbot bis 11 ober 12 Uhr durch Polizei- veroronung ist unzulässig, ebenso das Verbot des Kegelns nach einer gewissen Zeit. Die Polizei hat nur das Recht, in gewissen Fällen Maßregeln zu verlangen, die eine gewisse außerordent­liche Belästigung der Narlsbarschait ausschließt, he kann nicht einmal die anzuwendenderr Mittel, um außergewöhnliche Belästigungen bet Nachbarschaft auszuschließen, vorschreiben, sondern mutz sic dem Wirt überlassen. Interessant waren die Darlegungen über die Polizeistunde und das Recht des Wirtes, Räume an geschloffene Gesellschasten abznttetcn, in denen, wenn sie als solche bezeichnet sind, das Recht der Feierabcndstunde illusottsch wird. Die Räume, welche der Wirt solchen Gesellschasten abtritt, werden Privatraume während ihrer Benutzung, allerdings muß dafür gesorgt sein, daß