zunächst über die Bittschriften. Es wird beschlagen, oie Bc- schlußfassmig über die ganze Frage der Beiteuerung bed Einkommens, bis zum § 31, der auch schon im E:ttwur, oavon handelt, auszusehen.
Der Antrag des konservativen Berichterstatters, der eine Begrenzung des Höchstsatzes aus ein- u n d e i n v i e r t c l .Prozent fordert, wird gegen die Stimmen der Nationalliberalen, der Konservativen und eines Zentrums- Mitgliedes nach kürzer Aussprache ab gelehnt. Es wird darauf verwiesen, das; in der Oefsentlichkeit die Durch it a f l e- lung vielfach übersehen worden ist, die zur Folge habe, baß. der Höchstbetrag der Steuersätze für das ganze Vermögen niemals erreicht werde, da immer c i n T e i l des Der in' ö g c n d, zu den niedrigeren Sätzän veranlagt wird.
Der Paragraph 12, der von der Besteuerung der Aktiengesellschaften lhanbelt, wurde nach , längerer Aussprache in folgender, vom. Berichterstatter vorgeschlagenen Fassung angenommen: Beitragspflichtig sind Akticn- gesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien und zwar erstens, wenn sie im Inland ihren Sitz haben, mit den in der Bilanz des letzten Betncbsjahrcs angeführten wirklichen Neierve- kontenbeträgen, zuzüglich etwaiger Gewinnvorträge, abzüglich der Fonds für Wohlsahrtseinrichtungen; zweitens. wennZic im Jn- landc keinen Sitz haben, mit ihrem inländischen Grund- und Betriebsvermögen. Von dem Beitrag befreit sind inländische Gescllschafteii, welche mach der Entscheidung des Bundesrats ausschließlich gemeinnützigen Zwecken, insbesondere auch der Förderung der minderbeniitteltcn Volksklassen dienen, den zur Verteilung gelangenden Reingewinn satzungsgemäß auf eine höchstens vierprozentigc V e r z i n s u n g der Kapitaleinlagen beschränken, auch bei Auslosungen oder für den Fall der Auflösung nicht mehr als den Nennwert ihrer Anteile zusichern und bei der Auslösung den etwaigen Rest des Gesellschaftsvermögens für gemein nübigc Zwecke bestimmen.
Ferner gelangte ein gemeinschaftlicher Antrag der Volks- Partei und des Zentrums zur Annahme, wonach Gesellschaften vom Wehrbeitrag befreit sink», welche im Durchschnitt der letzten fünf Jahre — oder wenn die Gesellschaft erst kürzere Zeit besteht, im Durchschnitt der bisher abgeschlossenen Geschäftsjahre — weniger als drei vom Hundert Gkiuinn verteilt haben und bei denen der Kurs- oder Verkaufswert achtzig Prozent des Kapitals nicht übersteigt. Gegen diese Anträge stimmten nur die Sozialdemokraten, die die Regierungsvorlage aufrechterhalten wollten. •
Nächste Sitzung Montag 11 116r mit der Tagesordnung: An die zweite Lesung des Wehrbeitrags wird sich die des Zuwachssteuergesetzes anschließen.
Deutsches Aeictz.
Die Betriebseinnahmen!
der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen betrugen im Monat Mai 1913 gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres im Personenverkehr 5,9 Millionen Mark gleich 9,25% mehr; im Güterverkehr 3,6 Millionen Mark, gleich 2,79% mehr, insgesamt mit Einschluß der Mehreinnahmen aus sonstigen Quellen 10 Millionen Mark, gleich 4,9-1% mehr.
Di e M i l i t ärm u s i ke r.
Zur 2. Lesung des E r g ä n z u n g s e 1 a t s für das Reichs- Heer beantragt die sozialdemokratische Fraktion des Reichstags den Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß den M i l i t ä r m u s i l e r n gegen Entgelt zu musizieren oom 1. Oktober ab verboten wird.
Reichstags abgeordneter Kaden f.
Der Verleger der „Dresdener Volkszeitung", der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Kaden, ist am Samstag mittag nach längerem Leiden gestorben.
AuslanD.
Das neue dänisiche Kabinett.
Der König von Dänemark empfing am Samstag den Führer der radikalen Partei, Zahle, der die Ministerliste vorlegte: Das vom König genehmigte Kabinett setzt sich wie folgt zusammen: Ministerpräsident und Justizminister: Zahle. Verteidigungs- Minister : FolkethingSabgeordneter Münch. Finanzminister und, interimistisch, Minister für auswärtige Angelegenheiten: Landsthingsabgeordneter Edvard Brandes. Das Ministerium des Aeußcrn ist noch unbesetzt, da die für diese ausersehene Persönlichkeit sich int Auslande befindet. Minister für Kirche nnid Unterricht: Folkcthinasabgeordncter Pfarrer Keifer-Nielsen. Landwirtschaft: FolkethingÄlbgeordneter Bauernhofsbcsitzer Kr. Pedersen. Minister des Innern: Folkethingsabgeordncter Redakteur O v c r o d e. Minister für die öffentlichen Arbeiten, Handel und Schiffahrt, interimistisch: Bankdircktor Hassing-Jör- g e nf e n.
Das Urteil gegen die Mörder Schefket Paschas.
Die kriegsgerichtliche Verhandlung gegen die Mörder Mahmud-Schefkets dauerte bis 1 Uhr früh, dann wurde das Urteil gefällt, das darauf dem Sultan zur Bestätigung unterbreitet wurde. Die Verurteilten werden Montag früh an verschiedenen Stellen der Stadt gehängt. Tie Mörder Nazim, Hikmet und Abdur- rahman sind noch immer nicht verhaftet. Prinz Sa bah - Ed bin richtete an die Polizei ein Schreiben, in bem er mittcilt, daß er sich an einem sicheren Orte versteckt halte unb ruhig den Gang der Untersuchung verfolge.
Vom argentinischen Gefrierfleisch.
Die Mehrzahl der englisch-argentinischen Gefrierfleischgesellschaften werden in der nächsten Woche ihren Betrieb cinstellen.
Einweihung des 4. Ncmfmannzerholungrheims zu Sad-5alzhausen.
Bad-Salzhausen, 22. Juni.
Als ein Denkmal werktätigen Gemeinsinns unb ein Merkstein unserer sozialen Entwickelung steht das nunmehr in unserem Badeorte vollendete vierte Heim der Deutschen Gesellschaft für Kaufm an ns-Er- holungsheimc da. Es führt den Namen Ernst- Lud wi'g -He im. Gerade der Großherzog war es, der dem Plan der Gesellschaft sofort zustimmte und in dem idyllisch gelegenen Salzhausen den Bauplatz kostenlos zur Verfügung stellte. Kommerzienrat .Kloos-Nidda spendete ein weiteres Grundstück. Das Gebäude ist nur wenige Minuten vom Kurhaus entfernt und steht nahe der Straße nach Mdda. Es schmiegt sich an eine bewaldete ^Anhöhe und liegt lstrlb versteckt in dem schönen Tannenwalde. Von hier aus hat man einen herrlichen Ausblick über die Ebene und bis hin zu den Vorhöhen des Vogclsberges. Die Pläne zu dem .Heim hat Baurat Becker-Mainz entworfen. Das dreistöckige 'Bauwerk enthält im Erdgeschoß große Gr- fcNfchaftszimmcr und Wirtschaftsräunie, Spielzimmer, Räume für Bibliothek, Lesezimmer und dergl. mehr. In den beiden oberen Stockwerken befinden sich außer Wohn- räumen füfr‘ den Verwalter 70 Zimmer mit rund 100 Betten. Das Dachgeschoß enthält Räume fiir das Personal des Hauses. Tas Cfcbäubc ist mit allen (Sin rieb tun gen der Neuzeit versehen, besitzt Zentralheizung, Wasserleitung und elektrische Beleuchtung. Das Licht erlstilt das Heim von der Ueberlandzentrale Wolfersheim. Um die Gebäulichkeiten sind schmucke Anlagen entstanden, die in geschmack
voller Weise den umgebenden Naturpark des Tannenwaldes ergänze,: und ausschmücken. Tie Gesamtb au kosten belaufen sich auf nahezu 200 000 Mark. Jeder, der diesen herr- lich gelegenen Ort besucht, wird sich in dem Heim wohl unb behaglich fühlen. Es sind denn auch die Anmeldungen bereits sehr zahlreich ein gelaufen. Der Pensionspreis ist außerordentlich niedrig gefetzt und beträgt für den Tag 2,80 Mart für Wölbung, Verpflegung und ärztliche Behandlung. Tie Differenz zwischen den Selbstkosten und dem zur Erhebung kommenden Betrage wird durch Zuschüsse der Gesellschaft gedeckt. Das Henn gewährt männlichen und weiblichen minderbemittelten selbständigen Kaufleuten, sowie laufmännischen Angestellten und deren Familien Lllrf- nahme, ist also eine soziale Fürsargeeinrichtun g ersten Ranges. Die Grundsteinlegung fand am 24. September 1911 statt.
Nach IMähriger Bautätigkeit steht jetzt das Heim nun vollendet da, und konnte heute seine Weihe im Beisein zahlreicher Festgäste empfangen. Um l/al2 Uhr versammelte sich in dem Festzelt neben dem Heim eine stattliche Zahl' von Gästen, darunter der Vertreter des Großherzogs und der hessischen Staatsregierung, der Minister des Innern Exzellenz von Hombergk zu Vach, Geheimer Oberforstrat Walkte r-Tarm stad t, Provinzialdireltor Dr. U s i n g e r - Gießen, Landtagsabg. Breidenbach u. a. Tie Feier wurde durch den Choral „Das ist der Tag des Herrn" von der Kapelle der 116er eröffnet. Tie Begrüßungsrede hielt der Vorsitzende der Gesellschaft für Kauf mannserholungsheime, Kommerzienrat Baum-Wiesbaden, Nachdem er die Gäste und die verschiedenen Abordnungen begrüßt hatte, stattet er dem Großherzog Dank ab, dafür, daß er aus seinem Tomi- nialbesitz den Bauplatz zur Verfügung gestellt und gestattet hat, dem Heim den Namen Ernst-Ludwig-Heim zu geben. Sein Hoch galt dem Schirmherrn des Heims. Darauf spielte die Musik die Hymne. Unter Leitung des Lehrers Lenz- Geiß-Nidda trugen die vereinigten Gesangvereine aus Nidda unb Geiß-Nidda in schöner Weise das Lied vor „Tie Himmel rühmen des Ewigen Ehre".
Landtagsabg. Kommerzienrat Molt h a. n - Mainz hielt die Festrede. Er gibt einen Rückblick auf die Verwirklichung des sozialen Gedankens, der die vor kaum 3 Jahren gegründete Gesellschaft leite und drückt seine Befriedigung darüber aus, daß das Heim auf hessischem Boden entstanden sei als ein Werk sozialen Friedens unb sozialen Ausgleichs. Wie groß die Opferfreudigkeit des deutschen Kaufmanns- standes sei, gehe daraus hervor, daß seit dem dreijährigen Bestehen der Gesellschaft 1% Millionen Mark bar geschenkt, 700 000 Mark an Obligationen gezeichnet und 170 000 Mark an Mitgliederbeiträgen gezahlt worden sind. Es sollen insgesamt 20 Erholungsheime in den verschiedensten Gegenden des Reiches entstehen. Er spricht der Regierung und den Ständelammern Dank aus für ihr Entgegenkommen und die Unterstützung. Dann weift er auf den mächtigen Aufschwung von Handel und Industrie, auf die Notwendigleit einer starken Wehrmacht, auf das 25jährige Regierungs- jnbiläum und die Jahrhundertfeier hin. Begeistert stimmte die Festversammlung in das Hoch auf den Kaiser ein.
Vom Großherzig war inzwischen ein Telegramm cin- gelaufen, in dem er seine besten Wünsche für die neue Anstalt ausdrückte. Minister .Exzellenz von Hombergk zu Vach erklärte, daß Großherzog und Regierung in der Vollendung des HeimS ein Unternehmen von großer vaterländischer Bedeutung für das Reich erblicken. Ter Großherzog habe gerne das Protektorat übernommen und dem Heim seinen Namen gegeben. Der neue Bau sei ein neues Glied sozialer Einrichtungen int deutschen Vaterlande. Der Gesellschaft gebühre Dank, daß sie das idyllisch gelegene Salzhausen, bevorzugt habe. Zum Schlüsse übergab er im Auf tr age des Großherzogs dem Kommerzienrat Baum-Wiesbaden, dem Anreger und Gründer der Gesellsck)aft, das Ritterkreuz vom Verdienstorden Philipps des Großmütigen.
Glückwünsche überbrachten nunmehr: Bürgermeister Erck- Nidda, Beigeordneter Röper-Salzhausen, Rektor Prof. Dr. Eck namens der Landes-Universität Gießen, Kreisamtmann Freiherr von Graney-Nidda, Müller-Bad-Nauheim namens der Handelskammer Friedberg, Kommerzienrat Heichelheim namens der Handelskammer Gießen, Dr. Jung namens der Handelskammer Mainz, Kommerzienrat Trier namens der Handelskammer Darmstadt und ein Vertreter des Darmstädter Privatbeamtenvereins, dem es als einem der ersten Gäste im neuen Heim außerordentlich gefällt.
Unter den zahlreichen Glückwunschtelegrammen befanden sich solche von der Mainzer Handelskammer, Dr. Bamberger- Mainz, vom Hausabuud, aus München und vom Offizier- lorps des Pionierbataillons Nr. 25. Einen stimmungsvollen Abschluß fand die Feier intrd) den Vortrag deS Meder- ländischen Tankgebets durch die vereinigten Gesangvereine Nidda-^Geiß-'ilcidida in Begleitung der 116 er Kapelle. Um 1 Uhr erfolgte die Besichtigung des Heims, unb um 2 Uhlr fand im Kurhaus Festessen statt.
Der prozetz Spohr-Lachem.
Frankfurt a. M., 21. Juni.
Ter zweite Verhaudlungstag beginnt mit Verlesung des einen, rechtskräftig gewordenen Strafbefehls über 100 Mart gegen Dr. Spohr. Die Zeugin Frau Dr. Spohr wendet «sich gegen die Ausführungen von Professor Neißer, daß sie die Desinfektion nicht ordnungsmäßig ausgeführt habe. Aus Befragen erllärt sic, daß in der Krankenhausbaracke sogar gekehrt worden sei, so daß der Staub im Zimmer umhergeflogen sei. Auch sonst sei die Desinfektion in der Krankenhausbaracke sehr mangelhaft gewesen.
Die Plaidoyers.
Staatsanwalt Bertog ergriff sodann das Wort zum Plai- doyer. Es ist gestern, so sagte er, hier eine Reihe medizinischer Fragen erörtert worden, die nur zum Teil interessieren. Tie Aullage bat sich auf bestimmte Fälle beschränkt, nämlich auf die Erkrankung der Frau Tr. Strünkmann, der Vera Spohr, des Frl. Koch und ihres Dienstmädchens, des Dr. Dclosea und des Todes der Frau Funk. Ich teile die FäUe ein in die beiden Hausfälle (Frau Tr. Strünkmann und Vera Spohr) und in die auswärtigen Fälle. Es ist mir unverständlich, wie Dr. Spohr in den Fällen Dr. Strünkmann und Vera Spohr es wagt, eine Fahrlässigkeit zu bestreiten. Es klingt allerdings wie ein halbes Geständnis durch Dr. Spohrs und seiner Frau Angaben, wenn sie sagen, daß sie nur deshalb keine Anzeige erstatteten, weil sie Angst vor der KrankenhauÄehmidlung hatten. Das heißt also, daß sie das, was sie taten, eigentlich nicht tun dursten. Er ist schuldig, in fünf Fällen sich der fahrlässigest Körperverletzung und in einem Falle der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht zu ljabeu. Er läßt Frau Dr. Strünkmann in sein Hans, in sein Krankenzimmer, gibt ihr die Hand unb unter- l>ält sich mit ihr. Das ist auch eine grobe Fahrlässigkeit: er, als Mediziner, mußte sich die Folgen vorstellen. Ter zweite Hausfall liegt nicht minder schver. Tr. Spohr falt seine Kinder zu früh aus Gießen zurückkehren lassen, Frau Strünkmann lag noch schwer krank. Er hat sich also der fahrlässigen Körper^ Verletzung gegenüber seiner eigenen Tochter schuldig gemacht. Aehn-
lich liegen die drei anderen Fälle, in benen ein kausaler Zu- ammenhang sicher feststeht. Kein Mensch ist in der Lage, mit zwingender Gewißheit zu sagen, wie das Gift umhergeflogen ist. Sämtliche Sachverständige — außer Dr. Böing — haben erklärt, paß die Krankheit, die in den benachbarten Käufern aus- brach, auf die Erkrankungen im Hause Spohr zurückzuführen sind. Nun wird mir eingewotzstn werden, daß die Seuche auch aus- gebrochen wäre, wenn die Leute ins Krankenhaus gekommen wären. So ist aber die Frage schief gestellt. Bei den Angeklagten handelt cs fisch darum, ob sie die beschränkten Pockenfälle in der Nähe ihrer Wohnung durch ihr Verlialten gefördert lMben. Es ist eine ganz andere Frage, ob auch vom Krankenhaus aus Pockenfälle sich hätten verbreiten können. Wäre das geschehen, o hätte der Staatsanwalt sofort geprüft, ob die Krankenhausbehandlung eine Fahrlässigkeit verursachen könnte. Die Fahrlässigkeit Dr Spohrs bestelp aus drei Momenten, erstens aus seinem eigenen Verhalten vor und nach der KranklM, zweitens aus der ma ng el haften Absperrung des Hauses unb drittens aus der Unterlassung der Anzeige. Grob fahrlässig war fein Verhalten auf der Veranda. Er hat mit der Schere Körperteilchen entfernt, fortgeworfen unb sofort infiziert, woran die Nackbarfchast Anstoß nahm. Er mußte damit rechnen, daß die Hautfetzchcn durch den Wind fortgewetzt werden konnten. Eine weitere Fahrlässigkeit liegt darin, daß er seine Kinder ohne Vorsichtsmaßregeln nach Gießen fahren ließ. Nun zu der mangelhaften Msperrung des Hauses. Die Hausvstege war berarr, daß trotz aller Absperrung eine Reitze von Besuchern, wie her Ehemann Strünlmann, Professor Schiveninger, Oberst Spohr, die Putzfrau als Besucher des HauscS geduldet wurden. Es ist fahrlässig, daß Tr. Spohr den Verkehr mit der Außenwelt nicht unterbrochen hat. Ferner war die Tesinsektion mangelhaft. Frau Tr. Spohr, die das Höchste geleistet hat, war doch nicht zur wirkungsvollen Tesinfektion so geeignet, wie ein geschultes Personal. Als sich Dr. Spohr gesund stitzlte, ist die ^Dcscnfckrion ansgesührt worden, obwohl Frau Strünkmann, die Trägerin des Krankengiftes, noch krank war. Fahrlässigkeit ist ferner, daß Tr. Spohr in die Schweiz reiste und sich inn nichts kümmerte und so feiner Frau die ganze Verantwortung überließ. Eine außerordentlich grobe Fahrlässigkeit liegt in der Nichtaufstärung seines eigenen Dienstmädchens. Die dritte Unterlassungssünde ist die Nichtcrstattung der Anzeigcpflicht. Sie stellt nur ein Minimum für den Arzt bar. Auch der Tod der Frau Funk ist auf die Pockenerkrankungcn zuriickzufützren. .
Was Dr. Bachem betrifft, so war er mehr das Obickt in den Händen Dr. Spohrs, was strafmildernd in Betracht zu ziehen' ist. Er hat sich beziüglich her Fran Strünkmann und der Vera Spohi' schuldig gemacht. Er fühlte sich als Assistent Dr. Spoh>rs: wär er cs aber nicht, so war er als Arzt anwesend. Er mußte siich sagM, daß hier nicht energisch eingegriffen wird.
Tas Strafmaß gegen die beiden Angeklagten ist nicht ganz einfach zu finden. Tr. Spohr ist auf der einen Seite hart dadurch bestraft worden, daß er selbst krank wurde, daß seine Praxis durch die öffentliche Verhandlung geschädigt ist, daß seine Fran seelisch erregt ist, und daß vielleicht ein gewisser Fanatismus vorliegt. Zu seinen Uugunsten spricht aber die außerordentlich große Fahrlässigkeit. Wenn die Anllagebelwrde, die ich als durchaus objektive Behörde ansehe, das Für unb Wider abwägt, so sinkt die Wagschale sehr zu Ungunftcn Tr. Spohrs. Verletzt ist die Masse des Publikums. Es hätte eine ungeheure Gefahr für das Publikum entstehen können. Dem Walten einer gütigen Vorsehung ist es zu danken, daß. nicht mehr Unglück entstanden ist. Mit Rücksicht auf die außerordentliche Gefährdung des Publikums n nd die grobe Fahrlässigkeit beantrage i ch gegen Dr. Spohr sechs Monate, gegen Dr. Bachem zwei Monate Gefängnis.
Ter Verteidiger Rechtsanwalt Tr. <5 fetten Reimer ist der Ansicht, daß Dr. Bachem sich keiner Fahrlässigkeit schuldig gemacht bat. Er war nicht als Assistent oder als behandelnder Arzt im Spohrschen Hanse, sondern lediglich als junger Mediziner, um etwas zu lernen. Er hatte nicht das Recht, sich irgendwie einzumischen. Was Tr. Spohr anlangt, so ist der ursächliche Znsammenlsting zwischen bei- Erkrankung Dr. Svohrs und den Erkrankungen der Frau Tr. ©trün'hnamt und dcr Vera Svobr gc geben. Mit der anderen Gruppe der Erkrankten bcstekst aber fein Zusammenhang. Tie Frage der Uebertragung ber Pocken erkranklingen ist in ber Medizin nicht geklärt. Wir haben rn Tcutschlanb Seuchen gehabt, wo sich die Krankheit trotz aller Maßnahmen der Behörde weiter verbreitet hat. Im vorliegenden Fall läßt sich nicht nachweisen, daß durch irgend eine Nachlässigkeit Tr. Spohrs eine weitere Pockencrkranknng entstanden ist. Wir wissen nicht, wie sich h as Pockengist verbreitet. Man kann nicht einen Menschen beftrafen, wenn durch irgend einen Zwischenfall neue Erkrantnngen entstehen. Im Fall Vera Spohr liegt keine Fahrlässigkeit vor. Nun saat der Kreisarzt, wenn er die Erkrankung Tr. Spohrs erfahren hätte, so hätte er sofort die Ueberführnng ins Krankcnhans verfügt, denn ,jeher Erwachsene müsse in bic Baracke". Tann hätte er gegen das Gesetz verstoßen, denn die lleberfübrung darf nicht verhängt werden, wenn in der Behausung des Kranken die erfordei-lichen Ein- rid-,hingen getroffen sind und wenn der behandelnde Arzt sie-ohne Sckiädignna des Kranken nicht für zulässig erachtet. Die nöti = gen Vorkehrungen warenalllegetroffen.Dr. Spvhr, der sich selbst behandelte, hätte geaen die Ucberfichrung Widerspruch erhoben. Der Kreisarzt hätte sich also schuldig gemacht, wenn er au5 Gründen ber Zweckmäßigkeit die U eher sie delung Tr. Spohrs ins Krankenbans verfügt hätte. Tnrch Unterlassung der Anzeige ist also, so legte der Verteidiger naher dar, keine Schntzmaßrägel unterblieben. Wäre Tr. Spohr ins Krankenhaus geschafft worden, so hätte das auch nichts genützt. Ter Kreisarzt hat in seinem Bericht in den Polizeiaktcn ausdrücklich bestätigt, daß die A b s o n d e r u n g s - und T c s i n s e k t i o n s m a ß n a h - men i m Spohrs ch e n Haus in durchaus genügender Weise erfolgt waren. Es wäre vielleicht im Fall Spohr und Backum außer ben Strafbefehlen nichts geschehen, wenn nicht die öffentliche Meinnng von dem Aerztlichen Verein angefacht worden sei, der Artikel in bic Zeitungen brachte Ter Verteidiger hebt hervor, daß der eine Strafbefehl rechtskräftig genwrben ist, unb ersucht das Gericht, eingehend die Frage des Verschildens zu prüfen. Von einer fahrlässigen Körperverletzung ober Tötung könne keine Rede sein, höchstens hätten sich bic Angellagtcn eines Vergeh cm s gegen das Seuche n g e s c tz schuldig gemacht.
Staatsanwalt Bertog zielst bezüglich Dr. Bachems anßerdem noch den § 327 des Strafgesetzbuches an, wonach die wissentliche Verletzung der Mspcrrungsmaßnabmen bestraft wird, unb beantragt gegen Dr. Bachem eine Erhöhung der Gefängnisstrafe von zwei auf brei Monate.
Rechtsanwalt Dr. Svohr weist im Eingang seines Plaibopcrs auf bic Schwierigkeit hin, die bezüglich der Uebertragung dcr Becken in der Literattir herrscht unb vertritt bic Ansicht, baß die Pockenfälle in der Nachbarschaft mit den Pockemällen im Spohrschen Haus in keinem Zusammenhang stehen. Wenn ein Zusammenhang möglich sei, so könne man nur an eine Luft - Übertragung denken. Der Verteidiger legte eingehend dar, daß bic Angeklagten keine Fahrlässigkeit trifft, unb zitiert einen aestern verlesenen Ausspruch von Robert Koch, der sich über den Versuch von lückenloser Isolierung im Krankenhaus bei Vvckcn- crfranFungcn lustig gcmächt habe Ter Verteidiger führt aus, daß cs aenen die Uebcrtraguna ber Bocken durch die Lust kein sicheres Mtttel gebe und plädiert auf Freisprechung von der Anklage ber fahrlässigen Körperverletzung unb fahrlässigen Tötung.
Das Urteil,
das stach fast 2V2ftünbiger Beratung gegen 2 Uhr verkünbet wurde, erkennt gegen Dr. Spohr unb Dr. Bachem wegen Ueber- tretung bes Seuchengesetzes auf je 300 Mark Geldstrafe.
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^rlah. Viel n Greife eingedrn ininberroertig fi ;'ii klärend zu M Vorträge ■liihmbme von immer wieder i lotndie der Bm "hi' der auch ss , dlns Vemnl 'and unter Leiti Greins .Eintr, Mten die Anii uisl^vnnn Ml uuewöller Lick Ader Volksieb ^'chelbach, lieb, ^.''llerbnrschei, Wil sie bei eii | heftigen
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