Ausgabe 
10.9.1913 Zweites Blatt
 
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en ließen, die et ft von dein

von Zivilprozeß und bürgerlichem Recht. Bon c ^teil-

Lu ftsctzi-fahrt.

Sturz eines Fliegers.

Johannisthal, 9. Sept Der Fokferpilot Ringer, der heute morgen um 6.29 Uhr aufgestiegen ist, um sich um die Prämie der Nationalflnqspende zu bewerben, ist heute um 6.38 Uhr in der Gegend von Rudow am Teltowkanal aus 200 Meter Höhe abgestürzt. Ringer ist tot, sein Apparat wurde vollständig zertrümmert.

binbung von _

seinen Werken nennen mir fein mehrfach aufgelegtesHi Prozeßpraktikum" und sein großes Lehrbuch des Z

Gedern, 8. Sept. Am gestrigen Sonntag hielt in dem idyllisch gelegenen Vogelsberger Städtchen Gedern, dem allen Stammsitz der Fürsten Wernigerode, der Oberhessische Mtssionsverein seine diesjährige H a u p t t a g u n g ab. Ten MorgengotteSdtenst hielt Missionar Gsell, erst für Erwachsene, dann für Kinder. Um X2 Uhr begann dann der FestgolteSdienst, In dem der Vorsitzende deS Verein?, Dekan Guß mann, Kirch­berg, sprach von dem MissionSemtefeld, das reif ist zur Ernte. Tie Nachfeier wurde im Saal deS Löwen abgehalten. Ter Regen deS vorhergehenden TagS ließ trotz des schönen WetterS ein mehr­stündiges Sitzen im Freien nicht ratsam erscheinen. Doch and) so wars schön: Reden und Lieder erklangen, Missionar Gsell ließ .feine' Ernte sehen: Götzen und Amulette von den bekehrten Heiden: Herr, wir brauchen sie nicht mehr, hatten sie ihm gesagt, als sie sie ablieferten! Und als er in seiner begeisternden Art zum Schluß die Bitte um Hilfe an uns richtete, da war4 nicht um­sonst, ich sah manches Silberstück auf dem Teller leuchten. Noch eine andere Frucht hat bet Tag getragen. Zur Feier de- Festes hatten sich außer dem fein durchgebildeten Gedener Männerchor zwei auswärtige Kirchengesangvereine auS dem Dekanat der von Ober-Seemen und der von Wingershausen, eingestellt, sie fangen auch in der Nachoersammlung. Tie Lieder der beiden Chöre haben so fröhlich in die Herzen hineingeklungen, daß am Schluß der Wunsch laut wurde, auch in Gedern selbst einen solchen Kirchen» gesangverein zu besitzen. Zwischen den beiden Vereinen selbst aber ist in Gedern Freundschaft geschlossen worden, die nun im Lauf der nächsten Zeit vielleicht zu einem festen Bund Vogelsberger Kirchengesangvereine ausgebaut werden soll. Ter am wenigsten hervortrat und doch die Hauptarbeit trug der LrtSgeistliche Hofprediger Widmann, der das ganze Fest vorbereitet und ge­leitet hat, hat sich den Tank aller Festteilnehmer verdient.

ICircbe un& Schule.

Ergebnis der evangelischen Kirchenkollekte für die MiffionSfpende.

Die am Regierungsjudiläum bes Kaisers am 15. Juni b. I. in den evangelischen Studien Preußens eingesammelte Kirchenkollekle zugunsten der christlichen Missionen tn den deutschen Kolonien und Schutzgebieten hat ben sehr erfreu­lichen Ertrag von 169 812.05 Mk. ergeben. Dieser Gesamt»

Gießener Strafkammer.

Gießen, 9. September 1913. Füns Frauen auf der Anklagebank.

In dem Schwurgericht-saale fand vor der Strafkammer die Verhandlung gegen die Ehefrau H. I., deren lebige Schwester, die 27 Jahre alte L. K., ihre Schwägerin Ehefrau L. K. geb. V., die Witwe A. V. und die Ehefrau W. K., die Tlutter der beiden

betrag setzt sich aus folgenden Teilbeträgen aus den ein­zelnen Lanbesreilen zusammen: Ostpreußen 7171.70 Mk., Vestpreußen 4427.56, Brandenburg 23 837.04, Pommern 17 623.44, Posen 7578.75, Schlesien 9918.00, Sachsen mit Wernigerode, Stoklbera und Roßla 18887.27, Westfalen 17 988.13, Rheinprovinz 18 321.15, Schleswig-Holstein 8099.45, Hannover 26174.75, Hessen-Nassau 9784.81 Mk. Bekanntlich ist auch in einigen außerpreußischen Landes- teilen die Kirchenkotlette erhoben worden, deren Ergebnis noch nicht feststeht, so daß der Gesamtertrag sich noch erhöhen wird. Im Anschluß daran sei noch bemerkt, daß das Endergebnis der evangelischen Sammlung sich nach dem Stand vom 8. September auf 3 441597 02 Mk. beläuft: rechnet man noch dazu den Ertrag der katholischen Samm­lung mit 1300000 Mk, so beträgt das Gesamteraebnts der Nationalspende zum Kaiserjubiläum 4 741 597.02 Mk.

bei dem Umtausch nie den Einkaufszettel vorlegen konnten. 'Gleich­wohl wagten es die Derkäuferrnnen nicht, der Loche nachzugehen, )a sie fürchteten, die Kundinnen w verlieren. Ihre TiebeSzüge brachten ihnen reiche Beute. 3 T i s ch e im Gericht-saal sind mit allen möglichen Gegenständen beladen, die größtenteil- von liebstählen bei hiesigen Geschäftsleuten herrühren ober doch dieser Herkunft dringend verdächtig sind.

Ihr Schicksal ereilte die Angeklagten in dem Geschäft deS Schneidermeisters Georg Hildebrand in der Marktstraße Hier ivar man au' die fortgefeyten Diebstähle aufmerksam geroorben nnb der Verdacht auf bie Angeklagten gefallen. Als tm Oktober v. Js. die Angeklagten: Ehefrau I., L. Ä. und Edefrau L. SL die sie oebienenbe Tochter HS nach oben zur Herbeiholung von Lteif- moll geschickt halten, wurden sie während der Abwesenheit bet Nädchens beobachtet, wie sie Gegenstände auS dem Laden in ihre Handtaichen steckten. Von einem herbeigeholten Lchuymani' wurden sie auf die Polizei geführt, wo sie aber die Tat hartnäckig in Abrede stellten. Die in ihren Wohnungen vorgenommenen Haussuchungen förderten stark belastendes Material zu Tage und führten auf die Spur der übrigen Tiedstähle.

Tie Strafkammer erachtete die Angeklagten Ehefr. I. u. L. K. deS fortgefegten gemeinfchastl. Diebstahls für übedübrt in den Gefchäften des Schneidermeisters Georg Hildebrand, der Eugenie Seuling, der Emma Seng und des SchuhwarenhändlerS Springmann; die An­geklagten L. und Ehefrau L- SL derfelben Tat in dem Geschäft vor I. Heilbronner und bie L. K. auch in bem Geschäft von G. Hilde- branb. Freifprechung erfolgte hingegen wegen ber Diebstähle in den Läben Ncwack, Bernhard, Salomon nnb Springmann in einem Falle.

An Strafen wurden auSgefprochen: gegen die Ehefrau I. u. L. K. je 10 Monate Gefängnis, gegen die Ehefrau L. K. 4 Monate, gegen bie Ww. 93. 3 Monate nnb 1 Woche nnb gegen bie alte Frau K. wegen Begünstigung 1 Woche Gefängnis.

Die Angeflagten, die während ber Verhanblung auch den gravierendsten Aussagen gegenüber ihr hartnäckiges Leugnen nicht ausgaben und keine Spur von Reue ober Scham zu empsinben schienen, nahmen baS Urteil mit Gleichmut auf. Eine große Menschenmenge, bie sich zur Verhandlung emgehmben hatte, be­gleitete sie beim Verlaßen beS GerichtSgebäubeS.

Dom Manöver des (8. Armeeforps.

fc. Division-st absyuarticr Bi r sie in, 8. Sept

In bem Länberstrich, brr von den Orten Wächtersdach, Bir stein, Freien-Sleinau, Lppertz, Schlüchtern unb bem Kinzigsluß begrenzt roirb, finben die diesjährigen Herbstübungcn der Groß- herzoglich Hessischen 25.) Division unter ber Oberleitung »hreS Kommanbeurs, des Generalleutnants v. Plüskow, Erzeltenz Generalstab. Hauptmann v. Keim und Hauptmann Freiherr v. d. Osten gen. Sacken vom 8.13 September statt. Am 9. Sep­tember nahmen in diesem Gelände bie Herbstübungen ber 25. D i - Vision ihren Anfang.

Den Hebungen liegt solgenbe allgemeine Kriegslage au Wrunbc:Rote" Truppen sind am * September über Din- deckenFriebberg im Vormarsch gegenblaue" Truppen, die von Lauterbach auf SchottenGebern vorgegangen. Rach ber für Blau" für den 9. September au-gegebenen besonderen Kriegslage, war die verstärkte 50 Jnsanteru-Brigade, be­stehend aus den Infanterie-Regimentern 117 und 118, der 3. und 5. Eskadron Dragoner 24, bem Feldartillerie-Regimenl Nr. 25, ber 3. unb 4. Kompagnie Pioniere 25, sowie Kolonnen unb Trains unter ihrem Führer bem Generalmajor Freiherr o. Speßhardl als linke Flügelkolonne derblauen" Truppen am 8. September von Großenlüder über Freiensteinau vormarschiert und hatte am Abend mit den vordersten Infanterie-Sicherungen Ober-Reichenbach er­reicht. Die Sicherungen der Nachbarkolonnen deS 18. Armee­korps standen bei Gedern und Ober-Seemen.

Nach der fürRot" abgegebenen besanderen Kriegs­lage war dierote" verstärkte 49. Infanterie-Brigade, bestehend aus den Infanterie-Regimentern 115, 116 unb 168, ber 1., 2. und 4. Eskadron Dragoner bem Felbartillerie-Regiment Nr 61, ber 1. und 2. Kompagnie Pioniere 25, 1 Fernsprech-Abteilung, sowie Kolonnen und Trains unter ihrem Führer bem Oberst v. Trotta, gen. Trevben, ftommanbeur bes Jnsanterie-Regi. ments Nr. 116 über Hanau auf bett rechten Flügel derroten" Truppen »orgefuhrt worben unb hatte am Abend beS 8. Sep­tember beim Ueberyang zur Ruhe mit ber Borhut Mittel-Gründau mit dem Gros Nteber-Gründau erreicht Vorderste Sicherungen bei LiebloSHühnerhofHain-Gründau und aus der Straße nach Vonhausen. Im Laufe des Abends gingen beim Oberst v. Trotta in Nieder-Gründau folgende Nachricmen ein: Korvsbesehl für den 9. September. Feindliche starke Kolonne aller Waisen hat nut vordersten Truppen Ober-Seemen und Gedern besetzt Oestlich dieser Kolonne ist bisher vom Feinde nichts gemeldet worden. Tie verstärkte Korvs-Kavallerie-Brigade hat am 8. September nach­mittags die Höhen bei Usenborn unb Orlenberg besetzt. Die Armee greift an. Dasrote" Armeekorps marschiert morgen vormittag 7 Uhr auS Gegend Stockheim aufbrechend über Bleichcnbach und SelterS auf Gelnhaar und Lißberg vor, um den Feind anzugreisen Die verstärkte 49. Infanterie-Brigade hat den Angriff des Armee- KorpS zu unterstützen. Am 8. September 9 Uhr abends meldete Fernvatrouille Hanau-Gelnhausen-Freiensteinau-Großenlüber. daß eine feindliche Kompagnie Oberreichenbach 3,45 Uhr nachmittag- besetzt und feindliche Infanterie an ber Straße Radmühl- Ober- Reichenbach am Westrand des Waldes gegen 4 Uhr Biwak bezogen.

Der Großherzog von Hessen bat die gesamte Generalität unb sämtliche Stabsoffiziere der 25. Division auf den 18. September zur Tasel im Residenzschloß -u Darmstadt besohlen.

Prozesses".

Breslau. Wie dieHochschulkorr." erfährt, hat der Privatbozent Lic. theol. Johannes Herrmann in Breslau einen Ruf auf ben Lehrstuhl ber alttestament- lichen Theologie an ber Universität Rostock als Nachfolger von Prof. Sellin erhalten.

Ter Leipziger Strafrechtelehrer, Wirft Geheiiuerat Erzellenz Professor Dr. jur. et theol. Adolf Wach feiert am 11. Sep­tember feinen 70. Geburtstag. Im Jahre 1869 wurde Wach als ordentlicher Professor nach Rostock berufen, kam 1871 nach Tübingen und 1875 nach Leipzig. Seit Einführimg der ReichSjustizgefetze (1879) war er auch HilsSrichter in Zivilsachen am Leipziger Land­gericht.

Geheimer Rat Dr. theol. et phil. Theodor Ritter vonZahn, orbentl. Professor bet einleiteiibeii Wissenschaft unb ber neutefta- menllichen Exegese an ber Universität Erlangen, ist zum auS- wattigen Mitgliebe der philologisch-historischen Klasse ber König!. Gesellschaft ber Wissenfchaften in Göttingen gewählt unb Aller­höchst bestätigt worben.

Die 8. internationale Konferenz zur Et- forfchung ber KredSkrankheit hat beschlossen, ihre nächste Tagung im Iahte 191,6 in Kopenhagen abzuhalten.

ersten Angeklagten statt. Währenb ber Angeklagten W. K. nur Begünstigung ihrer Tochter L. zur Last gelegt wirb, fieben bie übrigen unter ber Anklage beS wrtgeseyten BandenbiebstahlS, be­gangen in ben Iahten 1911 unb 1912 in vetschiebenen hiesigen Labengeschästen. Zu ber Verhanblung sinb 39 Zeugen geloben, zumcist Verkäuferinnen, Labeninhabet unb Labeninhabetinnen. Ihre Aussagen eil trollten ein Bilb von bem Vorgehen ber Angeklagten, wenn sie auch sicherlich nicht alle Fälle umfaßten, in benen bie Angeklagten auf Raub ausgegangen waren.

Tarnach verfuhren sie in ber Weise, baß sie sich zu zweit ober ju brüt in ben ersten NachmittaaSstunben in ein Geschäft be­gaben, sich hier entweber Waren uorle, ' '

Vager ober einem anberen Raume herbeigehoit werben mußten, ober an ben vorgelegten Waren alle möglichen Ausstellungen machten unb bie Verkäuferin zur Herbeiholung von mangelfreien Waten nötigten unb bann währenb ihrer Abwesenheit bie Dieb- idhle begingen. Tie gestohlenen Lachen tauschten sie später gegen paflenbe um, wo eS in einem Geschäft allerdings auffiel, baß sie

Universitäts-Nachrichten.

Prof. Konrad Hellwig f. Im Alter tun 57 Jahren ist, wie bereits gemeldet, der o. Professor an der Berliner Universität Geh. Justizrat Dr. jur. Konr. Hellwig gestorben. Sein Lehrauftrag umfaßte römisches Recht, bürgerl. Recht, Zteilprozeßrecht. Geheimrat Hellwig stammte aus Zierenberg bei Kassel. 1882 wurde er Gerichts­assessor und habilitierte sich un Herbst 1883 in Leipzig. Ostern 1885 folgte er einem Rufe als a. o. Professor nach Rostock als Nachfolger von Rudolf Merkel, siedelte im Herbst desselben Jahres als Ordinarius nach Gießen als Nach­folger von Rudolf Stammler über, kam 1886 nach Erlangen als Nachfolger von Lothar Seuffcrt und 1902 nach Berlin an Stelle des verstorbenen Professors Pernice. Ter Schwer­punkt seiner wissenschastlichen Tätigkeit liegt in der Ber-

Beschllme gesoßt wurden. Hierauf erßattete der Vorsitzende den Jahresbericht.

lieber das Hauptthema der diesiährigen Berfammlung, die Neuordnung deS Verfahrens wegen

Dien st vergehen ber Geistlichen und Bildung besonkcrer lfstrichtshöse für dieses Verfahren sprachen Psatrer Wahl iEssen- unb Pastor Richter (Marienselbe- unter Vorlegung von Leitsätzen, bie sich auch mit bem Fall Traub befassen.

In Den Leitsätzen Wahls wirb ausgeführt: Tie Pfarrervereine Txibeit sich feit 1905 mit bieser Frage beschäftigt. Während im 'Jahre 1909 Das Jrrlehregesetz zustande kam, ist es für die übrigen Tiszirlinarverfahrcn bei ben Vorschriften von 1886 verblieben, was wiederholt mit Bedauern sestgestellt wurde. Wenn wir erneut ein Borgehen in dieser Sache ins Auge fassen, sind wir durck Sor» kommmsie in den letzten zwei Jahren wie der Fall Traub nicht dazu bestimmt unb veranlaßt, wohl aber wirb durch sic die Unzu­länglichkeit des derzeitigen Zustandes umso klaret ins Licht ge­stellt. Tiefe Unzulänglichkeit birgt eine dreifache Gefahr in sich: einmal die Des unzureichenden Rechtsschutzes für Pfarrer, sodann bie Bloßstellung der kirchlichen Behörden und schließlich die Ge­fahr einer Beeinträchtigung einer tatkräftigen Handhabung ber kirchlichen Disziplin. Eine Reform beS derzeit geltenden Tisziplmar- Derfahrend erscheint baldigst und ohne Abhängigkeit von etwa kommenden staatlichen Beamtenaesetzen erwünscht und erforder­lich, weil der gegenwärtige Rcchtszustand dem Rechtsbewußtsein unfcrrr Zeit und ben Gepflogenheiten der Gegenwart nicht mehr entspricht unb unerträglich ist. Alle Reformvorschläge haben sich t>or einseitiger Rücksichtnahme zu hüten und nur das Ganze des kirchlichen Lebens im Auge zu behalten. Tic Eingabe der preußi­schen Pfarrervereine von 1908 erscheint ber Hauptsache nach auch Heute als geeignete Grundlage Es sollte beschlossen werben: eine .Kommission, am einfachsten bie schon früher bestellte, wird mit der schleunigsten Nachprüfung und Ueberarbeitung der Vorschläge beauftragt und der Vorstand ermächtigt, das Ergebnis nach -rechtzeitigem Benehmen mit der KirchenbeHörde, aber unabhängig won deren Stellungnahme - als Unterlage für entsprechende Anträge bei der nächsten Generalsynode an sämtliche Provin- zialsvnoden einzureichen.

Der zweite Vortragende, Pastor Richter (Marienfelde^ emp­fahl folgende Leitsätze: Bei geringeren Vergehen wird das Kon­sistorium fungieren, als Berufungsinstanz der Oberkirchenrat. Diese Instanz kann Ordnungsstrafen lWarnung, Verweis, Geldstrafen bis zu 100 Mk.) verhängen. 6k*gen das Urteil des Oberkirchen­rates kann das Urteil des Disziplinargerichts erster Instanz an- gerujen werden. Bei schweren Verfehlungen tritt der Gerichtshof erster und zweiter Instanz ein, wofür der Redner eingehende Vor­schläge machte. AlS Mitglieder ber ersten Instanz sollen u. a. in Betracht kommen ein Angehöriger des LberlandeSgerichts der Provinz, ber vorgesetzte Generalsupcrintendent, em Mitglied der Generalsnnobe, ein Professor der Theologie an der Provinzial- umoerhtnt und ein Kirchenältestcr, dem der zweiten Instanz u. a. ein Mitglied des Kammergerichts, der stellvertretende Präsident des Oberkirchenrates und im übrigen die Mitglieder wie in der ersten Instanz, jedoch auch noch ein Mitglied der Generalsynode. Kein Mitglied der zweiten Instanz soll in der ersten Jnsiam beteiligt gewesen sein. Tie Einleitung des Verfahrens wird durch die üorgcjeytc Kirchenbehörde beim DisAiplinargericktsbof bean­tragt, welcher die Voruntersuchung anordnet. Die Bersetzaing in ein anderes Amt soll nur Anwendung finden, wenn ein Pfarrer ohne bösen Vorsatz durch unvorsichtiges Betragen das Vertrauen ber Gemeinbe verloren hat. An Stelle einer solchen Versetzung kann nach Wahl die Emeritierung zugestanden werden. Bei der Strafe ber Amtsenthebung verbleibt die Anstellungsfähigkeit und ist Ruhegehalt zuzubilligen. Dienstentlassung soll nur in solchen

i, die ben Betreffenden bx- Amtes unwürdig machen. Tie Vollstreckung der Strafe gebührt der kirchlichen Behörde. Tie mündliche Verhandlung unter Anwesenheit des Angeklagten ist in beiden Instanzen obligatorisch. Als Verteidiger sind nur Evan­gelische, aber außer den Rechtsanwälten auch Theologen und andere nach dem Ermessen des Gerichtes geeignete Personen zuzu- lassen. Der Verteidigung ist Einblick in die Akten des Ermitte- lungsversahrenS unb in die Personalakten zu gewähren. Jeder Schuldspruch erfordert eine Zweidrittel-Majorität.

Nach einer kurzen Aussprache wurde von der Versammlung fast einstimmig beschlossen, die Angelegenheit dem weiteren Vor­stand zu übenveisen und unter Hermiziehung der beiden Referenten und aller Vorsitzenden der Vrciifnfrfxn Vereine die Angelegenheit durchzusprec1>en und der ('Generalsynode zu unterbreiten.

Hierauf wandte sich die Tagung dem Thema:

Versetzung im Interesse des Dienstes" zu Viarrer Troß (Berlin) empfahl folgende Leiffätze: Durch Einführung der Bersetzbarkeit der Geistlichen im Interesse des Dienste- würden den Zkirchenbehörden neue schwere Verantwort­lichkeit nnb neue für ihr Ansehen und eine gesegnete Wirksamkeit gefährliche Schwierigkeiten envacksen. In die Gemeinden würde neuer Anlaß zur Abwendung vom gciftlicfxm Leben hineinge­tragen Für die Pfarrer werden Hindernisse in ihrer Wirksamkeit geschossen Tie Srliwicrigkeiten, welchen durch die Emsührung ber Bersetzbarkeit der Geistlichen im Interesse des Dienstes be­gegnet werden soll, lassen sich meist durch persönliche Beeinflus­sung bes Pfarrers seitens des Generalsuperintendenten, des Su- veiintenbcnten oder erfahrener Amtsbrüdcr beheben. Die tvcnigcn schlechten Fälle, die sich nicht in erwünschter Weise erledigen lassen, kommen im Vergleich zu den Uebelftänden die entstehen können, nicht in Betracht Die Vereinigung preußischer Pfarrer­vereine errtärt sich gegen die Einführung der Bersetzbarkeit der Geistlichen im Jntercsfe des Dienstes.

Tie Leitsätze wurde ohne Erörterung angenommen.

Zum Schlüsse sprach bann noch Pfarrer Röhrig (Potsdam) über die Frage:Wie können die preußisclzcn Pfarrvereine die P s l e g e der religiösen Kunst sördern Helsen'?" Er sühne ans, daß die Pslegc der Kunst eine ber wichtigsten Ausgaben des deutschen Psanerstanbes sei unb baß dieser sich in hingebenster Weise daran betätige. Tie Kirche brnurfK* die Kunst und deshalb sollte auch weiterhin ans diesem Gebiete alfrö mögliche getan werden.

Es wurden sodann bie Leitsätze des Vortragenden angenom­men, in denen er besagt: Die Pfarrvereine, die in bankenswerter Weise langst bie Pflege ber religiösen Kunst fördern helfen, wer­den flebeten, bei ihren Tagungen fragen ber religiösen Kunst be- terfrfKn ui lassen. Anlch Pfarrersrauen unb Lehrer sollen dar­aus binarbeitrn unb in bett Gemcinbeu den Geschmack für die Kunst au wecken hieben. Hierzu werden empfohlen Kurse für die religiöse Kunst, Ausstellungen und Kirchenbesichtigunaen, Vorträge mit Lichtbildern usw Ter Pfarrverein spricht sich dahin aus, daß ein Svnodalvertretn- gewählt werde, der die Frage der religiösen Kunst Vertrete. Auch die Ausbildung der Studenten in der religiosev Kunst und die Errichtung eine- Museums für religiöse Kunst zunächst in der Landeshauptstadt und später auch in jeder Provinzialhauptstadt sei zu erwägen.

Damit waren die Beratungen des preußischen Psarrer- taget beendet.

märfte.

lc. Franlfurt a. M. Schwelnemarktberlchk vom 10. Sept. Aufaetrieben waren 1365 Schweine. VoQfleilcftlge Schweine von 80 bi- 100 ki? Lebendgewicht 68.0066.' 0 9Mfw Schlachtgewiä t 82.0083.00 Mk., vollsteischige Schweine unter 80 kg Lebendgewicht K3.0065.50 OJlt, Schlachtgewicht 80.00 88/ 0 Mk.; uolb'lcil f : Schweine von 100120 kg Lebendgewicht 63.0066.00 TIL, Schlachtgewicht 81.00M3 TIL: vollsteischige Schweine von 12° bi- 160 kg Lebendgewicht 62.0065.00 Tlt, Schlachtgewicht 8088.00 Mk. beschatt rege, bleibt Ueberstand.

le. Frankfurt a. W., 10. Sept. (Cda.-Ielegt. beiGlei. 91 tu.') Amtliche Notierungen ber heutigen Frucht markt urei '. Wetzen (hiesiger) Tlf. 20.0000.00, Kurhessis her i1 f. 20.0000.00. Wetterauer Mk. 00.0000.00. Roggen ( iesiger) Mk. 16.50 bl. OO.CN', GersteiWetterauer) Mk. 16.0017.0'», Gerste, kranken, Vtälzer, Rieb Tlf. 17/JO-17.26, Hafer Mk. 16.5019.00. Mail Mk. 14.75 bis 00.0", Weizenmehl 0 Tlf. 82.5032.75» Weizenmehl I Tlt 80^0 80.75, Weizenmehl III Mk. 27.2527.5, Roggen- mehl 0 Tlf. 27.75 2K.-Ä), Rog.?e,'>nehl 0 l Tlf. M.602- Roggenmehl I Tlf. 00.00-00.00, Weizenfleie Tlt. 9.15-9.25, Weizen schalen Tlt 9 859HH Dloggcuflcie Tlf. 11.1011.23, Malzteime Mt 12.0012^ Biertreber 12.25Rap! Tlf 29XXJ30.00, Futtergente Mf. 00,0000,00. Alle« per 100 Kg. ab hier.

fe. Frauffne« a. TL, 10. SevL <Orig.-Telezr. bei ,6t?:. Anzeigers^.) Rartoffelmarft. Man notierte: Ravto'feln in Wo ,gon« Tlt. 3.253.75» ün Kleinhandel Tlt 5/X)5^0 tue je 100 Kg.________________________________________________________

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