Nr. 90
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Gießener Samilienblatler" werden dem »Anzeiger" vicrrnal wöchentlich beigelegt, das „Krcisblctt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen oeit- frsgen" ersche'nlen monatlich zweimal.
103. Jahrgang
Freitag, 18. April 1913
Rotationsdruck und Verlag der Brühlfchen Universitäts. Buch- und Steindruckerei« R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schuld straße 7. Expedition und Verlag: 51.
Redaktion:^E112.Tel.-Ad.r.:AnzeigerGießen.
Mb. Deutscher Reichstag.
142. Sitzung vom Donnerstag, den 17. April 1913.
Die Bundcsratstische sind leer.
Präsident Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 5 Min.
Zer E.Ä?Sc den NüchÄanzler
(Zweiter Tag.)
Ueber die Resolution der Sozialdemokraten wegen Einführung der Verhältniswahl, über die gestern wegen Beschlußunfähig leit keine Entscheidung gefällt wurde, mutz, da daS Präsidium wieder zweifelhaft bleibt, durch H a m m e l- s p r u n g abgestimmt werden. Die Resolution wird mit 140 Stimmen gegen 139 Stimmen abgelehnt. Dagegen stimmten die konservativen Parteien, das Zentrum und einige Nationalliberale Dies Ergebnis wird von den Parteien der Rechten und vom Zentrum mit lebhaftem Beifall ausgenommen.
Die Resolution der Volksvartei auf Einführung von Beamtenausschüssen wird angenommen, ebenso eine zweite Resolution derselben Partei, in welcher eine Reform des Disziplinarverfahrens gegen Beamte gefordert wird.
Damit ist der Etat des Reichskanzlers erledigt.
MWrüftmgen. \
Aba. Graf Westarp (Kons.): beantragt zur Geschäftsordnung, diesen Punkt der Tagesordnung obzusetzen und die Wahlprüfungen der Mandate der Abgg. K r o e ch e r (Kons.) und V i e t m - Y e r (Wirtsch. Vgg.) mit den Wahlprüfungen über die in Kürze zu erwartenden Berichte über die Mandate der Abgg. Kölsch (Natl.) und Haupt (Soz.) zu verbinden, da es sich im wesentlichen um dieselben Fragen dabei handelt.
Die Abgg. Haase (Soz.), Dr. Neumann - Hofer (Vp.) und Bebel (Soz.) widersprechen diesem Antrag, der nur auf eine Verschleppung der Wahiprüfungen hinauslaufe.
Der Antrag Westarp auf Absetzung der Wahlprüfungen von der Tagesordnung wird im Hammelsprung mit 163 Stimmen gegen 137 Stimmen abgelehnt.
lieber die Wahl des Abg. Vietmeyer (Wirtsch. Vgg.) (gewählt im Fürstentum Waldeck) beantragt die Wahlprüfungskommission Beweiserhebungen, da in zahlreichen Fällen aus den Wählerlisten nicht zu ersehen ist, ob die Nachtragungen form- und fri st gerecht erfolgt sind.
Abg. Dr. Neumann-Hofer (23t).)' begründet einen Antrag seiner Partei, die Wahl für ungültig zu erklären. In der amtlichen Bekanntmachung der Stichwahl durch einen Landrat wurde fälschlicherweise der Wohnort des fortschrittlichen Kandidaten Nuschke als Berlin bezeichnet, während er in Steglitz wohnt. Die Wähler wurden dadurch vielfach irregeleitet und so der Kampf gegen den „^Berliner" geführt.
Abg. Dr. Pfleger (Zentr.) lehnt den fortschrittlichen Antrag ob und tritt für den Korn- missionSantrag ein. Eine Irreführung der Wähler bat nicht stattgefunden. Der Kampf wurde gegen die Richtung des „Berliner Tageblatts" geführt. Dabei ist es doch gleichgültig, ob der Kandidat in Berlin over in Steglitz wohnt. Das wäre doch ein Geflunker, wenn der Kandidat sich darauf beriefe, er wohne nicht in Berlin, sondern in Steglitz.
Abg. Herzog (Wirtschaft!. Vgg.):
Die Behauptungen des Abg. Dr. Neumann-Hofer sind in keiner Weise bewiesen, vor allem nicht, daß eine Irreführung beabsichtigt war. Die Bezeichnung eines Kandidaten als „Berliner" schadet auf dem Londe nicht, allerdings gibt es in manchen Kreisen eine Stimmung gegen die Großstädter. Tas ist aber der Kanoidat Nuschke, ob er nun in Berlin oder in Berlm-Steglitz wohnt.
Abg. Dr. Ncumann-Hoser (Vp.):
Die Ausführungen der Vorredner waren gar nicht zur Sache gehörig. Hier kommt es nur darauf an, was der Landrat getan hat. Er hat willkürlich den Wohnort in der amtlichen Stichwahl- Bekanntmachung abgeändert. Gegen solche amtliche Irreführung müssen wir hier entschieden Protest cmlegcn.
Abg. Stadthagen (Soz.):
Die Aenderung des Wohnorts „Steglitz" in „Berlin kann doch nur den Zweck der Wahlbeeinf l u (s u n g gehabt haben. Wir stimmen dem Antrag auf Ungültigkeit zu.
Abg. Bchrcns (Wirtsch. Vgg.):
Es müßte doch mindestens festgestellt werden, ob die Abänderung des Wohnortes absichtlich zum Zweck der Irreführung erfolgt ist ober vielleicht nur irrtümlich. Herr Nuschke ist übrigens im Wahlkreis durch jahrelange agitatorische Tatzeit so bekannt, daß eine Irreführung der Wähler gar nicht möglich war. Waimm sollen wir also so formalistisch sein und wegen einer kleinen Abänderung, die ja auch ein Druckfehler des.Kreisblattes sein kann, eine Wahl für ungültig erklären. Damit hatte es in Zuki nft jeder Setzer ober Korrektor in der Hand, irgend eine Wahl ungültig zu machen.
Abg. v. Vrockhausen (Kons.): .
Der Landrat wallte die Bekanntmachung wahricheinlich nur richtig stellen, da seit 1. Januar 1913 der Ort Steglitz offiziell Berlin-Steglitz heißt. In der Sache selbst hat diese Aenderung keinen Einfluß auf die Wahl gehabt.
Abg. Dr. Neumann-Hofer (Vp.):
Die Tatsache der Irreführung liegt vor. Die amtlichen Kreisblätter liefern den Beweis. Wenn der Landrat die Neuerung berücksichtigen wollt-, daß Stegbtz seit dem L Januar Berlin- Steglitz heißt, so durfte er doch Nicht als Wohnort einfach Berlin angeben.
Abg. Schwnrze-Lippstadt (Zentr.):
Ein Redakteur am „Berliner Tageblatt" ist immer berliner. (Widerspruch.)
Im Hammelsprung wird der Antrag auf Beweiserhebungen mit 157 gegen 148 Stimmen abgelehnt.
Darauf wird in einfacher Abstimmung die Wahl des Abg. Vietmeyer (Wirtsch. Vgg.) mit den Stimmen der Linken und der Polen für ungültig erklärt.
Die Wahl von Kröchers.
Die Kommission beantragt die Wahl des Abg. v Kröche r (Salzwedel-Gardelegen, Kons.) für ungültig au erklären, da amtliche Wahlbeeinflussung vor- liegt, dann ein Wahlaufruf zugunsten Kröchers war von
27 Amts- und Gemeindevorstehern mit ihren Amtstiteln unterzeichnet worden.
Abg. Dr. v. Veit (Kons.):
Es ist keineswegs anzunehmen, daß durch die ^'nzusügung des Amtscharakters eine Wahlbeeinslussung beabsichtigt wird. Es ist eben in Deutschland üblich .der Namensnnterschrift den Titel beizufügen. Um die Absicht der Wahlbeeinflussung zu beweisen, sind' noch andere Momente nötig. Wir haben zum Schutze des Wahlgeheimnisses wohlgeordnete Einrichtungen. (Lachen links.) Der Redner beantragt die Wahl nochmals an die Kommission zurückzuverweisen.
Abg. Stupp (Zentr.):
Wir haben es hier mit einem V e r st o ß von Beamten zu tun. Der Beamte hat gewisse Vorrechte, dazu auch das, Titel zu führen. Diese Vorrechte darf er nicht in den Dienst einer Partei stellen. Ist diese subjektive Voraussetzung gegeben, so handelt der Beamte ungesetzlich. Wenn das nicht gerügt wird, so ist das eine direkte Aufforderung an die anderen. Wähler, es ebenso zu machen. Ein objektiver Tatbestand könnte das nur ändern, b. h. wenn die Beamten ohne ihr Verschulden und Zutun mit ihrem Amtscharakter auf die Wahlaufrufe kommen. Man darf den Einfluß nicht unterschätzen, den der Beamte namentlich auf den kleinen Mann auf dem Lande ausübt.
Abg. Dr. von Veit (Kons.):
/In diesem Falle sind die Beamten ohne ihr Zutun unter den Wahlaufruf gekommen. Es ist nicht nachgewiesen, daß mit ihrem Amtscharakter Mißbrauch getrieben worden ist. Die ländliche Bevölkerung ist es gar nicht anders gewöhnt. (Große Unruhe links.)
In einfacher Abstimmung wird die Wahl des Abg. v. Kroecher (Kons.) für ungültig erklärt. Dagegen stimmt mit der Rechten nur ein kleiner Teil des Zentrums.
Ser MMrM.
(Erster Tag.)
Abg. von Pntlitz (Kons.), berichtet über die Kommissionsverhandlungen. D i e Budgetkommission verlangt jährlich eine Statistik über d i e Beförderung der Einjährig-Freiwilligen zu Reserveoffizieren für sämtliche Kontingente und bezüglich sämtlicher Konfessionen. Eine weitere Resolution ersucht den Reichskanzler, den in Betracht kommenden Fürsten und Prinzen als die Anschauung des Reichstages zum Ausdruck zu bringen, daß bei der jetzigen ungeheuren Lastenvermehrung ein Verzicht auf zahlreiche Adjutanten st eilen dringend gewünscht werden muß. Schließlich wird der Reichskanzler noch aufgefordert, bis zur dritten Lesung des gegenwärtigen Etats all? Vorbereitungen zu einer entsprechenden Verminderung der Zahl der persönlichen Adjutanten zu treffen.
Außerdem beantragt die Budgetkommission, zur Lösung der Duellfrage eine besondere Kommission einzusetzen, und dieser die der Budgetkommission borgelegten Anträge als Material zu überweisen.
Abg. Schöpflin (Soz.):
Bei der Einbringung neuer Militärvorlagen beeilt sich die Militärverwaltung immer sehr. Aber nicht so eilig hat sie es, die Wünsche der Volksvertreter auf zeitgemäße Reform unseres Heerwesens zu befriedigen. Das zeigt die Behandlung der Duellfrage. Wir sind gegen das Einjährigen-Privileg und haben keine Veranlassung, dafür zu sorgen, daß die jüdische Bourgeoisie auf ihre Visitenkarten oas L. d. R. setzen kann. Wir müssen gegen eine solche Ausnahmebehandlung protestieren. Man läßt die jüdischen Offiziersaspiranten zum Examen zu, aber wenn sie auch schließlich alle Klippen umschifft haben, werden sie bei der Wahl vom Offizierkorps abgelehnt. Das Offizierkorps setzt sich einfach über Gesetz und Verfassung weg und beachtet auch nicht die Erklärung des Kriegsministers, daß die jüdische Konfession kein Hinderungsgrund für die Qualifikation zum Reserveoffizier fei. Seit 1888 — andere behaupten: seit 1880 — ist kein Jude mehr Reserveoffizier geworden, soll kein Jude mehr das entsprechende Aeußere und die Fähigkert, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, gehabt haben. Man mag sich zu den Juden stellen, wie man will: an Intelligenz und Fähigkeit des schristilchen Ausdrucks stehen sie den Ariern nicht nach. In einem Regiment fielen sämtliche Volksschullehrer beim Examen durch, weil sie nicht genügend mit der vaterländischen Geschichte bewandert waren.
Auf die Frage: Was ist Deutschland? sagte ein Kandidat: Ern Bundesstaat. D, r Oberleutnant sagte: Falsch! Deutschland ist unser Vaterland! (Heiterkeit.) In der Kommission erklärte der Kriegsm'nister auf die Anregung, doch einige jüdische Knaben in die Kadettenanstalten aufzunehmen: Das geht nicht, die Kabettenanstalten sind christliche Erziehungsanstalten! Der Mangel an Sanitätsoffizieren im deutschen Heere ist sehr bedenklich. 20 Proz. der Stellen sind unbesetzt. Jrn Kriegsfall hat man ja genügend Reservesanitätsoffiziere; aber die mangelhafte ärztliche Versorgung in Friedenszeiten ist sehr zu beklagen. Die Zustände in der bayerischen Armee fordern unsere Kritik heraus, auch wenn der Herr bayerische Militärbevollmächtigte gegen unsere Kritik aus einer Anzahl Verfassungsbeftimmungen eine Art Feldbefestigung zu errichten suchte. In Landau gab ein Oberst Hennigst einem Journalisten, der ihn in der Zeitung angegriffen hatte, eine Ohrfeige: er erhielt bald eine Bri. gäbe. Das Verhalten der Offiziere bei den Ko n - trollberfammlung en ist ganz ungehörig. Sie beschimpfen die Leute ganz brutal. Das ist nicht nur roh, sondern auch feige, da man bet den Kontrollversammlungen den Mund halten muß.
Die Militärbehörden dürfen sich nicht in die wirtschaftlichen Kämpfe einmischen; bei Streiks, hat da8 Militär Gewehr bei Fuß zu stehen. Leider muß ich in diesem Jahre wieder das Kapitel der Soldatenmißhandlungen besprechen, da sich eine ganze Reihe so schwerer Mißhandlungen in letzter Zeit abgespielt haben, daß man daran nicht vorübergehen darf. Der Redner trägt darauf mehrere Einzelfälle vor und rügt die verhältnismäßig geringen Strafen der Soldatenschinder. Die Schuld an den Soldatenmißhandlungen tragen die Kompagniechefs und Regimentskommandeure, die es in der Hand haben, solche Schindereien zu verhindern. Dazu haben die Herren aber scheinbar nicht immer Zeit, wohl aber dazu, Vorträge über das Wesen der Sozialdemokratie durch einen Post- assistenten halten zu lassen, wie es in einem Kavallerieregiment geschah. Wenn die Herren von der Rechten auch einmal gegen diese Schmach der Mißhandlungen auftreten würden, bann würde es beffei: werden.
Abg. Dr. Ablaß (Vp.):
Wir werden immer gegen S o l d a t e n m i ß Handlungen mit aller Energie eintreten, bis solche Brutalitäten überhaupt aufhören. Eine Statistik über die Schindereien wäre sehr notwendig, sie könnte sehr lehrreich werden. Heber den Rhbniker Fall wollen wir uns jetzt noch nicht ausführlich äußern, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Nur der Umstand kann besprochen werden, daß der Amtsrichter Knittel sich vor dem Bezirksoffizier verantworten mußte, weil er bei der Landtagswahl Wahlmänner wählte, die auf zwei Zentrumskandidaten und einen Polen verpflichtet waren.
Die Militärbehörde hat kein Recht, auch nur annähernd bas Verhalten eines Mannes, der im bürgerlichen Leben steht, derart zu kontrollieren. Es ist unerhört, daß ein Richter, der Offizier ist, sich von dem Bezirkskommanbeur vorschreiben lassen soll, in welcher Weise er seine rein staatsbürgerlichen Pflichten ausüben will. Er wird herabgedrückt zu einem Bürger zweiter Klasse. Gegen eine solche Rechtlosigkeit müssen wir aufs aller- schärfste Verwahrung einlegen, gegen eine solche Degradierung der Offiziere! Es heißt auch, daß die Militärverwaltung selbst bas passive Eintreten für d i e Sozialdemokratie nicht dulden will. Nun bei der letzten Wahl hieß es in zahlreichen konservativen Aufrufen, bei der Stichwahl darf man einem Fortschrittler keinensalls die Stimme geben. Die.Folge war, daß zahlreiche Offiziere in der Stichwahl nicht wählten. Ist das kein passives Eintreten für die Sozialdemokratie? Der Bezirkskommandeur soll das Schwergewicht seines Verkehrs in die bürgerlichen Kreise legen. Man hört aber öfter von einem maßlosen Verhalten, das für einen gebildeten Mann als schmählich bezeichnet werden muß. Bezirksoffizier sollte nicht werden, wer durch einen Unglücksfall ober auch von Geburt an auf den Kopf gefallen i ft. (Heiterkeit.)
Den Boykott im bürgerlichen Leben werben wir stets bekämpfen» jebenfalls das schlechte militärische Beispiel niemals nach- ahmen. Die Fürsten sollen ihre persönlichen Abjutanten aus eigener Tasche bezahlen. Man spricht so viel von der Opferwilligkeit des Jahres 1813. Heute, wo man so ungeheure Lasten auch von den Armen des Volkes verlangt, dürfen die Fürsten in der Opferwilligkeit nicht zurückbleiben. (Sehr richtig!) Die Oeffentlichkeit in den Militärprozessen darf nut in den allerseltensten Fällen beschränkt werden. Der Antisemit i s m u s besteht noch in der Armee ober dem Offizierkorps, selbst heute, wo wir den letzten Mann einstellen müssen. Das beut» sche Offizierkorps soll keine Missionstruppe gegen das Judentum sein. (Heiterkeit.) Es möge Wahrheit werden, daß unser Heer zu einem Pollsheer wird, wie es die Wehrvorlage verheißen hak
Kriegsminister v. Hceringen:
Wegen der politischen Betätigung der Offiziere mochte ich auf einen Erlaß meines Vorgängers Hinweisen, in dem es heißt: „Daß den Reserveoffizieren, denen das aktive und passive Wahlrecht zusteht, erlaubt ist, sich innerhalb b er staatserhaltenden Parteien zu betätigen. Ihrem Verhältnis als Offizier entsprechen auch Pflichten. Eine Betätigung zugunsten der Sozialdemokratie durch Offiziere kann und darf nicht fein." Das ist die Grundlage, auf her ich noch heute stehe und auch jeder deutsche KrieDminister stehen muß. Denn eine nationale Armee auf nationaler Grundlage kann keinen Offizier dulden, der sich anti- national betätigt. (Unruhe b. d. Soz., Beifall rechts) DaS Gegenteil wäre für die Festigkeit der Armee sehr bedenklich. Ein passives Entgegenkommen kommt für uns überhaupt nicht in Betracht. Was die Herren denken, weiß ich nicht, aber die Betätigung sozialdemokratischer Gesinnung muß betroffen werden.
lieber den Fall des Amtsrichters Knittel kann ich mich überhaupt nicht äußern, da das rechtskräftige Urteil noch nicht vorliegt. Wer die Uebersührung eines Reserveoffiziers zur Landwehr darf niemals zur Strafe ober als Maßregelung vor- genommen werden, namentlich soll niemals die politische Betäti» gung damit getroffen worden. Das Landwehroffizierkorps steht genau auf derselben Grundlage, wie die Reserveoffiziere, und sie müssen nach ganz gleichen Gesichtspunkten beurteilt werden. In dem vorliegenden Falle sollten vielleicht Reibungen innerhalb des Offizierkorps vorgebeugt werden. (Lachen bei den Soz.) Ja, das Gegenteil hieße doch gerade die Politik in die Armee tragen. Nach meinem persönlichen Eindruck möchte ich etwa sagen: sobald die Angelegenheit einen solchen Umfang angenommen hatte, daß sie dem Bezirkskommandeur zur Kenntnis kam, so hätte er sich den Offizier kommen lassen und sich mit ihm aussprechen sollen. Der Vorgesetzte darf für seine Untergebenen nicht nur Strafe und Einschreiten haben, sondern vor allen Dingen soll er auch sein Beschützer sein. Auch in diesem Falle hätte er ihm feinen, Schutz zusagen sollen. Zu b er Frage der fürstlichen Adjutanten weiß ich noch nicht, wie sich die verbündeten Re» grerungen dazu stellen werden.
Von meinem Standpunkt kann ich den Beschluß bet Budgetkommission nur als unbillig anfeben. Dis deutschen Fürsten haben auf eine große Menge von Rechten verzichtet, ihren ganzen Einfluß auf die Armee an Preußen abgegeben und verhältnismäßig wenig davon übrig behalten. Jetzt von ihnen verlangen, auch hierauf zu verzichten, erscheint mi? unbillig. (Unruhe links! Zuruf: Opferjahr!)
Unser Offizierkorps setzt sich aus ganz bestimmten sozialen Schichten zusammen. Das ist gewissermaßen ganz richtig, daraus müssen wir auch beharren. DaS ist kein Kasten- Vorurteil. (Lachen links). Wer Führer der Mannschaften bei der Mobilmachung sein will, darf nicht aus einer Stellung unmittelbar aus den untersten Schichten des Volkes hervorkommen. Aber sonst setzt sich das Offizierkorps aus den verschiedensten Kreisen zusammen. Im Jahre 1912 waren 62,5 Proz. Kinder von Offizieren, Staatsbeamten, Geistlichen, Rechtsanwälten usw., 9,7 Proz. von Gutsbesitzern, Pächtern usw., 15,2 Proz. von Kaufleuten und Fa« brilantcn, 5,2 Proz. Sohne ven Subalternen und Unteroffizieren. Die übrigen aus sonstigen privaten Berufen. So verteilt sich der Offizierersatz eigentlich auf all» Stände, so daß man hier nicht von Kasten sprechen kann. Von der Aeußernng des Generals von Prittwitz vor dem Metzer Kriegerverein weiß ich nicht Bescheid. Vielleicht wurden seinq Aeußerungen nicht richtig aufgefaßt. Es liegt aber nichts Bo denkliches darin, daß ein Offizier, der jahrelang an der Grenz» ein so verantwortliches Kommando hatte, beim Abschied einen Rückblick auf diese Zeit wirft, und wenn er dabei die anti- d.eutschenVorkommnisseder letzten Jahre auf3 schmerz- Ochste bedauert. (Zustimmung.) Das ist nicht bloß vom nt 11 i t a r i f cf) e n , sondern vom allgemeinen patriotischen Standpunkt aus ganz unbedenklich. (Leb- hafte Zustimmung.)
Es ist richtig, daß wir im S a n i tä tö o f f i zi c rko rp S zahlreiche Fehlstelle» haben, 27,2 Prozent. Aber das geht von


