Ausgabe 
20.6.1913 Zweites Blatt
 
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Vie vesitzsteuer im vu-getausschuh.

:: Berlin, 19. Juni.

Der Budgetausschuß des Reichstages beriet heute das Besitz st euergcsetz als Grundlage einer zu schaffenden Reichs- Vermögenssteuer weiter. Bei § 18 und folgende (Feststellung des Vermögenszuwachses) wurde die Frage der Aufhebung des t Z u wachs st euergesetzes von 1911 beraten. Ein natto­nal l i b e r a l e r Redner begründete einen dahingehenden Antrag, 1 der die Einführung von Zuwachssteuerordnungen durch Gemeinden und anderweitige Kommuiiciloerbände staatlicher Genehmigung Vor­behalten will. Reichsschatzsekretär Kühn sprach sich gegen den Antrag aus Aufhebung aus. Er gebe zu, daß sich bei, Durch­führung des Griindstückszuwachssteuergesetzes gewisse Mißhemg- leiten ergeben hätten, diese würden jedoch einer Aushebung des Gesetzes nicht entgcgenwirken. Die Reichsfina»tzverwaltuirg habe ! die Absicht, sobald sich die Erfahrungen hinreichend verdichtet hätten, eine Novelle vorzulegen, in welcher die hervor- getretenen Harten beseitigt, und falls inzwischen eine Vermögenszuwachssteuer in Kraft getreten sei, einen Ausgleich zwischen etwaigen Unftimmiqfeitcn beider Gesetze tunlichst herbei- zusühren. Demgegenüber niüsse der Gedanke einer A il f h e b u ii g d e r Z u w a ch s st e l« e r die erustesten Bedenken erregen. Damit würden dein Reich und den ©emeinben eine Einnahme­quelle entzogen, für die sich ein Ersatz nicht würde finden lassen. Ter Ausfall des Ertrages für deir Reichsauteil würde 21 bis 23 Millionen betragen, die sich noch dadurch wesentlich erhöhen würden, daß bis z»lr Alifhebuug mit bem Umsatz zurückgehallen werben mürbe, 311111 Nachteil bes Grunbstücksmarktes. Nach alle dem würde nur in Frage kommen können, baß in Gestalt einer Entschließung eine Nachprüfung bes bestehenden Grundstücks­zuwachssteuergesetzes in Aussicht genommen werbe.

Ein sozialdemokratischer Redner sprach sich gegen die Aushebung mit Rücksicht auf die Komunen aus, verwarf auch den von dem Reichsschatzsekretär gemachten Vorschlag auf Einbringung einer Novelle.

Ein fortschrittlicher Redner wünschte, die Steuer ganz ben Kommunen zu überlassen. Ein Z e n t r u m s r e d n e r er- wiberle, der Vorschlag bes Antrages sei unvollständig und gebe keine Richtlinien. Durch die Festsetzung eines späteren Termines für die Aushebung würde der ganze Grundstücksmarkt mit einem Schlage bis zu jenem Termine ruiniert. Einem konser­vativen Redner erschien es unpraktisch, im Augenblick, wo man nach neuen Einnahnien suche, bestehende Steuerquellen zu beseitigen. Alan möge doch nicht nach zweijährigem Bestehen des Gesetzes Unruhe in den Grundstücksmarkt tragen.

Der Antraqsteller trat nochmals für seinen Eintrag ein, der dem Bundesrat ja Zeit lasse, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen. Ein zweiter 3 e 111 r 11 in § r e b n e r wünschte, das neue steuer­liche Prinzip der Zuwachsbesteuerung restlos für das Reich auS- zunutzen.

Nach kurzer weitererAussprache, in der der Reichsschatz- s e k r e t ä r wiederholte, daß die Absicht bestehe, die praktischen Erfahrungen für eine Novelle in absehbarer Zeit nutzbar zu machen, aber wann, das lasse sich jetzt noch nicht sagen, erfolgte bie9lbftlmimmg. Der nationalliberale A n trag auf Aufhebung des Zu­wachssteuergesetzes von 1911 wurde gegen bie Stimmen der Nationalliberalen und der Fort­schrittler a b g e l e h n t.

Es folgte die Besprechung des gestern einem Unterausschuß i'iberwiesenen Paragraphen 14 und des neu einzufügenden Para­graphen 14 a. Diese lauten :

§ 14 Abs. 1: Vermögen, die den Gesamtwert von 20 000 Mark nicht überfteigen, unterliegen der Zuwachsbesteuerung nicht. Abs. 2: Bei Vermögen über 20 000 Mark, aber nicht über 30 000 Mark Gesamtwert unterliegt der nach § 13 steuerpflichtige Zuwachs nur insosern der Steuer, als durch ihn bie steuerfreie Grenze (Abs. 1) überschritten wird. § 14a: Zuwachsteile unter 1000 Mark bleiben bei der Feststellring des steuerpflichtigen Ver- mogenszuwachses unberücksichtigt.

Nachdem der Berichterstatter über den Gang der Verhand­lungen im Unterausschuß berichtet hatte, wurde diese Fassung an­genommen.

Zu ß 18 lag ein nationalliberaler Antrag vor, die erstmalige Feststellung des Vermögenszuwachses (vom 1. April 1916) um ein Jahr hinauszurücken und die Erhebungszeiträume, beginnend am 1. Januar 1914, auf drei Jahre statt auf zwei Jahre auszu­dehnen. Nachdem der Staatssekretär des Neichsschatzamtes erklärt hatte, diesem Antrag nur mit Vorbehalt zustimmen zu können, stellte sich der Ausschuß auf diesen Standpunkt des Schatz­sekretärs.

§ 19, wonach als Vermögenszuwachs der Unterschied zwischen dem reinen Werte des steuerbaren Gesamtvermögens am Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums an dem reinen Werte des steuerbaren Gesamtvermögens am Anfang dieses Zeitraums gilt, wurde angenommen.

Der vom Berichterstatter beantragte neu eiuzufugende § 19 a wurde in folgender abgeänderter Fassung angenommen: Als Wert des steuerbaren Vermögens am 1. Januar 1914 gilt das nach dem Wehrbeitragsgesetz festgestellte Gesamtvermögen, soweit seine Fest­stellung den Vorschriften des Besitzsteuergesetzes entspricht. Ein dazu gestellter Antrag, der dem so festgestellten Vermögen den Kapitalwert von Renten zurechnen will, wurde abgelehnt.

§ 20 Abs. 1 und 2, dessen Bestimmungen die Ausgleichung späterer Vermögensverluste ernröglichen und ferner verhindern sollen, daß die Befreiung eines kleineren Vermögenszuwachses unter allen Umständen eine endgültige wird, wurde mit zwei redaktio­nellen Aenderungen angenommen unter Streichung des dritten Absatzes.

§ 21, wonach der Vermögensstand bei Begründung der persön­lichen Steuerpflicht maßgebend ist, wenn die subjektive Steuer­pflicht erst innerhalb des Veranlagungszeitraums begründet wird, blieb inttieränbert. Die Schlußbestimmungen dieses Teiles (§ 22 und 23) wurden angenommen, nur wurde der Erhebungszeitraum, auf den sich die Entrichtung der Besitzsteuer verteilt, auf drei Jahre statt auf zwei Jahre ausgedehnt.

Die beiden folgenden Paragraphen behandeln die Steuer­sätze. Zu § 24 Abs. 1 beantragte der Berichterstatter nach­stehende abgeänderte Staffel: Die Steuer beträgt für den ganzen Erhebungszeitraum bei einem steuerpflichtigen Vermögenszuwachs von

nicht mehr als 50 000 Mk. 0,75 v. ö. des Zuwachses, mehr als 50 000 Mk. bis 100 000 Mk. 0,90 v. H. des Zuwachses, 100 000 , , 300 000 1,05 , ,

, , 300 000 , , 500 000 , 1,20 .

, 500 000 , 1000 000 1,35

w p 1000 000 1,50 v. tx des Zuwachses.

(Die Vorlage beginnt mit 0,5 v. H. des Vermögenszuwachses von nicht mehr als 25 000 Mark und steigert diesen Prozentsatz bis 1,5 v. ö. des Bermögeiiszuwachscs von nicht mehr als 1 Mil­lion.) Tic von der vorgeschlagenen neuen Staffel erfaßte Stener- aruppe ergibt rund 100 Millionen statt 80 Millionen der Vorlage. Von konservativer Seite wurde der neuen Staffelung wider­sprochen. Ebenso widersprach ein Zentrums ab geordneter, soweit das Kindeserbe von der Staffel hier erfaßt würde.

, Reichsschatzsekretär Kühn erklärte, eine verschiedene Behand­lung des Vermögens aus Erbschaften der Kinder und des anderen Vermögens zu Gunsten der ersteren sei nicht angängig, denn auf diese Weise wurde die Beziehung der Zuwachssteuer zu einer Be­steuerung des Vermögens so sehr in den Vordergrund geschoben werden daß dadurch die Selbständigkeit der Einzelstaaten auf dem Gebiet der Vermögenssteuer berührt werden würde und sich vom Standpunkt der verbündeten Regierungen neue Bedenken gegen das Gesetz erheben könnten. Aus dem Ausschuß wurde erklärt, daß bic Abstimmung nur eine provisorische sein könne So wurde die von dem Berichterstatter vorgeschlageneneue Staffelung mit großer Mehrheit angenommen.

Eine längere Erörterung rief der Antrag des Zentrums über das Kinderpriv ileg hervor. Danach soll sich die Steuer bei einem steuerbaren Vermögen von weniger als 100 000 Mark um je fünf vom Hundert für das dritte und jedes weitere minder­jährige .Kind ermäßigen. Während von den Antragstellern auf die soziale Seite dieser Frage hingewiesen wurde, bestritt man auf der anderen Seite, daß neben den bisherigen Vergünstigungen

für minderjährige Erben noch weitere Vergünstigungen notwendig seien. Es würde zudem für die einzelnen Steuerpflichtigen nur minimale Steuererleichterungen bedeuten. Pro Kind mache die Ermäßigung selbst bei zehn Prozent nicht mehr als 2,50 Mark aus. Der Zentrumsantrag wurde jedoch äugen 0 m men, und zwar Mit einer Mehrheit aus Nationalliberalen, Konservativen und dem Zentrum.

Angenommen wurde weiter eine Bestimmung über die Wertermittelung in der von dem Abg. Schiffer be­antragten Fassung: Für die Steuer bei landwirtschaftlichen und Gewerbebetrieben, bei denen regelmäßig jährliche Abschlüsse statt- sinden, kann der Vermögensfeststellung der Vermögensstand am Schlüsse des letzten Wirtschafts- und Rechnungsjahres zu Grunde gelegt werden. Zur Feststellung des Wertes bei Grundstücken lag ein weiterer Antrag Schiffer vor, der die entsprechenden Be­stimmungen des Wehrbeilrages auf das vorliegende Gesetz zu über­tragen wünscht. Der Antragsteller betonte ausdrücklich, daß es sich nur um eine formelle Bestinrmung hairdle; seine Partei behalte sich vor, die entsprechende Bestimmung des Wehrbeitragsgesetzes in zweiter Lesung abzuändern. Auch der Schatzsekretär erklärte seine Zustimmung zu der formell gleichen Regelung in den beiden Gesetzen. Der Antrag Schiffer wurde angenommen. Ein konser­vativer Antrag, der für den Fall von Erbangelegenheiten usw., soweit die Grundstücke dauernd land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken zu dienen besttmmt sind, den Ertragswert nicht, wie es der Entwurf der Regierung will, auf das Fünfunbzwcmzigfache des Reinertrages, sondern nur auf das Zehnfache setzen wollte, wurde gegen Zentrum und Konservative abgelehnt.

hessische Erste Kammer.

bs. Dar m ft a b t, 19. Juni.

Um IO1/, Uhr eröffnet der Graf G 0 r y die Sitzung. Das Hans ist gut besucht. Am Ministertische bie drei Minister und einige Ministerialräte.

Der Präsident macht eine Reihe geschäftlicher Mitteilungen. Es wirb bann in bie zwanzig Punkte -umfassende Tagesordnung eingetreten.

1) Dringender Antrag der Abqq. Brauer, von Brentano und Genossen, die B e s 0 l b u n g b e r Staatsbeamten betreffenb; ber Ausschuß beantragt hierzu: die Regierung zu ersuchen, ben Gesetzentwurf eines Besoldungstarifs vorzulcgeii, der sich möglichst cur die bestehenden preußischen Gehaltssätze anschließt, ohne diese Sätze zu überschreiten.

Finanzminister Tr. Braun: Tie gewünschte Zusammen­stellung wirb Ende dieser ober Anfang nächster Woche zur Ver­teilung kommen. Ich mache barauf aufmerksam, baß daran sest- zuhalten ist, baß biete Zusammenstellung nur einen Vergleich barstellen soll; sie darf baher nicht so ausgesaßt werden, baß sie an Stelle der Regierungsvorlage tritt.

Bei den Punkten 27 tritt bas Haus ohne Aussprache ben Beschlüssen der Zweiten Kammer bei. Es handelt ft eh um G e= hallsverhältnisse der Gerichts- unb Kreisamts- bienet-, Verkauf von Geläiibe an bie Gemeinde Rüsselsheim, Er­richtung eines Amtsgerichtes in Rüsselsheim, Verkauf von Gelände an bie Stadt Darmstadt, Regierungsvorlage bas Laubgestüt bett-., Landes-Heil- unb P s l e g e a n st a l t in Gießen.

Punkt 8, Vorstellung der drei Gendarmeriedistrikts-Oberwacht- mcifter i. P. Leutnant a. D. Philipp Gärtner zu Darmstadt, Wilhelm Weitzel zu Mainz unb Wilhelm P l 0 ch zu Gießen, Erhöhung ihrer Pension betreffend:

Geheimrat Dr. Strecker: Ter Ausschuß hatte zunächst Ziveifel, diesem Gesuch der drei Beamten zu entsprechen und sich dein Beschlüsse der Zweiten Kammer anzuschließen. Der Ausschuß beantragt aber, bic Regierung zu ersuchen, biesen Antragstellern bie Differenz zu vergüten, bie entstauben ist zivischen bem Tag der Pensionierung, bie nicht auf eigenen Wunsch erfolgte, und bem 1. April 1912.

Landgerichtspräsident Dr. Hangen: Ich halte es für angebracht, dem Gesuche der Antragsteller zu entsprechen. Es handelt sich um nationalbenfenbe Männer, bic bem Staate treu gebient haben.

Minister v. H 0 m b e r g k: Geht bie Absicht des Hohen Hauses dahin, ben Antragstellern die erhöhten Bezüge zuzubilligen ohne Rücksicht auf bereit Bedürftigkeit? Das war nämlich bie Absicht der Zweiten Kammer.

Geheimrat Dr. Strecker: Ter Ausschuß wünscht Bewilligung ohne Rücksicht auf bie Bebürstigkeit.

Landgerichtspräsident Hangen: Wenn hierzll ein besonderer fU 11 trag nötig sein sollte, so will ich den Antrag stellen, daß bie Bewilligung ohne Rücksicht auf bie Bedürftigkeit erfolge.

Da das aber im Ausschu-ßantrage enthalten sein muß, wird die Sitzung für einige Minuten unterbrochen, um dem Finanz­ausschuß Gelegenheit zu geben, seinen Antrag dahin zu ergänzen.

Daraufhin wird der neue Antrag ohne Widerspruch an­genommen.

Punkt 10, Unterstützung für entstandene Hagelschäden, wird ohne Aussprache erledigt.

Punkt 11, dringlicher Antrag der Abg. Dr. Osann, Brauer, Reh, Ulrich und 31 Genossen, die Zentralkasse der hessi­schen landwirtschaftlichen Genossenschaften be­treffend und der Antrag des Abg. Dr. Winkler in gleicher Sache.

Oekonomierat Walter dankt dem Ausschüsse für die Annahme dieser beiden Anträge. Das Haus nimmt den Ausschußantrag ohne Widerspruch an.

Ohne Aussprache erledigt werden die Punkte 12 bis 15: Ver­kauf des Wartturmes in der Gemarkung Nierstein, Aufhebung des kurhess. Gesetzes vom 28. Juni 1865; Automobilverkehr Wein­heim-Trösel; Reorganisation der Verwaltung der Waldungen des Staates.

Punkt 16, Vorstellung der Haus- und Grundbesitzer von Mainz und Umgebung über die steuerliche Ueberlastung des Grund- und Hausbesitzes.

FinanMinister Dr. Braun: Der Bericht des Ausschusses der Hohen Ersten Kammer enthält folgenden Satz:Bei dieser Gelegenheit glaubt jedoch der berichtende Ausschuß dem Wunsche Raum geben zu sollen, daß bei einer Abänderung der staatlichen oder der Gemeindevermögenssteuer auf die berechtigten Beschwer­den der Hausbesitzer in der Richtung Rücksicht genommen werde, daß bisher erfolgte Ueberschätzungen und so oft nachgewiesene Willkürschätzungen vermieden werden, vielmehr nur objektive und richtige Verkaufspreise in Ansatz gebracht werden". Mit diesen Worten wird ein Vorwurf gegen die Veranlagungsbehörde erhoben. Die Großh. Regierung kann es nur lebhaft bedauern, wenn sie er­neut dagegen Verwahrung einlegen muß. Ich bitte den vereh-rl. Ausschuß doch zu prüfen, ob und inwieweit dieser Vorwurf gerecht­fertigt ist. Der Minister macht dann im einzelnen Mitteilungen über die Art der Erhebungen. Von den eingegangenen Reklama­tionen habe sich ein großer Teil als unbegründet erwiesen. Man könne denmach nicht behaupten, die Einschätzung geschähe nach Will­kür. Die Veranlagungskommission gehe mit großer Vorsicht zu Werke.

Graf Erbach zu Fürstenau: Der Ausschuß kann auf die Ausführungen Sr. Exzellenz jetzt nicht erwidern, weil der Be­richterstatter nicht da ist. Ich kann aber in Aussicht stellen, daß sich der Ausschuß noch mit den Worten Sr. Exzellenz besänftigen wird.

Die übrigen Punkte der Tagesordnung, Aushebung des Brückengeldes für die Offenbacher Mainbrücke, eine Vorstellung wegen Stempelerlaß, der Antrag Ulrich 11. Gen., Einkommen-- und Vermögenssteuergesetz betr., Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für die Gemeinde,Geinsheim betr., werden alle ohne Widerspruch int Sinne der Beschlüsse der Zweiten Kammer erledigt.

Das Hans vertagt sich um ll1 2 Uhr auf unbestimmte Zeit.

Aus den Rcid}$tagsausfd)üffen.

:: Berlin, 19. Juni. Die Konkurrenzklansel im Handelsgewerbe.

Ter Ausschuß für die .Konkurrenzklausel trat h>-uic, wie ichon vor einer Woche, von neuem zusammen, in Der Abpcht, die zweite Lesung des Gesetzentwurfs zu beginnen, röor ben Reichstagsferien war bie erstg Lesung im Aussckplß

beendet worden, und während der Ferien hatten die verbün­deten Regierungen, wie damals berichtet wurde, zu den Be­schlüssen erster Lesung Stellung genommen und den Ausschußmitgliedern ihre neuen Entschließungen zugänglich gemacht. .Sie stellten eine Art Kompromiß­angebot bar, das sich hauptsächlich auf das Anerkenntnis einer Beschränkung der Gültigkeit von Kvnlürrenzklauseln auf zwei Jahre erstreckte und auf die Festsetzung der Entschädi­gung auf ein Drittel des Gehalts bei einer G e- haltsgrenze von fünfzehnhundert Mark für die Gültigkeit der Klausel. Es ist das ein Entgegenkommen gegen die Ausschußbeschlüsse erster Lesung, die ihrerseits die Wünsche der Handlungsgehilfen in einem erheblich weiteren Maße cr- füHcn wollte; und in der Sitzung vor einer Woche, an der der Ch ef des Rei chs ju sti z ain ts mit seinem Ministerial­direktor teilnahm, machte her Vorsitzende des Ausschusses, Wein- Hausen, zugleich im Namen sämtlicher im Ausschuß vertretenen Parteien, einen Z w i s ch e n v 0 r s ch l a g , der eine Einigung nicht nur zwischen ben -lusschußvertretern, sondern auch zivischen diesen und der Regierung Herbeisuhren sollte. Er gab für sämtliche Parteien die Erklärung ab, daß sie einstimmig für die jetzigen Vorschläge der Regierung stimmen und so eine rasche positive Erledigung des Gesetzes herbeiführen würden, wenn bic Regie­rung noch einige der ursprünglichen Wünsche der Parteien er- ftillen wollte. Diese Verbesserungen sollten in einer Gehaltsgrenze von zweitausend Mark bestehen, die Entschädigung für das zweite Jahr nur auf ein Viertel des Gehalts gesetzt werden, statt nach dem Vorschlag der Regierung auf ein Drittel wie im ersten Jahr, aber dafür unter Wegfall der Ausrechnung für ander- weite Tätigkeit während der Geltungsdauer ber Klausel. Ferner Nichtigkeit der geheimen Konkurrenzklausel und Schadenersatzpflicht für den Prinzipal; und schließlich ein Klagereckt des Prinzipals nur auf Schadenersatz oder auf Erfüllung, nicht aber wie der Entwurf der Regierung es will, auf beide. Staatssekretär Dr. Liseo lehnte in der auf diese Erklärung Weinhausens erteilten lAntnwrt die höhere Gehaltsgrenze und die Schadenersatzpflicht des Prinzipals bei geheimer 'Konkurrenzklausel rundweg ab und bezeichnete auch von den beiden anderen Forderungen nur eine als erwägenswert. Dieses Ultimatum des Chefs des Reichsjustiz­amts gab dem Ausschuß dann den Anlaß, sich zu vertagen unb einstweilen unter sich zu entscheiden, Ivie weit sie auf diese Be­dingungen der Regierung ein.qchen könnten.

Gestern und heute früh haben diese Besprechungen vertraulich ftattgeftindcn. Es stellte sich dabei heraus, daß die vorher gegen­über den ersten Entschließungen der Regierung herbeigeführte Verständigung aller Parteien jetzt nicht mehr zustande kam. Als bann bic Regicrungsvertreter erschienen, begann eine Ausschuß­sitzung. Tie bürgerlichen Parteien bei der ersten Verständigung hatten die Sozialdemokraten positiv mitgemacht, jetzt schlossen sie sich aus wollten das Zugeständnis machen, d i e G c h a l t s - grenze, wie es bie Regierung wünscht, auf fünfzehnhundert Mark zu beschränken, aber nur bei einjähriger Dauer ber Klausel, dagegen bei zweijähriger Dauer an ber ursprünglichen Forderung des Ansschirsses von zweitausend Marl festzuhalten. Auf die an die Regierung nunmehr gestellte Anfrage erwiderte sie, eine Antwort jetzt noch nicht geben zu können. Don national- liberaler und Z entrumsseite wurde großer Wert daraus gelegt, daß das für oie Handlungsgehilfen so wichtige Gesetz durch Mitwirkung sämtlicher Parteien zustandekomme. Tie zweite Lesung des Entwurfs soll anfangs nächster Woche beginnen, damit inzwischen die Mitglieder des Ausschusses mit ihren Fraklionen über die veränderte Lage Rücksprack)e nehmen können.

Der WahlprufunMusschnß

erklärte heute die Wahlen ber Abgeordneten W erner -Gi eßen (Wirtsch. Vgg.), Bruckhofs (Vv., Züllichau-Schwicbus) unb H er z o g (Wirtsch. Vag., Hofgeismar) für glH ti a. Bei der Wahl des Mdg. v. B olko (Kons., SagawSprotlau) wurde Beweiser­hebung beschlossen.

Der Bittschriftenansfchuß

verhandelte heute mehrere Eingaben über eine Acndcrung des R eb l a us g e s etz es. Die Regierung Machte die Mittci lung, daß bie '©in Berufung eines Au s s ch-nsses, wie er in ber Entschließung von Dr. Paasche und seinen Freunden im Jamiar dieses Jahres gewünscht wurde, dem­nächst erfolgen solle. Wenn der Ausschuß bis setzt und: nicht einberufen sei, so liege der Grund darin, daß die Regierung zunächst die Behandlung der Eingaben im Ausschuß gewünscht habe, um noch Material zu sammeln. Aus diesem Grunde sei darum gebeten worden, die Behandlung der Eingabe möglichst bald vor- znnehmen.

Der Ausschuß nahm von dieser Erklärung des Regierungs- Vertreters mit Befriedigung Kenntnis. Die Eingaben nnirbcn dem Reichskanzler zur Berücksi d", t i g itn g überwiesen mit dem Er­suchen, dahin zu wirken, daß die Einzelstaaten aus die Wünsche ber Bittsteller vom Bundesrat hingewiesen würden.

Aus Stadt uu§> Lauv.

Gießen, 20. Juni 1913.

Säuglingsfürsorae im Sommer.

Die Großh. Zentrale für Mutterschutz unb Säuchlinqs- fürsorge in Hessen macht auf folgende sechs wichtige Regeln für die heiße Zeit aufmerksam: 1. Das Zimmer kühl halten! Fleißig lüften! Bei Tage Vorhänge (und Läden) ,n! Bei Nacht Fenster offen! Das Kind muß das kühlste Plätzchen in der Wohnung haben. 2. Das K i n d kühl halten! Leichte Kleidung und leichtes Bettzeug (auch im Freien'! $ur keilte Federbetten! Bei großer Hitze kann das Kind auch nackt liegen. Täglich wenn irgend möglich lauwarm baden ober wenigstens lauwarm abwaschen. 3. Brustkinder widerstehen der Hitze am besten. Unter keinen Umständen darf jetzt abgestillt werden. 4. Größte Vorsicht in der Ernährung! Ja nicht über­füttern! Gegen den Durst gebe man dünnen, lauwarmen Tee! 5. Kuh- oder Ziegenmilch muß frisch sein, beim Be­zug sofort abgekocht und gleich wieder gut gefühlt werden. Die Milch muß immer kühl stehen! 6. Jedes mit der Flasche ernährte Kind muß ärztlich überwacht werden! In den 45 Beratungsstellen der Großh. Zentrale für Mutter- und Säuglingsfürsorge erhält jede Mutter und Pflege­mutter unentgeltlich Rat und Auskunft. Bei der ersten Gesundheitsstörung muß das Kind so rasch als möglich zum Arzt.

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" Land es Universität. Dem ordentlichen Professor Dr. phil. Lic. theol. Friedrich Schwally wurde der Rote Adlerorden 4. Klasse verliehen.

Nationalspende für die evangelischen Missionen. Da der Endterlnin für bic 0anun» langen auf ben 30. Juni festgesetzt worben ist, werden die lokalen Sammelstellen gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß sämtliche eingegangenen Spenden bis 311 genanntem Zeit­punkt an die Hauptsammelstelle des Landeskomitees für das Großhcrzogtum Hessen, bic Bank für Handel unb In­dustrie in Darmstadt, abgeführt werden.

Vereinigung für Volkskunde. Durch die Auf­führung des Odenwalder VollSstückes »Das Müllerliss'l von Michelbachs im Anschlüsse an die Mitglieder-Ver- sammlung ber Hess. Vereinigung für Volkskunde am nächsten Sonntag in Steins Garten ist zumal den Städtern die selten gebotene Gelegenheit gegeben, hessische Bräuche und Sitten aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Der Handstreich, ober wie man in Oberhessen sagt, der Handschlag, die Brait, _ ber Weinkauf, ber Hochzeitszug, Odenwälber Öriginaltänze unb Volkslieder werden in treuer Wiedergabe vor Augen ge-