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2.10.1913 Erstes Blatt
 
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hat den Lüll auch frirr Hergabe der zweiten Weck>- Mk. veranlag, indem er unwahrer Weise be

geschrieben: er

fd von 6500 \ ,

bautet hat, er rönne den groben Wechsel nicht unterbringen. Er

hatte damals schon die feste Msicht, nicht nur 6500 Mk wie

Var Artel! im prozef; Rosenthal.

Gießen, 1. Okt. 1913.

Zur Urteilsverkündung im Prozeß gegen Rosenthal hotten sich gestern nachmittag gegen 5 Uhr zahlreiche Zuhörer einge­sunden und erwarteten im Straftammersaal mit Spannung den Richtersprnch.

. Rechtsanwalt Kaufmann war am Berteidigungstische an­wesend. Pünktlich auf die Sekunde betrat der Gerichtshof den Saas. Unter lautloser Stille verkündete der Vorsitzende Land- gerichtsdirektor Prätorius das Urteil.

Der bisher unbestrafte, 38 Jahre alte Agent Isaak Rosen­thal ist wegen Betrugs in 12 Fällen mit einer Gefängnis- strafe von 3 Jahren und 3 Monaten zu verurteilen; die bürgerlichen lEhrenrechte werden ihm auf die Dauer von 3 Jahren aberkannt, 3 Monate der verbüßten Untersuchungshaft sind auf die erkannte Strafe abzurechnen.

Bon allen übrigen unter Anklage gestellten Fällen des Betruges mußte der Angeklagte freigesprochen werden, ebenso von der Anklage der Urkundenfälschung in Idealkonkurrenz mit Betrug.

Der Prokurist Willy Bärmann, bisher unbestrast, 38 Jahre alt, wurde wegen Unterschlagung der Felsingschen Weihnachtssparkasse zu .50 Mark Geldftrafe verurteilt, die durch die Untersuchungshaft für verbüßt zu erachten ist.

Der Vorsitzende erklärt: Bei dem großen Umfang des Mate­rials ist es selbstverständlich unmöglich, die Gründe des Urteils im einzelnen genau darzulegen. Der Gerichtshof hat festgeftellt, daß die Vermögenslage des Rosenthal schon im Jahre 1910 schlecht war: daß Rosenthal dies auch schon damals erkannt hat, steht außer allem Zweifel. Von diesem Zeitpunkt an datieren seine in größerem Umfange betriebenen Wechselreitereien und seine sonstigen Manipulationen, um sich über Wasser zu halten. Auf die einzelnen Fälle der Anklage eingehend hat der Gerichtshof den Fall Wallenfels, bei dem Rosenthal 3000 Mk. angeblich für einen Beamten geliehen hat, nicht als Betrugsfall ansehen können. Ter Zeuge Wallenfels hat selber erklärt, er habe an­genommen, Rosenthal sei ein wohlhabender Mann, und hat zweifellos das Geld hergegeben, weil er davon einen höheren Gewinn erzielen wollte. Auch int Fall der von Wallenfels dis­kontierten Wechsel liegt eine Täuschung des Rosenthal nicht vor. Es bestand nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Gerickstshof anschloß, für Rosenthal feine rechtliche Verpflich­tung, den Wechselnehmer darüber aufzuklären, daß es nur Ge-; sälligkeitswechsel waren, die er dem Walleitfels überlassen hat. Im Fall Wohlmuth, dem ein © (haben von annähernd 2000 Mk. entstanden ist, hat der Angeklagte Rosenthal eine Täuschung begangen. Bärmann war der Beihilse bringettb ver­dächtig. Der Gerichtshof hat aber angenommen, die von Bär mann dem Geschädigten gegenüber abgegebene Erklärung, die für diesen bestimmend war, die Summe an Rosenthal auszuhän­digen, sei nicht in der dlbsicht erfolgt, zu täuschen, weshalb hier zugunsten des Angeklagten Bärmann auf Freisprechung zu erkennen war.

Der Fall Lüll, soweit es sich uni die 2100 Mk. handelt, die Rosenthal für einen Beamten verlangt bat, dessen Sohn Einjährig dienen sollte und die Lüll dann später auf 3000 Mk. erhöhte, um nach der Erklärung Rosenthals damit einen Amts­gerichtsrat in Bad-Nauheim aus der Verlegenheit zu helfen, stellt sich ebenfalls nicht als Betrug dar. Nach Ansicht des Gerichtshofs hat der Darleiher diese Beträge gegeben, weil er Rosenthal für reich gehalten und weil für ihn ein lwher Gewinn bestimmend war. Ebenso mußte wegen der Spießschen Wechsel im Fall Lüll auf Freisprechung erkannt werden. Lüll hat sich selbst nach den Ver- Hält4«ssen des Spieß erkundigt, auch ist nicht erwiesen, daß Rosenthal die schlechten Verhältnisse des Spieß gekannt hat. Lüll hat es sich selbst zuzuschreiben, wenn er im Falle Spieß Schaden erlitten hat.

Betreffs des Geschäfts Lull mit Rosenthal, der einen Wechsel in Höhe von 6500 Mk. zur Anzahlung aus das Hans in der Kaiser-Allee von Lüll verlangt hat, liegen die Verhältnisse aber anders. Rosenthal hat erklärt, er könne das Papier wegen seiner Höhe nicht unterbringen und hat Lüll veranlaßt, ihm statt des einen Wechsels mehrere kleinere Papiere von zusammen 6500 Mk. zu geben. Er hat dem Akzeptanten Lüll vorgespiegelt, er be­komme von feinem Vetter in Afrika 30 000 Mk. und werde damit diese Wechsel decken. Diese Zusicherung durste Rosenthal nicht machen, denn er hat dem Verwandten erst loeit später um Geld

Lüll annahm, sondern den erhaltenen doppelten Mechselbetrag in Vermehr zu setzen. Rosenthal hat auch von dem Gelde, das er aus den Wechseln gelöst bat, nur 500 Mk. auf das Haus bezahlt.

^Dieser Fall stellt sich als betrügerisch bar, denn Lüll der dem Rosenthal damals schon mißtraute, hätte ohne die Zu ficherung, es kommen 30 000 Mk. aus Afrika nm denen die Wechsel gedeckt werden, für Rosenthal nicht wehr akzeptiert.

Zwei weitere Wechsel über je 1500 Mk. bat Lüll ebenfalls nur bergegeben, weil Rosenthal ihm vorgetäuscht hat, es komme die große Summe von dem Verwandten aus Afrika. Auch hier sei ein Betrugsfall gegeben.

Wegen eines an Lüll gegebenen Dieterwechsels habe auf Frei­sprechung erkannt werden müssen, weil in dein Fall jeder Betrug entfällt: Lüll hak als Zeuge erklärt, er fühle sich in diesem Fall nicht getäuscht. Auch wegen eines Wechselakzepts des Lüll über 12 500 Mk., bas Rosenthal unter der Angabe verlangt bat, Spieß brauche Geld zu einer Schweizer Reise, bilde keinen Fall des Bettuges. Im gleichen Sinne bat der Gericht Hof entschieden wegen des Lüllschen Darlehens in Höhe von 4000 Mk. an Rosen Hjai. Lüll hat dagegen einen Schuldschein auf Roth Eheleute er­halten, doch sagte auch hier der Zeuge Lüll, die Urkunde habe ihn nicht veranlaßt, das 'Darlehen zu geben, sondern sein Glaube, Rosenthal sei ein wohlhabender Mann. Eine Fälschung der notari­ellen Urkunde durch Rosenthal sei nicht gegeben, er hat diese zwar in ihrem Inhalt verändert, dies jckoch getan im Einverständnis mit den Rothschen Eheleuten, dem andern verttagschließenben Teil. Es bat baher in biesem Fall ebenfalls auf Freisprechung erkannt werden müssen.

Im März 1910 bat Rosenthal den Lütt veranlaßt, gegen Provision 5 Spießschc Wechsel zu girieren. Rosenthal hat bei dieser Gelegenheit keine Angaben gemacht, die Lüll etwa veran­laßt haben könnten, seine Namensunterschrift auf den Wechseln herzugeben.

Es wurde auch in diesem Fall auf Freisprechung erkannt.

Im Fall des Briefträger Hahn wurde ebenfalls ein Freispruch gefällt. Hahn hat die 9000 Mark an Rosenthal gege­ben in Rücksicht auf den Gewinn, den er dabei erwartete, und weil er den Empfänger für wohlhabend gehalten hat. Es bestand für Rosenthal aber keine Rechtspflicht, den Darlehensgeber über feine schlechten Verhältnisse aufzuklären.

Im Fall Engelhardt und Spieß ist ebenfalls keine betrügerische Handlung festgestellt. Nur in dem Fall, wo Schich dem Rosenthal einen Lüllwechfel abkauste, weil Rosenthal am gab, Lüll sei wegen Geld in Verlegenheit, ist Schich durch Rosen­thal absichtlich getäuscht worden. Als Schich den Lüllwechsel erwarb, kannte er schon Rosenthals icblccbte Vermögenslage: er hätte diesen für sich selbst kein Geld mehr gegeben, er ist auch um den Betrag geschädigt: hier ist der Angeklagte Rosenthal des Bettuges schuldig.

Der Witwe Boller gegenüber, bie um 11 000 Mark gekommen ist, hat sich Rosenthal des Betruges schuldig gemacht, denn er bat sie durch falsche Angaben über die Verwendung des Geldes getäuscht, seine Versprechungen, das Geld ober die Papiere an den bestimmten Terminen zurüct zu geben, waren bewußt unwahr Auch Rosenthals Darstellung, daß bie Witwe Boller gar kein Risiko hätte, entsprach nicht der Wahrheit

Seine .Handlungsweife enthält also, da es sich unti 3 einzelne Darlehen handelt, 3 Fälle des Betrugs.

D e r Fall Braun scheidet als strafbar wegen Mangel an Beweisen aus. Die Fälle: Darmstädter Bank, bie um 050O Mark, darunter 1100 Mark Wechsel, gcicbäbigt ist, ecbmall unb Schwalm-Lollar sind ebenfalls als Betrugssälle nicht zu bezeich­nen Dagegen sind die Witwe Henze und die Wrttve Rabes direkt durch unwahre $ngafon getäuscht Md zur Hergabe der

Summen veranlaßt worben. In beiden Fällen mußte Rosen­thal wegen Betruges verurteilt werden.

Tie Erlangung der Blankowechsel von Dietert beruht eben­falls auf Betrug. Rosenthal hat den Mann getäuscht, indem er sich ihm gegenüber mit falschen Angaben als reicher Mann mit 3 Häusern aufgespielt hat. Hier hat der Gerichtshof aber zu Gunsten des Angeklagten eine fortgesetzte strafbare Handlung an» genommen. Dietert ist durch die Schuld des Rosenthal um 10 000 Mark geschädigt worden. Daß Rosenthal 5um Nachteil des Dietert Blönketkfälschimgen vorgenommen hat, ist nicht er­wiesen, wenigstens reichen die Beweise nicht hin. Es fehlt an dem Nachweis, daß es die vorliegenden Tietertwechsel sind, bei deren Hingabe dem Rosenthal erklärt wurde, er dürfe jedes Papier nur mit 300 Mark und nicht höher ausfüllen.

Bärmann mußte der Beihilfe der Blankettfälschung im Fall Dietert für nicht schuldig erklärt werden.

Der Gerichtsvollzieher Weitzel in Bad-Nauheim ist getäuscht worden, als er fein Giro hergab auf Wechseln, die Rosenthal auf Grund der Unterschrift erst zu Geld machen konnte. Tie An­gabe Rosenthals, Lüll sei ein recher Mann, war bewußt unwahr, denn als Rosenthal diese Behauptung aufstellte, war er vom Gegenteil überzeugt. Sein Ausspruch, wenn Lüll nicht bezahlt, bin ich ja noch da, ich habe in Gießen drei Häuser, war dahin zu verstehen, daß er noch zahlungsfähig sei, was aber damals schon vollständig ausgeschlossen war.

Die Fälle Mattke, Katzen st ein und Koblinsky sind als strafbar nicht anzusehen, weshalb auf Freisprechung erkannt werden muß.

Ter Angellagte Bärmann ist nur schuldig befunden der Unter­schlagung von 450 Mark Spareinlagen der Weihnachtskasse bei Felsing. Bärmann war verpflichtet, die eingenommenen Beträge bei einer Bank anzulegen, er hat sie jedoch behalten und aus- gegeben. Sein Einwand, et sei jederzeii in der Lage gewesen, die Beträge aus eigenen Mitteln auszuzahlen, entspricht nicht den Tatsachen, denn er ist zurzeit mittellos.

Was die Strafzumessung anbetrifft, so hat der Gerichtshof strafmildernd für Rosenthal berücksichtigt, daß er unbestraft ist, daß er offenbar Reue empfindet und daß er wohl nicht die Absicht hatte, die Opfer dauernd zu schädigen. Sttafschärfend aber kam in Betracht die Skrupellosigkeit, mit der der Angellagte den Leuten ihr Geld abgenommen hat, die Gemeinheit und die Nieder­trächtigkeit feiner Handlungen. Er habe sich nickst gescheut, der Witwe Rabes ihr ganzes Vermögen abzunehmen. Abgesehen vom Fall Henze und Boller hat Rosenthal der Witwe Rabes ihr Geld abgenommen, als er schon wußte, daß er den Zusammenbruch nicht mehr aufhalten konnte.

Der Fall Rabes ist der schwerste, der Rosenthal zur Last fällt; für ihn hat der Gerichtshof 1 Jahr Gefängnis als eine entsprechende Sühne angesetzt. Im Fall Boller waren 10 Monate, im Fall Henze 8 Monate angemessen, als Einzelsttafen. Wegen der Niedrigkeit der Gesinnung, die der Angellagte Rosenthal an den Tag gelegt hat, sind ihm die bürgerlichen Ehrenrechte wie geschehen, aberkannt.

Rosenthal hat die Nechtsttast des Urtells sofort anerkannt. Er war zwar, als er den Urteilsspruch mit anhörte, gebrochen, aber gefaßt.

Ans Sfatt nnv Land.

Gießen, 2. Oktober 1913.

** OrdensverDeihunlgen. Der Großherzog hat die Krone zum Silbernen Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmütigen bem Wachtmeister und Stattons- sührer Georg Schneeberger im Großh. Gendcrrmerie- Korps zu seinem Ausscheiden zum 1. Oktober d. I. verliehen. Der Großherzog hat dem Hauptlohrer Friedrich Schnei­der zu Heuchelheim, Kreis Gießen, die .Krone zum Ritter­kreuz 2. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmü-- tipen verliehen. Der Großherzog hat dem Steiger bei der Eisen- und Manganerz-Gewerkschaft Ober-Rosbach Karl S ch w i n n und dem Betriebsführer der Eisen- und 9Nangan- erz-Grube Rosbach bei Ober-Nosbach Richard Knautz, beide von Ober-Rosbach, das Allgemeine Ehrenzeichen mit der InschriftFür Verdienste" am Bande des Verdienst­ordens Philipps des Großmütigen verliehen.

** Pfarrperfonalien. Der Großherzog hat den evangelischen Pfarrer an der unierten Gemeinde Offenbach, Theodor Palmer, auf sein Nachsuchen zwecks Uebernahme des Amts des Direktors und Seelsorgers im Kurhaus Hein- richsbad im Kanton Appenzell aus dem Dienste der hessi­schen evangelischen Landeskirche, mit Wirkung vom 16. Ok­tober lfd. Js., entlassen.

** Neue Lehramtsassessoren. Durch Ent­schließung des Ministeriums des Innern wurden die nach­stehend genannten Lehramtsreferendare zu Lehramtsassesso­ren ernannt: Wilhelm Armbruster zu Darmstadt, Wilhelm Braunewell zu Gießen, Dr. Karl Burk zu Offenbach, Heinrich Clarius zu Langen, Adolf El 0 tz zu Friedberg, Paul Fischer zu Mdda, Erich Frederking zu Worms, Jakob Freiherr Gedult von Jungenfeld zu Mainz, Dr. Karl Grüne­wald zu Dieburgs Heinrich Hahn zu Offenback), Dr. Karl H a i n e r zu Gießen, Hermann Handwerk zu Darmstadt, Ru­dolf Hübel zu Darmstadt, Richard Jochem zu Laubach, Hermann Jung zu Worms, Dr. Willy Krämer zu Offenbach, Heinrich Kreickemeier zu Darmstadt, Hermann Leidolf zu Darmstadt, Fritz Lenhardt zu Darmstadt, Dr. Heinrich Lückcr zu Mainz,"Wilhelm Mohr zu Mainz, Bernhard Naf - s u a zu Gießen, Friedrich Pfersdorfs zu Darmstadt, Fritz Ritter zu Darmstadt, Dr. Julius Rößler zu Laubäch, Otto Salzmann zu Darmstadt, Dr. Ludwig Schäfer zu Biv- dingen, Franz Schmidt zu Darmstadt, Johann Baptist Schnauder zu Gernsheim, Dr. Friedrich Schreiter zu Worms, Heinrich Schwarz zu Büdingen, Gottfried Stratemeyer zu Mainz, Heinrich Völker zu Darmstadt, Theodor Walger zu Groß-Gerau, Julius Walther zu Grünberg, Adolf W e i ß zu Schotten, Dr. Kurt Weißmann zu Bensheim, Otto Würtenberger zu Darmstadt, Karl Zöckler zu Mainz, Gustav Zwißler zu Bensheim.

* * Sch ul wesen. Der Großherzog hat zum 1. Ok­tober d. I. dem Oberlehrer an der Oberrealschule zu Worms, Wilhelm G l e n z, und dem Oberlehrer an dem Realgymna­sium zu Darmstadt, Friedrich Schad, den Charakter als Professor erteilt.

Schulangelegenheiten. Erledigt ist eine mit einem ev. Lehrer zu besetzende Lehrcrstelle zu H ö r g c n a u, Kreis Lauterbach. Dem Inhaber kann eine Ortszulage be­willigt werden.

* * Der Großhcrzog hat den Regierungsassessor Eugen Blümers zu Msfeld zum Kreisamtmann bei dem Kreisamte Alsfeld mit Wirkung vom 1. Oktober 1913 an ernannt.

* * Die schriftliche Staatsprüfung für den höheren Forst dien st beginnt am 6. November d. I., vormittags 81/2 Uhr, zu Darmstadt im Prüfungslokal, Pa- radeplatz 3. Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung sind unter Verwendung des Eingabestempels von 1,50 Mk. spä­testens bis zum 20. Oktober lfd Js. bei der Ministerialab- teilung für Forst- und nameralverwaltung einzureichen.

** Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft. 1. Am 2. September wurde der Gerichtsassessor Dr. Otto Paul Ludwig Heinrich .fetter aus Mainz zur Rechtsanwalt­schaft am Landgericht der Provinz Rheinhessen, 2. an dem­selben Tage wurde der Gerichtsasiessor Ernst See zu Mainz zur Rechtsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, mit Wir-,

kung vom 1. Oktober an, 3. am 10. September wurde der Regierungsrat Dr. Julius Falk zu Mainz zur Rechtsau- waltschaft bei dem Amtsgericht Oppenheim zugelassen.

Stadttheater. DaS Lustspiel »Das Buch einer Frau" von Lothar Schmidt, das in der morgigen ersten Freitag-Abonnement-Vorstellung gegeben wird, macht gegen­wärtig dank seines geistreichen pointierten Dialogs und feiner witzigen Handlung mit außerordentlichem Beifall den Weg über dtt deutschen Buhnen. Die Vorstellung dürfte hier doppeltes Interesse erregen, da zwei erste Kräfte unserer Bühne, Fräulein Sonntag-Blume vom Stadtheater in Basel und Fräulein Irma Lindeck vom Stadttheater in Chemnitz, zum ersten Male auftreten. In weiteren Hauptrollen sind die Herren Notteck und Bolck, sowie Frau Frenzel beschäsligt.

** Zirkus Garte. Entgegen den früheren Ankün­digungen, nach denen ein Gastspiel von 45 Tagen vor­gesehen war, sei bemerkt, das; die gestrige Vorstellung zu­gleich die Abschiedsvorstellung war.

Landkreis Gießen.

l. Heuchelheim, 1. Okt. Bei unserer Gemein de - ^^i^wahl siegten die Sozialdemokraten: es wurden ge­wählt: Karl Niepch mit 226, Ferd. Hahn mit 223 und Jak. Benner mit 198 Stimmen. 20 vom Hundert der Bürger Ijatten sich an der Wahl nicht beteiligt.

c. .Wiescck, 1. Oft. Frntag, 3. £(t abcnbS 8 Ubr, finöet G e in c i n d e r a t s s i tz u n g mit folgender Tagesord­nung statt: Voranschlag über die Kanalisation der vcrlän- gerten Turnstraße. Die Bildung einer Wahlkommission zur bevorstehenden Gemcinderatswahl. Vergebung der Kanalrei­nigung. Errichtung eines Schuppens zur Unterbringung der Kanälreinigungsgeräte. Die Ernennung eines Bibliothe- kares für die Volksbibliothek. Gesuch des Gemeindeciuneh- mers: Herstellung der Heizung und Beleuchtung für das Büro.

.DDAltcn-Buseck, 1. Okt. Zur Bürgermeister- w a h l in Alten-Buseck wird uns mitgeteilt, daß der Bei­geordnete Rau nicht kandidiert hätte. Das ist nicht fr?r Fall, Es wurden lediglich ein paar Stimmen für Herrn Rau ab gegeben, wie dies auch noch für zwei andere Herren geschah. (Daß Herr Rau kandidiert habe, war bei uns auch nicht gesagt worden. Die Red.)

? Lang-Göns, 1. Okt. Der Kreisstraßenwart Ph. Schmidt, kann heute sein 30jähriges Dienstjubiläum feiern.

? Holzheim, 1. Okt. T^r Lehrling des Schlosser- meisters Boller, Otto Psannenschmidt, stürzte so unglücklich vom Wad, daß er eine Gehirnerschütterung erlitt und in ärzt­liche Behandlung kam.

k. Lollar, 1. Okt. Lebensgefährlich verletzt wurde der ledige Bahnarbeiter Weimer von hier. Bei Aus­übung seines Berufes stürzte er vom Zuge und geriet unter die Näder. Beide Beine wurden ihm abgefahren, das eine über dem Fuß, das andere über dem Knie. Er wurde in die Klinik nach Gießen gebracht.

Kreis Alsfeld.

w. Alsfeld, 30. Sept. (S t a dl v o r st a n d s s i tz u n g.) Anwesend: Bürgermeister Dr. Völsing als Vorsitzender, Bei­geordneter Weitz, sowie 10 Stadtvorstandsmitglicder. Der Vor­sitzende teilt u. a. eine Eingabe mehrerer Anwohner der Schellm- gasse mit, in der die Befürchtung ausgesprockien ist, daß die im Garten der Herberge zu errichtende Wagenhalle schliefrlick) doch ein Armenhaus werde. Falls dies zuträfe, legten sie Protest dagegen ein. Der Vorsitzende bemerkt dazu, cs sei gar keine Rede davon, das Gebäude als Armenhaus zu verwenden. Weiter wurde eine Eingabe des Pfarrers Dr. Becker bekannt- gegeben, in der dieser Beschwerde führt über die mehrfach in Gemcinderatssitzungen und Kommissionen gegen ihn und seine Amtsführung geübte unrechte Kritik. Gemeindcrat Jakob be­merkt dazu, er lasse sich das Recht der freien Meiimngsäußcrung auf dem Rathause in keiner Weise nehmen und sich darüber auch keine Vorschristcn machen. Auf die nochmalige Anregung des Ministeriums, für die Straße durch den Junkerngarten einen Bebauungsplan feftzulcgen, der doch nur eine Rickitsämur bilden solle, beharrt der Stadtvorstand auf seinem am 26. August ge­faxten ablehnenden Beschlüsse. Wiederherstellung der Walpurgiskirche. In feiner letzten Sitzung hatte es der Stadtvorstand mißbilligt, daß der Kirchenvorstand die ^.eiideckung des Dachteiles ohne weiteres angeordnet habe, ohne den Be­schluß des Stadtvorstandes über die Nachbewilligung der hierfür erforderlichen Mittel abzuwarten und ohne zuvor den vom Stadt­vorstand gewünschten Voranschlag vorgelegt ;u haben. In einem an die Bürgermeisterei gerichteten Schreiben entschuldigt der Kirchenvorstand fein Vorgehen damit, daß man die Arbeiten un­möglich habe hinausschieben können bis zum Eingang des Kostenvoranschlags, dessen Vorlage sich durch den damaligen Ur­laub der Bauleitung verzögert habe. Gv wären andernfalls die Arbeiten an der Kirche wesentlich ausgehalten ivordeii. Ter Vor­schlag der Baukommission geht dahin, den nachträgliw geforderten Betrag von 800 Mk. nicht zu bewilligen, da der >iircl.envorstand dem Wunsche des Stadtvorstandes nach vorheriger Vortage eines Kostenanschlags nicht nachgekommen sei. Gemeinderat Braun, der an der Sitzung der Baukommission nicht teilgenommen batte, ist der Ansicht, dass es keinem Zweifel unterliegen könne, das, der Kirchenvorstand nicht vorschristsmäi-ig gehandelt habe: indessen sei es notwendig gewesen, die Tachseite rasch ucueedni zu lassen. Es habe keinen Zweck, die erforderlichen Mittel nicht zu be­willigen, da schließlich die Stadt doch wangsweise angehalten werde, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Er mache deshalb den Vorschlag, die geforderten 803 Mk. nachzube­willigen, falls der Kirchenvorstand dem Stadtvorstand gegen­über die Erllärung abgibt, daß sein Vorgehen nicht korrett ge­wesen sei. Gem.-Rat Jakob ist gegen die Bewilligung, da sich der Kirchenvorstand einfach über den Stadtvorstand hinweg- gesetzt habe. Die Mehrheit scheine heute die Nachsorderung be­willigen zu wollen, im Gegensatz zu der vorigen Sitzung, in der man sich gegen die Bewilligung ausgesprochen habe. Gem.-Rat Bastian spricht ebenfalls gegen die Bewilligung Gem.- Rat Ramspeck hält es für zwecklos, sich gegen die Nachbewilli­gung zu wehren, wenn die Stadt im Verwaltungsstteiiversahren schließlich doch gezwungen werde, die Mittet zu bewilligen. Tes- halb sei er für den Vorschlag Braun. Gem.-Rat >tlingelhösfer spricht sich in ähnlichem Sinne aus. Es wird aisdann nach längerer Aussprache beschlossen, für Anbringung einer Notleiter für den Türmer bei Feuersgefahr 100 Mk., sowie ferner 800 Mk. für Neudeckung des Daches der südlichen Ghori eite zu bewilli gen, falls der Kirchenvorstand dem Stadtvorstand gegenüber die Erklärung abgibt, daß sein Vorgehen in der Angelegenheit nicht vorschriftsmäßig gewesen ist. Der von der Eickningsiiupektion vorgelegte Vertragsentwurf wegen llcbcrlaffung der Eickxunts- räume im Anbau des alten Volksschulgebäudes wird mit einigen Abänderungen genehmigt. Von der nachträglich gewünschten Ver­größerung der Faßeickx soll Abstand genommen werden. Die jährliche Miete beträgt 300 Mk. Tie am 1. Januar 1914 ins Leben tretende Landkrankentasfe für den Kreis Alsfeld hat darum nachgesucht, ihr als Geschäftsräume das seitherige Eick>- amtszimmer im 3. Stock des Weinhauses gegen eine jährliche Miete von 200 Mk. zu überlassen. Ter Ltadtvorstand ut grund­sätzlich mit dem zustimmenden Vorschlag der Baukommission ein­verstanden, es soll jedoch vorerst eine Ortsbesichtigung nattfinoen. Wegen der Heizungsanlage an der neuen Volksschule wird dem Vorschlag der Firma Schaifstaedt ftaltgegcben: es soll zu­nächst die Wirkung der inzwischen Dorgenommencn Isolierung abgekartet werden. Verbindungsweg Altenburg- Alsfeld. Aus die Infrage des .Gem.-Rats Braun, ob es