Ausgabe 
18.6.1913 Zweites Blatt
 
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KriegSimmftet v. Verrinnen:

SBfnn der Abgeordnete Dr. Quarck behauptet, eine Kollegiali­tät zw.scheu Len Off.zicrcn und Gemeinen hätte nur während des Feldzuges in der Not bestanden, sie bestehe aber heute nicht mehr, so mutz ich daS al? eine Seiet'-igung des deutschen Ossi- zierkorps ansehen, das 1870(71 Gut und Blut für das Vater­land eingesetzt hat. (Unruhe b. d. Soz.. lebhafter Beifall rechts.)

Abfl. Anveil (Soz.):

Auch die Gemeinen haben 1870 ihre Pflicht getan. Was mein Kollege Qnarck behauptet hat, ist durchaus richtig. Eine Kollegiali­tät zwischen Offizieren und Gemeinen kann solange nicht bestehen, solange nicht die Beschimpfungen und Mißhandlnn- gen der Soldaten aus der Kaserne verschwinden. (Sehr richtig b. d. Soz.)

Krieflsmmrfter b. Heerrnqen:

Nicht deshalb habe ich angeführt, bog die deutschen Offiziere 1870*71 ihr Gut und Blut hmgegebcn hätten, um damit zu sagen, daß der deutsche Soldat cs nicht getan hätte. Aber es ist selbst­verständlich, baß in jebcr Not und Gefahr der Offizier seinem Untergebenen vorangeht, nnb bas; das 1870-71 so gewesen ist, zeigt der Prozentsatz der gefallenen und verwundeten Offiziere, der erhel-lich höher war, als der der Mannschaften. Wenn gesagt wird, das; deshalb ein anderes Verhältnis zwischen Offizieren und Soldaten nach dem Feldzüge eingetreten sei, weil der Offi­zier d« nichts mehr zu befurchten hatte, dann feh­len mir die parlamentarischen Ausdrücke für solche Behauptung. (Großer Lärm bei den Soz., Beifall rechts.) Der deutsche Offizier fürchtet überhaupt nichts. (Lachen bei den Soz., erneuter Beifall rechts.) Wenn etwas anderes be­hauptet wird, so- ist das nach meinem Empfinden nicht nur eine Beleidigung dcL Ofsizierkorps, sondern auch eine Beleiht» ß u n g des- deutschen Soldaten, die ich zurückweisen muß. (Lebhafter Beifall rechts.)

Damit ist die Besprechung über das KapitelDauer der Dienstpflicht" beendet. Der Präsident teilt mit, daß wegen des schwach besetzten Hauses bre Abstimmung über Artikel la erst -morgen stattfindet.

Das Brrrschemvesen.

Abg. Stücklen (Soz.) begründet den sozialdemokratischen Antrag, einen Artikel IC ein- zusügen, wonach, die zum Militärdienst eingezogenen Mannschaften nicht zu häuslicher, Dienstleistungen verwendet werden dürfen. Es werden jährlich 30 000 Mannschaften als Burschen eingestellt. Das beweist, daß die heutige Dienstzeit viel zu lang ist. Die Bestimmun­gen, die dw Tätigkeit deö Burschen regeln, sind teilweise geradezu lächerlich Eine geht z. B dahin, daß sic die Nachtgeschirre sauber satten müssen. (Lärm rechts, Zuruf: Unerhört!) Ja, Herr Nehbcl, Sie finden c5 also auch unerhört, daß den Burschen so etwas zu- gemutct wird. (Abg. N ehbel: Nein, daß Sie so etwas hier Vor­bringen I) Ich trage cs nur vor, um zu beweisen, zu welchen Diensten der Bursche verwendet wird. Der Redner trägt unter großer Heiterkeit eine große Reihe von häuslichen Dienst­leistungen vor, die die Burschen zu verrichten haben.

Wenn die Militärverwaltung behauptet, daß die Soldaten trotz einer solchen Fülle von Dienstleistungen eine volle Aus­bildung genießen, dann ist das ein Beweis, daß die zweijährige Dienstzeit viel zu lang ist. Die Zeugoffizicre sollen jetzt keine Burschen mehr bekommen, dafür aber eine Ent­schädigung. Gegen eine derartige Entschädigung wenden wir uns, denn ein Recht, das nicht besteht, kann nicht abgelvst werden. Außerdem will die Militärverwaltung damit die Zeugoffizicre nur gegenüber den anderen Offizieren herabsetzen. Wir wollen, daß die Burschen sämtlichen Offizieren ent­zogen werden, aber ohne Entschädigung. Mit demselben Rechte könnten schließlich auch die Assessoren kommen und. Diener ver- langea. (Beifall b. b. Soz.)

Generalleutnant Wandel:

Der Vorredner hat hier wicber dieselben Nnrichtig- feiten vorgetragen wie schon in der Vudgetkommission. Es ist vor allem nicht richtig, daß jährlich 30 000 Burschen eingestellt würden. Die Leute, die zu Burschen genommen werden, haben eine einjährige volle Ausbildung (Stufe bei den Soz.: Na alsol) und müssen noch während des zweiten Jahres, wenn sic Burschen sind, innerhalb der Kompagnie ihren Dienst tun: sie muffen zu den Schießübligen, stc gehen mit in das Manöver und auf die Truppenübungsplätze usw. Daß den Offizieren Burschen zn- stehen, hat selbst der Reichstag anerkannt. Tenn in dem Mrlitar- pcnsionsgrsetz für Offiziere suchet sich die Bestimmung, daß bei der Seredjnung der Pension den Offizieren eine Entschädigung von fünfhundert Mark für die ihnen zu steh en de Bedienung zuzu­billigen ist. Es hat sich kaum jemals ein Mann g e weigert, Bursche zu werden. (Sehr richtigI rechts. Lachen bei den Soz.) Die Burschen denken auch stets mit größter Freude an ihre Durschcnzeit zurück.

Die Zeugoffiziere sollen auf ihren eigenen Wünsch anstatt der Burschen eine Eutschäd gnng eichaltcn. Sic begründen das damit, daß sie von den Burschen doch nicht viel hätten, weil diese viel Dienst tun müßten, daß sie ein eigenes Zimmer für die Burschen mieten müßten und daß sie ohne ein Dienstmädchen doch ncht anskoimnen könnten. Daß tnele Offiziere zwei Burschen haben, wie 'fror Vorredner behauptet, ist der Militärverwaltung nicht bekannt; jedenfalls ist es schon seit langem verboten. Die Miiitärverlvaltnng bedarf durchaus nicht einer Mahnung nach der Richtung, daß ci'ae Verringerung der Burschen stattfinden soll. Wir haben ja fein Interesse daran, daß die Zahl der Burschen vermehrt werd, wir wünschen im Gegenteil selbst, daß bi-c Zahl möglichst niedrig bleibt. Wir werden dahin auch wirken, ohne daß ein besonderer Paragraph in das Gesetz ausgenommen wird. (Beifall rechts.)

Abg. b. Graefe (Kons.):'

Soweit die Rede des Abg. Stücklen ernst zu nehmen wär, hat General Wandel bereits geantwortet. Aus das Humo­ristische darin zu erwidern, entspricht nicht dem Ernst der Stunde. Wir lehnen die Anträge und Resolutionen zum Vurschcn- wesen a b. Selbst die abschwächendcu Anträge der Freisinnigen enthalten Eingriffe in die militärische Gewalt, die gefährlich werden können.

Abg. Graf Praschina (Zeutr.):

Der Deutsche Reichstag ist nicht der geeignete Ort, solche Dmgc, wie Abg. Stücklen getan hat, vorzubringen. Warum beantragt er nicht einfach: die eingezogenen Mannschaften dürfen nicht zu Dienstmäbchenlcistungcn hcrangezogen werden. Die häuslichen Dienstleistungen sind zum Teil geradezu selbstver­ständlich.

* Abg. Schöpflin (Soz.):

Zum Stiefelputzen und zum Wecken des Herrn Leutnants sind deutsche Soldaten nicht da.

Generalleutnant Wandel:

DaS Durschenwescn ist nicht seltsam. Alle Nationen haben diese Einrichtung.

Die Aussprache schließt. DaS Haus vertagt sich.

Mittwoch 3 Uhr: Weiterbcratung. Schluß 6 Uhr,

Zur Sieuerverständigung.

Vertin, 17. Juni.

Der Mud getan sschuß des Reichstags hat seine für Diens­tag an gesetzte Sitzung, in der das Besitzsteuergesetz in An­griff genommen werden sollte, aus Mittwoch verschoben, um der Verständigung unter den Vertrauensmännern der Parteien nochmals Zeit zu lassen. Inden beteiligten .streifen hofft man aber immer noch bestimmt, daß unter dem Zwang der Verhältnisse eine gemeinsame Basis für eine erfolgversprechende Beratung im Bndgetaüs schuß das ist «jjicl und Zweck der Vorbesprechungen, nicht eine in allen Teilen durchgearbeitete Vorlage gesunden wird. Ist das bis Mittwoch der Falt, dann wird in die Beratung des als Anlage,dem Gesetzentwurf über die Aenderungen im Finanz­wesen beigegebencn Besitzsteuergesetzes cingctrcten

werden. Diese Beratung dürfte.ohur besondere Schwierig- teiteii Don patten gehen bis zu den Bestimmungen, die auch das Kindeserbe heranziehen. Hier wird mit eine der wich-- tigsten Entscheidungen fallen, bon der das weitere Gelingen der Verständigung abhängt. Im Anschluß an das Befttz- stenergefetz werden sodann die Paragraphen des Haupt­gesetzes beraten werden, die bekanntlich bestimmen, daß das Anlagegesetz für den Fall in Straft tritt, da st ein Bundes­staat es versäumt, bis zum 1. April 1916 eine allgemeine Besteuerung des Vermögens, des Änkommens oder der Erb­schaften zur Ausbringung des erhöhten Matrikularbeitrages einzuführen. Entfprechend dem Plan der Verständigung mußten diese Paragraphen abgeleintt werden, womit natür­lich auch das Anlagesetz abgelehnt wäre. Es bedürfte dann eines neuen Beschlusses, dast nunmehr das Anlagegesetz in der Fassung der stommiffion als selbständiges Gesetz in Kraft treten soll.

So der Plan der Parteien, die die Z^rständigung auf der Grundlage des Zuwachs ft euergesetz es betreiben. Ob er gelingt, ist eine andere Frage. Mißlingt die Ver- stänbigung, dann kommt es in jedem Falle zum Konflikt. Beschiiesten Zentrum, Nationalliberale und Linke eine Reichsvermogensfteuer, dann entsteht der Konflikt mit dem Bundesrat, der nun einmal gleichberechtigter Faktor in der Gesetzgebung ist. Deschliesten dagegen Nationalliberale und Linke die Erbanfallsteuer gegen Zentrum und Konservative, dann ist die Wehrvorlage durch das Zentrum gefährdet. In beiden Fällen droht die Auflösung. Beim zweiten Weg, dem der Erbanfallsteuer, der von der Industrie am ersten gewünscht wird, ist aber tuet ter zu bedenken, dast dann das Zentrum beim Wehrbeitrag keine )Mcksichten mehr kennen und im Verein mit der Svzialdemvkr atie, wie der Antrag Erzberger bei den Aktiengesellschaften beweist, die alten Beschlüsse bestätigen und vielleicht neue hinzufügen wird, die Handel und Industrie schwer schädigen können.

Schlich der Session de; preußischen Landtags.

:|: Berkin,. 17. Juni.

Tie erste Session des neuen Landtags fand hente ihren Abschluß in einer gemeinsamen Sitzung beider Häuser, die etwa zwei Minuten dauerte. Allzu groß war der Andrang nicht. Von den Llbgeordneten dursten sich etwa hundert und von den Mitg'lieidem des Oberhauses gar nur einige dreißig eingefunden hoben, bngcgen waren sämtliche Mit­glieder des Staatsministeriums anwesend. Sofort nach Er­öffnung der Sitzung durch den Präsidenten des Herren-- l>auses, Grafen v. Wedel, erfyöb sich der Ministerpräsident v. Bethmaun-Holkweg zur Verlesung der Allerhöchsten Bot­schaft, durch die in geschäftsmäßigem Tone der Präsident des Staatsministeriums beauftragt wird, die Session der beiden Häuser des Landtages zu schließen. Herr v. Beth- mann-Hollweg überreichte dem Präsidenten die Urkunde und erklärte die Tagung für geschlossen. Noch eine freundliche Verbeugung zum Präsidenten mit nachfolgendem Händedruck, das übliche Hoch auf den König, ausgebracht vom Präsidenten, und Sitzung und Session waren zu Ende.

Zur Streitsache Grünewald-Winkler.

Gießen, 17. Juni.

In dem heutigen, lediglich zur Verhandlung über den Um­fang der zu beantragenden Beweisaufnahme anberaumten Termine vor dem Vorsitzenden des hiesigen Sdwffengerichts waren beide Parteien persönlich erschienen: außerdem vertrat den Privat­kläger noch Herr Rechtsanwalt Schneider, Gießen, ivährenb Herrn Tr. Winkler Herr Rechtsanwalt Braß, Wiesbaden, zur Seite stand. .Für die mitverklagten Zeitungen war Herr Rechts­anwalt Tr. Spohr, Gießen, erschienen.

Einleitend bemerkte der Vorsitzende, Herr Geh. Justizrat Gebhardt, daß der Zweck des heutigen Termines sei, eine Einigung der Parteien über die Vereinfachung der weiteren Vcr- Ixmblung herbeizustlhren. Gr sei der Ansicht, daß das wichtigste sei, daß man das Originalprotovoll der Kammerverhandlung zur Stelle schaffe, und daß dieses dann als Grundlage der weiteren Verhandlung dienen sollle. Tie Angelegenheiten aus dem Privat­leben des Privatklägers hier zu erörtern, halte er für über­flüssig. Er glaube, daß die Beweisanträge des Herrn Tr. Wintter ßu umfangreich seien, daß es tnelmclyr wohl genügen werde, wenn lebe Partei einen Sachverständigen angeben werde und das Ge­richt noch einen dritten von sich aus bestelle.

Wenn wider Erwarten aber doch frühere Angelegenheiten des PrivatUägers, insbesondere dessen Verhälmis zu dem .Korps zur Sprache gebracht werden würden, bann müsse er sich, da er sich bereits für die eine Seite offen ausgesprochen habe, für befangen erklären.

Hieraus ergriff der Privat klüger das Wort zu folgen­den Ausführungen:

Seine Gegner es seien dies, zwar noch nicht alle, aber doch jedenfalls ein Teil davon die Herren, die Herr Tr. Winkler als Zeugen benannt habe hätten von Zeit zu Zeit das Be­dürfnis, ihm Gelegenheit zu geben, mit ihnen vor aller Oeffent- lichkeit eine Generalabrechnung zu halten. Seien zwar auch an und für sich derartige Verhandlungen für niemand an- genefjm, so müsse er doch sagen, er febene eine derartige Klar­stellung früherer und jetziger Angelegenl^iteir durchaus nicht, ja int Gegenteil, er begrüße sie sogar. Er sei aber der Ansicht, daß diese früheren Erlebnisse es handle sich hier vor allem nm seine Verabschiedung als Offizier der Landwehr und seinen Streit mit dem Stortz durchaus nichts mit dem vorliegenden Prozesse zu tun hätten: lediglich der Klarstellung halber wolle er aber doch hier kurz auf diese Vorgänge eingehen.

Grundlage für seine Entlassung mit schlichtem Abschied als Offizier fei folgender Vorgang gewesen:

Vs junger Assessor habe er in dienstlicher Eigenschaft als Vertreter eines hiesigen Rechtsanwaltes bas Verleiten eines Angellagten kritisiert und kritisieren muffen. Schärfer aber als feine Ausbrückc seien biejenigen gewesen, bie in ber Be­rufungsinstanz sein baznaliger Chf, sowie auch der Vorsitzende ber Straffammer für bas Verleiten bes betreffenden Angeklagten gesunden hätten.

Wegen feiner Ausdrücke habe ihm einer ber damaligen An­geklagten eine Forbenurg überfdürft, bie er, weil er in Erfüllung feiner Berufspflickck gehanbelt nnb weil ber Angeklagte sich mit ihm ausgesprochen gehabt habe, abgelehnt habe. Sein Verhalten habe damals die Billigung sowohl ber Anwalts ko mmer, als auch bes Ehrengerichts der alten Herren bes Korps gcfitnbeii. Er über­reiche biescs Ehrcngerichtsurtcil, sowie bie in bem Militärver- jahren von seinem Berteibiger, bem späteren Lanbgerichtspräfi- benten Herzberger verfaßte Verteidigungsschrift zu den Mten. In beiden Sdjriftftip.tcn sei bestätigt, daß er verpflichtet gewesen sei, so zu handeln, wie er es getan habe.

Trotzbem aber habe er den schlichten Ab schieb erhalten, nicht aber etwa wegen Satisfaktionsverweigerung, sondern deswegen, weil er einer Weisung, bie Fordern na pro forma anzunehmen, nicht gefolgt habe, bas zwar im äinnerneljmen mir seinen Freunden.

Nun würde aber immer wieder und wieder von seinen Gegnern ihm jene Entlassung als Offizier vorgehalten, ja nod> in jüngster Zeit habe man sie nriebrr an das Tageslicht gezogen. Tr. Wink­ler habe den Borwurf ber Satisfaktionsunsähiglrit aus ihr her- gdeitet. Bemerken wolle er übrigens doch, daß aitfd'rinenb in militärischen Kreisen selbst ein Zweifel in biefer Richtung nicht bestehe: baS beweise der Umfianb, daß noch vor einigen Jahren ein Offizier bei ihm als Kartellträger erschienen sei.

Ganz ebenso verhalte es sich and) mit seiner Angelegenheit mit bem Korps. Er bestreite keinen Augenblick, baß einige Herren darunter die von Herrn Dr. Winklcr als Zeugen benannten

ihm einen Vorwurf gemaclft hätten und wohl jetzt noch madXett. Er sei aber seinerseits in der Lage, urkundlich zu belegen, baß 33 alte Herren erklärt hätten, baß er vollkommen korrekt gehandelt hätte, unb baß in biefer Angelegenheit der Fehler der um einige Tage verspäteten Stellung ber Forderung uidjt von ihm, fonbern von seinem .Kartellträger gnnacl-r worben sei, bezw. auf bie Un­gunst ber Verhältnisse zurückzuführen fei. Im Geridusvetfahren hätte eine Reihe von alten Herren bies eidlich betäubet.

Jedenfalls müsse man sich bock aud) über ben Widerspruch in bem Verhalten bes Herrn Tr. Winkler wundern, ber, obwohl er ihn erst habe kontrahieren lassen wollen, nunmehr erkläre, er halte ihn nicht mehr für fatisfaktivnssähig wegen biefer früheren Vorgänge.

Wenn ber Herr Vorsitzende betont habe, daß bie Grunblage für bie weitere Verhandlung die Origil.alkammeroetichte sein mühten, so stimme er dem vollkommen zu, bebe aber hervor, baß der Gegner sich bis heute weigere, ihm Einsicht in ben unkvrrigierten Steuogrammtext zu gestatten. Merkwürbigcr-- weise habe biefem Verhalten aud- bas Präsidium der Zweiten Kmnmer zugestimmt und die Einsicht des Origiwalstenogramms ab­gelehnt.

Ter Privatkläger ging sodann nochmals auf die Vorgänge in ber Zweiten Kammer ein unb wiederholte die Darstellung, wie wir sie seinerzeit hier imGießener Anzeiger" veröffentlicht haben. Desgleichen wies er auch au Hand des bekannten Brief­wechsels nach, baß ihm überhaupt wegen ber Vorgänge in ber Kammer b i s heute noch Feine Forbernng von Herrn Dr. Winkler gestellt worden sei, baß er aber ar stets seinen Bevollmächtigten, Tr. Wallau, beauflagt hätte, eine Forderung, wenn sie gestellt werden würde, anzunehmen. Er nnes darauf Inn, daß seine Berater, hochangesehene Herren, deren Ehrenhaftig leit doch auch von dem Herrn Dr. Winkler nid;: ange^toeifelt werden konnte, fein Verhalten für vollkommen i'arrch hielten. Dies sollte eigentlich Herrn Tr. Winkler zum Nadzdenken ver­anlassen, ob er im Recht fei.

Aufs schärfste fei jedenfalls zu bedauern, baß Herr Dr. Winkler den ganzen Ehrenlnrndel in der breitesten Öffentlichkeit, in der Presse, breitgetreten habe, während doch solche Angelegenheiten nid)t geeignet seien, bem Publikiun vreisgegeben zu werben: er habe feine beleidigenden Kundgebung cm mit größter Intensität fortgesetzt.

Er tviederhole nodnnals, eine Klärung aller Vorgänge vor bem Forum des Geridfts könne ihm nur erwünscht fein; Herr "Tr. Winkler könne aber auch dann, wie ihnt ja warnend aus 'ben Kreisen von Landtagsabgeorbneten mitgeteilt worben sei, nicht mehr darüber im Zweifel fein, welcher Art die Strafe sei, die nad) diesen schweren Beschuldigungen ihn treffen müsse. Er habe bie ganze Angelegenheit nochmals offen zur Sprache hier gebracht, babe urftinblidx Belege angeboten, um es doch Herrn Tr.. Winklers Ritterlichkeit anheimzustellen, eine alles um = faffenbe eingehende Ehrenerklärung abzugeben. Mit einer solchen habe er auch bem Kammerpräsidium gegenüber sich einverstan­den erklärt, Herr Dr. Winkler weigere sie aber unb deshalb müsse, er Sühne vor Gericht fordern.

Herr Rechtsanwalt Dr. Winkler erwiderte hieraus, das; der Privatkläger der Verabredung zuwider doch den ganzen Tat- bestand hier aufgerollt habe; er müsse für sich dann bas gleiche Recht in Anspruch nehmen, obwohl er doch nur auf einzelne Punkte eingehen werde. Vorweg bemerken wolle er aber, baß der Herr Privatlläger durch seine Bemerkung über bie Art ber Strafe bei ihm jeden Gebauten an einen Vergleich ausge- schaltet habe. -

Er betone, baß nickt er es gewesen sei, der ben Brieswechsel an bie Öffentlichkeit gebaucht habe, sondern baß ben Privatlläger mindestens die gleiche Sdpllb hieran treffe. Für ihn sei bie ganze Sache im übrigen auch keine Elirenangelegenheit mehr, sondern nunmehr zu einem politischomProzeß geworden, an bem bic Oeffentlichkeit ein Interesse nehmen müsse.

Er verbreitete sich sodann im Anschluß an eine Bemerkung! des Privatklägors darüber, warum er ben Säbel für eine ritter liebere Waffe halbe als die . Pistole, ferner auch über di« Vorgänge in der Kammerverhanblung selbst. In Ungarn hätten Parlamentarier wiederholt Säbel gefochten.

Er verwahrte sich schließlich bagegen, daß ber Privatlläger behaupte, das Amtsgericht Oppenheim sei ihmgewiß nickt un­günstig gesinntt". Wenn er übrigens von biefem CRricht in dem Prozeß gegen dieFrankfurter Zeitung" wegen einer Be leibigung, die er in derselben.Rebe begangen haben solle, in befl auch die angebliche Beleibigung gegen beit Privatlläger gefallen sei, für schuldig befunden worden fei, so werbe bic zweite Instanz bieses Urteil wohl korrigieren.

Sein Stenogramm gebe er absichtlich nicht heraus. Er sei zu keinerlei Rücksicht Herrn Grünewald gegenüber mehr bereit. iSr werbe aber dann jederzeit das Stenogramm zur Verfügung stellen, wenn man ihm genau präzisiere, warum man bie Vor läge desselben verlange, z. B. wenn man behaupten wolle, daß der lorrigierte Text ivefentlid}e Mänderungen von dein Ur ftenogramm enthalte. Er hebe noch hervor, daß er auf keinen Fall den Privatlläger einer unehrenhaften Handl nag bezichtigen wolle, daß er auch glaube, daß in ber Militärangelegenheil unb in ber Korpssachö ber Tatbestairb sich so verhalte, wie er vorn Privatlläger bargestellt werde.

Er werde, wenn bie Beweisaufnahme ergeben habe, baß er Herrn Grünewalb Unrecht getan habe, nicht an stehen, bann fein Unrecht einzugestehen.

Herr Rechtsanwalt Braß hob hervor, daß man doch heute nur über den Umfang der Beweisantretung verhandeln wolle und baß man sich ja dod) nun einig fei, baß eine Beweisaufnahme' über bic früheren Vorfälle ftattfinben müsse. Der Herr Vor­sitzende habe sich ja schon selbst für befangen erklärt unb werbe htfolgcbeffon abge 1 ehnt.

Nachdem nunmehr ber Borsitzenbe bes Schöffengerichts abge lehnt worben ist, wird bic weitere Verl>andlu.ng ber Sache feinem Stellvertreter anhcimfallen. Das Schöffengericht wirb sobann zu entscheiden haben, welche Zeugen und Sachverständige, zikr Vernehmung gelangen. Der P ri v at kl ä ger hob insbesondere zum Sdilusfe hervor, daß, bevor Sachverständige ernannt würden die Fragen, bie bereit Begutachtung zu unterbreiten seien, fest gestellt 'werben müßten: über die Frage, ob die Ablehnung eines zweiten Kartcllträgers, roäbreitb das Mandat des ersten noch nicht erloschen war, und eine Antwort desselben noch ausstand, gleich zu achten sei ber Stellung unb Ablehnung einer bis bahin noch nicht gestellten Forderung, bebime es leiner Exper tise: bic könne jeder vernünftige Menick entsdwidcn. Tie weitere Frage, ob bie Enllasfung mit schlichtem Abschied Satissaktionsun - fähigkeit bewirke, sei allgemein überhaupt nicht zu entscheiden. Es lomme hierbei aus den Tatbestand an, ber zur Entlassunfl geführt habe. Dieser Tatbestand, könne in einer ehrenrührigen Handlung bestehen, wenn schon in einem solchen Falle meistens ntch! die Enllassung mit schlichtem Abschied, sondern die Entsernung aus dem Heere ftattfinbe. Vorliegend sei eine Handlung die Ursache der Entlassung gewesen, die er vslicktgc mäß in feinem AnwaltSberus bewirkt habe. Es habe bisher auch noch niemand seine Satisfaktionsfähigkeit bczweisclt. Wegen ber Aus­wahl ber evtl, zu crncnncnbcn Experten bemerke er, baß er an deni am besten unterrichtetenDv. Bopp seß hatte, im übrigen die Auswahl dem Gerichte überlasse. Selbstverständlich werde er, ber Privat- Häger, wenn die Militär- unb Korpssadre verhanbclt würbe, ein1 große Anzahl von Zeugen angeben, da er selbstverständlich nicht zulassen könne, daß cinfeitig urteilende Gegner zur Vernehmuns gelangten.

Der Prozeß wirb biernad), wenn das Schöffengericht bem - nächst bie Einbeziehung der von dem Angeklagten beundmcfcti Angelegenheiten zuläßt, einen sehr großen Umfang an nehmen, und bis zu feiner Erledigung wird geraume Zeit verfließen.

Arbeiterbewegung.

Stuttgart, 17. Juni. Tie elektrotechnische Firme. Robert Bosch, die kürzlich wegen des Vorgehens des Metall- arbri.terverbarrd.es alle Arbeiter aussperrte, veröffentlicht eine Erklärung, wonach sie allen iiichtorganifierteu Ar­beitern die glriche Unterstziitznitg zukommen läßt, wie sie der Metallarbeiterverbaud feinen Mitgliedern gewährt.

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