Ausgabe 
20.9.1913 Erstes Blatt
 
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Tschataldscha. Aber sie kann nur mol *r :üfj sein, wenn die Bor- huiltelhmg in türkischen Händen bleibt imi> der bnlqarischen Invasion den notwendigen Ausenthalt bereitet, » da« die SxtupL armee ihren Aufmarsch ungestört baverkstel ligen kann.

Konstantinopel, 19.Sept. 9tad) dem Austausch der Instrumente des Friedensvertrages wird eine tür- tisch-bulqarische Kommission die neue Grenze znnschon Bulgarien und der Türkei topographisch bestimmen.

Das auf Grund der türNsch^bulqarischen Verhandlungen abgefaßte Protokoll sept be^ügHd) des Indigeuats, wor­über endgültig ein Uebe rein kommen getroffen ist, eine Lp- lionssrist von vier Jahren für jene Muselmanen fest, die in den an Bulgarien abgetretenen Gebieten wohnen Wah­rend dieser Frist werden die Muselmanen berechtigt sein, auszuwandern und ihre Gitter zu verkaufen. Sic bleiben während dieser Zeit ottomanische Untertanen. Wie versichert wird, nahmen oie bulgarischen Telegierten den Punkt an, welcher auf Anerkennung der Rechte der muselmanischen Be­wohner und Werneinben sich bezieht Auch in der Bakufsrage sei im Prinzip ein Einvernehmen erzielt worden. Tic Einzel­heiten dieser Fragen würden durch einen Unterausschutz ge­regelt werden.Taswiri C t'iar" schreibt, man kann an» nehmen, datz im Hinblick auf die Unbeständigkeit des ff^n* wärtigen (Gleichgewichtszustandes auf dem Ballän die tüns- liflcn Beziehungen zwisckfen der Türkei und Bulgarien not­wendig eine andere Wendung nehmen, die ermöglichen werde, die Vergangenheit zu vergessen. Aber dies hänge von der Art ab, wie die Bulgaren die Vertragsbestimmungen Über die Rechte der Muselmanen erfüllen

Konstantinopel, 19. Sept. Gestern nachmittag wurde der jungtürkische Kongreß eröffnet unter An­wesenheit .zahlreicher Delegierten, Senatoren und früherer Abgeordneter, darunter ermaer aus den von den Balkan- staatcn besetzten Gebieten - Zum Vorsitzenden wurde Sena­tor Ahmed Riza gewählt.

Der Ministerrat nahm an dem Entwurf des türkisch- griechischen Friedensvertrages einige Aendc -ungen vor, welche der griechischen Regierung schriftlich mit- gcteilt werden sollen.

Bulgarische Vorwürfe gegen Griechenland.

Sofia, 19. Sept. (Agence Bulgare.) Gemäß den inter­nationalen Regeln ließ die bulgarische Negierung der Hel lenischen eine Liste der grieä, ischen K riegSgef an neuen übermitteln. Die während des Krieges vorsichtshal- l-'r verhafteten Griechen fetzte sie in Freiheit. Die g r i e chische Regierung lehnte es aber ab, eine Liste der bulgarischen Kriegsgefangenen zu fen beit. Sie wollte noch nicht einmal Auskunft betreffs ein zelncr Fälle erteilen und sprach den Wunsch aus, den Austausch der (befangenen ohne U eberrei­ch ungvon Li st en durch.zuführen. Unter den in Grie chenland zurückgehaltenen Bulgaren befinden sich Vermal tungs, Bank-, Post- und andere Beamte, die keinesfalls als Gesangcne gehalten werden dursten. Uebcrdies wird eine Anzahl durchaus ehrenwerter Bulgaren gefangen gehalten, bloß weil sie unter türkischer Herrschaft an der bulgarischen Propaganda mitgearbeitet haben. Die griechische Regierung läßt sie nicht nur nicht frei, sondern verhängt über sie alle Arten von Martern, so datz schon einige infolge der schlechten Behandlung gestorben sind. Dies alles gibt zu ernsten Befürchtungen über das Schicksal der bulgarischen Kriegsgefangenen Anlaß.

Sofia, 19.Sept. (AgenceBulgare.) Die Regierung erhielt authentische Nachrichten, daß 2500 Bul - Karen aus der 6kgenb von Florina von den gricchi- chen Behörden auf kleine u nbcwohnte Inseln m ägäischen Meeredeportiert worden sind, wo sie verhungert find ober getötet wurden.

Deutsche» Reich.

Eine Kaiserreise nach Oesterreich?

DerWien. Neuen Fr. Presse" zufolge trifft Kaiser Wilhelm am 23. Oktober zum Besuche des österreichi­schen Thronfolgers auf Schloß Konopischt ein, wo er zwei Tage bleibt. Daraus wird er Kaiser Franz Joseph in Schön­brunn besuchen.

Der Ausschuß der internationalen Arbeiter- sch utzkon f er enz

gelangte zu folgenden Ergebnissen: Für Frauen, ohne Unterschied des Alter- und für Jugendliche bis zum feeb zehnten Jahre soll das Prinzip be-> Zehnstundentages gel­ten. Nachtarbeit der Jugend lrchen unter 14 Iah- reit soll ausnahmslos, für Jugendliche bis zum 16. Jahre int Prinzip verboten fein. Der Entwurf der Bereinigni^z für Arbeiterschutz hat je eine Altersgrenze von 18 statt 16 Jahren Vorgesetzer, Der Ausschuß betr Nachtarbeit für Ju­gendliche verhandelt zurzeit über die Industrie, für incldie das In l ra st treten des Nack)tarbei tverbotes hinausgeschoben werden soll.

2scr König von Griechenland in Pari-.

Der Möniß der Hellenen ist nun doch schon am gestrigen Freitag von London nach Paris abgervift Er wird am Sams­tag beim Präsidenten Poincarö frübftucfen. Am Mittwoch wird der König nach Eastbourne ziirückkehren. Ter König, welcher um 6.30 Uhr in Paris eintraf, wurde auf dem Nord- bahnhose von einem Ordviinmizosfi,zier des Präsidenten der Republil und dem öKsandUni Romanos begrüßt. Er begab sich in Begleitung des Gesandten und des x2G>iutanten in sein Hotel

Da - Andenken Stolhpins.

Vor dem Ratlxruse in Kiew wurde das Stolvpin- Denkmal feierlich cntlntilt Zugegen waren alle Pöinister rnti Kokvwtzvw an der Spitze, die ixanultc Stolnpin. zahl­reiche Mitglieder ber beiden Kammern, die Hotieren Sta.tts Würdenträger und '?U»geordueteder nwnarrtnschen nnd natio- nalistrschen Parteien Nach dem Gottesdienst, den der Metro­polit von 'riew zelebrierte, legte Fürst üx-ifduiben im W iitni des Kaisers einen silbernen Kranz am Denkmal nieder. Kvkowtzvw überbrachte ebenfalls einen silbernen Kranz nu menfl bt\< Kabinetts und hielt eine kurze- Rede, die dem An­denken Stolnpius .pm'idmet war, nanret^ der Duma legte der Präsident Rvdsianko einen Kranz weder

Sitzung -er Sta-tveror-neten.

(Schluß.^

tb. Gießen, 19 September.

Der Versammlung lagen Plänc por mv

llmgdtalmng des Platzes vor der Universität

an der Ludwigüraße. Danach soll der Platz mit einer hoben Um- sradigung nach der Slraße ;u voUikinbia a^eschlouen iverDen, während der Platz nach Ideen des Landsc^ tMartner-. ruf.rm-ner angelegt werden jolL Die Moftax betragen un ganzen Ö92O Mk.,

von denen ein Teil durch eine für diesen Zweck von den Dozenten, der Hochschule r»-ran stattete Saannluna gedeckt wird. Der Rest | von 4478 Mk soll zur Hälfte vom Staat, iur anderen Hälfte I von der Stadt übernommen werden. Tie Baukomnnssion hält * die geplante Einfriedigung für unschön und zwecklos, sie schlägt uor, die Hälfte der für diese Einfriedigung vorgesebencn Kotten, die im ganzen 2700 Mk betragen, nick: zu bewilligen, für die Anlage des Platzes aber 1000 Mk. zur Verfügung zu stellen Tie Kommission ist der Ansicht, daß die Daumoflaniungen, itnc sie vorgesehen, viel $u dicht und Cne Anlage der Hecke am Um- oersuätsgebäude selbst für das Haus schädlich sei.

Stadw. Schaffstadt meint, daß durch die Herstellung einer Einfriedigung um den Platz dieser den Charakter als öffrnt licher Platz verliere und dagegen müsse man sich wenden.

Stadtv. Wirnmenauer bemerkt, daß der Plan gar nicht die Anlage eines öffentlichen Platzes bezwecke, sondern lerne Re servierung für die Universität. Man will eine schattige Er- holunqsstätte für die bessere Jahreszeit schaffen, die von den Studenten in den Pausen zwischen den Kollegien benutzt werden soll. Tie Umfriedigung des Platzes sei notwendig, um einen Sämy zu haben gegen die Hunde der Nachbarschaft. Der Cbcr bürgcrmcifter erklärt, daß ringsum eine mannshohe Hecke geplant sei, die den Einblick der Paftanten in die Anlage bindere: damit entfalle aber jedes öffentliche Interesse an der Anlage.

Stadtv. Tr. Ebel meint, die Anlage bilde ein Verkehrs - Hindernis für die Besucher der Universität, es fehlen Dege in diagonaler Richtung über den Platz zu dem Gebäude.

Stadtv. Dr. Sommer erklärt, die Sache liege eigentlich doch ganz anders. Die Universität verfüge über einen Betrag von 1000 Mk. zu einem Fonds für ein Denkmal Ludwig des Ge treuen, des Begründers der Hochschule. Es bestand die Absicht, dies Denkmal vor dem jetzigen Unioersitätsgebaude zu errichten., Tie Stadt, welche ebenfalls den Plan eines ioldxn Denkmals hat, es aber in der Altstadt errichten will und dazu über Mittel verfügt, soll nun den Denkmalsfonds, der in Höhe von 1000 Mk. der Universität zur Verfügung gestellt ist, erhalten. Tie Uni­versität hat zu Gunsten des Projekts der Stadt ihren Denkmals- plan fallen lassen, dagegen aber hat sich die Stadt bereit finden lassen, die Hälste der ungedeckten Kosten für die Anlage des Platzes vor der Aula zu übernehmen. Man solle doch nun nicht kleinlich sein und etwa nur 1000 Mk. für diesen Zweck bewilligen. Es handelt sich darum, eine Erholungsstätte für die Studenten­schaft zu schaffen, die diese während der Zwischenpausen der Vor­lesungen benutzen soll: daher muß die Anlage gegen die Straße hin einen gewissen Abschluß haben.

Stadtv. Locher bemerkt, es komme doch gar nicht darauf an, ob die Stadt für den angegebenen Zweck, den Studenten eine Annehmlichkeit zu schaffen. 1000 oder 2000 Mk. hergäbe.

stadtv. Petri ist der Meinung, daß es nötig ist, die Hunde von der Anlage fern zu halten, deshalb sei die Umfriebi- gung des Platzes nötig. Uebcr diagonale Wege ließe sich vielleicht' toben.

Stadtv. Schasfstädt erklärt, er sei durch die Aussprache noch nicht überzeugt, daß die Stadt überhaupt ein Interesse an dieser Anlage habe, in die man der Bürgerschaft sogar den Ein blick verwehren will. Jedenfalls sei es unbillig, die Kosten dafür auch nur zum Teil von der Stadt zu verlangen.

Stadtv. Heichelheim bat gegen di-' Ausführung des Planes nichts einzuweiiden und spricht sich für die Bewilligung der Summe aus.

Stadtv. Dr. H a b e r k o r n hält den Plan für unsckwn. TaS UnwersitätSgebäude sei ein viereckiger Kasten: durch die Anlage werde dem Gebäude noch ein grüner weiterer Kasten vorgesetzt, der häßlich wirken wird. Durch die in Aussicht genommene dichte Bepflanzung des Platzes schaffe man eine Stätte für Katzen, Igel usw., und durch die Aufstellung von Rohrbänken eine Stätte, die nachts von Licbespärck-cn gewiß gern aufgesucht werden würde. Es handelt sich hier um die Verwirklichung eines törichten Planes, gegen den man sich wenden soll.

Stadtv. Dr. Wirnmenauer erklärt, eine einfache Hecke schließe die Anlage durchaus nicht gegen die Straße ab, es dauere auch mehrere Jahre, ehe eine solche Hecke ausreichenb dicht ist und Schutz gewährt. Will man aber den Platz an legen und zu dem Zwecke abschließen, so muß man auch ganze Arbeit schassen.

Stadtv Tr. Urstadt ist der Ansicht, daß die Erholungs­stätte für die Hörer der Vorlesungen ohne einen Abschluß gegen die Straße hin angelegt werden könne.

Stadtv. Dr. Sommer bemerkt, daß die Universität gewiß nichts dagegen hat, wenn sich etwa ein pensionierter Beamter innerhalb der Anlage auf eine Bonk setzt, sie wird an den Nachmittagen, wo der Lehrbetrieb rubt, Kindern den Aufenthalt in der Anlage nicht wehren, auch wenn in den Abendstunden ein Soldat mit seinem Schatz einmal auf einer ^nk Platz nimmt, wird man nichts dagegen einwenden Gegen Katzen und Jael bat die Universität Mittel, sich zu wehren, man wird die Pedelle dagegen mobil machen Wenn etwa Licbesvaarc die Anlage miß­brauchen werden, gernähre die Wach- und Schlief^esellschast Schutz

Stadtv. Krumm ist der Ansicht, daß kein Mensch über den Platz binweggehen will, der ja Eigentum des Staates ist, aber man will den Platz ringsum wie einen Garten abschließen mit einer Umfriedigung und einer hoben Hecke, damit von der Straße niemand mehr hmeiufehen soll. Dies sei ober falsch Man soll doch eine Anlage schaffen, an der Studenten und Bürger ihre Freude hätten. Eine hohe Hecke um diesen Platz zu ziehen, ist unnötig, dagegen spricht sich die Mehrheit der Stadwerordneten im Interesse der Bürgerschaft auS. Man ändere den Plan den Wünschen der Einwohner unserer Stadt entsprechend ab.

Schließlich werden 2280 Mk bewilligt unter der Bedingung, daß die Einfriedigung hübscher und niedriger gehalten wird Die Hecke soll nur 1 Meter 20 Zentimeter Höhe erreichen und dann soll der Platz nicht mehr für den Zutritt abgesperrt werden, als dies seither der Fall mar.

Die Anlage eines Spielplatzes ist vom Verein für Bewegungsspiele angeregt Es stehen dafür an der Licher Straße zwischen t>ein Fricdbvf und dem Lutbcrberg 60x90 Cuabratmcter ;ur Verfügung, deren Umfriedigung und Anlage für den gedachten Ziveck 1700 Mk erfordern werden. Tie Versammlung spricht sich für die Verwirklichung des Planes aus: es soll ein Prviekt dafür vorgelegt werden

Stadtv Petri bemängelt bei dieser Gelegenheit, daß durch die Teilung des Schulhofes der Realschule dieser für die Benutzung als Spielplatz nicht mehr ausreichend sei Ter Oberbürgermeister ist der Ansicht, daß für den Schüler jeder Anstalt '2'.- C.unbrat mcter Hofraum vollkommen ausreichend ist Tie Mehrheit der Versammlung habe der Teilung s Jt. zugestimmt und zum Spielen reiche der Platz auch vollkommen aus.

Ein Darlehen an den Stadlerweiternngfonds der nur eine buchmäßige Bedeutung bat, ruft eine lebhafte Aussprache hervor, nwrin sich die Mehrheit der Versammlung für die ixintfübning des Fond? ausi'pricht. weil er sich a!S nützlich mtneien bat Es werden 30000 Mk. bewilligt, um einen Fehl betrag in der Rechnung 1912 13 zu decken Tie für den Fonds für 1913 14 bcnnlhgien 100000 Mk sollen bereits in die Rech' nung für 1912 13 al? Einnahme verrechnet werden Die Der inmmlung genehmigt 20<m) Mk zur Anlage eines KabelS nach hem neuen Eichamisgebaude

Geldbewilligungen.

Der ffon;crtPtrtin beantragt, da seine Rechnung für 1912'13 mit einem Jrbldetraq von 1200 Mk ab'"ch1,eßr. einen städtischen Zuschuß zu seinen Ausgaben wie im Boriadre im Betrage von 500 Mk Di Jrnanzkommission ivnitr heb grundsätzlich hob in cib'. sieben vkfobenhlhguniwn für die Zukunft nur unter der Bevingung »uKustrmrn.-n van die Beträge .m JoN von Urbrr- hhüilen an bie Stodekaisc zurückgrradlt werden müssen Man sei bienu durch bi Tatfache irrank/t worden boß man faim Re um Th>*n:r von der Jubiläum« De r - i n , g ii n g der 116er d e von der Stadt t-r jegrbene Umerstütznng rxn nicht zu

ruckaezadft bit. obgleich mc Beranstattuni mi. 13000 Mk lieber dieser Bedmgung gutgcherßcn, ctrnifo werden 3o Mk bennUigt«

;ur Beschaffung eine? Ehrenpreises für eine p*n Reiterverri» aus Anlaß des Herdstpferdemarcktes geplante Beranswltuus-

Tre Fleifchbefchaugebührrn für den Schlachthof ent'prechen nicht den ausgewendeten A.::gaben, wie die- ge« setzlrch verlangt wird: man schlägt deshalb entsprechend döherr Sätze vor, die genehmigt werden Eben io wird ein Tartt iür Oie Benutzung des aufgeilefiten Stierill>:crapvarats angenommen

Ein Antrag wegen Wiedercröftnung eines Städtischen Seefischmarktec- ruft eine längere Auseinandersetzung hervor ES werden wieder die allen Eimvendungen dagegen erbeben, d,rß mit solcher Ein- nrf:tung die Gewerbetreibenden der Stadt geschädigt wurden, aber auch widerlegt (Hegen die Beschauung von ryiiduiabrung dum, hie Stadt wendet an sich niemand etwas ein, aber her Verschleiß soll durch hie «nichhändler gegen Einräumung eines entsprrchen- hen Vcrhicnstes besorgt werden.

Stahtv Ebel bemerkt, daß man wiederholt den Dersuck gemacht lat, hiesige Kaufleute dafür zu gewinnen, den ^rfaul her Ware zu übernehmen. ES hatte sich aber niemand dafür ge­sunde i: Troy aller Verbanolungen Haden die Hanoier es abge- Iclmt, sich damit zu befassen. Der Fischmarkt habe das Gute gebracht, den Genuß von Secnschen, stall Fleisch bei uns ein- zubürgern.

Der Oberbürgermeister erklärt, her städtische Fisch- markt sei kein. Konkurrenz fiir die Fischhändler. ES stebe test, daß der Seeftschverlaus durch den Markt erheblich gesteigert wor­den sei, so oaß sich die Umsätze der Jrßlchändler von Jahr zu Jahr gesteigert hätten trotz dcs städtischen Wettbewerbes, ber die Preise für Fische nichtiger gestaltet. Man nnrb aber auch hi es mal versuchen, hen Markt durch die Fischhändler zu organl- nn diese jehoeb niclit dafür zu haben iet.it, wieder so madxn, nhc in früheren Jahren, wobei die Stadt k*c Kosten gehabt bat.

Eine Wirtschaftserlaubnis beantragt Fritz Teigler. An den Bahnhöfen 20. Er hat in­folge des verstärkten Verkehrs, den ihm die Bicbmärktc gebracht haben, einen Anbau errichtet, und wünscht für die dadurch ge­schaffenen Räume die Schankerlaubnis. Die Versammlung erkennt ein Bedürfnis dafür an. -

Ans StaSt nnd CartÖ,

Gießen, 20. September 1913. Schadenanspruch des Mieters wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache.

Ist dem Mieter der vettragsrnößige Gebrauch der gemieteten Sache ganz ober zum Teil nicht rechtzeitig gnrkibrt worden, so Tann er gemäß S 542 dcs Bürgerlichen OKsctzbuchs ohne Ein­haltung einer Kündigungsfrist das MictverhäUniS kündigen, vorausgesetzt, daß her Vermieter die ihm vom Mieter bifumatte angemessene Frist trat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schäften. In diesem Falle bat bann der Mieter das Recht, Ersatz deS ihm wegen ber Nichterfüllung bes Vertrags entftflnbenen Schaden« von dem Bcrrnictcr zu verlangen. Nun hat nach ' »4 Absatz 2 BGB jeher, her durch die Hmidlung einc>> anderen Sckwhen erleidet, die Pslicht, ben Sdiaben nach Möglichkeit seinerseits almimenber ober tunlichst z u mindern. Daß diese Bestimmung im allgemeinen auch auf das RechtSverl>äUnis zwischen Vermieter und Mieter Anwendung finbet, ist unbefhittrn In einer jetzt ergangene« Entscheidung spricht aber das Reich schriebt au«, daß eine Pflicht des Mieters zur Minderung deS Sdiah-n-: bann u i ch t besteht, wenn er von feinem Recht der fristlosen M ü n bi - gung Gebrauch zu machen beabsichtigt. Er muß sich aber ii angemessener kurzer Frist barüber schlüssig machen, ob et tatsächlich von hem Künbigungsrecht Okbrauch machen will. Zum besseren Verstänbniö vorstchemder Ausführungen seien die sol- gcnben Prozeßtatsackfen milgetcilt:

Die Firma B. mietete im Juni 1906 von dem Baumeister K in Berlin Räum.- im Erdgeschoß eines TrabritgcbduN? an bei Tegeler Straße auf bic Zeit vom 1. April 1007 In 1912 ,.;nr Metall- unb Zinkschmelzerci" für einen jährlichen Miet««» it'n 7000 Mark Nach dem Vertrage batte x. ben Schmelzranm mit einem Dentilatwiisrohr zur Abführung der schlechten Lüfte und Dämpfe zu versehen Wegen diese- Ventilationörodre- ent­standen bald Meinungsverschiedenheiten zwischen den Patteien. Schon im März 1908 erhob die Mieterin ein.- Klage auf Fest­stellung, daß sie berechtigt sei, das Mietverlfältniv' fristlos zu künhigcm. Diesen Klageantrag änberte sie am 10. Januar 1910 dahin, daß infolge ihrer vorzeitigen Kündigung der Mietvertrag sein Ende erreicht habe. Nach diesem Anträge erkannte auch do- Kammergericht Berlin am 27. Juni 1910 und ebenso das Reichs geriet am 26. Mai 1911 In einem zweiten Prozeß verlangt nun die Firma B, die Ansang Januar 1911 die Mieträume ge­räumt hat, rund 60 000 Mark Schadenersatz von dein Ver­mieter, ivcil sie die gemieteten Räume wegen der Unterlassung der Herstellung eines geeigneten Ventilationsrohres durch de» BeNagten vom 27. August 1908 an nicht habe benutzen können.

Landgericht und Kammergericht zu Berlin haben ben Be­klagten nur zur .Gablung von 300 Mark Schadenersatz verurteilt. Die Klägerin legte, indem sie ihre Ansprüche auf 20 000 Mark herabsetzte, Revision ein Da- Reichsge­richt bat auch das Berufungsurteil aufgehoben unb die Sache an das Kammergericht zurückverwiesen. In der Urteilsbegründung des Reich-gerichts wird au«ge- führt Das Bcrufiing-uNeil geht davon au«, daß auf ein Rechts­verhältnis wie da? vorliegende zunächst grundsätzlich der p 254 BGB anwendbar sei, wonach der Beschädigte verpflichtet ist, den Schaden tunlichst zu mindern, und daß die Klägerin des­halb ein geeignete- Ventilationsrohr aus Kosten des Beklagten habe anbringeii lassen müssen Diese Anschauung ist rechtsirrtüm­lich. Da- Ziel, das bic Klägerin, seitdem sich der Beklagte ge­weigert hatte, die geeigneten Vorkehrungen zur ErmS-ilichung einet unbeanstandeten Betriebes ber Metall- und Zinkschmelzerei zu treffen, verfolgte, war die Aushebung de- MietverHältnifses durch Kündigung ohne Einhaltung einer Kün­digungsfrist Sie war deshalb nicht verpflichtet, lediglich mit Rücksicht darauf, daß sie später daneben Schadenersatzansprüche erbeben wollte, für bic Zeit, mäbrenb sie dann noch tatsächlich bis zu der in angemessener Frist erfolgenden wirklichen Kündigung die gemieteten Räume inne hatte, ihrerseits Veranstaltungen zu treffen, damit der ihr aus der Nichlgcwäbrung eines geeigneten Ventilation-rodre« erwachsende Schaben nach Möglichkeit ge­mindert würde Allein andererseits wird der Mieter, wenn eranach Ablauf der Abbilsefrist des § 542 nicht sogleich bic Kündigung ausfpricht, n<h hoch in angemessener kurzer Frist darüber schlüssig zu machen haben, ob er von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen will ober nicht. Verzögert er feine Entscheidung über diese Frist hinaus unb kündigt er bann doch noch, so kann er Schadenenatzansprüche wegen Nichterfüllung nur insoweit erheben, al- ihm solche auch bei rechtzeitiger Erklärung der Kün­digung iflr die ihm bis da diu erwachsenen Schäden erwachsen waren. Darüber hinauSgchende ihm zuzubilligen, verbietet die Rücksicht auf Treu unb Glauben.

" Tage-kalenber. Samstag, den 20. September, abends 8/, Uhr, in Steine Garttn: ''rverimental-Vottrog von Phystker Herrn. S ch c f f (11 Dresden über Radium.

Vakoss stammcr-Lichtlviele: Täglich Dorstellimg.

Lichtspielhaus: Täglich Vorstelllma.

C betbef IHchee Museum unb a i P f <6 enmm- ( ii na en. Gcöfinet Sonntag vormittag« 11 1 Uhr unentgeltlich.

Museum für Völkerkunde. Äcöjftret an Sonntage« vorinittags von 11 1 Ubr unentgeltlich.

Tie '?! n l a g e m u H f lädt morgen auS und finbet nächsten Dienstag, nochmittaas b Uhr statt (mir bei gutem Wetter), cpielplan: 1. Frisch broul los! Marsch von Fr. v. ifllon; 2. Ouvertüre zur Cper .Crpbeu« in der Unterwelt* von I. l?sien- V-. 3. -antafie a. b. Cp«rFausts von Eh. Gounod; 4. 2. iirett» Marsch der .Woche' von Fr. Vase.