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Gießen, den 14. Mai 1912.
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Im Namen des Königs!
In der Strafsache gegen den Kaufmann Otto Schramm von Haiger, Geschäftsführer der Firma G. E. Trullmann in Wetzlar, wegen Vergehens gegen das Warenzeichengesetz, hat die Strafkammer beim Königlichen Amtsgericht in Wetzlar in der Sitzung vom 27. März 1912 für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Vergehen? gegen
14, 19 deS Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 zu einer Geldstrafe von 200 Mark, an deren Stelle im Richtbei- treibungSfalle eine Gefängnisstrafe von 20 Tagen tritt, sowie zur Tragung der Kosten deS Verfahrens einschließlich derjenigen der Nebenklage verurteilt. Bezüglich der im Besitz deS Angeklagten befindlichen Maggi-Flaschen mit fremder Würze wird auf Beseitigung der widerrechtlichen Kennzeichnung erkannt: außerdem wird der Nebenklägerin, Maggi Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die BefugmS zugesprochen, die Verurteilung auf Kosten deS Verurteilten je einmal binnen 4 Wochen seit Zustellung deS rechtskräftigen Urteils in dem Wetzlarer Anzeiger, dem Gießener Anzeiger und den in Frank - furt a. M. erscheinenden Süddeutschen Markthallen zu veröffentlichen.
Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Pergebiing von Kanalisations-Arbtitki.
Die zur Kanalisation deS oberen Teiles M RtedgrabcnS zu Bellersheim erforderlichen Arbeite» und Lieferungen sollen öffentlich vergeben werden« Zeichnungen, ArbeitSbeschrcibungen und '5k* dingungen liegen während den Dienststunden auf dem Amtszimmer deS Unterzeichneten (Regierung-- gebäude Landgraf-Philipp-Platz 3, Zimmer Nr. 22) zur Einsicht offen.
Schriftliche Angebote, deren Unterlagen gegr> Erstattung der Herstellungskosten abgegeben werden, sind bis
Dienstag, den 4. Juni l. F., vorm. 10 Uhr postfrei und mit entsprechender Aufschrift verseh« bei den» Unterzeichneten abzuqcben.
Freie Wahl unter den Bewerbern bleibt vor-
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Generalversammlung
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findet statt den 7. Juni, nachmittags 3 Uhr, Lokale der Konrad Ruhl Wwe. zu Watzenborn.
TageS-Ordnung:
1. Abhör der Rechnung 1911 und Bericht M Vorstandes.
2. Verwendung deS Reingewinnes.
3. Entlastung deS Vorstandes und deS Auf« sichtSrateS.
4. Ueberschreibung von Aktien.
5. ErgänzungSwahl deS AuffichtSrateS und dck
Revisionskommission.
Watzenborn, den 16,'Mai 1912.
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Gießen, den 15. Mai 1912.
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Für alle Tiere wird ein amtlicher Abstammungs- Nachweis erbracht.
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Generalversammlung
Freitag, den 24. Mai, abends 9 N' r * :: im Saale der Witwe Becker
Tagesordnung:
1. Rechnungsablage.
2. Verteilung des Reingewinns.
3. Antrag des Vorstands- und AuftichtSratS wegen Festsetzung einer Vergütung.
4. Antrag eines Mitglieds um Gewährung von Dividenden.
5. Antrag deS Vorstands um Erhöhung der Kredit- summe.
6. Regelung der Lagerhalterstelle.
7. Verschiedenes.
Alten-Buseck, den 15. Mat 1912.
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