Ausgabe 
17.2.1910 Drittes Blatt
 
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's. Sitzung Großherzoglicher Handelskammer Gietzeu für die Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach.

Proto koll-Auszug.

Gieren, den 10. ^eboiar 1910.

Anwesend ftnb die Herren: .^Kommerzienrat Heichelheim iftiä Vorsitzender, Wmmcrzieni ot G rüne ton l d als zweiter stell­vertretender Vorsitzender, D ü r b e d, Kommerzienrat .<0 e t) t i g e tt> filaedt, Hvos, Noll, Ra m speck. Röhr, Rühl, Stawm- Ler, W a l lach , Zur buch und der Syndikus.

1. Aus dem Geschäftsbericht ist folgendes hervorzuheben:

a) Die Handelskammer hatte sich auf Ersuchen des Großh. Ministeriums des Innern zu 2 Anträgen bctr. Zulassung von Bered!ungsverkehr gutachtlich zu äußern. Während sic gegen den Antrag auf Zulassung des zollfreien Lohnveredlungs- vcrkehr mit ausländischem Papier zur Herstellung von Fahrscheinen in Blöcken Bedeuten nicht geltend zu machen hatte, konnte sie beit Antrag auf Zulassung des zollfreien Beredelungsverkchrs mit iulänbi icben rohen Gtoreben auS Uachs zum Bleichen in Irland nicht befürworten.

b) Auf Grund sachverständiger Mitteilungen wurde der Eisen- bahndirektivn in Mainz eine Reihe von Fragen betr. Tarifierung von Streu mehl beantwortet.

c) NeuerlicliL Klagen über die erschwerte Ausfertigung von Reise-Leg itimativnskarten haben durch mündlick-e Verhandlungen mit dem Großh. Kreisamt Gießen ihre Erledigung gefunden.

<ll Ein Schreiben der Großh. Handelskammer in' Darmstadt gab der Kammer Veranlassung, Erhebungen darüber anzustellen, von wem aus den b e st eh enden Jndustrieanschluß- gleisen der Rangierdienst besorgt wird und wie hoch die Zustellungsgcbühr pro Waggon bemessen sei. Es wurde fest- gestellt, daß der Rangierdienst auf diesen Anschlußgleisen mit Ausnahme eines einzigen Falles, wo die Frage eine andere Regelung erheischt, von der Eijcnbahnverwaltung besorgt wird. Tie Handels­kammer vertrat dabei den Standpunkt, daß solche Anlagen nicht allein im Interesse der Jndusttie, sondern auch int Interesse der Eisenbahnvettvaltnng liegen, indem sie im hohen Grade zur Ent­lastung der Güter!ahnhöfe beitragen : es könne deshalb auch inso­fern ein Entgegentommeu der Eisenbahnverwaltung erwartet werden, als sie den Rangierdienst auf diesen Jndustrieanschlußgleisen über­nimmt. Ter Handelskammer Darmstadt ist entsprechende Mit­teilung gemacht worden.

e) Gegen die von der Zentralstelle für die Landesstatistik beab­sichtigte H e r aus gäbe eines gewer bl i chen Ge meindc- kexikons für Hessen hat die Handelskammer grundsätzliche Bedenken nicht geltend zu machen. Mit dieser Angelegenheit wird sich eine Vertretcrkonserenz der Hessischen Handelskammern. noch zu beschäftigen haben.

f) Am 15. Januar d. Js. hat in Frankfurt eine Vertreter­konserenz der Hessischen Handelskammern statt- gefunden, die sich mit folgenden Fragen beschäftigte: Gemeinsame Eingabe an den ersten Ausschuß der Zweiten Kanrmer der Land­stände bctr. Gesetzentwurf über die ötoneindeumlagen, Bewilligung von Veredclungsvertehren, Ausschaltung des Zwischenhandels bei Vergebung von Lieferungen für den Staat.

g) Ter Verein der Detaillisten zu Gießen hatte an das Großh. Kreisamt Gießen als der in Betracht kommenden höheren Verwal­tungsbehörde das Ersuchen gerichtet, zur Durchführung der Bestimmungen der $$ 7 und 9 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb eine entsprechende An- tveisung zu erlassen und hatte zu diesem Zwecke! die folgenden Vor­schläge gemacht:

Zu 8 7 dtbsatz 2 r Bei allen Ausverkäufen ist, abgesehen von bjeist in 8 9 ides ^Gesetzes bestimmten Ausnahmen, spätestens 14 Tage vor Beginn derselben der Großh. Handelskammer eine Anzeige über den Grund des Ausverkaufs und den Zeitpunkt seines Beginnes zu erstatten. Längstens 8 Tage vor Beginn dos Ausverkaufs ist bei feier gleichen Stelle ein Verzeichnis der auszuverkausenden Waren eiuzureickien. Eine Verkürzung dieser Fristen ist bei Aus­verkäufen von Waren, die bei längerem Lagern dem Verderben ausgesetzt sind und bei Ausverkäufen, die ihrem Charakter nach leinen Aufschub erleiden dürfen (z. B. Todesfall) nach! Anhören von Sackwcrständigen gestattet. .

3ui § 9 Absatz 2: Im Laufe eines, Kalenderjahres dürfen nur zwei Sonder vor laufe stattsinden und zwar entweder zwei Saison- Ausverkäufe, oder ein Inventur- und ein Saison-Ausverkauf nicht langer als je 11 Tage. Dieselben müssen in der Zeit vom 2.31. .Januar und vom 1.31. Juli gelegt Werben.

Die Durchführung obiger Bestimmungen soll sich vorläufig janf die Dauer von. einem Jahre erstrecken."

Tas Großherzogliche Kreisamt 'hatte nun die Anmeldefrist für alle Fälle mir 7 Tage herabgesetzt und als Termine für die Ausverkäufe den 1. Februar bis 15. März und 1. Llugust bis 15. September mit je I wöchiger Tauer vorgeschlagen. Zur gut- ackstlichen Aeußernng über diese Abänderungsvorschläge aufgefor­dert, hat sich die. .Handelskammer mit der Verkürzung der Anmelde­frist einverstanden erklärt: hingegen tonnte sie die von der Ver- walttmgsbehörde. in Vorschlag gebrachten Termine für die Aus- verkäuse nickst als zweckmäßig bezeichnen. Vielmehr erklärte die Handelskammer, daß die von dem Tetailliftenverein vorgeschlagenen Adonate Januar und Juli die geeignetsten Termine für die Aus­verkäufe seien. Die .Moriäte Februar und August seien deshalb wenig geeignet, weil in diesen jdjon die Arbeiten für die neue Saison beginnen. Auch wurde in NebereinstiMmu ng mit dem Tetlrillistetwerein eine je 14 tägige Dauer der Ausverkäufe als völlig ausreichend bezeichnet.

2. SdjlaffnKg eitted intettentioudXett wechsel- rechts.

Die auf den 13. und 14. April anberuumte Vollversammlung des deutsck-en Handelstages wird sich neben anderen Verhandlungs- gegenftänden auch mit der Frage der SchafsMg eines inttv- nalionalen Wechselrechtes befassen. Tic Wünsche' und Bestrebungen in dieser Richtung reichen schon Jahre zurück: sie haben jetzt in dem auf Veranlassung des Aeltesten der Kallftnannschast zu Berlin von Kammergerichtsrat Dr. Felix Meyer au^gearbeiteten', Entwurf eines einheitlichen Wechselgesetzes greifbare Gestalt ge­wonnen. Dieser Entwurf ist nun von einer aus Sachverständigen bestehenden Sonder Kommission des Deutschen Handelstages in 3 tägiger Sitzung in Anwesenheit von Vertretern des Reichs- Justizamts einer sehr eingehenden Prüfung unterzogen worden. Tie von dieser Svnderkommission zu dem Entwürfe gefaßten Be- schlüsse finden die Zustimmung der Handelskammer.

3. Schaffung eines ständigien Poftbeirats.

Tie Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin haben dem Staatssekretär des Reichspostamts einen Anttag unterbreitet, in dem nach Anälogie des BezirkSeijenbahnrats und des Landescisen- vahnrats die Ernrichttmg eines ständigen Beirats für Post- und Telegraphenangelegenheiten gefordert wird. Tiefer aus Vertretern des Handels, der Jndusttie, der Landwirtschaft/und des Hand­werks zu bildende Beirat soll je nach Bedürfnis, mindestens aber zweimal jährlich, im Reichspvstamte zusammentreten. Ter Antrag ist entstanden aus dem weil verbreiteten Empfinden, daß die Reickis- postvenvaltung bei vielen in den Verkehr tief einschneid end enl Maßnahmen, besonders der jüngsten Zeit, nicht die wünschenswerte Fühlung mit den beteiligten Kreisen genommen habe.

Tie Handelskammer erkennt das in diesem Anträge zum' Aus­druck gebrachte Verlangen als durchaus berechtigt an, glaubt aber in einer Zeit, da die Bestrebungen auf möglichste Vereinfachung der Staatsverwaltung gerichtet sind und wo von allen Seiten der Ruf nach Sparsamkeit erklingt, nicht die Schaffungi einer neuen Institution befürworten zu sollen, die wiederum mit Kosten für das Reich verknüpft und deren Wert recht problematischLr Natur ist. Tas ton den Aeltesten der Kaufmannschaft zu Berlin erstrebte Ziel ließe sich nach Ansicht der Kammer ebensogut dadurch er- reidyen, daß die seit 8 Jahren bestehende Berkehrskommission des Deutschen Handelstages in dauernde Verbindung mit der Reichs- postverwaltung gebracht wird. Das Emme dadurch geschehen, daß von dem Reichspostamt ständige Vertreter ernannt werden, die den Sitzungen der V-erkelwskommission, sofern Fragen des Post-, Fern- sprech- und Telegraphenwesens zur Beratung stehen, anzuwvhnen haben. Als wichtigstes und erstes Erfordernis müsse es dabei bezeichnet werden, daß durch diese ständigen Vertreter die Ver- kehrsiÄmmission sofort von alten bedeutsamen Verkehrsmaßnahmen, die in der Reichspost Verwaltung geplant sind, in Kenntnis gesetzt und ihr Gutacisten darüber eingehvlt wird.

4. Beschlußfassung über die bei Beantwortung der Fragebogen zum Jahresbericht geäußerten1 Wünsch e.

Die bei Beantwortung der Fragebogen zuM Jahresberichte von einzelnen Firmen geäußerten Wünsche verfchiedentlichster Art wer­den auf ihre Berechtigung und Durchführbarkeit geprüft und je nachdem ihre Weiterversvlgung bezw. Ablehnung beschlossen.

5. Eingänge.

a) Von interessierter Seite ist die Handelskammer ersucht worden, darauf hinzuwirken, daß seitens der Eisenbahn-Verwal­tung Bestimmungen getroffen werden, wonach bei Probe Ver­wiegung en svtvvhl der beladene als auch nach dessen Ent­ladung der leere Wagen getoogen wird unb eventuelle Frachtzuschläge nur unter Berücksichtigmrg des feftgejtellteit Gewichts bei doppelten Verwiegung erhoben tverdcn.

Auf G rund der angestellten Erhebungen beschließt die Handels- fammer, die Angelegenheit in der angedeuteten Richtung weiter zu verfolgen. <

b) Nachdem der Bundesrat und der Reichstag die revidierte Berner Uebereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst am 13. November 1908 genehmigt hat, beabsichtigt die Neichsregierung, bem Artikel 13 dieser Uebereinfuuft entsprechend', das deuftche UrheberrcchtSgesetz umzugestailten. Der Verein deutscher Musilwcrke-Fabrikanten befürchtet mm, wenn die Beschlüsse der revidierten Berner Uebereinkunft ohne erhebliche Vorbehalte und Einschränkungen zugunsten der Industrie der mechanischen Musik­werke und atme auch ihr besondere Schutzreckste eiitiuräumen in das deutsche Recht überfuhrt Werden, eine Einschränkung dieser Industrie im Jnlcnrde unb ihr Abwandern ins Ausland. Diesen Befürchttmgen hat nun der genannte Verein in einer längeren Tenkschrift Ausdruck gegeben und darin weiter eine Reihe von zweckentsprechenden Vorschläge gemacht..

Um eine Unterstützung dieser Denkschrift ersucht, beschließt die HandelsLammer, den angekündigten Gesetzentwurf zur Aus- ftihrtlng der revidierten Berner Uebereinkunft zunc Schutze von Werken der Literatur und Kunst abzuwarten, um alsdann zu prüfen, ob und inwieweit darin den geäußerten Wünschen des genannten Vereins Rechnung getragen worden ist.

c'1 Nach Äiitteilung d-cw Königlichen Eisenbahn-Dir eltton Frank­furt haben die deutschen Eisenbahnverwaltungen vereinbart, daß diejenige Verwaltung, in deren Bezirk eine Ausstellung statt- findet, die Vermittlmtg für die Gewährung etwa beantragter Frachtvergünstigungen auch durch die anderen Verwaltungen über­nimmt. Es fei daher nur nötig, bei etwaigen Anträgen die Verwälttmgen, deren Sttecken in Frage kommen, . genau zu be­zeichnen, um rauf die genannte Eisenbahn-Direktion auch bei den itichtpreußischen Verwaltungen das Erforderliche veranlaßt: da-

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gegen sei es nicht nötig, daß die Aussttllüngsl-eitungrn auch irraniftdbaT bei bat anderen Verwaltungen vorstellig ine eben.

d) Bon unterrichteter Seite liegen noch Mitteilmtgcu vor übrr zweifelhafte Firmen in Kolumbien, Rußland und Spanien sowie über die für 1910 in Dresden gcrlautc internattonale Hygiene-Ausstellung. Interessenten erfahren, hierüber näheres auf dem Sekretariat der .Handelskammer'.

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Montag den 21. d. MtS. werden im Gemeinde,valb dahier in, Distrikt 10 (Eichenhardt) 36 Film. Eiche-Stamm­holz, vorzüglich für Schreiner geeignet, und 4 Rmtr. Ciche- Nutzscheit versteigert. Der Anfang beginnt deS Morgens 10 Uhr [1011

Frankeubach, am 14. Februar 1910.

Der Bürgermeister.

Schneider.

rirgs m .Mine: toten i 1 ktrags I rrhöhunl Mng to 230l And bi Jn 500 ( striche at irrstöhun, tonttna r, N betrag zr

Gerichtrjaal.

Z). Insterburg, 15. Febr. Ein Sckmlbeispiel für den verderblÄTeu Einfluß der Schundliteratur bot eine Berhairdlmtg vor der Strafkammer, vor der sich der 18 Jähre alte Schlosser- lehrling Otto Werner wegen verschiedener schwerer Tiebstühle zu verantworten hatte. Der Angeklagte ist durch seinen älteren Bruder auf die Bahn des Verbreckiens gebracht worden, und dieser wiederum hat fleißig Nick Earterhefte und anderen Schund ge- lefen. T4e Brüder machten vier andere junge Lehrlinge und Ar­beiter mit ihrer Absicht, umfangreiche Bandendiebltähle auszu­führen, betraut. Bald bildeten die sechs eine wohlorganisiertt Räuberbande. Ms ihnen die Behörde auf die Spur kam, wurde Lttt Werner und ein zweites Mitglied der Bande verhaftet. Die übrigen vier enttarnen zunächst nach Bommern, mürben aber bald bingfeft gemackst. In der Verhandlung wurde feitgestellt, baß die Tcebe mit großer Frechheit zu Werke gegangen sind. Es fielen ihnen Waren aller Art in die Hände, darunter Posten im Werte bis zu 1700 Mark. Wenn ihre Nachschlüssel nicht genügten, benutzten sie zum Aufbrechen der Läden und Wahnungen Brech­st an gen ober drangen durck die Schau rcnlt er ein, deren Scheiben sie mit gestohlenen Glaserdiamanten durchschnitten: In einem WaffengesMft fielen ihnen zehn Browaring-pisttlen in die Hände. In den heimgesuchten Geschäften hinterließen die Einbrecher eine Visitenkarte mit dem NamenJohn Bill". Trotz der Schwere der (Straftaten billigte das Gericht dem Angellagteir wegen seiner Jugend mildernde Umstände zu. Tas Urteil lautete auf zwei Jahre Gefängnis.

4 Hamburg, 15. Febr. Vor einiger Zeit erregte cs Aus« sehen, als ein Mann wegen Wrperverletzung verurteilt wurde, der ein arbeitsscheues Jndividuunc verprügelt hatte, das er bet einem unsittlichen Attentat auf seine kleine Tochter ertappt hatte. Dieser Fall schien noch! übertrumpft werden zu sollen durch btn Fall des Raubmörders Holste. Dieser batte neben dem Raubmord mehrere Betrügereien auf dem Gewissen, und die ge­schädigte Firma hatte Holste durchs einen Privatdetettiv übertoari^n lassen, um seine Flucht zu verhindern. Ter Detektiv hatte Holste einen Betrüger .genannt, wodurch dieser sich in seiner 93er« brecherebre gekränkt fühlte und Anzeige erstattete. Und nun ge­schah das fast Unglaubliche, daß die Staatsanwaltschaft die Mage gegen den Detektiv ansttengte. Cs wär bereits ein Termin in der Angelegenheit festgesetzt. Tic Beurteilung der Angelegenheit in der Messe mag die Staatsanwaltschaft von Altanv wohl auf das Bedenkliche ihres Vorgehens auftnertsam gemadjt haben, baut das Verfahren ist nunmehr eingesteltt und der Termin aufgehoben worden.

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a P bei den jetzigen teuren y Zeiten in jedem Hause ein I billiges und dabei wohl- A schmeckendes Getränk. Ä Als solches findet von Tag jhffi zu Tag größere Verbreitung W Kathreiners Malzkaffee.