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17.2.1910 Drittes Blatt
 
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Nr. 39 Drittes Blatt

16V. Iahraang

Donnerstag, 17. Februar 1910

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Gietzener Anzeiger

. General-Anzeiger für Sberhesjen

Jtoteftenfbred en» «erlag bet vrübNch« ttnwerfuälS ®ud> unb GteinbtudeetL R. Lenge. G'etzen.

Redaktion. Expedtttou und Druckerei: Schub» Prag, 7. 6rpebthon and Verlag; 6L Redaktion:«^ 112. Tel.-Adr^AnzeigerGieße»

Deutscher Reichstag.

37. Sitzung, Mittwoch, 16. Februar.

Am Tische des Bundesrats: Delbrück.

Vizepräsident Dr. Spahn eröffnet di« Sitzung um 1 Uhr 15 Min.

Erste Lesung des Arbeitskammergesetzes.

Das Arbeitslammergcsetz wurde in der vorigen Session in der Kommission durchberaten, kam aber nicht an das Plenum zurück und blieb unerledigt. In dem neu vorgelegtcn Entwürfe sind einige Beschlüsse jener Kommission berücksichtigt worden. Nicht berücksichtigt wurden die Beschlüsie, welche die Wahl von Sekretären der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vereinigungen in die Kammern ermöglichen sollten, ebenso die Anträge auf Her- absetzungdes Alters für die Wahlberechtigung, das nach der Vorlage 25 Jahrs betragen soll.

Abg. Dr. Will (Zentr.-Elsäff.): bedauert, daß die Regierung den Beschlüssen der vorjährigen Kom­mission nicht völlig beigetretcn ist. Sollen die jungen Arbeiter gar keine Vertretung haben? Wenn der Arbeiter 25 Jahre alt ist, hat er meist schon eine elfjährige Arbeitszeit hinter sich. Gewaltigen Widerstand hat die Regierung gegen die Forderung der Wählbarkeit der Parteisekretäre erhoben. Warum? Man will eine sachgemäße unabhängige Vertretung der Arbeiter verhindern. Man will die abhängigen Arbeiter in die Kammern hineinziehcn, um sie ein­schüchtern zu können. Was ist aus den Versprechungen der Regierung geworden? Als der Kampf im Ruhrrevier tobte, versprach man freiheitliche Kammern! Und jetzt? Jetzt nimmt man zarte Rücksicht auf die Großindustriellen, auf den Zentral« verband deutscher Industrieller, der hofft, mit den ungeschulten Arbeitern leicht fertig zu werden. Der Redner fordert die Ausdehnung des Gesetzes auch auf die Eisenbahn- arbeitet.

Aba. v. Winterfeldt (Kons.):

Der Grundgedanke des Entwurfs mag ganz ideal sein, in der Wirklichkeit werden sich aber die Dinge weniger fchön gestalten. Meist werden die Entscheidungen über strittige Fragen schon vor­her von den großen Organisationen getroffen werden, ehe die Kammer Zusammentritt. Der eigentliche Zweck einer vorurteils­freien Prüfung wird also nicht erreicht werden. Wir danken der Regierung, daß sie in der Frage der Arbeitersekretäre fest geblieben ist. Es ist ersprießlicher, wenn die Arbeiter, die noch ttn Dienst stehen, sich selbst vertreten. Die Parteisekretäre können gar nicht mehr objektiv urteilen. Eine Herabsetzung der Alters­grenze ist nicht nötig. Je alter jemand ist, desto ruhiger urteilt er. Die Kammerverhaudiungen sollen geheim sein; die Sonne des Journalismus braucht nicht hincinzu- scheinen. Der größte Teil meiner Freunde wünscht, daß oas Gesetz zustande kommt. Mit einer Kommissionsberatung find wir einverstanden.

Abg. Horn-Reuß (9ZatL):

Auch tmr wünschen, daß die Nkaterie in kürzester Frist er­ledigt wird. Freilich bestehen für uns noch manche Bedenken. Wir bedauern, daß die Entscheidung über die Errichtung von Kammern den Landeszentralbehörden zusteht und nicht dem Bundesrat. Diese Frage hätte doch einheitlich für» ganze Reich geregelt werden sollen. Der Redner erhofft von dem Gesetz einen Ausgleich der Gegensätze zwischen Unternehmern und Arbeitern. Der Redner bedauert den Ausschluß der technischen Angestellten. Erfreulich ist, daß die Kammern auch bei Tarif- Verträgen und paritätischen Arbeitsnachweisen Mitwirken sollen. Die Oeffentlichkeit der Verhandlungen wünschen wir nicht. Es konnte leicht dadurch ein Druck auf die Kammermitglieder aus- oeübt werden. Wir begrüßen es, daß die Regierung von der Wählbarkeit der Arbeitersekretäre nichts wissen will. In den Kammern sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinschaftlich über ihre wirtschaftlichen Interessen beraten. Die Arbeiter- sekretäre haben dort nichts zu suchen. Sie würden nur störend wirken.

Der Redner schlägt eine Kommission von 28 Mitgliedern vor.

Abg. D. Naumann (Fr. Vg.):

Tarifverträge kommen heute meist unmittelbar zwischen den Organisationen zustande. In Gewerben, wo solche Organisatio­nen nicht bestehen, werden die Klammern vermittelnd wirken kön­nen. Die Techniker sind ausgeschlossen. Schon wegen dieser Frage mutz die Vorlage noch einmal in die Kommission. Die Bedürfnis- frage sollte der Bundesrat regeln. Die Herabsetzung des Wahlalters ist notwendig. Der Arbeiter lebt anders als die Angehörigen der höheren Schichten, die später fertig werden und länger leben. Hat der Arbeiter seine Militärzeit hinter sich, dann steht er auf der Höhe seiner Kraft. Die Jugend muß das Recht haben, sich Mich einmal aussprechen zu können. Das weibliche Geschlecht wird ganz ausgeschlossen, denn mit 25 Jahren zieht es zumeist die Ehe au5 der Arbeit heraus. Wir verlangen die Oeffentlichkeit, wenn es auch der Kammer überllissen sein rmm, für gewisse Teile der Sitzung die Oeffentlichkeit auszu­schließen. Ein Sekretärparlament soll die Kammer nicht sein, aber eine gewisse Anzahl von Sekretären von Arbeit­gebern und Arbeitnehmern ist in den Kammern durchaus wün­schenswert. Der gewöhnliche Arbeiter, der sich in der Kammer mißliebig macht, verschwindet von der Bildfläche, kein Mensch weih warum. Höchstens sitzen einige gelbe Gewerkschaftler dauernd darin. Darum sin^auch einige Sekretäre notwendig. Was würden Sie im BergbetrieN machen, wenn diese Sekretäre nicht da wären Sie sorgen für Disziplin und Organisation und sind ein Bestand­teil der Arbeiterschaft. Warum gibt die Regierung dem Gedanken des Syndikats der Arbeitsverkaufer nicht nach, da sie ja dem Gedanken des Syndikats der Kaliverkäufer so viel Neigung entgsgengebracht haben. (Beifall links.)

Staatssekretär Delbrück:

Die Verbündeten Regierungen sind den Bestrebungen, Be­schlüssen und Wünschen Ihrer Kommission so weit entgegen» gekommen und haben ihnen so weit Rechnung getragen, als es nach Lage der Dinge möglich war, und sind dabei im Interesse der Verabschiedung der Vorlage an die Grenze dessen gegangen, was möglich Id ar. Was die Techniker anlangt, so ist wiederholt und eingehend geprüft worden, ob es zweckmäßig und möglich fei, im Rahmen des Gesetzes den Tech­nikern und technischen Angestellten eine entsprechende Stellung in den Arbeitskammern zu geben; wir sind zu dem Ergebnis gekommen, daß diese Möglichkeit ausgeschlossen ist. Mein Vorgänger ist der Ansicht gewesen, daß die Orga­nisation der Techniker in einer A r t von Tech­nikerkammer geregelt werden müßte, unabhängig von der Frage der Arbeitskammern, und daß mit der Verarbei­tung dieser Materie bald nach der Erledigung der Frage der Arbeitskammern vorgegangen werden müßte. Solange diese Frage nicht gelöst ist, sind wir nicht in der Lage, die Frage der Organisation der Technikerkammer zu regeln. Was an uns liegt, wird geschehen, daß das Gesetz so

auSgeführt wird, wie es hier gemacht worden ist. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die Gesetze vorlegen und sie dann nicht aus­führen. Was Gesetz geworden ist, muß auch entschloßen und konsequent durchgeführt werden. Ich bitte Sie, es bei der jetzigen Fassung der Vorlage zu belassen, die den Wünschen der Regierungen entspricht. Der Ausschluß der Eisenbahn­arve i t e r ist berechtigt, da sie keine gewerblichen Arbeiter sind. Ein Zwang soll bei uebernabme der Aemter nicht auSgeübt wer­den. Es hat keinen Zweck, diese Ehrenämter m bie Hände von Leuten zu geben, die keine Neigung dazu haben. Die Oeffent­lichkeit der Verhandlungen erscheint nicht angebracht.

Mein Vorgänger hat sich bereits sehr eingehend über die Frage geäußert, warum wir nicht einseitige Arbeitcrkammern einführen wollen, sondern paritätische Organisatio­nen. Wir sind von der Auffassung durchdrungen, daß das ernste Bestreben jeder sozialpolitischen Gesetzgebung sein mutz, das Fer­ment des Kampfes zu eleminieren und das Ferment des Friedens nach Möglichkeit in unsere wirtschaftlichen Kämpfe einzuführen. Das erste Erfordernis für eine nützliche und prak­tische Sozialpolitik ist, daß man die Möglichkeit schafft, daß Ar­beitgeber und Arbeiter an einer neutralen Stelle unter einem neutralen Vorsitzenden an demselben Tische sitzen können. So oft es mir gelungen ist, eine derartige Vereini­gung an einem Tisch zu haben, so oft bin ich auch zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen. Dieses Ergebnis ist aber nur zu erreichen, wenn die zur Vertretung Berufenen sich unbefangen äußern können, wenn sie nicht in ihrer Entschließung beeinträchtigt werden durch eine Kontrolle von außen, wenn sie nicht an ein bestimmtes Pro­gramm und an bestimmte Forderungen gebun­den sind. Glauben Sie nicht, daß ich zu den Leuten gehöre, die die Unentbehrlichkeit des Arbeite rsekretärs in unserem augenblicklichen wirtschaftlichen Organismus in Frage stellen. Ich habe wichtige Fragen zur praktischen Lösung dadurch gebracht, daß ich A.rbeitgeber und Arbeiter aus dem Leben heraus zu Verhandlungen .heranzog. Die Arbeiterführer, die hier entsprechende Resolutionen cinbringen, haben einen gebundenen Weg. Tas ist fein Vorwurf, das liegt in der Natur der Sache. Wer berufen ist, die Massen zu organisieren und die Wünsche der Arbeitermasscn zu formulieren, der liegt fest auf dem Programm, das er einmal aufgestellt hat. Nun sollen ja die Arbeitskainmern im allgemeinen auch nicht Beschlüsse fassen, sondern Gutachten ab­geben. Man soll nicht jemanden zum Obmann eines Schieds­gerichts ernennen, der die Schriftsätze der beteiligten Parteien selbst verfaßt hat. So steht es mit der Frage der Arbeiter- sekretäre. Wir wollen mit den Arbeitskammern ein In­strument schaffen, da» unbefangen verhandlt. Lassen S i e an dieser Frage die wichtige Vorlage nicht scheitern. In den Kreisen der Unternehmer steht man ihr mit einer gewissen Skepsis gegenüber. Auch hier im Hause werden viele Punkte bemängelt. Wir sollten ihr diejenige Form geben, die nötig ist, damit sie eine freundliche Aufnahme findet. Vom Zentralverband der Jlidustriellen bin ich durch­aus unabhängig. Ich habe gerade auf sozialpolitischem Gebiete Gesetze durchgesetzt, die von jener Seite scharf bekämpft wurden. Eine Herabsetzung des Wahlalters erscheint nicht angebrächt, denn die Wählenden sollen doch eine gewisse Reife, Ruhe und Erfahrung haben. Verlassen Sie auch bei der Be­ratung dieses Gesetzes nicht den Boden der Parität.

Abg. Legien (Soz.):

Wenn man die Stellung des Zentralverbandes der Indu­striellen zu einer Vorlage kennt, dann kennt man auch die Stellung der Regierung. Es ist ein starkes Stück, uns diesen Ent­wurf wieder vorzulegen, ohne daß die Wünsche der Kommission be­rücksichtigt worden sind. Hat man etwa gehofft, daß das Zentrum wie bei der Finanzreform einschwenken würde? Heute ist die Ar­beiterschaft so organisiert, daß ihre Verbände als verhand­lungsberechtigt voll den Arbeitgebern anerkannt werden können. Aber wir verzichten auf eine Vertretung in den Kammern, wenn sie, wie eS hier geschieht, lediglich auf die Interessen der Arbeitgeber zugeschnitten werden. Es gilt ja auch jetzt noch das Won der Regierung: meine Herren Unternehmer, mir arbeiten ja nur für «ie I Der ersten Vorlage konnte man vielleicht noch das Wort reden; diese jetzige lehnen wir entschieden ab.

Abg. Schmidt-Altenburg (Rp.):

Eine Notwendigkeit zur Einbringung dieser Vorlage können wir nicht einsehen. Sie soll doch den Zweck haben, den Frieden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu fördern. Dann aber wäre es verkehrt, wenn man die 2lrbeiterJefretäre in die Arbeitskainmern hineinwählen würde Das hieße kommandierende Generäle an die Spitze einer Friedensliga stellen. Will man also überhaupt Arbeitskammern schaffen, dann schaffe man sie als Friedenswcrke.

Abg. KulerSki / Pole):

Der vorliegende Entwurf enthält zweifellos gegenüber dem vorigen einige Verbesserungen, allein sie reichen noch nicht aus. Unbegreiflich ist es uns, daß die staatlichen Eisenbahnarbei- t e r nicht als gewerbliche Arbeiter behandelt werden. Sind sie denn keine Arbeiter? Der springende Punkt aber ist der Aus­schluß der Arbeiter sekretäre. Wir treten auch für die Oeffentlichkeit der Sitzungen ein. Die Uederweisung an eine Kommission halten wir nicht mehr für notwendig.

Abg. Behrens (Wirtsch. Vg.):

Die christlich-soziale Arbeiterschaft legt auf das Zustandekom­men des Gesetzes großen Wert. Wir begrüßen deshalb die Vor­lage, können aber einige Bedenken nicht unterdrücken. Das Gesetz muß auch für die Heimarbeiterinnen wirksam sein. Der Bundes- rat, nicht die Landeszentralbehörden, erscheint uns für die Errich­tung der Arbeitskammern geeignet Ohne die Wählbarkeit der Arbeitersekretäre erscheint uns das Gesetz unan­nehmbar.

Damit schließt die erste Lesung. Das Arbeitskammergesetz geht an eine Kommission von 28 Mitgliedern.

Die erste Lesung des Hausarbeitsgesetzes.

Die Vorlage ist ein Teil der großen Gewerbeordnungsnovelle, die im Vorjahre in einer Kommission des Reichstags durchberaten wurde, aber nicht zur Verabschiedung gelangte.

Staatssekretär Dr. Delbrück:

Es erschien zweckmäßig, diese Materie aus der Gesetznovelle herauszunehmen und zu einem besonderen Gesetz zu gestalten. Wir loarcit bestrebt, nach Möglichkeit den in der Kommission laut geworbenen Wünschen gerecht zu werden und haben auch in einer Reihe von Fragen uns in völliger II e b c r e i n jt i m m u n g mit den Ansichten der Som ... ision befunden. Die Kommission. hat aueriaiuu., paß man auf diesem Gebiete nur ganz

schrittweise und vorsichtig vorwärts kommen kann und daß c5 erforderlich ist, gewisse a l l g e m c i n c Vollmachten zu geben, ohne zu weitgehende Einzelbestimmungen zu treffen. Die Kommission ist nun der Meinung gewesen, daß der Entwurf den besonderen wirtschaftlichen Bedürfnissen der Heimarbeit nicht in hinreichendem Maße gerecht wird und daß speziell die Lohn­verhältnisse einer Regelung bedürfen. Es wurde eine besondere staatliche Förderung der Heimarbeit verlangt unb ge­fordert, daß den Tarifverträgen zwingende Gel­tung gegeben würde. Würden die verbündeten Regierungen diesen Wünschen entsprechen, so würden sie damit gleichsam in aller Stille eines der vielumstrittensten Prinzipien akzeptieren, nämlich die Frage bejahen, ab der Staat befugt sein soll, i n b e n Arbeitsvertrag soweit einzugreifen, daß er sich die Mitwirkung bei der F e st s e tz u n g der Löhne an» maßt. Dem stellen sich natürlich schwerwiegende,Bedenken ent­gegen, und ich würde ein solches Eingreifen für absolut un-uläntg halten. Die Verhältnisse Englands kann man nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragen. Was nun die Frage der Tarifverträge anbetrifft, so bin ich kein Gegner dieser Vertrage. Ich halte sie aber nicht überall für zweckmäßig und anwendbar. Sie sind auch keineswegs ausschließlich ein Instrument des Friedens sondern bedeuten gewissermaßen den geroaffneten Frieden. Ich habe aber die Besorgnis, daß mit der Zeit die Arbeits- und ge­werbepolizeiliche Gesetzgebung sich als eine schwere wirtschaftliche Fessel erweisen könnte. Trotzdem erkenne ich au, daß speziell auf dem Gebiete der Heimarbeit die Tarifverträge wünschenswert seien. Freilich wird es schwer halten, auf diesem Gebiete zu Tarifverträgen zu gelangen. ..

Wir müßten Bestimmungen treffen, wonach Tarifverträge, Die für dieHeimarbeit zustande gekommen sind, subsidäreGeltung haben sollen, auch für Arbeitsverhaltnisse, die außerhalb des Geltungs- bereichs dieser Tarifverträge liegen. Die Mawrre ist aber so kompliziert, daß wir sie in diese Vorlage nicht hineinbrmgen soll« ten. Auch ich finde in der Entwicklung des Tarifvertrags eute Reihe erheblicher Vorzüge. Sie können das Vertrauen zu nur haben, daß ich ihm auch für die Hausarbeit die Wege ebnen werde. Belasten Sie aber diese Vorlage nicht damit. Verabschieden S« sie möglichst bald. Die Heimarbeiter haben ein lebhaftes Inter- esse daran. (Beifall.)

Abg. Dr Pieper (Zentr.):

Wir billigen es, daß diese Materie aus der Gewerbeordnung herausgenommen worden ist. Denn die Gewerbeordnung ist nmy- gerade so unförmig geworden, daß eine Neuregelung notwendig ist. Die Vorlage bringt manche Verbesserungen für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der Heimarbeiter. Besonders die Verkürzung der Arbeitzeit ist erfreulich, auch die obligatorische Registrierung der Arbeit. Die Hauptsache aber ist eine amtliche Fest setz ung der Löhne, wie wir sie in England haben. Man soll nicht immer auf den Weg der Selbsthilfe verweisen. _ Diese Methode ist nichts als die schroffe Zurückweisung der Hilfesuchenden.

Der Redner beantragt Verweisung bei Vorlage an eine 28gliedrige Kommission.

Abg. Henning (Kons.):

Hoffentlich kommen wir in der Kommission zu einer Verstän­digung. Klar müssen wir uns aber sein, daß man nicht immer gleich das letzte Ziel erreichen kann. Der Bundesrat muß eine gewisse VerfugungSkraft haben. Man sollte nicht alle EinzÄl- heit-n gesetzlich festlegen. Wir müssen sehr viel Voll­machten geben. Mit einer gesetzgebc. r isch e n Gle ich- m a d) e r e t kommen wir nicht weiter. Wir müssen hier und botx. Ausnahmen zulassen. Lohnämter zur Regulierung ber Löhne halten wir nicht für nottoenbig. Jedenfalls 1 oute aber daran die Vorlage nicht scheitern. Wir wünschen eine §oroe- rung der Heimarbeit, die eine sehr wohltätige Einrichtung ist.

Abg. Manz (Fr. Vp.):

Wir haben die Vorlage seinerzeit freubig begrüßt, weil dm Zustände in der Hausarbeit unhaltbar waren. Durch em zu rasches Vorgehen der Gesetzgebung darf aoer nicht etwa mehr Schaden als Nutzen, angerichtet werden. Die Lohne sind allerdings elend, so daß ein 'Einschreiten unumgänglich notig war. Die Lohnsätze müssen bekannt gegeben werden, damit btc Leute schwarz auf weiß wissen, was sie zu bekommen haben, Tw Bestimmungen zum Schutze des Lebens, der Geiundheit und der Sittlichkeit der Arbeiter unterschreiben wir ohne weiteres.

Abg. Everling (Natl.):

Schwierig ist die Siaterie, aber wir lassen uns die Arbeit nicht verdrießen; denn sie tut bitter not Hunderte von Millionen Werte werden unter den elendesten Lohnverhältnissen geschaffen. An Uebertreibungen von einer gewissen Seite fehlt es allerdinos nicht. Schon seit 1896 fordern die Nationalliberalen eine gesetz­geberische Aktion auf diesem Gebiete. Die jetzige Vorlage regelt nach unserer Meinung die ganze Hausarbeit zweckmäßiger als die frühere. Allerdings stellt sie die h Y g i e n i s ch e n Maßnahmen tn den Vordergrund und läßt die ökonomischen zurucktrcten. Wir hoffen, daß von der Bestimmung des § 8 weitgehendster Ge­brauch gemacht werden lvird, wonach die Löhne den HauSarbeitern auf Anordnung des Bundesrats allgemein bekannt gemacht wer. den sollen. Wichtiger als das Gesetz ist seine Handhabung. Es wird seinen Wert nur durch vorsichtige und tatkräftige Hand­habung der festgesetzten Bestimmung erhalten. (Beifall bei bat Natl.)

Abg. Schmidt-Berlin (Soz.):

Wir sehen in der Heimarbeit ein sehr ungesundes wirtschaft­liches Prinzip. Heim- und Arbeitsstätte sollen stets getrennt fein. Speziell für Nahrungs- und Genußmittcl sollte die Heim­arbeit direkt verboten sein. Unsere Heimarbeits-Gesetzgebung ist hinter der anderer Länder stark zurück. Der vorliegende Entwurf ist n u r e i n N a h m e n, der bureb die viele gute Verord­nungen von Bundesrat und Landesbehöröen ausgcfüllt werden könnte. Wir zweifeln aber, daß das auch wirklich geschehen wird.

Abg. Kulerski (Pole):

Wir begrüßen die Vorlage, da wir immer für die Regelung der Heimarbeit das wärmste Interesse gehabt haben. Der Polizei aber wollen wir keine Machtbefugnisse einräumen, da sie, wenig­stens uns Polen, immer nur chikcmiert und wir unseren Heim­arbeitern das nicht antun wollen.

Abg. BehrcuS (Wirtsch. Vg.):

Die Vorlage entspricht nicht ganz unseren Idealen, abcr_ fi£ bildet eine gute Grundlage, auf der ersprießliche Vorschriften über die Heimarbeit von den Landesbehördcu und dem Bundesrat auf­gebaut werben können. Die Konfektionsarbeiter legen bas aller­größte Gewicht auf bas Zustanbekommen des Gesetzes, so oder so.

Die Vorlage geht an eine Kommission von 23 Mitgliedern. Donnerstag 1 Uhr: Toleranzantrag.

Schluß 7%. Uhr.