Samstag 11. Juni 1910
160. Jahrgang
Zweites Blatt
Nr. 134
Erscheint täglich mit Aufnahme be$ Sonntags.
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Die Reklamation des Rentmeisters Pfnvrr ju Londorf gegen den Voranschlag der Gemeinde Londorf für 190h hat den Provinzialausschuß bereits in seiner Sitzung vom 14. Juni v. I. beschäftigt. Pfnorr hatte beanstandet, daß der Reinertrag des Waldes unter die Otts- bürger nerteilt werde und verlangt, daß nur der Betrag zur Verteilung komvre, tzer 187 2 erg^-tz^ll
Rotationsdruck und Verlag der Br üblichen UnwersUätS - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange. Gießen.
um Giessen
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1 mit Vorträge«.
t-Fenerwerk.
Emlriu frei mit Vorstellung, äerte im Saal statt Ulbert Rappmami.
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Tie „Gießener Zamiliendiätter" werden dem .Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kwisbloit für den Kreis Eietzen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen 5eit« fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: e^5L Redaktion: e^!12. Tel.-Adw AnzeigerGießen.
Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Gderhesten
mer getan.
Den größten Umfang bei den Ausschußberatungen haben die Bestimmungen über die Gewerbesteuer eingenommen. Daß diese Besteuerungsart eine gründliche Umgestaltung erheischte, war für alle Parteien klar. Lenn sie war auf gantz veralteten, auf die Dauer unhaltbaren Grundlagen krusgebaut und nahm weder — wie dies in fast allen größeren Staatswesen der Fall ist — Rücksicht auf das Anlage- und Betriebskapital, noch auf den wirklichen Ertrag. Es hatte seinerzeit eine ganz willkürliche Einteilung der Gewerbe in bestimmte Klassen stattgefunden, wozu noch ebenso willkürlich festgesetzte Zuschläge auf Grund rein äußerer Merkmale des Betriebs kamen. Es wird noch erinnerlich sein, daß auf Veranlassung des Finanzausschusses die Negierung etwa 100 Probeveranlagungen über größere hessische Gewerbebetriebe feststellen ließ, die erst einen tieferen Einblick in die bisherigen und die zukünftigen! Wirkungen der Gewerbesteuer gestatteten. Im allgemeinen hat der Vorschlag der Regierung, das Anlage- und Betriebs-t kapital bei der Gewerbesteuer in erster Linie zu berück- sichttgen und bei einem bestimmten Ertrag des Gewerbes einen entsvrechenden Zuschlag eintreten zu lassen, die grundsätzliche Zustimmung des Ausschusses gefunden. Es sind auch weiter infolge des Einspruchs der Handelskammern Probeveranlagungen über die Wirkung des Art. 10 der Vorlage, der die Zuschlagssätze für den mehr als 5 bis 6 prozen- tigen Ertrag des Gewerbes enthält, vorgenommen worden, und der Ausschuß hat sich in dieser wrchttgen Frage mit Zusttmmung der Regierung zur Aufnahme einer Bcsttm- miing auf der mittleren Linie entschlossen, die allerdings die Handelskammern nicht befriedigt hat. Auf diese und viele andere wichtige Fragen des neuen Gemeindesteuergesetzentwurfs wird aber erst näher emaegangen werden können, sobald der vorerwähnte Ausschußbericht mit fernen genauen Unterlagen und Beschlüssen vorliegt. Das eine kann indes schon heute auf Grund der bisher in der Presse bekannt gewordenen Ausschußbeschlüsse als feststehend betrachtet werden, daß die neue Vorlage wichtige Veränderungen und bedeutsame Verbesserungen gegenüber der bisherigen Gemeindesteuerveranlagung bringen wird. .Man darf deshalb auch dringend den Wunsch hegen, daß der Gesetzentwurf in der voraussichtlich am 22. Juni beginnenden
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ftellung erfahren and danach auch bald die Zustimmung I baß sic Wcibnachicn den Kmdcrn g-d°re d>°rmi gel<mat 1 Siimmpr Frnhen rnöae'^' zweite Geständnis v. Gobens zur ^ericmng. er
t>er 1. Kammer nnoen möge kündet darin, daß ihm Frau v. Schönebeck nicht direkt gefegt habe^
7\t<* RoidKnPrHfhtriltltKOrölllinCl I er solle sich eine Maske vorbinden, sondern nur, er tolle sich
vle neiaiSDeriiajerungSOronung. unkenntlich» machen. Er hohe ihr allerdmgs nicht direkt gesagt,
... St.fJbafe er die Tat an dem betreffenden -rage ausfuhren werde, aber
2-er Rerchsvers rcheru ng saust ch uß erledigte beute c5 ahncn können Weiter erklärt h. Gäben, daß er Frau
zunächst die Schlußparagraphen des Abschnittes über Den Unv £d)öncbcd am ersten Weihnachtsfeiertage habe schwören müssen, fang der Versicherung, dic: von derfre!tlBilligeUnb zwar unter dem Weihnachtsbaum, daß er seinen Plan bald sichcrung handeln, §§ 190 bis 193 ^n Betracht kommen Ausführung bringen werde Gerade dieser Schwur habe
nnrh der Vorlaae namentlich kleme Gewerbetreibende, bereu | ... (?r und die Angeklagte hätten oft
der Tat habe sie mit ihrem Manne sehr gut gestanden. Er habe ihr sogar zu Weihnachten 200 Mark geschenkt, was in der ganzen Zeit ihrer Ebe bisher nicht vorgekommen war, weil er ein mH, daß sie häuslicher wurde und das Verhältnis zwischen den Ehegatten überhaupt ein besseres geworden war. Es gelangt dann ein Bries des Hauptmann: v. Göben an die Angeklagte zur Verlesung, in dem v. Göben sie in den zärtlichsten Ausdrücken beschwört, ihm doch wenigstens ein liebes Dort zu geben. Die Angeklagte erklärt, es sei vorher zu einer Der.nmmung, zwilchen ihnen lUssichtlich am 22. ^unt oeginnenueni geLonunen, da sie sich geweigert habe, wie o. Gäben verlangte, '. Kammer eine endgültige Fertig-1 mit ihm nach Königsberg zu fahren; fte habe ihm vielmehr erklatt.
sichcrung handelns §§ 190 bis 193. In Betracht kommen. - -*-----
nach der Vorlage namentlich kleine Gewerbetreibende, benmi^- Tat veranlaßt. .. .
Jahreseinkommen 2000 Mark nicht übersteigt Bon national^ non ticm des Mannes gesprochen Frau v. Schönebeck habe liberaler Seite rotrb in Folgerung des Beschlusses in bezug aus hcincn <ß[an gekannt und ihn dauernd direkt und indirekt zu ferner die Versicherungspflicht, die Erhöhung der Grenze aus 2500 Mark Ausführung gedrängt. Sie habe ferner zu ihm gefegt, er mußte beantragt. Dieser Anttag wird angenommen, und im ubngen ^für .-orgc)t; daß ihr Mann gleich tot fei, damit er nichts mehr § 190 durch Annahme eines Zentrumsanttags m folgender Fassung au^Qgcn tönne. — Tie A u g c k l a g t e b e st r e i t e t denS chwur beschlossen: , unter dem Tannen bäum und die übrigen Aussagen von
Versicherungsfreie Beschastigte der im 8 177 Absatz 1 be- Löbens entschieden Der Vorsitzende hält der Angeklagten bezeichneten Att (es sind das diejenigen Personen, die ms zu nod) eincn üor/ den v. Göben aus der Untersuchungshaft an einer Einkommengrenze von 2500 Mk. versicherungspflichtig Ztriegsgerichtsrat Konradi geschrieben hat, und in dem er der sind) und Familienangehörige des Arbeitgebers, die ohne Ar- q^einung Aufdruck gibt, er habe die Frau verraten (er mcrnN beitsvertrag in seinem Bettiebe tätig sind, können freiwillig ^in^ seine Geständnisse., während es vielleicht gar nicht nötig der Versicherung beitreten, wenn nicht ihr iahrlick>es Gesamt- getue)-en wäre. Die Leidenschaft zu der geliebten Frau habe ihn cinkommen 2500 Mk. übersteigt. Ter Bundesrat benimmt, I nieder derartig übermannt, daß er alles bereue, was er gegen sie wie weit unter der gleichen Voraussetzung Personen, die nach ausgefegt habe. Der Vorsitzende konstatiert, daß dieser Bmei § 182 versicherungsfrei sind (es handelt sich da um vorüber- Charakterbild des unglücklichen Offiziers im hellsten Lichte gehende Dienstleistungen), freiwillig der Versicherung beitrcten etf^cincn lasse. Frau Weber erklärt die Aussagen v. Gödens können. damit, daß dieser bei seinen Vernehmungen erfahren hatte, daß
Die 88 193 bis 196 handeln von den Leistungen im all- c5 uoch mit anderen Männern gehalten habe, und darüber in gemeinen. 8 194, der bestimmt, ba£ die Krankenkassen, <.jne große Wut geraten fei. Die nachttägliche Reue sei ihm andere Leistungen, namentlich Invaliden-, Witwen-.und vielleicht gekompien, weil er Gewissensbisse bekam darüber, daß er Waifenunterstützung nicht gewähren dürfen, wird abgelehnt, ße ^U| unrecht belastet hatte. Die Vcttcidiger behaupten, daß um die leistungsfähigen .Krankenkassen nicht zu beschränken. bad Charakterbild des Herrn v. Göben nicht so hell sei, wie es
Zu 8 195 liegt eine Reihe Anträge vor. Es handelt sich um h^r dargestellt werde, er sei ein Schauspieler allerersten Ranges die baren Leistungen der Kassen. Rach der Vorlage gewesen und sein Verhalten: nach der Tat war das eines routinierten wird ihnen höchstens ein Tagesverdienst von 4, und statutarisch Verbrechers. In einer weiteren Aussage des Herrn v. Gaben, die höchstens von 5 Mk. zugrunde gelegt. Tas Zentrum, die Wirt- Lur Verlesung gelangt, erzählt er die Arsenikgeschichte Er hal'e schaftliche Vereinigung und die Sozialdemokraten beantragen ber Angeklagten zweimal Arsenik verschafft, um den Mann aus
Erhöhung dieser Sätze. Tie Abstimmung ergibt eine der Welt zu schaffen. Es sei aber nicht dazu gekommen, weil
Höhung der Sätze um je 1 Mk., also auf 5 Mk. und statutarisch bie Angeklagte den Plan aufgab.
6 Mk Weiter wird ein Zentrumsantrag angenommen, wonach Vorsitzender: Nun kommt e i n e A r t B e i ch t c, die Sie vor
die Bildung der Lohnklassen der Genehmigung des Oberverfiche- dem Ermittelungsrichter am 11. Januar ^abgegeben haben. Sie rungsamts (Beschlußkammer» bedarf. . z haben dem Ermittelungsrichter gesagt. Sie wollten sich ntdn
Die 8§ 197 bis 209 handeln von der Kr anken h il re^ besser machen, als Sie sind. Es hatte für Sie immer einen Reiz 8 197 bleibt in der Fassung der Regierungsvorlage. Danach wird gehabt, mit Göben den Mordplan zu erörtern. Set der als Krankenhilfe gewährt erstens Krankenpflege vom Be- späteren Verlesung der Vernehmung sagten Sre allerdings, von ginn der Krankheit an: sie. umfaßt ärztliche Behandlung und einem Mordplan hätten Sie Nicht geredet, sondern Sie hatten sich Versorgung mit Arzneien, sowie Brillen, Bruchbänder und an- nur daran berauscht, einen Mann zu beutzen, der erne große bete kleinere Heilmittel, und zweitens Krankengeld in Hohe des Tat begehen wolle. Erinnern tme sich daran? — Angett.: halben Grundlohnes für ieden Arbeitstag, wenn die .Krankheit Nein — Bors.: Sie haben weiter gefegt, daß Ihre Nerven deii Versicherten arbeitsunfähig macht: es wird vom vierten etwas zum Aufpeitschen hätten haben müssen und daß Sie deshalb Krankheitstage an, wenn aber die Arbeitsunfähigkeit später ein» mit Gäben gespielt hätten. — Angell : Auch das weis^ ich tritt vom Tage ihres Einttitts an Krankengeld gewährt. 8 198, nicht. — Bors.: Sie sagten schließlich, daß zu einer solchen Sache wonach die Krankenhilfe ivätestens bis Ablauf ber 26. Woche nach Goben auch die geeignete Persönlichkeit war, beim er habe Sie Beginn der Krankheit oder des .Krankengeldbezuges endet, wird mit fortgerissen. Deshalb mußten Sie doch aber gerade mit glEaNs angeno-mmen. Göben so vorsichtig sein und dursten nicht die Lunte gewissermaßen
8 199 handelt von der Kr ankeNh-ans pflege. Er er- an das Pulverfaß legen. Von sich selbst sagen Sie, daß Sie hielt folgende Fassung: von Jugend auf romanhaft und schwärmerisch veranlag^ waren,
An Stelle der Krankenpflege und des Krankengeldes kann hervorgerufen durch die viele Einsamkeit und Lektüre. Sie seien die Kasse Kur und Verpflegung in emem Krankenhaufe ^.Kranken- ein liebeglühendes und Irebedursttges Wefen gewesen. Entsinnen hauspflege-l gewähren Ist der Kranke verheiratet oder lebt er Sie sich darauf? — Angell.: Nein. Dorf Es hat den An- mit seiner Familie zusammen, oder hat er einen eigenen Haus- schein, als ob diese Beichte direkt nach ^hrem Diktat nieder^ halt, oder ist er Mitglied des Haushalts seiner Familie, so be- geschrieben ist oder daß ein guter Redakteur mitgewirtt hat. Ossen
darf es seiner Zustimmung. Seiner Zustimmung bedarf es gestanden erinnert mich diese Beichte etwas an die ar litt. —
nicht, wenn 1. die Art der Krankheit eine Behandlung oder Angell,: Die Sachverständigen müssen ia darüber cm Urteil
Pssege verlangt, die in feiner Familie nicht möglich ist.. 2. wenn feilen können Jch^habe kern Urteil darüber. — Lachverfe Geh.
die Krankheitspflege nach Ansicht des behandelnden Arztes der Sanitatsrat Dr. Stoltenhoss-Kortau. ^ch habe die An- Heilung forderlich ist: 3. wenn die Krankheit ansteckend ist: geklagte am 16 Januar in ihrer Zelle besucht und sie an diesem 4 »r wiederholt der Krankenordnung ober den Anordnungen Tage unzweifelhaft geisteskrank gefunden. Cs ist mir deshalb sehr des behandelnden Arztes zuwidergehandelt hat: 5. fein Zustand wahrscheinlich, doß fee auch am ll.^anuar ^eskr^k gewesen oder Verhalten seine fortgesetzte Beobachtung erfordert. Bei ist. — Bors.. Das kommt ia alles später. Sachverst.. L5 einem Minderfehrigen über 16 Jahre genügt seine Zustim- ist ja aber besser, wenn die Geschworenen es letzt schon imssen. —
1’2'8 Unb 5 mÖ91id,ft
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1I1K gewöhnlich munter und lebensfrisch war — Die Angeklagte
L4Ud oem .y an, ,,c häufig Morphium genommen habe.
. 3,, , , . ;; l^r s-«' 8 Sie litt an Schwindelansällen und großer Schlaflosigkeit junb
Der Strafprozeßausschuß verhanbelte heute über ben. § 1° » naJm Kokain, Chloroformöl zur Betäubung und Voronal. Weiter fcer die ?nage bee 2 cg a 111 a ts V r i n ä ips befeanbelt. Es fommt .ur Sprache, daß nach Angabe einer Zeugin die Angeklagte handelt sich bei diesem Paragraphen um die Frage, ob bem ®efQnCn gefunden habe, Geschichten zu erzählen, die den Staatsanwalt, wie es bie R^rttui^svorlage vorschlagt. bei ge° (£inhrucf machten, als ob sie nicht wahr seien Die Angeklagte rmgfugigen Dersehlungen das Recht gegeben werden soll, von ^ß sw ba oon nichts wisse. — Damit ist nach fünftägiger
der Verfolgung Abstand zu nehmen, ^^n ^it^i der Volk ^^^^r die verantwortliche Vernehmung der Angeklagten beendet, vartei, des Zentrums und der eo^albemofiaten Hierauf wurde die Weiterverhandlung auf Samstag früh
lebhafter Widerspruch erhoben und au^gefuhrt daß damit der Um Samstag früh wird die Oefsentlichkett wiederher-.
Wi lkür Tür unb ior geöffnet »erb«; I-d°n'Ä5.^ k g»llt und cs beginnt di- Z-ug-nv-rnehmung.
Auffassung im Volke geltend machen. Ter ausimutz legre oie ■■ - । । ——.
Abstimmung über den 8 153 aus, ebenso bie über 8 lo4 ber Provinzial-Ausfchus; der Provinz Oberhessen, bestimmt, baß bie Staatsanwaltschaft von ber Erhebung ber Klage v ° T /u:,6pn ß^in;
ÄÄ Sache Anwesend: Ter Borsitzende, sieden orti uni Ä
”at- "ck-t ins G-wicht fällt. Nächste ®6un3: bic Ents^dung in der Sache: En teig.
- n v.«g von Gelände m Gemarkung Schw alheim
Allenfteiner lUorÖDtO^eft. zur Erweiterung des Bahnhofs Bad-Nauheim:
VCr "Uensiemer Festsetzung ber Enftchädigung verstürbet. Im großen unb
Gestern abend waren b.er GerLchte oerbreUet. datz »nm 8-n,«n nmtkn b« W b« Mottomm.ffwn m,t emem At-
Er^btefS^Ät bbLbi@eSbngÄS Sbofi Sr3 bfe"'Folge tat- 1 u7rlkh 'n’ * ta ?'mJtaÄin« Ans SeÄUbÄ&
die beutiae Verhandlung wird noch beschlossen beanstandete ber Bürgermeister den betreffenden Gemeinderats^ Ä^/r Ubrn ^vZchrenck-KtzingchsW?- beschluß. Tie Losholzberechttgung beruht auf einem Vertrag mit Ldkg n^ n fedkn.^ Hierauf die A n g^kVa g t e Ler das Familie Löw von und zu dem Jahre E
aestern vettesene erste Geständnis v. Gödens befragt. Es wurdelestgestellt, daß vom Jahre 1836 ab btd 1862 ber Sie behauptet, daß sie niemals sich v. Göben gegenüber über ihren Volzhauerlohn ben Krechtigten erho^n wott^n war, ebenfe Monn beklagt habe, wenigstens nicht freiwillig, v. Gäben habe in ben ^aferen 1872, 1873, 18 r6 unb 1877 186, beschloß der sie dazu gedrängt. Wenn sie nichts gesagt habe, wurde er furcht Gemeinderat, daß die Er^bung des Holzhauerlohnes in Zu- bar eifersüchtig und aufgeregt und meinte, sie habe nichts mehr kunit unterbleiben solle unb das Kreis amt genehmigte dies nv für ibn übrig Das Duell habe sie nicht ernsthaft genommen, solange, als die Gemeinbennanzen es erlauben wu^em Ta die •S Mann hätte sich nie ihretwegen geschossen. Wenn Herr Vermögenslage der Gemeinde sich inzwischen verschlechtert hat, rn Göben zu ihrem Mann gekommen wäre und ihm einen solchen das Ertragnis des Waldes a^ zi^uck^dm Hcmettohn aber in Vorschlag gemacht hätte, würde dieser den Hauptmann durch die Hohe gegangen war, erklärte der .Kreisausschuß bas Vor- । ein en Burschen haben herauswersen lassen unb am nächsten Tage gehen bc S K r ersa mte s jur g c rech t Ter ttg t Ter dem Regimentskommandeur Mitteilung gemacht haben. Kurz vor Provinzialauslchutz stelltt sich aus ben gfeidxm otanbmirtft und hnbe sie mit ihrem Manne sehr gut geftanben. Er habe l entichied, baß ber vom Gemeinderat gegen bas Urteil des Kreis- ausschusses derfolgte Rekurs als unbegründet toUenmlhg zuruck zuweisen sei. Ter Holzhauerlohn geht hiernach zu Lasten ber
Vie hessische Gemeindefteuerresorm.
Don einem hessischen Pa-rlamenterrier erhalten wir folgende Ausführungen:
Den unermüdlichen, viele Jahre hindurch fortgesetzten Anstrengungen einflußreicher Parlamentarier ist es endlich glücklich gelungen, ein Reformwerk in der Ausschußberatung znm Mfchluß zu bringen, das schon seit einem vollen Jakptzehnt als dringend notwendig erkannt worden ist: die Reform der hessischen Gemeindesteuern. Schon bei Gelegenheit der Umgestaltung der hessischen Staatssteuergesetz- giwung im Jahre 1899 mit ihren tief einschneidenden Veränderungen, die Hauptsächlich 'in der Beseitigung der Real- steuern und deren Ersatz durch die Vermögenssteuer be- sttmdcn, hatte sich auch die absolute Notwendigkeit heraus- geftellt, an eine gründliche Reform der Gemeindesteuer- Gesetzgebung heranzutteten. Die Regierung hatte denn auch am 15. Nov. 1904 der 2. Kammer einen Gesetzentwurf, die Gemeindeumlagen betteffend, vorgelegt, der im Finanzausschuß eine günstige Aufnahme fand und dessen Annahme auch ohne wesentliche Mänderungen bei den Vollberatungen der 2. Kammer im Juni 1905 erfolgte. Wenn sich auch in den vorher von der Regierung einaehvlten gutachtlichem Aeußerungen ber berufsständischen Vertretung von Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, sowie der verschiedenen Städteverwaltungen viele voneinander abweichende Wünsche geltend machten, so war doch im allgemeinen auch in diesen Kreisen ein grundsätzliches Einverständnis mit den Regierungsvorschlägen und den Kammerbeschlüssen fest- zusteNen. Das Zustandekommen des Gesetzes scheiterte jedoch an dem Widerstand der 1. Kammer, die int Oktober desselben Jahres einen Anttag des 5^ndgerichtspräsidenten Lippold einsttmmig annahm, die Regierung zu ersuchen, unter Berücksichtigung der Verhandlungen in der 1. Kammer — der für ihre ganzen Beratungen Mer die wichttge Materie nur sechs Tage Frist gelassen worden waren — den Gesetz- enttvurf ,,erneut zu bearbeiten". Das war denn auch in der Folgezeit geschehen und in iwelcher Richtung sich die gewünschte Umarbeitung des Gesetzentwurfs bewegte, besagte am kürzesten die Thronrede vom 17. Dez. 1908, in welcher es hieß, daß der neu vorgelegte Gesetzentwurf über die Gemeindeumlagen die im allgemeinen als richtig befundenen Grundgedanken der früheren Vorlage beibehält, aber dabei den damals wegen stärkerer Berücksichtiguna des Ertrags bei der Besteuerung des Grundeigentums und der Geweäie geäußerten Wünschen, „wo und fowett sie ge- rechtferttgt erscheinen", entgegenkommen will. Daneben soll den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, besondere steuerliche Maßnahmen zum Schütze des Mittelstandes gegenüber beffimmten Formen des Gewerbebetriebs und des Handels mit ländlichen Grundstücken zu treffen
In Uebereinstimmung mit dieser Versicherung ber 'Thronrede war nun am 8. Mai 1909 von den beiden Ministerien der Finanzen und des Innern die Einbringung des neuen Gesetzentwurfs erfolgt, die denn auch infolge Ler darin erfolgten mannigfachen Änderungen als eine geeignete Grundlage zur Verständigung zwischen den gesetzgebenden Körperschaften'bettachtet werden kann. Wenn txe 1 Kammer Bedenken wegen der Nichtberücksichttgung des Ertrags geltend machte, so ist der Entwurf diesen Bedenken insofern gerecht geworden, als er beim Waldbesitz statt des gemeinen Werts "die Berücksichtigung des Ertrags in Vorschlag brachte. Dieser Anregung ging dann ber Ausschuß weiter nach und beschloß, auch bei dem übrigen landwirtschaftlichen Grundbesitz bis zti einer bestimmten Grenze den Ertragswert zu berücksichtigen, und es wurde dementsprechend ein Antrag angenommen, wonach in solchen Fällen, in denen eine erhebliche Abweichung des gemeinen Wertes landwirtschaftlicher Grundstücke gegenüber ihrem Erttagswert vorliegt, dieser eine Berücksichtigung finden soll. Dieser Anttag wurde, wie gelegentlich der Ausschuß beratung berichtet' wurde, einstimmig angenommen unb damit ein großer Schritt zur Verständigung mit der 1. Kam-


