Nr. 283 Zweites Bkatt
159. Jahrgang
Donnerstag 2. Dezember 1909
fcrfdjemi täglich mü Ausnahme be5 SonntagS.
^Siebener $amilienblätter** werden dem Slnsetaer* oiermal roöchenilid) beigelegt, daS „Kretsblatl für öen Kreis Eietzen" zweimal wöchentlich. Die ..cavbwtrklchastlichen seit- fragen** erfehernen monatlich zweimal.
Eichener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberheffen
SijtattonSbTutf und Verlag bet SräbHcfjen UnwersuälS - Buch- und 6tembrudeteL R. Lange, Dietzen.
Redaktion. Dxvedmon und Drnekeret: 6*ul* ftrnse 7. Eroedition und Verlag 5L Redaktion:e-E 112. LeU-Adru AnzeigerDietzen»
Ai hessisches Gesetz zur Tilgung ö<r Staatsschuld.
Die hessische Regierung hat, der „Darmst. Ztg." zu- sglae der Zweiten Kammer einen Gesetzentwurf über die Ougung der Staatsschuld zugehen lassen, in dem ausgeführt riro, daß die Regelung einer angemessenen Schuldentilgung ncht länger mehr aufzuschieben sei. Die Staatsschuld des lZroßherzogtums sei von 5 7 Millionen Mark im Zähre 189 6/97 inzwischen auf etwa 418 Millionen Mark gestiegen, wovon rund 351 Millionen "Iark auf die Eisenbahnschuld und rund 67 Millionen Mark elf die sonstige Schuld entfallen. Mit dem Gesamtbeträge s:iner Staatsschuld auf den Kopf der Bevölkerung gerechnet, s ehe das Großherzogtum Hessen bereits seit einer Reihe von Jahren an der Spitze sämtlicher deutscher Bundesstaaten, ausgenommen die Hansastädte. Das Großherzog- tum bleibt, wie in der Begründung dargelegt wird, mit seiner Schuldentilgung weit hinter dem zurück, was in oen anderen Bundesstaaten und neuerdings int Reiche für diesen Zweck geschieht. Das vom Standpunkt einer geregelten Finanzverwaltung Richtigste, der Pflicht einer st-rkeren Abtragung der Staatsschuld durch Einführung einer festen, von der Höhe der lausenden Einnahmen unob- hängigen Schuldentilgung zu entsprechen, verbietet sich durch die Rücksicht auf die allgemeine Finanzlage des Staates.
Die in dem vorliegenden Gesetzentwurf mit Wirkung dom 1. April 1910 vorgeschlagene Neuregelung schließt sich daher nur hinsichtltch der vom 1. April 1910 ab neu- mfzunehmenden Schuld für andere als Eisenbahnzwecke an )en Vorgang des Reichs an.
Für die Tilgung dieser Schuld ist demgemäß eine aus den laufenden Mitteln des Etats zu be- fteeiten.be feste Tilgung in Höhe von jährlich 1,9 Proz. der für werbende Zwecke bestimmten Kapitalaufwendungen und von jährlich 3 P r o z. der s o n - sügenKapitalaufwendungen unter Hinzurechnung der Zinsen voraesehen. Dagegen soll die Tilgung der gesamten Eisenbahnschuld, sowohl der vorhandenen, als auch der künftig neu hinzukommenden und der bis zum 1. April 1910 begebenen sonstigen Staatsschuld nur aus dem Anteil des Großher^ogtums ein Ueberschuß der Eisen- dahngeinein schäft stattfinden und zwar bis zu dem Betrag: von jährlich Vs Prozent der Eisenbahnschuld und ton 1 Prozent der sonstigen Schuld nach dem Stand zu btzginn des Etatsjahres. Da dem Gesetz über den Ausgleichsfonds eine praktische Bedeutung nicht mehr zukommen dürfte, so soll es aufgehoben werden und der mutmaßliche ^estbestand des Fonds von etwa einer Million Mark zur LchulÜentilgung mit verwendet werden.
Der allgemeine Arbeitsnachweis im Auhrgediet.
Bor 14 Tagen schon haben wir die Möglichkeit eines bergarbellerskreiks im Ruhrbezirk erörtert und die Grünte largelcgt, warum ein solcher zur Zeit nicht im Interesse lec Arbeiter liegt. Heute möchten wir nachträglich die Ur# ache der Bewegung, nachdem diese in der Preise des Jn- inb Auslandes lebhaft erörtert worden ist, etwas näher Feuchten: es ist der vor mehreren Wochen beschlossene ülgemeine Arbeitsnachweis der im Zechcnver- ian b b ex Billigten Zechen.
Danach soll also mit Wirkung ab 1. Jamiar für die zesamien Zechen im Ruhrbezirk im Anschluß an den Zechen- lerbänd mit HaupZitz Essen c'n allgemeiner Arb:itsnachw.'.s ringerichtet werden, bewert Vermittelung für alle Zechen rbltgatorisch ist. Zentralstelle ist Essen, außerdem werden tu ca. 12 Städten des Reviers Zweigstellen eingerichtet. 11t aus dem Auslande dürren die Mi.glieder selbständig Mrbeilsträfte heranziehen, jedoch mit der Bedingung, daß ic der zuständigen Nachweisstelle unter Angabe der Per- 'onalien Kenntnis von der Anwerbung geben. Kündigung riü>"Annahme der Arbeiter bleibt nach trne vor den Zechen :• ib erlassen.
Äe Nachweisstellen sollen verpflichtet sein, jedem Ar- ieitssuchenden.einen Nachweisschein für diejenige Arbeitsstelle zu erteilen, auf welcher er beschäftigt zu werden wünscht, vorausgesetzt, daß auf freier Arbeitsstelle Arbeitsgelegenheit für Arbeiter der in Frage kommenden Art vorhanden ist: sie dürfen also den Arbeitssuchenden auf keine, ihm nicht genehme Arbeitsstelle verweisen. Dem Bergarbeiter, der seine Arbeit wechseln will, soll auch noch nach dem Snfrafhrcten des Arbeitsnachweises das Recht und die Möglichkeit erhalten bleiben, schon vor Kündigung seines bsh.r g n Arb.its- terhälmijses in den ihm zusagenden Arbeitsstätten sich Dach Arbeit zu erkundigen. Ter Betriebsführer der von ihm gewählten Zeche darf dem Arbeiter, schon bevor dics:r srine alte- Stelle gekündigt hat, die Annahme zur Arbeit zusagen unter dem Vorbehalt, daß der Arbeiter binnen einer bestimmten Frist den von der Nachweisstelle aus- sustellenden Nachweisschein erbringt. Wird ein A.b.its- juchender von der Zeche, der er von der Nachweis|telle Angewiesen ist, nicht angenommen, so soll er auf Verlangen vhne weiteres von der Nachweis,lecke sofort einen anderen ^acywcisschein bekommen. Als Legitimation eines von einem Verbandswerk kommenden Acbeitsiuchenden dient entweder die Bescheinigung der erfolg.en Kündigung, oder der Nachweis der sonstigen Lösung des bisher.g.n Arbei.s- berhältnisses. Als solcher Nachweis gilt besonders der dem Arbeiter zu erteUcube Ab.ehrschein. Tie Nachweis- stelle darf also beim Vorliegen dieser Papiere den Schern ^ur verweigern, wenn der Arbeiter die angenommene stelle nicht angetreten hat, oder wenn der Falt des Kon- d:aktbxuches vocckcgt. In beiden Fällen ist Lia Veriagung Scheines auf Die Dauer von 2 Wochen luschränll.
SBer diese Bestimmungen ohne Voreingenommenheit ’W, der wird kaum einen Grund zur Unzufriedenheit darin
finden können. Im Gegenteil wird dem Berga^beiler die, Erlangung von Arbeitsgelegenheit nicht unwesent.ich er# leichtert. Man befürchtet aber eine Kontrolle und w n'cht deshalb durch Vermittelung der Regierung einen pari.ät - scheu Nachweis eingerichtet zu sehen. Es ist nicht anzu# nehmen, daß die Regierung sicy diesmal einm.scheu wird und so wird man sich mit der Tatsache der E.nführuug abfinben müssen. Ter Zlveck der Einführung liegt aber auch nicht darin, die Arbei.er zu kontrollieren, denn eine solche Kontrolle ist gar nicht mehr erforderlich, son.eru er li g dar n, geordnete Verhältui.se in der A^beitsverm.t eiung herbei- zuführeu, dem Ageu.euweseu zu steuern und den Ueb.rgiiffen einiger Bergwerisbesitzer zu begegnen, die skrupellos in Zeiten der Leutenot anderen Zechen die Arbeiter oft zu Hunderten tvegtapericn. Tie Konkurrenz der Zechen untereinander soll auSgeschallet werden und dann na ürl.ch daif auch als zwei.es Mockv für die Einrichtung des Nachweises gelten, dem allzugroßen Wechsel vorzubeugen, das sogen. „Zechenlaufen" einzuschränken, ein Gesichtspunkt, der für die Sicherung des Grubenbetriebs von außerordentlicher Wichtigkeit ist.
Trotz dieser zweifelsohne auch für die Bergarbeiter guten Seiten des Nachweises wird unter der Zwaugsherr- jchaft der Gewerkschaften von einem Teil der Arbeiter gegen Die Einführung agitiert Tie Gewertsä-aftssuhrer schüren das Feuer und fachen es zur Flamme, um es angeblich dann zu dämpfen. Tenn laut einem neuerlichen Beschlüsse der Geiverkschastsvorstände will man erst die Neichstags- verhandlungeu abiparten, ehe man zu weiteren Schritten übergeht. Vor übereilten Schritten, d. h. vor dem Eintreten in einen Streit, wird bei Der ungünstigen Sachlage genxtrnL Der latente Kampszustand wird aber fortdauern und den Judustriebezirk in Spannung erhalten.
politische Lagesfcliau.
Die Erklärung der Zeatrumspartei zum Äoereu-Bitter-Streit.
Tie „Köln. Voltsztg." ve.öjienllicht so.gende Erklärung, die bekannllrch vor einigen Tagen schon angemudigt worden war:
Der Vorstand der Fraktion des Zentrums im Reichstag, der Vorstand der Fraktion des Zentrums im preußischen Abgeordnetenhaus und der Landesausichuß der preußischen Zentrumspartei haben am 28. dkrvember d. I. in Berlin im Frallionszsmmer des Zentrums im Reichstags- gebäube eine gemeinschaftliche Sitzung abgehalten. Nach eingehender Aussprache gab der Abgeordnete Roeren folgende Erklärung ab:
„Weil.die Definition des Charakters des Zentrums im Satz 1 der Lejchtüsse der sogenannten Oster-Tienstag-Konfercnz zu Mißdeutungen Anlaß gegeben hatte, trete ich auf den Boden der in der heutigen Versammlung vorgeschlagenen Erklärung über den Charakter des Zentrums."
Daraus wurde die nachstehende Erklärung einstimmig angenommen und ifyre Veröffentlichung beschlossen:
Tie bereinigten Vorstände der beiden Zentrumsfrakttonen des Reichstags und des preußischen Abgeorbnetenhauses, sowie der Landesausschuß der preußischen Zentrumspartei sind der Meinung, daß es gegenüber der fortgesevten Mißdeutungen des Charakters der Zentrumspartei genügen tonne, auf das seit 1871 unver# ändert bestehende Programm und die fast 40 jährige Tätigkeit des Zentrums M verweisen. Sie glauben gleichwohl folgendes erklären zu sollen:
Tie Zentrumspartei ist gründsätzlicheine politische, nicht konfessionelle Partei. Sie steht auf dem Boden der Verfassung des Deutschen Reichs, welche von den Abgeordneten fordert, sich als Vertreter bes gesamten deutschen Volkes zu betrachten. Darum erstrebt die Zentrumspartei den Schutz und die volle Gleichberecl^tigung aller Staatsbürger, deren Interessen sie in steter Rücksicht aus die Wohlfahrt des Ganzen und auf das Gemeinsame aller Klassen zu vertreten sucht. Mit diesem grundsätzlichen Charalter steht keineswegs im Widerspruch, daß die Zentrumspartei in^beu langen Jahren des Kulturkampfes die Abwehr Der gegen den"latholischen Volksteil gerichteten Maßnahmen auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung als erste und dringendste Aufgabe betrachten mußte und daß es auch heute noch eine ihrer vornehmsten Pflichten ist, die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der kathol. Minderheit zu wahren.
Die Erklärung ist unterzeichnet von Frech, von Herll ling, Dr. Porsch, Dr. Karl Bachem, Dr. Jul. Bachem, Tr. Blumberg, Kahensly, Fehrenbach, Förster, Fritzen, Graf G-ahlen, Gröber, Tr. Hager, Herold, Hitze, Horn (Neiße), Kirsch, Müller (Fulda), Otto, Graf Praschma, Dr. Pichler (Bamberg), Roeren, von Savigny, Dr. Schädler, Scharmer, G-raf Strachwitz, von Strombeck, Trimborn, Wallenborn und Wellstern.
Die Militärlustschiffe zranireichr.
Paris, 1. Tez. Tar Kriegsmini st er erklärte den Vertretern der Lustscyissahrtsgruppe int Parlament, daß er mit der Ausarbeitung eines Gesamtprogramms beschäftigt sei. Was insbesondere die Frage der LenkballonS an# belange, so würden bereits setzt die Erbauung von Ballonhallen und die erforderlichen Einrichüingen für die Beschassung und den Transport von reinem Wasserstoffgas ins Auge gefaßt.
Mehrere Parlamentarier, die sich für den Lustichiffverkehr interessieren, sind an den Kriegsminister mit der Erklärung heran- getreten, daß der für die Militär-Luftschisse vorgesehene Kredit von 500000 Franks unzureichend sei, um angesichts des Anwachsens der Zahl von Luftschifsen bei der deutschen Armee, Frankreich nicht in das HlNtertreffen geraten zu lassen. Ter Kriegsminister Le Brun antwortete, er werde einen viel höheren Kredit fordern.
hessische Landessynode.
R. B. D a r m )t a d t, 1. Dez. Tie achte ordentliche ev a n g. L a n d e s s y n o d e, die durch den Alterspräsidenten D. Stamm (Gießen) um 9y< Uhr eröffnet wurde, beschäftigte sich heute wieder sehr eingehend mit den Wahl- prüpingen. Nach längerer Debatte, an der sich Lberkons.- storialpräsident D. Nebel und die Synodalen Schmeckenbecher, Wahl und Wagner beteiligten, wurden die Wahlen Der Dekanate Alsfeld, Alzey, Erbach, Friedberg, Lauterbach, Reinheim, Rodheim, Groß-Umstadt und Zwingenberg für gütig erklärt, während die des geistlichen Stellvertreters tm Te.anat O send ach für ungültig erf.ärt wurde.
Bei der darauf erfolgten definitiven Wayl wurde Geh. Sck-ulrat D. Stamm (Gießen- zum ersten, Schulrat S ch a u o zum zwellen Präsioenten und Gch. Justiz, at Wahl und Pfarrer Dingeldey zu Schriftführern geuxihlt.
Zu Mi gliedern des LandeSsynodalausschusses wurde Pfarrer Jaudt (Planig), Kirchenrat D. Schloss er- Gießen, Freiherr von Leonhardi (Groß-Karben), Geb. Justizrat 23ai,l (Schlitz) und zu deren StelivettieTrn Prof. Dr. Berger (Darmstadt), Dekan Fölsing (Gimbsheim,', Pfarrer Sack (Bossenheim) und LanDgerickstsdirektor Kolb (DarmsiaDt) gewählt. Zu Mitgliedern ces Finanzausschusses wurden Geh. Jusiizrat M i ck e l (A r ü n b e r a), Kaufmann Lenz (Ortenberg), Justizrat Dr. Lucius (Mainz), Dekan Wagner (Grünberg), ReNiNer Weimann (Wöll,ieiit) (Siellrertreter: Sanitätstat Dr. Becker (F^iedb.rg) uno De- ian Kcil (Spachbrücken,: zu Mi.glle^ern Des Ges.tzgebungs ausschusses: Prof. Dr. Berger (Darmstadt), Dekan Liz Jakob (Mainz, Reallehrer Mini (Bensheim, LanDgerichls^ieektor Kolb (Darmstadt) und Geh. Ju>.i^,rat Wahl (Schlitz); zu Mitgliedern des Petitionsaussa-usscs: SiOdipfarrer Tr. Tiehl (Darmstadt), Parier Sack (Bosse,'hci.n,, K.rchenrat Stamm (Stockstadt), Lberamtsrichter Röinheld (Nidda) und Oberlehrer Hermann (Tarmstaot); zu Mügliedern des lirchlichen Disziplinarhofcs: Tckan W.hsurg (Ebelsbach), Justizrat Tr. Lucius (Mainz) und Geb. Schul rot Dr. Gerhardt s Michelstadt) gewählt. Im Aus.cyuß für innere und äußere Mission sind jetzt Kirchenrat D. Schlosser (Gießen), San.tätsrat Dr. Becker, LaiiDge.ichisoirc.tor Ko.b (LOtmstadt-, Pfarier Lühl (Meder-Eschdach), Prof. Weimar (Gießen), m der Verwaltung der Luther-Lti.tung Geh. Schulrat D. Stamm iGießen), Kirchenrat D. Schlosser (Gießen) imD Dekan Wagner (Grünberg). Tie Sitzung wurde gegen 2 Uhr g» Ichlos.en und die Synode auf unbeiamnue Zeit vertagt
Vie Kieler Werftafiare.
leouneuufl.)
4i Kiel, 30. Nvv
Tie heutige zwanzigste Sitzung wurde vormittags 9v» Uhr mit dem Aufuuf neuer Zeiugeu erosfnet. Fabrikant voppe ba- funbet, daß et seit 1884 Frankenthal kenne. Seit 1890 stehe er mit ihm in engerer Verbindung, da ei einen großen Bedarf an Altmaterialien habe. Frankenthal habe ihn auch materiell unterstützt, indem er ihm Darlehen gegeben habe. Frankenthal fragt, ob er nicht jedem ohne Unterschied Geld gegeben habe? Zeuge: Ja, Bors.: Haben Su: utit Frankenthal üoer die Werftgeichäste! gesprochen und hat er Ihnen Andeutungen gemacht, daß er da bejonbere Vorteile hatte'? Zeuge: Tas weiß ich nicht. Zeuge Lohmann wußte, baß Frankenthal Geschäfte mit der Werft machte. Einmal habe ihm Frankenthal eine Bürgschaft über 20 000 Mauk geleistet, ohne baß er eine Sicherheit verlangt hätte. Vors.: Haben Sie damals nicht auch von ber Werstafjäre gefbrodjen? Zeuge: Ja. Ich hörte auch von bem Verdacht, dach soll erst alles baviei cn werden. Barbier Prange kennt den Angeklagten FrankQUhal seit langer Zeit. Ein Bruder von ihm war dessen Maschinenmeister. Frankenthal hat dem Zeugen durch Bezahlung der ersten Einrichtung zu einem Geschäft verhalfen, ohne eine Sicherheit zu verlangen. Auf Antrag des Verteidigern Justizrat Schirren wird die Frau des Anaetlagten C h r u n st vernommen. Sie bekundet, ihr Maain sei sehr solide. Als et verhaltet wurde, war er sehr elend, über seine Lage äußerte ec sich nicht. Erst im Gefängnis sprach er sich eingehend über die Vorgänge in Teplitz aus. Seine Wäsche war so, daß ich sie nicht anfassen mochte. Mau sah, daß er unter Ungeziefer zu leiben hatte. Riecken: Ich mochte hinzufüg en: Die Aussagen der Frau brauchen wir gar nicht. Wir Haden hier auch Ungeziefer, außerdem nicht genügend Luft. Vors.: Es ist hier nicht der Opt, die Gesängnisverwaltung zu kritisieren. Angell. Riecken: Ich bin aber davon krank gen-orden; es ist die höchste Zeit, daß darüber gesprochen wird.
Frankenthal läßt durch den Untersuchungsrichter Grütz- macher feststellen, daß er verschiedenen Rechtsanwälten und anderen Alademckern die Mittel zum Studiuvi gegeben und hohe Bürgschaften übernommen habe, ohne Entschädigimg dafür zu verlangen. Verteidiger Justizrat Schirren legt dem Gerichtshöfe umfangreiches Material über falsche Bahnverwiegungen aus oen verschiedensten Teilen Deutschlands vor. Er wolle aber keine Anträge stellen, da das Material für sich spreche. Auf Antrag! Frankenthals soll sich, der Sachverständige Metz über die Beziehungen Frankenthals zur Germaniawerft äußern. Danack) hat Frankenthal gwße Jahresabschlüsse mit der Germaniawerft gehabt und immer reell gehandelt. Vert. Justizrat Schirren stellt fest, daß Krupp einmal für eine Tonne Mittelstahlspähne 80 Mark bot, die die Kaiserliche Werst daun in der Submii'swtü ftir 45 Mark verkaufte. Krupp kaufte dann die Spähne für 60 Mark wieder. Auf Befragen erklärt der Verteidiger hierzu: Ich will damit nur beweisen, daß der Jntendanturassessvr Frerich in seinem Betriebe absolut nicht Bescheid wußte. Aisessor Frerich legt die Gründe der Kaiserlichen Werst für ihr damaliges Verhalten dar. Es werden darauf eine Reihe von Briesen verlesen. Siegfr. Jakob sohn stellt den Antrag, einen Brief des Untersuchungsrichters an ihn und seine Antwort daraus zu verlesen. Ter Untersuchungsrichter erklärt, Siegfr. Jakobsohn habe sich nach seiner Haftentlassung in Kiel ausgehalten und sei mit den Söhnen Heinrichs zusammengewesen. Ingenieur Heinrich: Das geht Sie nichts an. Vors.: Sie sind entlassen und haben sofort Den Saal zu räumen. Ter Zeuge Heinrich verläßt den Saal. Auf Veranlassung des Verteidigers Rechtsanwalt Stobbe werden noch einmal die Bermögensverhältniise des Rat Heinrich erörtert, wieviel ihm seine Söhne gekostet haben und wieviel die beiden Bauer, Vater und Sohn, von ihm erpreßt haben. Aus Franken- thals Wunsch werden noch einige Briefe von ihm an Jakobsohn verlesen, worauf die Beweisaufnahme für beendet erklärt wird.
Ter Vorsitzende formuliert sodann die Schuldfragen. Sie lauten für Heinrich, Chrunst, Riecken und Fahrsbutter auf AmtS- unter|d}Iagung, sowie Führung falscher Bücher und Beläge, ob Die Angeklagten Geschenke für ihre Handlungen angenommen haben, für die anderen Angeklagten auf Verleitung und Beihilfe zur Amtsunterschlagung. Bei sämtlichen 17 Fragen wird die Neben^ frage nach mildernden Umstanden gestellt. Mit Mcksicht aus den Gejundheüszustand Fraiikenthals, der -usammenzubreckfen Orvhi, wird die Verhandlung auf morgen vormittag vertagt.
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•4 Kiel, 1. Dez.
Erster Staats anwalt Greffrath führt in seinem Plädoyer aus: Ich will nicht das Material der letzten vier Wochen wiederholen, das würde nur Verwirrung stiften. Ich muß midj daher auf die Hauptgewichtspunkte beschränken. In vieler Beziehung waren wir angewiesen auf die Aussagen der Beamten. Ich möchte zuerst Herrn Assessor Frerich eine Ehrenerklärung geben. Es ist hier so hingestellr worden, als ob er nicht in seinem Ressort Bescheid wisse. Auch mein Kollege Neils ist angegriffen worden. Es war das eine strafbare Handlung, wir gehen aber darüber hinweg. Weitere Angriffe richteten sich gegen Den Kri minalkommissar Wannowski. Herr Wannowski ist ein außerordentlich anständiger Mensch. Weil er event. eine Belohnung aus Staatsmitteln erhält, soll seine Glaubwürdig!eit anzuzweifeln sein. Die Gehälter aber, die Kriminalbeamte erhalten, jind allein nicht ausreichend, es würden sonst viele weggehen und Sie haben gewiß schon oft gelesen, daß für die Entdeckung eines Verbrechens


