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22.12.1908 Erstes Blatt
 
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ßBüficr? durch das Wasserwerk entzogen wird, denn diese Quellen, die man benutzen will, geben dem Flusse jetzt ihr Wasser. Bei Niederem Wasserstandc werden die Mühlen der Horloff still stehen. Die Mühlen sollen aufgekaust werden, der beste Beweis dafür, daß man befürchtet, sie würden später nicht mehr mahlen können. {£ie Wiesenbewässerung wird infolge des fehlenden Wassers nicht Mehr möglich sein. Diese Schäden werden größer sein, als man denkt, und die Mittel, sie auszugleichen, reichten nicht hin. Tas ^Aufkäufen der mittleren und kleineren Mühlen gefalle ihm Glicht, sie seien so notwmüng für die Landwirtschaft wie die kleinen und Mittleren Brauereien.

Tie Horloff ist eben kein entwässernder, sondern ein bewässern­der Fluß. Es sei auch nicht zu verlangen, daß der Provinzial­lag hier einem 7 Millionenprojekt zustimme, aus dem ohne Frage ein 9 Millionenprojekt werde, in einer Zeit, wo die Reichs- nnd Staatssinanzen zur größten Sparsamkeit Hinweisen, wo. die Stomnrunen ihre Sorgen haben, zur Deckung ihres Bedarfs Mittel aufzubringen. So lange man ihn nicht überzeuge, daß seine Be­denken unbegründet sind, wird er gegen die Vorlage stimmen. Es sei sicher, daß, toeiut das Wasserwerk zustande komme, Frank­furt zu günstigen Bedingungen gutes Wasser erhält.. Wenn Frankfurt so entgegenkommend gegen hessische Orte wäre, wie hier die Provinz Oberhessen der preußischen Stadt entgegen kommt, dann wäre die Sache noch begreiflich, aber man beachte nur, welche Erfahrungen Vilbel mit Frankfurt macht.

Graf Oriola erklärt, es werde ja die Vorlage von der Mehr­heit wohl angenommen werden und für diesen Fall stelle er den Eventualantrag, daß, wenn in der südlichen Wetterau durch das zu errichtende Wasserwerk die Landeskulturinteressen erheblich be- itadtfeiligt werden würden, die Provinz sich verpflichten möge, Stauweiher anzulegen; damit würde man bent Horloff- und Niddertal entgegen komm en können.

Abg. Brauer- Ober-Offleidcn bemerkt, daß der Vorredner, Wenn er es mit den kleinen ?JtüIlern gut meine, im Reichstag eine Müllerumsatzsteuer zur Annahme verhelfen solle. Den Müllern an der Horloff und Nidder fehlt kein Wasser, und wird auch später kein Wasser fehlen, ihnen fehlt Getreide, weil sie mit bat Mehl- sabriken nicht mit können, darum stehn die Mühlen an der Hor­loff unterhalb der Quellen heute schon still. Die Gründe des Vorredners gegen das geplante Werk seien Wahrscheinltchketts- grunde, mit baten man bei einem Kulturwerk, wie es in Frage steht, nicht rechnen soll. _ , , ,

Forstmeister Dr. Weber- KonradSdorf werft darauf hm, daß man es bei Inheiden nicht mit der Entnahme von Grund­wasser, sondern mit springenden Wassern, mit artesischen Brunnen zu tun hat und aus diesem Grunde die Bedenken Oriolas fort­fallen. Inheiden sei der Schlüssel zu einer wirtschaftlichar Er­schließung Oberhessens. Man müsse die wirtschaftlichen Schätze heben und verwerten und gewinne dabei Mittel, die man nötig habe, um in den kommenden Jahren auf diesem Gebiet weiter vorangehen zu können. _

Falk- Friedberg erklärt, er teile die Bedenken des Grasen Oriola nicht. Er habe sich überzeugt, daß man sehr wohl die Verantwortung ftir die Ausführung des vorliegenden Projekts durch die Provinz tragen könne. Er verkenne keinesfalls, daß cs der erste Schritt ist, den die Provinz als solche auf wirtschaft­lichem Gebiet usttcrnimmt, und es gehöre Mut dazu, die Verant­wortung dafür zu übernehmen. Wer diesen Mut nicht hat, der sage nein. Man solle hier, wo es einem größeren Teil frommt, sich nicht als einzelner Kreis fühlen, auch solle man nicht von Frankfurt als einer preußischen Stadt sprechen und von Mainz als hessische Stadt. In wirtschaftlichen Dingen brauche eins das andrre. Stadt und Land müssen zusammen halten, wenn etwas Großes geschaffen wird. Es stimme vollkommen, was der Vorsitzende angeführt hat, daß gewisse Agitatoren im Kreise Friedberg von Haus zu Haus, von Dorf 511 Dorf agitiert haben, um gegen das Wasserwerk und Lißberg Stimmung zu machen. Leute, denen das Unternehmen persönlich ganz fern steht und diese müssen doch von irgend einer Seite zu dieser Agi­tation angehalten sein. Geheinrerat Dr. Breidert hat der Ver- wahrnng des Grafen Oriola gegenüber erklärt, daß er selbst­verständlich mit der von ihm behaupteten Agitation kein Mitglied des Provinziallandtages habe treffen wollen.

Tie Abstimmung für die Anträge des Provinzial-Ausschusses iergab deren Annahme mit allen gegen 3 Stimmen

Nachdem der Oberbürgermeister Mecum erklärt hat, daß 'er und eine größere Anzahl Mitglieder nicht etwa auS grund- fätzlicher Gegnerschaft gegen die Anlage von Stauweihern dem Antrag Oriola nicht suftinunen, sondern erst abwarten wollen, vb solche erforderlich sind, wird dieser Antrag abgelehnt.

Geheimerat Dr. Breidert spricht sich noch für Vornahme von Notstandsarbeiten seitens der K'reise auf den Krcisltraßen, falls sich ein Bedürfnis hierzu ergeben sollte, aus._____________

Aus Ktadt und Land.

Gießen, 22. Dezember 1908.

Tageskalender für Dienstag, 21. Tez. Stadt­theater: .Cornelius V 0 ft'. . -Mang 8 Uhr.

** Sammelmappe zu. den Familienblät­tern. Wie wir vor einigen Monaten mitteilten, geben wir zu dem laufenden Juhrgang ein Inhaltsverzeich­nis heraus, und auf Wunsch verschiedener Leser haben wir ims entschlossen, auch eine Mappe zur Aufbewahrung der Familienblätter anzufertigen und sie zum Selbstkostenpreise von 75 Pfg. abzugeben. Um einen Ueberblick über die unge­fähre Anzahl der benötigten Decken zu erhalten, bitten wir um möglichst baldige Bestellung. Eine derartige Mappe liegt in der Geschäftsstelle zur Ansicht auf.

* In Audienz empfangen wurden von S. K. H. pem Großherzog am Samstag u, <l Kulturinspektor Steinbach von Gießen, Fabrikant Bücking von Alsfeld, Kulturtechniker Jung von Echzell «und Bürgermeister' Schneider von Unter-Widdersheim.

** AuS dem Militär Wochenblatt. Befördert zum Leutnant d. Res. Vizefeldmebel Hahn (II. Darmstadt), des Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116.

** Tcchn. Personalien. S. K. H. der Großherzog haben den Kreisgeometer des Kreisvermessungsamts Fürth Adam Walter zum Kreisgeometer des Kreisvermessungs­amts Bensheim ernannt Durch Entschließung des Großh. Ministeriums des Innern wurde dem Großh. Kulturinge- nieur Hauck zu Friedberg die Stelle eines Kulturingenieurs bei der Kulturinspektion Friedberg bis auf weiteres über­tragen und dtte Großh. Regierungsbaumeister Häusel zu Darmstadt und Bach zu Darmstadt beauftragt die Stellen von Kulturingenieuren bei den Kulturinspektionen Darm­stadt, bezw. Gießen zu versehen.

♦♦ Ein hessischer Reichstagsabgeordneter gestorben. Der Reichstagsabgeordnete für Bingen-Alzey, .Gutsbesitzer Philipp Keller in Stein-Bockenheim, ist gestern morgen einem schweren Krebsleiden erlegen. Abg. Keller wurde 1907 als Nachfolger des freisinnigen Abg. jS ch m i d t-Elberfeld in der Stichwahl mit 11841 gegen 9031 Stimmen mit Unterstützung des Zentrums gewählt, nachdem im ersten Wahlgang für Keller 6586, für Schmidt-Elberfeld 6285 und für zwei Zentrumskandidaten 6280 Stimmen, sowie für einen Sozialdemokraten 1919 Stim­men abgegeben waren. Im Reichstag sctftoß si chAvg. Keller feiner Fraktion an. Er nannte sich wildliberal, stand den Wcttronalliberalcn nahe und war ein Anhänger des Bundes

der Sanbfoirte. Im Reichstag ist er nur wenig hervorge- treten. Infolge seiner Erkrankung mußte er sich schon seit langem den Verhandlungen fernt)alten. Er hat ein Alter von nur 50 Jahren erreicht Um den Wahlkreis, der lange Jahre von Ludwig Bamberger vertreten wurde, wird voraussichtlich ein heftiger Wahlkamps entstehen.

* Vom Landtag. Ter Landtagsabg. Br e im er (natl.), der den Bezirk Hirschhorn-Beerfelden-Wimpfen in der Zweiten Kammer vertrat, hat n. d.Fkf. Ztg." sein Mandat niedergelegt. Brenner ist vor 3 Jahren gewählt worden. Tie Ersatzwahl erfolgt also durch die alten Wahlmänner, so daß eine parteipolitische Verschiebung durch die Nachwahl nicht zu erwarten ist

* * Stad t th e ater. Es sei ausdrücklich darauf hin­gewiesen, daß zu der Vorstellung des ersten Feiertags Talisman", die außer Abonnement stattfindet, Gut­scheine Gültigkeit haben. Das KindermärchenG 0 l d h ä r - ch e n", das jüngst so sehr gefallen hat, wird am zweiten und dritten Feiertage nachmittags, jeweils bei Volkspreisen, wiederholt.

* Der Sängerkranz veranstaltet seine alljährliche Weihnachtsfeier am Sonntag, dem 3. Feiertag. Sie ist wie immer für aktive und passive Mitglieder zugänglich.

**Handarbeits- Ausstellung. Die Weihnachts- Ausstellung der Handarbeits- und Kunstschule von Fräulein Landmann hatte sich am Samstag und Sonntag eines sehr zahlreichen Besuches zu erfreuen. Ungefähr 600 Besucher nahmen Gelegenheit, sich von dem Fleiß und der Geschick­lichkeit der Schülerinnen zu überzeugen. Ganz besonders angenehm mußte jedem der Geschmack bei der Auswahl der künstlerisch ausgeführten Gegenstände auffallen und man geht wohl nicht fehl, wenn man diesen Umstand dem Eiu- fluß des Frl. Landmann zuschreibt Interessant waren die modernen Lederarbeiten und die Technik der Metallarbeiten, sowie die Porzellanmalereien, jedoch auch Stickerei und Weißnähen waren vom einfachsten bis zum feinsten gleich exakt und sauber ausgeführt Allgemeine Bewunderung erregte eine Truhe, ein prachtvoller Ofenschirm und eine Uhr, nebst vielen kleineren Gegenständen, die alle ein beredtes Zeugnis ablegen von der künstlichen Auffassung und der Gründlichkeit des Unterrichts der Lehrerin.

* * Verhaftet Der von der Staatsanwaltschaft in Dresden wegen schweren Diebstahls steckbrieflich verfolgte Arbeiter Friedrich Mann aus Spremberg wurde gestern hier sestgenommen. Weiter wurde der Arbeiter Friedrich Dahm er aus Willofs verhaftet der von der hiesigen Staatsanwaltschaft wegen Diebstahls steckbrieflich verfolgt wurde.

* * Schlägerei. In der Nacht auf Sonntag kam es in der Bahnhofstraße zwischen jungen Leuten, die von einer Weihnachtsfeier kamen, zum Streit, in Verlauf dessen dem einen mit einem Bierglas das Nasenbein zertrümmert wurde. Auch in der Löwengasse kam es zu einem Streit Dem einen der Beteiligten war die Hose vom Leibe gerissen worden und er war gezwungen, den Heimweg ohne dies sehr notwendige Kleidungsstück anzutreten.

* * Einen billigen Christ bäum wollte sich ein hiesiger Einwohner beschaffen, indem er sich in letzter Nacht einen auf dem Oswoldsgarten wegholen wollte. Er wurde aber dabei von einem Wächter der Wach- und Schließ-Gesell­schaft ertappt, so daß er sich wegen Diebstahl zu verantworten haben wird.

* In Amerika verstorbene Hessen. Lollis Meyer aus Gießen, 83 Jahre alt, zu Brooklyn, N.-P. Frau Eleonore Melzer, geb. Kern, 58 Jahre alt, zu Mansfield, V. Frau Maria Gehren, geb. Rettig, au§ Gadernheim, 63 Jahre alt 3U Findlay, O.

a. Hausen b. Gießen, 21. Dez. Am 4. Advent hat sich hier bei einem Fam iliena b en d, an dem der General­sekretär des Ev. Bundes, Pastor Lehmann von Halle, degelsternd und interessant von seinen Erlebnissen als Pfarrer in Böhmen erzählte, ein Zweigverein des Ev. Bundes mit 34 Mitgliedern gebildet.

lp Grün berg, 21. Dez. Einer der ältesten hessischen Pfarrer, Kirchenrat R ö s g e n zu Winnerod feierte vorige Woche in voller Rüstigkeit feinen 83. Geburtstag. Er ist jetzt nahezu 55 Jahre in Winnerod als Geistlicher tätig. Der Greis versieht noch den größten Teil seiner Amtsge­schäfte.

R. G r 0 ß - E i ch e n, 21. Dez. Am Samstag morgen fand man einen hiesigen Landwirt in seiner Scheuer an einer Leiter erhängt vor. Das Rtotiv zu der un­seligen Tat ist nicht begannt Der Mann soll sich aber in geistiger Umnachtung befunden haben. Er war verheiratet und hinterläßt mehrere Kinder. Seine Verhältnisse waren in guter Ordnung.

ch Ober-Rosbach, 21. Dez. Ein Gruppen­wasserwerk soll in unserer Gegend entstehen. Ober-Ros- bad), Rodheim, Ncieder-Rosbach und Okarben wollen sick) zusammentun und die Quellen des Rosbacher Bächleins an- kaufen. Die Kreisbehörde fördert das Projekt.

-s- Wölfersheim, 20. Dez. Ein Wetterauer Elektrizitätswerk ist im Entstehen begriffen. Als Zentrale soll die staatliche Brauukohlen-Brikettfabrik benutz! werden. Dian gedenkt die Orte Södel, Melbach, Wölfers­heim, Rockenberg mit Zuchthaus Marienfchloß und event. noch die Orte Beienheim, Dorheim usw. anzuschließen. 9)let- bach hat allein schon 700 Flammen und 37 Pferdekräfte gezeichnet. Oberingenieur Schüler-Darmstadt weilte dieser Tage in Sachen des Projekts hier.

R. B. Darmstadt, 21. Dez. Heute vormittag fand unter dem Vorsitz des Geh. Rat Haas der 16. Verbands­tag der hessischen landw. Genossenschaften statt. Vertreten waren 231 Genossenschaften mit 300 Mit­gliedern. Im Namen der Regierung begrüßte Ministerial­rat Ufinger den Verbandstag. Nach Erstattung des Jahres­berichts wurden mehrere Referate gehalten. Bei der Vor­standswahl wurden der bisherige Vorstandsdirektor Geh. Rat Haas und sein Stellvertreter Oekonomierat Dettweiler wiedergewählt und zwar auf Lebenszett.

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Die soziale Gesetzgebung im deutschen Reich.

ui.

Bei der Krankenversicherung hat. der Versickerte mindestens Anspruch aus freie ärztlicl-e Behandlung, freie Arznei und Heil­mittel, sowie auf ein Krankengeld, das für die Dauer der Er­

werbsunfähigkeit an Stelle des entgehenden Verdienstes bestimmt ist. Statt dieser Leistungen kann Kur und Verpflegung im Krankcn- hause und daneben Fürsorge für die Familienangehörigen ge­währt werden. Auch Wöchnerinnenuntcrstützung und Sterbegeld sind von den meisten Krankenkassen zu leisten. Weiter kann noch zugelassen werden, freie ärztliche Behandlung und Arznei an Familienangehörige, Fürsorge für Rekonvaleszenten, Begräbnis­beihilfen in Fällen des Todes von Frau oder Kindern. Tie Verpflegung erstreckt sich mindestens auf 26 Wochen. Die meisten Kassenarten können bis zu ein Jahr unterstützen.

Tie Unfallversicherung gewährt, Entschädigungen für alle Un­fälle, die mit dem Betrieb und seinen Gefahren in ursächlichem Zusammenhang stehen (Betriebsunfälle). Daneben erstreckt sich die Versicherung auch auf häusliche und andere Dienste, zu denen m der Hauptsache versicherte Personen von ihrem Arbeitgeber oder deren Beauftragten herangezogen werden. Die Leistungen bestehen bei Körperverletzungen von dem Tage, an dem das Krankengeld- wegfällt, spätestens ab Beginn der 14. Woche nach Eintritt des Unfalles in freier ärztlicher Behandlung, Arznei und sonstigen Heil- und Hilfsmittel und ferner in einer laufenden Rente, welche dem Grad der Erwerbsunfähigkett entspricht. Sei völliger Erwerbsunfähigkeit beträgt sie -/s des Jahresarbeils- verdienstes, d. i die Vollrente. Bei tödlichen Unfällen ist neben einem Sterbegeld an die Hinterbliebenen eine laufende Rente zu bezahlen. Anfpruchsberechtigte Hinterbliebene sind die Witwen, die Kinder unter 15 Jahren, bedürftige, von dem Verstorbenen in der Hauptsache unterhaltene Eltern oder Großeltern und eltern­lose Enkel unter 15 Jahren. Die Rente jedes Hinterbliebenen beträgt 20 Proz. des Jahresarbeitsverdienftes des Serstorbenen. Ter Gesamtbetrag der HinterbliebenenreMen darf 60 Proz. des Jahresarbeitsverdienstes nicht überschreiten. Die Witwe erhält bei ihrer Wiederoerheiratung den dreifachen Jahresbetrag ihrer Rente als Abfindung. Für Hilfslosigkeit und unverschuldete Ar­beitslosigkeit von Unfallverletzten sind noch besondere Mehr­leistungen vorgesehen. Bei Eintritt einer wesentlichen Veränderung der für die Rentenfestlteltung maßgebenden Fälle, wie Ver­schlimmerung, Besserung oder Beseitigung der Unfallfolgen hat eine anderwttte Feststellung der Entschädigung einzutreteu. Nach Ablauf der ersten zwei Jahre kann eine Abänderung der Rente nur von Jahr zu Jahr erfolgen. Nach Ablauf von 5 Jahren kann eine Herabsetzung der Rente nur durch das Schiedsgericht erfolgen. An Stelle der Reitten und freien ärztlichen Behandlung kann dem Verletzten auch freie Kur und Verpflegung neben der Angehörigenunterstütznng gewährt werden. Zur Duldung von Operationen und Narkosen darf niemand gezwungen werden, da- gegen kann bei grundloser Verweigerung der Krankenhausbehand­lung und sonstigen Widersetzlichkeiten gegen Maßnahmen des Heil­verfahrens der Schadenersatz ^anz ober teilweise auf Zeit ent­zogen werden. Ein Zwang, sich der Kranlenhausbehandlung zu fügen, liegt bei Personen, die verheiratet sind oder eigenen Haus­halt haben, oder Mitglieder der Haushaltung ihrer Familie sind, nur dann vor, wenn die Art der Verletzung Anforderungen an die Behandlung ober Verpflegung stellt, denen in der Familie nicht genügt werden kann.

Neben der Entschädigung der Versicherten und deren Hinter­bliebenen ist die vornehmste Ausgabe der Ber.-Gen. die da Verhütung von Unfällen. Zu diesem Zloeck haben die Ber.-Gen. Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen und deren Befolgung durch technische Aufsichtsbeamte überwachen zu lassen.

Die Invalidenversicherung gemährt den Versicherten im Falle der Invalidität nach einer gewissen Wartezeit eine Invaliden­rente. Diese besteht einmal aus dem Gmndbetrag von 60, 70, 80 90 und 100 M., je nach den verschiedenen Klassen, weiter aus dem Steigerungssatz von 3, 6, 8, 10 und 12 Pfg. für jede Bei­tragswoche und beni Reichs;uschnß von 50 M. Diese brei Be­standteile bilden die JahreSrente. Ferner gewährt des Gesey Altersrenten, die nach einer Wartezeit von ca. 30 Jahren (1200 Beitragswochen) vom Beginn des 71 Lebensjahres an zu zahlen ist. (Sine solche beträgt 60, bzw. 90, 120, 150 und 180 2)L zuzügl. Reichsznschuß von 50 M. jährlich. Tie Herabsetzung der Altersgrenze ans das 65. oder 60. Lebensjahr ist der Zukunft Vorbehalten. An Stelle der Rente kann freie itäir gewährt werden. Nach 200 Beitragswochen besteht bei Verheiratung weiblicher Ver­sicherten ober beim "Tod des Versicherten vor Eintritt des sicherungsfalles Anspruch auf Rückerstattung der Hälfte der ge­zahlten Beiträge, ebenso auch bei solcherr Versicherten, die butcb Unfall invalide geworden sind. Die Versicherungsanstalten können aud) Heilverfahren arwrdiren. Nicht oft genug kann darauf hin- gennefen rverden, daß nach Wegfall der Versicherungspflicht eine freiwillige Weiterversichermig gestattet ist, auch die Dersicknrung in höherer'. Lohnllasfen ist zulässig. Die freiwillige Weiterver- sicherung ist sehr zu empfehlen, zumal alle 2 Jahre nur 20 Best tragsmarken auf gerechnet zu werden brauchen.

Tie Verwaltungsgesichtspunkte der drei Verficherungsarün sind verschieden. Bei der Krankenversicherrmg darf den Arbeit­gebern nicht mehr als Vs der Stimmen int Vorstand sowohl, als auch bei der Abstimmung in der Generalversammlung ein­geräumt iverben. Infolgedessen ist dabei die Beteiligung der Ver­sicherten an der Verwaltung größer.

Auf dem Gebiet der Uirfallversichernng liegt die Verwaltung fast allein in Händen der Unternehmer, namentlich sind die Arbeitnehmer bei der Feststellung der Entschädigungen in der ersten Instanz ausgeschlossen. Bei Erlaß von Uufallverhütungs- Vorschristen sind die Arbeitnehmer jedoch ebenfalls beteiligt.

Bei der Invalidenversicherung find beide Teile gleichmätzig vertreten, so 5. B. in den Vorständen, in den Ausschüssen und gegebenenfalls als Beisitzer der Rentenstellen.

Tie Rechtsprechung erfolgt bei den Krankenkassen durch die Aufsichtsbehörden bei Krankenkassen, teils durch die höheren Ver- lvaltungsbehördeir, teils durch die ordenllicken Gerichte, teils durch die Instanzen des Vertvalttlngsstreitverfahrens, teils durch die Gewerbegerichte und die gewerblichen Rekursbehördeit.

Für die Unsall- und Invalidenversicherung sind besopdetc Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung und die Senate des Reichs Versicherungs-Amts, sowie Landesversicherungs-Aernter gesckwN'en, die Rechtsstreitigkeitett zu entscheiden haben. Hierbei werden Arbeitgeber uub Arbeitnehmer mit gleichen Rechten uitd Pflichten herangezogen. Das Verfahren vor diesen Gerichten ist sorncko-, schleunig uitb kostenfrei. Tie Parteien brauchett nicht zu et- scheinen, wenn dies nicht ausnahmsweise besoitders angeorbnet wird, was selten geschieht. Versicherungsttäger und Versickertcr haben gleiche Rechte. Die Erforschung materieller Wahr hell ge schicht von Amtswegen. Zu dieser Rechtssprechung nach sozial polittschen Grundsätzen kommt twch, daß die Auslegung der w betterVersicherungs-Gesetze nicht nur nach juristischen, sondern auoi nach sozialpolllisck-en Gesichtspunkten erfolgt. Die materielle öc» rechtigkeit wird in erster Linie verwirklicht, die Formaliurte« prudenz muß zurücktreten. Der Geist der Gesetzgebung i-Ü gebend, nicht ein ängstliches Anklammern an Worte. Der Wahr^ scheinlichkeitsbeweis ist meist für die Ueberjeugung des Genchts maßgebend. Vermittler zwischen Partei und Gerickst J. p- Anwälle- sind nicht erforderlich, da das Gettcht von Amts- roegen den Sackwerbalt aus klärt und dazu alle ersordettichen vsv Hebungen vornimmt. . .

Die deutsche Arbeiterversicherung hat sich int Laufe der infolge ihres sozialen Charakters int In- und Ausland immer mehr Freunde erworben. Dabei muß zugegeben werden, dak ihr, wie jedem Menschenwerk, noch manck)e Mängel anhatten die der Beseitigung harren. Das frühere Jnvaliditäts- uno Altersvcrsichernngs-Gesetz ging 1889 im Reichstag nur mit Stimmen Mehrheit durch, währerrd 10 Jahre später bet der Revision dieses Gesetzes der Entrvurf nahezu einstimmig ange­nommen wurde auch die Sozialdemokraten haben dafür ge­stimmt. Es toird heute kaum jentanb sein, der mit der soztalen Gesetzgebung ernstlich grundsätzlich brechen wollte, wenn er nc einigermaßen ersaßt hat. Im Gegenteil machen sich überall Be­strebungen geltend, die obligatorische Versicherung noch wettercn Kreisen der Bevölkerung, so 5. B. dem Kleingewerbe- und »01^ werktreibeitden, dem Mittelstand zuteil werden 311 lassen. Twy* ntler, Kaufleute, Privatbeamte, soweit sic nicht schon verircherr iiiib, fetzen alle Hebel in Bewegung, daß auch auf sie in ettveirertcm Maße die obligatorische Versicherung eeftredt werde. In nädtltet Zeit werben wir die speziell von beu Beteiligten mit allen pl