Tennis-Bälle
nach Angabe 4410
beste Marken in eigener Werkstälte.
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17.
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Berechnung, anSgeführt.
29.
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kg
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Maschineri®Fabriß
Gewicht: 430 Gramm, handgrosses Paket
1
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üntertaiilen Gorseilschoner Schürzen Strümpfe Handschnhe etc.
Nea aafgenommen:
Japan. Reise-Körbe
ES werden zur Zeit vergütet:
Ochsenfletsch..........
Kuhfleisch.........
Rindfleisch und Etiersleisch . . . . .
Kalbfleisch, Hammelfleisch, Schafsieisch . .
Gießen, den 20. Juli 1908.
Hauptniederlage
für Hessen-Nassau.
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. 2,35 Pfg.
. 2,44 „
. 1,83 „
. 2,64 „
jeder Art, auch solche, welche andere Fabriken zurückweisen, werden sorgfältig nach dem neuesten besten amerikanischen Verfahren mittelst Heissvulkanisation fachgemäß, unter mäßiger
D. Brennstoffe.
Laubholz, Scheit-, Prügel- und Klotzholz .
Nadelholz, „ „ „ „ ......
Stockholz ohne Unterschied
Laubholzwcllen auf Wagen mit einem Pferd oder einem Ochsen bespannt .
Nadelholzmellcn auf Wagen mit einem Pferd oder einem Ochsen bespannt .
Laubhvlzwellen auf Wagen mit Kühen bespannt
Radclholzwellen aus Wagen mit Kühen bespannt . . .
Steinkohlen uwb Koks........
Braunkohlen und Braunkohlenbriketts .....
Daselbst
Separaturtn= n. Ladestelle für Mumlatomi jeder Art. Alte Pneumatiks und Schläuche werden zu den höchsten Preisen angekauft.
Großhcrzogliche Lürgermeiflerei Gießen.
Mecum.
— Wsih. Kaufmann
H GIESSEN Süd-Anlage 15
Grösste Auswahl
aller
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A. Schlachtvieh, Wildbret, Fleisch und Fleischwaren.
Ochsen
Faselochsen, Kühe
Faselsliere
Stiere, Rinder Stoppelkälder Kälber, Hämmel, Schafe, Schaslämmer Schweine Spanferkel Hirsche, Schmaltirre, Spießer .....»« Wildkälber unter 20kg.« »
Wildschweine • •
Rehe..............
Hasen
FrrschcS Fleisch von Schlachtvieh „ „ „ Wildbret
Würste aller Art, gesalzene-, geräucherte-, getrocknete- oder konservrerte-
Fleisch (auch in Büchsen).........
Julius Schulze
Kreuzplatz
4412 Gestern traf wieder ein Waggon Hundekuchen und ♦ ßefliigelfutter ♦ bei mir ein und kann ich Interessenten obige Fabrikate zur Fütterung und besonders zur Aufzucht von Hunden und Geflügel aufs Beste empfehlen.
Adolf G-eisse.
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von 1 kg Schweinefleisch..... . . - •
1 „ geräncheririi u. gedörrten Fleisch, Franks. Würstchen 5,w . „ eingeführten Jleischkonserven, Steinkohlen und Holz der bezahlte Bm«-.
litaMtyilnfrtie keiiimmk Kmnilch
Hofgut Winnerod.
Unter strengster Beobachtung aller hygienischen Vorschriften gewonnen beste Milch, roh — ungekocht — zu trinken Vs Liter-Flasche, Original-Fällung 20 Pfg.
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Lieferung iederzeit ins Haus, auf Wunsch morgens vor Beginn her schulen. Duh
Durch die Berkaussitelle in Gießen: GZ. Nah, Ludwigfkr. 45, Tel. 646. Aus Wunsch .'Zusendung des Prospektes durch die Verkaufsstelle.
•Oofdui Winnerod, Im Juli 1908. i.udwier ('lennu.
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Reise-, Jano- UDO Tnristenmäntel
’ U vollständig wasserdicht, be
quem im Rucksack oder Handtasche mitzunehmen.
Ferner wird die Abgabe nicht erhoben oder zurückvergütet:
fcnn in den Militär-Speiseanstalten mit Ausnahme der OsfizurS-Speiscanstalt verbrauchten Fleisch einschließlich der Frankfurter rvurstchen.
C. Getränke.
Traubcnwein und Most in Fässern .
„ „ „ Flaschen oder Krügen nicht über 1 Liter haltend
Obstwein und Most in Fässern Obstwein in Flaschen ober Krügen nicht über 1 Liter haltend .
Branntwein innerhalb der Gemarkung hergestellt
®(6 Grundlage für die Erhebung der Abgabe dient die sreueramilich fcfl« QtftBlt «tlkoholmenge. Xie BrennereuBesiner sind vervstichiet, die von Grovh. Bürgermeisterei vorgeschrtebenen Bücher zu fuhren und deren Einsicht und Prüfung dem 0knot-Jn1r>eklor feder,eir ,u gestatten. Befreit von der Abgabe »st derjenige Branntwein, der unter steurramtiicher Aufsicht unbrauchbar gemacht worden ist. Tie Denaturierung ist vom Brennerei-Besitzer schriftlich nachzuweifen.
Branntwein in die Gemarkung cingesührt
a. versüßter Branntwein, Likör........
b. Spiritus, Arrak, Rum und sonstige weingcisthaltige Getränke werden nach dem von dem Einbringer schriftlich nachzuweisenden Alkoholgehalt versteuert und zwar
Bier, eingesührt in Fässern oder Flaschen Bier in der Gemarkung hergeflellt von
Da die Herstellung von untergährlgem Bier au» anderem Material all Hopfen und Malz durch da« -»eichSgefetz com 3. Juni nOG verboten ist, fallen bie im früheren Oktroi-Tarif vorgesehenen wetteren AnfLtze fort.
§ 4.
Großhändler, denen ein Vrivatlager bewilligt worben ist, baba am Schluß icde» 3abxeo dem CHroiJnfpdtor ein Verzeichnis i > für ihren Bedarf dem Lager cnlnomineneii lycgenstände em-uretqo und durch Namensunterschrift anzuerfennen.
5 5. 1
Ter Oktroi-Inspektor ist berechtigt, jederzeit durch ®inWt£ die t leidjaiivbürjer die Nichtigkeit der etngclte'crtcn Buchaus^ und Verzelchmsfe zu prüfen. Die Zahlung der Abgabe bat erfolgter Prüfung auf Anforderung innerhalb der voraeschrleveaa Zett an die bestimmte -vcbefteile zu erfolgen.
9tL -L
Unterlassene Anmeldungen bei der (ktniuhr, unterlassene »» lieferung der TurchganaSfcheine, oder verspätet pclciftetc Zahluvse» tverden mit Ordnungsurawn von t—20 IHart, Hinterziehungen or» Abgaben dagegen mit einer Geldstrafe in Hübe des lutadicn ve träges der hinterzogenen Abgabe bestraft, nnd »war auch oe» wenn nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften eine Strawrr solgung emtritt.
Bestrafungen wegen Hinterziehungen haben den unmittelbar^ Verlust aller dem Bestraften auf Grund dieser Vorschrifl gewahr«» Bcgünsttgungcn zur Folge.
Tie schuldige Abgabe ist nachzu-ahlen.
§ 7.
Diese Abänderungen treten am 1. August 1906 m Kraft.
Die bis dahin bezahlten Verwaltung-kosten werden nicht »urü§ vergütet.
Gießen, den 20. Juli 1908.
Lrotzherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Mecum.
Bekanntmachung, den Oktroi-Taris der Stadt Giessen betreffend.
& Steten am L m JhS? tot bring«, baber Ten Ct.mi.arit w.e er »am L Hugun ifes an feeltun, erbau,
öffentlichen Kenntnis.
Oktroi-Taris der Stadt Gießen.
August XiWiuger
n i- w nn Spezial-Greschäft
Seltersweg gediegener Lederwazen
B. Früchte und deren Erzeugniffe.
Backwaren Mehl Mehl in Mengen unter 9 kg *..... •
Malz Maismehl, Maisschrot, geschälter Hafer, GrieS, Grütze
Hirse, geschälte Gerste, geschälte Erbsen und andere Mühlcnfabnkate .
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Ju l aa 3 Jl it4 6 Vji d U1 In bekannten Originalflaschen,
die nachgefüllt werden. |2844
Central-Drogerie, Schulstrasse.
Bekanntmachung,
die Erhebung des Oktrois von lüctränken in der Stadt Eichen betreffend.
Auf Beschluss der Stadtvcrordneten-Verfammlung vom 18. Juni 1908 wird nut Genehmigung Grossherzogl. Ministeriums deS Innern uom 6. 3nli IDOS zu Ar. M. d. 11648 die Bekanntmachung vom 21. Vluouit 1868 betreffend die Erhebung der Lktroiabgabe von Branntwein bei den Branntweingrosshändlcrn aufgehoben und durch folgende Borschristen ersetzt:
51.
Den Grosshändlern mit Spiritus, Branntwein, Rum, Arrak und dcrgl. werden bei ordnungsmässiger kaufmännischer Buchführung Vrivatlager innerhalb der Stadt von der Bürgermeisterei widerruflich bewilligt.
§ 2.
Der für bie Grosshändler nur Privatlager eingehende ®pititu£, Branntwein ufw ist vom Einbrinaer bei der Emmbr in die Dtadl an der Oktroi - Hcbcstelle anzumelden und wird auf Durchgangs- schein abgesertigt.
8 3.
Alle in der Gemarkung stattssndenden Berkäufe gegen Barzahlung oder auf Kredit sind in ein nach Vorschrift der Bürgermeisterei cinzurichlendco Versandbuch auszunehmcn. Rach Schlun eines leben lvlouals ist aus Grund des Persandbucheü ein Verzeichnis über die innerhalb der. Gemarkung vorgenommcnen Verlaufe aufzuncllen und mit den durch BinnenSunterschrist anerkannten Turchgangü- scheinen spätestens innerhalb 5 Tagen dem Oktroi - Inspektor cm- zureichen. . t
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auszüge, sowie deren Uebercinstimmung mit den Buchern ist von dem Geschäftsinhaber oder einer zuui Zeichnen für die Firma berechtigten Person durch RamenSumerfchnft anzuerkcnnen.
Anfertigung
Echte englische .. . .
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Abgabe
Bemerkungen
Rückvergütung
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Wird ungereinigte» uleraub eingesührt,
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Wichte« sürkchmutz in Abzug.
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Alkoholfreier Irau»
1 hl
3,00
den. u. tbfiroein I wird zu denselben
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1 hl
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1 Flasche ob. 1 Krug 1 hl
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| der alkoholhaltige
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40
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6,00
Zu 28 u. 29. Besreit von der Ab» gäbe ist ander dem oenaturletien auch solcher 4)lannnoein, oer gemäö den für die istelchdbiannl- weinsteuer bestehen.
1 hl
3,00
Den Brsreiungobe. iiimaiungen ohne Denaturierung an
20 Liter
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Berwendungdbl
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rechiigie steuerlret abgeloffen wird
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Alkoholfreie Bier- Ionen, Bie der Etaat«steuer unter»
Hegen, werben wie alkoholhaltige zur
Ctlrol-Äbgabe herangezogen.
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3 Zentner
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