Unserer wohllöbl. Kundschaft, sowie den geehrten Bewohnern von Gießen und Umgebung machen >vir hierdurch die ergebene Mitteilung, daß sich unsere
Lithographie, Steindrnckerei und Buchdruckerei
vom 1. Oktober ab im eigenen Hause Walltorstratze 77 befindet und bitten, hiervon gefl. Kenntnis nehmen zu wollen.
Indem wir für das uns bisher erwiesene Wohlwollen bestens danken, ersuchen wir höflichst dasselbe auch fernerhin in unserem neuen Heim uns bewahren zu wollen.
Alle erdenklichen Drucksachen in Lithographie und Buchdruck, als Plakate in ein- und mehrfarbigem Druck, Briefbogen und Rechnungen mit Ansichten ?c. une überhaupt sämtliche Drucksachen für den behördlichen, geschäftlichen und privaten Verkehr finden wie seither ihre peinlich sauberste und stilgerechte Erledigung zu mäßigen Preisen. * a
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Auf meiner Einkaufsreise hatte ich Gelegenheit einen grösseren Posten Schüttwaren bestehend in — Herren-, Damen- und Kinder-Stiefel — sowie Hausschuhe, vorteilhaft einzukaufen, und stelle dieselben von heute ab zum extra billigen Verkaufe, wie folgt.
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Der Preis betrügt 20 Psg. für die Welle und ist bei der Anmeldung zu entrichten. Die Lieferung erfolgt frei vor das Haus. Die Meldeliste» werden am 15. Oktober geschlossen. Hiernach noch eingehende Bestellungen können nicht berücksichtigt werden.
Gieyen, den 11. September 1908. ßu/g
.Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
___________________I. V.: Keller.____________________
1 ♦ Fsrtterliefernug
für die chirurgische Vetcrinärklinik in Gießen.
Für die Zeit vom 1. November 1908 bis zum 31. Oktober 1909 soll die Lieferung von Heu, Stroh (Maschinen- und Handdrusch), Hafer, Weizenschalen, Futtermehl und Hundekuchen für die chirurgische Veterinärklimk vergeben werden. Ä. Verkauf von Dünger.
Der in der Zeit vom 1. November 1908 bis zum 31. Oktober 1909 gewonnene Dünger soll nach dem Gewichte, so wie er sich in der Grube findet, an den Meistbietenden verkauft werden.
Reflektanten werden ersucht, ihre Angebote an die Direktion bis zum 10. Oktober d. Js. einzureichen.
Die Bedingungen sind in der chirurgischen Vetcrinar- klinik, Frankfurter Straße 94, einzusehen.
Gießen, den 28. September 1908. d2°/9
Die Direktion der chirurgischen Veterinärklinik.
öamenbinden »SÄ,1 ÄiÄ 5a08 C. Röhr &. Co.. Bahnhofstraße 44. 60 Psg.
Von meinem dieser Tage erfolgten Telephon-Anschluß Nr. 732 mache ich meiner verehrten Kundschaft ergebene Mitteilung. Gleichzeitig empfehle ich Meßlatten, Visierstäbc, Zeichentische und alle in dieses Fach einschlagende Artikel.
Joh. Lenz, mcdj. Lchrmmi n. SchhaMung
5773) Frankfurterstraße 123.
Knaben-Jnstitut Lucius forstbaus bei Gcbzdl (Welterau).
—......... - Gegründet 1809.
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nähere Auskunft erteilt
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Montag, den 5. Oktober.
Festsetzung des Stundenplans Samstag, den 3. Oktober, nachmittags 2 Uhr. 5628
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Die geringen Anschaffungskosten machen sich schon in zirka 2 Monaten bezahlt. Mannesmannlicht ist leicht an jeder vorhandenen Krone anzubringen. Wegen der vielen Patentverletzungen fordere man bei Bein. Installateur ausdrücklich Brenner, die den Stempel „Mannesmann“ tragen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Artikel 23 des Bolksschulgesetzes und der Bestimmung Grotzherzoglichcn Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenhciten, vom 26. November 1901 bringen wir zur allgemeinen Kenntnis, das; die
Fortbildungsschule
Montag den 5. Oktober ds. Fs. im Stadtknabcnichulbaus au der Nordanlagc
beginnt und von genanntem Tage an wöchentlich zweimal abge- halten wird.
Zum Besuche derselben sind alle Knaben verpflichtet, welche während der letzten drei Jahre aus der Volksschule entlassen wor^ den sind, sowie die Schüler der Gymnasien, Nealgymnnsien, Oberrealschulen, Realschulen und höheren Bürgerschulen, welche nach Ablauf des achten Schuljahres austreten, ohne mindestens ein Jahr lang der Obertertia angehört zu haben.
Es haben sich einzufinden:
Montag den 5. Oktober, nachmittags 2 HOr alle schulpflichtigen Kaufleute, soweit dieselben nicht die fnunnänuiidjc Fachschule besuchen, Schreiber, Schriftsetzer, Buchbinder, Geometer, Photographen, Graveure, Vitographen, Mechaniker, Maler, Lackierer, Friseure, Ausläufer, Hausburschen, Gärtner.
Montag den 5. Oktober, nachmittags 5 Uhr- alle schulpflichtigen Maurer, Steinhauer, Zimmerleute, Dachdecker, Spengler, Schlosser, Sckireiner, Glaser, Weihbinder, Eisendrehcr, Installateure, Instrumentenmacher, Schmiede, Techniker.
Dienstag den 6. Oktober, nachmittags 5 llbt alle schulpflichtigen Bäcker, Schneider, Schuhmacher, Sattler, Tapezierer, Wagner, Kellner, Köche, Metzger.
Mittwoch den 7. Oktober, nachmittags 4 Uhr alle schulpflichtigen Tagelöhner, ferner diejenigen Schüler der Nachbargemeinden, die abends in ihren Heimatsort zurllckkehren, aber zum Besuche der hiesigen Fortbildungsschule angemcldet worden sind, sowie alle übrigen Schulpflichtigen.
Unter Hinweis auf Artikel 25 des Bolksschulgesetzes, wonach Lehrberren, Dienstherren und Arbeitgeber ihren Lehrlingen, Dienern und Arbeitern die zum Besuche der Fortbildungsschule nötige Zeit bei Meidung polizeilicher Strafen einzuräumen haben, ersuchen wir die Genannten, sowie die beteiligten Eltern, Bormünder usw., den Schulpflichtigen von vorstehender Bekanntmachung rechtzeitig Kenntnis zu geben und sie zum regelmäßigen Besuche der Schule au- zuhaltcu.
Unentschuldigtcs Fernbleiben wird vom ersten Schultage • an unnachsichtlich bestraft. (B“/^
Gießen, den 26. September 1908.
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