HochtSpfleqe — Ijat bcö Kr'.-' r-rt wegen fr::nin<fl-ftrc:7xner Hand- lungen auf beru ganzen <*kbt t: ter offen Huben Änkla re ;u beherrschen. — Die leichte neu Verletzungen hSeäft pen'önütfrr Interessen sind aus dem Gebiet der öffentlichen AnNage cuiyi* fdxilten und nur auf ^rwalanliagc des Verletzten tu blassen. iLs ist audbrüdlid) fefeufteUea, bar, auch alle den ^rrafver'slgunfls- otcanen vorgesetzten Behörden, einschließlich der oLerst.ni Iuftlz- rerwalnma, an den £egal tnt:? ininrias gebunden imo. Ung:* rechten uno unjwerfmäbgen Lestrafungev vorzubcugen, ist Auf- r.abe bet Reform des materiellen 2trated)i: Heberir.-tungen von Polizeivorfchriften sind aus d.nn (öffnete des kriminellen 3iraf- rechtkv rusuischeiden, und im-oU mat.rrett als auch bezüglich des Verfahrens besonderen < Grundsätzen zu unterstellen.
Ter zweite Referent war der M r ideburgcr Staatsanwalt Tr. Reifenberger Der Vortragende gelangt itfchcBliib tu hl- genben Thc>'en: 1. T<rv ^cgnlitits Prinzip ul beizubehalr n. 2. TaS Legalir-ts-Prinziv l':ar Der ^nsü>ränku»g insoweit der Rechtsgüterschutz. als lolcher durch bei Srrafges.tz unnntrelbar nur tnt Inieres-e der einzelnen Verletzten vom Staate gewährt wird: es in daher tu beseitigen für die Vorgehen gegen: a- §§ 185 bis 187, 1*9, 28'J, 299 Str. G. B. b- >.s 7, 9, 10 bei <be- si'tzeS tut v’cldmpfung des unlauteren Wettbewerbs, c) § 14 d<s Gesetzes bettenenb das Urheberrecht an Mustern und Modellen. b) 8 36 des Paicntgesetzes. c- §§14, 15 des Gesetzes .•,um Schutze der L.'aren-Bc.;cichnungen. i 8 10 des Gesetzes detvefsend den Schutz von (Gebrauchsmustern 3. Tie Verfolgung der unter Ziffer 2 genaiml.n Vergehen erfolgt durch die Privat klag: I Tic Verfolgung Der Vergehen gegen KA 223, 230 Äbs. 1 Str. G. B. q 4 dcs Gesetze» zur Bchmm'ung bei unlauteren LeUbenxrbS durch die Pnoai klage ist beizubehalten und aus Die 84 223 a, 230 Äbs. 2 St. G. B auszudehnen. 5. Tu- Staatsanwaltschaft verfolgt bie unter Ziffer 2 und 4 bezeichneten Vergeber., nenn ore Verfolgung ccs einzelnen Falles int öffentlichen Interesse liegt.
Dazu lag folgender Änirag des Senotsprösidenten bei dem Reichsgericht Tr. I. Olshause» vor: Tic Vorschläge, die bec Entwurf einer Stratprozestordnung zur Einschränkung d.S <-)rundsatzes Deo Versolgungszwanges macht, sind zu billigen. Im (yaUc des fi 154 ist fedoch dem Verletzten daS Recht zur Erhebung der Prinzipalen Privatklage zu gcivuhren. (rs erschien wünick-en-- wen, das; bei einer 'Jlrfornt des materiellen Strasredns die Frage, in welchen Fallen die Strafverfolgung nur auf Antrag einer Privatperson einjutreten habe, in grunofatzlidxr Uebereinsttmmung mit der ,rrngc der Zulässigkeit der Privatkiage im Sinne des 8 377 des tzäitwurfs einer StrafmozevorDnung gelöst werde, fei ci durch Vermehrung der Fälle der Zulässigkeit der Vnoatklage, sei es bunt) Einschränkung oder Vermehrung der Antragsfülle.
In der zweiten Abteilung touroc die Frage der reichs- aefetzlrchen Regelung des Rechts Der Lagerscheine und Lagerpfandscheine beraten. Dazu liegen Gutachten von Professor Tr. Hcgmann-Marburg und Prioatdozenten Tr.Mollwo- Danzig vor.
In der ersten Abteilung wurde das Thema behandelt: Sind besondere Vorschriften erforoerlich und wunfdwns,ocrt, um die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts an den mit einem Fabrikgebäude zu verbindenden Ma- schinen zu sichern?
Gulad'ten über diese Frage haben erstattet: Prof. Tr. Lcnel- Freibu-rg und Cbcrlm esger Hw rat iieoner-stiel Bon den Berichterstattern berichlete zunädfst Prof. Tr. Eneccerus^Maröurg, brr folgende Resolution vorlegte: 1. Um die Wirksamkeit des Eigenturnsvoroelxilts an Maschinen und anderen mit einem Grundstück oder Gebäude zu verbindenden Sachen zu sichern, find besondere Vorsthristen wünsdfcnswert. 2. Es empfiehlt sich zu diesem Zwecke, bic Zulassung eines Vermerts im Grundbuch, burd) welchen die Besbrndteilcigenschast dec mit dem Grundstück oder Gebäude zu verbindeilden Sachen ausgeschlossen werden kann. 3. Sind die Sachen zum Ersatz abgetrennter Vestandteile mit dem Grundstück o*r Gebirude verbunden oder ist ihre Wiederloslrennung nur unter Zerstörung oder er he blicken Beschädigung des Grundstücks oder Gebäude möglich, so ist ein Vermerk gegenüber den sckwn vor der Eintragung des Vermerks im Okunbbud) eilige- tragcncH Rechten Dritter Personen die Wirksamkeit zu versagen, wenn diese der Eintragung bet Vermerks nicht jugeftimmt haben.
In der vierten Abteilung itmrbe das Thema erörtert: Vcdarf das amtsgcrid)tliche Verfahren einer Rc- form? und nach welchen Richtungen?
AuS den von '.'tintsgertchtsral Iastrow Verlin und Rechts» vnwalt Tr. Wittenberger.volle erstatteten Gutachten zu dieser Frage haben wir das Wesentliche i:n Auszüge bereits mügcteilt. An erster Stelle sprach alv Lerichterstalter O'oeramtörichter Tr. Levis- Pforzheim, der folgende Entschließung vor legte: 1. Tic Umgestaltung des amlSgerichtlid-en Verfahrens ohne gleid)- zeitige Reform Des ganzen Zlvilprozefses ist unangemessen. 2. <1111'* Prozestresorm beim Ami Gericht, die )idi Den eigenartigen Verhältnissen des amtsgerichtlichen Verfahrens crschliCtzcit sollte, hatte folgende Ziele zu verfolgen: a) Tic Betreibungssachen sind möglichst an das Amtsgericht zu leiten Deshalb ist 1. Das Mahn- verfahren iimzugestalten, inSbesondcra burd) eine Einführung eines
2jeimat|d)uti und vauiunst.
K. N. Die preuß. Ministerien der öffentlichen Arbeiten und bcS Innern haben bekanntlich im Januar d. I. auf Grund eines LandtagvbeschluffeS einen recht bcmerfeiiSiDertcn Erlast iibcr heimische Bauweise ergehen lasten, der wegen seiner Wichtigkeit für den Heimatschutz auch über die preustischeu Grenzen hinaus unbedingte Beachtung verdient. Wir in Hoffen sind ja glücklicherweise schon ein wenig weiter vor, aber eB ist doch nötig und wünschenswert, dast immer wieder auf den Wert der Erhaltung solcher Tenkmale hingewiesen wird, an denen das öffentliche Leben em Recht hat. Desgleichen ist ci$ unbedingt wünschenswert, dast nur solche Bauentwürfe zur Ausführung kommen Dürfen, die sich organisch mit ihrer Umgebung verbinden und nicht wie leidige Fremdkörper wirken, die die Harmonie und die gesunde Schönheit dcS StrastenbildeS zerretsten und wie eine Distel im Rosenfeld stehen. BieleS ist ja schoti geschehen, ober doch noch nicht genug. Hier in Gießen haben wir ja gerade in den letzten Jahren so viele alte Bauten zu neuer Schönheit erstehen sehen. Bauten wie daS DiezhauS, die teden Vorübergehenden festeln und bedeutsame Beispiele von der alten, malerisch schönen Bauweise unserer Vater geben, denen wir erst seit einigen Jahren ivicber noch dem Muster der englischen Baukunst, die wohl vorläufig die beste Lösung deö Einfamilienhauses gebracht hat, nachstreben. Ein ganz bedeutender Unterschied ist zwischen dieser alten .ländlichen* Bauweise und der Siri, wie die kleinen und großen TlictS- kasernen, die widerwärtige» 5 chablonenhäuser, bis vor ganz kurzer Zeit noch ausschließlich gebaut wurden und leider auch jetzt noch gebaut werden, Da ist fast jedes Stück fertig aus der Fabrik bezogen und die Tätigkeit befl Baumeisters ist auf die Zusammensetzung dieser Fabrikware beschränkt. Zu welchen Etrostenbildern das führt, das beioeisl hier die Bruchstraße, daS Arbeiterviertel oberhalb des Bahnhofes, und dann vor aßen Tmgen Heuchelheim. Diese stumpfsinnige Bauart kann nicht scharf genug gebrandmarkt werden, denn sie erscheint nicht nur für den ästhetisch nur eimgermasten Empfindenden erbärmlich, sie entspricht auch in hygienischer und sozialer Hinsicht selten den germgsten Ansprüchen, wie die Untersuchungen durch eine vor zwei Jahren vom hiesigen Hngienischen Universitäts-Institut angeregte und unterstützte freiwillige WohnungSkominiision ergeben haben. Glücklicherweise geht jetzt cm neuer Wind durch den alten Wald, man ist fast
^Setf rciir^bnrc^abTai? und babuidi, tat. ün üjnxn bc5 Skr» fahren '^eschleunigr und), unbegründeten üsxrfprüdxn r ?stichst vorgebeugt wird und em ZrblvAsbest dl in allen Gerichtsobaicn des ordentlichen Prozesses erlasten werden kann. 2. Jede land- gerichtlich« Klage farm beim Amtsgericht eingereich: werden und ist nur an das Landgericht ab;ugeben, wenn die Sache streitig wird 3. Auf ^ Nutzung tt5 ^^abnoerfahrens und des annb- gericht liehen Tetr er bun jSt rr f c br e n 4 ist durch geeignete Lösten-Vor- idmften hlnznwrrken. b. Aus die Bedürfnrife des Laien nt größere Rücksicht zu lahmen, irsoesoudere durch Hercknzn'vung der Rid .crkran :--;c Umcrfcjtuna der Parteien innerhalb und außerhalb der gciia' llid'-en ivtJxmrlung. Ikbertit: ist drs :K lue- kon> ulent en rum mehr als bisher zn beschränken, romermlid) dadurch, ban statt btt Zurückwe.sung allein von der mündtich.n Verhandlung die volle Aussch,.eßung von der Bertretuni ang> ordnet werde» kann. Tas Verfahren ist zu beschleunigen und gwar insSeiondere durch bu Ermöglichung einer freieren Entfaltung nd terlichcr Anordnungen vor der Verhandlung
Ter Zweite Referent 'Lrof. Tr. S t e i n - Leipzig, beantragte, den Thesen des Referenten mit Ausnahme von II a- 2., dre die C lnrichrnna feder landgerlchUlchcn Hiagt beim Amtsgericht uuv. betrifft, iiuuftmunen, der IHefe 2. b aber folgende Fassung zu geben: Das amlsgeruhtliche Verfahren must erufach und volkstümlich gefüllt:t fern. T?shalb sind alle verwickelten Formen Zwischtnurteile usw.- zu befeit.'Xn. Ferner ist die MünDlichkcu Den gegemoärrigm Fähigkrtten der Parteien durch elastische Vor- fdiriften anzupassen uno der Richter anzuweisen, innerhalb und austerhalb der münolicl en Verhandlung die Parteien zu belehren uno mizuleiten, soweit RcchrsunkunDige mangels geeigneter Vertretung cs errotberlid) madxn Insbesondere müssen Die Parteien auf die Folgen ihrer Unterlassung und auf Die Formen und Fristen von Rechtsnritteln hrnHewteseti werden. Tos Rschtökonsulenicn- tum ist zu bekumpfen durch Erweiterung der jetzigen Zurückiveli'ung von den Verhandlungen, mit dem vollen Verbote der Vertretung.
In der dritten Abteilung, der StrafrechtSabtctlutig, rief die Frage der Einschränkung des Lcgalitätsprin zips eine leblfastc Ausetnanderscynng hervor.
Tie Abstimmung über die AmeiiDements gellaltetc sich so schwierig, dast jebe Ueberstcht verloren ging. Tie Frage wurde Declxilb von bei Abteilung an das Plenum oenviesen.
Austerhalb der Tagesordnung nahm daraus Geheimerat Prof. Tr. T. ila hl-Berlin Day Wort zu einer bemerkenswerten Acuste- rung. Er erklärte: daS Erscheinen des Entwurfs der neuen Strafprozestordnung ist ein Ereignis und zwar ein erfrenlichcs. Tie Genugtuung darüber wird in keiner Weise bcein.r. düigt Durd) die Stellung. Die man z.:m Inhalt cinnunmt Für das Schicksal des Entwurfs ist c5 aber nickst ohne Bedeutung, von welcher Geiamtstimmung er im deutschen Volle empfangen wiro. Ter Eittwurf ist im grauen und ganzen freudig begrübt troröcn. Er tuire herrlich schlecht, wenn er alle befneoigen würde. Ich er, der zu der Rcsormfrage schon Stellung genommen bat, wrro finden, dast oerschichene seiner Wünsche nick»: erfüllt worden sind. Aber im ganzen must ein gerechter Beurteiler ancrLmncn, dast der Entwurf aus einheilltchen Gesichisvunlten gearbeitet ist unb dast tae Sitcuitur und Die Praxis Daoei weitgehend^ berücksichtigt ivoroen sind. Ter Entwurf ist mit grast er Sachkenntnis bearbeitet worden unb die besten Hoffnungen sind für ihn berechtigt. Indem nnr das als gerechte Leute anerkennen, schaffen wir uns damit selbst freie Bahn für dir SVritif. D.r haben aber and) eine Pflicht der Dankbarkeit zu erfüllen. Ich halte es für eine Ehrensache des Jurisdentages, dast wir der Verdienste des hodwerdicnten Staats,ekretars Tr. Rieberding unb seiner ausgezeichneten Mitarbeiter gedenken. Möge das Gesetzgebungö-verk gelingen und möge cs unter dem Zeick>en des Vertrauens stehen, damit nicht Misttrauen gesät wird, flögen fick) alle von real- politischen Stimmungen bei der Beurteilung dcS Entwurfes leiten lassen. (Lebh. Beifall.)
In der zweiten Abteilung für Handelsrecht wurde zu der tyragc der reichsgesetzlichen Regelung der Lagerscheine unb Lagerpsanüscheine beschlossen, dast der Iuristenmg sich für eine reick-sgesetzliche Regelung der Angelegekil-eic audiuridiL Darauf wurde in dieser Abteilung über das Thema beraten:
„Welckst Aenderungen des bestehenden Rechts empfehlen sich, um denjenigen Perstiten, we!ck>e in einem Vertrags- oder An- stellungsverl/lllnis tätig find, den gebüIyrenDeii Anteil am Rui^n und Ehre aus ihren Erfindungen und fonstigen geistigen Schöpfungen fidicrzustellcn."
Gutachten über diese Fragen haben erstattet Pros. Tr. Oster- rietlxBcrlin und RegierungSrar Pros. Dr. Sck)anz^TresDen.
In der ersten A b t e i l u n g s ü r S o z i a l r e ch t wurde lange über die Frage des E i g e n t u rn s v o r b e h a l t S an den mit einem Fabrikgebäude zu verbindenden Maschinen verhandelt. Geheimrat Pros. Tr. Riester-Bcrun schlug einen Protest gegen Daö Reichsgericht vor, loeil dies trotz der voneinanDer abweidienden Einzelentscheidungeu nod) keine Plenarentsdicidung herbei geführt habe Tiefer Antrag wurde schliestlich zurückgezogen. Unter Ablehnung aller anderen 'Jlb- lehnungSanträge mürben fchliestlick) die Anträge des Iustizrats Tr. Neunämn-Berlin angenommen, in denen cs heißt: der
gammlige Stand tfS »esetzeS verbinden eine den BerkehrSde» bürnnifcn entsprechen de Berücksichtigung W '-'MumSoorl ■cbaltS nicht Ttibcr 'St eine «mberung der Gesetzgebung abzul-hnen.
In der rillen Abteilung für das Zivilrecht wurde» bic Leitsätze der Rescrealr» Oberamtsrichter Tr. Levis unb Pros. 2t Stem angenommen.
In Der 3iraircd iSabinlung beschäftigte man suk, mit brr Frage: emv tedlt s »:ch. .in das künftige deut'cho et. G B fd-'.'tcn über Strafzumessung au zunchmen? Zu diesem 2hnr.a hatte der Referent 2öitkl. Geh. Rat v. Hamm- Rinn gem.-müm mit dem Senatsrrmidenten am Reichsgericht. Tr. Olsdauken. folgenden Antrag gestellt: 1. int besonderen 2eile dcS et. G B. it. Krtveu bic Vcanr l- c Delikte di gestattet, em rcg.luvistig 6B. zuwenbendec ordentlich.r eira’rabnwr. auf ufidLn, n jlr:nb bur) austerortentlici e Strofrabmen Ott Mögt ichk.it iu gnrähren ist. bic Strafen für besonders mtlbe ober schwere Fülle au» na Hw-, wei'c zu bemess.m. 2 Eine Förderung der : -.
zume "'ung kann nicht burd) Aufstellung e.n«einer Straszumessnn--- grünbe erreicht werden. 3. Jedes Urteil hat sich uad; pvmgmprr Vorschrift gnuiu üoer d e Gründe der Zumessung des cinzelncs. insbesondere aber über Die Ann>enpung des austerordenUichco StrosrahmenS eingehend auo-uiprechen.
Sic Tislusiwnen über das üö uta unb den ‘fliiirag ccrtultttm sich nur kurz. Da die Zeit vorwärts drängte. Tc Antrag von Hamm-OlSbausi-n wurde schliestlich angenommen unter Avlcieüi; aller übrigen oaju noch gestellten Vic aiecrungoanträgc.
In brr vierten Abteilung ur das Zivilrecht wurde dre Frag: der A e n b e t u n g des Rechtsmittels der Revision in ZtoUiachcn verhandelt unb ein Antrag des Geh. Iufrizrot- Erythrooel-Leipiig angenommen, m Dem iestgestellt würbe, Dan
*
bet Revision der durchgrei'enbeu Reform d S Zivilprv-estvermhreu- oorzubchalten ist. Weiter wurde beschlossen, dast zur Bcsemauu- Der gegimvärtigfn Uebctlafeang beim Reichsgericht eine 8er. mehrung der Zivilleiwte nicht zu umgehen ist.
In der ersten Abtelluna ivuroe ui oe. Frage der »iv ilrechs. lichen Folgen der Berrusserklarungeii eine Re o- lution des Berichterstatters, Professor Tr Rosin, Freiburg, angenommen, in bet es u. a. heißt: „Ter Iuristemag nat das vertrauen zur deutschen Rechtsprechung, dast sie es, wie bisher, auch ienter verstchen wirb, auf der Grünblau der gvicbiiäen Ve sl.mmungen bie Inierrffen der indioibucllen Enver.-o- unb *3r- bcitsdedingungen mit denen Der freien gefellfchaftlichen Selbst. Hilfe zu einer gerechten unb sittlichen Ordnung zu vereinen, i-ur Aenderung d s Vürgerlickxn Gesetzbuches im Hinblick auf dwsc Materie ist nicht geboten.
In der zweiten 'Abteilung für Handelsrecht wurde das Thema des Anteils der A n g e fi c 111 e n a n ihren E r,, n. düngen unb sonstigen gcnüjcn Schöpsungen eingehend eror;rr: unb schliestlich eine Resolution angenommen, m btt es hr^. dast die Erfindung dem Angcstellteu gekört, der sic acmatfr hat unb nick t Dem Gesa astshcrrn, sofern nicht burd) vertrag das Gegenteil bestimmt t|L Im Patent- unb Gebrauchsmuskergksetz ist zu bestliinnen, dast Dem Urfinber ein im Woge der gerichtliche» Silage ver olgbarcr Anspruch zusteht.
Damit waren bic Arbeiten Der vier Abteilungen beendet. Morgen vormittag imbtt die zioeitc Plenar- und ^chlustsitzLng Des Iuristcntagcs statt.
. . - ■■■-■■ ... । - ■ - -- —
2hi» 5taO*t imO €nnO*.
Gicstcn, 14. Scpk. 1906.
' Die schriftliche Staatsprüfung für den höheren Forst dienst wird am 2. November d. I. und an den folgenden Tagen in Darmstadt unter dem Borst; DcS Geheimrat Wilbrand abgchallcn werden. Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung sind spätestens btfl zuia 17. Oktober bei der Minislerialabteilung für Forst- uni Äamcralvenvaltung euizurcichen.
** Anerkennung eines Gießener Komponist en. Unter den vom Speicrgau-Sängcrdun-, gelegentlich seines Preisausschreibens für voiksiümludc 'l1tänncrd)öre angckauftcn Mompofilioiicii befindet sich at» eine solche des hiesigen Gcfanglehrero Leopold «Keller. Tie Tichuntg: „Lebenswunsche" »st von Tr. G. Pusch, Ortrn- berg. Eingclaufcn waren 817 Sendungen. Tas Preis- gericht bestand aus den Herren Simon Breu-Wurzdurg, Fr. Zureick)-Äarlsruhe und G. E Groß-Lanostuhl.
' Lehrlingsausbildung »ind Meisterprüfung 91 m 1. Oktober teilt bekanntlich die Gewcrbcnovelle über den sogen, kleinen Befähigungsnachweis in straft. Dieselbe be» stimmt, dast künftig im allgemeinen nur noch solche Handwerker Lehrlinge nnlcitcn dürfen, die die Meisterprüfung bestanden haben. Tikjenigcn also, die diese PAlftmg noch nicht abgelegt haben, müffcn diese baldigst nachholrn, andern-
überall bestrebt, einfach und werkgcrecht zu bauen imö nicht mehr nur allein auf die eigenen Wünsche zu achten, sondern auch auf das Strasten- oder Landschaftsbild, daö Dcifi Hause erst bic zugehörige Umrahmung gibt. Seht viel hat auf diesem Gebiete der rftunflroacP gewirkt, und durch Zusammenstellung von Beispielen und Gegenbeispielen sehr viel zur Hebung des guten Geschmackes beigetragen, wie auch die Kulturarbeiten von Schultze- Naumburg, dem hervorragenden Förderer alles deffcn, was man heute unter Heunatschutz versteht, gewirkt haben. Pflicht jedes einzelnen ist cö aber, an der Hebung unserer heimatlichen Bcstreblingen nach straften niitjuaibcitcn, wie es jetzt in Preußen geschehen soll. Ter preust. Ministerial-Erlast lautet im wesentlichen etwa also:
Ttc allgemeine Bedeutung der Bestrebungen, bie Pslege beimatlidKC Bauivctse zu iörbern unb die Erhalliing der Gigcnart mied LrtS- ober StrastenbilbeS zu sichern, ueranlant uns. Daraus bÜLjU!uirfcn, Das; zu Den Zwanasmittcln eine i r e r w i l! i g c M 11- arbei t möglichst weiter Jlteije an der Erfüllung dieser undjitgcii itu k:tra ufaabc hinzu tritt.
Wir halten cd deshalb für ange-eigt, im folgenden auf bic wcinitlufiften Mistskrndc hinzu weisen unb zugleich bi: Mittel unb VJcqc zu bei<id)ncH, Durdi n»c(d'- Die P.muhuitgcn, einer Ver unfialtung bcr St-idte, "Dörfer uub Lanbschaften oorzubcugcn, Erfolg erwarten laffen.
Em Blick auf bie in bat letzten Jahrzehnten entstandenen Reubauten in Stabt unb Land loht erkennen, bah mehr uno mehr die 9leigung oorherrschenb geworden ist. den ’Sobnbauicm cm in die Augen fallcnbc4 VüiuBenr, eine moderne Ersck)cinung ,u geben. Früher^ baute man nach dem örtlichen H.-rkommen unter Dem Einfluffe zünftiger Regeln bondwerksinästig fchlicku. So entstanden Typen, die als charakteristisch sur eine bt- sttmmte Gegend angesehen werden unb als heimatlich gelten können. Heute sucht bagtgen der einzelne sich hervorzuNln, unb
1. Dast mit Vorliebe bic Forme» bed
G ro st sta d t ha u s e s auf die Bürgerhäuser bet itlc 1 - und zdleinstadt oder gar auf landl iche
Bauten übertragen werben. Tic Adstcht, dem Bauiverk thuod Aus-el-cn zu geben, findet babci ui einer Hä u > ung
. i ’.v. c : 11> c u a : itr 9Lr t unb in <• i r. c r Ucber (a b
nur zu oft einen icbeS aebildetc Auge verletzenden Ausotuck. Das Bedenkliche einer lolchen auf äußeren Schein gerichteten
- - ? r.- '..b. . V.' iltebrr. Die für
THtnliub oDer GipSsüick nachgec
unb Sckrniucksormen tvit künftlcrrscher Erfindung und AirsMruiig in fabrikmäßig hergeftellten Erfatz- stoffen narbgcöildct roerben.
Es gilt, bimn L-ondcl zu i(baffen unb wieder auzuknüpfen lernt uno curat» Städten tm schlicht bürgerliches Gepruge
geben unb au, den Tonern so zu bauen, wie n> Das bäuerliche Selbstoenuhtseüi vereint nut weiser Sparsamkeit unter BenuOMß heimischcr Baustvssc unb in Anpassung an bic Landschaft früher ,o eigenartig unb an sprechen b verstauben hat
Eine ('kiunbung im bürgerlichen unb ländlichen Bauwese» ist aber nur zu ermatten, wenn der Sinn für da» Natürliche, Zweck- mäßige unb Sckrönc neu geiveckt wirD unb duffe Okfinnung tu der Vernieioung alles unechten unb äustaen Äufwanbcd zur Tat wirr
Es ist loebcr notwendig, nod) and) nur erwünscht, daß babr. nad) Einheitlichkeit des StueS gestrebt ivade.
Wenn in unmittelbarer Anlehnung an auSgepräF btfbnidr Stile gebaut wiro, fällten nur bie bcst.n Bkifpiele als Voedtlder benutt, nickst aber Motiv: unb Formen, die anbeten Landschafter eigentümlich sind, vcrwenbct iserbtn.
Unabhängig von jeber Stilsragc erforbert auc^ bie bescheiden^ Bauanlage eine klare, aud dem i'Grundriß cnnvidelte > t-üolmj des Aufbaues, eine mastvolle Gliederung der Autzemvände « forgfälliger Abwäginicf der Tür- und Fenskeröffnunacn im (k- gensatz zu den gcchloffc». n Wandflächen, eine einsack« 2a<6btIb»M mit guten Ho Heu Verhältnissen uno Umrissen und für baf^uM eine feinfühlige, maßvolle Änw-endung von oinameitfalem SckMuck sowie eine Wohl überlegte Abstimmung der Farben je nach ter (heti* ar: der Baustoffe
Wenn diese Grundsätze beim Dan stac tischet Wohn hauset «u Richtschnur zu nehmen sein werden, so dürfen sie ,m nxtcwtlnyei auch für alle läi,blichen Bauten gelten, nur mit erhöhtem Wo* druck auf möglichste Schlichtheit in bet <*unbrt6form ufcb • Ausbau sowie auf größte Beschränkung in allen äußere» Strfu»* Mitteln.
I» Vorstädten, die den lieber gang zur freien '.Ra tur bttoca in den Straßen bei ftletniubte, soweu in ihnen bas Rcihe»di»s noch nicht vorhertscht, besonders aber auf dem platten Land« müßte ba Vorzug, bah cm Haus ringsherum frei er» richtet werbe» Lmn, stets voll govürbigt werden
'Jädrt ohne zivingenocn Gruno Dürfen die Häuser mit kohlet Btundgiebeln harr an die Rachbargrenze gestalt werden, sie müsse, vielmehr, wenn ngcnb tunlich, mit 'Z-.
Rchcnflächen umgeben werben und, wo möglich, durch Berandt»! einen natürlichen Schmuck erhalten
ES ist in hohem Maste er.vünfcht, beim bauend«» Pablidur die ErkcnnwiS zu werfen uno zu befestigen, dast «n Straße»- Stabt- unb Landichaftshllb, möge es fich auch aus noch so ew- iarbai unb scheinbar an'pruch^oieu Teilen »"'ammensetze». ei' kulturgefchichrlichev Erbteil ist, befien Wen erkannt unb gewärtzt» werden muß, baß es un künfUenfchen Sinne cui itzan-e» bildet das Durch a u (t>r t n g l i di c . m,schöne unb 'remdatuge bauten ebenso icU geschädigt wiro. wie burd) BcseiNgung e*n lichtt Teile des Vot handenen
Wenn das Verständnis für diese Fragen in weiteren Rrtrv. I errschend wirb, ist bei ent sprechen der Betehning unD Anregung aud zu erwarten. Daß der einzelne sich bemuijen loub, fo |u bauen, k* a nach den vontehend entroidelien iviundsätzen ui Anpaßuug m die ocilichen Verhältnisse natur- und sachgeinaß ifL
Um eine Einwirkung in diesem 6mnt mu Ettalg auipuih«


