Samstag, 4. April LLM8
158. Jahrgang
r. 81
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der Lage.
Abg. Kohl (Zentr.):
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Abg. Zehnter (Zentr.)
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Nachahmungen weise man zurück" »ngeselhcliafi rik Martwikelfe«
nimmt zur Begründung beS Antrages u. a. Bezug auf die^ Verhandlungen in seinem beimailichen badischen und im hessischen Landtag, wo auch die Nationalliberalcn und Freisinnigen eine Umgestalung des Gesetzes dahin verlangt haben, das; der süddeutschen Freiheit nicht zu nahe getreten werde.
(Zustimmung.) Das muß in Kauf genommen ’ ** ' :a, wie manche, recht
-Nischen Handhabung
E--schesi6 fflgn® mH vuSnahm« beJ Sonntag».
„eteßcntt Lamtlienblätter- werden dem Anzeige^ viermal wSchenlltch brtgelegt, das llretrblaN für den Kreis Eiehen" zweimal ^Mltch. Da Canömltt" erscheint
monatlich einmal.
Deutscher Reichstag.
139. Sitzung, Freitag, 3. April.
2m Tische des BundcöratS: Fürst Bülotv, v. Bethma ’ -11 tD c 0, v. Loebell, Wermuth, Caspar.
Präsident Graf Stolberg
. 5-fnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Minuten.
DaS Haus ist zu Beginn der Sitzung nur mäßig besetzt.
Die zweite Lesung des Vereinsgesetzes.
KotattonSdruck <mb fierlag Per Br Ührchen Untoerfuäta ■ Buch. anb Orsini)ruderet Ä ß aq ga, Drehen.
ffteboffum« Exvedttwn and Oracfreell Schul» itrufe» 1. Sxpebttion an» Verlag i «LE 6L Redaktion: 112. Tet-Adr^ An-esizerGr-tzen«
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Lassen Sie uns Hessen dock d a S b i ß ch e n Fr ei- tj eit, das wir haben. (Lärmender Beifall und Unruhe.) Lassen Sie uns doch unser Vereinsrecht aus dem Jahre 1848, das Recht der Vereine und Versammlungen ist frei. Das sind ja fiter (der Redner weist auf den Gesandten v. Neidbarot) Leute aus einem längst verflossenen Ministerium, das sind ja nur die Herren V u n d e ö r a t S b e v o l l m ä ch t i g t e n hier in Berlin. Schon im hessischen Landtag hat man ihnen gesagt, sie sollen sich pensionieren lassen! (Große Unruhe. Von rechts ruft man: Unerhört 1) Kommen Sie zu uns nach Hessen-Darmstadt, dann werden Sie ein ganz anderes Bild be- kommen,als hier von denBundeSratsvevollmächtigten. £>erröia n n ,dec gestern für das VcreinSgesetz gestimmt fiat, fiat im Landtag fidii mit dagegen erklärt. (Stürmisches Hört I hört! im Zentrum.) Kohler verliest ein Stimmungsbild ans der hessischen Kammer. Darm beißt e5: DaS Vertrauen zu den Ministern ist bedenklich erschüttert. Köhler fügt hinzu: Und dasselbe ist der Fall tnbezug auf di- hessischen DundeSbevollmächtigtcn. (Der hessische Vundeö- bevollmächtigte Dr. v. Neidhardt winkt ab.)
Es herrscht im Hause große Bewegung. Dec Präsident verliest einen Schlußantrag. Stürmische Ruse vom Gegenblock. Unerhört. Skandal! Singer verlangt zur Geschäftsordnung die Namen der Antragsteller. Der Präsident verliest sie. ES sind die Führer der Blockparteien. Der Name Müller-Meiningen ruft einen Aufschrei der Parteien des Gegenblocks nach Müller-Meiningen! Müller-Meiningen hervor. Der Präsident stellt den Schlußantrag zur Unterstützung. Es erheben sich nur die Konservativen und Nationalliberalen.
Das Zentrum beantragt namentliche Abstimmung über den Schlußantrag und ruft dazu stürmisch Beifall, die Polen klatschen in die Hände. Abg. Heine (SozJ redet erregt auf die Freisinnigen ein. Zur Unterstützung dieses Antrages erhebt sich auch der Abg. Hausmann und andere Freisinnige.
Das Zentrum schwingt die roten Nein-Zettel und bricht in ein Triumphgeschrei aus, als auch die Freisinnigen dem Llb- stimmungSkästchen rote Zettel entnehmen. Dr'. Miller-Meiningen vertauscht seinen roten Zettel mit einem blauen Enthaltungszettel, waS die Sozialdemokraten in seiner Nachbarschaft mit Hohngelachter auittierea.
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Diese Erklärung wird erst recht Verwirrung schaffen. Ter Reimer stellt eine neue Frage.
UnterstaatSftkretcir Wermuth beantwortet sie: Eine Konstituierung der Versammlung ist nicht nötig, bevor die Verlegung ins Freie stattgefunden hat.
Es wird abgestimmt und mit Vlockmehrheit nach Ablehnung der Aibänderungsanträge die Kompromißvorschlage 6 e. stätigt. , . .
Als § 4c beantragt das Zentrum emzufchieben, daß, wo bisher die Verpflichtung zur Einreichung der Satzungen oder zur Anzeige einer Versammlung nicht besteht oder wo für Auszüge eine moße Anzeige genügt, eine Aenderung dieses Rechte? nur durch die Landesgesetzgebung erfolgen
freiem Himmel wird cs nicht anzusehen sein, wenn eine Versammlung, die in einen geschlossenen Raum berufen und dort zusammen- getreten ist, ihre Verhandlungen in einen damit zusammenhän- neruben nach außen abgeschlossenen Hof oder Garren verlegt. Ta. gegen kann die Vorschrift des § 4 a sewstverständlich bann .'eine Anwendung finden, wenn besondere Umstände, wie etwa ein von vornherein bestehendes Mißverhältnis zwischen der Größe und De. schasfenheit des Versammlungsraumes und der Zahl der zu er* wartenden Teilnehmer die Annahme gerechtfertigt erscheinen lagt, daß die Einberufung der Versammlung in den geschlossenen Raum nur zur Umgehung der Bestimmungen für Versammlungen unter freiem Himmel hat dienen sollen. Die verbündeten Regierungen sind bei Akzeptierung der Kommissionöfassung schon bis an dis äußerste Grenze de§ Möglichen gegangen, namentlich dadurch, datz sie der landeSgesetzlichen Bestimmung Freiheit gegeben Haven, dm Anzeige der Genehmigung für gleichwertig zu erachten, um besou. dcrs süddeutschen Verhältnissen Rechnung tragen zu können, darüber hinaus zu gehen sind die verbündeten Regierungen nicht tn
Die Beratung wird fortgesetzt bei den §§ 3 und 3a, die ge- infam besprochen werden. Sie handeln von der Anzeige- ! ,icht für Versammlungen.
r 8 bestimmt: Wer eine öffentliche Ver,ammlung zur Erorte- politischer Angelegenheiten (politische Versammlung) Italien will, hat hiervon mindestens 24 Stunden vor Beginn c Versammlung unter Angabe des Ortes und der Zeit ber der :Iizeibehörde Anzeige zu erstatten. Ueber die Anzeige ist eine jtmfteie Bescheinigung zu erteilen. -
Wad) dem § 3a bedarf es ber Anzeige nicht für Verfamm- Men, die öffentlich bekannt gemacht worden sind. Auch für Walfl- iammlungcn ist vom Tage der omtlidjcn Bekanntmachung be« Thltages bis zur Beendigung der Wahlhandlung eine Anzeige fit notig. Das gleiche gilt für Versammlungen der Gewerbe- senden, gewerblichen Gehilfen, Gesellen, Fabrikarbeiter, Be-
-i2t und Arbeiter von Bergwerken, Salinen, Aufbereitungs- riüten und unterirdisch betriebenen Brüchen und Gruben zur örterung von Verabredungen und Vereinigungen zur Erian- inj besserer Arbeitsverhältnisse usw.
Abg. Lrimborn (Zentr.)
nünbet einen Antrag, wonach es nicht als Erörterung politi- er Angelegenheiten gelten soll, wenn Angehörige eines beitlmm- Berufes eine Einwirkung auf Gesetzgebung und Verwaltung Decken. Das Gleiche soll für Zusammenkünfte von gefchlos- en Personenvereinigungen gelten, zu denen die Teilnehmer per- Jicfi eingeladen sind. Auch sollen Versammlungen von Ver- men, zu denen nur Mitglieder Zutritt haben, nicht als osfenl- i gelten, selbst wenn sie in öffentlichen Lokalen stattsinden. _
(Im Hause, das sich nach und nach zu füllen beginnt, fetzt -mer mehr eine lebhafte Privatunterhaltung ein, die die LLorle !: Redners vollkommen übertönt Schließlich greift Graf Sto l- na ein: Ich bitte dringend um Ruhe, der Redner strenat seine imme schon äußerst an, er ist auch nur ein Mensch! sHeiter- t.')
Abg. Trimborn (Ztr.):
Sie scheinen kein Interesse mehr an der Materie zu haben. : wagen auch nicht, etwas Sachliches zu sagen, weil >Lie nichts -en können. Trotz aller Warnungen haben S,e mit. den beiden wsgraphen einen Tummelplatz für P o l i z e i l i ck e Willkür geschaffen. Wollen Sie es wirklich zulasen, daß die i riifSversammlungen beschränkt und die Vereinsversammlungen 1 f'öhrdet werden?
Abg. Hildenbrand (Soz.) iiriirtoortet verschiedene sozialdemokratische Abänderungsanträge. v tov Versammlungen soll jeder Beliebige Zutritt haben. Die iiciammlung soll nicht 24, sondern 6 Stunden vorher angezeigt ::tien. Die Anzeige soll nicht erforderlich sein, wenn die Ver- :nnlung in ortsüblicher Weise in einer Zeitung ober durch i etliche Anschläge oder durch öffenHidjeS Ausrufen bekannt ge- ■ ist. Nicht anzeigepflichtig sollen auch die beruflichen Vcr- mnlungen der technischen und kaufmännischen Angestellten sein. Vx tRebner erhebt Protest gegen den preußischen Pollzelgelst, den -Acftimmungen deL Gesetzes zeigen. UeberaH zeige sich das ■risse Mißtrauen der Regierung gegenüber dem koll. Der preußische Bevormundungsgeist _ feiere wieder lrimphe. Der Zweck des ganzen Gesetzes sei die Ver- : cußung s amtlicher B n n d e s st a a t e n. Eine Regie- -i3), die ihr Volk so unter Polizeikontrolle stelle, verliere lebe itMg beim Volke. In Württemverg haben wir keine Anmelde- ^rht. Ich habe es immer als Schmach empfunden, toenn ich eme Sammlung in Preußen erst polizeilich anmelden mußte. Und i: Schmach soll nun für ganz Deutschland gelten? Es ist die iu.düt des Reichstags, die freiheitlicheren Bundesstaaten gegen '.^hen zu schützen. Die Auslegung der G e s e tz c 5 b e - -nmungen wird uns noch zu trostlosen Zuständen führen, trauen dem Staatssekretär nicht die Kraft und die Macht $u, r preußischen Einfluß zu verhinoern. Wir tietlangen, daß die --ngepflicht nur für allgemeine öffeiitliche Volksversammlungen t ben soll. Waö schadet es denn, wenn noch ein paar .andere Sammlungen stattfinden, bei denen die Polizei, ihre Nase nicht ' insteckt? Wir müssen die Schikanierungsmöglichkeit ber Poli- ! nnschränken. Der § 3 bedeutet, selbst mit den Ausnahmen 3a, ^Württemberg eine wesentliche Verschlechterung des bestehenden 'dt3. Diese Paragrapyen machen das Gesetz zu einem Ans- a m ege setz gegen d i e Sozialdemokratie, daher ' Bereitwilligkeit der Blockparteien, dafür einzutreten. (Zu- iTmung der Soz.)
Staatssekretär v. Bethiimnn-Hollweg:
, Nach Meinung der Vorredner würde die Vereins- und Per- mlungsfreiheit in Deutschland illusorisch gemacht werden, 'M nicht ihre Zusätze zu den Paragraphen angenommen würden, -s sie nicht doch im Eifer der Rede die Verhältnisse anders an» iWien haben, als sie in Wirklichkeit sind? Gerade in den §§ 9 ’’Ö3a bringt das Gesetz einesostarkeLiberalisierung .c: bestehende n B esti mm ungcn, wie an keiner anderen '■‘cle. (Sehr richtig!) Während wir gegenwärtig in einem sehr Jjen Teile von Deutschland die A n z e i g e p f l i ch t nicht -i'Iich auf politische Versammlungen beschränkt haben, sondern auf vrivate Versammlungen, wofern nur in den Versamm- -n:-n öffentliche Angelegenheiten erörtert werden, beschränkt r dorliegende Entwurf die Anzeigepflicht zunächst einmal auf ? öffentlichen Versammlungen, in denen politische Angelegen- ^:n verhandelt werden. Zweitens stellt er die Anzeige der Zeitlichen Bekanntmachung gleich, lind drittens — und daß ist 'n Hauptpunkt —, während gegenwärtig in Preußen eine Ver- ^tnlung, welche nicht polizeilich angezeigt ist, aufgelöst wird, :;t\ 'n Zukunft die nicht erfolgte Anzeige keinen "'lösungsgrund bilden. Gerade in dieser Beziehung bl >nan sich darüber beklagt, daß infolge einer angeblich unsach- fachen Behandlung der Anzeige von Versammlungen durch die ^ijeibehörden verschiedenen politischen Parteien in Preußen die ^größten Schikanen aufgebürbet ivorden wären. I n a l l |lel.en Punkten schafft der § 3 eine u ne übliche V !.1 e i t. § 3a nimmt von dieser Llnzeigepflicht d i e W ah l - ,’el am m I u n gcn und gewisse gewerkschaftli ch e E: s a m ni l u n g e n aus. Ist es da am Platze, daß man sagt, « Versammlungsfreiheit wird völlig untergraben? Ist daö nicht "e Uebertreibung? (Sehr richtig!) Die Hauptfolge der nicht -Mten Anzeige ist jetzt noch die Auslöi'una der Versammlung.
Da? fällt in Zukunft weg. ES handelt sich also lediglich um ein äußeres, leicht zu erfüllendes Formale, die Anzeige an die Po- lizei, und wem diese Anzeige unbequem ist und wer eine große Versammlung veranstalten will, kann diese Anzeige umgehen dadurch, daß er die Anzeige öffentlich belanntgibt. Einzelne Detailbestimmungen darüber, was öffentliche Versammlung sit und was nicht, konnten in das Gesetz nicht aufgenommen werden. Ich glaube, die §§ 3 und 3a bringen Vorteile weit über das hinaus, WaS die Herren noch vor einem Jahre erwartet und erhofft haben. (Beifall.)
Abg. V. Dziembowskl (Pole) empfiehlt einen Abänderungsantrag der Polen, der fi* im wesentlichen mit den Zentrumsanträgen deckt. Dem Gesetze müße eine genaue präzise Form gegeben werden. Die Blockmehrheit yave sich freilich die Arbeit leicht gemacht, sie habe darauf verzichtet, den gordischen Knoten zu dnrchhauen, sie uberlafie alles der Polizei und dem Richter. Sie habe sich damit begnügt, e i n Staut» ichukgesetz zu fabrizieren, das allen Mißbrauchen >rur und Tor öffnet. Es sei nicht nur ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokraten, sondern auch gegen die Polen.
Abg. Dr. Müller-Meiningen (sreis. 23p.):
Das beste Gesetz kann von der Polizeibehörde miArsucht werden. Dagegen gibt e5 keinen Schuh. (Oho-Ruse.) Auf die Anrempelungen gegen die Freisinnigen gehe ich nicht ein. Das macht uns nichts. (Lachen bei den Soz.) Ein Rückschritt unb Unfinn ist das Gesetz nicht. Sie kämpfen gegen un§, indem Sie die Massen in Unwissenheit über den wahren Wert des Gesetzes halten. (Lärm der Soz.) Wir schneiden keine Dis- kus ion ab, wir lassen Sie immer zu Worte kommen. (LA. Widerspruch beim Gegenblock.) Gegen eine bestimmte politische Richtung dürfen natürlich die gesetzlichen Bestimmungen nicht an- gewendet werden. DaS wäre ein Unfug. Auch muh die öffentliche Bekanntmachung, die die Anzeige bei der Polizei ersetzen soll, auch in andern als amtlichen Blattern zugelassen werden. Ich hoffe, daß der Staatssekretär dem zustimmen wird. (Beifall.)
Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg:
Ich kann die Auffassung des Vorredners bestätigen. (Beifall.) Die Form der Bekanntmachung muß natürlich so sein, daß die Polizei ohne weiteres Bescheid weiß, wo und wann die Versammlung stattfindet. Es ist nicht beabsichtigt, daß etwa nur amtliche Publikationsorgane von der Polizei zur Ausnahme der Bekanntmachung als geeignet angesehsn M-rden sollen. (Beifall.) Ebensowenig darf die politische Rrch- tungeiner Zeitung dafür entscheidend sein, ob sie als geeignet angesehen wird oder nicht, eine solche Bekanntmachung auszunehmen. (Beifall.)
E i n B l o ck a n t r a g f o r d er t S ch l u ß d e r D eba t te. (Heftiger Widerspruch beim Gegenblock.) Abg. Trimborn (Ztr.) beantragt namentliche Abstimmung über den Schlußantrag. (Lebhaf.e Kundgebungen auf allen Seiten des i> t d) t besetzten H a ii s eS.)
ES nehmen an bet Abstimmung 367 Abgeordnete teil. D-r Schluß der Debatte wird mit 195 gegen 170 Stimmen Sei 2 Enthaltungen beschlossen.
Die sämtlichen AS ä nd e r n n g § an t r a g c wer-, denvouderBlockmefirheitabgelehnt. Für die Zen- trumsforderung, daß Gewerkschaftsversammlungen nicht als „öffentlich" im Sinne des Gesetzes gelten sollen, stimmen >mc dem Gcgenblock auch von der fteisinnigen Vereinigung die Wgg. Dr. P ö 11 h o f f, Dr. N e n m a n n , £> c f c r und Dr. D o h r n. Namentlich wird abgestimmt über den Antrag Trimborn (Zentr), wonach Zusainmenkünfte von geschlossenen Pcrioncnver- einigungcn aller Art nicht anzeigepflichtig se,n sollen, wenn die Teilnehmer persönlich geladen sind. Lluch dieser Antrag wird ab. gelehnt, und zwar mit 196 gegen 171 Stimmen bet zwei Enthaltungen. Ebenso abgelehnr wird in n am ent l i ch e r Abstimmung mit 198 gegen 171 Stimmen der Eventualamrag, wo. nach Vereinsversammlungen, zu denen nur Mitglieder Zurrt« haben, auch bann nicht als öffentlich gelten sollen, wenn sie in öffentlichen Lokalen stattfinden. .... _ „
Darauf nrerben die §§ 3 und 3 a in her Kommisiionsfasiung angenommen. Für den § 3 stimant mit dem Block auch ein xxu des Zentrums; ber § 3 a wird einstimmig angenommen.
Cs folgt die Beratung ber 8§ 4, 4 a und 4 b. _
Der § 4 behandelt die öffentlichen Bersarnmlun- flcn unter freiem Himmel. Die Genehmigung dazu ioll mindestens 24 Stunden vor Beginn eingeholt wenden. Im Fall der Veriveigerung fall ein kostenfreier Bescheid mit Angabe der Grunde erteilt werden. ?lls unter freiem Himmel tagend wird cnie geschlossene Versammlung nach § 4 a nicht angesehen, wenn auch >cr. fonen außerhalb des VersmmnlungSraumes an der Erörterung teilnehmen, oder wenn die Versammlung in einen mit dem Ver. fainmhmg3raum in Zusammenhang stehenden innsnedeten Garten oder Hof verlegt wird. Nach § 4b bedürfen gewöhnliche 2etdx?n. begällgiilsse und Hochzeitsgesellschaften der Genehmigung nickst. Weitere Ausnahmen kann die Landespolizei zulassen.
Abg Hildenbrand (Soz.) beantragt, daß nur Versammlungen auf öffentlichen Plätzen unb Straßen als Versammlungen unter freiem Himmel gelten jcJ.cn. Die Anzeme soll spätestens sechs Stunden vor Beginn erstattet wer. den. Alle anderen Beschränkungen machen bas Deutiche Reich nur läckierlich. Der Internationale Sozial ijt c,n kon - greß in Stuttgart habe auf bem Ganmtatter Wa?en eine machtvolle Demomtratton veranstaltet, und,kein Mewch habe davoii Schaden gehabt. Auch das Deutsche Reich le, mcht aus dem Leime gegangen. D-e Angst vor dem Volk nxtbe aber die Regle, rurifl zu allerlei Beschränkungen der staatsbürgerlichen Freiheit. Freilich die sogenannten Patrioten können ungeitrart auf der Straße bemonstrieren. Der Ka i s e r und der Re ich -, ran z. l c r iverden ivohl die öffentlichen Auszüge in ber Wahlnacht nicht zur 2(nmclbung gebracht haben.
Wg. Kohl (Zentr.) beantragt, Versammlungen, die von einem geschlossencii Amme in umfricbcic Gärten und Höfe verlegt wer bei,, nickst als. Verirnnm. hingen unter freiem Himmel anzusehen. Die ^reinnnigen lallten sich doch einmal ben Luxus einer eigenen M e i nu n g gc, statten und,'ich in dieser Frage vom Block trennen Der Redner bittet den SraatSsekretär um Auskunft, ob es gestattet >ei, daß bei der Anzeige ober Bekanntmachung einer Vre)ammlung gleich angegeben werden könne, daß bei günsttger Witterung die Ver)amm- lung drmißen im Garten stattftnde.
SraatSsekretär v. Vethmanu-Hollweg:
Ich dächte, die Situation ist in ber Zweiten.Lesung der Kam. rnission klar genug gestellt. Ich habe darauf eine Erklärung zu Protokoll gegeben. Als Veranstaltung einer Versammlung unter
Giehener Anzeiger
Genemi-Anzeiger für Gbecheßen
Staatssekretär v. Dcthmann-Hvllweg:
Aus welck'ien Wünschen ist denn eigentlich die Frage nach diesem Gesetz entstanden? Man ivollte ein freiheitliches Vereinsgesetz, dann aber dock vornehmlich auch ein einheitlich e s R e ch t. (Lebhafte Zustimmung beim Block; das Zentrum ruft: Freiheitliches!) Sie werden mir alle nicht sagen können, daß das Gesetz, wie es ans der Kommission hervorgegangen ist, eine Unfreiheit bringt. (Stürmischer Beifall beim Block.) Bei ber einheitlichen Kodifikation des VereinsrechtS ist eine goto iffe Bescheidung bei den verschiedenen Bundesstaaten die noiwendige Voraussetzung. Will man im Deutschen ^£10} mrt dieser bunten Musterkarte von VereinSgesehen ein einheitliches Recht schaffen, so werden immer einzelne Wünsche nicht erfüllt werden können \ ctxaä mif& irr örtnf a^nammen
werden. Und Haben Sie nicht in Erinneruw viele der deutschen Vereinsrechte in ihrer pra vielleicht den Wünschen nach freiheitlicher Betätigung entgegen- gekommen sind, aber nach der rechtlichen Seite durciiaus nicht? (Sehr richtig!) Auch für eine große Reihe süddeutscher Staaten bedeutet dieses neue deu 1sche Vereinsrecht eine wesentliche Liberalisierung. (Lebhafte Zusttmmung.) In der 5kommisfion haben es auch die Herren ans Württemberg zugegeben. Auch in Hessen haben die Polizeibehörden die Möglichkeit, gegen die Vereine und Versamm- hinnen schärfer vorzugehen, als gegenwärtlg in Preußen, und fefir' biel schärfer, als es in Zukunft auf Grund des Verems- gesetzes möglich sein wird. lSehr richtig!) Schon beim vorigen Paragraphen ist es den verbündeten Ne^iernnaen sehr schwer geworden, nachzugeben. Einen weiteren Schritt können die verbündeten Regierungen nickt tun. dann hat überhaupt daS ganze Streben nach einem einheitlichen Vereinsrecht für sie jeben Wert verloren. DerAntragdesZentrumSistfürbiever- bünbeten Regierungen schlechterdings unannehmbar.
Abg. Köhler (wirtfch. Vgg.):
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