Ausgabe 
6.2.1908 Zweites Blatt
 
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gebencm foü Nebenswürbfg fein. Ganz meine Meinung. Tuch ich halte diese fürchterlichen Grobheiten und Schimpfereien nicht er­forderlich. Ob S i e das gerade tun werden, das weis; ich nicht. '(Heiterkeit.) Ganz anders klingt's, wenn man gesiegt bat wer nicht pariert, der fliegt! , (Heiterkeit.) Dann das Beschwerde­recht! Herr Noske sagt, ja, erst wird man eingesvunnenl Ein Schwadrons- oder Kompagnieausschuf; das ist das. was uns ge­rade noch gefehlt hat! (Große Heiterkeit!) Erst eingespcrrt werden, dann sich beschweren ja, kommt das nicht auch beim Zivil vor? Wenn der Herr Gerichtshof (Heiterkeit) weg-n Un­gebühr Sie sofort abschleppen läßt, müssen Sie auch brummen, hinterher können Sie sich beschweren. (Heiterkeit.)

Die irrenärztliche Untersuchung bei der Nllensteiner Affäre Koben wir schon lange bedenklich gefunden; auch bei Zivilgerichten, daß da selbst jedem Rowdietum gegenüber, jedem Verbrecher so scharf darauf gemacht wird, ob er noch seinen Verstand hat. In dieser Beziehung müssen der Wissenschaft einige Zügel angelegt werden (Heiterkeit), die in letzter Zeit dabin gebt, diese stalle eigentlich immer unter dem Gesichtswinkel des gestörten Menschen­verstandes zu betrachten. Herr NoS'e sagt, in keinem Stand der Welt sind die Klassengegensätze ko groß wie in unserer PIrmcc. Wer da? sagt, der hat von dem Geist, der durch die deutsche Armee gebt, keinen Hauch verspürt. (Beifall rechts.) Vergassen sind die Zeiten, wo die deutsche Armee uns errungen bat das Deutsche Reich. Wer spricht von den Schlachten von St. Privat, wo die preußische Garde 315 Junker bat liegen lassen, wo hier nur noch geschimpft wird auf die Junker und das Gardekorps. Wir leben ja schnell, und wenn Sie an diese Zeit nicht mebr zurückdenken wollen, dann erinnere ich Sie an Waterberg. Da ist gefallen der Leutnant Frhr. v. Bodenbausen und der Leutnant Graf Arnim von dem Re­giment der Gardeducorps. Graf Arnim ist gestorben, weil er einen seiner Reiter vor dem Verbluten schützen wollte. Er bat allen Warnungen zum Trotz, dem sicheren Tod sich nicht preis;ugeben, sein jung"s, glückliches, reiches, hoffnungsvolles Leben hingeworfen, obne zu zucken mit dem Rufe: Dir Hilst keiner, ich werde Dir helfen! (Lebhafter Beifall.)

Ich habe bei der Rede Bebels gefunden, daß wir manche Be­rührungspunkte haben. (Große Heiterkeit.) Wir halten beide den Revisionismus für Schwindel. (Schallende anhaltende Heiterkeit.l Wie Sie dort drüben zum Revisionismus stehen, d^s zeigt Ihr Verhalten aus Anlaß der erschütternden Trauer- nachricht aus Liffabon. (Sehr wahr! rechts.) Ich führe das an, damit den Nachtmützen und Tranlampen im Deutschen Reich, die glauben, daß ihnen mit Schokolade beiznkommcn ist, ein Licht aus­geht. (Lebhafter Beifall rechts.) lind noch eine Berührung habe ich mit den Herren dort drüben: Ihr Haß gegen das Offizierkorps und gegen die Armee und unsere Liebe für sie, sie gehen hervor auS demselben Boden. Sturm gegen das Wahlrecht ich weiß ja nicht bei der großen Zahl von Mitstürmern, ob es Ihnen gelingen wird; aber Sie wissen so gut wie wir, daß da noch erst eine andere Macht, die letzte, überwunden werden muß, ehe Ihre Idee in Erfüllung gehen kann, Ihr Zukunftsstaat, von dem keinem Menschen klar ist, ob es ein allgemeines Irrenhaus oder ein all­gemeines Zuchthaus ist. (Heiterer Beifall.) Die Macht, die davor steht, das ist die deutsche Armee und das ist das deutsche Offizier­korps. (Lebhafter Beifall rechts.) Sie wissen es, daß dann ein neuer Tag Heraufziehen wird von Saint Privat, daß dann die deutsche Armee, die preußische Armee und ihr unüberwindliches Offizierkorps stehen werden auf der Sonnenseite ihres alten Ruhmes. (Stürmischer Beifall rechts, Gelächter der Soz. Abg. v. Oldenburg nimmt biß Glückwünsche seiner Freunde entgegen.)

Abg. Häusler (Ztr.)

;ommt auf seine vorgestrige Rede zurück. Er bemerkt gegenüber der Berufung auf die offiziellen Sachverständigen der Heeresverwaltung: In einem Volk in Waffen, das solche materiellen und persönlichen Opfer für den Heeresdienst bringt, ist jeder einzelne Abgeordnete berechtigt und ver­pflichtet, nicht nur finanziell, sondern auch in sachlicher Richtung auf die Ausgestaltung unseres Heerwesens einzutvirken. Das darf man nicht den militärischen Sachverständigen allein überlassen. Wenn der Mangel an Ausbildungspersonal die zweijährige Dienst­zeit der reitenden Truppen unmöglich machen soll nun, dann möchte ich wissen, wie eS in den einzelnen Jnfanterietruppen in der Provinz aussehen muß, wo wir doch gehört haben, daß tausend Offiziere bei den Fußtruppen abgängig sind, während in der Kavallerie ein Ueberfluß ist. Handelt es sich aber um eine Geld­frage, dann ist der Reichstag unbedingt verpflichtet, die Mittel zu bewilligen, ebenso wie er es bei der zweijährigen Dienstzeit für die Fußtruppen getan hat.

z Abg. Köhler (wirtsch. Vgg.)

empfiehlt die Resolution über den landwirlichaftlichen Unterricht als ein kleines Mittel in der neuen Aera, die unter dem Fürsten Bülow für die Landwirtschaft begonnen habe. Man soll es nicht zu gering einschätzen.

Abg. Zubeil (Soz.)

erwidert auf die Bemerkung Oldenburgs über das Verhalten der Sozialdemokratie bei der Beileidskundgebung für Portugal. Auch das ungarische Parlament hat sich daran nicht beteiligt obgleich dort ebenso wie im preußischen Junkerparlament kein Sozial- semokrat sich befindet. Zubeil ersucht unter der Heiterkeit der Linken Herrn v. Oldenburg, nach Portugal zu gehen, um dort als starker Mann an die Stelle seines jetzt abgesagten Gesinnungs- genoffen Franco zu treten. Dann trägt Zubeil eine Reihe von Militärmißhandlungen vor, die, wie er erklärt, in der Oeffcntlichkeit abgenommen haben, in der stillen Mannschaftsstube weiterblühen.

Abg. Dr. Lconhart (srs. Vp.):

Generalleutnant Sipt v. Armin hat auf die heutigen Aus­führungen des Dr. Müller-Meiningen, der die Kompetenzen

des MilitärkabinettS aufgezählt hat, geschwiegen. Danach ist also die Folgerung des Dr. Müller-Meiningen richtig, daß das Militärkabinett daS Hindernis für eine Reform des M'litärstrafrechts ist, denn nach dieser Aufzählung gehört auch das Gericht zu seiner Kompetenz. Der Redner macht Ausführungen über die Konkurrenz deS Sanitäts­korps gegenüber den Privatärzten. Für ihre Beseitigung ist die Voraussetzung allerdings eine Aufbesserung der Sanitätsoffiziere in ihren Bezügen. Die Zivilapotheker beklagen sich darüber, daß die Konzession von neuen Apotheken an Militärapotheker erteilt werden, die sich in sicherer Stellung befinden und Anwartlchaft auf Pension haben. Man solle die Konzessionen den Privatapothekern überlassen.

Abg. Graf v. Finckenstem (kons.):

Die Aenßerung Zubeils gegen Herrn v. Oldenburg beweist, wie reckt Oldenburg hatte. Redner begründet die Forderung nach kleinen Garnisonen.

Abg. Liuck (nL) wünscht die Einführung der preußi'chen Submissionsbeff'mmimgen in die Heeresverwaltung und nimmt Bezug auf die Klagen der Militäreffekienhändler.

Generalmajor v. Lockow

teilt mit, daß die preußischen Submifsionsbestimmungen in aller­nächster Zeit eingesührt werden.

Abg. Haußmann (dtsch Vp.) stellt als Ergebnis der Debatte fest, daß keine Auskunft auf die vom Reichskanzler früher abgegebene Erklärung, daß Ersparnisse durch Vereinfachung in der Armee eintreten würden, gegeben wäre. Man hätte doch wohl annebmen dürfen, daß der Reichskanzler nicht bloß ornamentalen Schmuck für die Reichsverhandlungen abgäbe.

Weiter ist keine Antwort auf die Frage des Abg. Müller- Meiningen erfolgt, wie es sich mit den Befugnissen der Militär­verwaltung und heuen des MilitärkabinettS verhält. Es bestcht die Tendenz, immer mehr Stoffe in das Gebiet des MilitärkabinettS herüberzuzieheu. Muß der Kriegsminister auch noch geboren weiden, der die Reckte seiner eigenen Militär­verwaltung verteidigt, damit nickt alles in das Militär­kabinett hinübergeleitet? Diese wichtige Frage läßt sich nicht damit abmachen, daß man immer wieder das Wort Koinmandogewalt betont. Sind wir denn dazu da, nur immer die Hacken zusammenzuschlagen, wenn das Wort Kom­mandogewalt gebraucht wird? (Sehr richtig! links.) Unsere Ausgabe als Parlamentarier ist es, den gesetzlichen Zustand eines Rechtsstaates auch gegenüber dem Militärkabiuett zum Ausdruck zu bringen. (Sehr richtig! links.) Daß uns der Abg. b. Oldenburg mit teilte, er sei Vorsitzender eines Kriegervereins, war gar nickt nötig. Die Art seiner Ausführungen ließen schon darauf deuten. (Heiterkeit.) Auch in Offizierskreisen klagt man über den unsicheren Zustand, der infolge der Befugnisse des Militärkabinetts über die Zukunft vieler Offiziere besteht. Daher auch die große Nervosität im Heere. Die Militärmißhandlungen haben im Rahmen der württembergischen Militärverwaltung im Laufe der letzten Jahre abgenommen. Dazu hat die öffentliche Kritik mitgewirkt. Aber die ganze Handhabung des Beschwertereckts läßt ouch in Württemberg noch mehr zu wünschen übrig. Erst in jüngster Zeit ist mir ein Fall bekannt geworden, daß die Inanspruchnahme eines Beschwerderechts dazu gedient hat, daß die betreffende Mannschaft acht Tage nachher umso schlimmer von dem Unteroffizier gepiesakt worden ist.

Auf die Hervorhebung der Junker im Kriege erwidere ich dem Abg. Oldenburg: auf einen Junker im Kriege sind 1000 Bürger gekommen (Beifall links), die ebenso ge­blutet haben, und es macht sich schlecht, wenn in solcher Weise auf den Opfertod von 300 Junkern bei St. Privat hingewiesen wird. (Lebhafter Beifall links.) Es ist von einem Fall die Rede ge­wesen, wo ein Offizier mit adligem Namen einen Reiter gerettet hat. Kommt im Feldzug nicht oft der Fall vor, daß die Mann­schaft für ihren Offizier eintritt? (Sehr richtig! links.) Die Gegensätze in der Armee zwischen Bürgertum und Adel sind noch außerordentlich scharf und schroff. Die Ueberwindung dieser Ge­gensätze wäre in der Tat eine patriotische Tat, an der leider die Rechte nicht mitarbeiten will. Der Abg. v. Oldenburg will der Wissenschaft einen Zügel anlegen. Wie hat aber Ihre (nach rechts) Preffe gejauchzt, als in dem Moltke-Harden-Prozeß Frau v. Elbe durch die Wiffenschast als pathologisch hingestellt wurde und deshalb ihren Angaben kein Glauben zu schenken sei. Es handelt sich nicht nur um sozialdemokratische Beschwerden, und gerade deshalb müffen wir dafür sorgen, daß die Soldaten nicht nur gute Erinnerungen aus den Kasernen mitnehmen und das zu bestreiten ist ein Fehler, sondern auch, daß bie trüben und schlimmen Erfahrungen immer mehr zurücktreten. Die Aus­führungen des Herrn von Oldenburg arbeiten freilich nicht in dieser Richtung. Seine ganze Gedankenführung, der ganze Ton unterstreicht nur stark die Kluft, die zwischen dem Gei st des Herrn von Oldenburg und derer, die gleich ihm denken. (Abg. Kreth ruft: Blockgeist I Große Heiterkeit.) S i e erhöhen nicht unsere Freude am Block, wenn in dieser Weise gesprochen wird. (Lebhafter Beifall links) und grabe deshalb bedauere ich, daß der Geist solcher Reden bie Kluft betont, bie zwischen biesem Geist besteht unb ben Geist berer die bürgerlich fühlen, die stolz darauf sind, Bürger zu sein und stolz darauf, was Deutschland dem Bürgertum verdankt. (Stürmt,cher Beifall links.)

Generalleutnant Sixt v. Armin:

Es scheint mir, daß die Debatte über das Gehalt des KriegS- ministers ihrem Ende entgegengeht. Da möchte ich noch auf einige Punkte zurückkommen. Herr Haußmann fragt, auf welchem Ge­biete des militärischen Lebens die Ersparnisse eintreten sollen. Ich kann ihm bie Antwort geben, bie meines Wissens schon der

Ardertsirimmer.

at Der im Reichs- und Staatsanzeiger veröffentlichte Entwurf beschränkt die dem Arbeitskammergesetz unter­stehenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die gewerb­lichen Kreise (Titel VII der G. O.). Nur sie sind zur Bil­dung von Arbeitskammern für einen oder mehrere ähnliche Gewerbezweige befugt, deren Bezirke mit den Bezirken der gewerblichen Berufsgenossenschaften zusammenfallen sollen. Die Vorsitzender! und stellvertretenden Vorsitzen­den der eiuzelrren Kammern dürfen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sein. Sie werden von der Aufsichts­behörde ernannt, die ebenfalls die Zahl der Mitglieder bestimmt. Diese, sowie ihre Ersatzmänner, gehen zur .Hälfte aus den Kreisen der Arbeitgeber, zur Hälfte aus denen der Arbeitnehnier hervor. Sie sollen für jede Sitzung eine Entschädigung für Zeit und Reise erhalten und in sechsjährigem Turnus aus indirekten Wahlen hervorgehen. Wahlberechtigt bei den Arbeitgebern sind hier die Vor­stände der betreffenden gewerblichen Berufsgenossenschaf- ien oder ihrer Sektionen, bei den Arbeitnehmern 1. alle diejenigen, welche als Mitglieder den ständigen Arbeiter- ausschüssen (§ 134 h der G. O.) angehören, und 2. alle diejenigen, welche gemäß § 114 des Gewerbeunfallversiche- rungsgesetzes vom 30. Juni 1900 zur Beratung und Be­schlußfassung über Unfallverhütungsvorschriften usw. ge­wählt sind. Wählbar dagegen ist bei beiden Parteien jeder Deutsche, der das 30. Lebensjahr zurückgelegt hat, im Bezirk der Arbeitskammer tätig ist, seit mindestens einem Jahre als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber dem­jenigen Gewerbezweige angehört, den die Arbeitskammer vertritt, oder für den in ihr eine Abteilung errichtet list, der in dem der Wahl voraufgegangenen Jahre keine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder eine erhaltene zurückgezahlt hat, und der nach § 32 des GerichtsverfaisungSgesetze» zum Schöfjcnamt fähig ist. Tie Beschlüsse der Arbeitskammern werden durch Stimmen­

mehrheit gefaßt; bei Stimmeneinheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Kosten der Arbeitskammern werden von den Berufsgenossenschaften getragen.

Was nun die Aufgaben der Arbeitskam­mern, die der Beaufsichtigung durch die höhere Ver­waltungsbehörde ihres Bezirks unterliegen, anbetrifft, so sieht der Entwurf als solche vor: 1. ein gedeihliches Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu fördern, 2. die Staats- und Gemeindebehörden durch tat­sächliche Mitteilungen und Erstattung von Gutachten bei der Förderung des wirtschaftlichen Friedens und Wohles zu unterstützen und zu diesem Zwecke Erhebungen über die einschlägigen Verhältnisse ihres Bezirks zu veranstal­ten, 3. Wünsche und Anträge, die ihre Angelegenheiten berühren, zu beraten, 4. Veranstaltungen und Maßnahmen, die die Hebung der wirtschaftlichen Lage und der allge­meinen Wohlfahrt der Arbeitnehmer zum Zwecke haben, anzuregen und ö. innerhalb dieses Geschästsumfanges auch Anträge an Behörden und Vertretungen von Kommunal- verbünden und an die gesetzgeberischen Körperschaften der Bundesstaaten und des Reichs zu richten. Sie können speziell und dieser Punkt ist unstreitig der wichtigste bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitneh- mern über die Bedingungen der Fortsetzung und Wieder­aufnahme des Arbeitsverhältnisses überall da als Eini­gungsamt angerufen werden, wo es an dem sonst hierfür zuständigen Gewerbegericht fehlt, oder die beteiligten Ar­beitnehmer in den Bezirken mehrerer Gewerbegerichte be­schäftigt sind, oder schließlich, wo die Einigungsverhand­lungen bei dem zuständigen Gewerbegericht resultatlos verlausen.

Für die Arbeiter liegt in der Errichtung von Arbeits­kammern ein hoch bedeutsam er Fortschritt, wenn auch der Vorwärts das natürlich nicht zugebeu wist. Wird doch hier zum erjten Male durch einen gesetzgeberischen Akt anerkannt, daß Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf

Kriegsminifler erteilt hak: baß her Reichskanzler wohl gemefnt bat, baß, wenn wir einmal mit ber Lanbesbefesti» g u n g (Heiterkeit. Hört! Hört!) unb mit der U m bemaff« nuna fertig finb' (bie weiteren Worte des Generals gehen unter in ber Heiterkeit unb bem Gelächter ber Linken unb bes Zentrums).

Was bie Frage anlangt, welche Arbeiten eigentlich im Mili- tärTabineft unb welche im Kriegsministerium zu erledigen sind ja, ich muß bekennen, daS kann ich nicht ohne weiteres beantworten. Unb was die Gefahr betrifft, baß allmählich immer mehr Ge­schäfte an das Militärkabinett übergeben nun, ber Kriegs­minister ist dem Hause doch foobl bekannt genug, baß er sich nickt? nehmen läßt, was xu feinem Ressort gehört. (Lacken links.) Herr Hausmann sagt, bas V"rhaltnis zum K^ieasberru nt nicht ein per­sönliches, sondern ein gesetzliches. Das kffngt sehr sckon. Ick sage auch: der letzte Satz sehr rfcktia I ?lber wenn es auch ein ae- setzlickes ist, so ist es bock auck nach altem, gutem, deutschem Füh­len. ein allerpersönlich fies, (Beifall reckts), und gerade diese Seite gibt dem Verhältnis von uns Offizieren mt unserem Kriegsherrn seins Wcttme unb seine Färbung. (Beifall reckts.)

Von mehreren S-"'ten ift Klage geführt über imliebfekwe Vor, kommnisse bei einzelnen - Bezirkskonnnan^os. In der Kommission bat Jicb ja der Kriegsminister schon geäußert. Die Stellung der Vezfrkskommanbeure ist bei ihrem Verkehr mit allen Berufsklasien febr schwierig, erfordert viel Verständnis, viel Ueberlegitng, viel Takt. Kommt einmal ein Verstoß, eine Ungeschicklichkeit, Taftlosig. feit vor, so ist es nicht zu entschuldigen, bedauerlich, aber doch er­klärlich. Wir sind doch alle Menfcken. In allen Fällen war ein Eingreifen des Kriegsministers nickt mehr nötig, die vorgesetzter- Dienststellen hatten schon verständnisvoll und entsvreckvnd einge- ariffen. Tas ift dock alles, was man billigerweise verlangen kann. Auf bie Frage der Kriegervereine gehe ich nickt weiter ein. Wir haben den bringenden Wunsch, Frieden und Eintracht in ihnen zu erhalten. Jufti -"-b fi-aen Y'*i**t Kriegs,

Ministerium und die gerichtlichen Urteile werden ait? der Komve- tenq d-s Militärgerichts bem Kaiser unterbreitet. Wenn also das Milit^-kabinett rnitsp'.lt, tut c§ das nur als Bureau, als Kanzlei.

Der General erklärt dann zur Fraae de? Ernteurlaubs, daß einheitliche Bestimmungen sich nickt durchführen baffen. Man kann den für die Ausbildung der Truppen verantwortlichen Truppen, fommanbeuren die Entscheidung im Einzelfall nickt nehmen. Der landwirtschaftliche Unterricht ist dem preußischen Kriegsminifter spmvatfiisch, er ist bereit, mit dem LanbwirtsckaftSminister in 93er. Handlung zu treten. Die Art ber Durchführung ist aber sehr ungc. wiß. Vielfach wird es schon wegen Mangels an geeigneter Lehr­kraft schwer gehen. Die Sauifätsärzts dürfen keine Kaffenarztstelleii mehr annebmen, und demunlauteren Wettbewerb" wird nackge. gangen. In ber letzten Zeit sind keine Klagen mehr gekommen. Ganz kann man aber den Sanitätsärzten die Privotpraris nickt nehmen, denn wir legen Wert darauf, daß sie nickt nur mit Krank, beiten sich befassen, die vorwiegend in Lazaretten zur Behandlung kommen. (Beifall.)

Herr Zubeil wünscht, daß jeder Soldat, der fick besckwert hat. in eine andere Garnison kommt. Das konnte ein netter Zustand werden. (Heiterkeit.) Da könnte man sich ia sehr be­quem auf bem Beschwerdewege in immer bessere Garnisonen bineinfcblängeln, schließlich bis nach Berlin hinein. (Heiterkeit.) Einen Satz aus Zubeils Rede habe ick mir gemerkt: es findet ein großer Unterschied statt zwilchen uns Sozialdemokraten und bet Armee. Das unterschreibe ich aus vollem Herzen. (Beifall.),

Abg. Dr. Müller-Meiningen:

General v. Armin kann nickt anaeben, baß eine Scheidung nicht möglich ist zwischen bem. was Sacke be§ Militärkabinetts unb Wad Sache ber Militärverwaltung ist. Er hat alfo ancr» fannt, was wir vorgebracht haben und Schraber hat recht.

Generalleutnant Sixt v. Armin:

Ich Babe nicht gesagt, eine Scheidung ist nickt möglich, sondern, ich kann jetzt nicht sagen, das unb daS gehört zum Militärlabinett, und daS und das zur Verwaltung.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (freif. Vp.):

Es bleibt also bei dem, was wir gesagt haben.

Die Diskussion schließt.

Persönlich bemerkt

Abg. v. Oldenburg (kons.):

Der Abg. Haußmann hat meine Rede kritisiert: daS ist fein Reckt. Meine Rede war eine Abwehr gegen sozialdemokratische Angriffe, welche sich gerichtet haben gegen die Armee, gegen die Offiziere und gegen bie Junker. Der Abg. Hausmann hat meine Rebe mißverstauben; das ist auch fein Recht. (Heiterkeit.)

Abg. Haußmann (Dt'ch. Vp.):

Herr v. Oldenburg hat vorher gesagt, er habe als Leutnant noch nicht gewußt, wozu der Reickstag da sei. Er weiß es auch jetzt noch nicht. Das ist sei n Recht. (Heiterkeit)

Das Gehalt deS Kriegsministers wird bewilligtt, bie Resolution der Kommission, betreffend die Denkschrift über die zweijährige Dienstzeit, angenommen; desgleichen bie weiteren Resolutionen, mit Ausnahme der sozialdemokratischen über die einjährige Dienst­zeit in der Armee. Zurückgestellt werden bie Resoliuionen über die Mannschaftslöhne.

Donnerstag 1 Uhr Fortsetzung.

Schluß 6-j Uhr.

wirtschaftlichem Gebiet gleichberechtigte Faktoren find, wie das ja bereits am 20. Jauuar 1903 der Reichskanzler als Ansicht des Kaisers und der verbündeten Regierungen zum Ausdruck gebracht hat. Gleichzeitig wird durch Er­richtung von Arbeitskammern den Arbeitern garantiert, daß ein weiterer Ausbau der sozialen Gesetzgebung nicht mehr ohne sie erfolgen kann, sondern nur mit ihnen und durch sie. Sie brauchen also fürderhin ihre Klassen­vertretung nicht mehr in der Sozialdemokratie zu suchen, durch deren Verhetzung und gesetzgeberische Unfruchtbar­keit der soziale Fortschritt bisher mehr gehindert, als gefördert wurde.

KarlamentarLsches ans Hessen.

R. Da r m jlav t, 5. Fevr. Die gem . n , amen Etatsberatungen des Finanzausschusses mit der Re­gierung erfahren in diesem Jahre eine so schnelle Förde­rung, daß sie voraussichtlich morgen zum Abschluß ge­langen werden. In der heutigen Ätzung beschäftigte sich der Ausschuß in Gegenwart von Staatsminister Ewald, Finanzminisier G n a u t h, Geheimerat P ü ck e r t, Mini­sterialrat Lorbacher und Oberfiuanzassessor Balser huerst mit dem Kapitel Land stände, in dem die gemein­samen Kosten beider Ständekammern mit 18 000 Mk., die Kosten der ersten Kammer mit 18 280 Mk. und die Kosten der zweiten Kammer mit 98438 Mk., dazu für Porto, Telefon re. 1800 Mk. und für Bauwesen 2500 Mk., mithin die Gesamtausgaben mit 139 018 Mk. berechnet sind. Durch den Präsidenten wurde eine Acnderung der jetzigen Tage­gelder- und Reisekostenbezüge der Abgeordnüen angeregt, angesichts der jetzt zulässigen Gepflogenheit ein­zelner Abgeordneter für eine Ausschußsitzung von kurzer Dauer dreimal Tagegelder und zwei Uebcrnachtungen aus­schließlich der Reisekosten zu berechnen. Der neue Vor­schlag hat Württemberg zum Vorbild, es sollen die Tage­gelder auf 15 Mk. bei Anlueseuheit und die Uebernachtungs- gebühr auf 5 Mk. erhöht werden (jetzt 9 Mk. und 3 ML). Die fogenaunten Reisetage vor und nach der Sitzung sollen dagegen Ausfallen. Die jetzigen Aufwendungen für Reise-