10. Anlage Feidel. Gegen die Verwendung eines eigenen Zählers zum Messen des Stromverbrauchs bei Stier sind Bedenken nicht geltend zu machen, da Feidel sich schriftlich für den gesamten Stromverbrauch verbindlich gemacht hatte. Daß die Verwendung eines Slemens'schen Zählers für den Nebenverbrauch empfohlen wurde, lag im Interesse des Werks und auch des Abnehmers. Eine direkte Vorschrift für die Verwendung eines Siemens'schen Zählers war vielleicht etwas zu weitgehend. Die Behandlung dieser Frage durch Herrn Stolte zeigt jedoch, daß er sich bei seinen Anordnungen aller Konsequenzen bewußt gewesen ist.
II. Anlage Lüdeking. Die Anlage eines Zeitzählers in diesem Falle war durchaus angebracht und verstößt auch nicht gegen die Vorschriften des Werks.
l& Anlage Hansel, Löb er st raße. Nach Ausweis der genehmigten Projektzeichnung ist ein Dreileiteranschluß genehmigt, es wurde aber nur em Zweileiteranschluß auSgesührt. Der abnehmende Beamte hat unterlassen, diese Abweichung von der Projektzeich- nung weiter zu melden. Bei späterer Erweiterung der Anlage, wo ein Dreileiteranschluß unbedingt erforderlich wurde, mußte auch auf der Ausführung eines solchen bestanden werden.
13. Anlage Hölterhofs. Nach der Projektzeichnung ist ein Dreileiteranschluß genehmigt. Aus dem vorliegenden Aktenmaterial läßt sich nicht feststellen, ob die vorherige Erweiterung als Zweioder Dreiletteranschluß ausgeführt worden ist.
14. Blitzableiteranlage Lo tz. Die Ausführungen des Herrn Stolte über die Notwendigkeit 5e§ Blitzableiters zum Schutze der freien Leitungen tnüffen als zutreffend bezeichnet werden.
,1s. Anlage Beil. Da aus den Projektzeichnungen nicht ersichtlich war. daß die Freileitung, wie tatsächlich ausgeführt, über das Dach eines HauseS geführt werden sollte, hatte Herr Stolte keine Beranlaffung, in diesem Falle einen Blitzableiter vorzuschreiben. Der Revlsionsbeamte hat über die Hochführung der Leitung, die einen Blitzableiter erforderlich machte, keine weitere Mil- tellungen gemacht. Die Ausführungen des Herrn Stolte über die Haftbarkeit der Installateure für ihre Arbeiten, auch wenn dieselben vom Elektrizitätswerk uiibeaiistandet abgenommen sind, muffen als zutreffend bezeichnet werden.
14. Anlage in Oswalds Garten. Es haiidelt sich in diesem Falle um eine Abweichung von der genehmigten Projektzeich
nung, welche bei der Montage der Anlage von dem betreff. Monteur dem Betriebsleiter mündlich vorgetragen wurde. Daß der Betriebsleiter den Monteur auf den schriftlichen Weg durch seine Firma verwies, war durchaus korrekt rmd erscheiiit bei dem gespannten Verhältnis zwischen beii installierenden Firmen und dem Betriebsleiter auch als geboten. Ein schriftlicher Antrag auf Ausführung des Mittelleiters als Ringleituug ist aber nicht gestellt, es ist also die Frage, ob die Ringleituna in diesem Falle zu genehmigen gewesen wäre, nicht zu entscheiden. Die in der Projektzeichnung beantragte unb genehmigte Anordnung des Mittelleiters ist jedenfalls technisch ohne Bedenken.
17. Zeitdauer der Genehniigung von Projektzeichniingen. Die akteiimaßig belegten Ausführungen des Herrn Stolte widerlegen die erhobenen Beschuldigungen vollständig.
Bei 18, 19, 20 und 22 kann ich mich den Ausführungen des Herrn Stolle roe^eit Anbringung der Zähler voll anschließen.
Der Zähler bildet einen höchst wichtigen und empfindlichen Apparat des Elektrizitätswerkes und man soll für tunlichst günstige Unterbringung und bequeme Zugänglichkeit desselben Sorge tragen. Inwieweit in den einzelnen Fällen die vom Elektrizitätswerk abgelehnten Plätze für die Anbringung der Zähler ungeeignet waren, läßt sich mit Sicherheit nur durch eine Besichtigung der einzelnen Stellen entscheiden. Die Aus- führungen des Herrn Stolte beiveisen aber, daß er sich über die Wichtigkeit der Auswahl der Zählerplätze voll bewußt ist, unb die Interessen des Werks und der Konsumenten zu wahren suchte.
Zu 21 und 23. Die Ausführungen des Herrn Stolte dürften das vom Elektrizitätswerk beobachtete Verfahren bei Herstellung bezw. Veränderung von bestehenden Hausanschlüssen vollstäiidig rechtfertigen.
Zu 24. Tie Rechtfertigung des Herrn Stolte durfte den Sachverhalt zur Genüge aiifklären.
Zu 2v. Anlage Kaminka. Die Erläuterung, die Herr Stolte über diesen Fall gegeben hat, kennzeichnen sein Vorgehen in diesem Falle als durchaus korrekt.
Zu 26 bis 31. Die hierin angeführte Beschwerde über das Verfahren bei den Abnahmeprüfungen sind größtenteils persönlicher Natur und erfordern nach den vorstehenden Ausführungen wohl kein Eingehen auf die gestreiften technischen Fragen.
Rotationsdruck der Brühl'schen Univ -Druckerei. R. Lange, Gießen.
B5
V'
Me Rei i mit neuei rooßte. T lisrig beim 3 Ostmark j
Daß die technische Unfähigkeit des Betriebsleiters tuns Behauptung seiner Unfähigkeit, Widerstandsmessungen ciS zu können, bewiesen werden soll, ist absolut unverständlich gebräuchlichen Widerstandsmeßapparate gestatten die dieser Messungen in so einfacher Weise, daß besondere w .
und Fertigkeiten hierzu nicht erforderlich sind.
Jch habe durch die Prüfung der vorgebrachten Beschiß und der Widerleguugsschrift des Herrn Stolte die UebenS gewonnen, daß die erhobenen Beschuldigungen in feiner fi begründet sind, daß vielmehr Herr Stolte als ein tüchtwerL mann anzusehen ist, welcher das städtische Elektrizitätsweck W in technisch richtiger Weise verwaltet und das Interesse berj unb der Abnehmer zu wahren sucht. Auch bie beim erfien» der Beschwerdeschrist sich aufbrnngenbe Frage, ob in beii« liegenden Fällen das Verfahren des Betriebsleiters als £ , schroffes bezeichnet werden könnte und demselben eine größere sichtnahme auf die Geschäfts-Interessen der Installateure fei, vermag ich nicht zu bejahen. Jedes Elektrizitätswerk rJLff 1 unbedingt auf eine sachgemäße Ausführung der Hausinstallm^ B bringen, und die durch jahrelange Arbeit von dein Verbände scher Elektrotechniker auSgearbeileten JnstallationsvorschrislenM Wqs 1° einen deutlichen Beweis dafür, baß bieser Frage die höchste!
tuiig beizulegen ist. Dazu kommt, baß auch die StaatsbehöiW^N^ Ausführung unb dem Zustande der Installationen ihre ftüiiS DUb. zugeweudet hat und binnen kurzem die staatliche Ueberroa elektrischer Anlagen zur Einführung kommt.
Die Installateure sollten ihrerseits auch bedenken, daß sührung der Installationen streng nach den hierfür aufgestellteliM' ickl $ anerkannten Grundsätzen in ihrem eigenen Interesse liegt, undM maLei sie ihre Ätouteure aufs Strengste anhalten sollten, diese GrMMS" m 1 z" befolgen. Sie bewahren sich und ihre Auftraggeber babilrijIM" 4 unliebsamen Ueberraschungen, die nach Einführung der staatlMF ftetn Ueberivachung ui noch größerem Maße auftreten werden, alz M sagen der jetzigen Prüfung durch das städtische Elektrizitätswerk.
Magdeburg, den 22. Juni 1907. Mnoch
W'
W. Tellmann,
m Hl oben oelia
Direktor des städtischen Elektrizitätswerkes in Magdeburg. iLtfcnüO^ ||j gar nicht DM. o. g M feiern bur ■Men Wn I Jann. Zu I in Steuern , | Vortage, i
fzi, denn ne
BI- lonbetn “ion, aber e
Äh«
51 Gingen,
M"^-clge. Br h'er in
N t tb‘6r« g.' S»lt||
L*3hiS b-
Sh, i - > u
Md
s.** l
$on alles i Pnen Hoss I Mmenben Äofirocrt en Miel unb We 11: feinen Eil «M Stärkii Ipr unsere Im, ido I LtaatZdilrg 1 ;ie des Der I ist nicht rii ■ age in Par 11 me Zeitung I : unb dort j I i Rassensra I zcarlete Ob 11 #u Stoff I P hat aud ■ diejenige, ^iJnbexo N zu ine M genoi ^abiis v jitioii der i
f Öiofeev E WA des s N gibt r rigentli


