brettes angebracht. Uns sind betr. eines schlechten Aus- seyens noch keine Klagen von feiten der Konsumenten laut geworden. Mr verfolgen hierbei noch das Prinzip, möglichst kurze Leitungen in einer Anlage zu verlegen, welche ungerneffenen Strom führen. Soweit wie es uns möglich war, haben wir uns stets mit dem neuen Konsumenten betr. Anbringung von Haus- ^..^ich^ußkästen rn Verbindung gesetzt. Die Aus- Mhrung derartiger Arbeiten bringen eine Verbindung schon
22) In der Anlage Salomon wurde der Zählerplatz bedingungsweise genehmigt. Nachdem der Installateur die gestellten Bedingungen nicht eingehen wvltte, wurde ein anderer Zahlerplatz, welcher uns geeignet erschien, und dem Konsumenten nicht hinderlich sein tonnte, bestinlint. Der Installateur behauptete bei der ange.ührten Auseinandersetzung, daß die vorgesehene Treppe mit der betr. Wand an welcher der Zähler befestigt werden sollte, nicht im engen Zusammenhang hergesteUt würde. Nachdem der Installateur ourch den Erbauer der Treppe von der Tatsache überführt war, erklärte sich später Herr Salomon bereit, die gestellten Bedingungen einzngehen und hat hierauf einen Nevers unterzeichnet. Die ProMzeichnung Sawmon gibt remen Au.fchiuß und kann aus derselben nicht entnommen werden, daß ein Regal vorgesehen ist. Wir glauben vielmehr, daß es einen Verkaufs.land darftcllen soll. Es wäre Sache des Installateurs gewesen, sich von dem Werk einen anderen Platz für den Anschlußkästen anweisen zu lasten, zumal doch demselben die Wünsche der Konsumenten bekannt waren. Ebenso liegen auch die Verhältnisse in der Anlage Eckert.
23) Die Bestimmung, daß Hausanschlußkästen nicht in Kellerräumen untergebracht werden dür.in, h a t n i ch t d e r jetzige Betriebsleiter getroffen, sondern sie ift bereits im Jahre 1901 von anderer Seite verfügt worden. Diese Bestimmung kommt aber nur dann in Frage, wenn es sich um Anschlußkästen handelt, welche noch nie in Betrieb waren und Besitzungen, welche bisher von der Elektrizität keinen Gebrauch gemacht haben, oder wenn die Entfernung des Anschlusses beantragt worden war, vielleicht wegen baulicher Veränderungen. Die Anschlußleitungen wurden bei Errichtung des Werkes vereinzelt in Häuser gelegt, von welchen man später einen Strombezug vermutete, um hierdurch die lästigen Ausbrüche des Fußsteiges und der Fahrstraße zu vermeiden. Für diese Leitungen, welche auf diese Weise aus Privatgrundstücke zu liegen kamen, ist von feiten der Eigentümer keine Bezahlung erfolgt. Es ist nun vorgekommen, daß nach einigen Jahren die betr. Eigentümer den Bezug von elektrischer Energie zur Anmeldung brachten. Wir stellten zur Bedingung, daß die vorhandenen Anschlußkasten auf ihre Kosten ins Erdgeschoß zu verlegen seien, womit sich bie Konsumenten einverstanden erklärten. Hierzu war in der Regel die Verlängerung des Kabels erforderlich. Da der neue Konsument bisher für den früher verlegten Anschluß nichts gezahlt und bei Herstellung eines neuen Anschlusses von der Straße aus das Kabel bis ins Erdgeschoß geführt werden mußte, so erwachsen dem Konsumenten keine Nachteile, da in beiden Füllen die Länge des Kabels die gleiche ist. Handelt es sich jedoch um Anschlußkästen, welche schon jahrelang in Betrieb sind, so liegt, fofent die Betriebssicherheit nicht gefährdet ist, keine Veranlassung vor, dieselben aus Kosten des Werkes ins Erdgeschoß zuverlegen. Die Anschlußküsten, welche früher in Kellerräumen angebracht und sonst trocken sind, bedürfen keiner Verleguüg. Die größte Anzahl von Elektrizitätswerken legen die Anschlußkästen in die Kellerräume, sofern dieselben trocken sind. Hierbei muß man selbstverständlich eine gute geeignete Wand wählen und nicht, wie es hier in Gießen vorgekommen, den Anschlußkasten unter ein Kellerloch anbringen. Die zur Verwendung kommenden Anschlußkästen sind wasserdicht, d. h. wenn dieselben richtig montiert werden. Die Anlage Schulze, Seltersweg, ist seit 1901 in Betrieb, das bestehende Anschlußkabel mußte in unserem Interesse ausgewechselt werden, ging demnach auch auf unsere Kosten. Das Anwesen Schulze dürfte u. E- schon recht alt fein; d ie Kellerräume sind vorzüglich trocken. Der Anschluß wurde durch Jnftallationsmeister Wille umgeändert.
24) Metzger Schreiner frug telephonisch an, ob der Installateur (Weißbäcker) einige Lampen anbringen dürfte, worauf der Betriebsleiter erwiderte, es sei nichts dagegen einzuwenden, wenn von feiten des Installateurs Projektzeichnungen eingereicht würden, welche vor Beginn erst genehmigt werden müßten. Wir können uns nicht anders denken, als daß Schreiner dem Installateur irrtümlich eine Genehmigung mitgeteilt hat. Der Installateur hat feine Genehmigung nachgesucht. Wir haben in keinem Falke eine Genehmigung irgend einem Konsumenten erteilt, sondern denselben stets an den Installateur verwiesen. Das Vorgehen des Installateurs Weißvücker ist uns zur Genüge bekannt und hat man mit dessen Verkehr doppelt vorsichtig zu fein.
25) Die Prüfung von Installationen erstreckt sich insbesondere auf den Jsolationswiderstand und es findet nur eine allgemeine Besichtigung statt. Fallen hierbei Ausführungen in die Augen, welche Bedenken erwecken, so sind dieselben unverzüglich von dem betr. Installateur zu beseitigen. Unsere jetzigen Vorschriften lassen eine eingehende Kontrolle nicht zu, da dieselben äußerst mangelhaft und größtenteils den Verbandsvorschriften widersprechen. Von einer lauen Prüfung kann keine Rede sein. Die Anlagen sind durch den Unterzeichneten stets auf die Vorschriften des Werkes hin geprüft worden und wir können sagen, daß keine Anlage anstandslos abgenommen werden konnte. Beweife hierüber stehen gerne zur Verfügung. Wir weisen besonders auf § 6 der Jnstallations- und § 4 der Stromlieferungsbedingungen hin. Nach Erscheinen der neuen Vorschriften dürften die Verhältnisse besser werden. Das Werk ist dann in der Sage, eingehendere Kontrollen auszuüben. Die Anlage Kammka konnte nicht angeschlossen werden, da in der alten Leitung ein Jsolationsfehler vorlag, während der Jsolationswiderstand der neuen Anlage, welche von Ecearius hergestellt, genügte Bei der zweiten Abnahme betrug der Jsvlatrvns- widerstand nicht 20 000 Ohm, wie der Installateur angibt, ondern ca. 600 000 Ohm, welchen wir nach den hiesigen Vorschriften als genügend ansehen mußten. Die Angaben vom Installateur (Eeearius) sind irrige und entsprechen nicht der Wahrheit. Eine Berechnung der zweiten Aonahme konnte nicht erfolgen, weil die alte Anlage sich nicht in Ordnung befand. Es wäre ein unbilliges Verlangen gewesen, den Installateur für die alte Anlage verantwortlich zu machen.
26) Anlage Haubach, Asterweg, wurde am 2 9. September laut Fertigstellungsanzeige für fertig, geprüft und richtig befunden, gemeldet. Die Abnahme wurde auf den 1. Oktober nachmittags i/24 Uhr anberaumü Um y<4 Uhr traf der Betriebsleiter auf der
zelchnung richten müsse und in einer
leitung nicht zugelassen werden dürkt^ ^ä Ä^^ cme Rmg- der betr. Monteur auf den sckriW' ferneren wurde
... _ ' °en «christlichen Weg verwiesen,
uns auf die in Oder^Antaae ^^chnungen gestatten wir hinzuweisen. In dem ^ei9frmtmÖ1 Ugte Zusammenstellung 31. Oktober 1906 sinb^59Gen^tt^^ 1- April 1906 bis gefügte Aufstellung mM Zungen erfolgt. Diebei-
Erledigung. Q einem ."ber die Genehrnigungs- gewüürt Uom San" TÄ J Genehmigung 8 Tage Betriebsleiter k Zugangs an geregnet, da der
E? k ns nicht dollzogen hatte. E ne große
'M*. AEage sind um 3 bis 4 Tage später eingegangen n bnnguna unter ^Schriftstückes an-eigL sodaß XX' ner-migung unter 5 Tagen nicht möglich mar.
18) . der Anlage Hölterhofs wurde der ilälilernlak demnach^ die Ma t ^Bäcter geändert und
ein^ öhP hnn S 9 disponiert. Der Zähler wurde in einer Hohe von 3 m ausnahmsweise in eine m Rea a l 1^tiääh8hn^llU9t,^Or^r T’“tte ^Wacker bereitsten mnrf s t an der Haustur im Hausflur geändert.
^"stallateur sah, daß er hiermit nichts erreichen tonnte, kam er auf den Laden zurück und wollte nun heff CL UrbeVteii. Schaufensterkasten, welcher aus Glas besteht, angebracht haben. Diesen Platz konnten wir nicht
MM das Ablesen der Zähler mit großer Oesahr verlnupfl war. Den ursprünglichen Platz im Regal tootlte der Konsument jetzt nicht mehr freigeben. Es blieb Wetter nichts übrig, als einen anderen geeigneten Platz V”Ae"; ®ie Mehrkosten gehen demnach zu -.asten des ^astailateurs und Konsumenten, ebenso auch der angegebene Verlust des Elektrizitätswerkes. Holterhvs iqnß h,.6! 151 November 1905 bis 31. Oktober
1906 für i36 Mk. Energie verbraucht, sodaß im Verhältnis !u.r, ZbU, in welcher Hölterhofs durch die Eigenmächtigkeit des Installateurs seine Anlage nicht in Betrieb nehmen konnte, rund 20 Mk. in Frage kämen. Mir erwähnen ° a |J der Platz des Zählers vom Elektrizitätswerk b e st i m m t wird, und nach Möglichkeit d en Wünschen des Konsumenten Rechnung getragenwird.
19) An Treppenhauswänden werden dann keine Zähler angebracht, wenn in unmittelbarer Nähe sich eine Treppe befindet, welche mit der betr.. Wand im engen Zusammenhang steht. Hauptsächlich haben wir hierbei die Obergeschosse im Auge, da die Treppenhauswünde derselben größtenteils sehr leicht gebaut sind. Die Treppenhauswände weisen auch größtenteils andere Temperaturen aus als Innenwände, was auf das Zählerbrett von Einfluß fein kann. Jeder einzelne Fall wird von uns geprüft. In der Anlage Schäfer, Roonstraße, hatte der Installateur Weißbäcker ohne unsere Genehmigung eine umfangreiche Installation ausgeführt. Auch in diesem Falle hatte der Installateur eigenmächtig einen Zählerplatz vorgesehen, welchen wir nicht gutheißen konnten. Sollte man auf Türen in den Wvhn- räumen (Korridor) Rücksicht nehmen müssen, so könnte man überhaupt keinen Zähler anbringen. Die Zähler werden nicht, wie es früher in Gießen vorgekommen, über eine Tür angebracht, sondern zwischen zwei Türen in möglichst großem Felde. An fraglichen Außenwänden, welche überall nicht hart an einer Vertehrsstraße liegen, kann von schwingenden Systemen keine Reoe fein. Der Abstand der Zählerbretter von der Wand bei Außenwänden richtet sich je nach Beschaffenheit, Lage und Art des betr. Raumes. Bei Pros. Poppert und Hansel wurde der Platz für die Zählerbretter von Wille angegeben, ohne unsere Vorschriften zu beachten. In der- Anlage Eckert handelt es sich um keine Trepenhans-? wand.
20) In den Lagerhäusern Goldenberg u. Marens, Rosenbaum und Rosenthal wurde für die Zähler ein Abstand von 40 cm vorgeschrieben, da letztere im Souterrain an einer Außenwand angebracht werden muhten. Es ist von dem Betriebsleiter seinerzeit angeordnet worden, daß für sämtliche Zählerbretter, welche an Außenwänden zu liegen kommen, ein Abstand von 15 cm eingehalten werden soll. Daß in den Anlagen Spies, Euler uno Krämer nur ein Ab st and von 5 cm eingehalten worden ist, ist ein Versehen des Jnstallationsmeisters Wille, welcher das Anbringen der Zählerbretter zu erledigen hat. Der Zwischenraum der Zählerbretter und Wand soll nicht allein einen Lnftdurch- zug ermöglichen, sondern auch ein Verziehen der Zählerbretter verhüten. Hat man nun auch mit einem staubhal- tigen Raume zu tun, so ift die Anbringung eines staubdichten Schutzkastens weit mehr erforderlich. In diesem Falle muß man aus einen regen Lustdurchzug verzichten, ljat aber immer die Sicherheit, daß sich die Feuchtigkeit nicht derartig anfammem kann, als wenn das Zählerbrett hart an die Wand angebracht wird, und ein Verziehen des Brettes ist ausgeschlossen. Es ist von uns in reinem Falle verlangt worden, daß die Schutzkasten vom Installateur zu beschaffen seien. Wir haben vielmehr stets zum Ausdruck gebracht, daß der Kasten bei der Abnahme zur Stelle sein muß. Bei Projektierung einer Anlage mußte der Installateur wissen, ob die Anbringung eines Schutzkastens erforderlich ist oder nicht. § 5 der Stromlieferungsbedingungen lautet: Die Größe und der Standort der Messer wird vom Werk bestimmt und müssen dieselben auf Verlangen, sobald es die Verhält- nisse erheischen, mit einem verschließbaren Schutzkastenumgebenwerden. Sollte ein Installateur bei Ausarbeitung eines Projektes über die spatere Anbringung der Zähler im Zweifel fein, so sind wir stets bereit, die nötigen Auskünfte zu geben. In biefer Angelegenheit hat sich bis heute noch kein Installateur bei uns sehen lassen. Was die Verwendung von Schiefer oder Marmor betrifft, so dürfte eine derartige Entscheidung Sache der Betriebsleitung fein. Eine Schiefer- ober Marinor- tafel wie sie für Zähler und Nebenapparate erforderlich find' steilen sich erheblich teurer, als bie von uns zur Verwendung gelangenden Holztafeln, welche au^, bestem trockenem Eichenholz angefertigt werben, xae Tafeln v er- wenben wir seit kurz nach B e st eh e n b e s W e r es unb haben sich auch sehr gut etngeführt. Ein Verziehen der Holztaseln ift bei unsrer Anordnung ausgeschlossen. Vor Dienstantritt des jetzigen Betriebsleiters sind die Zählertafeln gleichmäßig angebracht worden, vb die betreffende Wand Feuchtigkeit auswies oder nicht.
911 Den Pplitz der Hausanschlußkäften bestimmt das Werk und wird nach Möglichkeit den Wünschen des Konsumenten Rechnung getragen. In den Projektzeichnungen werden dte Anfchlupiästen m der Regel vom Installateur vorgemerkt. Um bem Konsumenten keine unnötigen Kosten machen, werden die Anschlußkästen, soweit es sich um eine ^ustalla- tion im Erdgefchog handelt, möglichst in der Nahe des Zahler
Prüsungsstelle ein. Nachdem derselbe i/4 Stunde gewartet unb die Uhr bereits nach i/24 Uhr war, äußerte sich der Betriebsleiter dahin, er könne nicht länger warten, er würde gegen 5 Uhr zurücklehren. Der Installateur wurde gleich- ä^ttig auf die Unkosten aufmerksam gemacht. Was die ^.Neffung anbetrifst, so wird dieselbe von dem Betriebsleiter erst dann vorgenommen, wenn die Anlage einer Besichtigung unterzogen ift. Es wäre ja geradezu unsinnig und leichtfertig, wenn eine Messung vor der Besichtigung voraenom- men wurde. Daß der betr. Installateur oft genua -ms das Werk hat warten müssen, ist uns nicht bekannt und bis beute nicht gemeldet worden.
27) Die Abnahme Beii niugte dreimal vorgenommen werden. Bei der ersten Abnahme stellte der Beiriebsleiter fest, daß entgegen der Genehmigung Oes Wertes zwei Lampen im Obergeschoß installiert waren, anstatt, da Motorenlampen, eine im Kellergeschoß unb eine im Obergeschoß. Ebenfalls fehlte ber Schalter für bie Lampen. Der Betriebsleiter äußerte sich dem llonjumenten gegenüber, daß es ihm nicht möglich sei, bie Anlage in Betrwb zu setzen, da dieselbe nicht unseren Beoingungen entspräche. Beil erwiderte hierauf, baß er beim Oberbürgermeister gewesen fei, und ber Hütte chm bie Lampen in der Weise genehmigt. Diese Aussage wurde dem Konsumenten widerlegt, da zufällig der Betriebsleiter vorher mit dem Herrn Oberbürgermeister in biefer Angelegenheit Rücksprache genommen hatte. Der Betriebsleiter hat sich bem Konsumenten Beil gegenüber geäußert, ben Weg nach ber Bürgermeisterei hätte er sich sparen können, bad gleiche hätte er auch von bem Werk erfahren können. Nur ber Installateur hat den Schaden allein zu verantworten, da derselbe unsere Bedingungen nicht eingehalten hat.
28) Die Abnahmetermine mußten in letzter Zeit teilweise verschoben werden, da dringende Sitzungen und Besprechungen am Tage ber Abnahme ftattfanben, welche dem Betriebsleiter beim Ansetzen des Termins nicht bekannt waren. Wir glauben auch, baß jede Verwaltung, wenn unvorhergesehene Fälle eintreten, bas Recht hat, über eigene Anorbnungeu zu verfügen. Seitdem ber Betriebsleiter bie Erlebigung derartiger Arbeiten in die Hand genommen, ist aus einem anderen Grunde eine Abnahme nicht verschoben worden. Tie früheren Fülle sind auf das eigentümliche Verhalten des pp. Wille der Verwaltung gegenüber zurückzuführen.
29) Durch verschiedene Vorkommnisse sind wir gezwungen, auch jeden kleinen Auftrag nur schriftlich anzunehmen und es ist auch wohl der richtigste Weg für eine Verwaltung.
30) Die Widerstandsmessungen werden ben Vorschriften des Wertes entsprechend ausgeführt. Besondere Kenntnisse sind hierzu nicht erforderlich und kann eine derartige Messung von jedem Monteur vorgenommen werden. In jedem Fachkalender stehen Schaltungsschema und Beschreibung deutlich genug, aus welcher jeder das Nötige entnehmen kann. Ein weiterer Kommentar dürfte sich erübrigen.
31) Die Angaben betr. Ventilationsanlage in der Bürgermeisterei find unzutreffend. Tie Anlage ist unter Berücksichtigung besonderer Verhältnisse ausgeführt. Sie ift von vornherein derartig Projektiert, daß inan auch später die gesamten Räumlichkeiten mit elektrischem Licht versehen kann. Ter Zählerplatz wurde von bem Herrn Oberbürgermeister ungeordnet. Von einer Materialverschwendung kann keine Rede (ein.
Städtisches Elektrizitätswerk Gießen.
Stolle.
Gutachten!
Von der Großherzoglichen Bürgermeisterei Gießen wurde ich anigesordert, mich über eine Eingabe von 5 Jnstallationsftrmen Gießens vorn 17. Oktober 1906 und insbesondere über die dieser Eingabe beigesügten Beweise über die Unfähigkeit des Betriebsleiters des stadllschen Elektrizitätswerkes gutachtlich zu äußern. Ich erstatte dieses Gutachten, indenc ich meine Ansicht zu den einzelnen Punkten der Beweise über die Unfähigkeit des Betriebsleiters wie folgt darlege:
1. Anlage Goldenberg und Marcus. Die Entgegnung des Herrn Stolle ist zutreffend. Der § 3 Absatz 5 der städtischen Jnstallationsvorschriften läßt Ginnmibanddraht zu, unb da die Räume, in ivelchen derselbe aus Rollen oder in Jsolierrohren verlegt ist, als trocken bezeichnet iverdeli müssen, so stehen technische Bedenken der Aiiweiidimg desselben nicht gegenüber. Der angczogeiie § 38 b der Verbandsvorschriften läßt Gummibanddrähte in trockenen Räumen zu, sobald die Gebrauchsspannung iiicht mehr als 2ö0 Volt beträgt.
2. In der Anlage Zutt wurde ein blanker Mittelleiter als Freileitung liicht genehniigt, da in unmittelbarer Nähe Rerchs- telegraphenleitiingen bestanden, und die Drähte quer über den Hof gespaiint sind. Da die Reichstelegraphenvermaltung in allen derartigen Fälleri isolierte Drähte verlangt, so wurde hier auch die Jföllerung des freigespannten AtitteUeiters vorgeschrieben.
3. In der Anlage Lotz wurde zunächst isolierter Draht für den Aiittelleiter genehmigt. Da sich jedoch ber der Montage heraus- slellte, daß die Leituiig mcht quer über den Hof gespannt, sondern an den Gebäuden entlang geführt werden konnte, so wurde blanker Draht genehmigt, da technische Gründe in diesem ^alle eine Isolation mcht verlangten.
4 Anlage Beil. Hier wurden isolierte Leitungen genehmigt.
' Daß bei derselben ein blanker Mittelleiter zur Anwendung gelangt ist, lvurde bei der Abiiahme übersehen. Nach Angabe des Herrn Stolte ist die Abnahme drrrch den Jnstallationsmeister Wille erfolgt, der die Abweichung von der genehmigten Zeichnung nicht gemeldet hat. Technische Bedenken flehen aber bet der tui’ßcn Entfernung der Beibehaltung des blanken Drahtes nicht entgegen.
5. B"i der Anlage Trechsler wurde ein blanker Mittelleiter ' genehmigt, da bie Leitungen an den Gebäuden entlang geführt wurden und nur sehr kurze Spannweiten haben. Technische Bedenken liegen hiergegen nicht vor.
6. Bei der Anlage von Eiff ist aus der Projettzeichnung nicht zu ersehen, daß em Außenleiter als blanker Draht verlegt werden sollte. Bei der Ausführmig sind tatsächlich zwei isolierte Drähte verlegt worden.
7. Bei der Anlage Becker kann den Ausführungen des Herrn Stolle in vollem Umfange zugeslimmt werden.
8. Schaltungsschema. Tie Ausführungen des Herrn Stolle über Nicht-Genehmigung des nur skizzenhaft angedeuteten Schaltungs- schemas sind zutreffend. Tie maßgebende Projeklzeichnung ist überhaupt nicht eingereicht worden.
9. Bei der Anlage Beil sind die Ausführungen des Herrn Stolle vollständig zutreffend. Technische Bedenken gegen die Anbrm qunq der Ausschalter im Erdgeschoß bei den Arbettsmaschmen, während die Atoloren nn Kellergeschoß stehen, liegen mcht vor.


