Ausgabe 
20.7.1907 Drittes Blatt
 
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Erwiderungen des Betriebsleiters Stolte.

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13/ Für die Anlage Hölterhofs ist bei der Herstellung der ersten Anlage ein Dreilelleranschluß genehmigt worden ([. Projektzeichnung). Die erste Anlage ist am 15. November 1905 von dem Jnstallationsmeisier Wille abgenommen und ist übersehen, daß nur ein Zweileiteranschluß ausgeführt worden ist. In der Projektzeichnung ist Dreileiteranschluß emgezeichnet.

21) Ber Anbringung der Hausanschlußkästen geht der Herr Betriebsleiter riesig eigenmächtig vor; da dieselben kerne Zierde für die Räuine, in welchen sie angebracht wer­den sollen, sind, dürfte es sich schon aus Anstandsgründen empfehlen, daß sich der Herr Betriebsleiter mit dein Kon­sumenten über den geeigneten Platz ins Einvernehmen setzt Durch dieses unbegreifliche Vorgehen entstehen dem Wert nur unnütze Mehrausgaben, wie die Q-alle Salomon und Eckert darlegen.

meister Wille erfolgt und ist jedenfalls von demselben über- m^6 entgegen unserer Genehmigung der Mittelleiter als blanker Draht verlegt worden ist.

Wechsler, SLeinstraße, wurde der Mittelleiter als blanker Draht genehmigt, da die Leitungen den Gebäuden entlang geführt werden und nur sehr kurze Spannweiten haben Die örtlichen Verhältnisse lassen es zu und technische Bedenken stehen dieser Ausführung in diesem Falle nutzt entgegen. 1

den Treppenhauswänden vermieden werden soll, besonders gefördert, und schwingende Systeme hergestellt. Einige Bei­spiele seren erwähnt. ö

22) lieber die Anlage Salomon wurden die Konzessions­zeichnungen eingereicht und kamen dieselben mit einer be- dingungsweisen Genehmigung betreffs des Zählerplatzes zurück.

Der Hausanschlußkasten war aus Wunsch des Herrn Sa­lomon an geeigneter Stelle eingezeichnet. Nachdem das Werk die zum Anschluß nötigen Vorarbeiten sertigqeftellt bemerkte der Installateur, daß der Anschlußkasten an einer Wand angebracht, für die die Regale bereits in Arbeit waren und welche in den vom Wert genehmigten Plänen emgezeichnet sind und der Betriebsleiter demnach Kenntnis davon haben mußte.

Nach einer heftigen Auseinandersetzung wurden die be­reits ausgeführten Arbeiten umgestoßen und nun nach den ursprünglichen Plänen ausgeführt. Mit dem Resultat, daß Konsument und Stadt geschädigt.

In der Anlage Eckert liegen die Verhältnisse fast ebenso.

23) Die Bestimmungen des derzeitigen Betriebsleiters sind dahingehend, daß keine Anschlußkasten, welche schon vor längerer Zeit nach Angabe des Elektrizitätswerkes aus- gesuhrt worden sind, im Kellergeschoß verbleiben können da Witterungseinfiusse auf den tziolationswiderstand des Kabelnetzes Einfluß haben.

29) Hat hingegen der Installateur einen sehr dringen­den, ganz gering.ügigen Auftrag für das Werk, so wird

1) Die Vorschriften des städtischen Elektrizitätswerkes vom 20. September 1900 lassen Gummibanddraht in Jsolier- rohren und auf Stollen in trockenen Räumen zu. In den Lagerhäusern sind die Räume als trocken zu bezeichnen und die Leitungen sind durchweg in Jsoliercohren und auf Nollen als Einzeldraht verlegt (s. § 3 Absatz 5 der Vor­

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12) Für die Anlage Hansel, Löberstraße, wurde von |ai feiten des Elektrizitätswerkes ein Dreileiteran schlug 10 genehmigt (s. Projektzeichnung). bedeutet Dreileiter- anschluß.

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Die Verlegung derartiger Umänderungen geschieht neuerdings auf Rechnung der Konsumenten, wodurch bäufia unsere Aufträge in Frage gestellt, mindestens uns aber große Weitläufigkeiten verursacht wurden. Unbegreiflich ist daher, daß genannter Herr bei Umarbeitung des Anschlusses «chulze Seltersweg direkt g e g e n s e i n P r i n z ip arbeitet, d2. er den Anschlnßkasten wieder in ein neugebautes. sehr

Kellergeschoß setzte. Was er hier für eine Begründung anfuhren totU, wäre interessant zn erfahren.

24) Für die Wahrheitsliebe des Herrn sei noch angeführt, daß er fnr bte Anlage Schreiner, Seltersweg, Genehmigung zum Beginn der Arbeiten ohne Zeichnungen erteilte, welches er nachher ableugnete, aber durch zwei Zeugen überwiesen wurde.

Die Abnahmen wurden von ihm immer sehr lau bewert- stelligt.

9) Was die Installateure damit sagen wollen, daß der i Betrieboleiter, es übersehen hat, daß die Motorenanlasser : . ^9^0(3 eingezeichnet seien, können wir uns nickt.' erklären, d a d e r A u s f ü h r u n g nicht die g e r i n q3 . sten technischen Bedenken e n t g e g e n steh en. ü ;

10) In diesem Falle handelt cs sich nicht um Afterkonsu- ' menten, da das Elektrizitätswerk nur mit Hausbesitzer rest 1

verrechnet. Stier verrechnet mit dem Pächter Feidcl ' handelt sich also um Anbringung von Apparaten, welche unserer Genehmigung bedurften. Ebenso kann unter 1 biejen Verhältnissen sich ein Konsument mehrere Zähler - auf ferne Kosten anbringen lassen, wenn derselbe Ver- ' gnügen daran findet. Ein Verstoß gegen die Stromliese- ' rungsbedrngungen liegt demnach nrcht vor. Von dem ersten .1 Installateur wurde unseres Wissens ein Zeitzähler pro- V lektrert, später stellte es sich icdoch heraus, daß ein Watt- 1 ftundenzahler angebracht werden sollte und wie uns ber Installateur rn unserem Bureau mitteilte, sei ein alter K Aronzähler vorgesehen. Da die Zählerfabrikate nicht gleichwertig, und von uns für Feidel ein Siemens-Schuckert- r Zahler angebracht ist, halten wir es für unbedingt emp- I feIj-leert, in ein und derselben Anlage ein einheitlic^s ! Fabrikat berzubehalten, um späteren Dif.erenzen aus dem \ ^ege zu gehen. Wir haben in diesem Falle nur die Inter­essen des Konsumenten und des Elektrizitätswerkes ver­treten. Soweit uns bekannt ist, sind die Preise für der- artige Zähler bei den namhaften Zählerfabriken fast die

wenn er dem betreffenden Installateur telephonisch mit- geterlt hatte, daß die Abnahme so nicht stattfinden könne und wäre dann zur gegebenen Zeit der Abnahme die £anWe ker richtigen Stelle gewesen. Eine Verschiebung der Abnahme, durch welche doch in erster Linie das Werk, und ferner Konsument und Installateur geschädigt werden, hätt nicht stattfinden brauchen und wirst sich hier unbedingt E F^ge auf, in wessen Interesse der Betriebsleiter han­delte. Wnr können auch diesen Fall nur als Schikane deuten.

_ Die Abnahmetermine werden dem Installateur vom Werk i.n schriftlicher Form mitgeteilt, oft genug kommt es vor, datz nachher ein Bote vom Werk kommt und die Abnahmen um Stunden oder Tage verschiebt. Dies be­weist zur Genüge das Dispositionstalent des Betriebsleiters da in den meisten Fällen die Arbeiten des Werkes im Rück­stand und so eine Verschiebung der Abnahme notwendig machen.

30) Eine richtige Abnahme auszuführen ist der Betriebs­leiter^ nicht imstande. Er kann nicht einmal die Wider- standsmesfung richtig aus.ühren und ist es uns unverständ­lich, daß er sich diese Stellung erworben, da doch ein Ausweis über alle Messungen für sie verlangt wurde. Mit einem Wort, der Herr ist nicht fähig, als Betriebsleiter zu fungieren, wofür wir gerne den Beweis erbringen wollen und bitten wir darum die Herren Stadtverordneten, den Betriebsleiter zwei von uns gewählten Installateuren in emer Kommissionssitzung gegeiiüberstellen zu wollen.

31) Betreffs der vom Werk in der Bürgermeisterei aus­geführten Ventilationsanlage können wir nur mitteilen, daß das Material geradezu verschwendet wurde und sind wir gern bereit, eine Ausstellung zu machen, wie teuer die Anlage von unserer Seite gekommen wäre.

14) In der Anlage Lotz, Bahnhofstraße, wurden aus Sicherheitsgründen Blitzableiter vorgeschrieben, trotz des Schornsteins und des Telephongestänges. Das Gestänge ist von der elektrischen Leitung bis auf ca. 60 m entfernt. In den Vorschriften über die Anzahl und Anordnung der Aus­fangstangen für Blitzableiter heißt es ausdrücklich, daß Teile eines Gebäudes, welche einen Höhenunterschied von mehr als 15 m ausweisen, mit eigenen Stängen zu schützen sind, auch wenn sie im einfachen Kegel der höheren Auffang­stangen sich befinden. Das Telephongestänge und ber Schornstein bieten mit Sicherheit fernen Schutz gegen Blitzgefahr, was in der Praxis zur Genüge bewiesen ist. Selbst für den Mittelleiter halten wir in Installationen die Anbringung eines Blitzableiters für unbedingt erforder- llch, da der Mittelle iter bis zun; Straß en kabel isoliert verlegt i st. Würde z. B- der Blitz in die Frei­leitung einschlagen, so müßte derselbe den Weg der Lei­tung einschlagen, Warenlager, selbst Wohnräume passieren, wodurch ersterem großer Widerstand entgegengesetzt wird. Die betr. Freileitung auf die ganze Länge bis zum Straßen- label als Ableitung zu benutzen ist nicht durchführbar, dieselbe teilweise nur einen Querschnitt von 1,5 bis 2,5 mm besitzt. Die Ableitungen sind tunlichst geradlinig und auf dem kürzesten Wege zur Erde zu führen.

selben sind nur dann maßgebend, wenn in Streitfällen über Teile von Jnstallationsarbeiten in den jetzigen Vor- schriften des städt. Elektrizitätswerkes nichts angegeben ist.

2) In der Anlage Zutt, in der SLeinstraße, wurde ein blanker Mittelleiter als Freileitung nicht genehmigt, da ich in unmittelbarer Nähe Neichs-Telegraphenleitunqen befanden und die Drähte quer über den Hof gespannt sind. Die Neichs-Telegraphenverwaltung schreibt in allen Fäl­len isolierte Drähte vor. Dieser besondere Umstand ver­anlaßte uns, isolierten Draht auch für den Mittelleiter vorzuschreiben. Soweit es sonst die örtlichen Verhältnisse zulassen, stehen der Anwendung von blankem Mittelleiter als Freileitung technische Bedenken nicht entgegen. In den neuen Vorschriften haben wir die Verwendung von blankem Mittelleiter als Freileitung vorgesehen.

A der Anlage Lotz, Bahnhofstraße, Huben wir einen blanken Mittellerter als Freileitung nicht zugelassen. In der Projektzetchnung ist isolierter Draht genehmigt. Bei der Montage stellte sich später heraus, dag die Leitungen nicht quer über den Hos gespannt, sondern hart an die Ge­bäudeflucht entlang montiert werden konnten. Deshalb wurde für den Mittelleiter blanker Draht genehmigt. Die örtlichen Verhältnisse ließen es zu und technische Bedenken stehen dieser Aussührung durchaus nicht entgegen. ;

4) In der Anlage Beil, Marburger Straße, wurde nur isolierter Draht für alle Leitungen genehmigt (s. Pro­jektzeichnung), da die Leitungen quer über den Hof pro-

, '6) Bei der Abnahme der provisorischen Anlage des Herrn Haubach, Verlängerter Asterweg, die innerhalb vier- undzwanzrg Stunden fertigaestellt, wurde wegen Iwei Mi­nuten Verspätung der Fertigstellung die Anlage nicht 'ab­genommen und dem Installateur eine zweite Abnahme berechnet, obschon derselbe dem Betriebsleiter unter Beuqeit sagte, daß es 2 Minuten über i/24 Uhr und die Messungen von fetten des Werkes vorgenommen werden können. Nach Verlauf von zrrka i/2 Stunde kam der Betriebsleiter der inzwischen fortgegangen, zurück und nahm die Messung vor Es sand effektiv nur eine Abnahme statt und doch wurde eme zweite berechnet. Da. derselbe Installateur oft genug auf vas Werk hat warten müssen, einmal sogar riber eine Stunde, kann dieser Fall nur als Schikane gedeutet werden.

2c) Einem anderen Installateur wurde eine zweite Ab- 6ere^"et' "°il er eme Lampe, welche vom Betriebs- lerter im Keller angeordnet wurde, nicht dort installiert Älbnaduce ,., Unbe vor der

zu dem Konsumenten (Beil, Hammstraße) und ?en' bafi die Abnahme aus obigem Grunde nicht stattfinden könne. Ferner sagte er zu dem Konsnmen en, der in dieser Angelegenheit schon bei dem Herrn Ober­bürgermeister gewesen war,wären Sie nicht zum Herrn Oberbürgermeister gelaufen und direkt zu mir gekommen o wurde es noch eher gegangen sein". Es sand nur Tine Abnahme statt und doch wurde eine zweite berechnet stu bemerken ist hierbei, daß der Betriebsleiter die Abnahme zeichnungen schon drei Tage auf dem Werk hatte und so. mit sich hatte genügend orientieren können, aber troüdem die Abnahme ansetzte und sie erst i,2 Stunde vor dem ae« gebenen vermin aufhob. Eine Kleinigteit wäre es gewesen,

lo) Aus der Projektzeichnung geht nicht hervor, daß die Leitungen über das Dach geführt werden sollten. Der Revisivnsbeamte, in diesem Falle Wille, hätte der Betriebs­leitung nach der Abnahme Mitteilung von dem Fehlen der Bditzableiter machen müssen. Laut § 6 der Jnstallations- und § 4 derStromlle.erungstbellngungen ist jeöerJnstallateur ür alle unter seinem Namen ausgeführten Arbeiten verant­wortlich und hastet für alle durch fehlerhafte oder vor- christswidribe Arbeit sich später ergebenden Schäden, so­wohl dem Besteller als auch dem fiadt. Eleklrizitätswell gegenüber.

16) Beleuchtung auf dem Oswaldsgarten. Den Mütel- leiter als Ringleitung auszuführen, wurde laut Projekt­zeichnung nicht genehmigt um) vor Genehmigung der Pro­jektzeichnung auch nicht beantragt. Während der Moniaae der Anlage ist von einem Monteur des Installateurs Ferlsth ange,ragt worden, ob eine derarllge Verlegung des Mittel- leners niajt zügelns,en werden konnte, worauf demselben rurz erwidert worden ist, daß inan sich nach der Projekt-

letzteren nach unserer Schätzung zirka Mark 30. Kosten ii verursacht, während die Anlage, wie sie vom Installateur i ansgesührt worden ist, auf zirla Mark 100 gekommen ist. £ Nicht das Elektrizitätswerk, sondern der Installateur hat r dem Konsumenten unnötige Kosten aufgebürdet. ü

2^der Weihnachtszeit vorigen Jahres wurde Herrn W Ludenng, Seltersweg, die Anbringung eines Zeitzählers r bedtugungsweise genehmigt mit Einverständnis des Herrn F Oberbürgermeisters. Da hier ein Zeitzähler, welcher die Brennzett von Lampen anzeigt und nicht die Energie ° registriert, wie im vorstehenden Falle, so konnte das Fa-8^ brikat des Zählers dem Elektrizitätswerk gleich {ein, da w (ür letzteres Differenzen und Nachteile nicht entstehen können.

Die Beleuchtungsanlage Käminka, Marktplatz, wurde anläßlich einer Erweiterung von ihm abgenommen. Im Keller befand fich Erdschluß in der alten vorhandenen ^Uung Bei Messung von feiten des Installateurs wurde ein Widerstano von 80000 Ohm ermittelt. Der Betriebs- leiter gab ^10 000 igin und nahm die Anlage nicht ab. Er stellte dre Forderung, den Jsolationswert der alten SInlaqe i uu uie Teilungen quer uver den Hof pro

die vorschriftsmäßige Höhe zu bringen, ein Ding der ioktiert waren. Die Abnahme ist durch den Jnstallations Unmöglichkeit, oder es müßten vollständig neue Leitungen ' ' ' J

gelegt morbeu fein. Nachdem mit einem Kostenaufwand von zirka 2o Mark der Jsolationswiderstand um 10000 Ohm erhöht war wurde die Anlage anstandslos abgenommen, obschon der Widerstand auch jetzt nicht genügt. Eine Berech- nung die,er zweiten Abnahme sand Nicht statt, ein Beweis für die Konsequenz des Herrn, der sonst jede zweite Ab­nahme berechnet. 0

6) Aus der Projektzeichnung Von-Eisf, Ludwigstraße, haben wir entnommen, daß der Mittelleiter mit verlegt werden sollte. Es gibt dieses der Installateur in der Re- ^^^nszeichnung zu, indem er eine andere Bezeichnung ftatyue. Selbst bei der Ausführung hat der Installateur ,ur die Außenleiter Gu m m i a d e r d r a h t verlegt Wenn für einen Außenleiter blanker Draht genehmigt wer- obn.sollte, so wäre hierjür eine andere Bezeichnung in der Projettzeichnung nötig geiucjeri. In der Projettzeichnung ... 6 G- -j- ß

Ijeißt es: ---------. Wollte der Installateur einen Außen-

leiter als blank verlegen, so hätte die Bezeichnung lauten

.. 1 x 6G 1 x 6B

Essen: -----------------, d. h. ein Draht als isolierter

Draht und ein Draht als blanker Draht.

7) In der Amage Becker, Bahnhofstraße, wurde ein verzinnter blanker Mittelleiter in Erde verlegt, in erster Linie nicht genehmigt, weil bis heute der Mittelleiter in Installationen isoliert verlegt werden muß. Der blanke verzinnte Mittelleiter in Erde verlegt, ist Oxybatwnen ausgesetzt und in einer Installation ist eine Oxydation doppelt folgenschwer, da die Installation nur einen Miltellelter als Zuleitung hat. Sollte nun Die(er eine Draht oxydieren, so würde die betr. Installation oi)iie -vicht sein, und dem Konsumenten würden erhebliche Kosten erwachsen. Selbst das hiestge Elellrizitälswerk ver­legt wegen der Oxyoauon den wcittelleiter für Haus- anfajlüsse isoliert und gleichwertig mit den Außen- teitern, Daß hier in Gießen im Stadtnetz der Mittel-

leiter blank verlegt wird, ist wohl nicht Schuld des jetzig Betriebsleiters. Die Stadtverordneten-Versammluna $ . seinerzeit bei Errichtung des Werkes den blanken Mit?-? leiter genehmigt, da für ein Stadtnetz, welches aus viel- Ringleitungen besteht, die Oxydation eines Mitt».^ ellers keine Rolle spielt und keine Bedenken hat. SLm» liche Elektrizitätswerke Deutschlands und des Ausland/- veriegen beim Gleichftrom-Dreileitersystem 2x220 Volt wi-

^er ^chö^n haben, den Mittelleiter blank ih bie Erde, da durch die Erfahrung nachgewiesen ist, daß dur^ Oxydationen in Stadtnetzen leine nennenswerte Foi^ auftreten können. Wir verweisen auf eine Verhandluna iv der Versammlung der Vereinigung der Elektrizitätswerke b n vielte 58 der Mitteilungen, welche beiliegen). Ter Mittel leiter ist auch geerdet, wenn derselbe in Installationen isoliert verlegt ist. In ganz Gießen ist der Mittel leiter in In st a ll a t i o n e n g e e r d e t, e B e n f o a u rft in der Anlage Becker. Die Installateure scheinen sich aber über den BegriffErdung' nicht recht klar zu sein

8) Am 6. Sept. d. I. ersuchte Ecearins um Genehmigung einer Schaltung, welche demselben laut diesseitigem Swrer ben vom 7. und 12. Sept, nicht genehmigt woroen ist. ®lr warten bis heute noch aus die Projektzeichnung. Verband«. Vorschriften sind für Gießen nicht maßgebend. Für dio neueren Vorschriften sind die Verbanvsvorfchristen Grunde gelegt. ö

. 20) In den Lagerhäusern der Firmen Goldenberg und

Markus, Gebrüder Rosenbaum und Nathan Rosenthal wurde ein Abstand von 40 cm, bei Metzger Kühn 20 cm, bei >Lchreinermeister Beil 15 cm, bet Gebrüder Bsttt 15 cm, bei Wagner Spies, Schlossermeister Euler, Backerehwarenfabrtk Krämer je 5 cm verlangt. Bei Becker, Bahnhosstratze, wurde der Zähler ohne jeden Abstand an einet Außenwand angebracht, wozu noch besonders zu be­merken, daß diese direkte Wetterseite und Fachwerk­wand. Wenn auch gegen das Absetzen der Zähler nichts einzuweuden ist, so wird diese Maßnahme, welche bezwecken soll, daß die Lust hinter dem Brett frei durchstreichen kann, vollständig widersinnig, wenn, wie in allen obigen Fällen staubdichter Schutzkasten, der das Zählerbrett ein- jchließt und mit der Wand abschneidet, vorgefchrieben wird. In - allen obigen Fällen wurde der Installateur für die Herstellung der Vorrichtungen sowie Befchafiuna der Sckmü- taften verantwortlich gemacht, eine besonders harte Map-1&rF.'toirb nähme, da bei Einreichung der Konzessionszeichnunaeu bic C^e ntctyt etyer erledigt, bis daß eine schriftliche Anlage zumeist zu einem festen Preise abgeschlossen und Derephonisch oder mündlich

der Installateur die Mehrkosten bann aus seiner Tasche decken .ni^t Hingste bim W-Lrk angenommen. 53etoei§. muß. Ein genügend orientierter Fachmann würde m Fällen, > derartige Fülle stehen in großer Anzahl

wo Zähler an feuchte Wände angebracht werden muffen' statt der Holzbretter für die Zähleranbringung Schiefer oder Marmor verwenden, da sich Holztaseln auf jeden Fall ver- ziehen und so den Zähler beeinflussen. Die möglichen Tem- peraturdifferenzen sind für die Zahier praktisch ohne Ein­fluß aus die Registrierung.

SL hpa ftKfw -r V § 5 ber Vor- gleichen. Einen Mehrkostenpreis von Mk. 30 konnte dem­

ent^bttrrzrtatswerkes). Technische Bedenken, nach dieser Umstand nicht verursachen. Es wäre von feiten gute Montage vorausgesetzt, stehen dieser Verlegungsart des Installateurs richtiger gewesen, wenn dem Herrn Stier

Entgegen. Dre Forderung, Gummiaderdraht zu ver- zweckmäßigere und vorteilhaftere Vorschläge zum Strom- c fn Hir ro^benr?(a d-e.B-rbandSllorschrif. vezug gemacht worden wären. Eine Stciglettung uom Erd. ,

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