ifcrtfÄ ®Srfii.aeSV£ Stadtverordneten-Versammlnnq vom 27. Juni 1907 bringen wir nachstehend die von den Installateuren Weißbäcker, Baumann, »lek wütätswerks desch'rerde, die Erwiderung des Betriebsleiters Stolte, sowie das Gutachten des Sachverständigen, Direktor des städtischen
LlerrrizuatSwerks m Magdeburg, Tellmann, zur öffentlichen Kenntnis.
-.itprS .,nS2ßtnr 5?a6enr«^e 2mäeIne^ Behauptungen der Installateure mit fortlaufenden Nummern versehen, welche den Nummern in der Erwiderung des Betriebsleiter!-, und rn dem Gutachten entsprechen, um so eine bessere Uebersicht zu ermöglichen.
Gießen, den 16. Juli 1907.
Gr^kherzogliche Bürgermeisterei Gietzen.
Aiecum.
Gießen, 17. Oktober 1906.
ui. An
9e.-
m verehrliche Ztadtverordneten-Versammlung der Provinzial-Hauptftadt Glehen
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zu Händen der Großherzoglichen Bürgermeisterei Gießen, ü
M Die Unterzeichneten haben in Erfahrung gebracht, daß N Stadtverwaltung beschlossen, die elektrische Installation tädtischer Gebäude in eigener Regie auszuführen.
ue „ Da wir hierdurch unsere Existenz außerordentlich ge- ahrdet . sehen, zumal fast alle größeren öffentlichen Arbeiten öffentliche städtische Gebäude sind, und da wir ferner ** 'le Ueberzeugung haben, daß die Selbstinstallation nicht nur ^>ei städtischen Gebäuden bleiben wird, da das Werk infolge Naterialanschaffungen, sowie der dauernden Beschäftigung e‘:t »er für diesen Zweck eingestellten Leute wegen gezwungen c‘l’ st, mit der Zeit auch Privatinstallation auszuführen, wie M'as Verfahren des städtischen Gas- und Wasserwerkes be- ngl oiesen hat, sehen wir uns veranlaßt, den Herren Stadtver- orf »rdneten die ergebene Bitte zu unterbreiten, dahin wirken i),, u wollen, daß die Stadt von einer Selbstinstallation absieht.
Zur Begründung unseres Antrages führen wir das Nach- 1 tehende, mit der Bitte um geneigteste Prüfung, an.
Unsere Existenz ist in hohem Maße gefährdet. Die Kon- 11)1 urrenz wird fortwährend größer, haben sich doch erst in cllernächst zurückliegender Zeit wieder 2 Installateure hier s riedergelassen Bon allen Seiten wird uns Konkurrenz tn gemacht. Will ein Gewerbetreibender Kraftbetrieb anlegen, ir) o ist sofort eine Anzahl auswärtiger Firmen da, die ver- uchen, ihre Maschinen an den Mann zu bringen, und oenn dann doch schließlich einer der hiesigen Installateure ien >as Geschäft macht, so sind die Preise meist derartig gedrückt,
»aß von einem Gewinn in seltenen Fällen und nur unter
oürde also schon nicht erforderlich, sein.
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Jnbezug auf Acguisition müssen wir noch ^merken, ’ >aß ein Verbot für die Beamten des elektrischen Werren - (ar keinen Wert hätte, was uns die Erfahrungen mit dem tädtischen Gas- und Wasserwerke bewiesen haben. Wir er- auben uns hierauf hinzuweisen, damit wir nicht etwa tut einem derartigen Trost abgewiesen werden.
Dir fühlen uns in unserer Staudesehre auf8 tiefste verletzt, da diese Maßnahme des Elektrizitätswerkes, selbst u installieren, unbedingt den Anschein erwecken mutz, daß ite hiesigen Installateure nicht leistungsfähig genug feien, 45 im größere Anlagen ausführen zu können. Unsere Standes, hre verlangt Aufschluß darüber, warum das ElektrizAats. ' oirk mit einemmale so stillschweigend selbst installiert, z " inem Zeitpunkte, wo die hiessen Installateure mehr denn e in der Lage sind, auch den ungenügsamsten Anforderungen , .erecht zu werden und so wir t sich nun dre Frage auf, , Darum das Werk nicht zu installieren begonnen, al es im !• entstehen, wo ein hiesiger Installateur nicht tm w r, * .bschon er 32 Leute beschäftigte, serne Auftrage zu bewäl- Ä iaen Wir haben keine andere Erklärung hierfür, als daß . er Stadtverwaltung von feiten der Betriebsleitung falsche » luaaben Wer unsere Leistungsfähigkeit gemacht worden smd, e nd können wir nicht umhin, diese Vermutung als die nachst- = iegendste und wahrscheinlichste zu bezeichnen^ Wurde uns och schon im Oktober vorigen Jahres dieses Vorhaben des Zetriebsleiters in fast unverblümter Weise durch ein. ofsent- icheS an alle Installateure gerichtetes Rundschreiben des Lerkes bekannt gegeben, und haben toir
n Abschrift als Anlage beigesügt. Die oezeichnenden stellen n "diesem Schriftstück wurden durch Unterstreichen kennt- ich gemacht-
»en Preissteigerungen aller MetaÜwaren, insbesondere Ma- chinen, welche allein im letzten Jahre um 15 bis 20 Proz. m Preise gestiegen sind, erschwert
Wir können auch nicht umhin, zu bemerken, daß die Un- _ mrteilichkeit des Elektrizitätswerkes von uns.sehr in Frage L gezogen werden muß, wenn das Werk selbst installiert und ind wir überzeugt, daß fortwährend neue Unzuträglich- ;rfj eiten die Folge sein werden. Nie und nimmer kann eine - Konkurrenz die andere prüfen und sei es auch eine städtische Behörde. Parteilichkeit wird immer obwalten, rbenso sind wir überzeugt, daß die Konsumenten des Merkes ich eher bei der Stadt um Ausführung der Anlagen be- oerben werden, als wie bei uns; schon durch die irrige 'lnnahme, daß die Stadt leistungsfähiger und mehr Ga- antie bieten würde.' Eine Acguisition von feiten der Stadt
. »esonders günstigen Umständen die Rede sein kann. Des- I. (leichen sind Fälle vorgekommen, daß bei Arbeiten und Lieferungen, die in ihrer Gesamtsumme 100 Mark noch nicht rreichten, 3—4 Installateure zur Abgabe eines Kosten- ern mschlages aufgefordert wurden.
Dir führen dieses nur an, damit die Herren sehen, .daß »ei unserem Geschäft keine Rosen zu pflücken sind, und mögen 3Ü: »te angeführten Fälle ein Bild davon geben, unter welch fe. chwierigen Begleitumständen wir unser Geschäft' machen nüssen. Ferner wird uns das Geschäft durch die andauern-
Wir müssen aber die Norwürse, die in diesem Rund schreiben uns gemacht werden, mit aller Entschiedenbei^ zurückweisen, denn nicht wir sind es. die der Weiterentwicklung des Werkes schaden, sondern der Herr Betriebsleiter, der durch sein schroffes Vorgehen und durch sein unsachgemäßes sandeln den Konsumenten und Installateuren gegenüber, das Werk schädigt und an einer Weiterentwicklung behindert, wofür Beweise in genügender Zahl in unseren Händen.
Wir können ferner nicht umhin, die Herren Stadtverordneten darauf aufmerksam zu machen, daß für die Installation des Werkes ein sehr ungünstiger Augenblick gewählt ist, denn wir müssen leider die Behauptung aufstellen, daß wir den jetzigen Betriebsleiter nicht für befähigt halten, derartigen Ansvrüchen zu genügen, soweit dieselben im Kreise unserer Beurteilung liegen.
Desgleichen müssen wir behaupten, daß die in eigener Regie attsgesührten Anlagen nicht besser aber teurer kommen werden, als wenn die Stadtverwaltung sie im Submissionsverfahren vergeben würde. Hierzu dürfte genügen, daß für die Verwaltung des Materialienlaaers ein besonderer Beamter erforderlich wird, wie auch für Räumlichkeiten gesorgt werden muß, da nach Aussage des jetzigen Verwalters die letzteren zu klein seien, aus welchem Grunde schon seither Materialien unter Selbstkostenpreis an uns abgegeben wurden. Endlich darf nicht vergessen werden, daß für die Abnahmen ein besonderer Beamter erforderlich ist, da der Betriebsleiter dieser Aufgabe nicht gewachsen, wofür ebenfalls Beweise in unseren Händen.
Wir stellen nun noch den Herren die Frage, was aus den hiesigen Installateuren werden soll. Wir wissen es. Es werden gebrochene Existenzen, die gezwungen sind, au' andere Art und Weise ihr Brot zu verdienen oder den Stab zu ergreifen. Wir setzen aber in unsere verehrlichen Stadtverordneten das Vertrauen, nachdem sie durch diese unsere Eingabe ein unparteiisches Urteil über den Gang der Geschäfte sich bilden konnten, daß sie einstimmig für uns eintreten werden, um uns vor dieser Zukunft zu bewahren und zeichnen wir in dieser Hoffnung
Hochachtungsvoll ergebenst
Max weitzbacker. Baumann. R. Zertsch. Fritz Lecariur. Fritz Zung.
Beweise Aber die Unfähigkeit der Betriebsleiters des städtischen Elektrizitätswerkes.
Unverständlich ist uns, wie Zeichnungen, namentlich in letzterer Zeit, mit den größten Fehlern genehmigt werden und beweist uns dies, daß der Betriebsleiter die Vorschriften nicht anzuwenden versteht.
Hierzu einige Beispiele.
1) In den Lagerhäusern der Firmen Goldenberg & Markus, Gebr. Rosenbaum, Nathan Rosenthal gelangte Gummibanddraht für alle Leitungen zur Genehmigung und Verwendung. Dies steht in direktem Mderspruch mit dem § 38 Absatz b der Verbandsvorschriften.
2) Bei der Anlage der Gebr. Zutt in der Steinstraße wurde ein blanker Mittelleiter als Freileitung nicht genehmigt, hingegen g e n e h m i g t in den Anlagen 3) Lotz- Bahnhofstraße, 4) Beck-Marburger Straße, 5) Trechsler- Steinstraße, während bei 6) Herrn Metzgermeister Von-Eiff sogar ein blanker Außenleiter genehmigt wurde.
7) Bei der Anlage Becker-Bahnhofstraße wurde ein verzinnter blanker Mittelleiter für unterirdische Verlegung nicht genehmigt, weil er der Oxidation ausgesetzt sei, wohingegen im städtischen Kabelnetz durchwegblanke Mcktel- leiter bis in jüngster Zeit, trotz Ueberzeugung des Betriebsleiters, daß dieser falsch verlegt und somit der Stadt unnütze Kosten aufgebürdet werden. Zu bemerken ist hierzu, daß die Verbandsvorschriften eine Erdung des Mittelleckers vorschreiben. (§ 22 Absatz f).
8) Genehmigt wurde ein deutlich gezeichnetes Schaltungsschema, welches direkt gegen den § 33 a der Verbands-Vorschriften verstößt, welches auch nur emgereicht wurde, um den Betriebsleiter bezüglich seiner Fachk^nntnisse auf die Probe zu stellen.
9) Bei der Anlage Beil-Hammstraße gibt der Betriebsleiter zu, bei den ihm vorgelegten Zeichnungen übersehen zu haben, daß die Motoren-Anlasser sich im Erdgeschoß befinden b^ezw. eingezeichnet sind. ,
Besonders bezeichnend für die Konsequenz des Betriebsleiters dürfte folgender Fall sein.
10) Einem hiesigen Installateur wurde genehmigt, entgegen den Bedingungen betr. die Abgabe elektrischer Energie aus dem städtischen Elektrizitätswerk Gießen, in der An
lage Kaiserbof-Schnlstraße dem Afterkonsumenten Stier einen Elektrizitätszäbler käuflich zu liefern, was nach § 3 der obengenannten Vnrschristen vollkommen unzulässig ist. Zur Lieferung des Zählers witrde nur verlangt, daß der Zähler dem Werk zur Begutachtung vorzulegen sei. Ein bestimmtes Fabrikat wurde nicht vorgeschrieben.
Durch Nichtbeginn der Arbeiten wurde ein anderer Installateur mit der Ausführung betraut. Da die Genehmigung nicht übertragbar, muhte eine neue Konzession nachgesucht werden, was unter Bezugnahme auf die erstere geschah. An die iebige Genehmigung knüvfte sich die Forderung, daß der Einheitlichkeit wegen ein S'emeus-Schuckert- zähler zur Verwendung kommen müsse, was dem Konsumenten einen Mehrkostenpreis von Mk. 30.— verursacht-
11) In der Weihnachtszeit vorigen Fabres wurde demselben Installateur ein Zähler ohne Vorschrift des Fabrikats genehmigt und im Betrieb gegeben, ohne daß biK heute nur die geringsten Anstände sich ergeben Hütten.
12) In der Anlage Hansel, Löberltraße wurde ein Zwei- leiteranschluß genehmigt, die Abnahme aber zurückgesetzt, weil das Werk nunmehr vom Installateur einen D r e i leiteranschluß verlangte. Die Ausführung dieser Umänderung erforderte einen erheblichen Kostenaufwand, der nur auf mangelhafte, ungenügende Durchsicht der Genehmi- gungszeichnungen zurückzusühren ist.
13) Bei Holterhoff, Seltersweg wurde eine Erweiterung an die bestehende Anlage, welche schon über ein Kilowatt im Anschlußwert betrua. genehmigt, ohne daß die Anlage nach,' § 7, Absatz 5 der Gießener Vorschriften in einen Drei* leiteranschluß umgewandelt worden wäre.
14) Bei Lotz, Bahnhofstraße ist in der Freileitung zum Hinterhaus vom Betriebsleiter die Bedingung gestellt worden, Blitzableiter in die Leitung einzubauen, trotzdem auf dem Vorderhaus (drei Etagen) ein Telephongestänge mit Blitzableiter vorhanden, und in nächster Nähe des Hinterhauses ein hoher Schornstein sich befindet. Ein Blitzableiter im Auß enlei ter war hier schon illusorisch, aber ganz unsinnig in einem g.eerdeten Mittelleiter, der in der ganzen Stadt im Erdreich verteilt liegt und so einen sehr geringen Widerstand für atmosphärische Entladungen bietet. Dieser Falt, ein technisches Unding, dürfte wohl einzig dastehen.
15) Hierzu diene als Gegenstück: die Freileitung Beil, Hammstraße, welche über ein bewohntes Haus, das höher liegt als die in nächster Nahe befindlichen Gebäude, und auf dem sich kein Blitzableiter befindet, hinwegführt, und ohne Blitzableiter genehmigt und ausgeführt wurde, obschon die Leitung auf dem Dach vermittels eines Gestänges befestigt werden mußte.
16) Ein Installateur wollte für die provisorische Installation einer Beleuchtung für Oswalds Garten, anläßlich eines Festes, den geerdeten Mittelleiter als Ringleitung aussühren, was nur das einzig richtige gewesen wäre, aber vom Betriebsleiter aus betriebstechnischen Gründen nicht genehmigt wurde.
17) Weiteres Material steht zur Verfügung. Erwähnt sei nur noch, daß die Genehmigungen 4, 5, sogar acht Tage dauern, sodaß dem Werk, wie Installateuren empfindliche Schäden entstehen.
Mit der Anordnung der Zählerplätze scheint der Herr Betriebsleiter mit sich selbst nicht im Reinen zu sein und dürfte das Nachstehende den Beweis vollständig erbringen.
18) Im Fall Holterhoff gestattete der Betriebsleiter, den Zähler 3 Meter hoch zu sehen, was er jedoch kurz vor der Abnahme bestritt und so der Stadt einen Schaden — nach unserer Auffassung — von 60 bis 70 Mark durch Nichtlieferung von Energie entstand. Der Zähler wurde nun in das erste Obergeschoß gesetzt, wodurch dem Konsumenten bedeutende Mehrkosten entstanden und ferner ein Zimmer verloren ging.
19) An Treppenhauswände setzt der Betriebsleiter prinzipiell aus betriebstechnischen Gründen keine Zähler mehr, seitdem eine Differenz bezüglich der Kabelgarantie bei Schaefer, Roonstraße, eintrat. Ausgenommen ind die, dank seiner Inkonsequenz unausbleiblichen Ausnahmefälle. Bei Professor Poppert, Eckert, Hansel, wurden trotz obiger Verfügung die Zähler an Treppenhauswände gesetzt.
Der einzige Grund zur obigen Maßnahme dürfte der ein, daß beim Transport schwerer Möbelte., der Zähler vorübergehend Erschütterungen ausgesetzt wäre, aber keinesfalls in dem Maße, wie dies an Zwischenwänden, in welchen sich meistenteils mehrere Türen befinden, fortwährend der Fall ist. Zu bemerken ist hier, daß Treppenhauswände aus Festigkeitsrücksichten $um mindesten einen Stein stark gebaut werden, während hingegen die Zwischenwände, die der Betriebsleiter für Zählerplätze auSwählt, in den weitaus meisten Fällen einen halben Stein nicht überschreiten. An Außenwände setzt der Betriebsleiter nur dann Zähler, wenn das Brett in einem jeweiligen nach Gutdünken zu bemessenden Abstand von der Wand angebracht wird. Durch Hrfe Anordnung wird gerade das, was an


