Ausgabe 
3.7.1907 Erstes Blatt
 
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Die Heutige Yummer umfaßt 12 Seite»

Renaults mit Zustimmung Siegels vorläufig zurückgestellt. Zu dem deutschen Zusatzantrag zu Artikel 6 betreffend die

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Verantwort! den polU. und

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Erscheint täglich außer Sonntag».

Dem Gießener Anzeiger werben im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Gießener Kamillen dlätter viermal in d.

Woche beigelegt um zweimal wöchentlich das Kreisblatt für de« Kreis Eiehen. Fernfprech-An- schluß s. b. Äebattion 112 Verlag u. Expedition 61 Adresse für Depeschen:

Anzeiger Gießen.

ch a f t e n der H o s P i t a l s ch i s f e zu ihrer eigenen Ver­eidigung bewaffnet sein dürfen, wird auf Antrag sienaults mit Zustimmung Siegels vorläufig zurückgestellt.

Teil: P. Wtttk e (Stabt und L

.... - chtstellung zu

neun Expeditionen in Afrika seien sieben friedlich es im Interesse seiner Aufgabe lag, sei er friedlich durch nur wo es nicht anders möglich war, wie bei der @muL*%raia^ Expedition und am Kilimandscharo sei er kriegerisch vorgegangen.

Der Angeklagte Redakteur Gruber von derMünch. Post" erklärt, der Fall Peters erscheine noch jetzt in demselben Licht, wie

Zeilenpreis: auswärts 20

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Verwendung und den Schutz neutraler Handelsschiffe, Jachten und anderer Schiffe, welche auf Ersuchen eines Kriegführenden Verwundete aufnehmen, erklärte Siegel aus die Frage, ob es sich um das Recht der Requisition handle, daß lediglich an freiwillige Hilfeleistung gedacht sei. Ar­tikel 6 wurde vorläufig zurückgestellt behuss genauerer De­finierung des Schutzes dieser Schiffe. Die weiteren Zusatz­anträge werden in der nächsten, wahrscheinlich übermorgen ftattfindenden Sitzung zur Erörterung gelangen.

t Dem Vernehmen nach haben die japanischen Delegierten einen Antrag unterbreitet betreff end die Behandlung der S ch i f f e Kriegs führender in neu* * traten Gewässern. Diese Schiffe sollen sich neutraler Häsen oder Gewässer zu keinem kriegerischen Zwecke be­dienen dürfen. Sie sollen in ihnen nicht länger als 24 Stunden bleiben, außer wenn das Meer zu gefährlich ist. Es dürfen nicht mehr als drei Schiffe Kriegführender, die demselben Staate gehören, in einen neutralen Hafen ein- laufen, und es soll den Schiffen Kriegsührender streng verboten sein, ihre Streitkräfte in neutralen Häfen oder Gewässern zu vermehren oder gar Munition, Kohle und andere Vorräte einzunehmen. Kriegsschiffe, die diese Vor- chriften nicht befolgen, sollen von dem neutralen Staat entwaffnet und während der ganzen Dauer des Krieges interniert werden.

tung und Ausführung der die Verhältnisse der gewerb­lichen Arbeiter betreffenden Gesetzgebung erforderlich wer­den. Sie hat die Aufgabe, auf Anordnung des Bundesrats oder des Reichslanzlers die Vornahme statistischer Er­hebungen, ihre Durchführung und Verarbeitung, sowie ihre Ergebnisse zu begutachten und dem Reichskanzler Vorschläge für die Annahme oder Durchführung solcher Erhebungen zu unterbreiten. An Stelle dieser Kommission trat im Jahre 1902 dieAbteilung für Arbetterstatisttk" im kaiser­lichen statistischen Amte, die zur Unterstützung der Erfüllung ihrer Aufgaben einenBeirat für Arbeiterstatistik" erhalten hat. Unter dem TitelReichsarbeitsblatt" veröffentlicht jene Abteilung seit dem 21. April 1903 eine besondere Zeitschrift. Es liegt auf der Hand, daß aus dieser Ab­teilung für Arbeiterstatistik, die nur aus äußeren Gründen mit dem statistischen Amte des Deutschen Reiches vereinigt wurde, einReichs ar beitsamt" wird, mag man es steichswohlfahrts- oder sozialpolitisches Reichsamt nennen, ßu seinen Aufgaben muß dann gehören alles, was Ge­oerbeordnung, Arbeiterversicherung und Ar - ^eiterschutz betrifft. Welch ein großes Gebiet das ist, braucht man sich bloß an den demnächst zu verwirklichen- )en Aufgaben des Reiches klar zu machen: Reform der Arbeiterversicherungsgesetze, Hilfskassengesetz, Arbeiterkam- nern, Rechtsfähigkeit der Berussvereme, Pensionsverfiche- 'Una, Witwen- und Waisenversicherung usw. Sodann ist )ie Teilung des Reichsamtes des Innern notwendig wegen )er übermäßigen Belastung mit dringenden Arbeiten. Die liegierungsmaschine funktioniert bei uns in Deutschland chnedies mit einer erschreckenden Langsamkeit. Der Geist, )en die meisten von dem neuen Leiter des Reichskolonial- imtes erhoffen, dürste nicht sobald Einzug in die übrigen steichsämter halten. Nun hat das Reichsamt des Innern n seiner jetzigen Zusammensetzung nicht nur die sämtlichen nneren Verwaltungsangelegenheiten des Reiches (außer Justiz, Finanzen und Kolonien), sondern es unterstehen ihm ruch eine Reihe von Behörden, von denen einige selbst vieoer von größter Ausdehnung sind. Erwähnt sei hier lur das statistische Amt, Vie ^tormaleichungstommission, ne physikalisch-technische Neichsanstalt zu Berlin, das Ge- undheitsamt, das Schiffsvermessungsamt, das Kanalamt

iU Kiel, das Auswanderungswesen, die technische Kom- nission für Seeschiffahrt, die Reichsschulkommission und der ^örseuausschuß. Auch find rechtsprechende Behörden diesem lteichsamt unterstellt, von denen namentlich das Bundes- imt für das Heimatwesen und das Reichsversicherungs- imt von größter sozialpolitischer Bedeutung sind. Welch in Koloß in dem letztgenannten Amte aufgebaut worden st, weiß jeder sozialpolitisch Interessierte. Auch das Pa- entamt mag hier noch erwähnt werben. Bei dieser Auf- ählung ist aber noch das Wesentliche, nämlich der Gc- amtiuhalt der inneren Verwaltungsangelegenheiten des ieiches, nur andeutungsweise zu seinem Rechte gekom- nen; es hier anzuführen, ist nicht angängig. Für die Sozialpolitik bedeutet aber diese Ueberlastuug des Amtes ine große Gefahr. Es wird kaum eine Persönlichkeit geben, ie in der Eigenschaft als Staatssekretär all diese Fächer u übersehen imstande fein würde. Graf Posadowsky )ar eine überragende Ausnahme. Damit wäre ohne die

Quälerei müde, davongelcmfen. Als sie wieder zurückkebrte, wur^e ste zum Tode verurteilt wegen Konspiration mit dem Feinde, Dr. Peters sagt: Das Todesurteil mußte vollzogen werden, weit auf der Entweichung von Kettengefangenen die Todesstrafe ruhe?

J/1?1 Dr. Peters, seine Verurteilung sei zu Unrecht erfolgt' Die Richter, bte Über ihn zu Gericht gesessen, verstünden nichts von Kolonialpolitik. Wenn der Gerichtshof mit seinen Busen­freunden Leist, Wehlau und Friedrich Schröder besetzt gewesen wäre, so wäre das Tr. Peters allerdings lieber gewesen. Ich kann nun diese Fälle mit einem Zitat Sodens schließen, der sagt, daß das, was PLters^getan, ein Akt gemeiner Roheit ist und anderes hat die Müncyener Post" aizch nicht gesagt! Der Tucker~ Untersuchung gar nicht hinein gespielt. Was den Arendt betrifft, so lege ich darauf nur ein geri Gewicht lege ich nur insofern darauf, als ich damit b daß die Gefahr, Peters wieder im Rcichsdienst zu se näher lag als viele Leute glauben wollten. DieMi erblickt in dem Wiederauftreten Dr. Peters in De den Versuchen, ihn wieder in den Kolonialdienst zu nationale Gefahr. Ich stehe auf dem Standpunkt, da eine fortgesetzte Beleidigung bilden, die aber durch den 193 gedeckt ist. Wenn Sie aber zu dem Schluß kon daß dieMünchener Post" zu weit gegangen sei, s» einer Freiheitsstrafe keine Rede sein, sondern mäßige Geldstrafe eintreten.

Nach kurzen Erklärungen der Nechtsanwö Bernheim erklärt Tr. Peters, er habe am r seinen politischen Standpunkt vertreten. Se wesen, dort die deutsche Machtstellung zu begi_

Aer Ierers-Srozeß.

VL

München, 2. Juli.

Rechtsanwalt Dr. Bernheim fährt in seinem gestern unter­brochenen Plaidoyer fort: Der Disziplinarhof habe die Hinrichtung Mabruks als eine willkürliche und eines deutschen Beamten un­würdige Tat angesehen. Genau so war es mit der Hinrichtung der Jagodia. Die Jogodia wurde ledeu Tag geprügelt und ist, her

diePost

fährt. ausscktz Bestell-.

tzin Aeichsamt für Sozialpolitik.

Seit der Entlassung des Grafen Posadowsky wird in der Presse bte Frage einer Teilung des Reichsamts des Innern mehrfach in der Erörterung gestreift, ohne daß, soweit ersichtlich, die ganze Tragweite der Aenderung über­setzen würde. Zunächst ist die staatsrechtliche Seite der Neueinrichtung eines Amtes nicht unbestritten. Insbeson­dere fragt es sich, ob Kaiser oder Bundesrat als solche berechtigt sind, ein neues Amt ohne Zustimmung des Reichstages zu schaffen. Es wird das jedenfalls nach der Richtung hin zu verneinen sein, daß die etatrechtliche Seite der Angelegenheit auf alle Fälle Sache des Reichstages ist. Es wird sonach die Teilung dann nicht ohne Zusttm- mung des Parlaments erfolgen dürfen, wenn finanziell Mehraufwendungen gegenüber dem jetzigen Stande not­wendig sein werden, und das ist doch jedenfalls an­zunehmen. Damit ist nicht nur die formellrechtliche Frage der Zuständigkeit zur Errichtung eines neuen Reichs­amtes, sondern auch die der Errichtungszeit angegeben, da ja der Reichstag erst nächsten Winter zusammentritt, die Teilung also frühestens dann beschlossen werden kann. Was materiell rechtlich die Teilung des Reichsamtes des Innern erwünscht macht, ist zunächst die Verschiedenartig­keit der dem Amte übertragenen Funktionen. Es ist heute in zwei Abteilmigen gegliedert, von denen die eine, die sogenannte Zentralabteilung, die eigentliche Fortsetzung der ehemaligen Zentralabteilung des Bundeskanzleramtes bildet. Die zweite Wteilung für wirtschaftliche Angelegen­heiten ist moderneren Ursprunges und hat die gesetzgebe­rischen Vorarbeiten auf wirtschaftlichem Gebiete, nament» nch Arbeiterversicherung, gewerbliche Angelegenheiten, Frei­zügigkeitsrecht und Armenwesen, ist also, wenn man die Fragen der Handelspolitik ausscheidet, wesentlich sozial­politischer Natur. Es liegt nichts näher, als daß die Zen­tralabteilung, welche als solche subsidiär alle Geschäfte erledigt, welche nicht einem anderen Reichsamte zuge­wiesen sind, zusammen mit dieser Handelsabteilung, ge­wissermaßen das Reichsministerium des Innern bilden sollte, während aus dem Rest der heutigen zweiten Ab­teilung dann ein sozialpolitisches Reichsministerium würde. Dies scheint um so näher zu liegen, als Ansätze hierfür bewußt geschaffen worden sind. Getrennt von dem kaiser­lichen statistischen Amte bestand nämlich seit dem 1. April 1892 die Kommission für Arbeiterstatistik zur Mitwirkung bei den statistischen Erhebungen, welche bei der Vorberei-

Die Friedenskonferenz.

Haag, 2. Juli. Die zweite Unterkommission der See­kriegs ko mmysion beriet heute vormittag über die deutschen Zusatzanträge zur Konvention von 1899 betreffend die An­wendung der Genfer Konvention auf den ^.ece/pe6. Tornielli hob in seiner Ansprache den Einfluß der öffentlichen Meinung zu Gunsten des großen humanitären Grundsatzes auf die Entscheidungen der Re­gierungen hervor und wies auf die Schwierigkeiten hin, die sich der Anwendung der Genfer Konvention auf dem Lveekrieg entgegenstellten. So sei das Prinzip der Achtung vor dem Privateigentum, das im Landkriege ziemlich all­gemein anerkannt werde, im Seekriege noch nicht in Gel­tung. Die Konferenz von 1907 werde hoffentlich die Reso­lution der ersten Friedenskonferenz verwirklichen können, -odaß die 1906 von allen Mächten mit Ausnahme Eng­lands, Chinas und Japans ratisizierte Genfer Konvention betreffend die Anweiidung des Roten Kreuzes im Seekriege mit zweckdienlichen Abänderungen in Kraft treten könne, schließlich dankte Tornielli der deutschen Legation für die in den Zusatzanträgen zum Ausdruck gelangte hervorragende Mitwirkung des Kontreadmirals Siegel, hob die Bedeu­tung der Konvention von 1899 hervor und gab eine Zu­sammenfassung der deutschen Zufatzanträge, welche keines­wegs em sch neiden der Natur seien. Der türkische Delegierte T u r k h a n verliest eine Erklärung, in der an den Vor­behalt der Türkei betreffend den Gebrauch des Halbmondes anstatt des roten Kreuzes erinnert wird, und äußerte den Wunsch, daß die Konferenz eine diesbezügliche Ab­änderung in die Konvention einbeziehe. Der persische Delegierte schloß sich dem Vorbehalte der Türkei an und wünschte die Anerkennung des persischen Wappens als Emblem der Genfer Kvllvention. Bezüglich des Zusatz­antrages zu Artikel 3 betr. den Schutz neutraler Lazarett­schiffe bemerkte der französische Delegierte Renault, im Landkriege gebe es keine Demarkationslinie. Siegel er­klärte, das deutsche Amendement, wonach der Gegner von der Verwendung neutraler Lazarettschiffe rechtzeitig ver­ständigt werden müsse, bezwecke, diese technischen Schwie­rigkeiten zu beseitigen. Auf den Antrag Torniellis wird das Amendement vorläufig zurückgestellt, bis eine entsprechende Formulierung gefunden ist. Der deutsche Zusatzartikel bezüglich möglichster Achtung und Schonung der Lazarette an Bord t)er, Kriegsschiffe veranlaßte eine Erörterung, an der Siegel, her englische Marinedele­gierte Ottlay, Tornielli und Bernaert teilnahmen. Es wurde beschlossen, den Zusatzartikel behufs genauer Fassung vorläufig zurückzustellcn. Betreffs des deutschen Zusatz- artikels, wonach der Schutz der Spitalschiffe und Schiffslazarette aufhört, falls dieselben zu dem Feinde schädlichen Handlungen benutzt werden, bemerkte Ottlay, es sei ausgeschlossen, daß Lazarette derartig be­nutzt werden könnten und beantragt deshalb die Streichung des WortesSchiffslazarette". Siegel stimmte zu, worauf der Zusatzartikel angenommen wurde. Der deutsche Zu- atzartikel, durch den bestimmt wird, daß die Mann-

bei Beginn der Verhandlung, lieber die Feststellung der Dis- ziplinarurteile, die im wesentlichen durch 'die Verhandlungen be­stätigt worden seien, komme man nicht hinweg. Tie Artikel der Münch. Post" seien zur Zeit des ichwersten Wahlkampfes zur j Abwehr politischer Gegner geschrieben. Eine Petersklique und eine Kolonialkamarilla existiere tatsächlich, sie habe Tr. Kayser gestiirzt und wolle Dr. Peters ins Amt bringen. Wie auch das Urteil ausfalle, der Fall Dr. Peters fei damit nicht aus der Welt ge­schafft. Ter Gerichtshof zieht sich hierauf zur Beratung des Urteils zurück.

Tas um 12 Uhr verkündigte (in einem Teil der gestrigen Nummer bereits mitgeteilte) Urteil lautete:

Gruber wurde zu 500 Mark Geldstrafe oder 50 Tagen Gefängnis und zur Tmgung sämtlicher Kosten verurteilt. Tr. Peters wird von der Beschuldigung freigesprochem. Dem Kläger steht ferner das Recht zu, das Urteil in vier Münchener und Berliner Blättern auf Kosten deS Beklagten zu veröffentlichen.

Die Begründung des Urteils besagt: Die Artikel von PeterK in denHamburger Nqachrichten" enthielten einen scharfen Angriff gegen die sozialdemokratische Partei und Bebel. Letzterer hätte Klage stellen können, aber nicht Redakteur Gruber. Tas Beweis- material, das dem Gericht vorlag, war nicht ganz lückenlos. Es fehlte:: die zur vollständigen Beurteilung notwendigen Akten und; einige Zeugenaussagen. Tas Gericht matzt sich kein Urteil darüber an, ob Peters mit den beiden Hinrichtungen eine Maßnahme traf, welche den damaligen Umständen angemessen war oder nicht. Tas Gericht erachtet aber für festgestellt, daß Peters die Hebern zeugung von seinem Recht hatte. Bei'der Hinrichtung der Ja-- gab ja spielte kein geschlechtliches Dcotiv mit. Bei der Hinrichtung' Mabruks mar der Umstand, daß Mabruk ssch an ein DUidchen heran- schleichen wollte, mitbestimmend. Tie Artikel derMünch Post"I enthalten objektiv beleidigende Ausdrücke, welche über die Wah»^ rung berechtigter Interessen, an welche Gruber glaubte, hinaus­gehen. Straferschoerend gilt die aroße Zahl und die Schwere der Beleidigungen; strafmildernd ist Dagegen, daß dieselben Angriffe schon ein Jahrzehnt lang oft erhoben wpcdelt sind, daß die Wahl­bewegung die alte Gereiztheit ttoch gesteigert hatte, und daß Peters in denHamb. Nachr." die Sozichdemottatie scharf angriff.

*

Tr. Karl Peters hat teilweise erreicht, was er erstrebte: der Däünchener Prozeß ist das Mittel geworden zu seiner Rehabilitierung in der öffentlichen Mei­nung Deutschlands. Er sollte es dabei bewenden lassen und Abstand nehmen von der Einlegung der Berufung, weil sein Be­leidiger, der Redakteur Gruber, nicht zu Gefängnisstrafe verur- teitt worden ist (s. u.). Ueberall in Deutschland folgte man £>en Prozeßverhandlungen mit dem größten Interesse, ^>ch jetzt be­steht wohl auf feiner Seite das Verlangen, die wenig erfreulichen Bilder aus der afrikanischen Vergangenheit nochmals vorüber­ziehen zu sehen. Als Folge des Münchener Prozesses^ steht ohnehin eine Reihe von Beleidigungsklagen und Ehrenhändel in Aussicht. Daß es ihrer nicht noch mehr geworden sind, ist der mufierhaften Leitung der Schöffengerichtsverharidlung zu danken. Es ist 'wohl eine Stimme der Bewunderung für den Virsitzenden, den mensch­lich-gemütvollen und klug begütigenden Oberlandesgerichtsrat Mayer. Auch von der Urteilsbegründung des bayrischen Gerichts hat man den Eindruck, daß sie die Regeln des Rechts und dev Menschlichkeit nach Gebühr berücksichtigt. Tie Verhandlungen unh Urteile der Disziplinarbehörden in Potsdam und Leipzig hebens sich nicht eben vorteilhaft dagegen ab, und insofern bedeutet der Ausgang des Münchener Prozesses eine Genugtuung für Tr. Peters. Der Ausgang wäre aber für ihn noch würdiger, wenn er es ab lehnte, sich von seinen Freunden überschwenglich feiern zu lassen

*

München, 2. Juli. TieAllgemeine Zeitung" kann mit-) teilen, daß von feiner Partei gegen das Urteil Berufung eingelegt werden dürste, und erflärt ferner, daß die Münchener Künscket>GesellschastAllotria", auf deren Mitgliedschaft sich Eugen Wolff berief, Tr. Roscntl)al, dem Rechtsanwalt Dr. Peters, mit­geteilt habe, Eugen Wolfs fei von nun an nicht mehr Mitglied der GesellschaftAllotria".

Augsburg, 2. Juli. TieAugsb. Abendztg." hött, daß Tr. Ro s en t ha l, dev Anwalt von Dr. Peters, ßhgeit dieMün- ch e n e r P o st" o f f i z i e l l e S t r a s v e r s a h r e u beantragt habe wegen Beleidigungen, welche dieMimch. Post" iDäljrenb der Ver- handlungen des Peters-Prozesses gegen Rosenthal ausgesprochen hat.

Statt 1S7.J<chrgang Mittwoch 3. I

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oderheffen

WrtMrtntf «» to BrWId,«,» Slelnbraderel. «. t9. BttafH«.

____zeigenteil: Hans Grit

^Enmma die Gesahr vorhanden, daß der kettende Gerst hrnsrchtltch der Sozialpolitik verschwände und nur etn Bruchtett der Arbeitskraft des' Staatssekretärs das Wesentliche überschauende und dirigierende Tattgkert des neuen Herrn fiele. Sonach ist es nicht nur tnnere Verzchiedenartigkeit der diesem Reichsamte zur Zett übertragenen Funktionen, sondern auch die Bedeutung der deutschen Sozialpolitik, die es dringend erheischt, in der bestehenden Organisation Mandel zu schaffen. Der Wunsch wird nrcht unangebracht sein, daß als Leiter für das neue Reichsamt für Sozialpolitik eine Persönlichkeit ausersehen wurde, bte hinsichtlich ihrer Ziele, der Sauter» lett ihrer Absichten dem Grafen Posadowsky gliche

Deutsches Reich.

Berlin, 2. Juki. Anläßlich des Ablebetts des ita­lienischen Botschafters Grasen Nigra schreibt dieNordd. Atlg. Ztg.": Italien betrauert in dem Verstorbenen einen einer treuesten, begabtesten Söhne und Arbeiter an der