dachte leiten ließen, durch ihre Tätigkeit nur große Verwirrung und Aufregung hervorriefen. Sie glaubten verdächtige Umstände, Orte und Personen zu entdecken und richteten ihr Augenmerk namentlich auf eine Alpenhütte und deren Bewohner, obwohl nicht der gerinaste Anlaß zu einem Argwohn gegen diese Leute vorlag. Unter diesen Umständen mußten die Detektivs unverrichteter Dinge wieder abziehen und es blieb dem Zufall überlassen, daß nun endlich fast nach Jahresfrist der Leichnam des Verunglückten aufgefunden wurde.
Entente und Kamarilla. Zivei Wörter, denen man in letzter Zeit fast Tag für Tag in den Zeitungen begegnet. Entente! Wie köstlich quälen sich manche mit der Aussprache dieses schönen Wortes! Sprechen sie es französisch oder so ähnlich aus, dann wird man fast an den
Hottentottentantenattentäter erinnert; und sprechen sie's deutsch, dann härt man von allem nur die „Ente", die allerdings bei mancher angeblichen „Entente" herausgekommen ist. Obgleich unsere deutschen Wörter Einverständnis und Einvernehmen
genau dasselbe sagen wie das fremde Wort, so meinen Diplo
maten und Zeitungen in „herzlichem Einvernehmen", nicht ohne die Entente oder Entente cordiale auskommen zu können. Das Wort kommt vom französischen entendre (vernehmen) und bedeutet im Französischen auch Auslegung, sowie Anordnung, Verständnis. Kürzlich war gar von einer „freikonservativ - nationalliberalen Schul-Entente" und ein
andermal von einer Ententenkette die Rede. — Und nun die
spanische Kamarilla, eigentlich das Kämmerchen, dann die Gehe^nherrschaft am spanischen, und dann überhaupt an
jedem anderen Hofe, die im Kämmerchen, im geheimen geübt wird und der gesetzlichen Staatsgewalt entgegenwirkt! Das Wort ist immer wieder aufgetaucht, wie Gombert und Ladendors in der Zeitschrift für deutsche Wortforschung nachgewiesen haben: GörreS gebraucht es 1820, Schwetschke 1848, Laube und Nadike verwenden es 1849, und Bismarck spricht in den „Gedanken und Erinnerungen" von der „Schleinitz- schen Kamarilla". Die Franzosen haben ein Eigenschaftswort zu Kamarilla gebildet, camarillaire (zur Hofpartei gehörig); aber eine Camarillade haben sie nicht, die haben die Deutschen erst in den jüngsten Tagen erfunden. Und das taten unsere Zeitungen, als es galt, von dem „Gerede oder Gezeter über die Kamarilla" zu reden! Diese Form „Karna- rillade" lehnt sich an die Jliade, .die Jobsiade, die Lusiaden, die Henriade, besonders aber wohl an die Jeremiade.
Kriegsgericht in Gießen.
Am SamZtag vormittag verhandelte das Kriegsgericht in der alten Kaserne 2 Anklagesachen wegen Körperverletzung. Der Gerichtshof war zusammengesetzt aus Kriegsgerichtsrat Koch (Verhandlungsleiter), Major von Wunsch (Vorsitzender). Hauptmann von Kamecke, Oberleutnant von Seebold und Oberleutnant Schwendy. Die Anklagen vertrat Kriegsgerichtsrat Obenauer. Der Gardist Th. Becker vom 115. Inf. Reg. war beschuldigt, in der Neujahrsnacht in feinem Heimatsdors Rülfenrod einem jungen Burschen au§ Otterbach durch Mißbrauch seiner Waffe, dem Settengemehr eine Verletzung durch einen Hieb über den Kopf beigebracht zu haben. Die Beweisaufnahme ergab, daß die Otterbacher Burschen in der Neujahrsnacht in Rülfenrod Streit gesucht haben. Nachts um 3 Uhr brach schließlich zivischen jungen Leuten aus Otterbach und Rükfenrod eine allgemeine Keilerei aus, wobei die ersteren sich abgerissener Spalierlatten als Waffe be
dienten. Die Väter der Rükfenroder Burschen- darunter der des Angeklagten und der Bürgermeister des Orts, gaben sich 7? Mühe, durch Zureden Frieden zu stiften, doch geberdelen sich 7? Otterbacher so rauflustig, daß nichts zu macken war. Der 71 *
alte Vater des Gardisten Becker wurde schließlich von einem juncl! Burschen gepackt und in den Rinnstein gezogen. Ter Auqpf'?, kam in dieser SiMalioii auf dem Kampfplatz; er soll das Seil *' tzewehr gezogen und den Angreifer fcmc§ Vaters damit verl? habei,. Die Beweisaufnahme ergab, daß und) eigener Auös? die Zellgen der Tat, aud) der Verletzte nicht gaiiz nüchtern geive?’ Und. Niemand hat gesehen, daß der junge Becker mit der geschlagen hat, er selbst will zwar blank gesogen, aber keinen p.? damit ausgeteilt habeii, weil sein Vater ihm zugerufen hat? »Steck das Ting em, ich werde mich schon selbst wehren." >ü Kriegsgericht sprach den Angeklagte>i frei, es ivar zwar V Ansicht, daß der Gardist von seiner Waffe an jenem Abend Gebra,-- gemacht hat, aber in Notwehr. Er hat feinem zu Boden gerissen? Vater helfen und schützen wollen, wie dies nach Lage des a-qh.’ von dem Sohn selbstverständlich sei. — Der Gardist Jacob Kies', von der 9. Komp. deS 115. Inf. Reg. war der gemeinsam ' schweren Körperverletzung beschuldigt. Er bestritt, fiel) an t? betreffenden Schlägerei aktiv beteiligt 511 haben, gesteht aber ». er habe dem Verletzten einen Stümper versetzt. Tie Beweisan?. nähme ergab, daß der Angeklagte vor feiner Militärzeit in Fulk' im Restaurant Bellevue eine Meinungsverschiedenheit wegen baiidsangelegeiihellen hatte. Ter Angeklagte, dessen Bruder "?? noch cm Genosse fielen dann später über einen Menschen her, ?' "ach ihnen das Lokal verlassen unb bearbeiteten ihn ganz jammer'; mit Stöcken. Nachdem dies geschehen ivar, merkten die gelber erst, daß sie einen Falschen verhauen halten, und entfernten sich im Schnell sch ritte von der Stelle, wo sie den arg blutend? "Menschen zurück ließen. Das Kriegsgericht erfanntc idcüc' gemeinsam begangener Körperverletzung gegen Kiese auf l Mona- Gefängnis.
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Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß am 1. September d. Ss. mit der Verfüllung des alten Stadtbachlaufes von der Sandßaffe brs Ttefenweg bezw. Westanlage, vom Lindenplatz bis . -, . -- ‘ -... der Schulstraßc bis Tiefenweg, sowie des alten Riuggrabcnlaufes von Asterweg bis Walltorstratze begonnen wird. 1 Da noch verschiedene Anlieger mit den Entwässerungsanlagen : ihrer Grundstücke im Rückstände sind, fordern wir diese hiermit zum : lebten Mal auf, die Anschlüsse bis zur oben angegebenen Zeit Herstellen zu lassen.
Wir machen besonders darauf aufmerksam, dast am 1. September auf alle Fülle mit der Verfüllung der alten Vachlause begonnen werden must, was die Außerbetriebsetzung der noch vorhandenen Zuleitungen zur Folge bat.
Gl eg en, den 11. Juli 1907.
Durch Beschluß der General-Versammlung vom 10. Juni l. Js., genehmigt durch Verfügung Großh. Kreisamts Gießen vom 2. Juli
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für jede Woche, innerhalb welcher der Versicherte der Kasse angehört hat, ihrem vollen Betrag nach zu entrichten. Daber gilt als Woche dec Zeitraum von Montag bis Sonntag einschließlich. c15/7
Sämtliche Arbeiten und Lieferungen zur .Herstellung von 400 m Gußrohrleitung von 100 mm lichte Weite und 120 m „ „ 80 mm „ „
sollen im Wege schriftlichen Angebots auf Großh. Bürgermeisterei vergeben werden.
Die Pläne, Bedingungen und Arbeitsbeschreibung liegen im Amtszimmer der Unterzeichneten zur Einsicht offen. Angebote sind bis zum 22. Juli 1. Js., vormittags 91/. Uhr, dort abzugeben, wo die Eröffnung derselben in Gegenwart der Submittenten erfolgt.
Lrch, den 15. Juli 1907. Bld/7
Großherzogliche Bürgermeisterei Lich.
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