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Aufgebot.
Das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung P bezügl. der nachstehend angeblich verschollenen Personen beantürgt:
1. Elisabeths Heller, geboren zu Langgöns am 13. Febr. 1840, Tochter der Anton Heller Eheleute daselbst. Dieselbe jist am 20. März 1857 von Langgöns aus nach Brasilien auSgewandert und soll sich dort mit einem Charles Cortes verheiratet haben. Antragsteller ist der Pfleger Johann Georg Pfannenschmidt von Langgöns.
2. Johannes Ebel IV. geboren zu Langgöns am 16. Okt. 1834 als Sohn des Johann Ebel II. von da. Er ist am 13. Mai 1857 von Langgöns aus nach Australien ausgewandert und seit Mitte der 60er Jahre verschollen. Antragsteller ist Landwirt Konrad Ebel I. von Langgöns.
3. Anton Plitsch, geb. zu Langgöns am 30. Juli 1834, Sohn von Anton Plitsch daselbst. Er ist vor langen Jahren von Langgöns nach Amerika ausgewandert und seit 50 Jahren verschollen. Antragsteller ist der Pfleger Heinrich Kiefer von Langgöns.
4. a) Moritz Müller, geboren am 10. Jan. 1835 zu Wieseck,
b) Konrad Müller, geboren zu Langgöns am 15. März 1845,
c) Johannes Karl Müller, geboren daselbst am 15. Oktober 1851,
d) Anton Müller, geboren zuLanggöns am3.Febr.1837, e) Elisabeths Müller, geboren zu Langgöns am 30. Mai 1840.
Kinder der Anton Müller IX. Eheleute von Langgöns; tne unter a—c Genannten sind Mitte der 60cr Jahre von ^Langgöns aus nach Amerika, die unter d und e genannten jra Jahre 1875 von Langgöns nach England auSgewandert ;und seit diesen Zeiten verschollen.
Antragstellerin ist Johs. Weil VIII Ehefrau von Langgöns.
5. Georg Jakob Burk, geboren am 25. April 1837 zu Watzenborn. Der für tot zu erklärende war geistesschwach -und ist seit 1896 verschwunden; man nimmt an, daß er verunglückt ist.
Antragsteller ist der Verwalter des Vermögens der Land- iwirt Johann Eberhard Leicht in Watzenborn.
6. Louise Schmitz, geboren 1836 oder 1837 in Gießen, Tochter des Obersteuerboten und Pfandmeisters Franz Schmitz nnd seiner Ehefrau Anna Margarethe geb. Neeb. Dieselbe ist vor 1853 nach Amerika ausgewandert und soll mit einem Farrner m Texas verheiratet sein. Sie hat schon seit vielen Jahren nichts mehr von sich hören lassen.
Antragsteller ist Julius Hoos in Gießen.
7. Susanne Pfeiffer, geb. am 28. Aug. 1810 zu Großen- buseck, verehelicht mit Daniel Belloff und deren voreheliche Kinder Anna Elisabethe, geb. 7. Nov. 1832 und Katharine Margarethe, geb. 4. Sept. 1835; dieselben sind vor langen Jahren uach Amerika ausgewandert und verschollen
Antragsteller ist Adam Jost in Offenbach a. M.
6. a) Wilhelm Wißner von Beuern, geb. 1838 oder 1839, b) Elisabethe Wißner von Beuern, geb. 1827 oder 1828^
Kinder der verstorbenen Jakob Wißner Eheleute von Beuern.
Beide sind in den 50er bezw. 40er Jahren nach Amerika bezw. England ausgewandert. Seit dieser Zeit, jedenfalls aber seit 10 Jahren, sind keinerlei Nachrichten von den Verschollenen eingetroffen.
Antragsteller ist der Pfleger der Verschollenen Heinrich Wißner von Bellnhausen, Kreis Marburg. Es werden aufgefordert:
1. die oben bezeichneten Verschollenen, sich spätestens im Aufgebotstermin zu melden, andernfalls die Todeserklärung erfolgen wird;
2. alle, welche Auskunft über Leben und Tod der Verschollenen geben können, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen;
3. alle, welche Erbansprüche an den etwaigen Nachlaß obiger Personen bilden zu können glauben, solche bis zum Aufgebotstermin anz)imelden und zu begründen, widrigenfalls sie, soweit gesetzlich zulässig, bei der Erbverteilung unberücksichtigt bleiben und den bekannten Erben auf Antrag Erbschein erteilt wird.
Aufgebotstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, deu 19. Februar 1908, vormittags 9 Uhr
im Gebäude des unterzeichneten Gerichts.
Gießen, den 10. Mai 1907.
Großherzogliches Amtsgericht. bu/6
Bekanntmachung.
Die diesjährige öffentliche Impfung in der Stadt Gichen wird, beginnend mit
Mittwoch, den 12. Juni
im Jrnpflokale — Schulgebäude, Neustadt 61 — für die nächsten 5 bis 6 Wochen jeden Mittwoch, nachmittags 5 bis 6 Ubr, ab- gehalten werden. Jmpfpflichtig im laufenden Kalenderjahr find die im vorigen Jahre geborenen Kinder, sowie die rückständigen aus früheren Jahren.
Wir laden die hiesigen Einwohner, welche impfpflichtige Kinder haben, zur Benutzung dieser öffentlichen Termine mit dem Bemerken ein, dah alle in demselben oorgenommenen Impfungen unentgeltlich sind. Wer die Termine nicht benutzen will, mug die Impfung seines pflichtigen Kindes bis zum Jahresschlüsse auf feine Kosten bewerkstelligen lassen, widrigenfalls rhm im Januar nächsten Jahres eine vierwöchentliche Frist zur Nachholung der Impfung unter Strafandrohung gesetzt wird.
Anher den Pflichtigen werden auch Kinder, welche im lausenden Jahre geboren sind, auf Wunsch ihrer Vertreter geimpft.
Alle in einem Termine geimpften Kinder müssen in dem acht Tage später abgehaltenen Termine zur Nachschau nochmals erscheinen.
Kinder, deren Zurückstellung von der Impfung wegen Kränk- lichkeit beansprucht wird, können gleichfalls dem Jmpsarzte in den öffentlichen Terminen vorgestellt werden.
Die Impflinge müssen mit reiner Wäsche und rein gewaschenem Körper zur Impfung gebracht werden. Es wird nur au eurem Arme nut Lymphe aus dem Landesimpfinstitut geimpft.
Kinder aus Familien, in denen ansteckende Krankheiten herrschen, dürfen nicht in die Termine gebracht werden.
Gretzen, den 10. Juni 1907. Bw/8
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