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11.6.1907 Zweites Blatt
 
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Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Süd- Anlage zwischen Bleich- und Gartenstraße vom 10. l. Mts. an bis auf weiteres für den FuhrverVehr gesperrt.

Gießen, den 8. Juni 1907.

Großherzogliches Pclizeiamt Gießen.

Herberg.

in Mühfiachsen. . ^.. .

Montag den 24. Juni, vornnttags präzis 9 Uhr, von der Fürsts lichen Mönch- und Llrauchwaldwiese, Gemarkung Burkhards­felden, zusammen 70 Morgen. Zusammenkunft in der Mönch- wiefe.

Lich, den 10. Juni 1907.

Fürstlich Solmnickc Rentei.

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Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Kanalisationsarbeiten wird die Eder- straße zwischen ^Lord-Anlage und Steinstraße von heute an bis auf weitere» für den Fuhr verkehr gesperrt.

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beginnt.

Gießen, den 8. Juni 1907.

Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. B.: Curschmann.

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Bekanntmachung.

Am 12. lausenden Monats findet im Deutschen Reiche eine Berufs- und Betriebszählung statt. Diese Zählung hat den Zweck der Verwaltung und der Wissenschaft neue und zuverlässige Nach­richten einerseits über die Zusammensetzung der Bevölkerung des Reiches nach Berufen und andererseits über die Zahl und die Größe der gewerblichen und land- und sorslwirtschaftlichen Be­triebe zu verschaffen.

Es kommen hiernach folgende Formulare zur Verteilung:

1. Haushaltungslilten,

2. Gewerbebogen,

3. Gewerveformulare,

4. Land- und Forstwirtschaftskarten.

In der Hanshaltungöliste sind alle zur Haushaltung ge­hörigen Personen, seinschliehlich der Zimmerabmieler, Schlasgänaer usw. nachzuweisen, die in der Nacht vom 11. bis 12. laufenden Monats in dem betreffenden Haushalt übernachtet haben, gleichviel ob ne ständig ober vorübergehend anwesend, Inländer ober Aus­länder, Zivil- oder Akililarversonen sind, und einerlei, ob sie einen Beruf ausllben oder nicht. Vorübergehend abwesende Haushaltungs- Mitglieder sind in der HauShaltungsliste unter B einzutragen.

Gcwerbcformulare oder Gewerbcbogen sind auszufüllen für Handwerk, Industrie, Hausgewerbe, Heimarbeit, Baugewerbe. Handelsgewerbe, Bergbau, Sahnen, Hütten, Gast und Schankwirt- schäft, Versicherungsgelyerbe, Verkehrsgewerbe, künstlerische Ge­werbe, Theater, Dtuslk- und Schaustellungögewerbe, Fischerei, ge werbliche ld. h. nicht ackermäßige) Gärtnerei.

Gewerbeformulare haben auszufüllen die Inhaber von Ge­werben, in denen 1, 2 ober 3 Personen einschließlich des Inhabers beschäftigt sind, vorausgesetzt, daß in dem Gewerbe keine Umtriebs- ober Kraftmaschinen «Motoren) verwendet, keine Motorwagen, Dampfkessel ohne Kraftübertragung, Lokomobilen, Dampsfässer be­nutzt werden, und daß außerhalb der Betriebsstätte keine Personen (z. B- Heimarbeiter) beschäftigt werden.

Gewerbebogen (keine Gewerbe so r mu lar e) haben ans- zufüllen:

1. Die Personen, welche ein ober mehrere Gewerbe, wenn auch nur zeitweise, mit 4 ober mehr Personen einschließ« lich des Inhabers betreiben, ferner

2. die Personen, welche in ihrem Gewerbe Umtriebs- oder Kraftmaschinen (Motoren), bewegt durch Wind, Waffer, Dampf, Gas, Elektrizität usw. oder Motorwagen, Dumps« kessel ohne Kraftübertragung, Lokomobilen, Dampfsäffer benutzen, auch dann, wenn weniger als 4 Personen be- schäftlgt sind,

3. die Gewerbetreibenden, welche außerhalb ihrer Betriebs­stätte eine ober mehrere Personen (z. B. Heimarbeiterl beschäftigen.

Betreibt eine Person mehrere Gewerbe, so ist für jedes einzelne Gewerbe ein Gewerbebogen auszufüllen.

4, Land- und Foritwirtschaftskarten müssen von allen Per­sonen ausgesullt werden, die eine land- und forstwirt­schaftlich benutzte Fläche, sei es auch nur im kleinsten Um­fange, bewirtschaften.

Die Formulare sind bis Mittwoch Mittag auszusülleu, da die Eimammluug bereits am Mittwoch Nachmittag wieder

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Bekannritt^chung.

Tas elfte Ziel Gemeindesteuer für 1907 fit bei Vermeidung der Beitreibung bis 20. b. Mts. zur hiesigen Stadtkaffe zu be­zahlen. Zahltage: Täglich, vormittgs von 812 Uhr.

Gießen, den 10. Juni 1907.

Der Stadtrechner:

Bekanntmachung.

D c l. r.: Feldbereinigung in der Gemarkung Allendorf a. d. L 'Nachdem die Feldbereinigung in der Gemarkung Allen- d o r f a L. endgültig beschlossen und der Beginn der Feldbereini­gungsarbeiten von Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe angeordnet worden ist, lade ich hiermit sämtliche beteiligten Grundeigentümer zu der \n Ge­mäßheit des Art. 16 des Feldbereinigungsgesetzes

Freitag den 28. Juni 1907, vormittags 10\ Uhr, int Saale des Gastwirts Bauer stattfindenden Versammlung em.

Die Versammlung hat:

1 darüber zu beschließen, wie die ^eldberemigutigskosten auf­gebracht werden sollen, ob durch Ausschlag aus den Flächen- gchalt oder den Abschätzungswert der Grundstücke oder ab­gesehen von dem in Art. 20 des Feldbereinigungsgeietzes bezeichneten Fall, durch Bildung und Verkauf von Ma,se- grundstücten, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedurmrs erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufge­bracht werden sollen; '

2 die zur Vollzugskommission zu berufenden Sachverltandigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglred des Schieds­gerichts und dessen Stellvertreter (Art. 35 Ges.) zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anträge fettens der Beteiligten Vorgebracht und beraten werden. r t k .< L «. <

In dieser Versammlung hat jeher anwesende beteiligte Grund­eigentümer eine Stimme, auch wenn er mehrfach bevollmächtigt ist. Tie Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritteilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraus­setzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich. Beteiligter Grundeigentümer im Sinne des Feldberemiguttgs- gcsetzes ist, wer im Grundbuch oder int Mutationsverzeichnis des Bereinigungsbezirks eingetragen ist. Ter Inhaber einer erblichen Leihe wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt. Wenn ein hiernach beteiligter Grundeigentümer oder bekannte Erben derselben nicht vorhanden sind, der Aufenthalt der Betei­ligten unbekannt ist oder diese sich außerhalb des Deutschen Reichs aufhalten, wenn) die EigentumsverhälMtfte ungewiste sind, ,o ist der Besitzer als Beteiligter zu erachten, insofern er sich durch eine entsprechende Bescheinigung des Ortsgcrichts als solcher aus- ^^ft unbekannt oder ungewiß, wer beteiligt ist, so findet die Vorschrift des § 1913 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechende

Gehört ein Grundstück zum Gesamtgut, so bedarf, der Mann nicht der Zustimmung der Frau. Gehört em Grundstuck zum em- gebrachten Gute der Frau, so bedarf diese nicht der Einwilligung des Mannes. _ , . ,_ , r .

Vertreter von beteiligten Grundeigentümern haben gehörige Vollmachten vorzulegen. .

Kommen gültige Beschlüsse nicht zustande, so hat :

zu 1. Die Vollzugskommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und . _ , .... .

zu 2. Die Lanoeskommission ine Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.

Zugleich fordere ich die außerhalb Allendorf a d. L. wohnen­den beteiligten Grundeigentümer (Ausmärker) auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen in Allendorf a d. L. wohnenden Bevoll­mächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Feldbereinigungsverfahrens an sie nicht mehr erfolgt.

Friedberg, den 8. Juni 1907.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Zkreisamtmann.

Heugras-Bersteigerungen

der Fürstlich Tolmfischeu Rentei Lich.

Das Heugras von den Fürstlichen Wiesen :c. wird versteigert: Donnerstag den 20. Juni, vormittags präzis 8 Uhr, von den Wiesen in der Gemarkung Lich oberhalb der Stadl, zusammen ea. 75 Morgen, wobei ausdrücklich bemerkt wird, baß die Ab­teilungen 16 und die Abteilungen 1117 26 Morgen der sogenannten Wörthwiese nicht versteigert werden. Zusammen­kunft an der Saubrücke.

An demselben Tage, nachmittags präzis 1 Uh

Wiesen unterhalb der Ltadt Lich, zusammen 6 Mi fammenkunft in dem Schloßgarten an der Eisenbahnbrücke.

Freitag den 21. Juni, vormittags vrazis 8 Uhr, von den Fürst­lichen Wiesen in den Gemarkungen Mühlsachsen, Ober- und Nleder-Besslngen, im Ganzen 1B Morgen. Zusammenkunft

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Beste Kaufgelegenheil für Händler.

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Bekanntmachung.

In der Zeit vom 1. bis 8. Juni 1907 wurden in hiesiger Stadt

g efunden : 1 Brosche und 1 Hut;

verloren: 1 Portemonn fte mit 20 Mk. Inhalt, 1 Porte­monnaie mit 5 Mk. Inhalt, 1 rotes Portemonnaie mit 44 Mk. Inhalt, 1 schwarzseidener Beutel mit 10 Mk. Inhalt, 1 Uhrkette mit schwarz-weiß-grüncm Bierzipfel und 1 silberne Herrenuhr-

Zugeflogeii: 1 Kanarienvogel.

Tie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen«.

Gießen, den 8. Juni 1907.

Großherzogtiches Polizeiamt Gießen.

__________________Herberg.___________________

Leicheuländung.

Am 15. ds. Mts. wurde hier die Leiche eines unbekannten Mannes aus dem Main geländet, dessen Personalien noch nicht bekannt geworden sind. Es ivird um gefällige Bekanntgabe in dortigem Kreise und im Ermittelungsfalle um Mitteilung hierher ersucht.

Beschreibung: 2530 Jahre alt, 1,651,70 Meter groß, kursgeschorenes, dunkles Haar, Anflug von Schnurrbart, mittlere Gestalt, hat eine starke Narbe auf der rechten Stirnseite.

Kleidung : Blauweiß gestreiftes Alousenhemd mit weißen Porzellanknöpfen, druntaer ein gröber gestreiftes blaurotes Un­terhemd, kleintärrierte dunkle Hose, Leibriemen, Schnürstiefel mit vorgesteppten Kappen.

In den Taschen wurden vorgesuitden: 1 Portemonnaie mit 5.56 Mk., 1 Taschenmesser und 1 Gepäckschein Nr. 44, ausgestellt am 11. 5. 07. von der FirmaB. Schwappenbergec Söhne in Höchst a. M." In dem Gepäck in Höchst a. M. befindet sich ein blau-weiß- und graugestreiftes Biberhemd, 1 alter, grünlicher, weicher Filzhut, mehrere kleine Lappen in gelber, brauner und weißer Farbe, die anscheinend von Filtern aus einer chemischen Fabrik herrühren.

Frankfurt a. M., 31. Mai 1907.

König!. Polizei-Präsidium.

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