Ausgabe 
4.10.1906 Erstes Blatt
 
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die mechanische Arve» nicht zu, er ging auf? Gymnasium zurück und trat 1866 in ein Artillerie-Regiment ein. Dann machte er schnell Offizierskarriere.

__ Im Verlage der Hofbuchhandlung von Karl Sieg'S- mund in Berlin SW., Dessauerstr. 13, erschien StechertS Armee-Einteilung und Quartier-Liste des deutschen Reichshceres und der Kaiserlichen Marine. Rach dem Stande vom 1. Oktober 1906. Rach amtlichen Quellen bearbeitet und herausgegeben von der Redaktion des Deutschen Soldaten­hortes. Einzelpreis 80 Pf. Die seit 48 Jahren regel­mäßig erscheinende Armee-Liste enthält eine tabellarische Zusammenstellung aller Truppenteile der deutschen Armee mit namentlicher Angabe der Chefs (Inhaber), Kommandeure :c. :c. Die Abteilung ^Kaiserliche Marine" enthält die Personalien deS Reichs-Marineamtes, die Oberkommandos und Inspek­tionen, die Küstenbezirke, Verwaltungsbehörden, Schutztruppen für die Kolonien, das ostasiatische und südmestafrikanische Expeditionskorps und eine genaue Liste Sr. Maj. Kriegsschiffe nebst Deplazemcnt und Pferdekräften.

Deutsches Reich.

Berlin, 3. Okt. Zu Beginn der Sitzung der Inter­nationalen Law Association verlas der Präsident fol­gendes von dem Kaiser eingegangenes Telegramm:

Rominten, 2. Okt. Mit dem Danke für Ihre mich er­freuenden Huldigungsworte begrüße ich die Mitglieder der International Law Association als Gäste in meiner Haupt-- und Residenzstadt Berlin. Mögen die dem Wohle der Menschheit gewidmeten Arbeiten der Konferenz auf deutschem Boden und inmitten des von starkem Rechtsbewußtsein erfüllten deutschen Vol­kes besonders gedeihlich und erfolgreich sein.

Im königl. Schlosse fand heute zu Ehren der Mit­glieder der Law Association ein Frühstück statt, wobei Prinz Friedrich Leopold als Vertreter des Kaisers die Honneurs machte. Als Vertreter der Regierung waren die Staats­sekretäre Graf Posadowsky und Nieberding und Justiz­minister Beseler anwesend.

Es gelangte eine Itesolution zur Annahme, nach welcher durch das Exekutivkomitee ein Komitee eingesetzt werden soll' um die Frage der Freiheit des Privateigentums zur See zu prüfen in Verbindung mit den inbezug auf den Begriff der Kontrcbande aufgetauchten Fragen. Justiz­rat Schneider-Berlin sprach über die Pr o z e ß s i ch e r u n g von Ausländern im Ar m en recht und schilderte die Rechtsbeziehungen zwischen ^Großbritannien und Deutsch­land. Rechtsanwalt Goldschmidt behandelte die Sicherheits­leistung für Prozeßkosten. Den Beschluß der heutigen Ver­handlungen bildete der Vortrag von Dr. Wittmann-Budapest über Naturalisation und Nationalität.

DasMilitürwochenbl." meldet: v. Deines, kom­mandierender General des 8. Armeekorps, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs zur Disposition und gleichzeitig ä la suite des Husarenregiments Nr. 7 gestellt. General­leutnant Schubert, Kommandeur der 39. Division, zum Gouverneur der Festung Ulm ernannt. Generalmajor Briese, Kommandeur der 71. Jnfanteriebrigade, mit der Führung der 35. Division beauftragt. In Genehmigung ihrer Abschiedsgesuche sind zur Disposition gestellt: General der Infanterie und Gouverneur von Köln Freiherr von Egloffstein, General der Inf. und Gouverneur von Ulm v. Rosenberg-Grase-Yinski, Generalleutnant und Kommandeur der 35. Division M ootz.

Karlsruhe, 3. Okt. Die Verhandlungen der 23. Jahresversammlung des Deutschen Vereins gegen den Miß­brauch geistiger Getränke begannen heute mit einer nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses, in der 1L a. über die Arbeit auf dem Lande und die Fürsorge für die Kanalarbeiter berichtet wurde. Einen weiteren Gegenstand der Verhandlung bildete die Frage der Er­langung einer Statistik über die Einwirkung des Alkoholis- mus auf die Sterblichkeit. Am Nachmittag fand die 7. öffentliche Jahresversammlung des Verbandes von Trinkerheilstätten des deutschen Sprachgebiets statt, der als Vertreter der Regierung Ministerialrat Nieser an­wohnte. Prof. Griner-Tübingen begrüßte namens des Vor­standes die Versammlung. Stadtrat Dr. Waldschmidt-Char- lottenburg berichtete über die verschiedenen Formen der Unterbringung von Alkoholkranken. Mit dieser Frage stehe diejenige der Heilstättenbewcgung in engem Zusammen­hänge, die einen erfreulichen Umfang angenommen habe. Leider besitze man nur indirekte Mittel, einen Zwang aus die Alkoholkranken inbezug auf die Unterbringung wie Be­handlung auszuüben, doch fei ein gewisser Zwang not­wendig bei allen auf alkoholischer Basis geisteskrank Gewordenen. Mildtätigkeit sei diesen Menschen gegenüber nicht am Platze.

Braunschweig, 3. Okt. Zum Oberlandesgerichts- präfidenten hier ist der Rechtsanwalt und Notar Justizrat Wolff berufen worden. (TieDeutsche Juristenztg." ver­zeichnet diese Berufung in der Hoffnung, daß sie auch in anderen Bundesstaaten Nachahmung finde, insbesondere da man zur Ueberzeugung kommt, daß mehr als bisher höhere Richter auch aus den Reihen der Anwälte hervorgehen sollten.)

Dresden, 3. Okt. Der Ch efred akteur desDr. Anz.",^ Dr. Lier, erhielt aus Anlaß des fünfzigjährigen Jubiläums dieses Blattes den Professortitel, Redak­teur Georg Jrrgang einen Orden. Den langjährigen Be­amten und Setzern wurden Ehrenzeichen und Urkunden verliehen. Der Rat spendete eine größere Summe für Ehrengaben an die angestellten Arbeiter und Austräger.

Weimar, 3. Okt. Der Hauptvorstand der christ­lich-sozialen Partei hat bezüglich des preuß. Land- tagswahlrechtes folgende Entschließung einstimmig angenommen:

Die christlich-soziale Partei hält fest an dem Wahl­recht des Reiches und betont die starke Reformbe­dürftigkeit unseres Landtagswahlrechtes, tn Jecr gegenwärtigen plutokratischen Form die christlich-soziale Partei ebenso wie die Arbeiterschaft völlig vom Landtag aus sch ließt. Wir fordern erne Aenderung des Landtagswahlrechts, die dem Ar­beiterstande eine Vertretung in allen einzelnen Land­tagen sichert. Vor altem und zunächst fordern wir ge­heime Wahl und Verhältniswahl."

RolonSalpoft.

Von großen Unterschlagungen in Südwest- afrika wird derSchles. Volksztg." geschrieben: Bei einer Kompagnie wurden 2 4 Personen, Militärs und Zivilisten, wegen Veruntreuung fiskalischer Gegenstände beziehungsweise Hehlerei verhaftet. Einer soll allein 250000 Mk. dabei ,öerbient* haben.

Ausland.

Stockholm, 3. Okt. Zwischen schwedischen und norweq. Fischern kam es zu einem Grenz-Konflikt in Bohuslaeu, weil das schwedische Wachtschiff einige, norwegi­schen Fischern gehörende Geräte beschlagnahmte. Die schwedische Regierung behauptet, das Fischterritorium sei schwedisch. Sie stellte die Geräte zurück, setzte aber eine Kommission ein zur Feststellung der Grenze.

Paris, 3. Okt. Die royalistische Vereinigung Action Franyaise teilt mit, daß sie für die von ihr angeregte Stiftung einer Ehrenmedaille für den General Mercier eine anonyme Spende von 10 000 Frcs. erhalten hat.

Das letzte Viertel des Jahres hat begonnen. So laden wir denn zum Abonnement auf den

Gießener Anzeiger

für dieses Quartal ein. Einer Darlegung unseres Programm? oder Anpreisung des Inhaltes unseres Blattes, das sich weitesten Ansehens erfreut, bedarf es nicht. DerGieß. Anz." ist anerkanntermaßen die größte, und zwar völlig unab­hängige, für die Versöhnung der Gegensätze zwischen Stadt und Land, sowie der beiden wesentlichen politischen Gruppierungen unter den bürger­lichen Parteien Hessens eintretendc, die berechtigten Interessen von Industrie und Landwirtschaft nach Mög­lichkeit fördernde Zeitung Oberhcssens.

Ganz besonders machen wir auf den in dem wöchentlich viermal erscheinenden BeiblattGießener Familienblätter" seit dem 12. September zum Abdruck gelangenden ungemein spannenden RomanIm Banne de? Geheimnisses" aufmerksam, dessen Anfang auf Verlangen nach­geliefert wird.

Die Bestellung ist sofort bei den Postanstalten oder unseren Boten zu veranlassen.

Aus Stadt und Casrd.

Gießen, 4. Okt. 1906.

* Die ordentliche Jahresversammlung der hessischen Rechtsanwälte findet am nächsten Samstag hier statt. Dem Bericht des Vorstandes der Anwaltskammer für das verflossene Jahr entnehmen wir nach dem ,D. T.-A.", daß zu Beginn die Zahl der Anwälte 180 betrug, von denen zwei durch Tod abgingen, während 17 Zulassungen (davon eine aufgegeben) erfolgten. Von der hiernach verbleibenden Gesamtzahl von 196 entfallen auf die Provinz Starkenburg 78, Rheinheficn 68 und Oberhcssen 50 Anwälte, wobei Darm­stadt mit 39, Mainz mit 44, Gießen mit 24, Offenbach mit 17, Worms mit 10 bedacht ist und der Rest von 62 sich auf die Amtsgerichtsbezirke verteilt. Sieben Anwälten wurde der Titel Justizrat, einem (Hirschhorn in Gießen) der Titel Geheimer Justizrat verliehen. Die Inanspruchnahme durch Armensachen war beträchtlich, denn es wurden vom Ober- landesgcricht 64, vom Landgericht Darmstadt 295, vom Land­gericht Mainz 270 und vom Landgericht Gießen 115 Armen­anwälte bestellt. Die Anwaltskammer leistete einen Jahres­beitrag von 1000 Mk. zur Hilfskassc der Deutschen Rechtsanwälte und verwendete weitere 900 Mk. für Unterstützungen.

** Aus dem Bureau des Stadttheaters. Als zweite Vorstellung und zwar als erste Freitag­abonnementvorstellung ist zur Erinnerung an Henrik Ibsen ein Werk des verstorbenen Meisters angesctzt worden. InNora", demjenigen Werke Ibsens, das seinen Namen zuerst populär gemacht hat, sind in Hauptrollen beschäftigt die Damen Bayrbammer und v. Jagcmann, sowie die Herren Bakof, Kost und Herrscher. Die Leitung der Aufführung liegt in den Händen des Herrn Obcrrcgisscurs Vakof.

* Selbstmord einer hessischen Lehrerin? Im Hamburger Polizeibericht lesen wir:Am Sonntag früh wurde in der offenen Elbe die Leiche einer schwarz­gekleideten Dame aufgesischt. Anscheinend liegt Selbstmord vor. Die Persönlichkeit dec Toten, die Milte der zwanziger Jahre steht, ist noch nicht ermittelt. Vorgefundenen Aus­zeichnungen nach scheint die Tote eine Lehrerin aus einer hessischen Stadt zu sein. Alle die, welche irgendwelche An­gaben hierin machen können, werden ersucht, sich in Ham­burg, Polizeiamt I, zu melden."

'* Hessische Hagelstatistik. Nach einer Zusammen­stellung von Negierungsrat Knöpfel in der neuesten Nummer derHess. Landw. Zeitschrift" wurden im Jahresdurchschnitt des siebenjährigen Zeitraums 1899 bis 1905 von je 100 Gemarkungen des Großherzogtums sechs durch Hagelschäden geschädigt. Die geschädigte Fläche machte 1,4 Prozent des Ackerlandes aus. Der jährliche Hagelschaden betrug 460000 Mk., pro Hektar des gesamten Ackerlandes 1,17 Mk., pro Hektar der geschädigten Fläche allein 84 Mk. Die Versicherungs­summe belief sich pro Hektar auf 470 Mk. Von der ver­hagelten Fläche war nur fnapp. der dritte Teil ver­sichert. Am wenigsten Hagelschaden wurde aus dem Oden­wald, mit Ausnahme des oberen Mümlingtales, gemeldet, wahrend andererseits Rheinhessen und die Wetterau schwer unter Hagel zu leiden hatten.

Wetzlar, 3. Okt. Die Stadtverordneten be­schlossen, zu der bereits früher genehmigten Umsatzsteuer nun­mehr auch eine Wert; uwachssteuer einzuführen. Für den Neubau einer Gasanstalt wurden 165000 Mk. ausschließlich der schon früher bewilligten 50 000 Mk. zum Geländeerwerb genehmigt, die bei der hiesigen KreiS- sparkaffc aufgenommen und mit 4 Prozent verzinst werden sollen. (F. Ztg.)

h. Frankfurt a. M., 3. Okt. Zu dem gemeldeten Ueberfall im Walde zwischen Walldorf und Mörfelden teilt die Bürgermeisterei Walldorf mit, daß die ganze Ange­legenheit eine Erfindung dec zwei unreifen und an­getrunkenen Burschen gewesen sei. Die Wunde habe sich Geiger, als er in betrunkenem Zustande mit einem großen Dolchmeffcr hcrumhantierte, selbst unfreiwillig beigebracht. Es ist Anzeige wegen dieses groben Unfugs erstattet.

H. Soden i. T., 3. Okt. Bei dem Landwirt Heinrich Dinges wurde ein schwerer Einbruch-Diebstahl ver­übt. ES mürben entwendet: 3000 Mk. in Hundertmark­scheinen, 2000 Mk. in Gold, ungefähr 1500 Mk. in Silber und ein Depotschein der Frankfurter Bank Nr. 16 649 über ein Depot von 25 000 Mk. Man hat Verdacht auf einen Knecht, der vor einigen Tagen entlassen wurde.

[] Marburg, 9. Dff. Noch bevor das Wintersemester seinen Anfang nimmt, werden hier mehrere wissenschaft­liche Kurse abgehalten. So begann gestern ein solcher für akademisch gebildete Oberlehrer, das zwar nur 2 Tage dauert. Vom 10. bis 12. Oktober findet dann der hessische und nassauische theologische Ferienkursus statt, zu dem eine große Anzahl Geistlicher und Neligionslehrer aus Heffen- Naffau und dein Großherzogtum Hessen erwartet werden, und endlich wird vom 8. bis 17. Oktober an der medizinischen und Poliklinik ein unentgeltlicher ärztlicher FortbildungSkursus abgehalten, der sich auf das Thema:Therapie innerer Krankheiten" beschränken wird.

Fulda, 2. Okt. Von dem Postzug, der um 1.48 nachm. in Bebra abgelassen wird, ist heute zwischen Hers- feld und Hünfeld die Maschine entgleist. Infolge Gleissperrung mußte der Schnellzug aus Frankfurt auf der hiesigen Station liegen bleiben und fuhr eine Stunde später als fahrplanmäßig (3.50) ab.

** Kleine Mittcl'ungen aus Hessen und d^n N a ch b a r st a a t c n. In Ruppertenrod fiel in einem unbe­wachten Augenblick ein 17 Monate altes Knäblein in eine zum Ausleeren aufgedeckte Puchlgrube und ertrank. In Wetzlar wird feit einigen Tagen der 8 Jahre alte Walter B o n i g vermißt. Pfarrer Weber in Dalheim und seine Haushälterin sind nach dem Genuß von Bückingen unter Vergiftungserscheinungen erkrankt; sie befinden sich jedoch jetzt außer Geiahr. In K e r h e i m e r s ch o ß sich der verheiratete Wein­bergschütze Georg W e h r h e i m mit seiner alten Wingertvistole, die er mit Wasser geladen hatte. Der Kops wurde ihm vollständig auseinandergerissen, sodaß die Gehirnmassen bis zur Decke flogen. Er hinterläßt Frau und zwei Kinder. Die Gründe der Tat sind noch unbekannt. Der 13jährige Schulknabe Otto Braun aus Sangen- selbold wollte dort auf einen schon in Bewegung befindlichen Zug der Hanauer Klembahn springen. Er glitt auS und fiel unter die Räder. Schwer verletzt wurde er in das Hanauer katholische Krankenhaus gebracht, wo er alsbald seinen Verletzungen erlag.

Regelung des Verkehrs mit Kraftfahrzeuge«.

Am 1. Oktober traten neue polizeiliche Vorschriften zur R e - gelu ng des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen und Plätzen in Kraft. Die Regierungen sämt­licher deutschen Staaten haben vereinbart, den Verkehr mit Kraft­fahrzeugen einheitlich zu regeln, so, daß vom 1. Oktoberl. Js. ab eine erhebliche Besserung der Verhältnisse zu erwarten ist. Es dürfen, wie dieDarmst. Ztg." offiziös mitteilt, in Zukunft durch das zuständige Kreisamt nur solche Kraftfahrzeuge (b. h. Kraft­wagen unb Krafträder) zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen zugelassen werden, die den Vorschriften der Verordnung über beit Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 24. September 1906 entsprechen; daß diese Voraussetzung erfüllt ist, muß durch Vorlage des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach- geiviesen werden.

Die Kraftfahrzeuge, die unter da? Reichsstempelgesetz vom 3. Juni 1906 fallen, dürfen zum Verkehr erst dann zugelaffen werden, wenn bei dem zuständigen Hauptsteueramt der Reichs- ftempet entrichtet ist. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dann wird durch das Kreisamt dem Fahrzeug eine Erkennungs­nummer zugeteilt. Aus nachstehendem Man ist zu ersehen, welche Kennzeichen in den einzelnen deutschen Staaten geführt werden. Für Hessen kommt in Betracht die römische Ziffer V; und außerdem für Starkenburg der Buchstabe 8, also V 8, für Oberhessen der Buchstabe 0, also V 0 und für Rheinhessen der Buchstabe R, also V R; ferner wird jedem Fahrzeug eine Nummer zugeteilt. Es ist Sache des Besitzers des Fahrzeugs, daS Kenn­zeichen an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs anbringen zu lassen; das am Fahrzeug angebrachte Kennzeichen wird mit dem Stempel des zuständigen Kreisamts versehen; das rückwärtige Kennzeichen muß bei Dunkelheit beleuchtet werden. In Zukunst darf das Führen von Kraftfahrzeugen (d. h. Kraft­wagen und Krafträdern^ nur solchen Personen gestattet und nur solchen Personen überlassen werden, die mit den Einrichtungen und der Bedienung des Fahrzeugs völlig vertraut sind und sich hier­über durch ein von einer sachverständigen Behörde oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestelltes Zeugnis au§- weisen können. Nur ausnahmsweise kann Personen unter 18 Jahren vom Kreisamt die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen er­teilt werden.

Alle weiteren Einzelheiten sind aus der Verordnung selbst er­sichtlich.

Plan für die Kennzeichnung der.Kraftfahrzeuge.

1. Preußen: Ziffer I und für die Provinzen die Buchstaben A. C, D, E, H, K, ML P, S, T, X, V Z, mithin I A. I C ufw. 2. Bayern: Ziffer H und Buchstaben A, B usw. 3. Sachsen (Königreichs: Die Ziffern I. II, III, IV, V. 4. Württemberg: Ziffer IH und Buchstaben A, B usw. 5. Baden: Bi ff er IV und Buchstaben A. B usw. 6. Hessen: Ziffer V und Buchstaben S, O oder R. 7. Mecklenburg-Schwerin: M I 8. Sachsen (Großherzogtum): 8. 9. Mecklenburg-Strelitz: M II. 10. Oldenburg : O. 11. Braunschweig : B. 12. Sachsen-Meiningen: S ML 13. Sachsen-Altenburg : S. A. 14. Sachsen-Koburg-Gotba: K. G. 15. Anhalt: A. 16. Schwarzburg-Rudolstadt: S R. 17. Schwarzburg-Sondershcnisen: S S. 18. Waldeck: W. 19. Renß ältere Linie: R. A. 20. Reuß jüngere Linie: R. I 21. Schaumburg-Lippe: S L. 22. Lippe: L. 23. Lübeck: H.L. 24. Bremen : H B. 25. Hamburg : H H. 26. Elsaß-Lothringen: Ziffer VI und Buchstaben A, B usw.

Wegen versuchten Totschlags vor dem Schwurgericht.

th. Gießen, 4. Okt.

In der gestrigen letzten Verh-andkung vor den Geschwo­renen hatte sich der 24 Jahre alte, als 14jähriger Mensch wegen Körperverletzung mit vier Wochen Gefängnis vor­bestrafte Monteur Heinrich Wargand aus Frankenthal in Bayern zu verantworten. Anklagevertreter war Staats­anwalt H o o s, Verteidiger Rechtsanwalt Peters.

Der Tatbestand der Anklage ist: Wargand, der für eine Mannheimer Firma in M e r k e n f r i tz an der Kessel­anlage für das dort zu errichtende Elektrizitätswerk ar­beitete, war am 12. August d. I. in Hirzenhain. Er hat dort viel Bier getrunken, behauptet aber, nüchtern gewesen zu sein. Nachts kam es auf der Straße zu einer unbedeuten­den Rempelei zwischen Wargand und einem jungen Burschen aus Hirzenhain, worauf der erstere einen Revolver aus der Tasche zog und aus einer Entfernung von 3 bis 5 Schritte auf den EmmaiTeur Georg Merkling einen Schuß abgab. Die Kugel traf die Brust Merklinsls, glücklicherweise prallte sie aber an dem sogenannten Brustbein ab und verursachte nur eine geringe blutende Wunde. Der Ange­klagte wikl in Notwehr 'gehandelt haben und behauptet, daß er geglaubt hat, mehrere Burschen wollten ihm zu Leibe. Die Beweisaufnahme ergab aber, daß jene Burschen erst an den Angeklagten herankamen, als der Schuß ge­fallen war, sie wollten eben sehen, warum geschossen wor­den war.

Staatsanwalt H o o s plaidierte auf Tötungsversuch, trat aber dafür ein, daß dem noch jungen Angeklagten mildernde Umstände zu bewilligen seien.

Rechtsanwalt Peters führte aus, sein Klient habe geglaubt, sich in Notwehr zu befinden, er habe nur ab­wehren wollen einen ihm unmittelbar bevorstehenden An­griff. Sei dem so, so müßte auf Freisprechung erkannt werden. Zweifellos siege aber kein Totschlagsversuch vor, müsse man den Angeklagten bestrafen, so könne dies nur wegen Körperverletzung mittels esirer Waffe geschehen.