Erstes Blatt
ISS. Jahrgang
Mittwoch 31. Oktober 1906
Eichener Anzeiger
General-Anzeiger ”
Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen
Vchnlstratze 7.
Redaktion 112
Verlag u.Exped.^-dbl Adresse für Deveschen: Anzeiger Wietzen.
vezngSprets» monatlich7bPs.,vterteb jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- il Zweigstellen monatlich 6o Pf.; durch die Post Mk.2.— viertel* jährl. auSschl. Bestellg, Annahme von Anzeigen für die TageSnumme» bis vormittags 10 Uhr. ZeilenpretS: lokal! 2 Pf^
auswärts 20 Pfg. Verantwortlich für den polit. und allgem. Teil: P. Witt ko: für .Stadt und Laut/ und ,(Send)lSjoQle; Ernst petz; für den Anzeigenteil: HanS Beck.
Nr. 256
Erscheint täglich außer Sonntags.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dein hessischen Landwirt die Siebener Kamillen- blätter viermal in der Woche betgelegt.
Rotationsdruck il Verlag der Brü h l'schen Univerf.-Buch-u. Steindrucke re i. 9t Lange.
Politische SageSscharr.
Was geschieht zur Abhilfe?
-tt- Berlin, 30. Oktober.
Tie Bemerkungen der „Köln. Ztg." gegen die Negierung wegen der Fleischteuerung und die scharfe Aufforderung Q)i Herrn v. Podbielski, als Jiltereffent in der Fleifchfrage fein Amt niderzulegen, find geeignet, Auf*
Are Heutige Mmmer umfaßt 10 feiten.
Iustizreform.
Daß unsere Strafgesetzgebung reformbedürftig ist, das leugnen heute auch die Reaktionäre unter den Juristen nicht mehr. Unser Strafprozeß soll nun zunächst reformiert werden, und seit Jahr und Tag härt man davon erzählen, daß VerlMwütngen int Reichsjustnamt gepflogen werden, daß „demnächst" näheres über diese Verhandlungen berichtet werden soll ufw. Doch die maßgebenden Faltoren arbeiten sehr, sehr langsam. Wenn die Verhandlungen in diesem Tempo weitergesübrt werden, dann er* leben unsere Enkel vielleicht einmal 6en Tag, an dem die Neformvorschlüge der Negierung dem Reichstag unterbreitet werden.
Nun bat einer unserer besten modernen Verwaltungs- männer, oer Oberbürgermeister von Frankfurt a. M., Dr. Adickes, sich jüngst in Dresden über die Frage der Justizreform in der Oesfentlichkeit ausgelassen, und dabei besonders ausgeführt, daß die heutige Stellung und Tätigkeit des Richters durchaus nicht den Anforderungen entspricht, die man unbedingt stellen muß. Nack der Anschauung unserer Reaktionäre besteht die Ausgaoe des deutschen Richters nur darin, das Recht aus die vorliegenden Fülle apzuwendcn, nicht aber aus dem eigenen Ermessen, wenn auch unter Zugrundelegung der Strafbestimmungen Recht zu sprechen und Liecht zu schassen. Diese Anschauung ist falsch und führt dazu, einen verknöcherten Beamtenfrand zu bilden. Der Richter soll nicht der Handlanger des Gesetzes sein, sondern er soll sein, was das Wort sagt: ein Rechtsprechender. Darin wird man Dr. Adickes beipflichten. Ist doch der Richter in mancher Beziehung kaum eine Individualität, sondern ein Werkzeug.
Dr. Adiaes hat seine Resormforderungen dahin formuliert, daß einmal den Richtern alle Arbeit abgenommen werden müssen, die nicht der Berus des Richters in sich schließt, d. h. z. B. die Führung der Untersuchung, den Abschluß von Verträgen usw. Dann soll dem Richter der Kleinkram abgenommen werden, wie die kleinen Diebstähle, die kleinen Beleidigungs- Prozesse, die Entscheidungen über Polizei strafen und oergl., womit Zeit vertrötelt wird. Dadurch, so schließt Dr. Adickes, würde es möglich werden, die Zahl der Richter wesentlich zu verringern, die bleibenden Richter besser zu entlohnen, und so einen Richterstand zu schaffen, der unabhängig und frei berufen wäre, wirklich Recht zu sprechen. Außerdem sollten nach der Anschauung des Genannten große Sachen, wie schwierige r>l r imin alp ro zes s e, bedeutende Zivil- Prozesse ufw. nicht jungen R i ch t e'r n anvertraut werden, sondern lediglich älteren, erfahreneren Männern. Dr. Adickes denkt sich das so, daß diese erfahrenen Richter eventuell auch größere Dienstreisen machen müßten. Wir können diesem Rechtsprechen im Umherziehen nun zwar weniger Geschmack abgelvinnen, aber wir erinnern daran, daß das in England und anderen Ländern Üblich ist und sich wohl auch bei uns einführen ließe.
In dieser Erweiterung der richterlichen Befugnisse, die zugleich eine Verringerung der kleineren, Verpflichtungen bedeuten würde, liegt ein außerordentlich guter Kern, der dem Reichstag wohl bei der Beratung der Strafprozeßreform vorgelegt werden mag. Aber in erster Linie ist es nötige baß diese Strafprozegreform wirklich einmal kommt. Wir warten nachgerade lange genug auf sie, und leider hat Dr. Adickes, der unseres Wissens bei den Beratungen im Reichsjustizamt anwesend war, über den Stand dieser Verhandlungen nichts zu berichten gewußt. Es herrscht da eine merkwürdige Schweigsamkeit. Man hat einmal geglaubt, toenn der Lieichstag mit dem Zolltarif und den Handelsverträgen „durch" sein werde, dann würden auch die entsprechenden Gesetzesvorlagen erscheinen. Dann gab man dem Staatssekretär Dr. Rieberding Frist bis nach Ablauf der Beratungen der Steuerreform. Auch diese Frist ist abgelausen, und es ist leider nicht entfernt daran zu denken, daß im kommenden Tagungsabschnitt der Reichstag von dem neuen großen Wert etwas zu sehen bekommt.
Gewiß darf man nicht wünschen, daß so enorm wichtige Fragen übers Knie gebrochen werden, aber man darf Midererfeits auch nicht vergessen, daß die Frage/der Reform brennend ist. Tie Zustande insbesondere beim Strafvollzug sind unhaltbar, man braucht sich darüber nicht mehr des näheren zu äußern. Strafvollzug und Strasprozeß- ordnung müssen von Grund aus reformiert werden, man muß sich endlich darüber klar werden, was aus den Schwurgerichten werden soll, und noch viel anderes bedarf der reichlichen Erwägung. Dann aber kommt die ideale Forderung einer Umgestaltung unseres Strafrechts, die freilich noch in weiter Ferne liegr.
Wenn man aber barmt ist, den Strafprozeß zu reformieren, bann muß auch die Stellung der Richter reformiert werden. Dr. Adickes ist einflußreich, gilt auch, wie man ^zt, beim Kaiser etwas. Wenn der Frankfurter Ober- rgermeister die maßgebendeit Faktorett zu einem etwas rascheren Tempo zu veranlassen vermöchte, würde er den lebhaftesten Tank aller Freunde des wirklichen Rechtes ernten.
sehen heroorzurufen. Es muß weit gekommen sein, bemerkt die »Voss. 3fg.*, wenn ein regierungsfreundliches Blatt sich zu solchen Betrachtungen versteht. Fürst Bülow möge sich die Epistel von der „Tatenlosigkeit, Schlaffheit lind Nichtachtung aller Volksregungen" an den Spiegel stecken. Er werde nicht zum ersten Male die Fragen gehört haben: Wo ist die Negierung? Werden wir überhaupt noch regiert? Emen ganz anderen Ton als die »Voss. Ztg.* schlägt die „TageSztg." an. Das Organ des .Bundes der Landw.* spendet der Negierung reichliches Lob, daß sic Energie bewiesen habe, indem sie sich von dem „Flcischnot- geschrei" nicht zu bedenklichen und nutzlosen Maßregeln treiben ließ. Nebenbei gibt die »Tagesztg.* dem Reichskanzler den Rat, der »Köln. Ztg.^ den offiziösen Brotkorb höher zu hängen. Die »Tgsztg.* schreibt, wenn ein Blatt mit Beziehungen zu amtlichen Stellen derart die Negierung angreife, dann könne leicht in der Masie derer, die die Verhältnisse nicht kennen, eine bedenkliche Verwirrung Platz greifen. Der Reichskanzler würde gut daran tun, dagegen Vorkehrungen zu treffen. Sehr ungehalten ist die »TgSztg.* über die Forderung des Rücktritts des Herrn v. Podbielski als Interessent ui der Fleischfrage. Verständigerweise müsse man von einem Landwirtschaftsminister verlangen, daß er Landwirtschaft treibe u. s. w.
Heute hat wieder eine Sitzung des preußischen Staatsministeriums unter Vorsitz des Fürsten Bülow stattgefunden. Aber diese rasch einander folgenden Sitzungen können auch der durch den polnischen Schul streik geschaffenen Situation, und nicht der Fleischnot, gelten. Wenn wirklich erleichternde Maßregeln gegen die Teuerung beschlossen worden wären, so würde doch wohl mit der Bekanntmüchung dieser Beschlüße nicht gezögert werden. Der ZentralauSschuß Berliner kaufmännischer, gcwcrbl. und industrieller Vereine imü dem Reichskanzler eine Eingabe unterbreiten, daß die Höhe der Fleischpreise eine Gefahr bedeute für die Erhaltung des Volkes. Selbst die konservative „Kreuzzeitung" giebt zu, daß durch die andauernde Fleischteuerung und die Steigerung der meisten anderen Lebensmittelpreise besonders der Mittelstand — die Arbeiter etwa nicht? — betroffen werden^ Auch die „Kr»-uzztg." vermißt eine große, zielbewußte Aktion der Regierung; die .Kreuzztg." versteht allerdings darunter in erster Lime die Ausschaltung der verschiedenen Gruppen der Zwischenhändler. Rätselhaft ist jedenfalls, daß die Negierung in dieser Angelegenheit von ebenso großer wirtschaftlicher wie politischer Bedeutung sich so viel Zurückhaltung auferlegt, daß niemand weiß, ob überhaupt etwas Durchgreifendes zur Abhilfe geschehen soll,
Kriseuluft?
Von besonderer Seite wird unS au8 Berlin unterm 30. d. M. geschrieben:
In hiesigen diplomatischen Zirkeln erzählt man sich, Fürst Bülow sei amtSmüde. Seine Gemahlin würde eS lieber heute als morgen sehen, wenn er die schwere Bürde des Kanzleramtes seinem kaiserlichen Herrn zu Füßen legte, und sie soll sich in diesem Sinne in Norderney dem Monarchen gegenüber geäußert haben. Auch der Fürst ist verstimmt, nicht nur wegen Herrn v. Podbielskis Harthörigkeit, sondern auch der Abschied GoluchowskiS, mit welchem ihn herzliche Freundschaft verbindet, bereite ihm verdrießliche Stunden. Auch die bevorstehende Reichstagssession macht dem Kanzler einige Sorgen, da während dec langen Ferien sich genug Zündstoff aufgehäuft hat, sodaß es kaum ohne Explosionen abgehen wird. Vor allem sind es die Kolonialangelegenheiten, deren Durchhechelung gewiß nicht dazu beitragen wird, auf den Gesundheitszustand des Fürsten günstig einzuwirken. Endlich soll das V e r h ä l t n i s z >v i s ch e n Kaiser undKanzler wieder einmal eine kleine Trübung erfahren haben. Kurz und gut, Eingeweihte behaupten, daß die politische Atmosphäre zu Wetterkrisen neige. Was daran Wahres ist, läßt sich vorläufig noch nicht feststellen, denn cS handelt sich in der Hauptsache um Vermutungen und Meinungen, deren Richtigkeit nicht gut kontrollierbar ist. Aber wo es raucht, da muß irgendwo in der Nähe auch Feuer sein . . .
Herrn v. Podbielskis Gesundheitszustand hat sich übrigens, wie ich zuverlässig erfahre, dermaßen verschlechtert, daß er an den letzten Sitzungen des Staatsministeriums nicht teilnehmeu konnte.
Deutsches Reich.
Berlin, 30. Ott. Der „Verl. Lot.-Anz." erhielt von dem früheren stellvertretenden Kvlonialbirektor Erbprinzen zu Hvhenlvh e - Langenburg aus Sinaia in RumMveen eine Zuschrift, in welcher er unter Bezugnahme auf die Zeitungsnotiz betrefsenb seinen Gehalt als stellvertr. Leiter des Kolonialamts erklärt r
Es ist richtig, daß, als ich die Leitung der Kvlonialoerwalt- ung unter der ausdrücklichen Voraussetzung übernommen habe, demnach sc als Staatssekretär an die Spitze eines selbständigen Reichsamtes ^u treten, und daran ging, die mit der entsprechenden Niederlai jung in Berlin verbundenen zahlreichen Anschasf- ungen zu bewcrkstelligett, mir auf meinen Wunsch ein Vorschuß gewährt wurde, welchen ich alsdann in der Form von Abzügen an meinem etat-mäßigen Gehalte an die Reichskasse z u r ücker st attcte. Die an dem Gehalte eines Staatssekretärs fehlende Differenz ist mir nachträglich weder aus dem Kaisers Disipositionssonds noch au» irgend einem anderen Fonds bezahlt worden. Ich hr.be vielmehr während meuter
Amtsführung lediglich denjenigen Gehalt bezogen, der mir nach dem Etat zustatrd.
— Der konservative „Reichsbote" schreibt:
„Wir halten eine zeitweilige Erleichterung der Fleisch- und Vieheinfuhr mit den nötigen Sicherheit maßregeln für nötig."
Köln, 30. Okt. Die „Köln. Ztg." meldet aus Berlin: Es ist als eine unabweisbare Forderung von allen Seiten anerkannt, daß, nackdem nunmehr die Pensivnsbe^ stimmungen für oie Angehörigen des Heeres unH der Marine günsttger geworden sind, auch den übrigen Reichs beamt en entsprechende Vergünstigungen zuteil werden. Es scheint nicht unmöglich, daß dem Reichstag in der bevorstehenden Tagung eine dahingehende Novell^ pnt Reichsbeamtengesetz gemacht werden wird. Wenn man der Verbesserung der Pensionsbestimmungen keine rück-, wirkende Kraft gibt, ein Verlangen, an dem nur zu leicht derartige Pensionsverbessermtgen von vornherein scheitern, werden zunächst keine großen Summen in .An-, j'pruch genommen werden.
— Der „Köln. Ztg." wird von unterrichteter Seite bei (tätigt, daß die rheinische Land wir tschasts^ k a m m e r auf Anregung des Landtagsabg, Stupp-Düren und Höveler-Kempen für angängig erklärt hatte, von Holland Schweine einzuführen. Ferner empfahl die Kammer der Regierung als Mittel zur Milderung der hohen Fleischpreise für den Fleischtransport einen Rot^ st a n d s t a r i f einzusühren. ___________________
Der Gesetzentwurf über die Wertzuwachssteuer.
Wie schon kurz mitgeteilt wurde, ist der 2. hessischen Kammer ein neuer Gesetzentwurf über die Einführung einer kommunalen Wertzuwachs steuer zugegangen, da eine frühere Vorlage, die von der jetzigen wesentlich abwich, unerledigt geblieben ist.
In det Einleitung wird darauf hingewiesen, daß die Wertzuwachssteuer bisher nur vereinzelt von größeren Städten, wie Frankfurt, Köln, Dortmund burchgeführt wor-i ben sei, und baß ihre Einführung rät Berlin, Bremen, Hanau unb anderen Städten bevorstehe. Der sichere Enti Wurf hatte bie Regelung der Steuersätze vollständig ber ortsstatutarischen Regelung überlassen unb nur ein Höchstmaß ber Steuer (20 Prozent der Wertsteigerung) festgesetzt. Der jetzige Entwurf weicht hiervon insofern ab, als er ben Gedanken der progressiven Besteuerung hö^rer Gewinne begünstigt, wie auch bei Eigentumswechseln, die sich innerhalb kürzerer Fristen vollziehen, höhere Steuersätze zuläßt, als bei Verkäufen von Grundstücken, die sich längere Zeit in derselben Hand befunden haben. Die Einführung ber Wertzuwachs steuer ijt zunächst aus Gemeinben mit mehr als 3000 Einwohnern beschränkt, bereu es in Hessen außer ben größeren Stäbten 52 gibt. Die Einführung kann* burch Ortsstatut beschlossen werden und unterliegt bei1 Genehmigung burch bas Ministerium ber Finanzen. Die Wertzuwachssteuer barf in allen Fällen eines Eigentumswechsels erhoben werben, der zu öesteuernbe Wertzuwachs gilt ber Mehrwert des' Grundstücks zur Zeit des Eigentumswechsels gegenüber dem Wert zur Zeit des letzten Eigentumswechsels. Die Steuersätze unterliegen der ortsstatutarischen Regelung. Sie dürfen den Satz von 15 Prozent des Wertzuwachses bei einer Wertsteigerung bis 60 Proz. und von 20 Proz. des Wertzuwachses als Höchstbetrag nicht überschreiten. Sind seit dem früheren Eigentumswechsel mehr als 5 und höchstens 10 Jahre verflossen, so dürfen höchstens zwei Drittel der in Absatz 1 bezeichneten Sätze erhoben werden. Beträgt der seit dem früheren Eigentumswechsel verstrichene Zeitraum mehr als 10 Jahre, so darf höchstens die Hälfte ber in Absatz 1 genannten Steuersätze erhoben werden. Ein Wertzuwachs von weniger als 10 Proz. bleibt von der Steuer befreit; beträgt der Wertzuwachs 10 Proz. und mehr, so ist für die Höhe des Steuersatzes die ganze Werterhöhung maßgebend. Für die Zahlung ber Steuer haftet ber Veräußerer, in erster Linie, und wenn die Steuer nicht von ihm beiaetrieben werden kann, ber Erwerber. Ein zur Zahlung der Wertzuwachs steuer Verpflichteter hat, wenn er ber Behörde den Wert absichtlich zu gering angibt oder Handlungen vornimmt, bie über bie für bie Steuerberechnung maßgebenben Verhältnisse täuschen sollen — unbeschabet seiner Hastpflicht für den fehlenben Steuerbetrag — eine Geldstrafe verwirkt, bie dem vierfachen Betrag ber hinterzogenen Steuer gleichkommt. Die Strafverfolgung verjährt in brei Jahren, die Vollstreckung von Strafen in zwei Jahren. Die Regierung! geht bei dem Gesetzentwurf von der Absicht aus, ben Gemeinben schon jetzt bie Möglichkeit zu bieten, sich bie Einnahmen aus ber Wertzuwachssteuer zugänglich zu machen. Das fei namentlich aus bem Grunbe wünschenswert, weil bie Wertzuwachssteuer erst nach einigen Jahren einen höheren Ertrag abwerfen könne.
KcolonialamtlicheS.
Berlin, 31. Okt. In der Voruntersuchung in Sachen Götz und Genossen ist gegen den Untersuchungsrichter Land- gcrichtSrat Schmidt einmal von den Angeschuldigten ein Ablehnungsgesuch und zweitens von den.Angeschuldigtcn und zwei Zeugen eine Beschwerde eingereicht -worben. DaS Landgericht hat beides abschlägig beschieden. Die »Freis. Ztg.^ fügt dieser Mitteilung noch hinzu: Der Beschluß der Strafkammer erklärte bas Ablehnungsgesuch für unbegründet und zwar weil die Behauptung der Angeschuldigten, daß durch bie dienstliche Erklärung des Untersuchungsrichters die Ucberlaffung des beschlagnahmten Aktenmaterials an die Kolonial-Abteilung beziehungsweise an einzelne Beamte derselben feststehe, in Abrede gestellt wurde. Dem Unter* suchnngSrichter selbst aber niuß diese Begründung doch bedenk ich erschienen sein, denn auf seinen Antrag er-


