Ausgabe 
28.9.1906 Zweites Blatt
 
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Kübelt können über Me Zustande in Deutschland. Nichts berechtigt zu dem Schluß, daß int Ernstfall die Reichs- loechr in die Brüche gehen ttriirbe. Mit der Behauptung, die Art, wie in Berlin regiert werde, errege das Mißfallen des Südens, hat derreichsverdrossene" Tourist ja nicht tzanz Unrecht. Mer man ist auch ün. Westen, Norden und Osten nicht imnrcr des Lobes voll über den Regierungskurs, wie schon die Reichstagsverhandlungen erkennen lassen. Daß die Zustände im politischen Deutschland trotz alledem noch immer recht erträglich sind, das hat, wie wir berichteten, selbst Bebel in Mannheim zu­gegeben. Es mag also in dem von Professor Brandl mit­geteilten. Fall eine starke Unbedachtsamkeit vor- liegen; in der Ermahnung an affe Deutschen, nicht ohne Rot im Ausland ihr großes Vaterland herabzusetzen, wird jedermann dem Hochschullehrer beipflichten. Denn der Ernst einer Zeit, in der Deutschland von Neidern und Wider­sachern umgeben ist, kann wohl von niemandem unterschätzt werden.

Der Staatssekretär des MarineamtS v. Tirpitz ist nach längerer Zeit wieder zum Vortrag beim Kaiser befohlen worden. Es dürfte sich um die übliche Besprech­ung des Voranschlags z u m M a r i n e e t a t handeln. Wir sind im übrigen in der Lage, zu versichern, daß Herr v. Tirpitz in völliger Gesundheit aus der Sommerfrische zuruckgekchrt ist und sich von Rücktritts- gedanken durchaus frei weiß. Eine neue Marine­vorlage steht für die kommende Session nicht zu er­warten. ''7

Siu untaugliches Mittel.

Mit dem Wunsche nach Ergänzung der Mittel der Gesetzgebung gegen die Sozialdemokratie tritt die agrarische .TageSztg.* auf den Plan. Es war zu er­warten, daß die rechtsstehenden Blätter auch bei diesem sozial­demokratischen Parteitage alsbald die bekannteLücke der Gesetzgebung^ entdecken würden. Nun hat aber doch gerade der Mannheimer Parteitag weit mehr als der vor­jährige von Jena, wo man sich noch an dem Gedanken des Massenstreiks berauschte, die Schwache der sozialdem. Position in einem solchen Kampf beleuchtet. Der Gewerkschaftsführer Abg. Legi en bemerkte mit nüchterner Offenheit:Die Diskussion über den Massenstreik ist vom Nebel. Damit zwingen Sie uns, unsere eigene Schwäche klarzustellen.* In der Tat ist in Mannheim vor aller Welt das Eingeständnis gemacht worden, selbst von Bebel, daß rin Massenstreik zurzeit, und das heißt wohl auf absehbare Zeit, untunlich ist, weil die Niederlage mehr als wahr­scheinlich sei. Bebel drohte jedoch mit dem Massenstreik für den Fall einer bewaffneten deutschen Einmischung in Ruß­land. Auch dann ist die Gefahr der Niederlage ebenso groß. Der Massenstreik bleibt eben ein untaugliches Mittel für deutsche Verhältnisse. Unverständlich erscheint, wie unter solchen Umständen noch nach der AuSnahme-Gesetzgebung gerufen wird. DaS wäre allerdings daS sicherste Mittel, Bewegung in die Massen zu bringen.

Deutsches Reich.

Rom inten, 27. Sept. Hier ist gestern beim Kaiser eine Abordnung der Ehrenkompagnien der Infanterie-Regi­menter Nr. 3 aus Gumbinnen und Nr. 44 auS Goldap, be­stehend aus je einem Unteroffizier und drei Mann ein­getroffen, denen ital. Uniformen in der Art unseres WaffenrockeS anprobiert wurden, nm zu sehen, ob die Bekleidungsstücke praktisch und zugleich geschmackvoll seien, Die Uniform scheint von ungefähr demselben blauen Stoff wie unsere Waffenröcke zu sein, nur zeigt sie Aufschläge von hellerem Not, auch sind die hohen, weißen Binden unferm Auge ungewohnt.

Frauenburg (Ostpr.), 27. Sept. Zur Feier des 80. Geburtstages des Bischofs von Ermland, v. Andreas Thiel, ist vom Kaiser das folgende Telegramm ein­getroffen:

Empfangen Sie zum heutigen Tage, an welchem es Ihnen durch Gottes Gnade vergönnt ist, die Vollendung des 80. Lebens­jahres zu feiern, meinen marinsten Glückwunsch. Möge das Be­wußtsein, in Ihrem langen und arbeitsreichen Leben stets die Treue gegen Gott und gegen die Menschen geivahrt zu haben, und vielen zum Segen geworden zu fein, Ihren Lebensabend verklären. Wie bisher, so werde ich auch fernerhin Ihr Wirken und Wohl­ergehen mit meinein besonderen Interesse begleiten als Jyr wohlgeneigter und dankbarer König Wilhelm R.

Namens der Staatsregierung sprach Oberpräsident von Moltke Glückwünsche aus und überreichte dem Bischof den ihm vom Kaiser verliehenen Noten Adlerordcn erster Klasse.

Berlin, 27. Sept. An Stelle de§ gegenwärtig die GouvcrnementSgeschäfte in Kamerun führenden Obersten Müller wurde zum stellvertretenden Kommandeur der Kameruner Schutztruppe der Hauptmann Friedrich Wilh. Lang Held, der früher in sächsischen Diensten stand, ernannt. Langheld ist ein tüchtiger Kenner der afrikanischen Verhältnisse.

Der Redakteur derKreuzztg.^, Prof. Dr. Jrmer ist als Hilfsarbeiter in das Kultusministerium berufen worden.

Polnischen Blättern zufolge hat die Behörde dem Rechtsanwalt WyczinSki in Straßburg (Westpreußcn) das Notariat abgenommen, weil er einen Vertrag betreffend den Verkauf eines deutschen Gutes an einen von polnischer Seite vorgeschobenen Deutschen abgeschlossen hatte. Der Rechtsanwalt soll hiervon Kenntnis gehabt und somit bewußt zum Nachteil des Deutschtums in dem betr. Verkauf mitgewirkt haben.

München, 27. Sept. Im Gemeinderatskollegium stand heute die Frage des Ersatzes des Ausfalls zur Sprache, den die Stadt erleiden wird, wenn 1910 die örtlichen Auf­schläge (Oktroi) auf Lebensmittel in Wegfall kommen. Neferent war Dr. Henrich, der darlegte, daß München 893 000 Mark, unter Umständen bis zu zwei Millionen Mark Ausfall zu decken hätte. Man beschloß, den Antrag auf Einsetzung einet Kommission zur Beratung der Frage und zum gemein­samen Vorgehen aller bayerischen Städte auf dem Städtetag dem Stadtmagistrat zur Würdigung hinüberzugeben.

Heer unb Flotte.

London, 27. Sept. Das KriegsschiffHibernia" verließ gestern Plymouth, um die neuen großen Geschütze, mit denen alle neuen großen Schlachtschiffe armiert werden, probieren. Spät nachmittags kehrte das Schiff schwer

beschädigt zurück. Das Abfeuern der großen Geschütze

sich deS der das

hatte daS Kriegsschiff derart erschüttert, daß die Decks verbogen hatten. Außerdem zeigte das ganze Bauwerk Schiffes Risse und Verbiegungen. Einige Matrosen Mannschaft hatten Verletzungen erlitten. Das Schiff, 30 Millionen Mark kostete, ist vorläufig wertlos.

Ans Stadt nnd Land.

Gießen, 28. Sept. 1906.

** Ordensangelegenheit. S. K. H. der Groß­herzog haben dem Hausverwalter und Bademeister Kissel zu Bad-Nauheim die Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen der ihm von dem Fürsten zu Schwarzburg-Sonders­hausen verliehenen Goldenen Ehrenmedaille erteilt.

"Die Unterrichtskurse des kaufmännischen Vereins weiblicher Angestellter in Buchführung, Schönschreiben, Korrespondenz, faufm. Rechnen, Wechfellehre, Stenographie, Maschinenschreiben, Englisch und Französisch beginnen am 1. Oktober, abends 81/* Uhr. Der Unterricht wird von tüchtigen Lehrkräften erteilt, so daß auf einen guten Erfolg zu rechnen ist. Der hiesige Frauenverein hat durch Gründung des eingangs genannten Vereins es neben feinen anderen Bestrebungen unternommen, auch für eine genügende Ausbildung der im kaufmännischen Beruf An- Angestellten Sorge zu tragen. Anmeldungen zu dem Verein nimmt die Geschäftsstelle, Südanlage 7, entgegen.

** Landwirtschaftskammer-Wastken. Von den gestrigen Vcrtrauensmännerwahl'en für die Landwitt- chaftskammer sind uns aus verschiedenen Teilen des Lan­des Mitteilungen zugegangen, die allerdings noch keinen Schluß auf das Ergebnis der Wahl zur Kammer selbst zu­lassen. Aus 'nachstehenden Wahlbezirken aber liegen die Ge- amtresultate bereits vor: Bezirk Vilbel: Für Gras Oriola (B. d. L.), der bekanntlich neben dem nat.-lib. Geheimrat Haas als Kandidat für den Präsiden ten- posten der Landwirtschaftskammer genannt wurde und dessen Kandidatur eine sehr lebhafte Preßdiskussion ent­fesselt hatte, wurden 7, für den freisinnigen Landwirt Kalb Henn- Vilbel ebenfalls 7 Ver tr auen sm änn er gewählt. In Ober-Eschbach, wo Stimmengleichheit vorhanden war, entschied das Los zugunsten des Vertrauensmannes für Kalb Henn, sodaß dieser mit 8 gegen 7 Stimmen ge­wählt werden wird, Graf Oriola aber der Unter-, liegende ist. Es darf jedoch wohl angenommen werden, daß sich in einem anderen Wahlkreis jemand finden wird, der zugunsten des Grafen Oriola zurücktritt, sodaß der Präsidentensitz aufs neue umstritten wird. Be­zirk Friedberg. Die Vertrauensleute für den Land-, wirt Adolf Hensel (Dortelweil), B. d. L. und .Vereinigte Landwirte, wurden nahezu ein stimmig gewählt.Bezirk Offenbach-Langen. Die Vertrauensmänner für Guts­pächter Vtehmann - Rümpen heim sind in der Mehrheit. Für Simon-Neuhof wurden 2 und für Hartmann» Gartnervereinigung Neu-Isenburg 3 Vertrauensleute ge­wählt.

** Die Preise für die fetten Schweine haben ime uns aus dem Vogelsberge geschrieben wird, eine Hohe erreicht, wie sie nur kurz während der höchsten Ver- teuerung bestanden.Man zahlt", so heißt es in einer, k I rnly run§ "für erste Qualität fetter Schweine für das Pfund Lebendgewicht 60 Pfg. Dazu sind die Flei sch­und Wurst preise auf eine Stufe gelangt, wie sie auf bem ^ube noch nicht dag'ewesen sind. Das Pfund Su^wemefleisch kostet 90 Pfg., denselben Preis haben Leber- or c-olutwurst; man spricht aber von einem weiteren ? p'L??-?9 um 10 Pfg. das Pfund. Meist ist dazu das ^tersch auf dem Lande nicht erster Qualität- )a diese von Händlern aufgekauft tvärd." Auch in Gie ßew teigen die Fleischpreise wieder fortwährend und nehmen; mne geradezu beängstigende Höhe an. Ein Psd. geräucherter Schinken, der rin Sommer 1,60 Mk. kostete, muß jetzt beim Metzger mit 2 Mk. bezahlt werden. Und ähnlich ist die Steigerung fast aller anderen Fleischpreise. Daß der Kon- um, angesichts solcher vom Arbeiter- Und Mittelstände unmöglich zu leistender Ausgaben für die Ernährung, er«,

3 u r ü tf a e Ijt, der Volksernährung also wesend, kicher Abbruch geschieht, wird von den Metzgem bestättLL

diener. Er gibt die Reihenfolge der in Frage kommenden Vor­gänge so an, wie sie in dem Protokoll der Sitzung verzeichnet sind. Wie der Wortlaut der Frage nach den Vorstrafen gelautet, weiß auch dieser Zeuge nicht.

Wachtmeister Ohl hat nicht bemerkt, daß Calmann Schwab bci_ seiner Vernehmung erregt gewesen sei und ist der Ansicht, daß dieser die Frage nach etwaigen Vorstrafen nicht mißverstanden haben könne. Es sei dem Angeklagten wohl die wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage unangenehm gewesen und später sei er auf die Ausrede gekommen, er habe die betreffende Frage mißverstanden.

Gerichtsschreibergehülfe Gör ich hat das Protokoll geführt und bekundet, daß dasselbe nach der Sitzung auf Grund seiner stenographischen Notizen zustande gekommen ist. Die an den heutigen Angeklagten gerichtet gewesene Frage war klar und deutlich gestellt und konnte eigentlich nicht mißverstanden werden. Cal­mann Schwab hat ohne Besinnen mit Nein geantwortet. Auf Befragen des Verteidigers gibt der Zeuge zu, daß er in der Voruntersuchung erklärt hat, er glaube nicht, daß Calmann Schwab sich über die an ihn gerichtete Frage klar gewesen fei.

Oberamtsrichter W aHl-Schlitz hat den Angeklagten am Nachmittag der Schössengerichtsverhandlung vernommen. Schwab hat damals in Abrede gestellt, falsch geschworen zu haben, und erflärt, er müsse die Frage irrtümlich falsch verstanben haben.

Rechtsanwalt R e h berichtet auf Veranlassung des Verteidi­gers das Folgende, als Illustration, wie leicht über das Gehörte selbst bei intelligenten Leuten ein Irrtum unterlaufen kann. Er, der Zeuge, habe mit etwa 5 Kollegen vor einigen Wochen im Anwaltszimmer des hiesigen Gerichtsgebäudes gesessen, da sei Rechtsanwalt Fischer hinein gekommen, und habe, wie er, Reh- nach seiner besten Ueberzeugung heute noch bereit sei zu be­schwören, gesagt:Der Kollege Grünew ald habe feinen Pro­zeß gewonnen". Er habe darauf gefragt, was Kollege Grünewald für einen Prozeß gewonnen hat. Worauf Kollege Fischer erllärt habe, er hätte nicht von einem Prozeß Grünewald, sondern von einem Prozeß des Kollegen Müller gesprochen. Der Kvllege Katz habe darauf sofort erklärt, Fischer habe von einem Prozeß Grüne­wald gesprochen, er könne dies nach bestem Wissen unter Eid bestätigen, während die anwesenden Kollegen Clacenaar, Rosen­berg und Engisch behauptet hätten, der .Kollege Fischer habe ganz bestimmt von einem Prozeß Müller gesprochen. Man habe sich dann darüber unterhalten, wie leicht es fei, daß man sich ver­hören könne. Dieses Vorkommnis sei ein klassisches Beispiel dafür, wie leicht man sich betreffs des gesprochenen Wortes irren könne.

Medizmalrat Kreisarzt Dr. Ha der körn erllärt als Sach­verständiger, daß der Angeklagte nicht schwerhörig ist. Daß ein Mensch etwas überhören könne oder auch falsch verstehe, sei eine Erfahrung des täglichen Lebens, die wohl jeder schon einmal gemacht hat. Ob jemand vor Gericht etwas überhört, kommt ganz auf die Umstände an. Er ist aber der Ansicht, daß jemand, der wie im vorliegeiiden Falle als Zeuge vernommen werden soll, bet Gericht feine ganze Aufmerksamkeit auf dasjenige hin- lenkt, worauf er gefragt wird.

Hierauf tritt mittags um 2 Uhr eine zweistündige Mittags­pause ein. 1

*

Der Angeklagte wurde zur gesetzlichen Mindeststkase I I ahr Zuchthaus verurteilt unter Anrechnung von zwei Monaten der erlittenen Untersuchungshast. Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden ihm auf 3 Jahre aberkannt und außer­dem die dauernde Eidesunfähigkeit ausgesprochen. (Reber den Schluß der Verhandlung berichten wir morgen näher.)

Wegen Meineids von den Geschworenen verurteilt.

(tij.) Gießen, 28. September.

Gestern wurde gegen den 65 jährigen Viehhändler Calmann Schwab von Grebenau, der vor circa 15 Jahren wegen Betrugs zu 1 Woche Gefängnis t> er urteilt wurde verhandelt und der sich wegen wissentlicher Verletzung der Eidespflicht zu verantworten hatte. Zu der Ver­handlung hatte der Anklagevertreter acht Zeugen und die Verteidigung außer 8 Zeugen die Rechtsanwälte Fischer und Clarenaar-Gießen und den Rechtsanwalt und Notar Reh geladen. Die Anllage vertrat Gerichtsassessor Dr. Hetzel, Rechtsanwalt Katz führte die Verteidigung.

Der Vorsitzende Landgerichtsrat Neunhagen teilt zum besseren Verständnis der Geschworenen das Folgende mit: Ein gewisser Schaub, der wegen eines Viehhandels mit Schwab hintereinander gekommen war. soll im Frühjahr dieses Jahres den Letzteren mittels eines Tritts vor den Leib mißhandelt haben, dieserhalb kam es vor dem Amtsgericht Schlitz im Juni gegen Schaub zu einer Verhandlung wegen Körperverletzung, wobei der heutige Angellagte der einzige Zeuge war, der die Anklage unterstützt hat und während die anderen Znigen nach dem ganzen Tat­bestand den eigentlichen Vorfall nicht gesehen haben konnten. Der Vorsitzende Richter hat darauf hin den Calmann Schwab gefragt, ob er schon vorbestraft fei, was dieser verneint hat.

Der Angeklagte erllärt, er habe einen Meineid nicht geleistet. In der Schöffengerichtsverhandlung fei er als letzter Zeuge vernommen und auch von dem Vorsitzenden des Gerichts vor Meineid verwarnt worden. Er schildert seine Aussage, die er vor dem Schöffengericht gemacht hat und erklärt, daß, nach­dem er den damals Angeklagten belastet habe, der Vorsitzende seinen Vetter Jakob Schwab habe vortreten lassen, der bereits früher vernommen war. Er habe diesen nach seinem, des heuti­gen 2kngeklagten, Leumund gefragt, dieser habe ausweichend ge­antwortet und sich dabei darauf berufen, daß er mit ihm ver­wandt fei. Hierüber will der Angeklagte sich sehr erregt und nicht gehört haben, daß dec Vorsitzende oder der Staatsanwalt den Jakob Schwab gefragt hat, ob dieser angeben könne, daß er bereits vorbestraft fei. Der Vorsitzende habe ihm wegen einer Beftrafilng eine Frage vorgelegt, die er so aufgefaßt hat, ob etwa Schaub in einer Sache gegen ihn vorbestraft sei und diese Frage habe er verneint. Der Mgeklcrgte erklärt, er müsse die Frage des Richters falsch verstanden haben und meint, diese babe gelautet: Ob er gegen mir schon bestraft ist, oder in diesem Sinne ähnlich.

Der Vorsitzende konstatiert aus den Akten, daß der An- gefiagte genau dieselbe Aussage bei seiner ersten Vernehmung als Angeschuldigter gemacht hat. Aus Antrag des Verteidigers kon­statiert der Vorsitzende weiter aus dem Protokoll der Schöffen­sitzung, daß der heutige Angeklagte vor diesem Gericht als Zeuge zuerst über die Tatumstände der Körperverletzung Zeugnis ab­gegeben, daß dann dessen Verwandter über dessen Leumund gefragt ist und daß erst daraus die Frage wegen einer etwaigen Vorstrafe gestellt und von ihm verneint worden ist.

Landgerichtsrat Neunhagen stellt dem Angellagten vor, daß, wenn er seine Eidespflicht verletzt habe, er doch besser tue, dies heute einzugestehen.

Der Angellagte bleibt bei seiner Aussage. Der Anklage- vertteter beantragt darauf, Medizinalrat Dr. Haberkorn als Sachverständigen zu laden, um festzustellen, ob der Angellagte schwerhörig fei. Der Verteidiger Katz erklärt, er werde nicht behaupten, daß fein Klient etwa schwerhörig fei. Er bitte jedoch, falls man dem Anträge des Staatsanwalts entspreche, den Rab­biner Dr. Sander als Zeugen zu laden, er habe erfahren, daß dieser Beobachttingen gemacht buben soll, die allerdings darauf schließen, daß der Angeklagte schlecht höre. Der Gerichtshof be­schließt das Erscheinen des Medizinalrals Dr. Haberkom sofort anzuordnen. Rabbiner Dr. Sander wird auf Nachmittag als Zeuge bestellt.

Darauf wird in die Beweisaufnahme eingetreten. Gerichts- assesfor Braun, der den Vorsitz des Schöffengerichts geführt hat, vor dem der Eid geleistet wurde, erklärt, daß er das Protokoll der Verhandlung vom 21. Juni sorgfältig auf feine Richtigkeit geprüft bat In welcher Form er die Frage wegen der Vorstrafen des heutigen Angellagten gestellt hat, kann er nicht mehr mit Bestimmtheit sagen. Jedenfalls ist er von der üblichen Form, die etwa lautet:Sind Sie schon vorbestraft ober bestraft" nicht abgewichen. Sicher ist, daß das Wort er in der Frage nicht von ihm gebraucht wurde. Schwab gab auf die Frage eine ver­neinende Antwort, in welcher Form dies geschehen ist, dessen er­innert sich der Zeuge nicht mehr. Assessor Braun erllärt, daß er den Angaben des jetzigen Angeklagten, soweit sie tatsächlicher Natur waren, vollen Glauben beigemessen hat

Der Vorsitzende legt dem Zeugen die Frage vor, warum kein Vorhalt gemacht wurde, als er die Frage mit nein beantwortet hatte. Assessor Braun erllärt, es pflege selten bei den Allen dieVorstraf liste eines Zeugen beizuliegen. Im vorliegenden Fall habe er diese Lifte übersehen gehabt und daher auch keinen Vor- ;.alt machen können. Der Zeuge deponiert weiter, daß es sich ur ihn in jener Verhandlung da raum gehandelt hat, zu er- ahren, welchen Leumund Calmann Schwab genießt, da er der emzige Zeuge war, der die Anklage stützte. Assessor Braun be- u.ubct weiter, daß er den Jakob Schwab nach dem Leumund eines Verwandten erst gefragt hat, nachdem dieser erllärt hatte, er sei nicht, vorbestraft. Jedenfalls stand Calmann Schwab vor ihm allein, und nicht etwa dessen Verwandter Jakob habet, als er den ersteren wegen einer Vorstrafe frug. Der Zeuge )alt es nicht für möglich, daß die in Rede stehende von ihm ge­teilte Frage mißverständlich aufzufassen gewesen ist.

Rechtsanwalt Katz erllärt, daß er nicht umhin könne, den Zeugen darauf aufmerksam zu machen, daß er über den letzten von ihm bekundeten Punkt nach den Protokollen des Untersuch­ungsrichters eine andere Ansicht geäußert hat. Der Zeuge bemerkt darauf, daß er seine heutige Bekundung nur seiner Er­innerung nach gemacht hat, es sei unmöglich, daß er jeden einzelnen Punkt der schon einige Zeit zurückliegenden Verhand­lung heute noch im Ofedächtnis haben könne.

Ter Verteidiger konstattert, daß der Zeuge früher er­klärt hat: Ob der Schwab meine Frage mißverstehen konnte, kann ich nicht beurteilen, weil der Wortlaut meiner Frage und der darauf erfolgten Antwort nicht feststeht. Assessor Braun be- merll, es fei richtig, daß er vor dem Untersuchungsrichter diese Bekundimg abgegeben habe. Er habe sich aber später die ganze Sachlage überlegt und sei dann aus Gründen, die er naher barlegt, 5u feiner heutigen Ansicht gekommen. Er habe nach seiner Ver­nehmung vor dem Untersuchungsrichter mit anderen Personen u. a. mit den Schöffen über den Fall gesprochen.

Zoh- Paul Schreiner war Schöffe in jener Sitzung in Schlitz. Seiner Erinnerung nach habe die Frage an den heutigen Angeklagten gelautet: Sind Sie sckwn vorbestraft? worauf dieser mit einem glatten Nein geantwortet hat. Erst hierauf habe der Amtsanwalt ben schon vernommenen Jakob Schwab vorrufen lassen und diesen nach dem Leumund des Verwandten Calmann gefragt. Jakob Schwab hat ausweichend geantwortet. Der Zeuge ist der Ansicht, daß Calmann Schwab bei dertzF rage nach seinen Vorstrafen genau gewußt hat, worum es sich handelt. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob sich der Angeklagte doch nicht etwa verhört fiabtm könne, erwidert der Zeuge, jeder A'.lwesende muß die Frage richtig verstanden haben. Weiter befunbet ber Zeuge, < daß Calmann Schwab nicht aufgeregt gewesen ist. Auf Befragen 1 beponiert der Zeuge Schreiner weiter, daß Jakob Schwab cwst , nochmals tiorgerufen wurde, nachdem Calmann Schwab die Frage nach Vorstrafen verneint habe.

Tie Bekundung des zweiten Schossen, dem die einzelnen Vor- ; ßängc aus dem Gedächtnis entschwunoen sind, ist ohne Bedeutung.

Gerichtsvollzieher Müller war bei der Verhandlung Gerichts-- :