LasrdwLrt?chaft,
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-Räume zu erheben.
Was hier in Marburg werden soll ist in Wiesbaden bereits heute Rechtens:
Es wird dorten vom Inhaber einer Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit, die sich in einer an das Kanalnetz angeschlossenen Liegenschaft befindet, wobei vorausgesetzt ist, daß die Räumlichkeit selbst Kanalanschluß hat, eine Gebühr erhoben, die nach dem Mietwert berechnet wird. Sie beträgt bei Mieten von mehr als 300 Mk. 1 Proz., bei mehr als 600 Mk. I1/, Proz., bei Mieten von mehr als 900 Mk. 2 Proz. des Mietwertes.
Wohnungen, deren Mietwert weniger als 300 Mk. beträgt, bleiben von der Gebühr befreit.
In Frankfurt a. M. bemißt sich die eigentliche KanalbenutzungS- gebühr für Wohnungen und Gcwerberäume gleichfalls nach dem Mietwert, von dem, soweit er 300 Mk. übersteigt, 1 Proz. erhoben wird. Sie ist alljährlich zu entrichten.
In Homburg v. d. H. wird die Kanalgebühr nach der Gebaudc- steuer berechnet:
Sie beträgt bei Sielanschluß 50 Psq. pro Mark staatlicher Gebäudestcuer, bei Tageswasseranschluß 20 Pfg. pro Mark staatlicher Gebäudesteuer.
Man sieht, daß in einzelnen der vorerwähnten Veranlagungen -der Versuch gemacht ist oder gemacht wird, die Hauseigentümer -zu entlasten, während andere alles auf seinen Schultern ruhen 'lassen.
Keines der Systeme ist pure anwendbar aus Gießen, jedenfalls mochte ich die Anwendung nicht empfehlen.
Für Gießen müssen wir zunächst festhalten, daß hier ein Anschlußzwang namentlich auch für die Fäkalieneinführung besteht, daß, wie mir mitgeteilt wird, die jährlichen Aufwendungen ziemlich hoch sein werden, und daß die Tendenz bestehen soll, diese Aufwendungen im Wege der Kanalgebühr-
— Der „Reichsanz." meldet über den Saaten st andi im Deutschen Reich Mitte Oktober. (2 bedeutet gut, 3 mittel): Winterweizen 2,4, Winterspelz 2,4, Winterroggen 2,4. In den Bemerkungen des Statistischen Amts! heißt es: Entsprechend den verschiedenen Witterungs- und Bodenverhältnissen im Reich ist auch die Bestellung der Wintersaaten sehr verschieden weit gediehen. Im großen ganzen beendet ist sie nur in Gegenden, wo die Bodenbeschaffenheit durch die Witterung günstig beeinflußt wurde, zum großen Teil ist sie aber infolge der Rässe oder der anhaltenden Trockenheit noch stark im Rückstand geblieben. Fast alle Berichte klagen über ein vermehrtes Auftreten von Mäusen und Ackerschnecken, die verschiedentlich schon Anlaß zu Umpflügungen und Nachsaaten gegeben haben. Auch Hamster, Krähen, Ratten und Würmer machen sich stellenweise unliebsam bemerkbar.
pretfes wieder eiubrinqen.
Doch muß der Hauseigentümer im Verhältnis zu den übrigen Steuerpflichtigen wohl den größeren Teil aufbringen. Es darf n ä m l i ch n i ch t v e r g e f f e n werden, daß die seither geübte Fäkalienabfuhr auf Kosten des Hauseigentümers erfolgte. Sie beträgt für einzelne Anwesen und namentlich für solche, die bereits Wasserspülung haben, jährlich 60 bis 70 Mark, selbstverständlich auch erheblich weniger, je nach den aus dem jeweiligen Anwesen herrschenden Umständen. Veranlaßt wäre auch, so weit Gewerbe- und Fabrikwässer ein geleitet werden, dieseAnwesen stärker zu belasten, etwa in Gestalt einer Vorbelastung, wie man sie auch in anderen Städten kennt, dies natürlich nur unter der Voraussetzung, daß der Bürgermeister voin § 7 der Verordnung Gebrauch macht und durch Einführung der Gewerbe- und Fabrikwässer eine übermäßige Inanspruchnahme der Kanalisation eintritt.
Nach dem allem komme ich zu folgendem Resumä:
Es wäre unbillig, die gcsainte Last aus die Hausbesitzer abzuwälzen.
Es wäre unbillig, die Lasten durch den Mieter aufzubringen.
Es wäre unbillig, die Lasten durch allgemeine Umlage,: zu beschaffen.
a"/w
hessischen Amte Hüttenberg einverleibt werden; in welcher Hinsicht dann von militärischer und civilistischer Seite Endesunterzeichnete I eintrefsen, das Weitere sachgeinäß fürnshmen mid zugleich die Waldungen mit Ober- und Untergewehr visitieren werden. In der Hoffnung, in bekannter Freundschaft empiangen zu werden, ivird man vor der Hand das 1 beorderte Militär-Kommando in der hiesigen Garnison zitrücklassen und zeichnen wir uns übrigens mit bekannter Hochachtung und der sreinidschaftlichsten Ergebenheit von Zen gen, Regiernngsrat, Mo ter, Hauptmann/
Darob große Aufregung und Entrüstung! Amtmann EinminghauS trifft militärische Schiitzniaßrcgeln, holt Verstärkung auS Usingen und berichtet per Expreßboten an die Regierung zu Wiesbaden. Dort allergrößte Aufregung! Es wird EinminghauS erwidert, von einer Abtretung Kleebcrgs an Hessen sei nicht? bekannt, in den neuesten Pariser Briefen davon nichts erwähnt, die angezcigte Besitznahme sei daher ebenso unerwartet als auffallend, daß von feiten des Gouvernements heute noch das „Sachdienliche" per estaffettam an die hessische Gesandtschaft in Frankfurt abgehen werde 2C. rc. I Ein Detachement reitender Jäger von 50 Mann soll von! Biebrich abgehen, 4 Kompagnien der Landjägerbrigade Idstein sollen bei Steinfischbach zusammengezogen werden, Generaladjutant Oberst v. Bismarck mit einem eigenhändigen Schreiben des Fürsten an den Großherzog nach Darmstadt abgehen, alles zur „standhaften, Behauptung" Kleebergs.
In Darmstadt wußte man von nichts. Da meldete sich bei EinminghauS in atemloser Angst derAsseffor v. Zen gen, Sohn des Negierungsrats, Verwalter des HüttenbergS, und erklärt zu Protokoll:
„Er habe das Schreiben vom 23. März verfaßt; es sei ein Scherz gewesen; solche Folgen habe er sich nicht vorgestellt; die Mobilmachungskosten wolle er gern tragen, wenn ihm die Geschichte nur nicht gänzlich zum Verderben gereiche."
Es geschah ihm nichts. Herzog Friedrich August konnte sich des Lachens nicht erwehren; er verzieh, nahm die Kosten aufs Aerarium und ordnete auch die Sache in Darmstadt. Assessor o., Zengen lebte noch bis zum 2. April in großen Nöten, da ward er seiner Absolution gewiß. Er lud Emming- haus und Hauptmann Moter auf den nächsten Sonntag nach Langgöns ein. „Sie wollen dann zusehen, wie ihnen das „Recht-kreuzfidel sein" nach so bangen Tagen anstehe; er hoffe — recht gut; denn jetzt könne er wieder von Herzensgrund vergnügt sein."
Offener Brief.
Giessen, den 25. Oktober 06.
MkchNche Nachricht?«« Evangelische Gemeinde.
2 0. Sonntag nach Trinitatis, den 28. Oktober: Hottesdienll.
In der Stadtkrrche.
Vormittags 9V, Uhr: Pfarrer Schwabe.
Vormittags 11'Uhr: Militärgottesdienst. Pfarrer Euler.
Nachmittags l8/t Uhr: Kinderkirche für die Markusgemeiude.
Pfarrer Schwabe.
Abends 5 Uhr: Pfarrer D. Schlosser.
Montag den 29. Oktober, abends 8 Uhr: Vereinigung der> konfirmierten weiblichen Jugend der Matthäusgemeinde
Donnerstag, den 1. November, abends 5 Uhr, int Markus- saal, Kirchstraße 9, B i b e l st u n d e. (1. Timoth.-Bries Kap. 2.)
Pfarrer Schwabe.
Nächstkünftigen Sonntag, den 4. November, als am Refor- mationssest, wird Beichte und heiliges Abendmahl für Matthäus- nnb Markusgemeinde gemeinsam im Abettdgottesdienst gehalten werden. Anmeldungen dazu werden vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.
In der Joharrneskirche.
Dein Schreiben ist mir noch etwas unklar; ich weiss nicht, worum es sich handelt und bitte Dich, Deine Wünsche doch genauer an dieser Stelle anzugeben. Alsdann bin ich mit weiteren und genaueren Auskünften gern bereit.
Dein Freund
erhebung zu decken.
Wer soll nun diese Kosten tragen?
Nach welchen Gesichtspunkten ist diese Frag zu beantworten? Ter Hauseigentümer ist derjenige, dem die Institution unmittelbar zttgute kommt. Zwar hat er erhebliche Aufwendungen für die Anlage selbst, doch wird er diese einmalige Ausgabe durch eine mäßige Erhöhung der Miete verzinsen können, ganz abgesehen davon, daß sein Anwesen durch den 2ln- schluß au die Kanalrsation, dadurch daß es in einer hygienisch hochstehenden Stadt liegt, einen ganz ansehnlichen Wertzuwachs erfährt. Er genießt aber auch für seine eigene Person und die seiner Angehörigen die Wohltaten einer Kanalisation, wie sie in Gießen durchgeführt wird. Dies reicht natürlich nicht aus zu sagen, der Haltseigentümer muß den Atüwand allein tragen. Denn neben ihm erfreut sich in demselben Maße der Mieter und Astermieter der Segnungen der durch die Kanalisation erzielten Gestmdheits- pflege, Reinigung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Also auch er muß herangezogen werden bei Deckitng der auch zu seinen Gunsten aufgewendeten Kosten. Es muß aber vermieden werden, daß der 3)1 ieter den ganzen Kanalisationsauswand trag!. Uirbillig wäre es nämlich und es bedeutete eine Abwälzung der gesamten Sielsteuerlast aus die Mieter, wollte der Hauseigentümer unb Vermieter die ihm aufliegenden Steuern durch Erhöhung des Miet-
Kanalgebühr in diesen Fällen als Zuschlag. 511 r Gebäude- oder Grundsteuer darstellt und einfach eine Quote derselben bildet.
Abgesehen von dem eben erwähnten Unterschiede bei Veranlagung nach dem 3^ertrage kommt dieses Prinzip nicht überall, wo es eingest'lhrt ist, zur reinen Anwendung. Nicht in allen Städten nimmt die Kanalisafion auch die Fäkalien auf, oder es ist der Anschluß von Wasserklosetts ein fakultativer. In solche,! Städten werden besondere Zuschläge für den Anschluß von Spül- ahorten gehoben. Dieses Verfahren ist ganz unzuträglich, weil es, wem, nicht besondere Maßregeln das hindern können, den Hausbesitzer veranlaßt, möglichst wenige Wasierklosetts und überhaupt Bedürfnisanstalten mit Spülvorrichtmrg einzurichten, um zu sparen. Dieses führte zur gemeinschaftlichen Benutzung eines Klosetts durch mehrere Mietparteien und hat abgesehen von anderem zur Folge, daß die Hygiene, die erzielt werden soll, wesentliche Beeinträchtigungen erleidet. 9Iu§ demselben Gesichtspunkte als un- hygienisch und auch als sittlrch bedenklich ist meiner Ansicht nach and) zu verwerfen eine Klosettsteuer, die der Frankfurter Zeitung zufolge in einem kleinen Städtchen vor kurzem eingeführt worden sein soll. Vielfach wird auch die Zahl der Anschlüsse in Berücksichtigung gezogen und darob eine besondere Gebühr erheben. Aber auch das ist nicht zu billigen. Uebersieht man alle diese Methoden: Frontlänge des Grundstücks,' Höhe der Miete, Zahl der Anschlüsse, Höhe der Grundsteuer, so kommt man zu dem Resultat, daß keine derselben billig und gerecht ist. Es entscheiden bei allen rein äußerliche Momente, bte es zumeist ganz zufälligen Umständen überlaßen, die Höhe des Beitrags, die Perlon des Beitragspflichtigen zu bestimmen, eins nur haben sie alle für sich, das ist die Einfachheit der Heranziehung, die aber nicht maßgebend sein darf bei einer sozial so einschneidenden Steuer, wie der hier fraglichen. Wollte man die Quantität der abzuschwemmenden Masie entscheiden lassen, also genau nach Leistung gegen Leistung verfahren, vorausgesetzt, daß die Messung technisch möglich ist, so führte dies nahezu zu einer Kopfsteuer direkter oder indirekter Natur, indirekt, insofern der Hauseigentümer die Last auf die Mieter abwälzte. Kopfsteuern aber sind sozialpolitisch verwerflich. Es ist die primitivste Form der Be- Steuerung, die man überall da, wo sie noch in irgend einer Form erscheint, auszumerzen bestrebt ist.
An dieser Stelle will ick) kurz, so weit dies noch nicht geschehen ist, berichten über den Veranlagungsmodus in den Städten der näheren oder weiteren Umgebung Gießens:
Tie Stadt Wetzlar erhebt an jährlichen Kanalgebühren, indem sie scheidet zwischen Haus- und Jndustriewasier:
1. für Hauswasser 3 Mk., wenn die vom Eigentümer zu entrichtende Gebäudesteuer 2,40—4,80 beträgt,
so steigend bis 44, und soweit die Gebäudesteuer mehr als 38 Mk. beträgt, wird ein gleich hoher Betrag auch als Kanalgebühr erhoben.
2. Für Jndustriewasier 1,50 Mk. für den Kubikmeter Wasser (1000 Liter), der an jedem Arbeitstage durchschnittlick) während des betr. SteuerjadreS die städtischen Kanäle passiert, mindestens aber 1 Mk. 50 Pfg.
Die Stadt Marburg erhebt gegenwärtig nach § 4 der Kanal- gebührenordnung neben einem einmaligen Vertrage zu den Baukosten mit 10 Mark pro Meter Frontlänge eine Gebühr für Benutzung der Kanalanlage, die jährlich fällig wird und in Höhe von fünf Prozent des Grundsteuerreinertrags bei unbebauten und in Hohe von einem Prozent des GebäudesteuernutzungswerteS bei bebauten Grundstücken zu entrichten ist.
Dies alles liegt jetzt dem Eigentümer ob. Man hat aber eine Neuordnung in Vorbereitung, wonach die Kanalbenutzungsgebühr nach Prozenten der Miet- und Nutzungswerte der in einem Gebäude vorhandenen Räume als Wohnungen, Bureau, Geschäft?- räume rc. berechnet werden soll. Die Sätze stehen noch nicht fest. Es wird aber beabsichtigt, die Gebühr von dem Inhaber: Eigentümer, Mieter, Nutznießer der betreffenden gebührenpflichtigen
Vormittags 91/, Uhr: Professor D. E ck.
Nachmittags 21/* Uhr: Kindergottesdienst für die Lukas- gemeinde- Pfarrer Euler.
Abends 5 Uhr: Siehe Stadtkirche.
Abends 8 Uhr: Versammlung und Bibelbesprechung int Konfirmandensaale der Johanneskirche.
Abends 7'/, Uhr: SCerciniguug der konfirmierten männlichen Jugend der Lukasgemeinde im Konfirmandensaal, Liebigstraße 06.
Montag den 29. Oktober, abends 8 Uhr, Bibelstunde tm Konfirmandensaal der Lukasgemeinde. ^^^-rer^E u l e r
(ftaticbtefaal* I Freitag den 2. November, nachmittags 57, Uhr, Vereinigung
R. B. Darmstadt, 25. Okt. Das Kriegsgericht der konfirmierten weiblichen Jugend der -ukasgememde rm Kon- beschäftigte sich heute mit der befamüen ©d)ie a f f äre ftvmÄr& 4. November, findet in beiden
in Auerbach, bei der am 15. Sept, der dorttge M)nftetg=- RircÄie^ statt. An demselben wird
schaffner schwer verletzt Würbe. Man glaubte zuerst, daß ^ie alljähAiche Kollekte zum Besten des G u st a o Adolfs- die scharfe Kugel aus dem Coupe eines herankommenden Vereins erhoben werden.
Zuges abgegeben worden sei, es stellte sich aber bei der Abendgottesdienst wird Beichte und heiliges Abendmahl
Untersuchung heraus, daß der Unteroffizier der Res. Ernst sgx Lukas- und Johannesgemeiude gemeinsam gehalten werden. Kru q aus Sandow bei Kottbus der Täter war. Krug Anmeldungen dazu werden bei dem Pfarrer ;eder Gememde stur war beim 168. Jnf.-Megt. eingezogen und sollte an den die Johannesgemeinde bei Pfarrassistent S t e r n e r, Sudanlage ) Hebungen im Odenwald teilnehmen. Da er etwas schonungs- erbeten. ----------
bedürftig war, bekam er die Erlaubnis, sich mit der Bahn Katholische Gemeinde.
dorthin zu begeben. Er fuhr aber'anstatt nach Reichelsheim Samstag den 27. Oktober 1906.
nach Auerbach, wo er seine Braut besuchte. Von deren Vater Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenhert
hat er dann eine angeblich von diesem auf dem Truppen- Beit. Beichte.
Übungsplatz gefundene scharfe Patrone erhalten, die er, in Sonntag, den 28. Oktober:
der Absicht, sie zu vernichten, in sein Gewehr lud und! 21. Sonntag nach Pfingsten,
hinter der Wärterbude Nr. 46 abschoß. Die Kugel durch- Vormittags von 6'/, Uhr au: .Gelegenheit zur heil. Berchte. bohrte zuerst einen W/2 Meter entfernten Pfosten im Um- , um 7 Uhr: Dw erste hell. Messe, vor und tu derselben fang von 46 Ztm. und dann einen Zwetschenbaum von
56 Ztm. Umfang; beide wurden in einer Hohe von 11/3 Meter - um schämt ^it Predigt.
glatt durchschlagen. Die Kugel flog daun werter nach bem um 5*1/ Uhr: Christenlehre; darauf Rosenkranzandacht
800 Meter entfernt liegenden Bahnhof zu Auerbach, grng J mit Segen.
durch den Hut eines erwachsenen Mädchens und traf darauf Montag, Dienstag, Mittmoch und Freitag Abend um 61/» Uhr den Bahnsteigschaffner Schachner. Sie drang ihm in diel ist Rosenkranzandackt'mit Segen.
rechte Seite des Bauches, durchschlug den oberen Darmbeinstachel und verließ durch die Gesäßmuskeln nach hinten wieder den Körper. Die Kugel flog dann nochmals ca. 2001 Meter weiter auf Steine, wo sie später auch gefunden wurde. Der Verletzte mutzte sofort nach der Klinik in Heidelberg geschafft werden, wo er eine Woche verblieb. Er ist noch nicht dienstfähig, denn er hat noch Schmerzen und einen labmen Fuß. Dem Vertreter der Anklage erschien die Tat des Angeklagten um so leichtsinniger, als er bereits fünf Jahre gedient hat unt) deshalb die Wirkung des Geschosses genau kennen mußte. Er wurde wegen unerlaubter Entfernung von seinem Truppenteil und wegen unvorsichtigen Umgangs mit Waffen und Munition zu 2 Monaten 5 Tagen Gefängnis und zur Degradation verurteilt. Diese letztere Strafe trifft ihn mcht wegen ehrenrühriger Handlungstveise, sondern werk es sich nicht mit dem militärischen Dienst vereinbaren läßt, wenn einer mit seiner Waffe so leichtfertig umgeht, wie der Angeklagte es getan. — Ein ehemaliger Afrrka- krr eg er, der Reiter der Reserve Enge4bert Korb aus
Es ist vielmehr zu empfehlen r «Heimstckd't am Main war Vor dem Kriegsgericht wegen
1. Ten Hauseigentümer mit dem verhältnismäßig großen Bei- «Gehorsams Verweigerung angeklagt. Er war in trage heranzuziehen rücksichtlich seiner Vorteile und des Um- Windhuk bei der Feldvermessuugstruvpe und erhielt vom standes, daß er auch seither schon einen erheblichen Aufwand §>auv^mann v Hahnke den Befehl, sich als Munitionsfahrer machen mußte, um. "atrine obev ionne abjufatjren. beim ' (Stapticnfommtinbo >.u melden, tat dies aber nicht.
2. Den Mieter zu besteuern, doch daN diese Steuer mcht den X, o.-f r-va A ; ft ; n n
Charakter einer Wohnungssteuer annchmen, und es darf der heutigen V—Hakpl.lng stellte st ) 6- > ’9
Hauseigentümer seine Steuer nicht auf ihn abwälzen. Minderwertigkeit dev Angeklagten heraus,
3. Soweit die Aufwendungen in dem unter 1 und 2 angc-1 anzunehmen ist, er habe nicht das 'vewußrfein ctiter straf- gebenen Wege nicht gedeckt werden, bleibt die allgemeine baren .Handlungsweise gehabt, auch war über die Form Umlage, wenn nicht durch etwaige Vorbelastungen von des ihm erteilten Befehls nichts näheres zu ermitteln. Gewerbetreibenden der A.ismU aufgebracht werden lann. Das Kriegsgericht fällte nach kurzer Beratung im Ein- Al-^endant zum Köpenick ^Streich bcm Mklag-v-rtr-t-r ein sreisprechen.
sei hier nach dem „Rh. C." eine Begebenheit erzählt, die als Meiningen, 25. Okt. Staatsb ahnkassierer mystifizierender Scherz leicht zu blutigen Verwickelungen hätte Zippel wurde vom Schwurgericht wegen Veruntreuung von führen können, sich ober zuletzt in Wohlgefallen auflöste. 4100 Mk. aus der Stationsgütertasse in Wernshausen und« Die Geschichte, streng historisch und aktenmäßig belegt, ist wegen falscher Bücherführung zu 21 Monaten Gei folgende: fängnis verurteilt.
Z» den Entschädigungen, welche dem Fürsten Karl München, 25. Olt. Heute begann vor dem hiesigen Wilhelm von Nassau »Usingen für linksrheinisch oer. Schwurgericht Bei gros^m Andrang die W,ederausn°hnie. ( J 3 m ... . . , x.. -, , Verhandlung gegen die 62iahrrgc Stif ts vor st eh er tn
oren gegangenes Besitztum durch dw energuche Ver.mttelung b Häusler. ES iud 140 Zeugen aus allen Be.
einer Gesandten m Regensburg, v. Kruse und v. Marschall völkerungsschichten erschienen. Die Verteidigung führt (März 1801; ratifiziert Februar 1803) zu gefallen waren, ge- Rechtsanwalt Dr. v. Panwitz. Die Dame wurde im März hörten das hessische Dorf Weiperfelden und 2 Morgcii 1903 wegen versuchten Giftmordes an der Di en st- des Amte? Kleebcrg (jetzt Kreis Usingen). Die foruiell anr magd Minna Wagner zu 6 Jahren Zuchthaus und 5. Nov. 1802 vollzogene Annexion war abzr nicht nach dem 10 jährigem Ehrverlust verurteilt und hat Von dieser Strafe Geschmack der zu ,Muß-Nassauern" gewordenen Hessen. Der 7 Monate Untersuchungshaft und 3 Jahre Zuchthaus ver- Wunsch war der SBatec beS Gedankens, das Gerächt «cr. büßt. Tic Hauptschutzzeugen Wollen bekunden, aus Grund dichtete sich immer n.ehr, di- .neuerworbenen LandeSIeilc" welcher Erl-Hmsi-met Lcr Trcnstmagd Wagner sw allmählich 7. ' ' Yr, ' '" .. ,, r, a-p... zu der Anschauung gekommen st.nd, daß die e mcht das
wurden denmachst an Hessen zuruckfall n. Am 24. Marz der Stiftsobcriu verfolgte Opfer, sondern ein verlogenes
1810 lief nun bet dem nassauischen Amtmann Emmtnghaii^ verkommenes Geschöpf war, durch dessen falsche eidliche
in Klecberg folgender Brief aus Gießen ein: Aussagen die Geschworenen seinerzeit die Stiftsoberin des
„Auf Befehl Sr. Königl. Hobeit unseres allerdiirchlauchtigsten versuchten Giftmordes für überführt erachteten.
Großherzogs von Hessen, soll nächsten Sonntag, Morgens 8 Uhr1 von dem Ort und Antt Eleeberg Besitz ergriffen und solches dem


