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21.8.1906 Erstes Blatt
 
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rigkeit habe es bei den Vorarbeiten zum Katholikentag gegeben: Algeciras! Wir befürchteten ernsthaft, daß der Lärm der sonst so gut gezogenen Essener Kinder, der Kruppschen Kanonen, (Heiterkeit», den Frieden unserer Tagung stören könnte. Aber der Friede ist uns erhalten geblieben. Tank unserem Bundes­genossen Oesterreich. Oesterreich und Deutschland als gute Kame- ,raden halten gleichen Schritt, nicht nur in der Politik, sondern auch in der Verfolgung der christlichen Ideale. Der Redner ver­wies dann auf ben Schmuck der Straßen.War das der dumpfe Schritt von haßerfüllten Arbeiterbataillonen, die zur Revolution 'schreiten? Rein, das war eine seelenfrohe Schar von glaubens- und tönigstreuen Mannern., So lange es solche Männer gibt, stehen fest und unerschütterlich Thron und Altar!

Es folgte die Begrüßungsrede des Oberbürgermeisters Geh. Ober-Reg.-Rats Holle. In wenig mehr als einem Menschen­alter habe sich die Einwohnerschaft verzehnfacht.Und es ist von allerhöchster Bedeutung, baü in gleicher Weise auch an an­deren Orten die christlichen Konfessionen ün edlen Wettstreite

den Antrag ein:Die des Reichsvcrbandes sind

Vcrbandsdirektor Dr. Wegcner-Po'm sprach über das Thema: In welcher Weise kann in höherem Maße eine Liquidität der Einzel- und Zentralq ossenschaftcn herbei- geführt werden? und brachte so

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Daß es dir die Treue wahrt. Daß es auf des Glaubens Pfaden Sich um Christi Fahne schart." Hierauf betrat Landgerichtsdirektor Laarmann -Essen,, . Vorsitzende des Lotälkomitees, die Rednertribüne und eröffnete die Versammlung.Der eine heilige katholische Glaube um­schließt, verbindet und begeistert uns alle". Nur eine Schwie-

Berlin, 18. Aug., abends. Auf ein an den Kaiser ge­richtetes Begrüßungstelegramm ging folgende Antwort an den Großherzog von Oldenburg ein:

Ich habe mich über das freundliche Gedenken des unter Ew. Königlichen Hoheit Protektorat dort zusammengetretencn deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaftstages sehr gefreut und bitte Ew. Königliche Hoheit meinen wärmsten Dank selbst entgegenzunehmen und ihn den Vertretern der deutschen land­wirtschaftlichen Genossenschaften gütigst zu übermitteln. Meine herzlichsten Wünsche begleiten die Beratungen des Genosscn- schaftstages. Wilhelm."

Aus StdM und Land.

Gießen, den 21. Aug. 1906.

Die feierliche Ueberreichung der Meister­briefe fand am 19. d. M. im Saale des Cafä Ebel statt. Banuieister Traber, der 1. Vorsitzende der Mcistcrprüfungs- kommission für.Oberhessen, begrüßte die zahlreich erschienenen Festteilnehmer. Er übermittelte die Grüße und Glückwünsche der Großh. Negierung, der Zentralstelle des Großh. Kreis- amts und der Stadt Gießen. Sodann gab er eine lieber» sicht über den Verlauf der Prüfling, welche trotz höherer An­forderungen ein so günstiges Resultat alifwies, daß alle Prüf­linge, 55 (3 Kandidaten sind vor der Prüfling zurückgetreten) alsbestanden" hervorgingen. Nach ivarmen Ermahnungen ernannte er sie zu gesetzlich geprüften Meistern. Hierauf richteten Kommerzienrat Koch im Namen der Handelskammer und Kommerzienrat Heyli g e n staedt namens des Orts- gewerbcoereins zli Herzen gehende Worte an die Jungmeister. Letzterer versämllte nicht, seinen Dank Staat, Stadt und Privaten für ihre Zuwendungen abzustatten imb gedachte dann der großen Bemühlmg der Prüfungskommission und der Altmeister. Stadtverordneter Petri sprach im Auftrag der Handwerkskammer und forderte die Jungmeister auf, den bestehenden Innungen und Ortsgciverbevereinen beizlitreten, denn nur Einigkeit zeitige die erhofften Früchte. Sodann

53. Deutscher Katholikentag.

(Unberechtigter Nachdruck verboten.)

S. u. H. Essen, den 20. August.

Vorgestern war eine Anzahl Zentrumsabgeordneter und Jour- iralisten von der Firma Krupp zu einer Besichtigung des Riesenwerkes eingeladen worden. Abg. Gröber hielt dort eine Rede, in der er bemerkte: Die Firma Krupp habe sich mit diesen Geschützen in das Herz der Besucher hineingeschossen. Aber welche Entschließungen dies zur Folae haben werde, könne er noch nicht sagen. «'Heiterkeit und Zuruf: Eine neue Ar­tillerievorlage!)

Zu der abendlichen Begrüßungs-Versammlung des Katholikentages war der Andrang des Publikums ganz un­geheuer. Den Damen und den sehr zahlreich erschienenen Studenten waren besondereTribünen eingeräumt wor­den. Die Studenten erschienen in vollem Wichs. Sie sind in der Industriestadt der Gegenstand der Bewunderung.

. Kurz nach 8 Uhr erschienen der Kardinal-Erzbischof Fischer, Kardinal V a n u t e l l i aus Rom, der päpstliche Nun- lius Monsign. Caputo aus München und die Bischöfe Voß von Osnabrück und Dingelstadt-Münster i. W., van den Randen de Reeth-Mecheln, der neue Oberbürgermeister von Essen, Geh. Ober- Regierungsrat Holle mit mehreren Stadträten und der Landrat <r. D. Rottger von den Kruppschen Werken. Dann sangen die ver­einigten katholischen Kirchemstöre der Stadt eine Begrüßungs­hymne, in der es u. a. heißt:

Hier fahren hinab zu den dunkelen Sohlen Die Knappen und schaffen mit eisernem Mut, Und rußige Fäuste im Feuer der Kohlen In Waffen verwandeln das stählerne Gut. Gewappnet im Kampfe mit grausen Gefahren, Empfangen euch Männer gar kernig und echt, Die immer um Christi Standarte sich scharcu. Begeistert 'erkämpfen das heilige Recht.

Segne, Herr, dies Volk in Gnaden,

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Verhältnis zu diesem Wachstum das eigene Kapital bet Ge­nossenschaften bis jetzt nicht zunimmt, empfiehlt es sich, aus folgende Punkte hinzuwirken: a> Bei den Einzelgenosfenichaften: 1. Die Geschäftsanteile der einzelnen Spar- und Darlehnskassen sind auf mindestens 50 Mark zu erhöhen und einzuzahlen. 2 Die Mitglieder sind zu veranlassen möglichst auf eme Dividende zu verzichten. Bei den Genossenschaften, die eme geben, JoUen die Mitglieder mit einer mäßigen Dividende von höchstens 4 Proz. verlieb nehmen, damit die Reserven und formt das eigene Kapital so schnell wie möglich vergrößert werden. 3. Es muß erstrebt werden, mehr Spareinlagen mtt langfristiger Kündig­ung zu erhalten. 4. Der § 49 Ms. 1 G. g. muß mehr auf Rücksicht der Liquidität hin beachtet werden. 5. Hypotheken sind nur als Sicherungshypotheken zu gewähren mit festen, kurz­fristigen Abzahlungsbedingungen; Hypotheken ohne Abzahlungs­bedingungen sind unzulässig. 6. Der auf landwirtschaftliche Verbrauchsstoffe gewährte Kredit i,t in Normalfahren inner­halb eines halben Jahres, spätestens aber m einem Jahre abzuzahlen 7 Die Genossenschaft muß sich bei ihrer Zentralkasse rechtzeitig einen Bankkredit sichern und einen Betrag stets offen halten, der in einem entsprechenden Verhältnisse zu den kurz­fristigen Verpflichtungen steht. Der offene Kredit (zuzüglich des Guthabens bei der Zentralkasse) sollte je nach der Lage der sonstigen Verhältnisse, insbesondere der Höhe des eigenen Ver­mögens, mindestens 25 Prozent der Spareinlagen betragen. 8. Ganz besonders ist, abgesehen von den Kreditgenossenschaften, aus starke Abschreibung und Ansammlung von Reserven bei den sonstigen Genossenschaften zu halten. b) Bei den Zentral- kassen: 1. Bei den Zentralkassen ist ebenfalls auf rasche und starke Vermehrung der Reserven hinzuarbeiten. 2. Die Ge­schäftsanteile sind tunlichst zu erhöhen, und es ist keine höhere Dividende, als der Sparkassenzins oder der Zinsfuß des Normal- kredits beträgt, zu bewilligen. 3. Zentralkassen, die starke Ein­lagen der Genossenschaften haben abgesehen von Wechseln ist zu empfehlen, ihre Reserven und einen Teil ihres Geschäfts­kapitals in Schatzscheinen und Konsols anzulegen, damit sie . im Falle einer Kreditkrisis jederzeit dieses Kapital am offenen Geldmärkte ftüssig machen können. 4. Bei den Immobilien der Zentralkassen sind starke Abschreibungen vorzunehmen." .

Auf Antrag des Generalanwalts wurde das Material zur weiteren Erörterung und Prüfung und zur demnächstigen Vor­lage an den Genossenschaftstag den einschlägigen Organen des Reichsverbandes überwiesen.

Zentralkassen-Direktor Biernatzll-Kiel berichtet über Unstim­migkeiten zwischen den von den Genossenschaften geführten Milgliederverzeichnissen und den gerichtlichen Listen der Genossen, sowie Unrichtigkeiten in den letzteren.. Ein Antrag des Berichterstatters lautet:Unstimmigkeiten zwischen den von den Genossenschaften geführten Mitgliederverzeichnissen und den gerichtlichen Listen sind unstatthaft und zu vermeiden, wenn die Verzeichnisse lediglich auf Grund der diesbetreffenden gerichtlichen Benachrichtigungen genau geführt und letztere auf ihre Richtigkeit stets vom Genossenschaftsvorstande geprüft werden. Die Verbände haben die Pfticht, darauf zu halten, daß dies geschieht und daher dauernd die Mitgliederverzeichnisse der Ge­nossenschaften zu prüfen, ob sie mit den gerichtlichen Listen über» einstimmen. Ihre Revisionsbefugnis legt den Verbänden diese Pfticht auf; sie muß ihnen aber auch mit Rücksicht auf ihre Zentralkassen zugemutet werden, weil diese ein lebhaftes Inter­esse daran haben, daß die Mitgliederverzeichnisse der Einzel- genossenschaften genau geführt werden. Tatsächliche Unrichtig­keiten kommen in den Listen der Genossen ebenfalls vor und sollten berichtigt werden. Sie aufzufinden und ihre Berichtig­ung zu veranlassen, ist auch eine Pfticht der Verbände und ihrer Revisoren." Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

lieber Organisation und Erfolge des genossenschaft­lichen Bezuges landwirtschaftlicher Maschinen und Ge­rät e berichtete Verbandsdirektor Klettenhoff-Ersiirt.

Ein Antrag des Berichterstatters wurde ohne Debatte wie folgt angenommen:Der Genossenschaftstag erllärt: Es ist die Aufgabe des ländlichen Genossenschaftswesens, der ländlichen und landwirtschaftlichen Bevölkerung in jeder Weise zu dienen und alle Einrichtungen zu treffen, um die wirtschaftlichen und ' sittlichen Verhältnisse zu bessern. Ein hervorragendes Mittel zur Erreichung dieses Zweckes liegt im gemeinsamen Bezug der landwirtschaftlichen Bedarfsartikel als Futtermittel, Düngemittel, Kohlen, sowie landwirtschaftliche Maschinen und Geräte durch die Genossenschaften resp. ihre Zentralen. Während der Bezug der drei erstgenannten Artikel mit größtem Erfolge durchgeführt worden ist, hat der Bezug von Maschinen usw. noch mit ge­wissen Schwierigkeiten zu kämpfen, welche hauptsächlich in der Gleichgültigkeit und den alten Gewohnheiten der Genossen zu suchen sind. Allen Genossenschaften und deren Zentralen wird deshalb empfohlen, mit aller Energie und in geeigneter Weise die Organisation des Bezuges landwirtschaftlicher Maschinen und' Geräte weiter auszubauen und alle Maßnahmen zu ergreifen, welche geeignet sind, die Landwirtschaft von jeder schädlichen Bevormundung frei zu machen."

Zum letzten Punkt der Tagesordnung sprach Volkshochschul- direktor Lembke-Albersdorf über Ländliche Volkshoch­schulen und ihre Bedeutung für die landwirtschaftlichen Ge­nossenschaften.

Es liegt folgender Antrag des Berichterstatters vor:Der Genossenschaststag erklärt: Die ländl. Volkshochschulen als An­stalten, die Wirtschafts- und Bürgerkunde in engster Verbindung mit dem Leben auf dem Lande unter der erwachsenen Landjugend verbreiten wollen, die Unterricht und Erziehung für das prak­tische Leben auf das Engste verbinden, sind wohl geeignet, das Leben auf dem Lande zu befruchten und zu befördern, besonders auch das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen." Die Reso­lution wurde einstimmig angenommen.

in den letzten Jahren um je 100 Millionen gewachsen. Es besteht deshalb für die einzelnen Genossenschaften die Versuchung, einen verhältnismäßig großen Anteil dieser Gelder fester an­zulegen, als es für ihre Liquidität zulässig erscheint. Da. im

sich in gleich maßvollen Bahnen halten, die die Vorbedingung für die Erhaltung des konf. Friedens sind. Es bedarf dabei aber auch des Zusammenhalts gegenüber allen den Bestrebungen, die auf die Vernichtung der Grundlagen des Staates gerichtet sind. Ich bin überzeugt, daß Ihre Verhandlungen vom Geiste der Toleranz getragen sein mögen.

Landgerichtsdirektor Laarmann: Es wird nie geschehen, daß wir die kränken, welche durch ein anderes Band von uns ge- trennt sind, mit uns aber doch verbunden sind durch das Band der Taufe. . , .. ,

Hierauf überbrachte Graf von Vretrng Hoff-Scheel- Wien die Grüße der Oesterreicher. Eine von den östteichischen Katholiken seit einigen Monaten betriebene Agitation habe schon 4'2 Millionen Stimmen, meistens von Männern gegen die Zivilehe ausgebracht. c. t

Jesuitenpater d e Santi-Rom überbrachte die Gruße des hl. Vaters. ,. , - - .....

In der heutigen öffentlichen Sitzung hielt der Präsident Reichstagsabg. Dr. Gröber seine Antrittsrede. Msdann refe­rierte Reichstags- und Landtagsabg. Dr. P o r s ch über die S ch u, l- frage. Später wurde die Antwort des Kaisers auf das beute morgen abgesandte Huldigungstelegramm verlesen, das folgendermaßen lautet:

Schloß Wilhelmshöhe. Ich habe den freundlichen Gruß der dort versammelten deutschen Katholiken gern entgegen» genommen und mich aufrichtig über die Versicherung gefreut, daß die Generalversammlung der Versöhnung der konfessio­nellen und sozialen Gegensätze zu dienen bestrebt Jein werde. Für diese Kundgebung treuer Ergebenheit spreche ich der Ge­neralversammlung meinen wärmsten Dank aus. Wilhelm." Die Verlesung des Telegramms wurde mit jubelndem Beifall ausgenommen, worauf der Präsident ein dreifaches Hoch auf den Kaiser ausbrachte

22. deutscher landwirtschaftlicher Genossenschaststag.

(Unberechtigter Nachdruck verboten.)

III.

S. il H. Oldenburg, 17. Aug.

Zuerst sprach heute Pfarrer Heyde-LohrHausen über die Er­fahrungen mit der Einrichtung von Geflügelzucht- und M a st g e n o s s e n s ch a f t e n.

Die Produktion von Küken mit Hilfe von Glucken ist bei schweren Rassen in der Hand von Landwirten eine problematische Sache, zumal da wirkliche und so notwendige Frühbruten sehr schleckt ausfallen.

Der Antrag des Berichterstatters lautet:Der Genossen­schaststag erllärt: Die genossenschaftlich bettiebene Nutzgeflügel­zucht zur Erzielung von 'Tafelgeflügel steht unter den mancherlei Mitteln, die landwirtschaftliche Nutzgeflügelzucht zu heben, an erster Stelle. Dementsprechend groß sind freilich auch die Schwie­rigkeiten, die auf persönlichem, züchterischem, kaufmännischem und organisatorischem Gebiete liegen. Sie lassen sich nur be­heben durch praktisches Vorgehen wagemutiger Männer, die unbedingtes Vertrauen genießen, durch richtige Auswahl und Zucht der gewinnbringendsten Geftügelrassen, durch streng kauf­männische Preiskalkulation und Buchführung sowie durch Be­schaffung von genügend hohem Betriebskapital durch die Orga­nisation von Genossenschaften womöglich mit unbeschränkter Haft­pflicht."

Die Resolution wurde einstimmig angenommen.

Dann sprach Dr. Krueger-Darmstadt über: die Klärung der Molkereiabwässer.

Folgender Antrag lag vor:Der 22. deutsche landwirt­schaftliche Genossenschaststag erllärt: Die Frage der Klärung der Molkereiabwässer ist in den letzten Jahren für unsere Mol­kereibetriebe eine äußerst brenner.de geworden. Die hierfür bis­her angewandten Verfahren genügen im Allgemeinen den seitens der Behörden gestellten Forderungen nicht. Der, Reichsverband wolle deshalb diese Frage baldmöglichst einer eingehenden Be­arbeitung unterziehen und die nötigen Schritte tun, um sie zum befriedigenden Abschluß zu bringen", wurde angenommen.

Zentralkassen-Direktor Hallstein-Posen sprach überDie Zeichnungs-Vorschriften für den Vorstand (8 25 G.-G.) und die Bevollmächtigung von Beamten oder einzelnen Vorstandsmitgliedern (§ 42 G.-G.).

Der Antrag des Berichterstatters lautet:Der Genossen- schaftstag erklärt: Die in § 25 des Genossenschafts-Gefetzes gegebene Vorschrift, daß bei Willenserllärungen und bei der Zeichnung für die Genossenschaft mindestens zwei Vorstands­mitglieder zusammenwirken sollen, bietet einen gewissen Schutz gegen den Mißbrauch der Befugnisse von einzelnen Vorstands­mitgliedern. Es sollte daher auch im ländlichen Genossenschafts­wesen der noch vielfach anzutreffende Brauch beseitigt werden, daß der Abschluß von allerlei Rechtsgeschäften, insbesondere die Annahme von Einlagen und die alleinige Unterzeichnung von Quittungen einem einzelnen Vorstandsmitgliede ganz allein über­lassen wird, sofern der andere Teil, z. B. der Einleger, sich damit zuftieden gibt. Nur eine solche Erklärung und Zeichnung, die keine Verbindlichkeiten für die Genossenschaft begründet, kann unbedenklich durch ein Einzelnes Vorstandsmitglied erfolgen. Es ist den Genossenschaften auch dringend abzuraten, den § 42 des Genossenschafts-Gesetzes zur Umgehung der in § 25 vor­geschriebenen Doppelzeichnung zu benutzen, indem sie ein ein­zelnes Vorstandsmitglied oder gar einen einzelnen Angestellten, welcher nicht dem Vorstand angehört, zu der selbständigen Führ­ung der lausenden Geschäfte und der alleinigen Zeichnung für die Genossenschaft ausdrücklich bevollmächtigen. Wenn bei größe­ren Genossenschaften die Bestellung von Bevollmächtigten für die laufende Geschäftsführung also nicht nur für einzelne besondere Fälle der Vertretung sich wegen des Umfangs der Geschäfte als notwendig herausstellt, so sollte diese Bevollmäch­tigung im Statut vorgesehen oder von der Generalversammlung ausdrücklich genehmigt, nur auf bestimmte Arten von Geschäften beschränkt und schriftlich genau festgelegt sein. Sie sollte ferner auch nur in der Weise erteilt werden, daß zur rechtsverbind­lichen Willenserklärung und Zeichnung Entweder das Zusammen­wirken eines Vorstandsmitgliedes mit einem Bevollmächtigten oder von zwei Bevollmächtigten erforderlich ist.

Dann sprach Ingenieur Krukenberg-Hannover über die zweck­mäßige Anlage und Einrichtung von Getreidelagerhäu- ferii. Die Ausführungen gipfelten in folgendem Anträge des Berichterstatters:Der Genossenschaftstag erllärt: Mit Rücksicht auf die beim Bau und der Einrichtung von genossenschaftlichen Lagerhäusern nicht selten vorgekommenen technischen Fehler und Versehen ist den ländlichen Genossenschaften und Verbänden dringend zu empfehlen, sich in allen einschlägigen Fällen des Rates und der Unterstützung einer erfahrenen und von den Sonderinteressenten der Bauunternehmer unabhängigen Berat­ungsstelle zu bedienen, wie sie nunmehr in der maschinen­technischen Geschäftsstelle des ReichsverbandeS zur Verfügung steht." Der Antrag wurde angenommen.

Sodann sprach Verbandsdirektor Oekonomierat Dr. Rabe- Halle a. S. über den Geschäftsverkehr zwisch-en Spar­und Darlehns- und den Zentralkassen mit den Kreis- und Kommunal-Sparkassen. Seine Resolu­tion lautete:Der 22. deutsche landwirtschaftliche Genossen­schaftstag erblickt in der Anbahnung eines direkten Geschäfts­verkehrs zwischen den ländlichen Kreditgenossenschaften und den Kommunalsparkassen die Gefahr der Zersplitterung für die wohl- bewährte genossenschaftliche Organisation. Er beschließt daher, allen diesbezüglichen Anträgen und Bestrebungen entgegenzutreten und alle Maßnahmen zu fördern, die geeignet erscheinen, dem derzeitigen genossenschastlicheu Zusammenschluß für die Zukunft zu erhalten und zu stärken." Nach einer kurzen Debatte wurde die Resolution angenommen.

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ziehungsanstaltcn und würden ihren Zöglingen nicht zeit­lebens den verdammenden Stempel aufdrücken. Für er­wachsene Stromer und gewerbsmäßige Bettler hat man ja bereits solche Heime oder Kolonien geschaffen und damit feine schlechten Resultate erzielt. Man sollte dasselbe bal­digst für die Kinder tun. Vielleicht ließen sich die existie­renden Fürforgeanstalten aus den Städten auf das platte Land verlegen und ihres zuchthausarttgcn Charakters ent- ffeiben. Das gäbe ein Fundament, auf dem weiter gebaut werden könnte. Wenn irgendwo die Anwendung des Aus­drucksUngesunde Moral" berechttgt ist, dann sicherlich bei Kindern, die weniger als Verbrecher denn als sittlich zu heilende Kranke betrachtet und behandelt werden müssen.

Die Encyklika Pius' X. über das französische Trennungsgesetz.

Die päpstliche Encyklika an den französischen Episkopat über das Trennungsgesetz ist eine Musterleistung der Diplomatie der römischen Kurie. Die Encyklika befriedigt sowohl die Antiklerikalen als auch die Extrem-llltramontanen, dagegen hat sie die gemäßigten Katholiken wie auch die deutschen Zentrumsopportunisten enttäuscht. DieKöln. Volksztg." wenigstens schaut trübe in die Zukunft des Isrcmzösischen Katholizismus. m .. ,

Die Exttem-Ultramontanen sind zufrieden, iveu der Papst noch einmal das ganze Trennungsgesetz und insbesondere die Kultiis- vereine verwirft und sie nun auf einen erfolgreichen Kulturkampf hoffen. Aber auch die Antiklerikalen reiben sich die Hande, weil sie von dein bevorstehenden Kamps die Vernichtung der katholischen Kirche in Frankreich erwarten. Um jedoch auch die gemäßigten Katholiken nicht ganz ohne Hoffnung zu lassen, ivill Pius X. einen praktischen Versuch mit der Bildung von' K u l t u s v e r e i n e n machen, knüpft aber diesen Versuch an Bedingungen, von deren Unerfüllbarkeit er sich keine Vorstellung niachen mag. Wurde pcirnlich der vorgeschlagene praktische Versuch gelingen, kaine, wie der Papst wünscht, statt der Kultusvereine eine andere Vereimgungs- form zustande, die den gesetzlichen und den kanonischen Anforde- rrungen genügen würde, so hätten wir die Kultusvereine nur unter einem anderen Namen und das könnte der Negierung der Republik "gleichgültig fein. Indem aber Pius X. als Bedingmig dieses Ver­suchs die Forderung stellt, daß das Gesetz nicht bleibt wie es ist, sondern im Sinne einer größeren Berücksichtigung der Rechte deS Papsttums und des französischen Episkopats geändert werde, schneidet er selbst die Möglichkeit des Versuchs ab; denn abgesehen davon, daß die französische Regierung nicht daran denkt, das Gesetz im ultramorttaueii Sinne zu amenbieren, ist dazu bis zum Dezember, in dem die Folgen der Nichtlinterwerfmig der Hierarchie eintreten, Seine Zeit mehr. Tie Folgen aber bestehen nach § 9 des Gesetzes in der Ueberroeifuug der beweglichen und unbeweglichen Güter der öffentlichen Kultusanstalten an die Gemeinden für Armenpflege unb Wohltätigkeitszwecke; unb diejenaen Güter, bie vom Staat herstammen, fallen an biesen zurück. Die katholische Kirche Frank­reichs wirb also förmlich expropriiert.

Der Papst behauptet, baß er burch bie Pflicht seines Amtes Igezwungen sei, den Kampf bis aufs Messer gegen bie französische 'Republik aufzunehmen. Die französischen Notabeln unb Akabemiker, welche bie bedingungslose Annahme ber Kultusvereine empfohlen haben, widersprechen bem. Pius X. protestiert zwar bagegen,baß Wir ben Franzosen uorcntbaUcn, moflen, was der Heilige Stuhl anberen ohne Schwierigkeit zugestauben habe," allein bas preuß. Gesetz über bie Verwaltung bes Kirchenvermögens vom 20. Juni 1875 entspricht formell unb materiell in allen wesentlichen Punkten ben Bestimmungen bes französischen Treiiimngsgesetzes über bie Kiiltus- vereine, und die preußischen Bischöfe haben sich nach anfänglicher .Weigerung ihm unterworfen. Ebeiiso ivie daS französische Trennungs- gesetz ist auch das preußische Kirchenvermögensgesetz aus reiner Machtvollkommenheit des Staates erlassen worden; ebenso wenig wie das erstere, kennt auch das letztere ausder göttlichen Ver- ifaffung der Kirche" stammende,unveräußerliche Rechte be§ röm. Papsttums und der Bischöfe", verleiht diesen and) feine selbständige Autorität über die der Kirche uneiitbehrlichen Güter und Kiiltus- gebäude." Das preußische Gesetz vindiziert allerdings nicht dem Staate, wie das französische Trennungsgesetz es tut, das Eigentum am Kirchenvermögen, es setzt aber stillschweigend bie Kirchen- gemembe als Eigentümerin voraus. Mithin verwirft bas preuß. Kirchenvermögensgesetz ebeiiso gut bas Dogma von bem Eigentums- unb Verfiignngsrecht bes Papstes unb der Bisckiöfe an dem Kirchen- vermögen, wie das französische Treniiungsgesetz.

Das Papsttum ist hiernach an einem kritischen Wendepunkt seiner Geschichte angelangt. Verliert es die Partie in Fraiikreich, so können die Folgen von unberechenbarer Bedeutung sein.