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Nr. £95
Erscheint täglich ander Sonntag».
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dein Hessischen Landwirt die Giehener Kamillen- blätter viermal in der Woche bciflelegt
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Anzeiger Gießen.
Erstes Blatt 159.Jahrgang Dienstag AI. August 1908
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Aie heutige Dummer umfaßt 8 Seilen.
Iie Kroportionalrvayl
bei den hessischen Kommunalwahlen.
Man schreibt uns:
Es verlautet, daß bei Beratung der dem Lairbtag vorliegenden Gesetzentwürfe einer neuen Städte-undLand- gemeindeordnung auch ein Antrag auf Einführung des Proportionalwuhlsystems zu erwarten sei. Wie erinnerlich, wurde schon bei der Beratung eines landständischen Wahlgesetzes der Versuch gemacht, dieses System einzuführen. Ein Antrag im Ausschuß der zweiten Kammer fand jedoch keine Mehrheit, und in der ersten Kammer zog Frhr. v. Hey 1 seinen Antrag, die .Verhältnis- und Listenwahl für die fünf großen Städte einzuführen, vor der Abstimmung im Plenum zurück. Die Regierung hatte sich durchaus ablehnend verhalten. Indessen war ihre Stellungnahme keineswegs grundsätzlich ablehnend, sondern sie gründete sich im wesentlichen aus dem Mangel an genügenden Erfahrungen mit diesem neuen, eigenartigen Wahlsystem. Es darf darum auch angenommen werden, daß sich darin heute nichts geändert hat, zumal die Anwendung des Systems bei den Kommunalwahlen viel komplizierter ats etwa bei den Wahlen zum Landtag ist.
Wie sieht dieses Wahlsystem aus und welche Wirkungen zeitigt es? Nehmen wir an, in einer Stadt sind von 4000 Wahlberechtigten 18 Stadtverordnete zu wählen. Es stehen sich drei Parteien gegenüber. Gruppe A erzielt 2300 Stimmen, Gruppe B 1040 Stimmen und Gruppe C 660 Stimmen. Nach bisherigem Gesetz würde Gruppe A sämtliche Sitze errungen haben. Bei der Verhältniswahl ändert sich jedoch das Ergebnis zu gunsten der Minderheiten. Auf ein Mandat entfallen: (4000:18) gleich 222 Stimmen. Es erhielten somit Mandate Gruppe A (2300: 222) gleich 10, Gruppe B (1040:222) gleich 5 und Gruppe C (660:222) gleich 3. Wir haben also bei der Verhältniswahl, wie schon der Name andeutet, eine Berücksichtigung der Minderheiten bei der Verteilung der Abgeordnetensitze. Es ist das der unbestrittene .Vorzug dieses Systems. Während es bei den anderen Wahlsystemen Vorkommen kann, daß große Minderheiten überhaupt nicht zur Vertretung gelangen, sichert das Proportionalwahlsystem auch kleineren Minoritäten die Möglichkeit einer Berücksichtigung bei den Mandaten.
Tiefer Lichtseite gegenüber steht aber auch eine nicht zu unterschätzende Schattenseite: die Per sü n l i ch ke i t des Einzelnen tritt zurück, die „Partei" oder „Gruppe" tritt an die Stelle. Es muß jeder Wähler einer dieser Gruppen angehören, oder er verliert auch die Ziffer, die er dann ohnedies nur ist, gegenüber der mächtigen Partei. Dieser Nachteil wird noch verstärkt bei den Wahlen, wo aus wirtschaftlichen Gründen heraus die Beziehungen der Wähler zu den Erwählten eine große Rolle spielen, wo nicht ausgesprochen „politische" (selbst im schönsten Sinne des Wortes) Interessen vor solchen lokaler Natur den Ausschlag geben — also bei allen Wahlen auf dem Lande, vornehmlich aber bei der Gemeindewahl. Hier ist die praktische Anwendung des komplizierten Systems höchst schwierig. Damaschke macht, zur Einschränkung der Gefahr, daß jemand nicht auf eine Vorschlagsliste mangels einer „Parteizugehörigkeit gelangen könne, den Vorschlag, wonach auch solche Vorschlagslisten zugelassen werden, die von nur 10 Wählern ausgehen.
Tas Proportionalwahlsystem hat im letzten Jahrzehnt immer mehr Anhänger gefunden und sein Gebrauch ist ständig größer geworden. Es wird angewandt in Dänemark bei der Wahl zur ersten Kammer, in Belgien und Spanien bei. den. Abgeordnetenwahlen. Für Kommunalwahlen zulässig ist das Verhältniswahlsystem in Belgien (hier in Verbindung mit dem Pluralsystem), in Norwegen (sofern es von einem Viertel der Stimmberechtigten vor der Wahl verlangt wird) und in vielen Kantonen der Schweiz. In Deutschland ist das System erstmalig bei den Gewerbegerichtswahlen zu Mannheim zur Anwendung gekommen, nachdem die Gewerbegerichtsnovelle vom Sept. 1904 die Verhältnis- und Listenwahl ausdrücklich als zulässig erklärte. Seitdem ist eine stattliche Anzahl von Städten dem Mannheimer Beispiel gefolgt und hat dieses System für die Gewerbegerichtswahlen beschlossen. Damit
ICkincs Feuilleton.
— Die zwischen dem Direktor A. Steffter und den maßgebenden Faktoren gepflogenen Unterhandlungen betreffs Uebernahme der T h e a t e r in Homburg v. d. H. und Offenbach sind nunmehr zum Abschluß gelangt. Steffter, der bisher dem Residenztheater in Hannover angehörte und seit mehreren Jahren die Direktion des Fürstlichen Schauspielhauses in Putbus führt, gehl mit Begum der nächsten Spielzeit für ein Jahr als Spielleiter und Schauspieler an das Wiesbadener Hostheater und übernimmt ab 1907 die Leitung des Stadttheaters in Hanau. Die Ve rein i- gllng der viep Bühnen : Haii au, Homburg, Offenbach und Putbus ermöglicht eS Steffter, (einen Mitgliedern ganz- jährige Verträge mit einmonatigem Urlaub zu bieten.»
— Im. Frankfurter Schauspielhaus hatte Samstag die Erstaufführung von Hugo von Hosmannsthals „König Oedipus und die Sphinx" einen Achtungserfolg.
— -Die Frau ohne Lächeln", diesen barocken Titel hat, so ,vird uns aus Berlin geschriedeii, das neue Lustspiel, welches hier im T r i a n o u - T h e a t e r ansgeführt wird. Aber nicht nur die Frau oben aus der Buhne findet den ganzen Abend über fein Lächeln, sondern auch die Zuschauer kommen nicht dazu, geschweige denn zum Lachen. Erst roeint das Stück aus ist, sieht mau em Lächeln der Befriedigung aus allen Mienen, weil die Qual überstanden ist. Oder bedeutet es etwa keine Qual, wenn man drei Stunden zuhören muß, wie sich 'Dir. Rippmgill — so heißt der Held — abmüht, um Witze zu reißen, die seine Frau zum Lachen bringen sollen, und die immer fast- und kraftloser werden? Während
Zufallsentscheidunaen, wie das von Passau, wo die Sozialdemokraten die Aweitgebersitze eroberten, die Sitze der M- beitnehnrer aber verloren, ausgeschlossen. Eine gerechte Verteilung der Mandate sichert das System eben in jedem Falle. So wurden bei der jüngsten Gewerbegerichtswahl (in Stuttgart) auf die Liste der vereinigten Gewerkschaften 8660, auf die der Christlich-°Nationalen 824 Stimmen abgegeben: erstere erhielten (statt seither sämtliche) nur 27 Sitze, die letzteren statt Null 3 Mandate. Auf die Arbeitgeberliste wurden Töö gewerkschaftliche und 652 Stimmen der anderen Gruppe abgegeben, sodaß die Gewerkschaftler (statt bisher Null) 6 Mandate und die Christlich-Nationalen nur 24 errangen. Bekanntlich ist auch im neuen württem- bergischen Landtagswahlgesetz die Verhältnis- und Listenwahl für die Stadt Stuttgart bestimmt. Auch im olden- burgischen Landtag gelangte schon vor zwei Jahren ein Asttrag zur Annahme, der die Regierung ersucht, eine ,Vorlage zu machen, durch die in allen Gemeinden das Proportionalwahlrecht auf Grundlage des allgemeinen, geheimen, gleichen und direkten Wahlrechts ein geführt wird. Ob in Hessen ein dahingehender Versuch — wenigstens für die Städteordnung — gemacht wird, wagen wir zurzeit nicht zu entscheiden. Dringender wäre in jedem Falle erst die Abschaffung des Passivzensus und die Einschränkung der Kautel über die Ansässigkeit auf ein Jahr, wie dies vor kurzem an dieser Stelle näher begründet wurde.
polififc^e Tage-scharr.
Die Todesstrafe.
Es ist wohl noch in aller Erinnerung, wie im Vorjahr ein alter pensionierter Oberstleutnant in einer rheinländischen Stadt von seinen Wirtsleuten und einem Komplizen ermordet worden ist. Die beiden männlichen Verbrecher haben vor einiger Zeit das Verbrechen mit dem Tode durch Henkersbeil gebüßt, dagegen wurde der Strafvollzug an der Frau ausgesetzt, weil sie ihrer Entbindung entgegen sah. Nun ist die letztere erfolgt und nach den Buchstaben des Gesetzes müßte 8 Wochen nach erfolgter Geburt das Kind der Mutter weggenommen werden, damit an dieser das Todesurteil vollstreckt werde. Es handelt sich hier um ein tragisches Ereignis, welches, so sehr auch die Frau zu verabscheuen ist, doch das Mitgefühl herausfordert. Zwar wird man das Kind doch früher oder später der Mutter wegnehmen müssen, und sie wird es erst nach vielen Jahren, wenn überhaupt, wiedersehen. Trotzdem läge eine dem humanen Geiste unseres Jahrhunderts nicht entsprechestde Grausamkeit darin, dem jungen Kinde die Mutter zst töten, ob ihr auch diese Strafe nach den Buchstaben des Gesetzes zukommt.
Es ist nicht ohne Interesse, daß sich eine geistig bedeutende Frau dieses Falles angenommen hat, und merkwürdiger Weise ist diese Dame nicht aus Deutschland, sondern aus Frankreich gebürtig, wo sie eine Agitation §nr Begnadigung der. Frau Blümers eingeleitet hat. Es ist bedauerlich, daß diese Bewegung nicht von deutschen Frauen ausging und das Ausland uns darin zuvorgekommen ist.
Ueberhcmpt regt der Vorfall dazu an, sich wieder einmal mit der Frage der Todesstrafe zu beschäftigen, die in keiner Weise in den Rahmen der heutigen Kultur mehr paßt. Auch in dieser Beziehung scheint uns Frankreich vorangehen zu wollen, denn die Budgetkommission der Deputiertenkammer hat vor einiger Zeit das Gehalt des Scharfrichters gestrichen und damit kund gegeben, daß sie die Abschaffung dieser Strafe wünsche. Es steht außer Frage, daß auch die Parlamentsmehrheit diesem Beschlüsse zustimmt und auch die Regierung angesichts der von ihr im allgemeinen vertretenen Tendenz kein Veto einlegen dürfte.
Die Todesstrafe ist seinerzeit eingeführt worden m der Anschauung, daß sie abschrecken und die Zahl der Morde verringern würde. Diese Hoffnung ist aber irrig gewesen, nicht einmal die öffentlichen Hinrichtungen haben eine solche Wirkung ausgeübt, vielmehr eingestandenermaßen vielfach sogar zur Begehung von Morden angestachelt. Wozu also eine Strafe beibehalten, die doch ihren eigentlichen Zweck nicht erfüllt l!
des ganzen „Lusl"-Spieles baumelt eine Hampelpuppe in der Milte der Bühne von der Decke herab, und wenn nran an einem Faden zieht, so „hampelt" sie nach berühmten Mustern mit den Armen und Seinen. „Seht den kleinen Hampelmann, wie er luftig strampeln kann", so lautet ein längst vergessener Gassenhauer, aber barauf ist die Sache nicht zugespitzt, sonder,! wenn ein Liebespaar sich auf den Divan des Zimmers eine Treppe höher setzt, so gerät der Hampelmann selbsttätig ins ©trampeln und darin liegt der — Witz!
— „Die Kunst". Monatshefte für freie und angewandte Kunst. (München, Bruckmann.) Das August-Hest wird durch einen Artikel über Gotthardt Kuehl von Max Morold eingeleitet. Zahlreiche Abbildungen begleiten den Aufsatz und geben ein rechtes Bild von dem i msangreichen Schaffen des Meisters, insbesondere der brillante Vierfarbendruck zeigt seine koloristische Kunst. Fritz von Ostini lieferte einen Aufsatz über die gegenwärtige Ausstellung der „Scholle" im Münchener Glaspalast, die die hervorragenden Leistungen dieser neuesten Münchener Malerschule schön zusammcnfeßt und dem Beschauer Offenbarungen und Einsichten besonderer Art bietet. Eine Reihe Bilder, teils mit Tondruck, lassen ihre Bestrebungen erkennen. — Mit dem zweiten Teil des Artikels über die Tritte Deutsche Kunstgewerbe-Ausstellung in Dresden wird das G-ebiet der angewandten Kunst betreten. Man sieht Reproduktionen nach Arbeiten Fritz Schumachers iyrotcftanti)d)c Kirche), Details vom Sächsischen Hans von Wilh. Kreis, von verschiedenen anderen Künstlern einzelne Interieurs, ferner noch Friedhofsanlagen, zeugend von dem hohen Können und glücklichen Geschmack ihrer Schöpfer. — Alles in allem ist dieses Heft mit seinen 114 Abbildungen zum neuen
Bei uns in Deutschland war vor Gründung deS neuen Reiches die Todesstrafe in verschiedenen Einzelstaaten abgeschafft, wie in Sachsen, Oldenburg und Anhalt. Erst durch das Strafgesetzbuch de§ Norddeutschen Bundes, aus welchem sie in daS Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches überging, ist sie in den genannten Staaten wieder eingeführt worden, aber man hat gesehen, daß es auch ohne sie gegangen ist. Tatsächlich wird die Zahl der Gegner der Todesstrafe immer größer, auch hervorragende Nechtslehrer verwerfen sie ganz entschieden, nicht in letzter Linie im Hinblick auf die Möglichkeit von sogenannten Justizmorden, die sicherlich in höherer Zahl begangen worden sind, als festgestellt werden konnte. Gänzlich abgeschafft ist die Todesstrafe in Italien, Holland, Portugal, Rumänien und verschiedenen Staaten Amerikas und in der Mehrzahl der schweizerischen Kantone, wobei man auch von der richtigen Ansicht ausging, daß eine lebens- längliche Einkerkerung bei schwerer Arbeit im Grunde ge< noinmen eine viel härtere Strafe sei, die andererseits aber doch dem Täter die Möglichkeit nicht gänzlich abschneidet,. sich zu bessern. Sollte nicht auch in Deutschland die Zeit gekommen fein, diese Strafe aus dem Gesetze zu streichen? Die Reform deS Strafprozesses ist in Angriff genommen und bei dieser Gelegenheit könnte auch wohl die Todesstrafe beseitigt werden.
Erziehung in der Strafe
Uns wird geschrieben:
'Auf dem bevorstehenden Parteitag der Sozialdemokraten in Mannheim soll n. a. verhandelt werden über- Volks er zieh un g unö Strafrecht, Strafprozeß« und Strafvollzug. Tie -Anordnung der vier Begriffe ist unstreitig geschickt. Tas erziehliche Prinzip der Strafe ist entschieden das wichtigste, wichtiger als die Sühne fürs die geschehene Tat oder die Mschreckung vor neuen Ver-> gehen. Leider betonen die Juristen vom Fach dieses Prinzips nicht genug. Doch gibt es auch unter ihnen eine rührige Schar mit dem Berliner Professor v. Liszt an der Spitze^ die für eine Reform des Rechtswesens und damit natürlich auch für eine solche der Strafe eintritt. Neu ist es also, nicht, was der sozialdemokratische Parteitag in Mannheims verhandeln will. Mer daß er es in aller Oeffentlichkeit tut,, ist wichtig.
Die jetzt übliche Mt der Strafe — Gefängnis und Zucht-i haus — bleibt insofern wirkungslos, als die Zahl der: Strafrückfälligen zu- statt abnimmt. Im Jahre 1882 gab' es in Deutschland 46 384 mit einer Vorstrafe und 7268 mit sechs und mehr Vorstrafen, 1896 dagegen 67 326 mit einer Vorstrafe und 27 430 mit sechs und mehr Vorstrafen^ Ter Strafvollzug versagte also, was die Bolkserziehung an-, betrifft, vollständig, besonders bezüglich der Kinder. Diese letzteren wurden durch Gefängnisstrafen fast niemals ge-i bessert, sondern im Gegenteil" erst verdorben. Auf Grund dieser Tatsache hat das preußische Ministerium des Innern vor kurzem an die Polizeibehörden einen Erlaß gerichtet, um möglichst zu verhindern, daß Schulkinder auf Grund polizeilicher Strafverfügungen den Gefängnissen zugeführt' werden. Ter Minister fordert von den Polizeibehörden, in jedem einzelnen Falle zu prüfen, ob Kinder, denen eine- Uebertretung zur Last gelegt wird, bei Begehung derselben die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Einsicht (§ 56 des Reichsstrafgesetzbuches) besessen haben.
Tieser Erlaß bedeutet einen Schritt vorwärts, der freilich! noch nicht genügt Tenn auch Kinder, die die erforderliche Einsicht besitzen, gehören nicht ins Gefängnis. Küider? sind bildungsfähig, also auch erziehungsfähig, und deck Staat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht^ zumal die Kinder, die gegen die Gesetze verstoßen, zu brauchbaren Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft zu erziehen., Und das kann erfahrungsgemäß im Gefängnis mit Drill!> und düsterem Grauen nicht geschehen. Auch wohl nicht ind Fürsorgeanstalten in vergitterten Fenstern und bewaffnetem! Ailfsichtspersonal. Wohl aber könnte es geschehen in „Landerziehungsheime n" mit reichlichem Aufenthalt im' Freien, mit leichter, aber konsequenter Garten- und Feldarbeit, mit Strenge aber Freundlichkeit in Erziehung und Belehrung.
Diese Heime wären weniger Strafanstalten als Er-
Ttit hervorragender Beweis von der Fül>rer,chaft Der „Kunst" auf ihrem Gebiete.
kfg. DieHäufigkeit der Blinddarmentzündung. Von den meisten Beobachtern wird angenommen, daß das weibliche Geschlecht seltener von der Blinddarmentzündung heim- gesncht wird als das männliche, und zwar soll ent Drittel der Fälle auf Frauen, zwei Drittel auf Diänner entfallen. Man erklärt sich das so, daß häufigere Gelegenheitsursachen für letztere vorhanden sind, indem sie durch ihren Beruf, die Knaben aber durch die lebhaftere Art ihrer Spiele den Schädigungen mehr ausgesetzt sind, welche leichter Kotmassen in einem schwer ein- und auslässigen Wurmvorsatz (jineintreiben können. Es würden also zu Ungunsten des männlichen Geschlechtes mehr mechanische Ursachen als individuelle mitsprechen, da die letztere natürlicherweise bei beiden Geschlechtern die gleichen fein müßten. Nach den Untersuchungen von Dr. 5i arrenftei n (Deutsche Mediz. Wochenschrift) scheint indes die bisherige Annahme, die auch durch die von ihm ausgestellte Statistik aus früheren Zeiten bestätigt wurde, doch nicht ganz cm« ivaiidsfrer zu sein. Er hat zu unjerer großen Ueberrajchuiig entdeckt, daß für Berlin die Zahl der blinböarinfvanfen Frauen nur wenig hinter der der Männer zurücksteht, daß aber in Hamb u r g ihre Zahl sogar in auffallender Weise bedeutend größer als die der Männer ist. — Es wäre auch sonderbar, lucnn die geringeren körperlichen Bewegungen der Frauen in Verbindung mit der unglückseligen und törichten Tracht des Korsettes nicht auch in dieser Beziehung ernstlichere Schädigungen für den weiblichen Körper verursachen sollten, ivie es ja leider schon oft genug der Fall ist.


