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14/11/1906 Zweites Blatt
 
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Mittwoch 14. November 1906

156. Jahrgang

Nr. 268

Zweites Blatt

Gießener Anzeiger

Erscheint täglich mit Aufnahme deS Sonntags.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Siesten

faii*1.

) LrittKarzers Werke in 8 Bdn. bei Cotta in Stuttgart.

evlaju'iw

DieGiehener LamilienblStter" werden dem k^ln,zeiget viermal wöchentlich betgelegt. Der nStlRIdjC Landwirt" erscheint monatlich einmal.

lic wo

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UniversitätSdruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition u.Druckerei: Schulür.7.

Tel. Nr. 51. Telegr.-Adr.; Anzeiger Dießen.

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i)t iüt nachmittags MMg. Schrift!. Angebote unter D84l2 . d. Gießener Anzeiger Men.

'in augeheude Verläuferiu ' ans gut, Familie roitb Stell, inchl für alsbald.

SrijriftL Angebote unter 08480 b. Giegener Anzeiger erbeten.

neue S^aoreo.dnu g für Kessen.

R. B. Darmstadt, 13. Nov.

Dex VerwallungSrevisionSausschuß der zweiten klammer setzte heute in Gegenwart der Regierungsvertreter, Drinisterial- präsident Braun und Ministerialräte Best und U sing er die Beratung über die Regierungsvorlage, betr. die Städte­ordnung fort und zwar beim vierten Abschnitt des Titels V, der die Tätigkeit des Bürgermeisters und der Beigeordneten behandelte. Art. 120 bestimmt:

Ter Bürgermeister steht an der Spitze der Stadtgemeinde und der städtischen Berwallung. Ihm liegt die obere Leitung und Be° aussichligung der gesamten Verwaltung, sowie die Führung des Vorsitzer in der Stadtverordneten-Versammlung ob. Die Beige­ordneten sind die Amtsgehil'en des Bürgermeisters und vertreten denselben in BehinderungSiällen und wahrend der Erledigung des Amtes. Insoweit nicht bei ihrer Wahl durch die Stadt- verordneten-Versammluiig etwas anderes bestimmt wird, liegt die Vertretung in erster Linie einem besoldeten Beigeordneten ob. Im übrigen regelt sie sich nach d e m T i e ustalter, bei gleichem Tienstalter nach dem Lebensalter.

Nach diesen Bestimmungen wird sich also auch die Tätigkeit des sozialdemokratischen Beigeordneten von Offen­bach zu regeln haben.

Bei der Ausschußberatung wurde vorgeschlagen, eine Bestimmung in daS Gesetz mit aufzunehmen, woiiach in den Städten, in welchen besoldete Beigeordnete angestellt sind, der Bürgermeister den TitelOberbürgermeister" anlege und die besoldeten Beigeordneten den Titel Bürgermeister" führen, soweit die persönliche Verleihung dieser Titel in Wegfall kommen soll. Bezüglich der Stellung der Beigeordneten wurde von einer Seite angeregt, dieselbe gesetzlich anders zu regeln, als dies in den vorstehenden Bestimmungen geschehen ist. Man war im Ausschuß der Meinung, daß den Beigeordnet en eine selbständigere Stellung eingeräumt werden müßte, wobei dem Bürgermeister natürlich das Recht verbleiben sollte, die Geschäftsführung der Beigeordneten zu kontrollieren und die Gesamloerwaliung zu leiten. Es wurde vorgeschlagen, die Regelung dieser An­gelegenheit durch eine Geschäftsordnung nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung vorzusehen.

Art. 121 bestimmt, daß Bürgermeister und besoldete Bei­geordnete keinen anderen Erwerbszweig haben, fein anderes besoldetes Amt bekleiden und nicht Mitglied des Vorstandes oder AufsichtSratS einer Aktiengesellschaft oder Kommandit- gesellschaft auf Aktien sein dürfen, und daß Ausnahmen von diesen Verboten nur unter besonderen örtlichen Verhältniflen mit Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung und mit Genehmigung des Ministeriums deS Innern zugelasien werden. Nach Art. 122 finden die Bestimmungen des Gesetzes betr. die Disziplinarverhältnisse der nicht richterlichen Beamten vom 21. April auf den Bürgermeister und den Beigeordneten An­wendung. Zu Art. 123, welcher die allgemeinen Bestimm­ungen enthält, wurde vom Ausschuß vorgeschlagen, die Po­lizei in den größeren Städten, unter anderweitiger Regelung der Kostenfcage, überall durch staatliche Behörden verwalten zu lasten. Nach der regierungsseitigen Fassung dieses Artikels sollten dem Bürgermeister die örtlichen Ge­schäfte der allgemeinen Stadtverwaltunginsbesondere die­jenigen der örtlichen Polizeiverwaltung insoweit obliegen, als nicht zu ihrer Wahrnehmung besondere Beamte bestellt sind." Art. 124 bestimmt über die dem Bürgermeister zu bewilligen- den Bureaukosten, Art. 125 über die Vertretung der Stadt­gemeinde bei Vornahme von Rechtsgeschäften, Art. 126 über die Führung von Prozessen und den Abschluß von Ver-

grüßen.

Syn. Realschuldirektor Dr. Gerh a r d-Michelstadt spricht den Wunfih vieler Religionslchrcr aus, ein Unter- richtsbuch zu erhalten, welches sich aus die Wahrheit des Evangcliunis stützt, wie sie sich nach dem Stand der heutigen Wissenschaft darstellt.

Pralat D. Walz erwidert, das sei nicht angängig, das apostolische Glaubensbekenntnis sei nicht ein Prioatbesitz, sondern eine Einrichtung der evangel. Kirche. Mehreren Anregungen auf kräftigere Belebung der Dctancllssynoden sagt Redner seine Unterstützung zu.

Obertonsistorialrat Nevel erwidert auf eine Anfrage, daß im gegenwärtigen Etat für Ruhegehalte der Geistlichen 20 000 M k. ausgeworfcn seien, für den Etat 1907 25 000 Mk. Auf einen Ueberschuß aus anderen Posten sei nicht zu rechnen. Man werde daher weiteren Pensionsgesuchen kaum noch entsprechen können. Damit ist die Beratung des Berichts des Oberkonsistoriums beendet.

Es folgt die Beratung des

Antrags der Dckanatsshnode Gieße«

den Wirtsh ausbesucy der latecyismuspflich- tigen Mädchen betreffend. Es wird darin ersucht, die Landesshnode wolle dahin wirken, daß ein Erlaß einer den Wirtshausbesuch der katechismuslehrpflichtigen Mädchen untersagenden Polizeiverordnung für das ganze Land bei der Staatsregierung angeregt werde. Das Oberlonsistorium hat die Berechtigung dieses Antrags in vollem Maß an­erkannt und unterstützt denselben aufs wärmste. Der Aus­schuß glaubte aber, noch weiter gehen und den Antrag auf beide Geschlechter ausdehnen zu sollen.

Daß für den Staat P sticht uno Recht besteht, die Heranwachsende Jugend vor den Gefahren des Wirts­hauslebens möglichst zu schützen, ist, wie der Ausschuß- bertchterstatter, Syn. Römheld-Nidda, ausführt, in anderen deutschen Bundesstaaten längst erkannt worden: 1. Das Polizeistrafgesetzbuch im Großherzogtum Baden

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gleichen, Art. 127 über Veräußerung oder Verpachtung von städtischem Vermögen.

In Art. 128 wird bestimmt, daß alle Lieferungen für die Stadtgemeinde, sowie die Ausführung aller gegen Ent- geld zu verrichtenden städtischen Arbeiten einschließlich deS Bauwesens vom Bürgermeister oder einem von ihm Beauf­tragten im Weg des öffentlichen Wettbeiverbes zu vergeben sind, doch kann durch Beschluß der Stadtverordneten-Versamm- lung auch der Bürgermeister allgemein ermächtigt werden, Arbeiten der vorbezeichneten Art bis zur Höhe eines be- ftimmten Betrags freihändig zu vergeben oder durch einen von ihm Beauftragten freihändig vergeben zu lassen. ~ Zu diesem Artikel wurde im Ausschuß die Frage aufgeworfen, ob nicht bezüglich der Verwaltung der Wälder einer Stadtgemeinde dieser gegenüber der Forstbehörde eine größere Selbständigkeit eingeräumt werden könnte, indem man auf Antrag diese Waldungen als Privatwaldungen I. Klasse deklarierte. Hier wurde die Beratung abgebrochen und die Fortsetzung auf Mittwoch früh verschoben.

Ordentliche Evangelische Landesshnode. VIL

R.B. Darmstadt, 13. Nov.

In der heutigen, durch Gebet deS Syn. Pfarrer M i ck e l- Gonterskirchcn eröffneten Sitzung wird nach Einführung eines neuen Mitgliedes mit der Beratung des Berichts des Oberkonsistoriums über die Verhältnisse und Zustände- der evang. Landeskirche in der Synodalperiode 19001904 sortgesahren.

lieber die freiwillige Tätigkeit der Geistliche« sagt der A u s s ch u ß b e r i ch k (den anstelle des erkrankten Syn. Siamm-Stockstadt Präsident Prosessor Dr. Stamm- Gießen vertritt), daß an diese heute ganz andere An­forderungen gestellt würden, als früher.

Wenn hier vor etwas gewarnt n-erden mutz, rann bei gar manchen eher vor einemzuviel" als einem zuwenig". In der Zersplitterung seiner Arbeit, in der Inanspruchnahme für die mannigfaltigsten Be­strebungen auf Humanitären und sozialen Gebieten liegt die Gefahr nahe, daß das eigentliche Amt in Predigt, Seelsorge und Unterricht, sowie die wissenschaftlich-theologische Weiterbil­dung notleidet. Es ist eine schöne Sache um Viel­seitigkeit und um die Rührigkeit in vielen wünschens­werten Dingen, es ist aber eine noch viel schönere, d. h. eine viel größere und wichtigere Sache um die schlichte, st i l l e Berufsarbeit, die ihr Be­rufsfeld in der eigenen Gemeinde genau kennt und ihren Berufspflichten im kleinen und kleinsten gewissenhaft nachkommt. So gern man den Wert der Anregungen von außen her, sei es durch Ver­treter der inneren oder äußeren Mission, durch Vorträge religiöser, vaterländischer oder allgemein bildender Art anerkennen mag, es sind das alles doch nur meist kurze Zeit wirkende Anregungsmittel neben dem gesunden und nahrhaften Hausbrot, das der Geistliche in Predigt, Seelsorge und Unterricht dar­bieten wird, wenn er der rechte Mann am rechten Platze ist. Das zunehmende Verständnis für die freiwillige Tätigkeit der Geistlichen seitens der Kirchcnvorstände mag in den größeren Städten vorhanden sein, wie sich u. a. auch aus dem Bau von Gemeindehäusern ergibt; in geringerem Maß trifft dies bei den Landgemeinden zu. Syn. Pfarrer D. Schlosser-Gießen weist auf die Wichtigkeit der Jugendfürsorge hin; wemt man darin tüchtig weiter arbeite, wie bisher, so werde man auch

allmählich gute Fruckte ernten, cu-nlich denen, die jetzt auch schon bezüglich der Tätigkeit gegen den Alkohol­holismus erkennbar seien. Redner stiricht sich auch an­erkennend über die Tätigkeit des Preßausschustes aus und dankt besonders Herrn Rat Sonne für dessen stilles, un­ermüdliches Wirken, mit welchem er sich um die evang. Kirche sehr verdient gemacht habe. Er bittet die Kirchen- behrwde, auch die Begründung einer größeren allgemeinen Kirchentorrcspondcnz unterstützen zu wollen.

Syn. Pfarrer Loos erwähnt rühmend die Tätigkeit des Evang. Bundes, der bereits ca. 17 000 Mitglieder zähle und sich sswohl um die Verteidigung gegen Andersgläubige, wie um die Förderung der inneren Gemeindearbeit sehr verdient gemacht habk

Beim Kapitel

Kirchcngesangvereiue

wird konstatiert, daß Dieselben eine mäßige Zunahme er­fahren haben und daß der Zusammenschluß der Vereine zu Dekanatsverbänden freudig zu begrüßen sei.

Syn. Pfarrer Schmidt-Schlitz empfiehlt die weitere Förderung der Posaunenchöre auch in den größeren Städten.

Zur Frage der GcmeinfchaftSbewegung

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übermalt kunftgl. Wer verblichen Gtgeu- auv in größerer auen.be «cfoW» Schrift! Myn unter 6i jjWnet Anzeigers- [normer Verdi®1

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bemerkt der Bericht, daß sich dar^oec ein generelles Urteil noch nicht fällen lasse. Eine gewisse Gefahr geist- .ochmuts werde immer vorhanden sein, auch da, 'ewegung nicht zu solchem Aergernis geführt habe, wie in manchen Gemeinden O b e r h e s s e n s und solcher Absonderung, wie in Niederlassungen der Ehrischoma.

Syn. Sciftpfarrcr Weber-Lia; stellt mit Befriedigung fest, daß gerade in Oberhessen die G.rneinschaftsbewegung gute Fortschritte gemacht habe: dies sei besonders bei viel­fach zutage tretenden Separatistenvereinigungen zu be-

als der unsterbliche uno allezeit g^eia^e G-ist des Menschen­tums, der sich allerdings durch die Schallmaske der griech. Tragödie feierlicher und pathetischer aussprach, als durch den lebendigen Mund jener großen Natur- und Volks­dichtung, die die antike Welt auf den Namen Homers getauft hat. Auch dieverteufelt humane" christlich-ger­manisch beseelte Wahrheitsbekenuerin Iphigenie desalten Heiden" Goethe, des Götterlieblings von Weimar, lebtnicht im reinen Aether" des alten Griechenlands. In ein fernes Kostüm kleidete, wie Goethe und Kleist (in der Hermannschlacht"), der phantasieberauschte kaum 2öjähr. Gedankendichter Grillparzer das Symbol eines ewigen Ge­dankens. Gab es eine Dichterin Sappho, von der ihre Zeitgenossen zu erzählen wußten, daß sie sich aus Liebes­gram vom Leukadischen Felsen ins Meer gestürzt habe, so mag sich ihre Geschichte wohl in den Empfindungsformen abgespielt haben, wie Grlllparzer sie der modernen Mensch­heit darstellt. Wer kennt den Geist der Zeiten so genau! Der sublime Geist deS Dichters, wenn ihn die Leidenschaft der Erdennähe ergreift, lechzt instinktiv nach einer Er­gänzung durch die robuste Sinnenwelt. Goethe fühlte sich auf die Länge nicht wohl in den Geistesbandrn der über­sinnlich-sinnlichen Charlotte v. Stein und ward erst ein glückseliger Mensch in den Armen der hübschen Christiane Vulpius, und Sappho, der Könige zu Füßen lagen und diedie Stolzen sah und hörte und entließ", sie sucht sich, wenn sie, des Ruhmes müde, endlich ein Weib sein will, den frischen braunen Schäferknaben Phaon aus. Ge­sunde Männernaturen, wie Phaon, bewundern wohl die Pracht der Sterne, aber sie begehren sie nicht. Die Größe des Geistes, das flutende Uebermaß der Empfindung, die herrische Macht der Individualität erkaltet sie am Weibe, sobald der erste Reiz ver fremoarllgen Gunst stch verslüchtet hat, und die Weiblichkeit, die nichts als schwaches Geschlecht sein will, gewinnt gerade durch ihre Schwäche, ihre Hilf- losigkeit den Sieg. Der tüchtige Mann liebt nur, wo er werben kann, und Sappho ist keine Frau, die sich um­werben läßt, sie ist eine veredelte Sultanin, die seloer den Geliebten wählt und ihm sein Liebesglück mit sanfter Gewalttätigkeit aufzwingt. Dieses ganze, wehmutsvoll auf den Grundton des abgesonderten Dic^tenoses gt.jammte Ver­hältnis, unter dem, mit anderen, wie z. B. Ibsen (Freunde waren dem bitteren nordischen Dichter euikostspieliger

Giehener Stadttheater.

Sappho.

Trauerspiel in 5 Akten von Franz Grillparzer.

So oft man einem Werke Grillparzers auf den welt­bedeutenden Brettern begegnet, wird man versucht sein, der Muse des Dichters immer aufs neue Kränze zu winden. Die Erkenntnis, daß erst die Nachwelt den hohen Wert der Poesie dieses Einsamen voll erfaßt hat, laßt unS freilich die Blicke niederschlagen vor den Manen des stillen Dich­ters, der in dem Gedächtnisse manches greisen Wieners noch heute lebt als der kleine schüchterne Hofrat, der auf der Leier derSappho" klimperte unddie Wellen der Liebe" sich schaukeln ließ, als der unschuldige stille Beamte, loyal wie ein preußischer Rittmeister und friedfertig wie der ganze europäische Dreibund, ein wackerer Schreib­stubenhocker, der wie die anderen Wiener sein Leben lang kein Lied mehr zu lieben schien als bas schöneJo do fohr' mer halt nach Nußdorf 'naus". Wie wenige kannten zu seinen Lebzeiten seinen Zorn- und Feuergeist, sein un­geduldiges, heftiges, leidenschaftliches Herz, sein Dichter­herz von Gottes Gnaden! Er mußte sterben, ja halb ver­gessen werden, ehe ihm in den deutschen Landen die Un­sterblichkeit erblühte. Mittlerweile aber sind an die 90 Jahre seit der Erstaufführung derSavpho", die in Wien stattfand, vergangen, und seit Jahr ünd Tag genießt sie jetzt Heimatsrecht selbst auf den Bühnen des russischen Reiches.

DieSappho" vom Dienstag abend aber verdankt ihren Bühnengang in Gießen einem Gaste, Fr. Rosa Poppe aus Berlin. Dank ihr dafür! DieSappbo" Grillparzers erhob uns wieder einmal zu denGefilden hoher Ahnen", zu dem Geiste des Griechentums. Man sagte lange und sagt's wohl je§t noch, daß dieser geniaie Blau­strumpf Sappho doch eigentlich gar nichtim griechischen Geiste" empfunden sei. Um so schlimmer für den griech. Geist, wenn das wahr i[t. Allein wir erinnern uns au den Abschied des heldenmütigen Hektor von Weib und Kind, an die holde Neigung der Königstochter Nausikaa zu dem vielgeprüften interessanten Fremdling und an seine so männlich loyale und doch so zarte Ablehnung, un-d sagen uns, daß der Geist ^,es Griechentums nichts anderes ist,

'alin'hnn'oetö%S^0'

LuxuS"), Grlllparzer sewer hu, ip oun oem großen Wiener Poeten wundervoll behandelt. SeineSappho '-Tragödie wirkt auf das empfängliche Gemüt wie Harfentöne, die, zwar etwas bauschig und überschwänglich noch in den ersten Akten, zärtlich flüsternd einsetzen, bann aber der jugend­liche Dichter hatte inzwischen eine Krankheit überstanden> zu hellem Jubel und dumpf grollendem Brausen anschwellen und einem langen Todesseufzer gleich verhallen. Aber em letzter Akkord löst alle Schwermut in jener Wonne, die dem müden Erdengeiste über den Sternen winkt.

Für die Darstellung derSappho" ist die Frage von Wichtigkeit, ob sie als eine alternde Frau gedacht ist, die den Geliebten eigentlich nur an die Jugend Melittas ver­liert. Grillparzers erste Sappho in Wien war, wie Laube im Nachwort zu GrillparzersSappho" mitteilt*), die be­rühmte Sophie Schröder (Mutter der fast noch berühm­teren Sängerin Wilhelmine Schröder-Tevrient). Diese große Künstlerin aber war, wie andere Zeitgenossen berichten, un­schön und hat die Rolle auch noch in jenen Jahren ge­spielt, in denen die Illusion der Jugendlichkeit längst von ihr gewichen war. Sie wurde reif zur Mutter, ja zur Großmutter Phaons. So ist die Dichtung aber nicht gemeint. Nach ihren eigenen Worten (III, 5) toac Sappho vor 13 Jahren, als sie sich Melittas annahm,seiber noch ein kindlich Wesen", sie kann also kaum über 30 Jahre alt fein und steht in der Reife des Frühsommers. Diesen Sinn deS Gedichts begann man in Wien erst zu verstehen, als iBGti Charlotte Wolter in die Rolle eintrat, eine Künst­lerin, der freilich noch in ihrem 60. Lebensjahre, als sie zum letztenmal die Sappho spielte, die Grazien die Schleppe trugen. Eines aber darf vor allem der Erscheinung Sapphos nicht fehlen, die Hoheit.

Fran Rosa Poppe besitzt sie', dazu die Ruhe und die Stattlichleit. Ste hält die Dichterin in bedeutenden Linien und verleiht ihr die Größe des Wesens, die der Dichter vor- empfand, ohne daß doch darin die reiche und weiche Innig­keit und lodernde Liebesleidenschaft der Heldin sich verltert. Ihre Sappho des ersten Aktes wanbeit wie in zitternden Flammen großmenschllcher Spätliebe durch die Alltäglichkeit, und den Blitzen, die daraus hervorschteßen, scheint die Zünd-

itoittM.

empfiehlt sich 1^411 Bauer, Iistemg 39. ja., emvftrhlt sich in HCUvU Wchchenu.Pitzk!>, nmt auch Aushilie an. M Zu eör. Eichparten 3?

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Aertäufmil . L Dezember ober [pater ge- y. Mienen mit iSehattSanfpr. inier datum an iqii.u Karl krafft, Wetzlar

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» Nndchen acht. Bahuhollir. 601,