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ivon ihm wißen. Von 2 Vorstrafen, die er 1884 und 1890 wegen Hausfriedensbruchs und Unterschlagung erhallen hat, will der
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Schande, die der Bruder über die Familie gebracht hat, in der Saale. Ein älterer Bruder Müllers, der gleichfalls Lehrer ist, erlitt, als er von der Verzweiflungstat seiner Schwester Kenntnis erhielt, einen Schlaganfall.
behren? Klagen über diesen üblen Zustand sind bis jetzt leider ohne Erfolg geblieben! Es werden vielmehr immer wieder neue — d. h. ihrem früheren Zweck soeben entrissene und deshalb mit ver-
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doppelter Krast duftende — Röhren gelagert. Selbst eine Be- svrechung der Angelegenheit in der letzten Sitzung der Stadtverordneten hat keinerlei Erfolg gezeitigt. Vielleicht verhallt dieser Notschrei nicht ungehört!
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(Für Form und Inhalt aller unter öieier Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)
Die Anwohner der Wetzsterngasse sind schon seit längerer Zeit den üblen Gerüchen ausgesetzt, die von den dort lagernden, im Gebrauch gewesenen Kanal- uud Klose ttr öhren ausströmen. Ist es denn unbedingt notwendig, daß diese Röhren, an denen keinerlei Reinigung wahrzunehmen ist, stets tagelang inmitten der Stadt gelagert werden müssen, ehe sie zur Abfuhr kommen? Hat man dafür nicht v o r der Stadt ein Plätzchen, wo sie niemandes Nase beleidigen können? Wie kann man so an maßgebender Stelle verantworten, daß man gerade den Wetzsteiu- gässern — vornehmlich dem Arbeiterstande angehöreude, ärmere Leute — so etwas zumutet? Müssen sie nicht schon bei ihrer Arbeit
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* K l ein e Tages chronik In Düsseldorf wurden dem historischeit Museum Gold- und Sil der münzen im Werte 3500 Mark gestohlen. Von den Tätern fehlt jede Spur. — In Düsseldorf wurde auf dem Eisenbahndamm die Lei ch e einer weiblichen, bisher unbefannten, anscheinend dem Arbeiterstande angehörenden Person aufgesunden, die eigenartige Verletzungen an der rechten Halsseite und über dem rechten Auge zeigte. Die Leiche lag aus einem stark mit Blut getränkten Handtuch etwa 6 Zentimeter vom Schieuenstranqe entfernt. Im Umkreise der Leiche befanden sich Blutspuren auf der Böschung, welche andeuten, daß die Leiche dort hingeschleppt wurde. — In Hof (Bayern) ertränkte s i ch die 24jährige in Obertotzau wohnende Schwester des DoppelmörderS Lehrer M ü Iler ans Scham über die
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R. B. Darmstadt, 3. Dez. Kriegsgericht. Die Rolle deZ WildenMannes" spielt seit längerer Zeit der Musketier Dörr aus Braunschweig, der heute unter Deckung zweier -Lol- beten vor die Schranken des Kriegsgerichts geführt wurde. Der Angeklagte, der seine Dienstzeit im 81. Jnsanterie-Regt. zu
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er die Strafe verbüßt, wurde er zum Weiterdienen der 4. Kdmp. des 168. Jnf.-Regts. zu Butzbach überwiesen. Er war aber kaum einige Tage aktiv, als er wiederum fahnenflüchtig wurde. Um die Spuren seines militärischen Daseins so schnell wie möglich zu beseitigen, brach er in eine Bauhütte hinter einem Neubau in Butzbach ein und eignete sich dort die ihm am passendsten erscheinenden Kleidungsstücke der Maurer an, während er nicht weit davon entfernt seine Uniformstücke ins Gras legte. Weiter stattete er noch einer Werkstätte einen Besuch ab und entnahm, was ihm gerade paßte. Nun verlegte er das Feld seiner Tätigkeit nach Frankfurt und hier verübte er eine Reihe von Einbrüchen: als er auch bei einem Kaufmann Jäckel einen Diebstahlsversuch unternahm, wurde, er ertappt; anstatt die Flucht zu ergreifen, überfiel er den Genannten und brachte ihm schwere Verletzungen bei. Als der Verbrecher dann gefaßt und der Militärbehörde ausgeliefert worden war, fing er an, den „wilden Mann" zu spielen. Er wurde im hiesigen Militärlazarett zur Beobachtung seines Geisteszustandes untcrgebracht, aber nach längerer Beobachtung für geistig normal erklärt. Schon im Lazarett hatte er sich widerspenstig gezeigt. Das wiederholte sich in verstärktem Maß im Ärresthaus, wo er am 20. Oktober seine Zelle demolierte. Er hat auch dreimal scheinbar den Versuch gemacht, Selbstmord auszuüoen, Bedrohungen ausgesprochen usw. Das ganze Verhalten wurde von den zahlreichen Zeugen und den Sachverständigen als äußerst frech und gemeingefährlich bezeichnet. In der Verhandlung blieb er auf alle Fragen des Verhandlungsleiters stumm und suchte durch Mienen und Gebärden den Wahnsinnigen weiter zu spielen. Das Kriegsgericht hielt durch die Beweisaufnahme alle Punkte der Anklage für erwiesen und verurteilte dem Antrag gemäß den Verbrecher in Rücksicht auf seine große Gemeingefährlichkeit zu 8 Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust, sowie Aus- stoßung aus dem Heere und Stellung unter Polizeiaufsicht.
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Neue 4proz. H e s si sch e Staatsanleihe. Die hessische' Regierung beabsichtigt eine Submission in beschränktem Umfange1 für die-Begebung von 20 Mill. Mark 4 proz. Hessische Staats^ anleihe, die bis 1913 unkonvertierbar sein soll. Offerten finbij am 6. und 7. d. M. einzureichen. ,
-s- Wieseck. Zu der Richtigstellung des Herrn Bürgermeisters in Nr. 280 des Gießener Anzeigers betreffs Bürger- Verein, finde ich mich veranlaßt, zu erwidern: 1. Daß am 20. März d. I. eine Versammlung des Bürgervereins stattfand, und daß an demselben Abend eine Gemeinderatssitzung tagte, in welcher der Beschluß gefaßt wurde, daß ein jeder Neuanschluß an das Rohrnetz mit 10 Mark zu berechnen sei. Da nun von feiten des Herrn Bürgermeisters behauptet wird, daß an fraglichem Tage kein Beschluß gefaßt worden sei, so gebe ich gerne zu, daß entweder von feiten des Schriftführers der Gemeinde, oder dem des Bürgervereins, ein Schreibfehler durch Verwechslung des Datums unterlaufen ist, jedoch sind vom 1. April ab gerechnet bis heute bereits 8 Monate verstrichen und dies erscheint mir, bei rechtzeitiger Einsendung des Beschlusses, doch die Zeit etwas zu lange zur Einholung einer ministeriellen Entscheidung.
2. Daß ich zum Mitglieds der Geländeerwerbskommission ernannt. sei, wurde mir erst vor einigen Wochen durch Kollegen, noch später auch von Herrn Bürgermeister mündlich mitgeteilt, jedoch ist von dieser Zeit ab bis zum 26. Nov. kein Äuftpag zum Ankäufe von Straßengelände an uns ergangen, und den Auftrag vom 26. erledigten wir noch an demselben Abend. ES ist aber Wahrheit, daß ich vor einigen Jahren bei eine Kvm- mission gewählt war, welche einen großen Komplex Baugelände ankaufen sollte. Auch dieser Auftrag wurde von fetten der Kommission erledigt, und zwar pro Quadratmeter für 1.30 Mark. Wer es aber unterließ, Kaufnotul mit den Leuten zu machen, welchen Schaden die Gemeinde trifft, indem wir dasselbe Gelände nun mit 3 Mark pro Quadratmeter bezahlen müssen, wird wohl der Herr Bürgermeister am besten selber wissen. Mit Freuden würden es die Mitglieder des Bürgervereins begrüßen, wenn nebst dem Gemeinderat auch das Oberhaupt des Ortes in seinen Versammlungen zugegen wäre, dann würden wohl solche Aus^ einandersetzungen nicht nötig sein. Diese wahren Tatsachen der ganzen Einwohnerschaft von Wieseck zur Kenntnis. ‘
Der erste Vorsitzeitde des Bürgerverein-.
^Angeklagte nichts mehr wißen, dagegen gestellt er zu, feit 1902 18 mal wegen Diebstahls, zuletzt 1904 mit IV, Jahr Gefängnis bestraft 'worden zu sein. Ans dieser Strafhaft entlassen hat der Angeklagte als landwirtschaftlicher Arbeiter und besonders bei der Dreschmaschine gearbeitet und war so auch bis zum Tage vor dem Brande in Ober-Wollstadt tätig. Auf Befragen erklärt der Mann, diese Tätigkeit an der Maschine bevorzugt zu haben, weil es dabei recht viel SchnapS giebt.
In der Beweisaufnahme erklärt Zeuge Rupp, der Eigentümer des durch den Brand zerstörten Strohbaufens, daß dieser nicht versichert war. Am Tage des Brandes hat er ganz in der Nähe des Strohhaufens am Nachmittag mit seinen Kühen geackert, und den Angeklagten sich in seiner Nähe herumtreiben sehen. Gegen 5 Uhr begab sich der Zeuge heimwärts, noch unterwegs sah er, wie die Feuersäule emvorlohte. Der Zeuge Otto Bechstein von Friedberg war von Nieder-Wöllstadt nach Friedberg mit seinem Fuhrwerk unterwegs. Der dlngeklagte kam auf dem Wege zu ihm, den sein Küecht mit Servus begrüßte. Der Zeuge liud den Angeklagten ein, mitzufahren, jener stieg auf das Fuhrwerk und als der Zeuge den Feuerschein gewahrte, äußerte er dem fremden Fahrgast gegenüber, „da hinten ist Feuer", worauf dieser sagte, „das habe ich angesteckt, verratet mich nicht." Kürz vor Friedberg hat der Angeklagte den Wagen verlassen und ist zu Fuß weiter gewandert, er wurde an demselben Abend in Friedberg verhaftet.
Gefangenwärter Eglv aus Friedberg bekundet, der Angeklagte wäre bei seiner Einlieferung wohl etwas angetrunken, aber seiner Sinne vollauf mächtig gewesen. Diesem Zeugen gegenüber hat Spezodrowsky glatt zugestanden, daß er einen Strohhaufen an gezündet hat und hinzugefügt, man brauche dem Gendarmen ja nicht alles zu sagen. Die andern Zeugen bekunden ebenfalls, daß der Angeklagte am Tage der Tat nicht sinnlos betrunken war. Er war, ehe er die Tat verübte, in der Veith- schen Wirtschaft, ließ sich 1 Glas Bier geben und wollte es mit nur 8 Pfg. bezahlen. Die Wirtin, eine resolute Frau, erklärte aber, das Bier koste 10 Pfg. und obschon der Mann bereits getrunken hatte, nahm die Frau Veith ihm dasselbe fort und foeSierte den Gast ohne Hausknecht eigenhändig zum Hause hinaus.
Medizinalrat Dr. Haberkorn erklärt, der Angeklagte sei körperlich und geistig gesund, er sei an starken Schnapsgenuß gewöhnt und könne sehr viel vertragen. Auch eine Degenerierung durch Alkohol sei bei dem Manne nicht eingetreten, sonst würde er nicht so schwere Arbeiten verrichten können, wie er dies tatsächlich tue. Ter Angeklagte denke auch ganz logisch und drücke sich folgerichtig aus, er hat ihm erzählt, daß er an den StroHahausen her angetreten sei, um dort zu nächtigen, er habe vorher feine Barschaft zählen wollen und hierbei sei ihm von seinem Gelde an den Boden gefallen, es sei schon dunkel gewesen, um zu suchen, will er ein Streichholz angezündet haben und dabei sei der Strohhaufen in Brand geraten.
Damit ist die Beweisaufnahme erschöpft. Den Geschworenen werden folgende Fragen vorgelegt:
1. Wegen vorsätzlicher Brandstiftung.
2. Sind mildernde Umstände vorhanden
und bei Verneinung der Frage 1 liegt fahrlässige Brandstiftung vor.
Staatsanwalt Reuß plädiert für die Bejahung der vorsätzlichen Brandstiftung, denn diese sei erwiesen. Die Frage nach milbemben Umständen bittet er zu verneinen, denn ein Mensch, der so handelt, wie der Angeklagte, verdiene keine Milde. Es sei möglich, daß der Angeklagte das Verbrechen verübt hat, um sich für den Winter ein Obdach zu verschaffen und damit ihm das nicht zu bequem würde, sei es nötig, dem Manne die mildernden Umstande zu versagen.
Der Verteidiger Justizrat Weidig ist der Ansicht, das was der Angeklagte dem Medizinalrat Habeickorn erzählt hat, beruhe auf Wahrst und er fei nur der fahrlässigen Brandstiftung schuldig. Würden die Geschworenen aber doch den Vorsatz bejahen, so seien auch die mildernden Umstände dem Angeklagten zuzusprechen. Dessen hochgradige Trunkenheit und der Umstand, daß der Mensch von der Familie losgerissen, jung hat in die Welt gehen müssen, feien Momente, die man berücksichtigen müsse.
Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage wegen vorsätzlicher Brandstiftung, versagten aber die mildernden ^^Staatsanwalt Reuß beantragte darauf 21/2 Jahre Zuchthaus, 5 Jahre Ehrverlust und Zulässigkeit von Polizeiaufsicht.
Das Urteil erging dahin, daß der Angeklagte zu2Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust verurteilt wurde. Von der Verhängung von Polizeiaufsicht über den,Angeklagten sah der Gerichtshof ab, weil er der Ansicht war, daß die Möglichkeit besteht, der Angeklagte könne sich noch bessern. Spezodrowsky erkannte das Urteil sofort an.
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