9?r, 209 Zweites Blatt 156. Jahrgang Donnerstag 6. September 1906
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags. fr ö
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VS ^l. Nr. bl. Telegr.-Adr.: Anzeiger Gießen.
General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Bekanntmachung.
93efr.: Feldbercinigung in der Gemarkung Lollar.
In der Zeit vom 11. bis einschließlich 24. September I. I. liegen auf dem Aintsziinincr der Großh. Bürgermeisterei Lollar:
1. Das neue Projekt über die Ausführung von Drainagen in Teilen der Fluren II und XII,
2. Der Beschluß der Vollzugskoinmission über die AuS- führung dieses Projekts rind die Kostendeckung
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einivendungen hiergegen sind bei Meldung deS Ausschlusses innerhalb der obenangegebenen Offenlegungsfcist bei Großh. Bürgermeisterei Lollar schriftlich einzureichen.
Friedberg, den 3. September 1906.
Ter Großherzogl. Feldbereinigungskommissär:
I. V.: Dr. Goertz, NegierungSassessor.
Deutscher Afarrertag.
(Unberechtigter Nachdruck verboten.)
H. F. Dresden, 5. Sept. 1906.
Ci*: großen Saale des in der Zinzendorfstraße belegenen Evangelischen Vereinshauses begannen heute vormittag unter zahlreicher Beteiligung die Verhandlungen des Verbandstages der deutsch-evangelischen Pfarrer-Vereine. Es waren 67 Abgeordnete mit 24 Vereinen anwesend. Der Vorsitzende, Dekan Deißmann (Eubach, Hessen-Nassau), schlug vor, an den Kaiser und an den König von Sachsen Hul- bigungsdrahtungen und an den Ehrenpräsidenten des Verbandes, Superintendent Sternberg (Selchow, Pommern) eine Begrußungsdrahtung zu senden. Ter Vorschlag gelangte sofort einstimmig zur Annahme. — Pfarrer D. Flos (Vorland, Pommern) sprach alsdann über den M i l i t a r d i e n st der Theologen. Der Redner befürwortete folgenden Antrag: a) Der Verband deutscher Pfarrervcreine hält eine Aenderung der jetzigen Ordnung des Militärdienstes der evangelischen Theologen für durchaus geboten. Bei der ablehnenden Haltung der Militärbehörden sieht er jedoch zurzeit davon ab, eine prinzipielle Entscheidung herbei- zuführen. Er bittet die Vereine, die Sache nicht aus dem Auge zu verlieren, und erwartet vom Vorstande, daß er dre wichtige Frage gegebenenfalls wieder auf die Tagesordnung setze, b) Ter Vorstand des Verbandes wird beauftragt, an den Herrn Kciegsminister eine Eingabe zu machen dahingehend, daß die Bezirkskommandos angewiesen werden, jedes Gesuch eines Geistlichen um Dispensierung von einer Kontrollversammlung schon acht Tage vor dieser zu genehmigen, auch wenn noch nicht aügegeben werden kann, ob der Betreffende amtlich verhindert sein werde. c) Der Verband empfiehlt den Einzelvereinen, bei ihren Konsistorien dahin vorstellig zu werden, daß die Geistlichen des Beurlaubtenstandes nach Analogie der Lehrer jährlich davon benachrichtigt werden, ob sie im Kriegsfälle unabkömmlich sind, b) Ter Verband wolle bei dem Herrn Kriegsminifter dahin vorstellig werden, 1. daß die vierwöchentliche freiwillige Lazarettübung der Geistlichen von den Theologen des Beurlaubtenstandes bereits vor ihrer Ordination absolviert werden darf; 2. daß ihnen ein Titel, etnxi Felddiakon, verliehen werde, der sie dem Militär gegenüber als an- aehender Feldgeistlicher legitimiere, e) Ter Verband wolle beim Herrn Kriegsminister dahin vorstellig werden, daß denjenigen Geistlichen, welche die freiwillige vierwöchent- liche Lazarettübung absolvieren, eine angemessene Zulage aus Staatsmitteln auf ihren Antrag gewährt werde.
Nach längerer Erörterung gelangte der Antrag, unter Streichung der Worte im Absatz d: „etwa F^lddiakon" und des ganzen Absatzes e, zur Annahme.
$n den Vorstand des Verbandes wurden gewühlt u. a. Tekan Deißmann (Hessen-Nassau), Pastor Soldan (Hessen-Kassel), Pfarrer Wahl (Langen, Hessen-Darmstadt), au' über 20 ^an9en' Hessen-Darmstadt) sprach hier- Zn welcher Richtung ist das geistliche Gerichtsverfahren einer
Reform bedürftig und fähig?
Redner befürwortete in Uebercinstimmung mit dem ^^^or'lchterstatter Pastor Pasche (Dieskau) eine große An- rahl Leitsätze, in denen es u. a. heißt: Bei Irrungen in der Lehre und Seelsorge und ähnlichem geistlichen Wirken tritt an die Stelle der Voruntersuchung durch die Kirchen- behorde die Tätigkeit des Schlichtungsrats. Tiefer besteht: 1. aus dem Generalsuperintendenten, 2. und 3. einem Richter und einem Pfarrer, die dem Gerichtshof erster Instanz schon angehören, und in dem Falle, daß ihm mehrere Richter und mehrere Pfarrer angehören, von ihm hierzu bestimmt werden, 4. aus einem Professor der Theologie der zur Provinzialsynode wählbar sein muß und von ihr für die Dauer der Wahlperiode gewühlt wird, 5. und 6 aus einem Professor bet Theologie und einem Pfarrer die der Landeskirche angehören und von dem Angeschul- digten gewählt werden. Tie Kirchenbehörde ordnet die Tätigkeit deS Schlichtungsrates an. Ter Schlichtungsrat hat 1. den Sachverhalt festzustellen, 2. je nach Befund auf den Geistlichen und die Gemeinde seelsorgerisch einzuwirken mit dem Ziele, einen Ausgleich herbeizuführen 3. an die Kirchenbehörde zu berichten: a) bei erfolgtem Ausgleich über das Ergebnis, b) im anderen Falle mit dem Anträge auf Zusammentreten des Gerichtshofes erster Instanz. Dem Gerichtshöfe erster Instanz treten für den betreffenden Verhandlungsfall die drei Mitglieder des Schlichtungsrates, lvelche dem Gerichtshöfe noch nicht angehören, als vollberechtigte Mitglieder zu. Bei Irrungen in der Lehre und Seelsorge und ähnlichem geistlichen Wirken treten dem Gerichtshöfe zweiter Instanz als vollberechtigte Mitglieder hinzu: 1. ein von der Generalsynode für die Tauer der Wahlperiode gewählter der Landeskirche angehörender Professor der Theologie, 2. und 3. ein von dem Angeklagten gewählter, der Landeskirche angehörender Professor der Theologie und Pfarrer; diese dürfen der ersten Ipstanz noch nicht angehört haben.
Äsungen in der Lehre uitf) Seelsorge und ähnlichem geistlichen Wirken tritt in erster und zweiter Instanz an die Stelle des Erkenntnisses auf Schuldig das Fest-
stellungsverfahren über den Tatbestand der bekenntnis- wldrigen Lehre oder der der kirchlichen Ordnung nicht entsprechenden Seelsorge resp. ähnlichen geistlichen Wirkens. Innerhalb eines halben Jahres soll es dem Geistlichen frei stehen, jein Amt niederzulegen, ohne daß er damit die Rechte des geistlichen Standes und den Anspruch auf Pension und Relittenversorgung verliert. Für leichtere tfäne, namentlich aus dem Gebiete der Seelsorge, ist die Nachsuchung der Versetzung in ein anderes geistliches Amt zu gestatten. Ausgabe der Pfarrervereine ist es, dahin zu wirken, daß jeder ihnen angehörende Pfarrer die dem ^eststellungsverfahren entsprechenden Konsequenzen zieht, zollte er das innerhalb der gegebenen Frist nicht tun, so hat der kirchliche Gerichtshof, der die Feststellung getroffen hat, auf Amtsenthebung resp. in leichteren Fällen auf dem Gebiete der Seelsorge aus Versetzung in ein anderes Amt zu erkennen.
Ter Unterschied von Amtsenthebung nnb Dienstentlassung ist schärfer zu gestalten. Dienstentlassung bars nur eintreten -in Fällen, bie zum geistlichen Amt überhaupt unwurblg machen, Amtsenthebung, bei welcher die Anstellungsfähigkeit verbleibt, ist in der Regel unter Zubilligung eines Ruhegehalts auszusprechen.
Die Vollstreckung der Strafe gebührt der vorgesetzten Kirchenbehörde.
Tas Verfahren ist den neuzeitlichen Forderungen der Strafrechtspflege anzupassen.
Nach längerer Besprechung wurde beschlossen: „Tie Leitsätze den Vereinen als Richtschnur zu unterbreiten, jedoch zu beschließen: Der Vcrbandstag erklärt eine Reform des Disziplinarverfahrens bei Irrungen der Lehrer und Seelsorger und bei sittlich-ordnungswidrigen Verfehlungen für notloenbig. Es ist erforberlich, für diese Fälle selbständige streng voneinander getrennte Gerichtshöfe erster und zweiter Instanz zu bilden."
Pastor Ar per (Weimar) befürwortete folgenden Antrag: Ter Verband wolle sich dafür aussprechen und dahin wirken, daß die kirchlichen Behörden beim liebergang eines festangestellten Geistlichen aus dem Dienst der einen in den Dienst einer anderen Landeskirche auf eine Nachprüfung (Kolloquim) verzichten und sich, wenn nötig, aus andere Weije über bie Qualifikation des Bewerbers für das geistliche Amt innerhalb ihrer Landeskirche unterrichten möchten. Ter Redner bemerkte: Ter Antrag sei älter als der Fall Cesar, er habe also damit nichts zu tun. Ein Kolloquium sei kein Examen, sondern ein religiöses Gespräch. Tie wissenschaftlichen Anforderungen an alle anderen akademischen Berufe seien in ganz Deutschland einheitlich; nur die im Auslände abgelegten Prüfungen werden nicht anerkannt. Die evangelischen Landeskirchen in Deutschland behandeln sich aber gegenseitig als Ausland. Für die religiöse Ueberzeügung sei man nur seinem Gotte Rechenschaft schuldig. — Aus Antrag des Pastors Neubauer (Berlin) wurde beschlossen: „In Erwägung, daß 1. die Beseitigung des Kolloquiums zur Voraussetzung hat eine gleichrnäßige wissenschaftliche Vorbildung der evangelischen Theologen, dem Vernehmen nach aber in den verschiedenen Landeskirchen zurzeit noch nicht entschieden ist, 2. der Beschluß des erweiterten Vorstandes vom. Januar d. I. betreffend vorherige Befragung des deutsch-evangelischen Kirchenausschusses noch nicht zur Ausführung gekommen ist, wird beantragt: Die Behandlung dieser Frage an bie Einzeldereine zur Sammlung bes erforderlichen Materials nnb Vorlage auf bet nächsten Mbge- orbnetenvetsammlung zurückzuverweisen."
Der Verbanbstag beschäftigte sich banach mit dem Fall Korell.
Pastor Arper (Weimar) befürwortete solgenben Antrag: „1. Wir evangelischen Pfarrer brauchen für unsere amtliche Wirksamkeit unb beanspruchen deshalb Freiheit in politischer und sozialer Beziehung. 2. Wir sind überzeugt, daß eine Beschränkung in der Ausübung dieser Freiheit nicht mir unnötig ist, sondern auch unser amtliches Wirken schwer beeinträchtigt. 3. Wir haben die Zuversicht, daß die deutschen evangelischen Pfarrer auch ferner von dieser Freiheit einen Gebrauch machen werden, der mit den Aufgaben und Pflichten ihres Amtes in Einklang steht." — Pfarrer Deißmann (Eubach, Hessen-Nassau) hat folgenden Antrag gestellt: „Die Abgeordnetenversammlung des Verbandes deutscher evangelischer PsarrLrvereine verzichtet auf eine Besprechung des Falles Kvrell wegen Mangels an genauerer Information, sieht sich aber veranlaßt zu folgender prinzipieller Erklärung: 1. Wir beanspruchen in politischer Beziehung die volle Freiheit, welche jedem Staatsbürger gewährleistet ist, und protestieren gegen jede Art von Bevormundung, welche die Aufgaben, Rechte und Pflichten unseres Standes beeinträchtigt. 2. Insbesondere ühlen wir uns berechtigt nnb verpflichtet, an den sozialen Aufgaben unserer Zeit in Gemeinde und Staat milzuar- beiteü und bie materielle Besserstellung einzelner Volks- klassen und -Schichten nach Kräften zu fördern, wenn und öweit nicht die sittlich-religiöse Entwicklung und das Allgemeinwohl dadurch gehemmt und gefährdet werden. 3. Eben deshalb und unter denselben Bedingungen werden wir auch özialdemokratischen Mitgliedern unserer Gemeinde gern in jeder Weise dienen, solange sie zur Religion und Kirche sich bekennen, erklären aber jegliche Unterstützung der sozialdemokratischen Partei als solcher durch einen evangelischen Geistlichen wegen deren antireligiöser Tendenz für unbedingt ausgeschlossen." Pfarrer Arper bemerkte: Er glaube kaum nötig zu haben, den Antrag noch zu befürworten, daß die Geistlichen vollständiger Freiheit bedürfen. Er halte es für verfehlt, einen Beschluß gegen bie Sozialbemokratie zu ässen. Er kenne keinen evangelischen Geistlichen, der mit den Sozialdemokraten liebäugle, es liege also für die deutsch- evangelischen Pfarrer keinerlei Anlaß vor, die Sozialdemokraten von ihren Rockschößen abzuschütteln. Er halte es aber auch aus taktischeli Gründen für falsch, einen Beschluß gegen bie Sozialdemokratie zu fassen. .Vorläufig stehe noch immer auf dem Programm der Sozialdemokratie: „Religion ist Privatfache." Ein Beschluß der deutsch-evangelischen Pfarrervereine gegen die Sozialdemokratie würde oen >o- zialdeniokratischen Führern willkommene Gelegenheit bieten, offen gegen die Kirche und den Pfarrerstano oorzugehen. Eine solche Gelegenheit dürfe man über umsoweniger geben«
ba bie Kirche keinerlei Veranlassung habe, bas noch zwischen vielen Sozialdemokraten und der Kirche bestehende Band au zerschneiden. (Beifall und Widerspruch.) — Pfarrer Wahl (Hessen): Er müsse dem Vorredner ganz entschieden widersprechen. Tie Sozialdemokraten würden es als Mutlosigkeit, wenn nicht als Feigheit bezeichnen, wenn bie evan- gelilchen brutschen Pfarrer nicht entschieden in dieser Angelegenheit Stellung nehmen wollten. Es wäre grundfalsch ja bie Oeffentlichkeit würbe es nicht verstehen, wenn bie evangelischen Pfarrer nicht offen Farbe bekennen wollten Vor allen Folgen bet Beschlußfassung bürfc man eben nicht scheuen. (Beifall.) Er ersuche, folgendem Anträge zuzu-, stimmen: „Wir halten es im allgemeinen für Pflicht bes Verbandes deutscher Psarrervereine, bei Beurteilung der Verhältnisse in den einzelnen Landeskirchen bie sorgfäl- Ugstc Zurückhaltung zu beobachten. Darum lehnen wir es ab, zu dem Falle Korell klär und deutlich Stellung zu nehmen, da er für bie öffentliche Meinung nicht genügend geklärt ist und innerhalb der hessischen LanbeSkirche selbst gegensätzliche Beurteilung erfährt. Die Tatsache indes, daß eine deutsch-evangelische Kirchenbehörde die politische Haltung eines Geistlichen zum E^genstande behördlicher Kor-, rektur machte, veranlaßt uns, grundsätzlich zu erklären: 1. Wir fordern für das politische unb soziale Wirken des Geistlichen die FreilM, wie sie ihm als Staatsbürger zu- l'ommt unb wie sie eine Bedingung für die Ausrichtung, seiner A>mtsaufgaben im öffentlichen Leben ist. Das Ein-, treten für bie Aufrechterhaltung ber bestehenben Wirtschafts- unb Gesellschaftsordnung insbesondere kann dem Geistlichen nicht zu einer aus dem Amte bet Wortverkünbigimg fließenden Pflicht gemacht werben. 2. Wir halten es für selbstverständlich, daß jeder evangelische Geistliche den gesunden Zielen loyaler Reformen, vor allem der Hebung und Sicherung der Lage des Arbeiterftaiides, das tatkräftigste Interesse entgegenoringt; desgleichen daß er allen Gliedern seiner Gemeinde, ohne Rücksicht auf ihre politische Parteü" stellung, in seelsorgerischer Liebe dient. AbeL^wir halten es mit gleicher Gewißheit für unvereinbar mürben Amtspflichten eines Geistlichen, die politische Machi unb bas' Machtbewußtsein einer solchen Partei bewußt zu stärken, die, so wie die heutige Sozialdemokratie, sowohl bie religiösen wie sittlichen Grundlagen unseres christlichen Volkslebens tatsächlich zu zerstöreri sucht." (Lebhafter Beifall.) — Pastor Lie. Schäfer (Remscheid): Er könne dem Vor» rebner nur» in jeder Beziehung zustimmen. In seiner Pa^ rochie seien die Sozialdemokraten ungemein zahlreich. Am Tage nach den letzten Reichscagswahleu habe er im Hanse eines sozialdemokratischen Atbeiters ein Kind getauft. Nach vollzogener Taufe habe er dem Manne offen gesagt: es freue ihn, baß, obwohl sie politisch an verschiedenen Seilen ziehen, in religiöser Beziehung auf einem Standpunkte stehen. Ter Geistliche sei verpflicytet, das Zukunftsparadies bet Sozialbemokraten als Unsinn, das es boch sei, zu bezeichnen. Auch sei es notwendig, die antinationalen und antireligiösen Tendenzen der Sozialdemokratie zu bekämpfen. — Pastor Zimmer (Rheinland): Er halte es für sehr be- denklich, baß ber Pfarrer sich in politische Parteistreitigkeiten mische. Er sei von seiner Behörde zur Veranttvortung gezogen worden, weil er in ber engeren Wahl gegen den ultramontanen Kanbidaten Stellung genommen habe. — Pastor Riehm (Rheinland): Er könne sich auch nicht für )cn Antrag Wahl erklären. Dann müßte man sich boch konsequenterweise auch gegen bie destruktiven Tendenzen )es Ultramontanismus erklären. (Beifall und Widerspruch.) Er halte die Ultramontanen für viel gefährlicher als die Sozialdemokraten. (Beifall und Widerspruch.) — Nach längerer Erörterung gelangte ber Antrag Wahl mit großer Mehrheit zur Annahme. — Ein Antrag au\ Abänberung des § 166 des Strafgesetzbuches wurde einer Kommission überwiesen. Als Abhaitungsort für den nächsten ^Verbands- tag wurde Hannover gewählt. _________
politische Lagesscha«.
Die kommenden Reichstagsausgaben.
Der September ist herangekommen unb bie Wochen bis zum Zusammentritt des Reichstags verstreichen gar schnell, so daß es Zeit ist, an die kommende Winterarbeit zu denken. Es ist daher sehr wohl möglich, daß das preuß. Atinisterium in seiner Sitzung am letzten Freitag an die Vorbereitung von Entwürfen herangetreten ist, welche demnächst dem Bundesrat zur definitiven Gestaltung zugehen werden. Der Bundesrat pflegt alljährlich nach der Sommerpause im September wieder zusammenzutreten, um den inzwischen ausgefammelten Stoff zu bearbeiten und vor allen Dingen seine Rtaßnahmen im Hinblick auf die bevorstehende Parlamentskampagne zu treffen. Diesmal tritt der Reichstag ja auch etwas früher als sonst zusammen, am 13. November, und es ist daher wünschenswert, genügend Beratungsmaterial bereit zu halten, wenn auch noch manches von der vorigen Tagung übrig geblieben ist. Der Reichshaushaltetat wird allerdings diesmal weniger Schwierigkeiten bieten als im Vorjahre, weil die Erledigung der Steuergesetze wegfällt unb man von vornherein mit den gegebenen Verhältnissen auf finanziellem Gebiete rechnen kann. Freilich wird trotz alledem die Etatsberatung diesmal sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, weil es zu einer sehr eingehenden Debatte über die Kolonialaffäre unb die begleitenden Nebeniimständen kommen wird. Indessen stehen mehrere wichtige Vorlagen an, deren Erledigung seit langem von weiten Kreisen der Bevölkerung erwünscht ist. Es handelt sich hierbei um den Entwurf über die Rechtsfähigkeit der Berufsoereine und das Gesetz über die Sicherung der Bauhandwerkerforderungen. Bei beiden Vorlagen sind die Vorarbeiten
längst abgeschlossen und eS handelt sich für den Bundesrat nur noch darum, die letzte Feile anzulegen. Die
Frage der Rechtsfähigkeit der Berufsvereine ist feit Jahren heiß umstritten, weshalb man die gesetzliche Regelung dieser Materie längst wünschte, während ihre Erledigung immer wieder auf die lange Bank geschoben wurde. 2(n der Annahme der Vorlage im Reichstage kann kaum ein Zweifel obwalten. Anders steht es dagegen um den zweiten Ent-


