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tu verdanken. Die Mete des rnetcysrcmzterS wird aus die Herren vom Kohlensyndikat keinen Eindruck machen, die Herren sind aus härterem Holze geschnitzt. Ich Zweifle, daß die schonen Ges tz, die der Handelsminister unö in AuSlickt gestellt hat Zustande kommen. Der Handelsminister ist der Verterter de§ Manchestertums im Ministerium, er hat die Nolle des guten Mannes gespielt, der den Brunnen zudeckt, nachdem das Shnb hmemgefallen. .
Augen haben sich jetzt auf den Kaiser gerichtet, man hoffte, Satz oer Kaiser durch sein mächtiges Wort den Streik bannen konnte ^r soll sich sogar mit dem Geheimrat Lund über den streik besprochen haben. Nachher aber wurde berichtet, baß tn dem Gespräch nur von drahtloser Telegraphie die Rede war.
Vizepräsident Graf Stolberg: Ich bitte den Redner, die Frage, mit wem und über was der Kaiser s'ch unterhalt, nicht m die batte zu ziehen.
Abg. Zimmermann sfortfahrcndj: Voii einem Vorgehen dev Staates gegen das Großkapital ist nicht die Rede Die Kohlen- barone scheinen sogar zu fordern, das; die preußische Polizei ihnen Bütteldienste leiste. Die Regierung sagt, sie will neutral vlewen. will sie sich denn die Nasenstüber deS Kohlensyndikatt, fortgesetzt gefallen lassen? Die Negierung muß die Schlasmutze der Neutrali» tat von den Locken ziehen und dem Kohlensyndikat die Zahne zeigen indem sie die Klinke der Gesetzgebung ergreift. (Heiterkeit.) Das Großkapital ist geradezu eine Gefahr, daö sehen wir schon an den Warenhäusern, obwohl die Sozialdemokraten die Warenhäuser um ihre Juden nicht bekämpfen. Da sind wir konsequenter. ~3ol)ui soll es führen, wenn man Minister aus den Kreisen des Groß- kapitals nimmt? Wenn der goldenen Internationale nicht Damme gezogen werden, wird triumphieren die rote.
Abg. Bömelburg lSoz.): Auf die Rede des Abg. Dr. Beumer Zarin man nicht viel geben, da er ja von den Unternehmern informiert ist. Die Mitteilung deö Abg. Dr. Beumer über hohe Brotpreise der sozialdemokrattschen Bäckereien ist falsch, es gibt m der ganzen Gegend keine sozialdemokratische Brotbackerei. Die Arbeiter im Wahlkreise Duisburg haben Herrn Dr. Beumer gewählt, aber sie werden sich nach seiner vorgestrigen Rede hüten, ihn zum zweiten Male zu wählen.
Die Regierung hat jetzt eine Niederlage erlitten, wie sie wohl niemals eine Regierung erlitten hat. Mer die Regierunb erntet nur das, was sie gesät hat. Die Herren von der rlieiniich-west- fälischen Industrie kennen die Hintertreppenpolitik, oft genug haben sie soziale Reformen hintertrieben. Aller Respekt vor der Regierung im Lande muß ja verloren gehen, wenn sic sich so behandeln läßt. Das Säbelrasseln des Reichskanzlers war überflüssig. Es wäre besser gewesen, wenn der Handelsminister außer den längst bekannten Gesetzen den Achtstundentag für Bergarbeiter und oblll
arbeitet und für die großen un£ schweren Gefahren unter tottK sie arbeiten. Wir haben nicht nur ein Herz für ""'^ Arbeiter, sondern für die Arbeiter überhaupt. So weit vorgeschritten sind wir auch (Heiterkeit links), daß wir das Recht der 2Irbett anerkennen. Und wir ziehen daraus auch die nötigen Konsequenzen. Wir haben ein Verständnis für den vierten Stand. Uber der vierte Stand soll sich seiner Pflichten bewußt werden, er soll in dem Arbeitgeber nicht seinen Ausbeuter, sondern den Vermittler der Arbeit sehen. Unter diesem Vorbehalt stehen wir der Bewegung der Bergarbeiter sympathisch gegenüber. Auch ich bin dafür, daß die Fabrik zu einem konstitutionellen Gebilde wird. Aber heute wird sic vielfach zu einem Absolutismus der Arbeiter. (Gelachter bei den Sozialdemokraten.) Die Organisation der Arbeiter wollen wir gern anerkennen, aber sie darf nicht zum Terrorismus führen. Auch den nichtorganisierten Arbeiter muß man respektieren, das ist ein Gebot der Menschlichkeit und Freiheit.
Gegen die Auswüchse der Unternehmerorganisation, wie sie hier zu 'Tage getreten sind, soll die Macht des Staates eintreten. Dafür sind auch wir. Desgleichen halten wir die Revision der Berggesetzgebung für dringend geboten. Für eine parlamentarische Enquete können wir uns aber nicht erwärmen, weil darin em Ausdruck des Mißtrauens gegen die Regierung zu sehen ist, die sich hier so wohlwollend gegen die Arbeiter verhalten hat. (Abg. Bebel ruft: Keine Spurl) Herrn Stöcker muß ich doch in einem Punkte widersprechen. Ich habe vor ihm die größte Hochachtung als Mensch und als Organisator. Wenn das Kapital Pflichten auferlegt, so hat die Arbeit auch solche. Die Ordnung der Arbeit ist eine gottgewollte. Von diesem Standpunkt aus wollen wir an die Regelung dieser Sache Herangehen, mit vollem echten Wohlwollen, aber auch mit Gerechtigkeit nach beiden Seiten. Nur so kann der Friede kommen. (Beifall rechts.)
Hierauf vertagt sich das Haus.
Persönlich bemertt
Abg. Dr. Beumer (natl.): Wenn Herr Bömelburg hier festgestellt hat, ich sei zum größten Teil durch Arbeitersttmmen in den Reichstag gewählt worden, so ist mir diese Feststellung sehr angenehm. (Heiterkeit.)
Abg. Korsanty (Pole, zur Geschäftsordnung): beschwert sich darüber, daß ihm das Wort abgeschnitten sei.
Präsident Graf Ballestrem: Keinem ist das Wort abgeschnitten. Sie können noch immer drankommen. (Heiterkeit.)
Nächste Sitzung: Dienstag, 1 Uhr. (Interpellation Büsing, bett, die Verfassung Mecklenburgs.)
Schluß 5% Uhr.
toendjtslaal.
•1 Jcm Das R iT5gcritft beseh "ftigte sich frnit "folgendem Fall. Der Maurer und Brennereileiter Konrad S e i v und der Maurer und Breiineretgehllw D a l l w t v wurden am 12 Juli v. I. vom Landgericht Gießen wegen Zuwiter- Handlung gegen Ls Branntweinsteuergesetz zu Strafe verurteile.
Angeklagte Seip fungiert als Brennmeister in ter einer Witwe gehörigen Brennerei. Dallwitz, der ihm dabei als Gehilfe «ur Land ging, stand in einem Abhängiakeitsveryattnis Auihm, Ha er von Haus aus nur Kartofselwauher war. Wahrend ter Vernehmung des Dallwitz nun. der mit feinen Aussagen nicht leate heraus wollte und stockte, mußte. Seip aus Anordnung des Lorsitzeuten dreimal abtreten, da zu befurchten stehe, daß Dallwitz
in Gegenwart tes Seip nicht getraue, die Wahrheit zu sagen Seip focht das Urteil mit dem Rechtsmittel ter Rev i fio n Mi und griff zur Rechtfertigung seines Re^smittels diesen Vor- aimg heraus, intern er rügte, daß über fein dreimaliges Mreten- Men ein Gerichtsbeschluß nicht ergangen sei; es sei fomit au; ungesetzliche Weife erfolgt. Ter Reichsanwalt erachtete die Beschwerde für gerechtfertigt, da sich der erste Richter Mit der ständigen Judikatur des Reichsgerichts in Widerspruch setze, wonmh das Mtreten tes Angeklagten während der Vernehmung eines Mitangeklagten oder Zeugen aus dem Sitzungssaale nur erfolgen kann auf Grund eines Gerichtsbeschlusses. Dies ist aber untergebens nicht geschehen, vielmehr beruht die. Abführung des Angeklagten lediglich auf einer spontanen Weiiung des Vorntzenten. Der erste Strafsenat hob entsprechend dem Anträge des Reichs- Qiwalts auf die Revision tes Angeklagten das angefochtene Urteil ihm zu Grunde liegenden tatsächlichen Feststellungen
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gatoriscye iirvctteraus,cyuße uns gevracyr yatte. rLnei genasr wird über Ausschreitungen ter Polizei, wahrend selbst der Bürgermeister von Witten die musterhafte Ordnung der streikenden anerkannt, und dies auch in einer Arbeitcrversammlung zum Ausdruck gebracht hat. Wenn die Bürgermeister alle so wären und pcrionliche Fühlung mit den Arbeitern nähmen, brauchten wir gar keine Polizei. Eine ganz andere Haltung nahm der Bürgermeister von Sortmmii) ein. Er drohte in Anschlägen mit -stichthauS,trafen, gestutzt auf eine Verordnung auS dem Jahre 1846. Grate in Dortmund, wo ein alter, ruhiger Bergarbeiterstand wohnt, waren ,olche Anschläge entbehrlich. Vielleicht fürchtet ter Bürgermeister von Dortmund, ter bekanntlich als Aufsichtsrat 20—30 000 Mark bezieht, daß ihm bei einem langen Streik etwas verloren gehen konnte und fchiagl deshalb nut dem Polizeiknüppel drein. Was Herr von Heyl über die Tätigkeit sozialdemokrarischer Stadträte in der Lchweiz sagte, war nur zum Teil richtig. In St. Gallen war der sozialdemo» kratische Vertreter Scherer gar nicht bei der Beratung anwesend, in Basel hat ter Sozialdemokrat am ersten Tage grade nicht nein gesagt, daß Militär geholt werden sollte, am zweiten aber hat er sich entschieten dagegen ausgesprochen. Man spricht ,o viel von den Aiisschrcitungen der Streikenden, aber auf viclenZechen yar man den Arbeitswilligen Stöcke in die Hand gesteckt, auf der Zecye Kaiserstuhl sind sogar 65 Totschläger mit Bleiklumpen teil Arbeitswilligen gegeben, lRedner zeigt einen solchen TotMager vor.) Ich lege die Waffe auf den Tisch tes Hauses nieder. Wir wnnscheii, daß Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten wird, aber durch folche Mittel geschiehi es nicht. Bisher ist keine erhebliche Unruhe vor- gekommen. Ich hoffe, daß die Regierung cnDIidi Maßnahmen trisft, damit die Sache sobald als^möglich zu einem gedeihlichen Abschluß kommt. (Beifill bei deii Soz.)
Abg. von Heydebrandt ffonf.): Die Erklärung des Herrn von Normann ist vielfach mißverstanden worden. Wir haben nicht die Ueberzeugnng gewinnen können, daß die Arbeitgeber Kontraktbruch geübt haben/ Allerdings wird das Stilllegen der Zechen von uns auch nicht gebilligt. Wir wünschen es auch nicht, daß das reine Geldinteresie so in die Erscheinung tritt, daß wichtige nationale Interessen dadurch geschädigt werden. Aber was geschehen ift, rechtfertigt noch nicht den Kontraktbruch der Arbeiter. Bester wäre es vielleicht, wenn Der bergbauliche Verein sich auf Verhandlungen eingelassen hätte, dann wäre dem Streik die Schärfe genommen. Aber gerade in unserer heutigen Zeit muß mnn die Frage deS Rechtes scharf betonen, und die Arbeiter haben sich über bestehende Verträge hinweggesetzt. Auf der anderen Seite sind wir gern bereit, in. wohlwollende Erwägungen einzutreten, wenn die formale Rechtsverletzung beseitigt ist, wenn die Arbeiter zur Arbeit zurück- kehren. Wir baten volles Verständnis für die Lage der Berg-
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Die Briefe des 01 c n e r a l s v. Kretschmann waren, wie man uns aus Leipzig berichtet, noch einmal Gegenstand einer Reichsgerichtsentscheidung Tie Briefe waren am 2. ^an. vorigen Jahres in ter „Mainzer Volksztg." abgedruckt, nachdem die Tochter des verstorbenen Generals, Frau Lilly Braun, ne veröffentlicht hatte. Der verantwortlich^ Redakteur dieses Blattes, Friedrich D ö l l e r , wurde deshalb am 26. Sept- 1904 vom Landgericht Mainz wegen Beleidigung zu 100 Mk. Geldstrafe verurteilt Es hantelt sich um die angeblichen Plünderungen, um Mord, Raub und Diebstähle, die nach dem Briefe des damaligen Majors im Generalstabe tes 3. Armeekorps an seine Frau, „unsere hessischen Buntesbrüter" in Sens (zwischen Troyes und Fonteinebleau) 1870 ausgeführt haben sollten. Es wurde festgestellt, daß bis zu dem Tage, wo der- Brief geschrieben wurde, in Sens nur ein einziger hessischer Truppenteil gewesen mar, die 2 Kompagnie tes vormaligen Gartejagerbataillons, die mit zwei Eskadrons der littauischen Dragoner zusammen dort em- quartiert und schon am nächsten Tage durch das 9. preußische Jägerbataillon abgelöst wurden Ein hessischer Stabsoffizier (der einen Zivilisten vom Pferde herunter geset-ossen haben sollte, das er dann annektiert habe) war gar nicht in Sens, überhaupt waren nur zivei hessische Offiziere da, der Kompagniefuhrer, Haupmann Balzert und Leutnant Bickel (beide noch am Leben). Aber weder diese noch ihre Mannschaften haben sich das geringste zu schulten kommen lassen; die Offiziere kauften verscyiedenes gegen bar und verbrachten ten Abend im Hotel in der Geielllchaft tes Maire. Die Soldaten 1'"Q
a u t und verwies die Saa>e zur mb'." veilen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurück.
sie Alarmquarcieee .‘..Mtenci Krage wurde gegen sie laut. — Xie Krets>s,mannsck>e Beschuldigung die der 9lngctlagtc wiedergabi des Diebstahls, Raubes und Mord'- , an sich gegen eine Mehrheit von Personen, die Steffen, „linier' hessischen Vundesbrüdcr", gerichtet, kann demnach nur auf die damaligen Offiziere und Mannschaften tes hessischen Gartejägerbataillons, 2. Kvmpagme, bezogen werden, bezgl. deren das Urteil feststellt, daß ihnen wahrend ihres Aufenthaltes in Sens nicht das geringste nachgesagt werten könne Durch die Wiedergabe dieser unerweislichen Beschuldigung hat sich der Angeklagte der Beleidigung schuldig gemacht doch fehlte ihm nach ter Annahme der Vorinstanz das Bewußtsein der beleidigenden Natur der Veröffentlichung, da er tn Anschauung tes Autors — eines preußischen Generals — den Inhalt ter Briefe für wahr halten konnte. Aiidererseits mußte aber sttaferschwermd die Schwere der Beleidigung berücksichtigt werten — In seiner Revisioti behauptete ter Angeklagte, eine Beleidigung sei nur anzunehmen, wenn sie in erkennbarer Beziehung zu bestimmten Personen stehe. Hier liege aber offenbar eine Verwechslung mit einem anderen Truppenteil vor, die dem General passiert sei; die Kompagiiie Balzer sei jedenfalls nicht gemeint Auch handle es sich um einen bereits ter Geschichte angehörigen Vorfall. — Die Revision wurde jedoch vom ersten Strafsenat verworfen. Aus dem Urteil ist nicht ersichtlich, daß eine Verwechslung in Frage kommen konnte. Die Feststellung ter Namen ist ans den Dislokations- und Befehlsbüchem leicht zu bewirken, das wüßte auch ter Angeklagte. Es ist auch te- tenkeufrei festgestellt, daß es sich keineswegs um historische Vorkommnisse, sondern um die Verbreitung unwahrer «Ltitsachen nach Analogie ter „Hunnetibriefe" hantelt.
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