Gießen, den 3. Januar 1905.
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zeü die HauSwafferleitungen gleichfalls in oben an- ie abzustellen. Dem Einfrieren solcher Wafferlei-
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Ungeheizten Räumen, durch welche bte Wasserleitung führt, sofern daselbst die Leitung nicht schon durch eine ausreichende Umhüllung gegen Kälte geschützt ist, die Temperatur durch ein Leichen oder geeigneten Falls etwa durch eine Gassiannne auf genügender Höhe zu erhalten.
Sehr kalt stehende, insbesondere mich abgestellte und vorübergehend nicht in Gebrauch befindliche Klosetts (wie in Vereins- Häusern usw.) werden durch Einstreuen von etwas Salz (Viehsalz) tn daS Schlußwasser des Syphons (Wafferabschluffes) gegen Ausfrieren der Schüsseln geschützt.
Die Waffermeffer nebst dem uachstanschlteßeudeu Teil -er Rohrleitung find während des Winters mit Stroh, Säcken ober ähnlichen Schutzmitteln gegen Kälte zu umfleiben, auch namentlich die betr. Kellersenfter geschloffen zu halten. — Die Herstellung aller Waffermeffer, die in Folge ungenügenden Schutzes gegen Kälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der Hausbesitzer. — Im übrigen muffen die Waffermeffer jederzeit leicht zugänglich bleiben.
Nach vorliegenden Erfahrungen find e5 namentlich Neubauten and unbewohnte Stockwerke, deren Wafferleitungen nicht immer die erforderliche Fürsorge geschenkt wird, insbesondere find auch schon österS^infolge Nichtabsperrens von Garten-Wasserleitungen große Beschädigungen und namhafte Wafferverluste entstanden.
Durch dre empfohlenen Vorkehrungen wird dem Wasserabnehmer die Lieferung des Waffers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Beschädigungen an Leitung und Gebäude fern gehalten. Wir empfehle« daher vorstehende Vorsichtsmaßregeln alle» Beteiligten zur ganz befondereu Beachtung.
Länger andauernde Absperrungen, Einwinterungen, Reparaturen und Anftanungen von HauSwafferleituugeu werden am zweckmäßigsten und schnellsten von denjenigen Installationsgeschäften besorgt, welche die betr. HauSwafferleituugeu s. Zt. ansgcführt haben und daher die örtlichen Verhältnisse mit ihren emyfindlichenPuukteu ambesten rennen.
Gießen, den 17. November 1904.
Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen.
Otto Bergen. B17/11
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Allein-Verkauf A. Holterho« Söhne lur Glessen. Seltersweg 20. c.
Danksagung.
Für die aufrichtige Teilnahme bei unserem schweren Verluste danken wir herzlichst.
gegebener .
tungen, welche durch Kuchen uubeuutzter Dohnuugeu geführt sind, kann man durch Unterhaltung eines kleinen Herdfeuers vorbeugen. Auch empfiehlt eS sich, in kalten Klosett- ober sonstigen
l „Ackerten“ h staatlich anerkannt als sicherstes Mittel zur schnellen unb Dollftän« biqeix Ausrottung. Packet 60 Pfg. Philipp Schwager Wwe.,»ifStB
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BekanntmachttNll.
Die Benutzung des Schweinemarkwlatzes und verschiedener anderer Plätze zur Forderung des in der Lahn gewonnenen Eises soll für den lamenden Winter
Mittwoch den 4. Januar 1905, vormittag- 11 Nhr, an Ort und Stelle öffentlich meistbietend versteigert werben.
Gießen, ben 2. Januar 1905. a’/i
Großhcrzogliche ' n-^e'-meisterei Gießen.
Mecum.
Vorkehrungen
jftgen das Einfrieren der Kalls-WassManücil.
Unter Hinweis auf die „Bestimmungen über Anlage der Haus- wafferleitungen zu Gießen" machen wir darauf aufmerksam, daß, um dem Einfrieren des Wassers in den HauSwafferleitungen bei eintretender Kälte vorzubeuaeu, es erforderlich ist, die Hanswafferleittlngen des Abends für cne Dauer der Nacht zu entleeren. Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Waffermeffer befindliche Hauptabsperrhahn geschloffen und bann das seitlich desselben oder hinter dem Waffermeffer befindliche Entleerungs- habnchen, nachdem ein paffendes Gesäß untergestellt, geöffnet wirb und dies so lange geöffnet gehalten wird, bis das in der Hausleitung stehende Wasser vollständig abgelaufen ist, worauf bezeichnetes Hähnchen wieder geschloffen wird. — Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, während berfeiben das i« de« obersten Stockwerk des Hauses befindliche Zapfventil der Hausleittmg offen zu halten, damit die Luft Zutritt in die Leituno erhalte. — Ein größerer Teil des Waffers kann mich schon durch das Zapfventil der untersten Küche entleert werden, wodurch die i^ntleerung im Keller vereinfacht wird. — Nach statt- «habter Entleerung ltnd diese Zapfventile, welche dem Eintritt der Afft, bezw. der Entleerung des Waffers dienten, wieder zu schließen.
Das Schließen deS Hauptabsperrhahues erfolgt durch Auffetzen des betgegebenen Schlüssels auf den vierkantigen Hahnzapfen und Drehung im Sinne eines Uhrzeigers, bis Widerstand erfolgt — Das Leffueu des Hanpt- adsperrhahneS geschieht durch Drehung in entgegengesetztem Sinne, bis Widerstand erfolgt.
Behufs Wasserentnahme muß des Morgens der Hauptabsperp» Hahn wieder vollständig geöffnet werden.
Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, überhaupt nach ungeheizten Räumen, Hosräumen, Gärten usw. find auf die Dauer deren Nichtgebrauchs, bezw. des ganzen Winters, mittelst ihr« besonderen Vorrichtungen auf ähnliche Weise zu entleeren unb abzustellen. — Bei anhaltender außerordentlicher Kälte empfiehlt es sich, die Wasserentnahme auch wahrend deS Tage- auf kürzere festgesetzte Zeit zu beschränken und während der
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Mittwoch den 4. Januar 1905.
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Bekanntmachung.
Der Voranschlag der Gemeinde Lich für das Rechnnngsiahr 1905 liegt vom 4. Januar 1905 an acht Tage lang auf dem Bürgermeistereibureau zur Einsicht der Jntereffenten offen.
Lich, den 2. Januar 1905.
Großh. Bürgermeisterei Lich.
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Bekanntmachung.
In das Handelsregister Abt. A. wurde heute bezüglich der Firma Louis Lotz zu Gießen eingetragen: TaS Geschäft nebst Firma ist am 1. Januar 1905 auf 1. Carl Lotz, Lederfabrikant, 2. Louis Lotz junior, Ledersabrikant in Gießen, übergegangen. Die Prokura der neuen Geschäftsinhaber ist erloschen. Offene Handelsgesellschaft. Beginn: 1. Januar 1905. B8/t Gießen, am 2. Jan. 1905. Großberzogl. Amtsgericht.
Versteigerung.
Mittwoch den 4-. JannarlSOS, nachmittags 2 Uhr, werden im Psandlokal Seltersweg 11 gegen Barzahlung versteigert: 1 Pferd, 1 Billard, 1 Nähmaschine, Sofas, Kommode, Kleiderfchräiike, Glas- schränke, Tische, Spiegel, Uhren u. a. m. 42
Gießen, den 27. Dezember 1904.
Johann, Gr. Pfandmeister.
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