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18.10.1905 Erstes Blatt
 
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155. Jahrgang

Nr. 245

Erscheint täglich

außer Sonntag-.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Siebener Kamillen- blätter viermal in der

Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brüh laichen Univers.-Buch-u.Stcin- druckerei. R. Lange. Redaktion, forvebinon und Truaerei:

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-Lerlag u.Exped.S^Aöl Adresse für Depeschen:

Anzeiger Gießen.

Mittwoch 18. Oktober 1905

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General-Anzeiger w v ä v ben poItL und atlgem.

Amis- md Änzeigeblatt für den Kreis Gießen MGZ

£ie f)-1 ;H<!e5Tuirmet umfaßt 10 Seiten.

---------L_!_Ü!_LJJJ _______JJElL.'y Kie neuen Kandelsverträge und der Ketreide-

und Mehlverkeßr.

Von sachverständiger Seite wird uns ge­schrieben:

Die neuen Handelsverträge mit ihren Zollerhöhungen für eine Neihe der wichtigsten Nahrungsmittel treten bekannt­lich am 1. März 1906 in Kraft. An diesem Tage werden die Einfuhrzölle für den Doppelzentner Noggen von 3.50 auf 5.00 Mk., für Weizen von 3.50 auf 5.50 Mk., für Malz­gerste von 2.00 auf 4.00 Mk. und für Hafer von 2.80 auf 5.00 Mk. erhöht. Die am 1. Marz drohenden hohen Zoll­sätze werden den Handel veranlassen, vor diesem Zeit­punkt möglichst große Mengen ausländisches Getreide einzuführen, um die Differenz zwischen den alten und neuen Zollsätzen zu sparen. In dem Gewinne der Zoll­differenz liegt für den Getreidehandel, wie für die Mühlen, soweit sie ausländisches Getreide vermahlen, ein Anreiz, möglichst viel Getreide vor dem 1. März zu importieren. Sie erzielen dann einen Zollgewinn von 1.50 Mk. pro Doppelzentner bei Noggen, von 2.00 Mk. bei Weizen und Malzgerste und von 2.20 Mk. bei Hafer. Es ist also mit Bestimmtheit damit zu rechnen, daß vor dem 1. März 1906 eine gewiße Voreinfuhr von Getreide stattstndet, um die Zahlung der erhöhten Zollsätze zu vermeiden.

Hierzu tritt aber ein weiterer Umstand, der die Vor­einfuhr von Getreide noch verstärken wird. Nach dem Gesetz vom 14. April 1894 werden bei der Ausfuhr von Roggen. Weizen, Hafer, Hülsenfrüchten, Gerste, RapS und Rübsaat Einfuhrscheine ausgegeben, die den Inhaber berechtigen, inner­halb eines Zeitraums von höchstens 6 Monaten eine dem Zollwert dieser Einfuhrscheine entsprechende Menge der gleichen Warengattung zollfrei einzuführen. Wer 10 Tonnen Weiz-m lusführt, dessen Einfuhrzoll jetzt 3.50 Mk. pro Doppelzentner, also 350 Mk. für 10 Tonnen, beträgt, erhält einen Einfuhr- irhcin, der ihn berechtigt, innerhalb 6 Monaten 10 Tonnen Weizen zollfrei wiedereinztiführen. Die Einfuhrscheine sind übertragbar. Eine Getreideausfuhr findet aber hauptsächlich .ir in ben östlichen Teilen deS Reiches statt. Die dortigen Getreide- und Mehlexporteure verkaufen ihre bei der Ausfuhr von Getreide und Mehl erhaltenen Einfuhrscheine an die Importeure von Getreide, die damit eine dem Zollwert der lrmsuhrscheine entsprechende Getreidemenge zollfrei einführen lönnen. Der Handelswert der Einfuhrscheine kommt ihrem Zollwerte nahezu gleich, und die östlichen Exporteure sind deshalb in der Lage, den dortigen Landivirten Preise für das Getreide zu zahlen, die fast um den Einfuhrzollsatz höher sind, als die Weltmarktpreise. Die Ausstellung von Emsuhr- scheinen für Getreide hat den großen Erfolg gehabt, daß die ostdeutsche Landwirtschaft wieder exportfähig geworden und der GctreidepreiS im Olten gestiegen ist. Das neue Zoll- tarifgesetz behält das System der Einfuhrscheine bei und er­weitert es noch insofern, als die erteilten Einfuhrscheine nicht nur zur zollfreien Einfuhr derselben W aren ga tt u n g, sondern jeder Ware verwendet werden können, für die Ein­fuhrscheine auSgegeben werden. Der bei Ausfuhr von zehn Tonnen Weizen erhaltene Einfuhrschein berechtigt nicht nur zur zollfreien Einfuhr von 10 Tonnen Weizen, sondern auch, unter Zugrundelegung der neuen Zollsätze, zur zollfreien Ein- flihr von 11 Tonnen Roggen oder von 21l/2 Tonnen Raps oder Rübsen. Tie Einfuhrscheine erhalten somit einen breiteren Markt, und ihr Wert wird sich demgemäß entsprechend steigern, sodaß die Differenz zwischen ihrem Handelswert und den Zollsätzen nahezu verschwinden wird.

Das neue Zolltarisgesetz tritt mit den Handelsverträgen gleichzeitig am 1. März 1906 in Kraft. Werden die Ein- fubrscheine vom 1. März ab auf die höheren Zollsätze aus­gestellt, so wird damit die Voreinfuhr vor diesem Termine außerordentlich vermehrt werden, um nach diesem Zeitpunkt einer ungemein verstärkten Ausfuhr Platz zu machen. Für einen Doppelzeiitner Weizen z. B., der vor dem 1. Marz eingeführt wird, ist ein Zoll von 3.50 Mark zu entrichten, während derselbe Doppelzentner bei der Ausfuhr nach den, 1. März einen Einfuhrschein über einen Zollbetrag von 5.50 Mark erhält. An jedem Doppelzentner Weizen, der vor dem 1. März ins Zollinland eingeführt und nach dem 1. März wieder ausgeführt wird, könnte die Spekiilation einen Ge­winn von 2.00 Mark erzielen, abzüglich etwaiger Unkosten für Einlagerling, Zinsverlust rc. Aehnlich liegen die Verhält- niffe bei anderen Getreidearten. Treten die Handelsverträge lind das neue Zolltarisgesetz am 1. März 1906 ohne weitere Uebergangsbesummungen in Kraft, dann wild die Spekula­tion die dargebotene Gewinnchance nach Möglichkeit aus- nützcn ui'.d vor jenem Termin große Mengen ausländisches Getreide zu den alten Zollsätzen einführen und das inlän­dische Getreide, ebenso Mehl, im Inland zurückbehalten. Tie Gewährling von Einsuhrscheinen auf die erhöhten Zölle nach dem 1. März wird dagegen wie eine AuSfllhrprämie wirken und in kurzer Zeit zu einer enormen Ausfuhr von Getreide und Mehl führen.

Der Eintritt solcher Verhältniffe liegt aber weder im fiskalischen, noch im allgemein volkswirtschaftlichen Interesse.

Der Fiskus wird geschädigt, da -^raße Mengen des nach dem 1. März ausgeführten Getreide t Mehls, ;üi

die Einfuhrscheine nach den erhöhten Zollsätzen ausgestellt werden, zu den niedrigen Zollsätzen eingeführt worden sind. ES liegt sogar die Gefahr nahe, daß auch daS AuSl d den ZollfiskuS in dieser Weise benachteiligen kann, indem z. B. nord russische Getreideexporteure vor dem 1. März Getreide nach einem deutschen Ostseehafen einführen, dort es bis nach Inkrafttreten der neuen Handelsverträge einlagern und es bann wieder auSführen. wobei ihnen ein Einfuhrschein nach den erhöhten Zollsätzen zu er­teilen wäre.

Auch die A l l g ein e i n l c i t hätte unter diesen Ver­hältnissen zu leiden, während nur einzelne Interessenten einen Vorteil haben würden. Die enorme Voreinfuhr vor dem 1. März würde im Inland einen starken Preisdruck Hervorrufen, und die verstärkte Ausfuhr nach dem 1. März würde ein rasches EmPorschneNen der Preise für die wich­tigsten Lebensmittel zur Folge haben. Diese Preisschwank­ungen liegen aber weder im Interesse des Handels noch in demjenigen des Konsums. Auch für die Landwirt­schaft würde das Steigen der Getreidepreise nach dem 1. März nur wenig Vorteil haben, da der weitaus größte Teil der Getreideernte nach diesem Termin sich nicht mehr in den Händen der Landwirte befindet.

Diese Erwägungen legen es nahe, an den Erlaß besonderer N c b e r g a n g s b e st i m m u n g e n zu denken, durch welche die Spekulation auf die Ausfuhr­prämien, wie sie durch Erteilung von Einfuhrscheinen Über die erhöhten Zollsätze nach dem 1. März hervorgerufen würde, ausgeschaltet werden könnte, lieber die Stellung­nahme des Bundesrats zu dieser Frage ist bis jetzt in der Ocffentlichkeit noch nichts bekannt geworden. In der Reichs- tagskommission zur Vorberatung der Handelsverträge wurde von einem Kommissar des Bundesrats hierzu aus­geführt, daß zu prüfen sey ob eine zeitlang nach dem Inkrafttreten der neuen Handelsverträge der Berechnung der Einfuhrscheine noch die jetzigen niedrigen Zollsätze zu gründe zu legen seien. Auch wäre zu ertvägen, ob es nicht genügen würde, die Einfuhrschctne, wie jetzt, nur auf die­selbe Warengattung zu beschränken oder ihre Verwertbar­keit noch etwas weiter einznengen, sie im übrigen aber auf die erhöhten Zollsätze zu bewilligen.

Werden Uebergangsbestimmungen für eine im voraus festbestimmte Zeitdauer erstfts-.n, so ist darar.s Bedacht zu nehmen, daß diese Frist nicht zu kurz bemessen wird, weil diö Spekulation sonst die entstehenden Kosten für Lagerung Zinsverlust u. a. von vornherein in Kalkulation stellt, womit die Ausftihrprämie nicht beseitigt, sondern nur ermäßigt würde, lieber die etwa zu erlassenden Ausftihrungsbestimm- ungen selbst ist zu bemerken, daß eine Beschränkung der Verwertbarkeit der Einftlhrscheine, etwa auf dieselbe Ge­treideart, wie jetzt, bei gleichzeitiger Llusstellnng der Ein- ftihrscheine auf die erhöhten Zölle zwar den Wert der Ein­fuhrscheine vermindern, aber immer noch eine Ausfuhr­prämie übrig lassen würde. ') beispielsweise in der lieber» gangszcit nach dem 1. Marz bei der Ausfuhr von einem Doppelzentner Weizen ein E'nfuhrschein nach dem erhöhten Zollsatz von 5,50 Mk. ausgestellt, der aber nur zur zoll­freien Einfuhr von Weiten, nicht von anderen Getrcidearlen, berechtigt, dann wird dieser Einfuhrschein im Handel nicht den Wert von 5,50 Mk. bekommen, sondern vielleicht nur einen solchen von 5,00 Mk. Tie Ausfuhrprämie beträgt dann nicht 2,00 Mk., aber immer noch etwa 1,50 Mk. unb wird auch demgemäß ihre Wirkung äußern.

Schärfer würbe die Spekulation auf bie Zollbifferenz getroffen, wenn in der UebergangSzeit Emfuhrscheine nur auf der Grundlage der alten, b. h. nichtigen Zollsätze erteilt mürben. Eine Ausfuhrprämie könnte bann innerhalb bet UebergangSzeit nicht in Erscheinung treten, unb bei genügend langet Bemeffung der UebetgangSfrist würde auch ihrem Ab­lauf eine Ausfuhrprämie kaum noch zur Wirkung kommen. Einfuhrscheine über die höheren Zollsätze könnten innerhalb der UebergangSzeit nur für solches Getreide oder Mehl er­teilt werden, das nachweislich zu den erhöhten Zollsätzen eingeführt worden ist, bezw. bei der Ausfuhr von Mehl nach Maßgabe deS verwendeten höherverzollten Getreides. Der Identitätsnachweis könnte für die Mühlen vielleicht erleichtert, aber nicht ganz beseitigt werden, wie eS von den Müllet- oeibänbcn gewünscht wird. Im allgemeinen wird aber die Einfuhr von Getreide in den ersten Monaten nach dem In- frafttreten der Handelsverträge recht gering sein. Inländisches Getreide, daS nach dem 1. März auSgefübrt wird, wäre zur Vermeidung von Spekulationen wie ausländisches Getreide zu behandeln, das vor dem 1. März eingeführt ist. Die Er­teilung von Einfuhrscheinen über den niedrigen Zollsatz würde den Osten deS Reiches zwar etwa? zurücksetzen, die Ge- Währung von Einfuhrscheinen unter Anrechnung der erhöhten Zollsätze würde aber zu großen Unzuträglichkeiten führen, da der Nachweis der Identität in vielen Fällen nicht mehr zu führen wäre, zumal im Osten, wo inländisches Getreide oft mit ausländischem gemischt wird, um es exportfähiger zu machen. Jedenfalls wird der Erlaß von Uebergangs­bestimmungen für das Inkrafttreten der neuen Handels­verträge von weittragender wirtschaftlicher Bedeutung sein.

Nalitischk (frntWrtitnt Die drei Kaisermachte unb Polen.

Unfer Berliner Dr. 8.-Korrespondent schreibt: Der Lon­donerObferoer* berichtet (wie wir dieser Tage nvtteilten. Red.), daß Anfang dss. Is. Deutschland, Oesterreich und Rußland dahin übereingefommen wären, Russisch- Polen >mch die beiden erstgenannten Mächte zu besetzen,

wenn dort eine Revolution aus bräche; die Anregung zu diesem Vertrage wäre von Deutschland auSgegangen. Dio ganze Nachricht ist, wie wir an bestunterrichteter Stelle er­fahren, frei erfunden. Es handelt sich also wieder einmal lediglich um eine englische Hetzlüge, bestimmt, auf dem Kontinent Unruhe anzustisten.

*

Leipzig.

Zum 18. Oktober.

Die große Bedeutung deS gewaltigen Kampfes bei Leipzig ist schon durch seine Bezeichnung alsVölkerschlacht" auS- gedrückt. Wie im letzten Kriege gegen Frankreich die Schlacht bei Sedan nicht der letzte Sieg über den Feind war und dennoch als höchster Ehrentag gefeiert wird, so war auch diese Schlacht zwar nicht der letzte Entscheidungskampf in dem Feldzüge von 18131815 gegen Frankreich, aber der ruhm­reichste, denn durch den Sieg bei Leipzig wurde derdeutsche Befreiungskrieg" erhoben zu d§m Befreiungskriege aller Völker Eiiropas von der Gewaltherrschaft des furchtbarsten ManneS seiner Zeit.

Welch eine lange Zeit von Leipzig bis Sedan! Jeder aber, der sich mit Verständnis in die Geschichte unseres Vater­landes vertieft, wird erkennen, daß ein Sedan ohne ein Leipzig nicht möglich war, und wird daher den ruhmreichen 18. Oktober des Jahres 1813 nicht vergessen.

Es ist ein großes Glück, daß unsere Nation solche Er­innerungen ihr eigen nennen darf. Das siegreiche Ringen des Deutschtums gegen das Welschtum, im politischen wie im geistigen Leben, die starke Entfaltung unserer nationalen Eigentümlichkeiten und Kräfte in diesem Kampfe, daS sind Großtaten im wahrsten Sinne des Wortes, Heldentaten von unvergänglicher Macht und Größe.

Ausland.

London, 17. Okt. AuS Tanger ist vom gestrandeten Werkstättenschiff .Assistance" hier die Nachricht eingegangen, daS zwei britische Marine-Offiziere von sechs räuberischen Eingeborenen gefangen genommen worden sind. Die Offiziere, der Kapitän und ein Leutnant machten einen Ausflug in daS Innere des Landes. Auf dem Rückwege nach Kap Ölegro wurden sie von dem Angera- stamm zugehörigen Banditen Überfällen, umzingelt und ge­fangen genommen. Die amtliche Untersuchung deS Vorganges ist von Tanger aus sofort eingeleitet worden. Der Anführer der Bande, Valiente, macht die Freigabe der Gefangenen von der Bedingung abhändig, daß sein Bruder, der im Gefängnis zu Tanger sitzt, entlasten wird. Die Begleitmannschaft der beiden Engländer, bestehend aus 21 ASkaris, ergab sich übrigens den Banditen, ohne Widerstand zu leisten. Der KreuzerArrogante" ist in Kap Negro angekommen. Es wurde die Verbindung mit den gefangenen Offizieren in der Angelegenheit ihrer Freilastung hergestellt. Valiente war auf Befehl der spanischen Regierung verhaftet worden, deren Sache nun ist, seiner Freilassung zuzustimmen, ehe die marokkanischen Behörden ihn auf freien Fuß setzen.

Paris, 17. Okt. Frankreich und Venezuela stehen in neuem Konflikt. Frankreich besteht darauf, daß seine Rechte anerkannt werden und daß seitens Venezuelas eine Erklärung erfolgt über die Art und Weife, mit welcher der französische Vertreter behandelt wurde. Castro hat bisher keinerlei Ent­schuldigung ober Erklärung gegeben, wegen eines unhöflichen Briefes, der an den französischen Gesandten gerichtet worden ist. Das Panzerschiff De fix verließ gestern nachmittag Cherbourg, um sich nach Venezuela zu begeben. Mit ihm werden noch weitere Kreuzer und Panzerschiffe die Reise machen. An Bord des Panzerschiffes befindet ein großes Lager von Munition. Ein Teil der Munition wird in Fort de Francs untergebracht, da von hier aus eventuell die Operationen beginnen sollen.

Die spanische Polizei entdeckte einen neuen Mord­anschlag gegen König AlfonS und den Präsidenten Lau bet. Der Anschlag war für den 24. Oktober geplant. Die Entdeckung geschah durch die Beschlagnahme einer Post­sendung. Man fand zwischen Blumen Dynamitbomben ver­steckt.

Aus Stadt und ßaud.

Gießen, 18. Oktober 1905.

** In den Ruhestand versetzt wurde die Lehrerin an der Gemeindeschule zu Arheilgen, Lina Scriba auf ihr Rachsuchcn, unter Anerkennung ihrer treu geleisteten Dienste, mit Wirkung vom 1. November.

Das Ehrenzeichen für Mitglieder frei* williger Feuerwehren wurde verliehen durch Ent­schließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs dem Mitglieds der Opelichen Fabrik-Feuerwehr zu Rüffelsheim Philipp Heinrich Müller.

** Tanzbelustigungen auf dem Lande. DaS Großh. Ministerium hat verfügt, daß für die Polizeiaufsicht bei Tanzbelustigungen außerhalb deS StationSorteS der Gen- oarmerie, die Gendarmen, wenn die Aufsichtsführung durch bas Kreisamt angeordnet ist, eine Aufsicht? gebühr von je 1.50 Mk. zu erhalten haben, wenn die Aufsicht nicht über 10 Uhr abends dauert; dauert die 2lufsicht aber über diese Zeit hinaus, bann sind den Gendarmen je 3 Mk. zu zahlen. Die Gebühr ist von dem betreffenden Wirt zu entrichten.