Nachdem die Mannschaften den Zug verlassen imb auf dem Vorplatze des Bahnhofes Aufstellung genommen hatten, hielt Admiral v. Köster eine Ansprache, die mit einem dreifachen purra auf den Kaiser schloß, in das die Anwesenden begeistert einstimmten. Die Musik spielte: „Heil dir im Siegerkranz."
Hamburg, 10. April. Der Postdampfer „Eduard Wörmann" mit der zweiten Staffel des Marine- Expeditions -Korp 8 ist heute auf der Jahde angekommen. Der Dampfer bringt 111 Offiziere und Mannschaften vom 1. Seebataillon, 73 vom ^Qri^e=sG’^^c^ition8«= korps und 49 von der Schutztruppe in die Heimat zurück.
Ausland.
Paris, 10. April. Der Deputierte Hubert teilte der Regierung einen Brief mit, nach dem im Juni 1904 ein Kürassier Offizier in Vouzier von einer Persönlichkeit, die in die jetzt aufgedeckte Verschwörungsangelegenheit verwickelt ist, aufgefordert wurde, sich an der Verschwörung gegen die Regierung zu beteiligen. Die betreffende Persönlichkeit hätte den Offizieren Geld geboten, diese hätten die Anerbietungen aber kategorisch zurückgewiesen. Einer der Offiziere habe sich bereit erklärt, in der Angelegenheit sein Zeugnis abzulegen.
— Kammer. Die Beratung der Vorlage betreffend die Trennung der Kirche vom Staat wird fortgesetzt. Allard (Sozialist) tritt in längerer Rede dafür ein, daß den, Klerus alle dem Kultus gewidmeten Gebäilde genommen werden sollten. Diesen Antrag lehnt das Haus ab.
Lissabon, 10. April. Wie der „Secolo" zu melden weiß, wird ein neuer deutsch-portugiesischer Handelsvertrag im Ministerium ausgearbeitet und dieser bald an die Kortes gelangen. In dem Vertrage sollen alle portugiesischen Kolonial-Erz eugnisse Bevorzugung für die Einfuhr nach Deutschland und deutsche Fabrikate Bevorzugungen bei der Einfuhr nach Portugal erhalten.
Rom, 10. April. Der Papst übersandte der Kai- ,erin-Mutter von China zum Geburtstage ein wertvolles Geschenk. Daraufhin ließ der Kaiser von China dem Papste ein Handschreiben zugehen, welches in der feierlichen Form abgefaßt ist, die im chinesischen Reiche für Botschaften an Souveräne vorgeschrieben ist. In dem Schreiben versichert der Kaiser unter lebhaftem Danke den Papst der hohen Achtung, die seine Mutter für ihn hege; zugleich übersendet er ihm in ihrem Namen ein Gegengeschenk.
Petersburg, 10. Slpril. Prinzessin Heinrich von Preußen und die verwitwete Großfürstin Sergius haben ihre Abreise nach Moskau auf den 20. April verschoben.
Sofia, 10. April. Jnformiertesterseits wird behauptet, England und Frankreich hätten der Erhebung Bulgariens zum Königreich im Prinzip zugestimmt.
Der Krieg.
Die feindlichen Flotten.
Singapore, 10. April. (Reuter.) Ein englischer Dampfer hat gestern das russische Geschwader 20 Merlen östlich von Pulo Mentji, das 150 Meilen von Singa- pore entfernt ist, vor Anker liegen sehen. Vier Kriegsschiffe, anscheinend japanische, sind am 7. d. M. in der Nähe von Cap St. Jaques bei Saigon gesehen worden.
Amsterdam, 10. April. Das ,.Handelsblad" veröffentlicht ein Telegramm aus Batavia, nach welchem sich die russische Flotte bei Muntok befindet und heute vor Batavia erwartet wird. — Der „Telegraas" meldet aus Batavia, daß das niederländische in Indien stationierte Geschwader Stellung bei Pulutudju in der Nähe von Singapore genommen habe. Das Panzerschiff „Hertog Hendrik" befindet sich vor Singapore. Von der japanischen Flotte weiß man nichts.
Batavia, 10. April. (Reuter.) Es verlautet, die russischen Kriegs schliffe seien auf der Höhe von Muntok gesichtet worden. Das holländische Ge- s ch w a d e r verließ Priok mit geheimen 'Aufträgen in nördlicher Richtung.
Petersburg, 10. April. In Marinekreisen ist man auf Grund der letzten Nachrichten zu der Ueberzeugung gelangt, daß der Kampf zwischen dem Geschwader Togos und" Roschdjestwenskis in der Nähe der P e stad o res - Inseln stattfinden wird. Dort haben nämlich die Japaner Proviantdepots und Reparaturwerkstätten eingerichtet. Es heißt, die japanischen Kreuzer hätten Befehl, in fortgesetzter Fühlung mit dem russischen Geschwader zu bleiben und dieses fortwährend zu beunruhigen, sowie möglicherweise die Transportschiffe Roschdjestwenskis zu vernichten.
Vom Kriegsschauplätze.
London, 10. April. Wie der Petersburger Berichterstatter der „Times" aus guter Quelle wissen will, sandte Linewitsch mehrere Divisionen nach Wladi- w o st o k. Die Lage südlich von Charbin ist unverändert. Fünf Tagemärsche trennen Oyamas Streitkräfte von den russischen Hauptstellungen.
Petersburg, 10. April. Die Stadtverwaltung von Wladiwostok erhielt vom Gouverneur eine Million Rubelzum Ankauf von Lebensmitteln angesichts der bevorstehenden Belagerung.
Petersburg, 10. Avril „Nowoje Wremja" meldet aus Charbin: Die große Mehrzahl der von den Russen am 5. April gemachten Gefangenen gehörte der 10. japanischen Division an. Tie Kriegsgefangenen geben übereinstimmend an, daß an der Umgehung des rechten russischen Flügels bei Mukden die 10. Division, das 9. Artillerie- und 9. Kavallerieregiment beteiligt waren. Die Gesamtstärke des Umgehungskorps betrug 32 000 Bajonette nebst der ^Artillerie.
Petersburg, 10. April. Wie es heißt, hat das Eisenbahndepartement das Projekt eines französischen Konsortiums, welches die sibirische Bahn mit Alaska verbinden soll, bereits gutgeheißen, und soll mit dem Bau der Babu bereits Fabre begonnen werden.
Außiunv in Sturm unv Dranq.
Die Meldung, in Zarskoje Selo sei eine vornehme Lame unter dem Verdarbt, einen Anschlag gegen die Kaiserin-Mutter vorbereitet zu haben, verhaftet worden, wird von der Petersb. Tel.-Ag. auf Grund amtlicher Informationen für unbegründet erklärt mit dem Bemerken, daß nichts ähnliches vorgefallen sei. '
Dann Expreß" Bert--tet aus Moskau. Groß , ü r U ^c r- ains trabe em Vermögen von 430 Millionen Rubel tn der tzäumsüche in Grundbesitz bestehend, hinterlassen. Hiervon
sind der Witwe des Großfürsten ca. 50 Millionen zn- gewendet. „ „ . r
Wie dem „Newvork Herald" ans Petersburg berichtet wird, versichert man dort auf das bestimmteste, daß der Z ar mit seinem Vorschläge einen Patriarchen zu ernennen, bezlveckt, die Macht des Generalprokurators des Heiligen Synod zu verringern Die Ernennung eines Patriarchen geschieht nur unter der Bedingung, daß die Kirche dem Staat Mittel zur Verfügung stellt. .
Nach Entscheidung der Reformkommission Kobeko darf m Zukunft keine Zeitung mehr von der Regierung unterdrückt werden. Die, Entscheidung wurde dem Senat vorgelegt, der sie kodifizieren wird.
Die ,.Petersb. Börsenztg." meldet angeblich aus gut zuver- lässiger Quelle, daß Generalleutnant Rüdiger zum Kriegs- m in ist er ausersehen ist. Der Ministerwechsel dürfte bald erfolgen.
In Lodz wurde der Direktor der Poznanski-Werke, der Engländer James Ratclisf auf dem Wege zum Gottesdienst von einem Unbekannten durch einen tiefen Messersttch verletzt. Der ^äter entstoh. „ , .
In Warschau werden.für den 1. Mar große revolutionäre KNndgebunaen vorbereitet.
Sitzung des Mrovinzialausschuffes.
Gießen, 8. April.
Es kam zuerst das Gesuch des Karl Vogt zu Gießen um Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft rm Hanse Landgraf Philipp-Platz Nr. 13 hier zur Verhandlung. Nachdem früher schon ein gleiches Oiesuch des W. Schröder von dem Kreisausschuß mangels Nachweises eines Bedürfnisses ab- schläglich bescbieden worden war, bewarb sich Vogt neuerdings um die gleiche Konzession. Stadtverordnetenversammlung wie Polizeiamt bejahten die Bedürsnisftage. Der Kreisausschuß des Kreises Gießen jedoch lehnte das Gesuch sowohl in nicht öffentlicher, wie in daraus folgender öffentlicher Sitzung mangels Nachweises eines Bedürfnisses ab. Der Rekurs, den Vogt hiergegen an den Provinzialausfcbuß verfolgte, war von Erfolg begleitet. Maßgebend für den Beschluß des Provinzialausschusses war, daß er durch die heutigen Zeugenaussagen wie auch auf Grund eigener Kenntnis und Vernehmungen den Nachweis eines Bedürfnisses gerade für eine bessere Wirtschaft in der Nähe des Gerichtsund des Kreisamtsgebändes, wie sie der Gesuchsteller zu errichten beabsichtigt, und an welcher es zur Zeit fehlt, für erbracht ansah.
Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die Rellamation des Albert Viktor Holl gegen die Gemeinderatswahl zu Rodheim v. d. H., hier Rekurs des Georg Philipp Winkler von da. Aus der Gemeinderatswahl zu Rodheim b. d. H. am 10. September 1904 gingen drei Personen als gewählt hervor, von denen der letzte, Gg. Philipp Winkler, 110 Stimmen erhielt. Gegen dessen Wahl reklamierte Albert Viktor Holl mit der Begründung, daß nicht Winkler, sondern er. als gewählt zu betrachten sei. Die Wahlkommission hatte nämlich drei Stimmzettel, die nur auf den Namen „Albert Holl" lauteten, für ungiltig erklärt, da im Orte noch ein Albert Hermann Richard Holl, der wahlfähig und auch wahlberechttgt war, wohnte. Der Kreisausschuß des Kreises Friedberg gab in nichtöffentlicher Sitzung dieser Reklamation statt und berichtigte das Wablresultat dahin, daß statt des Gg. Philipp Winkler der Albert Viktor Holl mit 111 Stimmen als gewählt anzusehen sei. Es wurde festgestellt, daß der Albert Viktor Holl im Orte nur unter dem Namen „Albert Holl", der Albert Hermcnm Richard Holl aber nur unter dem Namen „Richard Holl" bekannt sei. Der Kreisausschuß war daher nicht im Zweifel, daß die drei fraglichen Stimmen nur dem Albert Viktor Holl gelten tonnten. Gegen dieses Kreisausschuß- Erkenntnis verfolgte nunmehr Winkler an den Provmzialaus- schuß Rekurs. Der Provinzialausschuß verwarf diesen jedoch heute, indem er sich dem Erkenntnis des Kreisausschusses anschloß.
Schließlich wurde noch über die Heranziehung der Gewerkschaft Lux und Ilsdorf zu den Kreis ft raßen-Unter- haltungskosten verhandelt, die Beschlußfassung hierüber je- doch ausgesetzt.
Der Dompropst Malzi vor Gericht. (Original-Artikel des „Gießener Anzeigers".)
Mainz, 10. April.
Oberstaatsanwalt Dr. Schmidt bemerkt in seiner Rede u. a.: Nach allem halte er den Angeklagten in allen Punkten für schuldig. Der Schlüssel für die Tat liege darin, daß Malzi durch die eingehende Erörterung der Dinge aufgeregt, allmählich zum Aeußerften gekommen sei. Er, der Staatsanwalt, bedauere den Angeklagten, aber das Gesetz kenne fein Mitleid, lieber die Bittgottesdienfte fei noch zu bemerken, daß sie auf die Aussagen und Meinungen der Zeugen suggestiv einwirkten.
Dann ergriff der Verteidiger Juftizrat Dr. Schmitt das Wort: Suggestion der Massen ist zurückzuweisen. Der Propst war und ist allgemein geachtet. Selbst ein evangelischer Pfarrer hat kürzlich, von der Unschuld, des Herrn Propstes überzeugt, behauptet, wenn er verirr teilt wird, so wird er ein Opfer seines Berufes. Wegen der Mißhandlung der Zimmermann bestreite ich, daß dem Angeklagten die Beamtengualität . zukommt. Er bezieht keine Vergütung für den Religionsunterricht, auch untersteht er der Scbuldiszivlin nicht. Der Angeklagte hat als Pfarrer gehandelt. Es bleibt nur der § 223 übrig, die Körperverletzung. Allein der Angeklagte hat das Züchtigungsrecht im Falle Zimmermann nicht überschritten, da er das Mädchen wegen des Lügens bestrafen wollte. Der Angeklagte hat im guten Glauben gehandelt. Es muß »also Freisprechung in diesem Falle eintreten, da die früheren Bestimmungen nicht mehr gelten. Bezüglich der Mißhandlung des Werner ist zu sagen, daß bei Vernehmung der Kinder immer die Fragen auf die Zunge gelegt werden müssen. Suggestives Fragen setzt aber stets Kenntnis des Gegenstandes voraus. Dieses ist bei vielen Fragen des Angeklagten nicht zutreffend. Ferner ist der Werner durchaus unglaubwürdig. Der größte Beweis seiner Unglaubwürdigkeit ist sein Verhalten nach der angeblichen Mißhandlung. Er hat fortgesetzt geschwiegen. Auch zeigte er feine Gesinnung durch unerbittliche Aeußerungen gegen den Propst. Auf das Zeugnis eines derartigen Menschen hin kann ein unbescholtener Mann nicht verurteilt werden. Er wolle einmal die Aussagen der beiden Mädchen als wahr bin- ftellen, so werde er auch auf diesem Boden die Gründe anführen, die zu einer Freisprechung des Propstes von den §§ 174 und 176 führen müßten. Nach ben Ausführungen des Oberstaatsanwalts müsse in obsektiver Beziehung der Anstand gröblich 'verletzt worden sein und subjektiv eine wollüstige Absicht Vorgelegen haben. Der Verteidiger ging nun etwas näher auf die Vorgänge bezüglich der Anklage, des versuchten Sittlichkeitsverbrechens ein. Rein subjektiv betrachtet müsse eine geschlechtliche Beziehung fest- gestellt sein. In .der ganzen Verhandlung sei in keiner Beziehung von Derartigem die Rede. Dieselbe sei sogar dirett ausgeschlossen. Es fehle also an dem Requisit der Vornahme der subjektiv unsittlichen Handlung. Es wird verlangt, daß dre subjektiv unsittliche Handlung in wollüstiger Absicht vorgenommen wird. Ich bin doch entgegengesetzter Ansicht wie der Staatsanwalt. Ich verurteile ja auch die Küsse imb die Liebkosungen, die sich der Herr Propst soll zu Schulden haben kommen laßen, und der Herr Propst wird es heute geradeso beurteilen. Dieses scheidet aber heute für mich ganz aus. Der Verteidiger führte nun verschiedene Momente der Aussagen der Mädchen an, die die Unglaubwürdigkeit in einzelnen Beziehungen beweisen iollen. Es sind der Behörde und mir Zuschriften zugegangen, die der Staatsanwaltschaft und dem Untersuchungsrichter den Vorwurf machten, daß sie durch die Verhaftung des Propstes ungerecht und sckross gehandelt hätten. Ich erkläre hiermit öffentlich, daß ich diese 'vtunaen für vollständig unberechtigt halte. Wenn ich an Stell - dieser Herren gestanden, hätte ich genau so gehandelt, und dcrfelbcn Auf ich: ist auch der Angeklagte. Noch eins möchte ich erwähnen. Der Herr Propst hat sich bis jetzt des besten Leumunds erfreut und sieht auf ein makelloses Leben zurück. Meine Herren, ich erhielt von Leuten den Rat, den Herrn Propst auf feinen Geisteszustand hm untersuchen, zu lassen, weil ein Bruder unb ein Kind aus der Familie geistesgestört seien. Der Angeklagte und ich waren der Meinung, . aß dies nicht der richtige
Weg sei und der Herr Propst erklärte: „Ich habe den Mach- mich vor das Gericht zu stellen, und will seheii, ob ich mein Recht finden werde, damit man nicht sagen kann, ich hätte ein Hintertürchen gesucht, um mich einer Bestrafung zu entziehen." Der Verteidiger stellte nunmehr den Antrag, den Angeklagten^ in allen Punkten der Anklage freizusprechen., — Der Oberstaatsanwalt dankt vor allem dem Verteidiger für die öffentliche Rechtfertigung bezüglich der Festnahme des Propftes und jährt dann fort: Wenn das Gericht zu dem Urteck kommt, daß keine unzüchtigen Handlungen, sondern nur tätliche und wörtliche Beleidigungen vorliegen, werde er (der Staatsanwalt) sich willig diesem Urteil unterwerfen. Er habe schon heute morgen' betont, daß er aufrichtiges Mitleid mit dem Herrn Propst empfinde, ganz besonders aber, weil er empfunden habe, daß er es bei dem Angellagteu mit einem geistig bedeutenden, hervorragen- den Marrn zu tun habe. Ihm sei der Propst sehr sympathisch gewesen. — Nach einer kurzen Erwiderung des Verteidigers er-1 griff der Angeklagte zu seiner Verteidigung das Wort. Mtt immer mehr sich steigernder Erregung trug der Angeklagte vor: Ich 'sage Ihnen nochmals mit voller Wahrheit, ich bin unschuldig, das kann ich mit voller Bestimmtheit sagen. Diesen: Standpunkt habe ich von Anfang an vertreten. Ich kann Ihnen nur sagen, daß ich bei der Untersuchung, die ich eingeleitet hatte, nur aus den besten Absichten beseelt war unb nur aus den edelsten Motiven heraus vorgegangen bin. Ich habe die besten Absichten mit den Kindern. Ich habe nichts Schlechtes mit ihnen vor gehabt. Ich ersuche Sie, seien Sie vorsichtig mit diesen Kinderaussagen. Es ist eine furchtbare Sache mit der Einbildung der .Kinder. Die Kinder haben in einer Atmosphäre gelebt, die ihnen den Sinn verwirrt hat. Ich bitte Sie dringend, seien Sie vorsichttg mu den Aussagen dieser Kinder. Ich habe ihnen wehe getan, und es- tut mir bitter leid, wenn ich dafür gestraft werde. Lasten Sie jetzt den Irrtum der Kinder nicht auf mich übergeben. Machen ^Sie die Kinder nicht glauben, der Jrrttcm ginge weiter und ich müßte für diesen Irrtum schwer büßen. Ich bin nicht ein Nero an Grausamkeit unb Lüsternheit, ich habe nie Grausamkeiten an den Kindern begangen. Glauben Sie nicht, daß ich grausam bin unb^toenn rch nicht grausam bin, so ist auch die Schwester nicht, bie Lüsternheit. Ich habe in meiner Pflicht nur als Seelsorger gehandelt. Wenn ich jetzt schweige, lasten Sie für mich sprechen mein bisheriges tadelloses Sieben und lasten Sie mich nicht an diesen Kindern Schiffbruch leiden. Ich 'sage nochmals, ich habe es nicht getan, ich bin unschuldig!
Nach zweistündiger Beratung verkündigte das Gericht folgendes Urteil: Die erste Beschuldigung gegen ben Angeklagten lautete, daß eriam 17. Januar 1905 den Lehrling Franz Werner: vorsätzlich körperlich mißhandelt unb widerrechtlich durch Geweckt und Bedrohung mit dem Vergehen der Körperverletzung zu Handlungen, nämlich zu bestimmten Aussagen und zur Niederschrift einer Erllärung genötigt zu haben. Das Gericht hat folgendes^ als erwiesen angesehen, daß der Wenrer, nachdem er bei dem Propst erschienen, von diesem geohrfeigt worden, um die vermeintlichen Lügen desselben zu bestrafen. Ter Angeklagte hat bann dem Werner die unwahre Mitteittmg gemacht, die Mädchen hätten alles zugestanden, mit der sicheren und begrünbeten Erwartung, daß nunmehr der Werner alles zugestehe. _ Dieses fei denn auch erfolgt, indem der Werner den Zettel unterschrieb, daß er mit der Zimmermann und der Schmitt im Hause der Mutter der letzteren unsittliche Dinge getrieben unb unanständige Verse hergesagt, die Mädchen' ram bloßen Leibe berührt habe. Das Gericht hält es für erwiesen, daß der Angeklagte die Körperverletzung nur verübt habe, um ben Werner zu einer bestimmten Angrche zu nötigen und zwar zu der, daß er mit ben Mädchen unsittlichen Verkehr getrieben. Es ist ein Zwang auf den Jungen ausgeübt worden. Es habe deshalb Sttafe nach 'dem § 223 in idealer Konkurrenz mit § 240 des Strafgesetzbuchs emzutreten. Die Strafe sei auf hundert Mark bemessen worden. Auch die Körperverletzung bei der Käte Zimmermann wurde vom Gericht bejaht und dafiir auf eine Geldstrafe von 50 Mark erkannt. Bezüglich des Versuchs des Sittlichkeits-Verbrechens wurde vom Gerichte dahin entschieden, daß der Angeklagte sich bei der Schmidt im Sinne des § 174 Abs. 1 unzüchtiger Handlungen hätte zu schulden kommen lassen, .wofür auf eine Einzelftrafe von 1 echs Monaten Gefängnis erkannt wurde. Wegen der 3intm ermann wurde entschieden, daß sich der Angellagte eines Versuchs im Sinne des F »176 Abs. 1 schuldig gemacht habe. Das Gericht verurteilte ihn deswegen zu neun Monaten Gefängnis. Aus den beiden Strafen wurde eine G efamtstrafe v o n e in e m I a h r G e f ä n gn i s gebildet. Auch wurde der Angellagte zu sämtlichen Kosten verurteilt. Das Gericht hob in seinen Urteilsgründen hervor, daß es den beiden Mädchen und dem Werner in ihren Aussagen vollen Glauben geschentt habe.(F. Z )
Aus Stadt Md Land.
Gießen, 11. April 1905.
** II. KK. HH. der Großherzog und die Großherzogin von Hessen kamen in Begleitung des Fürsten und der Fürstin zu Solms-Hohensolms-Lich und der Fürstin-Mutter zu Stolberg-Wernigerode gestern in Frankfurt an und nahmen im Englischen Hof Wohnung.
** Zur Hundesperre. Nach einer heute beim Kroß. berzogl. Polizeiamt eingetroffenen Mitteilung des Kgl. Instituts für Infektionskrankheiten in Berlin wurde bei dem am 22. vor. Mts. von hier eingelieferten Hund bie Tollwut festgestellt. Da inzwischen zwei weitere Hunde als toll» wntverdachtig eingefanaen bezw. eingegangen sind, ergeht hier« mit die weitere Aufforderung, die Bestimmungen der Hunde- sperre strengstens zu beachten. Hunde, welche sich Herren, los Herumtreiben, werden aus Veranlaffung der Polizei ein» gefangen und getötet.
** Kirchenrat Dr. Naumann begeht heute den Tag, an dem er vor 25 Jahren sein Amt als 1. Pfarrer der evangelischen Gemeinde angetreten hat. Leider gestattet es sein Gesundheitszustand nicht, diesen Tag gebührend zu feiern. Selbst der Empfang von Gratulanten im Hause mußte sehr eingeschränkt werden. Doch wollte es sich die Vertretung der evangelischen Gemeinde nicht nehmen lassen, ihm ihre dankbare Teilnahme an diesem Tage zu bezeugen. Eine Deputation unter Führung der Geistlichen überbrachte den Dank und die guten Wünsche der Gemeinde mit einer künstlerisch reich ausgestatteten Adresse, die folgenden Wortlaut hatte:
Hochgeehrter Herr Kirchenrat!
Heute sind es 25 Jahre, daß Sie Ihr Amt an der evang. Gemeinde zu Gießen an getreten haben. Die Gemeinde gedenkt an diesem Tage mit aufrichtigem Dank alles dessen, was Sre ihr in dieser langen Zeit gewesen sind, und wir die gesetzlichen! Vertreter der Gesamtgemeinde und Ihrer Johannesgemeinde, dürfen Ihnen heute in ihrem Namen den Dank unb die herzliche» Wünsche, bie wir für Sie hegen, aussprechen. _
Wir fühlen un5 gedrungen, es Ihnen an diesem Tag dankbar zu bezeugen, daß Sie der Gemeinde in unermüdlicher Arbeit und aufopfernder Hingabe gedient haben. , In der Geschichte der Gemeinde werden die für ihre Entwicklung so bedeutsamen, ja zum Teil entscheidenden Dinge, zu denen Sie den Anstoß gaben, und die Sie mit so großer simjicht und Tatkraft durchführten, eingetragen bleiben. Wir denken ba z. B. an die Losung der finanziellen Mhäugigkeit der kirchlichen von der bürgerlichen Gemeinde, durch welche das kirchliche Gemeiudeleben erst zu voller Selbständigkeit kam, an die Einteilung in vier Gemeinden, an die Erbauung der Johaunesnrche, die Erneuerung der Stadtkirche unb vieles andere.
Sie haben durch Ihre kraftvollen Predigten eine große Gemeinde um sich gesammelt, eie sind in großer Treue den Armen unb Kranken nachgegangen, Vcele haben bei Ihnen Zuflucht, Trost unb Hilfe gesucht und gefunden.


