Ausgabe 
8.6.1905 Erstes Blatt
 
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fruchtbar bleiben mußten, weil die deutsche Regierung nicht lediglich äußere Rücksichten, sondern eine greifbare IDcr- sichernng haben wollte, daß die französische Politik incht gegen sie gerichtet ist. "Tas Blatt spricht seine Befrie­digung darüber aus, daß -er Ministerpräsident Rouvrer die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten in die Hand genommen hat und wünscht, daß er der Regelung der schwe­benden Fragen vorstehen möge.

In R o m wird der Rücktritt DelcassSs sehr bebaue r t. Mehrere Blätter, besonders dieTribuna", bringen hef­tige Ausfälle gegen Deutschland.

MlMlche Tagesschau.

Die Tabak8beruf8genoffenschaft und der Deutsche Tabakverein tagen zurzeit in Berlin. Am ersten Tage fand die Jahres­hauptversammlung des Deutschen Tabakoereins unter starkem Besuch von Vertretern aller Zweige des Tabakgewerbes aus allen Gegenden Deutschlands statt. Als Vertreter der Handels­kammer Berlin war deren Vizepräsident Dr. Gerschel und als Vertreter der Aeltesten der Kaufmannschaft-Berlin Vize­präsident Stadtrat Dr. Weigert erschienen. Aus dem von Syndikus S ch l o ß m a ch e r erstatteten Geschäftsbericht ist hervor- zuheben, daß derDeutsche Tabakverein" sich fortgesetzt mit der Vorbereitung einer Abwehr der zu erwartenden neuen Steuerforderderungen. für das Tabakgewerbe beschäftigt und auf Grund überzeugenden Materials, welches er zur rechten Zeit an maßgebender Stelle vorzulegen ge­denkt, der Ueberzeugung zum Durchbruch zu verhelfen hofft, daß man bem Tabakgewerbe, ohne es auf Jahrzehnte hinaus schwer zu schädigen und namentlich die Er­werbsverhältnisse der darin beschäftigten rund 200000 Arbeitskräfte erheblich zu beeinträchtigen, neue Lasten nicht zumuten darf. Redner trat auch der Be­hauptung entgegen, daß die Vertretungen de§ Tabakgewerbes sich bis jetzt stets gegen jede Besteuerung gewehrt hätten, in­dem er darauf hinwies, daß die jetzigen Zoll- und Steuer­sätze und das jetzt in Kraft befindliche Steuergesetz im Jahre 1879 in der Hauptsache nach den Vorschlägen der Vertretung des Tabakgewerbes gestaltet worden seien.

Unter den Fragen, welche aus der Tagesordnung standen, war von besonderem Interesse diejenige der Einführung des 31 u i- gebot-Verfahrens im Warenzeichen-Recht. Präsi­dent Haus trat den Gründen, welche Syndikus Schloßmacher für, diese Forderung vorgetragen hatte, entgegen und gab zu bedenken ob man nicht damit das Gegenteil von dem errei werde, was man erhoffe, nämlich: eine weitere Verlangsamung des Verfahrens, größere Arbeit für das Kaiserliche Patentamt und möglicherweise auch eine Verteuerung des Warenzeichen-Rechtes. Der Stand­punkt des Präsidenten Haus wurde von einigen Vertretern des Tabakgewerbes unterstützt, von der Mehrheit der Versammlung jedoch beschlossen, an die Reichsregierung das Ersuchen zu richten, bei der Erneuerung des Warenzeichengesetzes die Einführung des Aufgebot-Verfahrens für das deutsche Warenzeichenrecht in Er­wägung zu ziehen.

Am Schluffe der Verhandlungen hielt Architekt Köster aus Herford einen Vortrag über den Bau und die b a n I i d) e n E i n- richtungen von Zigarrenfabriken, welcher zu dem Beschlüße führte, die Ausführungen des Redners in Druck zn legen und den Mitgliedern des Deutschen Tabakvereins zur Verfügung zu stellen.

Zur sozialen Fürsorge der Unterbeamten.

Für den 1. April 1906 ist eine Aufbesserung des Wohnungsgeldzuschusses von der Re i ch s r e g i e r- ung in Aussicht genommen. In der postoffiziösenDeut­schen Verkehrsztg." lesen wir:

Zu dem Zweck beben kürzlich zwischen den beteiligten Ressorts vorbereitende kommifiar-sche Beratungen stattaefunden, bei denen zur Gewinnung einer Grundlage für die künftige Be­messung der WohnungSgeldKuschüsse die Veranstaltung von Ermitt­lungen über die Wohnungsverhältnisse der in den Reichsressorts etatsmäßig angestellten Unierbeamten beschlossen worden ist. Dre Ermittlungen sollen sich auf alle Orte der Servisklassen A, 1, 2 und 3 Und die an diesen Orten etatsmäßig anqestellten Unter­beamten erstrecken, die zur Miete wohnen und mit Familie (Familie" im Sinne der Bestimmungen r über Gewährung von Umzugskosten) einen eigenen Hausstand bilden. Außer Betracht bleiben bei diesen Ermittlungen jedoch die Unterbeamten, die nicht am Amtsorte und solche, die im eigenen Hanse wohnen, die Dienstwohnungen innehabm, Wohn- oder Schlafräume an After- mieter usw. abgegeben haben oder weil sie für den Hauswirt besondere Leistungen, B. Pförtner, übernommen haben gar keine, bezw. nur eine geringere Miete zahlen. Bei den hierbei noch vorzunehmenden umfangreichen Erhebungen handelt es sich darum, auf Grund der Angaben der Unterbeamten für jeden Servisort die Gesamtzahl der Wohnungsmieter, den Ge­samtbetrag der von ihnen zu zahlenden Jahresmieten sowie die Gesamtzahl der gemieteten Wohii- und Schlafräume zu ermitteln und danach den Durchschnittsbetrag der von einem Mieter jn zahlenden Jahresmiete, die Durchschnittszahl der Wohn- imb Schlafräume und den durchschnittlichen Preis für einen Wohn- vder Schlafraum für jeden Or. festzusetzen. Für den Bereich der Reicks-Postverwaltung sind die Obervoßdirektoren, wegen Vor­nahme der Ermittlimgen, deren Ergebnis dem Reichs-Postamt bis Ende Juni vorlieg-en soll, mit Anweisung versehen."

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Tie Verwendung weiblicher Personen im Snbalterndienst besonders im Fernsprechdicmst der Reichspost - und Tele­graphenverwaltung z». Zt. werden fast 9000 Damen rm Posttelegraphendienst beschäftigt, hat in fortschritt­lichen Frauenvereinen den Wunsch nach Freigabe der Sekretärprüfung für weibliche Postbeamte entstehen lassen, um auf diesem Wege Mädchen und Frauen, ähnlich wie in der Schweiz, in England und Skandinavien, den Zugang zu den mittleren und höheren Stellen des Post­dienstes zu eröffnen. Hierzu bemerken dieB. P. N.", an­scheinend als Sprachrohr der Reichspostverwaltung:

Nach Lage der Dinge in Deutschland könnte es sich nur am die mittleren Stellen, wie Oberselretüre, Kassierer, Post­meister, Buchhalter, Vureaubeamte. handeln, da nur zu diesen Stellen die Anwartschaft durch das Bestehen der Sekretärprüfung begründet wird. Der Verivaltung stehen aber für diese stellen so viel männliche Anwärter yur Verfügung, daß es Schwierigkeiten macht, sie in angemessener Seit in den bezeichneten Stellen unter- zubringpn. Dazu kommt noch, daß den als Gehilfen eingetretenen Männlichen Beatmten ohne Ausnahme das Recht zusteht, die Sekretärprüsung abzulegen und damit die Anwartschaft auf sämt­liche Stellen der mittleren Laufbahn zu erwerben. Ferner ist zu berücksichtigen, daß drei Siebentel aller Stellen für Assisten­ten bei der Post- und Telegraphenverwa'ltung mit Militäranwär­tern besetzt werden müssen, und daß auck diese Militäranwärter sämtlich das Recht zur Megung der Sekretärprüsung haben. Würde durch Zulassung des weiblichen Elements in diese Stellen die Zahl der Anwärter nody größer werden, so wäre es für die Verwaltung geradezu unmöglich, alle Anwärterin die oberen Stellen der mittleren Laufbahn zu be­fördern. Aber auch grundsätzliche Bedenken stehen den weitergebenden Wünschen der weiblichen Postbeamten entgegen. Für weite Zweige des körperlich anstrengenden tech­nischen Po st dien st es sind die weiblichen Beamten Nicht geeignet: Früh- Spät-und Nachtdienst könnte ihnen

kaum' übertragen werden. Für den Bahn post- unb bett Bahnhofs­dienst, in dem ein beträchtlicher Teil des Personals verwendet wird, kämen sie überhaupt nicht in Betracht, ebensowenig für bien Briefabsendungsdienst bei größeren Postämtern, der ein 'tundenlangos, ununterbrochenes Stehen bei hastiger, anstrengen­der Tätigkeit erfordert. Eine Zulassung weiblicher Beamten zu den oberen Stellen mittlerer Laufbahn wäre also nur denkbar, wenn dst Dienst-Zweige, deren Ausübung mit mehr oder weniger großen llnbegueml Meilen und Anstrengungen verbünd n ist, aus- chließli'' dem männlichen Personal Vorbehalten und dieses aus >en begehrteren Dienststellen zu Gunsten der weiblichen Beamten verdrängt werde. Ein solches Verfahren aber bertrüge sich nicht mit den ^Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit. Endlich könnten solche Dienststellen, mit denen eine Au fsi cht übe r ältere männliche Beamte verbunden ist, tote z. B. Post- meisterstellen und fast alle Oberfekretärstellen, weiblichen Per- onen füglich nicht übertragen werden. Alle diese Erwägungen, icrcn Ergebnis durch minder günstige Erfahrungen betreffs der körperlichen Widerstandsfähigkeit und Ausdauer der weiblichen Beamten noch bestätigt und verstärkt wird, lassen es nicht angezeigt erscheinen, den weiblichen Beamten den Zugang zu den Dienststellen der höheren Laufbahn oder auch nur zu den oberen Stellen der mittleren Laufbahn frei- zugeben."

Kirche und Schute.

Zur Gesundheit der deutschen Jugend.

Man schreibt uns aus Oberhessen:

Die Erörterung über die Einführung von Spielstunden in den Lehrplan legt es inir nahe, eine andere, die Gesund­heit unserer Jugend betreffende Schulfrage öffentlich zur Er­örterung zu stellen. Meine zweite Tochter ist seit Ostern in den zweituntersten Jahrgang der Volksschule aufgerückt. Seither war die Schule für sie ein Vergnügen, hatte sie doch nur zwei Stunden täglich. Auch jetzt geht sie noch gern zur Schule, aber wie lange wird die Freude daran noch an­halten? Obgleich sie wohl den kräftigsten Körperbau von ihren Kameradinnen hat, hören wir sie am hellichten Tage schon manchmal klagen:Ich bin so mübV Der lieber* gang zu den Schulpflichten des zweiten Jahrganges ist offen­bar daran schuld, brachte er doch für die Siebenjährige den Schulanfang schon um 7 Uhr und an vier Wochentagen fünf Stunden Unterricht täglich; an den zwei übrigen zusammen sechs Stunden. Wenn man sieht, wie das Kind morgens oft nur mit Gewalt wach zu bringen ist, obgleich es abends um 8 Uhr zu Bett kommt, kann man nicht anders, als den Schluß ziehen: es ist überlastet. Dabei bekommt es nicht viel Hausaufgabe und kann sich fast die ganze schulfreie Zeit im Garten tummeln. Meines Erachtens soll man ein sieben­jähriges Kind noch nicht um V27 Uhr morgens aus dem Bette jagen. Dazu kommt, daß die Kameradinnen zum ge­ringsten Teil schon so frühe zu Bett kommen unb über so viel Lust- unb Bettraum bei Nacht verfugen wie meine Kinder. Man hat bie Stunben bes Fortbilbungsunterrichts so früh gelegt, baß ben Jungen bie Augen noch nicht zuzu- sallen brauchen, aber man sollte auch bie kleinen ABC- Schützen von 7 Jahren noch nicht aus bem Bett jagen, wenn sie noch im festen Schlaf liegen. Was Hilst es, später für Gesunbheit besorgt sein, wenn beten Gefährbung schon im zartesten Alter anfängt. In einem mebizinischen Buch finbe ich, baß man kleine Kinber schlafen laffen soll, so lange sie selber wollen, unb baß siebenjährige eines elfftünbigen Schlafes bebürfen unbso lange ber Körper wächst, wirb genügenber Schlaf nur mit Schäbigung ber Gesamt­entwicklung entbehrt/ Diese Schäbigung wirb schon in greifbare Nähe gerückt, wenn man sieht, baß ein zu stütz aus bem Bett geholtes Kinb durchaus abgeneigt ist, vor dem Schulegehen etwas zu effen. An Bildung ist nichts verloren, wenn man die Stundenzahl beschränkt im Gegenteil: wenn drei bis vier Jahrgänge zusammensitzen,. lernen die Kleinen doch nur die Unaufmerksamkeit. So viel ich weiß, ist in den anderen deutschen Bundesstaaten die Anspannung der kleinen Würmer nicht so scharf. Sch.

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Im Anschluß an das 75jährige Jubiläum der Evang. Gesellschaft in Stuttgart wird die Sübwestdeutsche Konferenz für innere Mission am 19. unb 20. Juni bort ihre Jahresversammlung abhalten. Die Kon­ferenz, bie sich in 6 Lanbesausschüffe (Baben, Elsaß-Loth- ringen, Frankfurt-Wiesbaben, Hessen, Pfalz, Württemberg) gliebert, ist eine freie Vereinigung ber auf biesem Gebiet arbeitenben Persönlichkeiten unb Vereine, bie ihre Erfahrungen austauschen, bie vorhanbenen Notstänbe erforschen unb Mittel unb Wege zur Abhilfe suchen wollen. Der erste Gegenstanb, ber auf ber TaqeSorbnung ber bevorstehenben Versammlung steht, istbas Zusammenwirken ber Pfarrer unb Gemeinbe- glieber in ber Vereins- unb Gemeinbearbeit/ Das Referat über biesen Gegenstanb ist anvertraut bem Profeffor Dr. Wurster in Friebberg. Das zweite Thema istber Ausbau bes Verpflegungs- unb Herbergswesens". Als Refe­rent über biese Frage ist Pastor Mörchen-Bielefelb, ber Vor­sitzende bes beuischen HerbergSverbanbes unb Mitarbeiter BobelschwinghS, gewonnen worben.

Die Ermordnug des Pfarrers Thöbes in Heldenbergcn vor dem Schwurgericht. (Unberechtigter Nachdr. verboten.) H. F. Gießen, 7. Juni.

Dritter Tav: der Verhandlung.

Ein Brief an den Verteidiger.

Nach Wiederaufnahme der Verhandlung befiehlt der Vor­sitzende, den Metzgermeifler August Reis (Ems) als Zeugen aufzurufen.

Verteidiger N.-A. Dr. Jung: Vor Vernehmung des Zeugen muß ich mitteilen, daß mir soeben ein Brief ei'neZ Josef Schreiber, aus Frankfurt a. M., Sendling erstraße 35, zu­gegangen ist. Ich beantrage, den Brief zn verlesen. Der Brief, der sofort zur Verlesung gelangt, lautet: Herrn Rechtsanwalt Dr. Jung, Gießen. Ich habe gestern in Sachsenhausen gehört, wie ein Mädchen zu einem jungen Mann auf der Straße sagte: Ich werde Dich jetzt anzeigen, Du hast den Pfarrer ermordet. Ich werde dafür sorgen, daß Hudde Deinetwegen nicht auss Schaf- fott kommt." Der junge Mann lief zunächst^ erschrocken fort, kam aber bald wieder und schlug auf das Mädchen ein. # Ein Schutzmann war nicht zur Stelle." Auf Antrag des Verteidigers wird beschlossen, den Josef Schreiber telegraphisch als Zeugen zu laden.

Ein nicht aufzufindender Zeuge.

Auf Antrag des Oberstaatsanwalts wird danach die proto­kollarische Aussage des 17 jährigen Handlungsgehilfen R e cf e r t verlesen, da dessen Aufenthalt nicht zu ermitteln sei. Dieser hat bekundet: Ende Dezember 1904 sei er dem Hudde auf der Landsttaße begegnet. Letzterer habe sichO t t o H ü d d e m a n n" genannt. Er habe ihm erzählt, daß er mit einem Otto Walter,

der inzwischen verhaftet sei und einem Jakob Fricke in katho­lische Pfarrhäuser Einbruchsdiebstähle unternommen habe. Von einem Morde und auch von einem Willi) habe ihm Hudde nichts erzählt. Er habe ihm nur gesagt: ,W enn ^der P farrer, bei dem er eingebrochen sei, sich gerührt hätte, würde' er ihm sofort den Hals ab geschnitten haben. (Beq wegung im ZuschaucvraumO

Die früheren Meister de8 Hudde als Lenmnndszeugeu.

ES werden danach die kommiffariscken Aussagen der früheren Meister des Hudde verlesen. Danack ist.Hudde ei'nigemale wegen llnredlichkeiten und auck toteren nächtlichen NmhertreibenS ent­lassen worden. Ein Meister schildert Hudde als einen lehr soliden! Menfcken. Fast alle Meister haben übereinstimmend bekundet, daß sie bei Hudde keine Gemütsroheit wahrgenommen haben., .Hierauf erscheint als Zeuge Metzgermeister Kahn (Kalk bei Köln): Hudde habe bei ibm Kundengelder unterschlagen, er habe ihn deshalb verhaften lassen. Hudde war verlogen und sehr eitel. Sobald er (Zeuge", durchs Zimmer ging, habe Hudde am Spiegel aestandeu und sich mit Wohlgefallen betrachtet. (Heiterkeit tm Zuhörerraum.) Metzgermeister Reis (Bad Ems) bekundet: Hudde sei zwei Monate bei ibm in Stellung und sehr fleißig gewesen, er habe ihm aber 5 Mar/ unterschlagen, deshalb habe er ihn entlassen. Metzgermeister Wolff II. (Bad-Nauheim): Hudde sei sehr streitsüchtig gewesen. Er sei schließlich einmal auf die anderen Gesellen mit dem Messer losgegangen, deshalb habe er ihn entlassen.

Die Persönlichkeit de8 Josef Schreiber.

Oberstaatsanwalt The ob ald: Ich will noch mitteilen, daß ick mir die Akten vom Amts-Gerickt Laaback werde kommen lassen, um die Persönlichkeit deS Josef Sckreiber festzustellen. Wie mir msigeteilt wird, ist Schreiber Zuhälter, der vom Schoffen- genckt zu Laubacb wegen Beleidigung mit einem Jahr Ge- f ä u g n i § bestraft worden ist. Es tritt danach die Mittags­pause ein.

Obwohl noch immer em furchtbarer Regen herniederrieselt, ist der Andrang des Publikums zu der Nachmittagssitzung noch bedeutend stärker als am Vormittag.

Ein neuer Zeuge.

Nach: Wiedereröffnung der Sitzung wird der telegraphisch ge­ladene Metzgergeselle Heinrich Maaß (.Heldenbergen) als Zeuge oufgemfen: Er sei zwei Tage nach her Ermordung des Pfarrers Thöbes, also am 14. November 1904 bei dem Metzgermeister Seyftied in Heldenbergen eingetreten. Der frühere Geselle sei am 7. November ausgetreten Auf Befragen des Verteidigers R.-A. Dr. Inna bemerkt der Zeuge: In der Mordnacht habe er bereits bei Sevfned aus'geholfen.

Bestrafung des Hudde wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Auf Antrag des Oberstaatsanwalts wird hierauf ein Urteil des Schösfengerickts zu M^ev verlesen. Danach wurde Hudde am 29. Avril 1904 vom Schöffengericht zu Alzey wegen vor­sätzlicher Körpetverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeicgs zn drei Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil hat Rechtskraft erlangt. Mit Rücksicht auf die große Brutalität mit der der Angeklagte gehandelt, wurden demselben die Zu­billigung mildernder Umstände versagt.

Josef Schreiber.

Der Vorsitzende teilt danach mit, daß der heute vormittag erwähnte Josef Schreiber unter der angegebenen Adresse nicht aufzufinden sei. Auf Antrag deS Verteidigers, R.-A. Dr. Jung, soll nochmals der Versuch gemacht werden, Josef Schreiber zu ermitteln.

Leichenbefund.

Es werden danach die Sachverständigen bewnritttW.

Kpeis-Assistenzarzt Dr. Bötticher (Gießens: Er habe in' Gemeinschaft mit dem Sanitätsrat Dr. Becker den Leichnam unter­sucht, alS er noch im Bett lag. Die Leichie lag guer über dem Bett, die Hände und Beine hingen herunter. Das Bett war in ziemllchier Unordnung'. Die Leiche war nur mit einem Hemd bekleidet, die AerNiel deS Hemdes waren derartig zngeschnitten, daß der Ermordete nur geringen Widerstand leisten konnte. Die Bettdecke wieS viele Blutflecken auf. Der Täter habe wahrschein­lich mit blutigen Händen die Bettdecke cm gegriffen. Unterhalb des BetteS in der Gegend deS Kopfendes lag eine große Blut­lache, aus dem Bettvorleger ein großer Blittklumpen. Letzterer sei augenscheinlich durch Herabstreifen des Blutes /om Messer auf den Bettvorleger gekommen. ES fanden sich auperdem Blut­spritzer am Hals, der Brust, den beiden Mundwinkeln des Er­mordeten: endlich fanden sich Blutspuren am Waschtisch. Der Er­mordete habe 9 Stichwunden gehabt. Der erste Stich habe den Hals getroffen und den Kehlkopf durchschnitten. Fünf Stiche gingen in die Brust, zwei trafen die Lunge, einer den rechten Lungenlavven und einer das Herz. Auch die Rippen^ waren zum Teil durchstochen. Der Tod sei durch Verblutung ein­getreten. An den Knieen und an den Händen befanden sich! Kratzwunden. Die Stiche müssen dem Ermordeten von einem starken Menschen mit großer Gewalt beigebracht worden sein. Augenscheinlich sei der Pfarrer, der trotz seines' Mers ein voll­ständig gesunder, sehr muskulöser Mann war, durch Geräusch aufgewacht: er habe sich erhoben und den Versuch gemacht, ans dem Bett zu springen. Der Täter, der offenbar darauf vm^reitek war, habe sofort den Ermordeten mit Gewalt zurückgedrückt und mit dem in der Schlafstube Vorgefundenen großen Messer heftig in den §bals gestochen. Dieser Stich war aber nicht tödlich, der Pfarrer konnte noch schreien und hat ja auch, wie eine 3eirgtn bekundet hat, geschrieen und sick auch migenscheinnch gewehrt. Der Mörder hat darauf seinem Opfer den Meiten Stich in den Kovf versetzt; dieser Stich war aber ein vollständiger FE'Z^b- Erst die weiteren Stiche in die Lung'e, das Herz usiv. führten zum Tode. Gegen die Annahme, daß der Pfarrer im Schlafe getötet word^en sei, spreche bie ganze Lage ber Leiche, die Un­ordnung des Bettes und ber Umstanb, daß das Hemd des Pfarrers bis zum B-auchttabel aufgerollt war.

Bert. R.-A. Dr. Jung: Herr Sachverständiger, Sie sagten: Der Mörder war offenbar auf das' Aufwachen des Ermordeten vorbereitet; es ist daS doch! nur Ihre Vermutung? Sachv.: Jawohl.

War der Ermordete schwerhörig?

Bors.: Haben Sie festgestellt, ob der Ermordete schwerhörig war? Sachv.: Nein. Haushälterin Katharinck Sulzba ch be­kundet aus Befragen des Vorsitzenden: In der Letzten Zeit horte ber Pfarrer zeitweise nicht gut, er war aber im eigentlichen Sinne des Wortes nicht schwerhörig. SanitätSrat Dr. V?cker (FrA- berg) schließt sich vollinhaltlich dem Gutachten des Dr. Bötticher an. Er sei auch der Meinung, daß ein heftiger Kamps statt- gefunben habe und daß der Tod durch Verblutung ein getreten sei. Gerichtschemiker Dr. Popp (Frankfurt a. M.) h^i die Fuß­spuren im Garten und bttf 'Vorgefundenen Finaerawrutte ge­messen und photogravhierr. Die Metzger haben die.A^obnheit, das Blut von bem Messer, zumeist in ganz mechanischer Weise, mit den Fingern abzustreichen. DaS Blut auf dem Bettvor­leger muß von dem Messer abgestrichen worden sein, als das Blut noch nicht geronnen, sondern erst zN gerinnen begonnen habe. Ein tiorgefnnbener Fingerariss auf der Leiche könne nach der ganzen Äichlage nicht von bem Opfer, sondern müsse von einer zweiten Person herrühren. Auf dem Nachttisch stand die Lampenglocke, auf dieser befanden sich zahlreiche Blutspntzer und zwar auch an der Innenseite. Die Spritzer an der Innenseite können nicht gleichzeitig mit den Außenspritzern entstanden sein Die ^inen- spritzer lassen sich am ehesten daraus elfteren, daß der Mörder durch ein Geräusch gestört, einen Augenblicr von seinem Opfer abließ, lauschte, alsdann die Lampe anzündete und seinem Opfer der Sicherheit halber noch einige Stiche versetzte. Er komme mm bezüglich der von ihm gemachten Wahrnehmungen zu den Beziehungen des Angeklagten Hudde. Er erkläre, datz er sich der Tragweite seiner Verantwortlichkeit voll b'wußt sei. Er habe aucb in Erwägung gezogen, ob nickt nach eine zweite Person in Betracht kommen könnte. Die Fußspuren, bie er gemessen und in Gips gegossen habe, stimmen genau mit der