Ausgabe 
7.9.1905 Zweites Blatt
 
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Nr. »10

Zweites Blatt.

Donnerstag September 1905

Gießener Anzeiger

Erscheint tkgllch mit Ausnahme de- Sonntags.

Gmeral-Anzeiger, Amts- md Mzeigeblatt für dm Kreis Gießen.

Großherzogin

i: amt Gießen.

3. 93.: Hechler.

Redaktion, Expedition «.Druckerei: Schulstr.7.

Tel. Nr. 51. Telegr.-Adr.: Anzeiger Gieß«.

DieSietzener LamMenblätter- werden dem ^Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der »hMche taiboitf* erscheint monatlich einmal.

155. Jahrgang

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'sch« Universitätsdruckerei. R. Lange, Gieß«.

meinem M rnn 169c(abenn)erbcn.($itl; n \ Schühenstraße. LouisTrotz.

Volitische Tagesschau.

Noch eine koloniale Verstimmung.

Der Gouverneur von Samoa, Dr. Solf, wird int Sp/stherst mit längerem Heimaturlaub in Deutschland ein- treffen. Es ist hoch an der Zeit, daß er erscheint, denn es liegt ihm ob, nicht nur der Kolonialverwaltung, sondern auch dem Reichstag gegenüber sich zu äußern wegen der un­erquicklichen Zwischenfälle mit der Farmer­opposition aus Samoa. In der Presse sind Zuschriften teils zugunsten, teils zuungunsten deL Gouverneurs veröffent­licht worden. Die Negierung hüllte sich in Schweigen, selbst, dann noch, als in der Generalversammlung der deutschen Samoa-Gesellschaft im Juli ds. Js. heftige Anschuldigungen gegen Dr. Solf gerichtet wurden. Vielleicht war die Re­gierung nicht so vollständig unterrichtet, um Stellung nehmen zu können. Am besten wird allerdings der Gouverneur seine Sache selbst führen, umsomehr, als er außerdem in Prozesse mit seinen Gegnern verwickelt ist. Unerfreuliches aus Samoa

rufen läßt sich ein völliges Divergieren dec Interessen fest­stellen. Der Bauer der Magdeburger Börde, der selbst wirt­schaftet, aber nicht Hand anlegt und oft sogar als Reserve­offizier rangiert, der Bauer vor dem Tor der Großstadt, der in Grundstücken spekuliert, der intelligente, aber arme Bauer de§ Vogelsberges, und der reiche Bauer der Wette rau wieviel Abstufungen, Mischungen, Schattierungen sind da möglich!

Vor fünfzig Jahren konnte der feinsinnige Wilhelm Heinrich Niehl noch ein unsichtbares Band entdecken, das alle zu einer Einheit verknüpft: Den historischen Charakter, die überlieferte Sitte.Wo Religion und Nationalgeist, Gesellschafts- und Familienleben noch naiver Instinkt, noch Sitte sind, da hebt der deutsche Bauer an." Heute hat auch hier die moderne Entwickelung längst die Anzeichen der Auflösung herbeigeführt, das gesamte bäuerliche Leben hat sich ebenso vielfach gestaltet wie das Leben der Industriestadt. Es hat vielleicht gegen früher sogar noch eine Wendung nach unten genommen, seitdem es, von der Feudalhörigkeit befreit, dem Kapital zinSpflichtig geworden ist, seitdem das Bauernlegen nicht mehr durch den Junker, sondern durch den Wucherer besorgt wird, seitdem überdies der internationale Kapitalismus die Preise bestimmt und tief hineingreift bis in die wirtschaftlichen Verhältniffe des arm­seligen Berg-Bauern, seitdem er ihn vielleicht nach einer guten Ernte zwingt, bei vollen Speichern zu darben.

Und treten innerhalb des Handwerkerstandes, der doch scheinbar den geschlossensten Jntereffenkreis besitzt, nicht gleichfalls gewiße Differenzierungen hervor? Der Stück- m eist er oder Werkmeister und der gelernte Aufseher in der Fabrik haben mit dem Handwerksmeister der alten Zeit kaum noch etwas gemein. Gehören sie noch zum Mittel­stand oder bilden sie eine Klaffe der Arbeiterschaft? Wohin hat man den Schneider, der nur Knopflöcher machen oder nur Westen nähen kann, wohin den Schlosser, der stets nur einen bestimmten Maschinenteil herstellt, zu rechnen? Wohin andererseits die Flickschuster und Flick- s chneider?

Eine Mittelstandsbewegung wird also, wenn sie auch in dem Zusammenschluß ungleichartiger Elemente einen gewiffen Trost finden mag, wirkliche Kraft nur erlangen durch die Schöpfung einzelner Organisationen, in denen die besonderen Berufsklassen gesondert zu Wort kommen. Und hier ist allerdings mancherlei zu erstreben und zu erreichen. Daß das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb seinen Zweck noch nicht erfüllt, während eS zuweilen Kleinigkeiten rigoros anpackt, darüber ist man außerhalb des Kreises derer, die prinzipiell den Wettbewerb unlauter ge­stalten, einig. Auch dem Ausverkaufsschwindel sollte man einmal gründlich zu Leibe gehen. Unsere Konkursordnung sichert noch immer dem, der dreimal Pleite gemacht hat, ein behagliche? Dasein. Der Schwindel, der mit der Uebertragung von Geschäftssinnen an die Gattin oder an liebe Verwandte getrieben wird und der den Lieferanten häufig nur die Lust deS Nachsehens läßt, ist exorbitant, der frühere Prinzipal als Geschäftsführer seiner Frau ist eine der unangenehmsten Erscheinungen unseres gewerblichen Lebens. Er hat eine fatale Aehnlichkeit mit dem Bauschwindler, deffen sittliche Wirksamkeft der unglückliche Seeger, als er sich vor einem Dutzend Jahren mit seiner ganzen Familie daS Leben nahm, in seinem Abschiedsworte charakterisierte:Ich konnte nicht mehr weiterleben, ohne zu betrügen, wie ich betrogen worden bin.'

Hier hat unsere formaljucistische Gerichtsauffassung mancherlei auf dem Kerbholz. Es liegt wirklich nur an der mangelhaften Fähigkeit unserer Zeit, gute Gesetze zu machen und zu verstehen, und an ihrer erstaunlichen Leistungsfähig­keit in unvollkommenen und unklaren Gesetzen, daß hier noch nicht Wandel geschaffen wurde. Daß die Privilegien der Konsumvereine einen Segen für den Mittelstand be­deuten, wird wohl auch Graf PosadowSky nicht behaupten. Mit dem Kampfe freilich gegen die Gewerbefreiheil ist es nicht getan. Der Niedergang des Handwerks ist sicherlich, nicht durch sie hervorgerufen worden. Ihren üblen Wirk­ungen wird man eben nur durch die genossenschaftliche Stärkung der vereinten und gehobenen Einzelkräfte begegnen können, wie auch der Kleinhandel immer mehr auf den Weg des gemeinsamen Einkaufs getrieben wird.

Immerhin es scheint eine gewisse Energie zu er­wachen, gespornt durch die Not. Möge sie sich geltend machen und durchsetzen nach dem alten Worte, daß Gott nur dem. hilft, der sich selbst zu helfen weiß.

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Bekanntmachmz.

Unter dem Schwcinebestand des Heinrich Kiefer zu Lang-Göns ist ein Fall von Notlaufseuche festgestellt worden.

Gehöftssperre ist verhängt.

Gießen, den 5. September 1905.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Hechler.

Kekanntmachnng.

Betr.: Den Arbeitsnachweis für den Kreis Gießen.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß am 16. September lf. IS. in den Gemeinden Großen- Linden, Grünberg, Lich, Lollar, Londorf, Hungen und Wiese ck Arbeitsnachweisstellen in Tätigkeit treten werden und laden zu deren Benutzung im Bedarfsfälle ein.

Die Vermittelung von Arbeit erstreckt sich auf gewerb­liche und landwirtschaftliche Arbeiter, Handlungsgehilfen, Dienstboten, Taglöhner und Lehrlinge. Sie erfolgt un­entgeltlich.

Gießen, den 5. September 1905.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

3. 93.: Hechler.

UM v. Tamm «.3 bl-, M.Verm. Send.Gen«: .Verites^Berlin MMd*;,

Kontobuch

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Aer neue Strafprozeß.

Von geschätzter Seite wird un§ geschrieben: Eine Reihe großer, Aufsehen erregender Strafprozeße, die im Lause der letzten Jahre stattfanden, hat in der Oeffent- lichkeit die Ueberzeugrmg zu einer weit verbreiteten gemacht, daß das Verfahren im Strafprozeß einer gründ­lichen Verbesserung bedürfe. Handelt es sich doch um nichts Geringes: um die Ehre, die Existenz eines Men­schen, um die wertvollsten Güter, die er besitzt, seine Freiheit und seine Gesundheit. Wir betonen: seine Gesundheit. Denn daß selbst zu nicht langen Gefängnisstrafen Verurteilte dem Siechtum verfallen, sei es, daß die gänzlich veränderte Lebens­weise ein im Keim befindliches Leiden verschlimmert, sei es, daß der Verurteilte die Schmach der Strafe sich zu Herzen nimmt und nicht darüber hinwegkommt diese Fälle können vielleicht nichtaktenmäßig" nachgewiesen, jedoch ebensowenig abgeteugnet werden. Die Beobachtung des Lebens liefert die Beweise für ihr Vorhandensein.

Wenn man mit wenig Worten die Mängel des be­stehenden strafrechtlichen Verfahrens kennzeichnen will, so könnte das Urteil etwa so lauten: Zu viel Verhaft­ungen, zu viel und zu lange Untersuchungshaft, zu langsame Rechtsprechung, zu wenig Rechte für den An geschuldigten, zu wenig Rechte für denVerteidiger.

Aus die Arbeiten der Kommission zur Reform des Strafprozesses sind große Hoffnungen gesetzt worden. An Zeit für diese Arbeiten hat es nicht gefehlt. Die Protokolle über die Beratungen der Kommission sind erschienen, der Schleier ist gelüftet, und, daß wir es gleich sagen, der Eindruck im großen Ganzen ist der einer starken Ent­täuschung. Von einer Aufnahme der Gedanken, wie )te im Volke leben, das mit seinem Laienverstande klar und scharf den Schutz des Schwachen gegenüber einer ungeheuren, zermalmend wirkenden Gewalt erkannt hat, von der Er­füllung mit den Ideen einer Humanität, die auch m dem Irrenden und Gefallenen noch den Mitmenschen erblickt, dem der Weg zur Umkehr nicht erbarmungslos verschlosM werden soll von alledem spürt man kaum einen Hauch. Erfahrungen, die gemacht wurden, und die leider das Ge­fühl der Rechtssicherheit erschütterten, scheinen großenteils unbeachtet aeblieben zu fein. Ob die Strafprozeß-Kvnnnrs- sion in heutiaer Zeit, oder ob sie vor zwanzig Jahren tagte, das hätte inbezug auf das Ergebnis der Beratungen nicht viel Unterschied gemacht. Im wesentlichen foll alles beim alten bleiben, und da, wo Abänder­ungen vorgeschlagcn sind, gereichen sie dem Angeschul- fcigten kaum zum Vorteil, in mehrfacher Hinsicht eher zum Nachteil. .

Eine wirkliche Dtrafprozeßreform mußte notwendig da- nit einsetzen, daß sie dem unter einem dringenden Verdacht Stehenden so bald und so vollständig wie möglich Ge­legenheit gab, diejenigen Umstände vorzubringen, die Len Verdacht zu widerlegen geeignet sind. Das ist

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Krganifationsvi'rsuche des WitteLstandtS.

Auf der Generalversammlung der Mittel st andsvrr- cinigung zu Frankfurt hat als Vertreter deS preuß. Handelsministers Möller der Geh. OberregierungSrat Lu- senSky unter lebhaftem oder stürmischem, großem, minuten­langem und lang anhaltendem Beifall versichert, daß der Minister der Mittelstandsbewegung ganz besondere Bedeutung beimißt, daß ein Staat, in dem es nur Arme und Reiche gibt, krank sei, daß die Gewerbefreiheit nicht nur Schatten, sondern auch Licht zeige, daß man Mißstände bekämpfen müsse, wobei die Selbsthilfe ja sehr gut, aber auch ein staat­liches Eingreifen durchaus berechtigt sei. Die Rede schloß mit dem lapidaren Satze:Eine weise Gesetzgebung wird zu Gunsten des Mittelstandes das tun, was für ihn zu erreichen sein wird."

Wenn die Bescheidenheit gerade deS Mittelstandes immer wieder rühmend hervorgehoben wird, so tritt sie in der Tat­sache, daß diese Wendungen des Herrn Lusensky so gewal­tigen Beifall fanden, besonders leuchtend hervor.

An sich ist es jedenfalls erfreulich, daß die Klassen, die zwischen dem Kapitalismus und dem Proletariat die Brücke bilden, den Wert einer straffen Organisation immer deutlicher erkennen. Allerdings sind ähnliche Versuche schon wiederholt gemacht worden, und auch der Bund der Landwirte rühmt sich, nicht nur agrarische, sondern auch allgemeine Mittelstandspolitik zu treiben. Aber man hat doch das natürliche Gefühl, daß von einer in erster Linie landwirt­schaftlichen Organisation die Interessen des Handwerks, des Gewerbes und des kleinen Beamtentums nur höchstens im Nebenamt ein wenig behandelt werden. In dem Versuch eines Zusammenschlusses von allen Elementen, die sich zum Mittelstände rechnen können, läge also ein durchaus ver­nünftiger Zug. Aber so viel man auch mit dem Begriff des Mittelstandes" jonglieren mag, so wenig hängen doch die In­teressen der einzelnen Gruppen, die ihn bilden, mit einander zu­sammen. Der Beamte wird durch die Frage derZwangsinnungen, der Dorfschullehrer durch daS Gesetz gegen den unlauteren Wette bewerb, der Bauer durch die Sicherung der Bauhand­werker und durch die Lehrlingsfrage kaum berührt. Hierin liegt ja schon der eigentliche Grund dafür, daß es so schwer ist, überhaupt eine ausreichende Definition des Mittelstands­begriffs zu geben. Mit der Erklärung:Zum Mittelstand gehört alles, was dritter Klasse fährt", ist wohl ein Scherz gemacht, aber eine geltende Erklärung kaum erreicht. Nament­lich nach unten hin lassen sich die Grenzen kaum ziehen. Wo hört der Mittelstand auf und wo fängt das Proletariat an? Gehört der Bahnschaffner, der Rangierer, der Bahnwärter, der Lokomotivführer hierhin oder dorthin? Findet nach unten hin nicht ein fortwährendes Herbei- und Hinübergleiten statt? Und gilt das gleiche nicht für die obere Grenze? Hierin aber, wie in der Verschiedenartigkeit der einzelnen Interessen, die nur in einer höheren, sozusagen philosophischen Einheit sich zusammenfinden, liegt der Grund für den unverkennbaren Mangel an agitatorischer Stoßkraft, den jede allgemeine Mittelstandsbewegung aufweist. Selbst in den einzelnen Be-

eine alte, überall im Volk bestehende Forderung. Zu ihrer Verwirklichung gehörte, daß bereits im Vorverfahren der Beschultgte den Zeugen gegenübergestellt wurde und unter Beistand eines Verteidigers die Möglichkeit hatte, die Aussagen anzuhören, au, Widersprüche hinzuweisen, Fragen zu stellen usw. Von diesem einfachen Mittel, dec Wahrheit auf die Spur zu kommen, ist kein Gebrauch gemacht worden. Ob die Verhängung der Untersuchungs­haft künftig an ein paar neue, formelle leicht zu erfüllende Bedingungen geknüpft wird, ob Fluchtverdacht und Verdacht der Verdunkelung durch Tatsachen zu be­gründen sind, macht wenig aus. ©enug, die sichere Grundlage fehlt der Reform, und schon dadurch wird das Gmze wertlos, wenigstens in den Augen des Volkes. Es kommt hinzu, daß fast alle Bestrebungen, der Verteidigung, im Interesse des Beschuldigten, größe­ren Raum und größere Bewegungsfreiheit zu gewähren, als gescheitert zu betrachten sind.

Entscheidet die Beibehaltung des Systems der Unter­suchung über Wert und Unwert deS Vorverfahrens, so ent­scheidet die künftige Gestaltung der Gerichte über den Wert des Hauptverfahrens. Kleine, mittlere, große Schöffengerichte, das ist der geplante Aufbau. Erstens und vor allem: die populären Schwurgerichte werden abgeschafft! Der Ersatz ist das große Schöffengericht. Man will die Geschworenen nicht mehrsich selbst überlassen", gelehrte Richter sollen mit ihnen zusammen über die Schuldfrage beraten. Ein dürftiger Trost, daß in den drei Gerichten das Laienelement die Mehrheit haben soll. In der Praxis werden die gelehrten Richter das entscheidende Wort führen. Denn dem Laien, der sichnicht selbst überlassen" bleibt, der nicht seinem schlichten Gefühl für Recht und Unrecht folgt, wird in den meisten Fällen das Wissen und die größere Ausdrucksgewandtheit des gelehrten Richters unwillkürlich imponieren.

Man mag sagen, was man will, der ganzen Straf­prozeßreform ist daß Urteil gesprochen durch die Beseitigung derunbequemen" Schwurgerichte und durch die Beibehaltung des Untersuchungssystems. Und wir hegen keine besondere Hoffnung, daß der Reichstag diese sogenannte Reform ablehnt oder gründlich umgestaltet. Täte eS der Reichstag, so wird die Regierung die Beschlüsse für unannehmbar erklären, denn eine wirkliche Reform kostet Geld, sie macht Mehrausgaben für die staatliche Rechtspflege erforderlich. Reformen dürfen zwar Geld einbringen siehe Steuer-Reform, Eisenbahntarif-Reform mstw. aber kosten sie Geld, so sind sie bedenklich.

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2ielb. bis 8. Sept, unter 1 Gieß. Anz. erd.

vünicht eimgr Tage \r | KmWÄ 1. Meld, unter 05904 ac Anz. erdeten.

Kekanntmachmig.

Setr.: Gesuch des Heinrich Reger II. in Lich um Genehmigung zur Aufstellung eines feststehenden Dampfkessels.

Heinrich Reger II. zu Lich beabsichtigt, auf dem Grund­stück Flur IX. Nr. 231/232 der Gemarkung Lich einen fest­stehenden Dampfkessel zu errichten.

Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang vorn Erscheinen dieses im Kreisblatt für den Kreis Gießen an gerechnet auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Lich zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meidung des Ausschlusses bei Großh. Bürgermeisterei Lich vorzubringen.

Gießen, den 4. September 1905.

Großherzoaliclr ' Gießen.

_____________I. V.: Dr. Wagner.______________

KekmmtmachMg.

Unter dem Schweinebestand deS Jo Hs. Brück V. zu Burkhardsfelden ist ein Fall von Notlaufseuche fest- gestellt worden.

Gehöftsperre ist verhängt.

Gießen, den 6. September 1905.