Brjprechimg unU Amt-gericht-vat Stö bn e auS^Berlin Stadt unb \unb, urrb nneberum größere und kleinere Städte unterschieden n-Mcn ?\n kleinen Verhältnissen sei eigentlich der Amtsrichter bcrureo, der Berater in NechtSangelegenheiten zu sein. Da- sei utUcÄinjltcb der (Grundgedanke de- Y^erichtSverfassunü-yesede-. Pa$u gehöre freilich, das; der Richter sich in seinem Bezirk ein* lebe, und nuhi so rasch ivie möglich, nach arüherer Stelle strebe. Vlud) müssen bei mehreren Richtern die oleschajte nicht nach Materie», lonbcrn lokal geschehen. Für mittlere Städte seien die gemeinnützigen AuskunftSsteUen baä Rechte. Wer sie errichte, sei einerlei. Es tomme nur darauf an, iwr ba5 meiste Vertrauen gt-mef* Cb solche Emrickckungen für gn'ße Städte au-reichtcn, sei zweifelhaft. Dort seien vielleicht die Anmeldestellen der Gerichte au-zudilden.
Dii-ektor Kn o pS-Siegen empfiehlt auö seiner Erfahrung die städtischen Auskunftsstr Uen.
Fräulein Meyer auö Danzig stell vertret eiide Vorsitzende der Canz.g^r Recküssckmtzstelic für Frauen legt bur, wie der Erfolg dieser Eiirrichrung ibn* Notwendig keil euviefen habe. Die Haupt aufgabe sei die Vermeidung von RkchtSstreitigreiten. Die Hilfe der Stelle werde fast nur von den Aermsteu ausgesucht. Die RechröanEte leihen d^r Stelle ihren Beistand. Der tn Dresden erfolgte Zusammenschluß zu einem Rcchtöschudverband lasse eine weitere Ausbreitung der RectüSschudstellen für Frauen erhoffen.
Von anderer «veile nmrde darauf bingewielcn, daß in beit mittleren Städten auch je# schon Einrichtungen bestehen, die biefe Aufgaben erfüllen, z. B. die Gerichts) chreibereicn der Gc- nterbcgtndue, wäl-rend andere bat Arbntönachweisen den Vorzug aaben. Frau Schncidewin aus Magdeburg gibt dagegen der Bedeuten Ausdruck, die der RcdUsauskunfterlcilung seitens der Städte enkgegenstebe, da Z. B. in ^rutoisachcn die Stadl Partei fern könne. Mehr zu empfehlen sei die Angliederung an eine Zentralstelle für DodtfahrtSenirichtungen. Natürlich nnrb au- dem Kreis der Vertreter der Städte dieser Bezweifelung der vollen Unparteilichkeit der Städte entschieden gebeten.
Frl. Zelter auö Danzig enveift durch ein sehr brastisckzeS Beispiel die dtottvendigkett der RcckUsschutzstcllen. Die Versammlung eignet sich einstimmig die Leitsätze ber Referenten an:
1. ES ist aus allen Gebieten des RechtSlebenS und der Verwaltung dahin zu streben, daß reck^suchcndcn unbemittelten Per fonen bie Erlangung von Auskunft, Rat und Mfe erlcicl-tert werde.
2. Die- Ziel ist 'zunächst durch entsprechende- Verheilten tm unmrttelbM?en Verkehr dcr zuständigen Behörden mit den Beteiligten, durch Vereinfachung, BerbiUigung und Beschleunigung des Prozeßverfahrens in bürgerlichen Rcchtsstrettigkeiten, stüoeit über dieselben nicht btc Landgerichte in erster Instanz zu entscheiden haben, durch übersichtliäx'rc, zweckmäßigere G<- füilnnig der Arbciterversickerungs- und Geweibegefedgedung und sachdrenliche Belehrung der betreffaibcn Kreise über ihre Rechte und Pflichten zu verfolgen.
3. Zur Ergänzung ist eS erwünscht, wenn diejenigen Ein- Lichtungen, welche sich in unparterischer Weise die Gewährung von Auskunft und Beistand an unbemittelte Rechtsuchende angelegen sem lassen, je nach den örtlichen Verhältnissen unterstützt, insbesondere durch die staatlichen, die Kreis- und die Gcmeinde- LTgcne gefördert werden.
vodann erhält Dr. Llshausen aus Hamburg das Wort uun Referat über die Fürsorge für Ausländer in Deutschland. Er wast darauf hm, daß sich seit Erlaß nuferer Arm enges e^gebung bie Za^ der in Deutschland sich aus- haUcnden Ausländer bedeutend vermehrt habe. Damals waren es ca_ Prozent der Bevölkerung, jetzt seien es im Durchschnitt 1,38 Prozent, eine Zahl, ^die in Elsaß-Lothringeu aus ö,8O ProzeQ, m Sachsen auf 3,17 Prozent, in Hamburg und Sck'ieswig-Holstem sogar auf über 4 Prozent steige. Insgesamt leben eben in Deurstyland unter den 56 Millionen Tcuischen 778 000 Ausländer. <^11 kommen nun diejenigen Dcursche, bie infolge der verstyicdenen Gejetzgebung in einem andern deutsch« Staat als Ausländer gelten, wie es zwisäicn Bayern und Elsaß- lwlhrurgcn euerseits und den Staaten, in denen das Unterstutz- ungSwo-hchitzgcfetz gilt, andererseits besteht. Durch Staatsverträge, besonders den Golfer Vertrag vom Jahre 1851, und die neueren zwischen Elsaß-Lothnngen und einem Teile der übrigen Staaten geschlossenen, ist sicher gestellt, haß Ausländer nn Fall der Hllfs- dedürftigieu für den Augenblick ebenso unterstützt werden, wie Inländer. Da aber ein Ersatz für Oie gemachten Aufwendungen nicht, wie im Geltungsbereich encheitlicher Gesetzgebung, entweder mdx ober nur mU erheblicher Mühe zu erlangen ist, müjlen Ausländer bei bauernder Hllfsbebürftikett in ihre Heimat ausgewiejen werden. So geschieht es auch zwischen Bayern und den stbrigen Staaten. Es ist dringend erwünscht, daß darin Wandel herbeigeführt werden tonnte. Sehr schwierig ist die Frage der Unterstützung .der Ausländer besonders da, .wo sie als Saisonarbeiter oder sonst m Massen auftreten. Eine wesentliche Zunahme der Einwanderung von bedürftigen Ausländern ist zunächst mcht zu erwarten, da die Grenzbewachung sehr streng ist, wie ia auch Nord-Amerika sehr scharf gegen die Einwanderung Mittelloser vorgehe. Redner hat übrigens durch genaue Umfrage festgestellt, daß die Fürsorge der Konsuln für ihre armen Landesangehörigen sehr bedeutend ist, daneben die von den Ausländem selbst gebildeten Hilfsvereine.
Pfarrer Tr. Schlosser aus Gießen beantragt folgende Resolution:
Der su Danzig tagende 25. Kongreß des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeü spricht den dringenden Wunsch cmä,JXLV> es durch Ausbildung der Gesetzgebung und der bestehenden Staats:?ertrage gelingen möge, im Verhältnis zwisd>en Bayern und Elsaß-rwthringen einerseits und dem Bereich des Unterstütze ungSwohwitzes andererseits, attgemein eine solche Behandlung der beioerfeiiigen Armen herbeizuführen, wodurch die Notwendig' kert der Ausweisung bedürftiger deutscher Staatsbürger aus einem in das andere Gebiet auf das geringste Maß beschrankt werde.
Er begründet sie damit, daß es je länger je mehr für bas nationale Empfmden und nicht minder für die Menschlichkeit verträglich sei, daß deutsche Inländer aus Bayern nach dem Bereich, des Utfteritützungswohnsitzes und umgetohrt im Falle der Hilfsbedürftigkeil ausgewiesen werden müssen, nur deshalb, toeii He einem Gebiet mit anderer Gesetzgebung angehören.
Bürgermeister Eappe^lmann aus Erfurt stimmt dem zu tmd weist noch auf die Schwierig keilen, bie die Zigeuner bereiten, hin.
Zandesritt Schober- Breslau macht auf die Härte auf» merpam, bap, von der durch die Novelle zum Unfallversicher- ungSge^l vom 30. 3uni 1900 geregelten Versicherung von Ge- mngener. gegen Unfälle, Ausländer von der Wohltat dieses ®e» fetzeS- ausaeichtos,en leien.
-lt. SU ü n n e r b e r g spricht dem Referenten den Dank des Vereins rur leine hervorragende Arbeit aus.
^taunfelutär Keßler aus Ziegen berichtet von einem Beispiel ans lemer Erfahrung wie durch Uebernahme eines Zigeunerkindes rn Fürwrgeerziehung den Zigeunern die Gegend verleidet worden sei. 0
bit Rbsolulwn emftimmia angenommen.
Bei den Wahlen zum ZemralauSschuk werden s-lmtliche aus- toeioenoe Milglicaer 'barunter Pfarrer Dr. ÄhlofieEetzcn, wieder, und die Herren Professor Tr. Hirschbe r g- Berlin un^ Rat Tr OlShausen - Hamburg neu aeioählt. Nach einem kurzen Rückblick des Bor'^denden auf die Verhandlungen woraus hie Versammlung dem Vorsitzenden, Sladttat Ludwig Wolfs au3 Leipzia, den Dank für seine Leitung ausspricht, wurden tue Verhandlungen geschlossen.
Allgemeiner Tentscher Innung»-- und Handwerkertag.
II
(Nachdruck verboten.)
S. u. H. Magdeburg, 29. Aug.
Tv erste Hauptversammlung nahm heute vormittag ihren Mirvmg. Ter orfttzende, InnungS-Hb rmeistei 93er narb* fr*v'rt*, -nFte bv ßerbanotungm mit folgender Ansprache:
„Wir leben in einer Zeit, wo eS dringend notwendig ist, daß sich ine einzelnen Berufsstände zusaimnentun, um ihre Iitteresscn zu wadren. DaS beutfdK Handwerk al S .staatvcryaltender Faktor ist bedroht von oben wie von unten. Die Warenhäuser und die Großindustrie scknnülern seine ErwerbS- verh^tttnisse. Von unten wird der Handlverkerstand bart bedroht, insbesondere von der Sozialdemokratie. Hiergegen Stellung zu nehmen, ist die Ausyabc betf Allgemeinen Deutsctwn JnnungS- und HandtoerkertageS. D-aS Innungsgesetz von 1897 hat unü der* scknedeneS Gute gebracht, so die festere Organisation deS Handwerks durch die Handloerkerkammern und die Verstärkung der JnnungS- uerbänbe. Damit ist die Organisation des selbständigen Hand- loerks bedeutend fortgeschritten. Die Handwerkskammern haben da- Bestreben, sich populär zu machen, und sie weiter auSzugcstalten, muß unsere vornehmste Ausgabe sein. Aber auch die Innungen müssen fortschreiten, insbesondere müssen »vir nach wie vor auf die Festlegung des Meistertitels dringen. Wenn nnr jetzt im geeinigten deutschen Reiche solche Handrverkcrtage ein» iubcruftn in her Lage (mb, so haben wir daS stolze ^<wußl- [ein daß tnrs Handioerk seine Stellung als staatSerhaltender Faktor nickst eingebaut hat, daß nnr ferner einen Kaiser haben, der mtv den ^rieben zu erhalten bemüht ist. Wir micu daher zu beginn unserer Verhandlungen: Kaiser Wilhelm II., er lebe
Zum ersten Punkt der Tagesordnung:
„Weiche Aussichten naben die H andwerker- f d r b e r u n g c n ?"
sprach LandtagSabg. Baumeister Fetisch-Berlin. Die Gesetzgebung von 1869, die Gelrerbeordnung, habe zur Folge gehabt, daß die goldene Dreiheit: Meister, (>)qiUe und Lehrling verloren gegangen sei. Sie habe ferner das LehrlingSlvesen vollständig vernickstet, obwohl cs doch nichts höhere- und edlere- für dao Handiverk gebe, al- die Pflege deS Lehrlingswesen-, drittens sei die Autorität deS Meisters gegenüber dem Gesellen, dem Lehrling unb ^iii Arbeitet ucrlorei
dem deutschen Handlverk nickt genommen worden, so hatte die So
zialdemokratie niemals den gewaltigen Umiang annehmen können, der sie heute zu einer so großen Gefahr für Staat und Volk madx. Man stelle sich vor, nm- der Meister früher n>ar. Tie natürliche Autorität gegenüber dem Gesellen, dem Lehrling und dem Arbeiter. Ohne Autorität gehe es in keinem Staate. Unb durch die Gewerbeordnung von 1869 sei diese Autorität so untergraben worden, daß die ^ozialdenwkratcn Kbr bald bie lachende erbm jahrhundertelanger Arbeft sein weide. AlS schlimmste Folge der Gewerbeordnung sei die zunehmende Proletarisierung de- Handwerk- und damit Hand in Hand gehendes Sinken seines sozialen Ansehens zu lxtracksten. F-ruhn habe der Sohn des Handlvcrksmcisteis den Nacknvuchs de- Stande- gebildet, heute denke fein Mensch mehr daran, seinen Sohn wieder Handtverker werden zu lassen, well die Zukunft dunkel unb unsicher kl Die Proteste de- Handwerk- gegen bie Oleiuerbcuuotbnung von 1869 seien niemals verstummt, und den Protestlern von 1869 folgten heute die von 1904. Zwar sei 1897 da- Handwerker- OrgauisationS-Gcsetz gekommen, allein man habe allgemein den Eindruck, daß da- die Gebenden nickst gern gegeben und bie Empfangenden nicht gern genommen hätten. Es sei alle- Flickwerk geblieben, unb weder dem einen noch den anderen Teil fei mit den 189<cr Beschlüssen gebient Gegeben habe man nur wenig, genommen bagegen den bewahrten Innungen bic alleinige Befugnis zur Annahme und Ausbildung von Lehrlingen unb bic Heranziehung der außenstehenden Bettiebe zu ben Kosten der WohlfahrtSeinrichnmgen der Innungen, ferner da- Recht der Meinerprüfung. Auch die Befugnisse der Innung-verbäiidc und -Ausschüsse inbezug auf bic Lehrbriefe, bic Fachschulen usw. seien wesentlich eingeschränkt worden unb man fei hierbei abhängig geworden von dem Wohlwollen der HaribwerkSkammern. Gegeben habe man dagegen dem Handwerk nickst bas, ivonach es sich feit 1869 gesehnt habe: bad Reckt, daß nur der Meister lehren dürfe. Nur die Henne kann Eier legen. Würden unsere Fabrikanten so arbeiten können, wenn sie nicht einen Stamm von» Gehllscn hätten, die in ben Innungen vorgcbildet sind? Der Redner erörterte sodmrn die Frage .nxldx Hanbwer kerforder- ungai zurzeit Aussicht auf Verwirklichung hätten. Als Hauvt- forbcniug fei wohi oft auf Einfichrung deS BesähigungSnachiveiseä zu betrachten. .Allem obwohl btc Handwerkskammern unb auch Graf Bülow sich bafür ausgesprochen hätten, sollten bie Hanb- öcrfcr sich doch lieber auf den Standpuntt stellen, zunächst die kleineren Forderungen durckHubrücken, weil biese geringere ztämpfc verursackten. .Und in dftier Beziehung soltte an erster Stelle die Erfüllung der Forderung, daß nur der Meister lehren dürfe, gefordert werden. Die Regierung müsse inzwischen ein» gesehen haben, daß e8 aus dem bisherigen Wege nicht weftergehe. Ferner sei bie Sicherung der Forderungen der Bau- Handwerker, die Abgrenzung zwischen Fabrik unb Handwerk, die Scfciti gung ber Doppelbesteuerung die Verdes sc rung de- Submission-wesen-, die Beseitigung der GefÜngniSarbcit, die Ber- schärsung der W a re n ha u s st e u e r und die Regelung des Kartell- unb SynbikatSw esenS zu verlangen. Wie es aber auch kommen möge: wir müssen der Regierung eine geschlossene Macht entgegen stellen, und ihr zurufen: Ter Worte smd genug gewechselt, laßt uns nun endlich Daten sehen! ES folgte bann eine eingreifende Debatte.
Obermeister Möller - Dortmund: Der gegenwärtige Jnnungs- und Hanbwerkertag soll der Regierung zeigen, baß bie Hanbwerkcr heute nicht mehr mit Abschlagszahlungen zuftieden seien. ES gehe nickst mehr an, daß man den Handwerker immer nur zahlen und wieder zahlen lasse, daß man ihre Gelder in ben Landcsoanken anlege unb sie den Beamten zu einem billigen Zinsfuß zur Verfügung stelle, bmntt diese durch Gründung von Kons um vereinen, Vaugcnosscnsck-asten usw. das Handwerk schabig> ten und lahmlegten. Heute bekomme nur der etwas in Deutschland, der schreien könne. Also jdjrcien wir!
Reickisragsabg. Pauli- Potsdam verlangte bic Abgrenzung von Fabrik und Hanbwerk unb bic Sicherung ber Handwerkerforderurigen.
Heyn- Liegnitz vom Bund der Handwerker teilte mit, daß dieser alle von dem Referenten ausgestellten Forderungen in sein Programm ausgenommen habe. Em Beschluß wurde zu dieser tfrage nicht gefaßt.
Zum folgenden Punkt ber Tagesordnung:
Arbeitgeber- und Arbeitswilligcn-Schutz, Verbot des Streikposten stehens,
sprach der Obermeister der BaugetocrkSinnung Hamburg, Lom- mert-Hamburg. .Er forderte einen nack-haltigen Schlitz der Arbeitgeber gegen frivole Sck-äoigungeri fettens ber Arbeitgeber- Organisationen bei Arbeitseinstellurigen, Betriebssperren unb Boykott, den Schutz der Arbeitswilligen, bic Bestrafung bes üou- traktbruchs unb bie Verpflichtung ber Verufsvereine zum Ersatz des Sck-adens,^welcher bei Gelegenhett ober aus Anlaß von Ausständen und sperren durch deren Beamte unb Mitglieder bezw. durch von denselben geftelltc Streikposten verursacht lvordcn ist. Sck-ließlich verlangte der Redner ein Verbot deS Streikpostcnstehcns. Er legte hierzu folgende Resolution zur Annahme vor:
„Die zum allgemeinen Innung-^ und Hairdwerkertag in Magdeburg versammelten Vertreter de- organisierten Handwerks erklären, vaß angesicksts der bei zahlreichen Lohnbewegungen zutage getretenen Ausschreitungen ein wirksamer Schutz gegen den Mißbrauch der Koalitionsfreiheit zu verlangen ist. Sie richten daher an Bundesrat unb Reichstag die Bitte, diesem Wunsche nach folgenden Richtungen zu entsprechen: 1. Ergänzung des 8 153 G.-O. dalchnaehend, baß bestraft wirb, wer die Arbeiter zur widerrechtlichen Einstellung der Arbeit öffentlich aufforbert, sowie derjenige, der durch öfsenlliche Kundgebungen das Publikum ober einzelne Devölkerungskreise zur Meibung bestimmter Geschäste ausfordert: 2. Annahme des Antrages von Tirksen unb Genossen: „Der Reichstag wolle beschließen: die verbündeten Regierungen um baldige Vorlegung eines Ge- sctzrntwurfes zu criudjcii, im Interesse der Ausrecht- erhattung ber Rech: arvnung bei gctverblid)cit Lohn- unb ArbeitS- kämpfen die Arb^,tswiUlgcn wirksamer wie bibber gegen Be» brobunnen, G^'walttätigk.iten unb Zwang geschützt iverben." 3. 3n der Erwägung, ba& § 124 b G.-O. » ber Praxis lebig»
lick' eine Berpflidstung für den Arbeitgeber barstellt, den Arbcit- iiciymcr aber nicht bindet: Bestrafung des nontraktbruches. 4. Verbot des Strcikpvstenstehens. Sollte den Verusövereinen ober Verbändi'n die RechtSfal-igkeit verliehen iverben, so müßten sie zum Ersatz oeöjcnigen Schadens lycrangcjOL n werden können, ber durch sie, bezlv. ilyre Beamte oder Mitglieder anläßlich von Lohnbewegungen verursadt worden ist."
G c r tz- Eharlottenburg beantragte folgenden Zusatz zu bet vorgelegten Resolution: „Jeder Boykott ist strasrecht- lidy zu vcrhindcrn." Bei der Abstimmung wurde die Reso- lution Lomrnert mit diesem Zusatz einstimmig angenommen.
Es folgte die Beratung über
Die Zugehörigkeit der Innungen zu den Arbeitgeberverbänden.
Hierzu lag zunack^t ein Antrag des westfälischen Innungs- Verbandes aut Schulung eines besonderen Handwerker- Ministerium- vor. Ferner unterbreitete der Referent, Obermeister B 1 i n k m a n n - Hamburg der Versammlung nachstel-ende Resolution:
„Der Allgemeine Jnnungs- und Handiverkertag in Magdeburg hält einen Klien Zusamnnnschluß aiier Arbeitgeber gegenüber den tcrrüniicrenbcii Machtgeluiien bei sozialoenwkraiischen Gelvertsck-aitcn tut brnigenb criorDerlid). AuS diesem Grunde ist es auch für das deutsche Handloerk von grober Bedeutung, daß, soweit eS nach Ort uub Beruf zweckniäßig erscheint, Innungen sick) in ihrer Gesamtheit Arbeitgeberverbänden an* sck-ließen können und auf Gruiid von Mehrheitsbeschlüssen Gelder auS der InnungSiasse zu diesem Zn-ecke verwenden dürfen. Der Handwerk.nag v.dauert beSl-alb bic Entscheidung des preußischen Ministers für Handel unb Gewerbe vorn 20. Januar 1903, wonach Der Minister eine Anfrage des Zenttalvorstanbcs des Iiinungsverbandes Bund Deut>cixr Selüicidcr-Innungcn bahin beantwortet, „daß der Beitrttt von Schneider-Innungen zuni Allgemeinen dcuticken Arbeitgeberverbande für bas Schneider- gciuerbc uidjt znläsiig sei". Der Handwerkertag erblickt in dem Beitritt von Innungen zu Arbeitgeberverbänden leinen Verstoß gegen, § bl a, Zister 2, ber Geiverbeorbnung, ba aud) bie Arbeitgeberverbände als joldyc ein gedechlid-es Verhälttns zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu sördem gerne bereit sind, leider aber burdj bas Dazwischentreten politischer Agitatoren uno sogar sehr oft burch nicht dem betreffenben Beruf an* gclyörenben Personen zum Kampse gezwungen werben. Auch Innungen, ivelche mit ihren Gesellen im besten Einvernehmen leben, sind oft ge-wungen, namentlich in solchen Gewerben, lvo da- verwerslick-e Rllttel bes Boykotts Anweisung firibet, die Hilfe der Arbeitgeberverbände zum Schutze ihrer Mitglieder und deren Gehilfen in Anspruch zu nehmen. Bei solchen Kampsen mürben aber vielsach die in Innungen zusammengeschlossenen Handwerker wegen ihrer geringeren Widerstandskraft ungerechtfertigt unterliegen müssen, wenn ihnen nidx der gesamte Arbeit- geberftanb als Gegenstück der gesamten jozialbemolratischen Ge* iverkschaftSorganisation zur Sette steht. .Auch ber Grunb, baß uidyt alle Innungsmttgliedcr Arbettgcbcr sinb, kann als stich- l-allig nickst erachtet roci'bcn, da die Innungen auch aus bleien arideren Gebieten ihre Wirksamkeit entfalten, woran nicht alle Mitglieder ein birefted Interesse haben. Da aber ein wirksamer Zusammenschluß in obengebadytem Sinne durck) Einzel-Bettritt der Innung-Mitglieder nicht zu erzielen ist, hofft der beutfdje JnnungS- unb hanbwerkertag, baß bic zitierte Entsck-eibung des preußischen Ministers für Handel und Gewerbe als nicht dem Willen des Gesetzgebers erttspreck-end, balbigft eine Aenbcrung erfahre."
Ohne Debatte nahm der Handwerkertag die Resolution mit allen gegen die Stimme deS Obermeisters Möller-Dortinuud an.
Dieser begründete Isterauf den Antrag des westfälischen Jnnungsverbaiides auf Schaffung emesbesonderen Hanbwcrks- Ministeriums, bezw. einer besonderen Zentralstelle mit dem Hinweise darauf, daß aud) die Landwirtsd-aft ein besondere- Ministerium habe und da, viele-, rva- dem Handel fromme, den Interessen des handw.rls tnrett erttgegenstehe.^ Man könne nickst einer nuh dasselbe Futter geben wie einem ^ixveiii, unb wenn da- Handwerk trotz aller Nackenschläge nicht jo absolut königs- treu wäre, so würde ihm angesichts der mancherlei schädigenden Plaßnahmen des Handelsministeriums die Soziawemokralie längst die Ohren vom UDpfe geftesfen haben. (Heiterkeit und Beifall.) Der Anttag deS Redners gelangte sodami in folgender Fassung zur Annahme: „Der Allgemeine deuttsche Innung-- unb Hanbwerkertag fordert die Errichtung einer befonberen Zentralstelle für daS Handwerk im preußischen StaatSministeriu m."
Obernieistcr Schmidt- Hannover verlangte eine Abänderung der 126 unb 129 der R.-G.-O. in dem Sinne, baß nur ber- jenige befugt fein soll, Lehrlinge zu halten und anzuletten, toeldtcr den Meistertitel in Vcrbinbung mit der Bezeichnung eines Handwerk- zu führen beredstigt ist. Ferner forberte er bic Verleihung bes M e i st e r pr ü f u n g s r e cht e s an bie Innungen. (rm Antrag in diesem Sinne gelangte ebenfalls zur Annat-mc.
Der folgende Punkt bei Tagesordnung betraf bie Heran- ziehung von Fabrikbetrieben, welche handwerksmäßig ausgebildete Leute bcschäftigeii, zu den Kosten ber Wohlfahrts- einrichtungen der Innungen. Der Referent, Cbermciiter Recht- Berlin, vom Bunde der deutschen Tischler-Innungen legte dazu folgende Resolution vor:
„In Ettvägung, daß iveder btc Verwaltungsbehörden, noch bic ordentlichen Gerichte bisher zu einer befriedigenden Definition deS Begriffes „erahnt" gekommen sind und nach den Ertllirungen der Rcichsregierung eme alle Delle befriedigende Auslegung der schwciiviegcnden Fiagc: „Was ist oabrik und waS ist Handwerk'?", aud> wohl memalö gefunden wirb, be]cblicut der Dcutsd>e Innungs- und handtverkertag zu Magdeburg, bie gesetzgebenden Körperfchaften, |owic dft Reichsregiernng zu ei- fudyeii, gesetzliä)e Bestimmungen dahttlgehcird zu erla|sen, daß alle Groicheiriebe, ivclcke handiverlsmäßig vorgebttbete Arbetter besd-äftigen, zu den Wohlsahrtseinrichtungen ber Innungen, aU Fack-fchulen, Herbergswesen, Arveltsnachwefte unb sonstige Ein* rid)tungcn für Lehrlinge unb Gesellen, Beiträge usw. zu leisten haben."
Die Resolution wurde einstimmig angenommen.
Die strengere Handhabung, bezw.
bie Verschärfung des G esetzes gegen ben un- lau t e r e ii Wettbewerb
forderte Tapcziererrneisler T e d e r - Berlin. Er beklagte es, baß das Vertrauen der Handwerker in eine entsprechende YlliLlegung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb getäuscht worden fei und daß das Gesetz heute nicht mehr den Handwerrer, sondern den Pfuscher und Schwindler schütze, |vcil die Ridster sick) nicht genügend im Sinne und Geist deS Gesetzes vertieften. Ganz vesvnderS arg tonnten es die Warenhäuser unter diesen Umständen treiben. .Jlste Ankündigungen in den Zeitungen, die durchn-cg SdMndcl seien, blieben unbeanstandet, iveil kein Staatsanwalt Anklage zu erheben wage. Er bitte daher, folgendem Anträge zuzuftiinmen:
„Zu Punkt 7. .Das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 hat die Erwartung an einen besseren Schutz des reellen Gewerbe st ande - nicht erfüllt. Der sefst-afte Dandiverker- und Käufmannsstanb leibet nach nnc vor gani empfindlich unter den schwindelhaften Lockungen, bic man viel zu mllbe als unlauteren Wettbewerb bezcickynet. Das Gesetz ist, W die Erfahrung gelehrt hat, zu ivcitmaschig, sodaß der Scküpindel mit Erfolg hindurckischllips^'n faiut. Der Dcutsdx ZunungS- und Handwerkertag in Magdeburg ist deshalb dcr ^isicht, daß eine Revision des Gesetzes unbedingt erforderlich ist- um den ünlautcren Wettbewerb and) wirklich mit Erfolg aus der Welt zu schassen. .Gleichzeitig fotbern wir ben Erlaß mueS Gesetzes gegen da- AuSvevkaufSwc|cn und zwar nach ber Richtung hin, das ScheinansvevkÜust', ssivie unbcrcdXigter Nack)' schick von Waren beseitigt loird."
Aud) dieser Antrag gelangte nad) kurzer Debatte zur Annahme.
Bum Sckstuß der Sitzung legte der Vvxsitzcnde de- Vcrt'ojk'e- Deutscher.Gtofer'Itnimvgcn I«itz-ll-Berk1n einen zehr um^angrerchcn


